Datum: 07.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/11/1/16 Neue Öffentlichkeitsarbeit Klimaschutz
2uvs/11/2/16 Auto- und Zweiradausstellung "MOBILIA & E-MOBILIA" am Sonntag, 26.03.2017, durch FUNKHAUS Aschaffenburg in Kooperation mit der Stadt Aschaffenburg , Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz; - Antrag auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse analog dem Jahr 2016
3uvs/11/3/16 Baumfällungen des Tiefbauamtes 2016/2017
4uvs/11/4/16 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. 6147/2 und 6147/3, Würzburger Straße 138, Gemarkung Aschaffenburg, durch Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, BV-Nr. 20160268
5uvs/11/5/16 Wiederaufbau des Vereinsgebäudes Fidelio Schweinheim e.V. 1913 auf dem Grundstück Ebersbacher Straße 205, Fl.-Nrn. 5642, 8396, 8396/2, 8397, 8398, 8399, 8400, 8401, 5640, 5639 und 8402, Gemarkung Schweinheim, im Außenbereich, BV-Nr. 20160291
6uvs/11/6/16 Errichtung eines Dachunterstandes durch den Förderverein Michel e.V. auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 7027, 7026, Gemarkung Damm, BV-Nr. 20160281
7uvs/11/7/16 Antrag der Freund Bauunternehmung GmbH vom 10.11.2016 auf Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“ für eine Abgrabung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48/2 der Gemarkung Leider
8uvs/11/8/16 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.09.2016 wegen "Tauben- und Rattenplage, herrenlose Katzen im Bereich Mörswiese und Vorkommen von und Umgang mit endemischen Neophythen" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 29.09.2016 und vom 24.10.2016"

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1. / uvs/11/1/16. Neue Öffentlichkeitsarbeit Klimaschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 1uvs/11/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kurzfilme (Clips) werden dem Stadtrat vorgestellt (jeweils 29 bis 39 sec.)


Anmerkungen/Hintergrund:
Die Klimaschutz-Kurzfilme habe drei Ziele:
1.        Aufzeigen von guten und nachahmbaren Klimaschutzprojekten
2.        Aufzeigen des Klimaschutz-Engagements der Stadt Aschaffenburg
3.        Einladung der Bürger zur Energieberatung in das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz



Die Klimaschutzmanager-Förderung durch das Bundes-Umwelt-ministerium (BMU) bezieht sowohl die Produktion als auch die Präsentationskosten für die Klimaschutz-Kurzfilme mit ein.

Die Öffentlichkeitsarbeit ist wesentlicher Teil der Aufgaben des Klimaschutzmanagers und ergibt sich aus dem Energie- und Klimaschutzkonzept.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt die Klimaschutz-Clips (Kurz-Filme) als Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihres Klimaschutz-Engagements zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/11/2/16. Auto- und Zweiradausstellung "MOBILIA & E-MOBILIA" am Sonntag, 26.03.2017, durch FUNKHAUS Aschaffenburg in Kooperation mit der Stadt Aschaffenburg , Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz; - Antrag auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse analog dem Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 2uvs/11/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 18.10.2016 beantragte FUNKHAUS Aschaffenburg die gewerberechtliche Festsetzung der Auto- und Zweiradausstellung „MOBILIA“ für Sonntag, 26.3.2017, in der Zeit von 11.00 – 18.00 Uhr. Die Veranstaltung findet im Schlossinnenhof, auf dem Platz zwischen Schloss und Justizgebäude sowie auf dem Marktplatz statt. Derzeit 23 Aussteller präsentieren dort PKWs und Artikel des Radsports. Gleichzeitig veranstaltet FUNKHAUS in Zusammenarbeit mit dem  Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auf dem Platz zwischen Schloss und Justizgebäude die „E-MOBILIA.“

Am 18.10.2016 stellte FUNKHAUS aufgrund der Vielzahl der teilnehmenden Aussteller einen Antrag auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse für die Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr analog zur Sperrung aufgrund des Linde-Stapler-Cups und der Sperrung anlässlich der letztjährigen „MOBILIA.“

Nachdem es sich um einen einzigen Tag und zudem um einen Sonntag handelt, schlägt die Verwaltung vor, der Sperrung wie im Vorjahr zuzustimmen.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Thomas Giegerich beantragt die Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse aus der Genehmigung der Auto- und Zweiradausstellung „MOBILIA & E-MOBILIA“ herauszunehmen.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog teilt daraufhin mit, dass er zunächst über den vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung als weitergehenden Antrag im Sinne der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg abstimmen lassen wird:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Dem Antrag von FUNKHAUS Aschaffenburg auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse am Sonntag, 26.03.2017, in der Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr anlässlich der Auto- und Zweiradausstellung „MOBILIA & E-MOBILIA“ wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. / uvs/11/3/16. Baumfällungen des Tiefbauamtes 2016/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 3uvs/11/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger gemäß Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet zuständig.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden alle Bäume entlang der Straßen außerhalb der Ortsbeschilderung (innerhalb ist die Zuständigkeit beim Garten- und Friedhofsamt angesiedelt), sofern diese nicht einem Waldbereich angehören, in einem nach einer Dienstvereinbarung festgelegten Zeitintervall durch den Baumkontrolleur auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft.

Ebenso müssen Bäume entlang der Gewässer 3.Ordnung turnusmäßig geprüft werden.

Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2016/2017 diverse Bäume mit einem Stammdurchmesser zwischen 5 und 50 cm zu fällen. Anhand einer Präsentation werden die Schadensbilder erläutert. Die Mehrzahl der zu fällenden Bäume weisen Stammdurchmesser zwischen 10 und 20 cm auf. Diese führen in der Regel zu Sichtbehinderungen des Straßen-verkehrs (Lichtraumprofil). Eine Nachpflanzung ist nicht vorgesehen, zumal diese Bäume in der Regel zufällig durch „Blindaufwuchs“ entstanden sind.
Bäume im Bereich von Gewässern 3.Ordnung werden teilweise nachgepflanzt.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Tiefbauamtes über die Baumfällungen 2016/17 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / uvs/11/4/16. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. 6147/2 und 6147/3, Würzburger Straße 138, Gemarkung Aschaffenburg, durch Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, BV-Nr. 20160268

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 4uvs/11/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 05.10.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 24.10.2016, beantragt die Firma Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 8 WE (Wohnungsgröße zwischen 58 qm und 81 qm) mit oberirdisch nachgewiesenen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn.  xxx, Gemarkung Aschaffenburg.

Nach Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 26.10.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 4/7 „Mattstraße“, welcher als Gebietsart „Mischgebiet“ festsetzt, sodass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.

Das Vorhaben entspricht nicht vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans, weshalb verschiedene Befreiungen erforderlich sind.

1.        Die Befreiung wird derart erteilt, dass die Stellplätze mit 24 qm außerhalb der überbaubaren Flächen liegen dürfen.

2.        Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird eine Befreiung derart erteilt, dass 3 der 4 Dachbalkone mit insgesamt 8 qm außerhalb der Baugrenzen liegen dürfen.

3.        Von der Festsetzung „Aufenthaltsräume nur an der lärmabgewandten Seite der Würzburger Straße“ wird eine Befreiung für Räume gewährt, die auch an der Würzburger Straße für den Aufenthalt von Menschen dienen. Diese Abweichung wird durch die Forderung des Einbaus von Fenstern der Lärmschutzklasse II mit Schalldämmmaß von mind. 37 dB kompensiert. Zudem ist von dem Bauherrn eine geprüfte schalltechnische Berechnung vorzulegen.

Die genannten Befreiungen berühren ausweislich der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes nicht die Grundzüge der Planung und sind mit den öffentlichen Belangen und dem Nachbarschutz vereinbar.
Gemäß § 5 Abs. 6 der Garagenstellplatz- und Abstellplatzsatzung ist zusätzlich ein zweiter hochstämmiger Laubbaum auf der Rasenfläche zu pflanzen. Die im Freiflächenplan eingezeichneten Grünflächen sind als Vegetationsflächen herzustellen und zu bepflanzen. Für das Bauvorhaben wird ein Kinderspielplatz von 50 qm nachgewiesen. Diese Spielplatzfläche ist formal ausreichend für 8 Wohnungen (erforderlich: 595 qm Wohnfläche : 25 x1,5 = 36 qm), erreicht jedoch nicht das festgelegte Mindestmaß von 60 qm. Es wird daher der Nachweis gefordert, dass die Spielfläche auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr. 6147 mitgenutzt werden kann und zugunsten des Bauvorhabens Würzburger Straße xxx sowie für die Stadt Aschaffenburg dinglich gesichert wird.

Für das Bauvorhaben ist die neue Stellplatzsatzung anzuwenden, die ab dem 16.04.2016 in Kraft getreten ist. Für 8 Wohnungen bis 100 qm ist jeweils ein Stellplatz erforderlich, somit sind es 8 Stellplätze. Diese werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

An Fahrradabstellplätzen ist je 50 qm Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Daraus ergibt sich folgende Anzahl von Fahrradabstellplätzen: 596,54 qm Wohnfläche : durch 50 = 12 Fahrradabstellplätze. Hiervon werden seitlich des Gebäudes in Höhe der Durchfahrt 7 Fahrradabstellplätze sowie im Hofbereich 5 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Von den erforderlichen 12 Fahrradabstellplätzen sind alle überdacht.

Zur Sicherung der Pflanzung von 2 hochstämmigen Laubbäumen sowie der Versickerungsfläche wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx Euro vorgeschlagen.

Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx Euro vorgeschlagen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 WE auf dem Grundstück Fl.-Nrn. xxx, Würzburger Straße xxx, Gemarkung Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. / uvs/11/5/16. Wiederaufbau des Vereinsgebäudes Fidelio Schweinheim e.V. 1913 auf dem Grundstück Ebersbacher Straße 205, Fl.-Nrn. 5642, 8396, 8396/2, 8397, 8398, 8399, 8400, 8401, 5640, 5639 und 8402, Gemarkung Schweinheim, im Außenbereich, BV-Nr. 20160291

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 5uvs/11/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch einen Brand ist am 18.10.2016 das Vereinsgebäude des Gesellschaftsclubs Fidelio e.V. 1913 zerstört worden.

Mit Bauantrag vom 11.11.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.11.2016, beantragt der Gesellschaftsclub Fidelio e.V. 1913, vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Julitta Weber, Aschaffenburg, die Genehmigung des Wiederaufbaus des Vereinsgebäudes auf dem Baugrundstück Ebersbacher Straße xxx, 63743 Aschaffenburg.

Das Gebäude soll auf der vorhandenen Bodenplatte errichtet werden. Anstelle des ehemaligen Pultdaches ist geplant, ein Satteldach (Dachneigung 18°) zu errichten. Die Nutzung bleibt unverändert.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 17.11.2016 befindet sich das Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das ursprünglich genehmigte Vereinsheim wurde durch Brand zerstört und soll nunmehr wieder aufgebaut werden. Ausweislich der vorgelegten Bauvorlagen wird das Vereinsheim mit den gleichen Ausmaßen entsprechend des genehmigten Bestandes sowie exakt an gleicher Stelle wieder errichtet. Auch die ursprüngliche genehmigte Nutzung wird beibehalten. Damit liegt eine Teilprivilegierung im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (= die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle) vor. Lediglich statt des bisherigen flachgeneigten Pultdaches wird ein Satteldach geplant, das sich an dem weiteren Bestandsgebäude auf dem Anwesen in der Landschaft weitgehend orientiert und harmonisch einfügt. Damit liegt eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit vor.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachten werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung einer Baugenehmigung an den Gesellschaftsclub Fidelio Schweinheim e.V. 1913, Aschaffenburg, zur Genehmigung des Wiederaufbaus des durch Brand zerstörten Vereinsgebäudes auf dem Baugrundstück, Ebersbacher Straße xxx, Fl.-Nrn. xxx Gemarkung Schweinheim, im Außenbereich wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden- und stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. / uvs/11/6/16. Errichtung eines Dachunterstandes durch den Förderverein Michel e.V. auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 7027, 7026, Gemarkung Damm, BV-Nr. 20160281

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 6uvs/11/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 24.10.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 31.10.2016 beantragt der Förderverein Michel e.V. Aschaffenburg die Genehmigung zur Errichtung eines Dachunterstandes auf den Baugrundstücken, Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Damm.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Unterstand, der zwischen der vorhandenen Aufstellfläche Feuerwehr und dem bestehenden Versorgungsgebäude in Richtung Zufahrt errichtet werden soll. Der Dachunterstand hat eine Gesamtfläche von 53 m² (10 m x 5,3 m) und einen Bruttorauminhalt von 144,7 m³. Der Unterstand soll in einer seitlich offenen Holzkonstruktion mit einem leicht geneigten Pultdach (5,7°) mit Ziegeleindeckung ausgeführt werden.

Der Dachunterstand dient dem Sonnen- und Regenschutz, insbesondere für die sich auf dem Jugendzeltplatz aufhaltenden Kinder. Dieser Jugendzeltplatz, auf dessen Areal sich der Dachunterstand befinden soll, sowie das Versorgungsgebäude wurden mit Bescheid vom 28.06.2013 bauaufsichtlich genehmigt.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 09.11.2016 befindet sich das Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben zählt nicht zu den sogenannten privilegierten Vorhaben und kann deshalb nur als sog. „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB geprüft werden. Das Stadtplanungsamt kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass der Überdachung innerhalb einer gemäß Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendfreigelände“ liegt, was planungsrechtlich zulässig ist. Aufgrund des durch die Errichtung des Dachunterstandes erforderlichen Eingriffs in die bisher unversiegelte Fläche ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Weiterhin wurde das Tiefbauamt, Sachgebiet Neubau, Fachbereich Stadtentwässerung als Fachbehörde beteiligt.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass eine Verschmelzung oder Vereinigung der Grundstücke Flurnummern: xxx, Gemarkung Damm erfolgt und die Auflagen/ Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen, insbesondere des Tiefbauamtes und der unteren Naturschutzbehörde, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung einer Baugenehmigung an den Förderverein Michel e.V. Aschaffenburg, zur Errichtung eines Dachunterstandes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Damm, im Außenbereich, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen und unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. / uvs/11/7/16. Antrag der Freund Bauunternehmung GmbH vom 10.11.2016 auf Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“ für eine Abgrabung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48/2 der Gemarkung Leider

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 7uvs/11/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Datum vom 10.11.2016 hat die „Freund Bauunternehmung GmbH“ einen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“ gestellt. Die Ausnahme von der Veränderungssperre soll gewährt werden für eine geplante Abgrabung auf dem Grundstück Fl.Nr. xxx der Gemarkung Leider, das sich im Eigentum der „Freund Bauunternehmung GmbH“ befindet. Die beabsichtigte Abgrabung dient dem Zweck der Gewinnung von Füllmaterial. Mit diesem Füllmaterial sollen die verbliebene Baugrube bzw. die Arbeitsräume auf dem nördlich benachbarten Baugrundstück Fl.Nr.xxx der Gemarkung Leider verfüllt werden. Hier sind zur Zeit drei über die Brunnengasse erschlossene Fünffamilienhäuser im Bau (Baugenehmigungsbescheid vom 19.04.2016). Die Tiefgarage im Untergeschoss der Bauwerke ist im Rohbau fertiggestellt. Nun steht die Errichtung der oberirdischen Geschosse an.
Mit Beschluss des Plenums vom 11.04.2016 wurde eine Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“ zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich)“ erlassen. Die Satzung wurde am 13.04.2016 ortsüblich bekannt gemacht und ist seitdem in Kraft. Sie dient der Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“.
Durch die Veränderungssperre können Bauvorhaben verhindert werden, die den voraussichtlichen Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für „Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs“ […] sowie für „erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen“ […] – vgl. § 14 Abs.1 i.V.m. § 29 Abs.1 BauGB.
Die gesetzlichen Regelungen zur Veränderungssperre eröffnen allerdings die Möglichkeit, Ausnahmen von der Veränderungssperre zu gewähren, und zwar dann, „wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen“.
Für den vorliegenden Antrag stehen öffentliche Belange nicht entgegen: Die geplante Abgrabung hat keinen Einfluss auf das laufende Bebauungsplan-Änderungsverfahren und steht den Zielen der Bauleitplanung nicht entgegen, da ja keine Tatsachen (z.B. Bauwerke) geschaffen werden, die das Bebauungsplan-Änderungsverfahren oder auch eine zukünftige Umsetzung der Bauleitplanung behindern. Die Abgrabung wird ein relativ geringes Ausmaß aufweisen, sie muss unterhalb der baugenehmigungspflichtigen Schwelle von max. 500 qm Fläche und 2m Tiefe bleiben, es können also höchstens 1000cbm Boden abgegraben werden. Zudem kann durch Einhaltung eines Mindestabstands zur südlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr xxx der Gemarkung Leider gewährleistet werden, dass unzumutbare Störungen der benachbarten Wohngrundstücke unterbleiben. Vielmehr ergibt sich aus der örtlichen Abgrabung und Verfüllung der Vorteil für alle Beteiligten und Anlieger, dass das Füllmaterial nicht aufwändig per Lkw antransportiert und über Ruhlandstraße und Brunnengasse zur Baustelle gefahren werden muss.
Unter den genannten Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Verwaltungssenat, eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“ gemäß § 14 Abs.2 BauGB zuzulassen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Freund Bauunternehmung GmbH vom 10.11.2016 für eine Abgrabung auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx der Gemarkung Leider, eine Ausnahme von der Veränderungssperre für

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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8. / uvs/11/8/16. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.09.2016 wegen "Tauben- und Rattenplage, herrenlose Katzen im Bereich Mörswiese und Vorkommen von und Umgang mit endemischen Neophythen" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 29.09.2016 und vom 24.10.2016"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.12.2016 ö Beschließend 8uvs/11/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.09.2016 wegen "Tauben- und Rattenplage, herrenlose Katzen im Bereich Mörswiese und Vorkommen von und Umgang mit endemischen Neophythen" und die Stellungnahmen der Verwaltung vom 29.09.2016 und vom 24.10.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2017 09:19 Uhr