Datum: 08.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/6/1/16. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar 2016 bis einschließlich Oktober 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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08.12.2016
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ö
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Beschließend
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1 | ws/6/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.10.2016 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/6/2/16. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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08.12.2016
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ö
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Vorberatend
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2 | ws/6/2/16 |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
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ö
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Beschließend
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4 | pl/1/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 2) wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 811.000,00 €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 15.846.000,00 €
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. / ws/6/3/16. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinnes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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08.12.2016
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ö
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Vorberatend
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3 | ws/6/3/16 |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
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ö
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Beschließend
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7 | pl/1/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg-Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.10.2014 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten April bis Juni 2015 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 19.06.2015. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 16.07.2015 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde unter dem Datum vom 18.03.2016 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 25.04.2016. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 19.06.2015 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 25.04.2016 zur Kenntnis zu nehmen.
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinns
Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2014 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 16.07.2015 und dem Stadtrat (Plenum) 24.07.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2014.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2014 beträgt 98.491.957,60 €. Es wurde ein Gewinn von 358.579,57 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt 358.579,57 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 309.254,05 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 49.325,52 €
Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 24.07.2015 zur Kenntnis gegeben. Bezüglich der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014.
.Beschluss:
I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 19.06.2015 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 (Anlage 3) über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2014 (01.01.2014 – 31.12.2014) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.
Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.
Bei einer Bilanzsumme von 98.491.957,60 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 358.579,57 €.
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Abführung an den Haushalt der Stadt: 358.579,57 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 309.254,05 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 49.325,52 €
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / ws/6/4/16. Bericht der Stadtwerke über die unterschiedlichen Antriebskonzepte für Linien-Stadtbusse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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08.12.2016
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ö
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Beschließend
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4 | ws/6/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In Ballungszentren und Städten ist der Bus als umweltfreundliches und hoch effizientes Verkehrsmittel nicht mehr wegzudenken. Steigende Qualitätsanforderungen an den ÖPNV sowie die Erfüllung von Emissions- und Umweltstandards erfordern eine kontinuierliche Erneuerung des Fuhrparks. Neben modernen Mobilitätskonzepten stärken neue Antriebstechnologien die Umweltvorteile dieses Transportmittels. Im Zuge der Energiewende rücken alternative Antriebe immer mehr in den Fokus.
Alternative Antriebe bezeichnen Antriebskonzepte von Fahrzeugen, die sich von den am Markt etablierten herkömmlichen Antriebssystemen unterscheiden. Auch im ÖPNV gewinnen sie immer mehr an Bedeutung, denn der innerstädtische Busbetrieb kann einen entscheidenden Beitrag zur verminderten Schadstoff- und Feinstaubbelastung in Städten leisten.
Vorgegebene Fahrpläne, regelmäßige Haltestellen, die geringe durchschnittliche Geschwindigkeit und die kurzen Strecken, stellen besondere Anforderungen und Ansprüche an die Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Da ein Großteil der Fahrzeuge im Stadtverkehr eingesetzt wird, wird vorausgesetzt, dass die Emissionswerte deutlich besser gegenüber den konventionellen Antrieben sind. Ein weiterer Punkt ist die hohe, innerstädtische Lärmbelästigung, verursacht durch den Verkehr. Somit sollten die neuen Antriebe geräuscharm sein. Bei allen technischen Verbesserungen muss aber darauf geachtet werden, dass der Fahrkomfort und letztendlich die Kapazität insgesamt nicht darunter leiden.
Derzeit werden neben den herkömmlich angetriebenen Diesel- und Erdgasbussen, Fahrzeuge mit Biogasantrieben, Hybridantrieben und Elektroantrieben im städtischen Betrieb verwendet. In Hamburg gibt es seit Dezember 2014 eine zehn Kilometer lange Innovationslinie, auf der dieselelektrische Hybride, Brennstoffzellen-Fahrzeuge, Plug-In-Hybridbusse und Batteriebusse (insgesamt 61 Fahrzeuge im Test) eingesetzt werden. Der Weg zu emissionsfreien Bussen umfasst aber nicht nur die Fahrzeuge, sondern die komplette Businfrastruktur von Betriebshöfen über die Ladeeinrichtung bis hin zu den Werkstätten.
Erdgasfahrzeuge
Erdgasfahrzeuge sind bereits weit verbreitet und praxiserprobt. Neben den Dieselantrieben sind Erdgasantriebe am weitesten entwickelt und stellen eine sinnvolle Ergänzung dar. Der Gasmotor arbeitet gegenüber dem Dieselmotor leiser, weswegen er gerade innerstädtisch gerne eingesetzt wird. Im Betrieb mit Biogas arbeitet der Gasmotor nochmals emissionsärmer als ein Euro VI Dieselmotor. Nachteilig auf die Gesamtbetrachtung wirken sich jedoch die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, der erhöhte Zeitbedarf beim Betanken der Erdgasfahrzeuge, sowie die höheren Anschaffungskosten aus.
Hybridfahrzeuge
Der Hybridantrieb weißt konzeptionell drei verschiedene Entwicklungsrichtungen auf. Den seriellen Hybrid, den parallelen Hybrid und den gemischten Hybrid.
Hybridfahrzeuge (zumeist Diesel- und elektrischer Antrieb) eignen sich für den Stop-and-go-Betrieb im ÖPNV, da die Bremsenergie gespeichert und später genutzt werden kann. Die realisierten Reichweiten sind dementsprechend höher als bei einem reinen Elektroantrieb.
Eine Studie des VDV bezüglich alternativer Antriebssysteme beschäftigt sich unter anderem mit dem Thema Hybridantriebe. Hierbei wurde der Kraftstoffverbrauch im Linienverkehr ermittelt. Die Einsparungen liegen in einer Bandbreite von 5 % bis 10 %. Einsparungen in Höhe von bis zu 25 % wie von den Herstellern angegeben, konnten nur dann realisiert werden, wenn die Fahrzeuge auf einer, dem Einsatz von Hybridantrieben entgegenkommenden Linie optimiert und auch nur hier eingesetzt wurden.
Batteriebetriebene Fahrzeuge
Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf: Eine Vielzahl von Busherstellern erweitert ihre Modellpalette um neue Elektrofahrzeuge. Allerdings bedarf der Einsatz von Elektrobussen einer Umstellung der Beschaffungsstrategie. Während beispielsweise ein konventioneller Dieselbus nach der Beschaffung auf jeder Linie eingesetzt werden kann, ist dies für Elektrobusse aufgrund ihrer beschränkten Reichweite nur bedingt möglich. Weiterhin spielt bei Elektrobussen das Zusammenspiel von Batteriekapazität und Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Insgesamt kann ein Elektrobus bei der Anschaffung nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist vielmehr ein Teil eines aufeinander abgestimmten Verbundes aus Fahrzeug, skalierbarer Batterie und Ladeinfrastruktur.
Aktuell ist aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit, einer teils noch nicht ausreichenden Reichweite, technischer Kinderkrankheiten und der Tatsache, dass gerade im Winter Nebenaggregate wie die Heizung enorm viel Energie verbrauchen, noch keine wirkliche Serienreife erreicht.
Brennstoffzelle
Brennstoffzellenbusse nutzen Wasserstoff als umweltschonender Energieträger, der von Brennstoffzellen in Strom und über Elektromotoren in Antriebsenergie für das Fahrzeug umgewandelt wird. Da die Emissionen eines solchen Busses ausschließlich aus völlig unschädlichem Wasserdampf bestehen und zudem der Elektroantrieb praktisch keinerlei Geräuschemissionen verursacht, gilt der Einsatz von Brennstoffzellen-Bussen als äußerst vielversprechendes Konzept für den Nahverkehr der Zukunft.
Im Rahmen der EU-Förderinitiative „Jive“ (Joint Initiative for hydrogen Vehicles across Europe), die in 2017 startet und auf sechs Jahre ausgelegt ist, soll die Brennstoffzellentechnik sowie die Wasserstofftankstelle entscheidend weiterentwickelt werden.
Dieselantrieb
Maßstab für alle Antriebstechnologien ist der konventionelle Dieselbus. Mit Einführung der umweltfreundlichen Euro-6-Busse, konnte der Energiebedarf der Busse nochmals deutlich gesenkt werden. Kraftstoffeinsparungen bis zu 10 % konnten in Aschaffenburg realisiert werden. Gleichzeitig haben sich der CO2-Ausstoß und die Stickstoff-Emissionen gegenüber dem Vorgängermodell nochmals deutlich reduziert. Die Rußemissionen befinden sich laut Aussage der Wissenschaftler an der Nachweisbarkeitsgrenze. Der moderne Dieselbus von heute weist eine fast unbegrenzte Flexibilität auf. Bei der Energiedichte ist Dieselkraftstoff bezogen auf das Tankvolumen und das Gewicht bis jetzt unerreicht.
Moderne Euro VI-Antriebe sind aktuell schon sehr sauber. Dennoch besteht ein weiteres Potenzial bei der Kraftstoffeinsparung und damit der Reduktion von CO2-Emissionen durch Optimierung der Aggregate und Komponenten.
Resümee
Verbrennungsmotor heißt nicht automatisch Dieselantrieb. Erdgasantriebe sind aufgrund ihres leiseren Antriebes verbunden mit leichten Vorteilen bei den Emissionen eine echte Alternative.
Aktuell zu beginnen, eine Busflotte auf Erdgasantriebe umzustellen ist aber nicht zu empfehlen. Bis durch die jährlichen Ersatzbeschaffungen der Busse eine nennenswerte Anzahl von Erdgasbussen vorhanden wäre, wäre die sehr rasche Entwicklung der Elektromobilität so weit fortgeschritten, dass diese Serienreife erlangt hat und somit in der Lage ist, die Verbrennungsmotoren zu ersetzen. Dementsprechend würden sich die Investitionen in Infrastruktur, verbunden mit höheren Anschaffungskosten bei den Fahrzeugen, bis hin zu einem nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für die Fahrzeugbetankung, nicht rechnen.
Die bisher im ÖPNV eingesetzten Busse mit alternativen Antrieben werden meist im Rahmen von Forschungsprojekten als Testfahrzeuge eingesetzt. Sie sind in der Regel teurer als konventionell angetriebene Busse. Zudem sind die Wartungskosten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch deutlich höher als bei den bisher eingesetzten herkömmlichen Antrieben. Oftmals ist zusätzlich erst der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vonnöten. Daher ist bei der Beschaffung von alternativen Fahrzeugen nicht nur das Fahrzeug separat, sondern die gesamte notwendige Infrastruktur zu betrachten.
Der aktuelle Fokus der Entwicklung liegt auf dem Batteriebus. Erste Elektrobusse, die über das Stadium von Vorserienfahrzeugen hinausgehen, werden in den nächsten 2 bis 5 Jahren erwartet. Diese sollen dann, zumindest im Stadtbusbereich eine ähnliche Flexibilität wie Dieselbusse aufweisen.
Zero-Emission-Fahrzeuge und die hierfür benötigte Infrastruktur wird es allerdings nicht ohne Mehrkosten gegenüber dem Dieselbus geben können.
Der am 06.06.2005 im Werksenat getroffene Beschluss, Fahrzeugersatzbeschaffungen im Bereich der Busse auch weiterhin mit Dieselantrieben vorzunehmen, war rückwirkend betrachtet ökologisch wie auch ökonomisch die richtige Entscheidung.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die unterschiedlichen Antriebskonzepte für Linien-Stadtbusse wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2017 16:43 Uhr