Datum: 16.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/1/1/17. PL/1/1/17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
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ö
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Beschließend
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1 | pl/1/1/17 |
.Beschluss:
1. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog verliest den Brief des Bürgermeisters der französischen Partnerstadt St.-Germain in Anlage 1.
2. Anschließend verliest Herr Oberbürgermeister das Dankschreiben an die Feuerwehr und Rettungskräfte, die auf Grund des Unwetters, das das Tiefdruckgebiet „Egon“ gebracht hatte, besondere Leistungen erbringen mussten (Anlage 2).
3. Herr Stadtrat Johannes Büttner stellt den Antrag, den TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil zu beraten und beschließen zu lassen. Dies wird ohne Abstimmung von der Verwaltung zugesagt.
4. Dem Absetzungsantrag der UBV-Stadtratsfraktion in Anlage 3 (zu TOP 11 der öffentlichen Sitzung) wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/1/2/17. Klärwerk: Erneuerung der Energieversorgung;
- Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ing.-Büro Atemis, 52068 Aachen
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
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ö
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Beschließend
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2 | pl/1/2/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Ist-Situation
Auf dem Klärwerk werden 2 Blockheizkraftwerke (BHKW) mit elektrischen Leistungen von 270 kWh (BHKW-Modul 1) und 350 kWh (BHKW-Modul 2) betrieben. Das BHKW-Modul 1 kann ausschließlich mit Klärgas, das BHKW-Modul 2 mit Klär- und Erdgas betrieben werden.
Die Abwärme aus beiden BHKW-Modulen wird zur Beheizung der Faultürme und der Betriebsgebäude genutzt. Eine zusätzliche Heizung zur Wärmeversorgung ist nicht vorhanden, so dass zur Wärmeversorgung der Faultürme und der Betriebsgebäude der Betreib mindestens eines BHKW erforderlich ist.
Das Klärgas wird derzeit ohne Vorreinigung den BHKWs zugeführt. Eine Abgasreinigung ist derzeit nicht vorhanden. Im 3-jährigen Turnus werden die Abgaswerte beider BHKW von einem amtlichen Sachverständigen überprüft.
Im Falle eines Stromausfalls können diese Module im Inselbetrieb gefahren werden. Die dazu notwendige Steuerung ist nicht mehr voll funktionsfähig. Notbetrieb ist derzeit nur von Hand möglich.
2. EEG
Mit Inkrafttreten der EEG-Novellierung zum 01.01.2014 sind bestehende BHKW-Anlagen (Altanlagen) von der EEG-Umlage befreit. Diese Befreiung von der EEG-Umlage bleibt auch dann erhalten, wenn die bestehende Anlage einmalig erneuert und/oder die Leitung um max. bis zu 30% angehoben wird. Unsere BHKWs sind derzeit von der EEG-Umlage befreit.
Nun liegt ein Regierungsentwurf zur Novellierung der EEG-Umlage vor, nach der bislang nicht umlagepflichtige Bestandseigenversorgungen in Zukunft leichter in die EEG-Umlagepflichtigkeit „rutschen“ können. So sieht der Regierungsentwurf in § 61e EEG 2017-E vor, derzeit vollständig privilegierte Bestandseigenversorgungen (wie unsere BHKW), die nach dem 31. Dezember 2017 erneuert oder ersetzt werden, regelmäßig mit einer um 80 Prozent reduzierten EEG-Umlage zu belasten. Ob hingegen eine Leistungserhöhung stattfindet, ist – anders als noch im EEG 2014 – unerheblich.
3. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen
Die europäische Kommission hat Formaldehyd mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 am 5. Juni 2014 rechtskräftig als ‚wahrscheinlich beim Menschen karzinogen‘ eingestuft. Nach Änderung dieser Verordnung am 23. März 2015 trat die Neueinstufung von Formaldehyd am 01.01.2016 in Kraft.
Aufgrund dieser Neueinstufung hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz eine Empfehlung zur Umsetzung der Umstufung von Formaldehyd erarbeitet. Daraus ergeben sich strengere Grenzwerte für Formaldehyd.
Die untere Immissionsschutzbehörde hat uns diese Grenzwerte mit Schreiben vom 07.07.2016 für Formaldehyd mitgeteilt. Diese sind:
Ab dem 05.02.2018 ist für das Modul 2 für Formaldehyd 30 mg/m³ und ab 01.01.2020 20 mg/m³ einzuhalten. Modul 1 muss ab dem 05.02.2019 30 mg/m³ und ab 01.01.2020 20 mg/m³ einhalten.
Beide Module halten derzeit 60 mg/m³ ein. Die hier geforderten Grenzwerte können diese Module nicht einhalten.
4. geplante Maßnahmen
Um die Anforderungen an die Abgasreinigung zu erfüllen und um einen automatisierten Betrieb im Notstromfall zu ermöglichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
4.1 Gasreinigung
Unser Klärgas beinhaltet neben den Hauptbestandteilen Methan und CO2 noch weitere Spurenstoffe wie Siloxane und Schwefelwasserstoff, die aufgrund der gestiegenen Empfindlichkeit heutiger BHKW vor der Nutzung aus dem Klärgas entfernt werden müssen.
Zur Klärgasreinigung ist deshalb ein Aktivkohlefilter, bestehend aus Druckerhöhung und 2 Aktivkohlebehältern, vorgesehen.
4.2 BHKW
In den vergangenen 10 Jahren wurde die Gasmenge durch diverse Verfahrensänderungen von 1.300.000 m³/a auf ca. 1.500.000 m³/a erhöht. Zugleich ist der Wirkungsgrad heutiger BHKW von 30% auf 37% gestiegen, so dass mit gleicher Gasmenge mehr elektrische Energie erzeugt werden kann.
Die beiden bestehenden BHKW werden durch 2 gleichgroße Module mit je 400 kWh elektrischer Leistung ersetzt. Beide Module können mit Klär- und Erdgas betrieben werden.
4.3 Abgasreinigung
Zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Immissionsschutz werden in beiden Modulen Katalysatoren vorgesehen, damit die geforderten Grenzwerte, insbesondere Formaldehyd, sicher eingehalten werden können.
4.4 übergeordnete Steuerung
Die bisherige übergeordnete Steuerung wird durch eine neue Steuerung ersetzt. Dies ist notwendig, weil der Hersteller der bisherigen Steuerung diese Steuerung nicht mehr anbietet und pflegt.
5. Kosten
Die Kosten dieser Maßnahme setzen sich wie folgt zusammen:
Maßnahme
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Kosten
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Demontage Altanlage
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20.000 €
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Erweiterung Gasreinigungsanlage
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30.000 €
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Anpassung Be- und Entlüftung
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5.000 €
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Zentrale Gemischkühlung
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15.000 €
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Anpassung Notkühlung Motorkühlung
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10.000 €
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Kühlkreisläufe und Anpassung Wärmeauskopplung
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40.000 €
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Gasmotor/Generator (2 Stück Hocheffizienz, dynamische Netzstützung)
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400.000 €
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Schaltschrankanlage BHKW-Modulsteuerung
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40.000 €
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Abgasanlage für 2 Module mit Anbindung an bestehende Abgasverrohrung
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50.000 €
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Hilfsantriebversorgung und (Rück-)Synchronisierungseinrichtung
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100.000 €
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Niederspannungsseitige Anbindung
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10.000 €
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Steuerungstechnische Anbindung
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15.000 €
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Anbindung Schmierölstation
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10.000 €
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Sonstiges (Sicherheits-, Überwachungstechnik, Fernwartung)
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20.000 €
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Investitionskosten netto:
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765.000 €
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Baunebenkosten 20%:
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153.000 €
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Zwischensumme:
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918.000 €
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19% MwSt:
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174.420 €
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Gesamtsumme brutto:
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1.092.420 €
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
6. Finanzierung
Für die Finanzierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2017 1.150.000 EUR vorgesehen.
7. Weiteres Vorgehen
Mit der Zustimmung zur Umsetzung dieser Maßnahme wird zeitnah mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung begonnen.
Die Ausschreibung ist für Mai, die Vergabe für Ende Juni vorgesehen. Beginn der Baumaßnahme im Oktober und Inbetriebnahme Ende November 2017.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zur Erneuerung der Energieversorgung zu.
2. Die geschätzten Gesamtkosten für dieses Projekt betragen 1.092.420,-- €
brutto. Das Vorhaben soll, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (entsprechende Mittelbereitstellung) vorliegen, im Jahr 2017 baulich umgesetzt werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [X]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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3. / pl/1/3/17. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030;
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände
- Bericht über die Bürgerveranstaltungen
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Anordnung der Beteiligung der Behörden und der anerkannten Naturschutzverbände
- Auftrag zur Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der Obernburger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
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ö
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Vorberatend
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1 | pvs/13/1/16 |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
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ö
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Beschließend
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3 | pl/1/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Vorbemerkung
Nach dem Baugesetzbuch (§ 5 BauGB) ist im Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan zeigt damit auf, wie sich die Gemeinde in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickeln soll. Der rechtswirksame FNP der Stadt Aschaffenburg von 1987 wird daher grundlegend neu aufgestellt. Der nun vorliegende Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Flächenvorsorge für den Wohnungsbau und schafft für neue Wohngebiete die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Es wird davon ausgegangen, dass Aschaffenburgs Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 kontinuierlich wächst.
2. Verfahrensstand
Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen. Hierzu hat er 2012 einen Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, damit frühzeitig die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung hing dieser Vorentwurf im April und Mai 2013 im Rathaus öffentlich aus. Zugleich wurde er in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in den Bürgergesprächen hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur allgemeinen Information hatte die Verwaltung ein Faltblatt herausgegeben, in dem Inhalt und Bedeutung des FNP 2030 sowie das Verfahren zu dessen Aufstellung erläutert wurden.
Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei dieser formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2013 ca. 100 Bürger schriftlich einzeln geäußert oder auf Listen unterschrieben. Ihre Anregungen und Bedenken betreffen vorwiegend gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und der Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen im Kühruhgraben. Über die Bürgergespräche und die 2013 schriftlich eingegangenen Anregungen und Bedenken hat die Verwaltung einen Bericht mit Datum vom 17.05.2016 verfasst.
Zu gleicher Zeit wurden insgesamt 101 möglicherweise von der Planung betroffene Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Die in 43 der 60 dabei eingegangenen Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Planung hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.11.2016 gewürdigt.
Aufgrund dieser beiden Berichte hat die Verwaltung den Vorentwurf des FNP 2030 des Jahres 2013 zum Entwurf des FNP 2030 in der Fassung vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf zeichnet sich vor allem durch erweiterte Ausweisungen von Wohnbauflächen aus und durch den Ersatz der an der Obernburger Straße nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbaren Gewerbeflächen durch die Beibehaltung der im rechtswirksamen FNP 1987 enthaltenen Gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.
Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten beiden Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 in der Fassung vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung hat Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog zugesagt, dass drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP für den Norden, für Obernau und die Innenstadt im Herbst 2016 durchgeführt werden.
Infolgedessen hat die Verwaltung am 26. September sowie am 06. und 18. Oktober im Martinushaus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die zugesagten zentralen Bürgerveranstaltungen durchgeführt, darüber einen Bericht mit Datum vom 21.11.2016 verfasst und zur Berücksichtigung der dabei und in der Folgezeit eingegangenen Anregungen und Bedenken den Entwurf vom 17.05.2016 an vier Stellen wie folgt geändert:
- Im Stadtteil Strietwald wurde die Darstellung Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
- Im Stadtteil Damm wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
- Im Stadtteil Obernau wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1.1 ha. verkleinert zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Abwasserbeseitigung.
- Im Stadtteil Obernau wurde die im Entwurf in der Fassung vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha Gewerblichen Bauflächen im Mainbogen zurückgesetzt auf die Darstellungen des Vorentwurfes von 2013 (Flächen für die Landwirtschaft).
3. Zusammenfassung der Ergebnisse des bisherigen Verfahrens
Die weit überwiegende Mehrzahl der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen regen insgesamt lediglich redaktionelle Ergänzungen des Planentwurfes oder Korrekturen und Ergänzungen in der Planbegründung an. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken und des Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain verweisen hingegen auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, denen vor dem Hintergrund der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und der Berücksichtigungspflicht von nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nrn. 3 und 4 BayLplG ein besonderes Gewicht beizumessen ist.
Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 weichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Einzelheiten hierzu sind aus dem Bericht der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain zu entnehmen. Die Abweichungen vom Regionalplan greifen nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange ein und können daher weitgehend isoliert betrachtet werden. Da diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen im Aufstellungsverfahren führen können, hat die Verwaltung Vorschläge erarbeitet und bereits mit dem Landesamt für Umwelt und der Regierung von Unterfranken vorbesprochen, wie die beiden Planwerke aneinander angepasst werden können:
Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 ist es möglich, die Lage und die Zuschnitte der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte gelöst werden können. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung nicht zu vereinbarenden Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - schlägt die Verwaltung aus den in der Begründung zur Neuaufstellung des FNP 2030 im Einzelnen dargelegten Gründen vor, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.
Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächenreserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, sollen unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 auf der Ebene der Regionalplanung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um künftig eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich zu einem Gewerbegebiet entwickeln zu können.
4. Entwurf des FNP 2030
Die Verwaltung hat den Vorentwurf des FNP 2030 auf der Grundlage der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sowie auf der Grundlage der veränderten Rahmenbedingungen bei der Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden starken Nachfrage im Wohnungsbau zum Entwurf vom 17.05.2016 weiterentwickelt und mit diesem Entwurf im September und Oktober dieses Jahres drei weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Veranlasst von diesen Bürgerveranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken zu diesem FNP-Entwurf hat die Verwaltung den vorgenannten Entwurf nochmals dahingehend geändert, dass der nun vorliegende Entwurf mit Datum vom 21.11.2016 auch weitgehend den seit Mai eingegangenen Anregungen und Bedenken entspricht.
4.1 Fortgeschriebene Bevölkerungsprognose
Der Vorentwurf zum FNP 2030 gründete sich auf die 2011 auf der Datengrundlage von 2010 prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Im Dezember 2015 wurde diese Bevölkerungsprognose aktualisiert und dem Planungs- und Verkehrssenat vorlegt. Bei Verfahrensbeginn (2010) wurde davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs bis 2030 bei günstiger Stadtentwicklung im Wesentlichen stabil bleiben wird. Die damalige Prognose ging von einer Einwohnerzahl von rund 68.000 +/- 1000 Einwohnern aus. Vor dem Hintergrund der bereits seit Längerem zunehmenden Wanderungsgewinne geht die Stadtverwaltung heute davon aus, dass auch in den kommenden Jahren bis 2030 positve Wanderungssalden zu verzeichnen sein werden. Bevölkerungsvorausberechnungen des Freistaates Bayern und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain stützen diese Prognosen. Als realistisch anzunehmen ist demnach eine prognostizierte Einwohnerzahl von rund 71.200. Allerdings ist nicht auszuschließen dass sich die starken Wanderungsgewinne des Jahres 2015 längerfristig fortsetzen (+ 700 EW. p. A), so dass die Einwohnerzahl bis zum Planungshorizont 2030 auf rund 74.000 Einwohner ansteigen könnte.
Der FNP 2030 hat die Aufgabe diese Szenarien zu berücksichtigen und eine ausreichende Flächenvorsorge zu treffen. Im Entwurf des FNP 2030 wurden daher weitere Reserven für den Wohnungsbau verankert.
4.2 Baulandpotential durch Baulücken
Nach dem Baulückenkataster (Stand 31.12.2014) sind im Stadtgebiet noch rund 650 Wohnbaugrundstücke in einer Gesamtfläche von rund 34 ha unbebaut. Das sind 11,2 ha weniger als die Fläche, die noch das Baulückenkataster vom 18.02.2011 aufzeigte (45,2 ha). Diese Abnahme erreicht damit fast den 2011 prognostizierten Wert (12,6 ha). Das verbleibende Flächenpotential ist weiterhin von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung, denn es kann davon ausgegangen werden, dass auch in künftigen Jahren bis zu 3,5 % der Wohnbaulücken veräußert und bebaut werden. Das Abschmelzen der Baulückenreserve wurde in der Fortschreibung des Bedarfes an Wohnbauflächen bis 2030 berücksichtigt.
Darüber hinaus stellt der Bestand an sonstigen Baulücken eine wichtige Flächenreserve dar, insbesondere im Hinblick auf die Gewerbeflächenentwicklung. Zum Stand 31.12.2014 waren dies noch rund 21 ha.
4.3 Integrierter Landschaftplan
In den Entwurf des FNP 2030 wurden nun auch die wichtigsten Ziele des Landschaftsplans aufgenommen. Die Zielaussagen sind als Darstellungen eingearbeitet und können damit der Rechtsnatur des FNP entsprechend behördenverbindlich werden. Im Einzelnen gehören hierzu geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete, geplante Flächen für die Landschaftsentwicklung und den Biotopverbund für Streuobst, für Trocken- und Feuchtlebensräume sowie für die Flurdurchgrünung, die Freihaltung von Waldwiesen und die Gewässerentwicklung. Auch die wichtigsten Kaltluft- und Frischluftströmungen sind dargestellt.
4.4 Wichtigste Änderungen gegenüber dem Vorentwurf
Der Entwurf vom 17.05.2030 unterscheidet sich gegenüber dem Vorentwurf hauptsächlich in 30 Bereichen. Diese Bereiche sind auf einem Übersichtsplan durch Kreissymbole markiert und nummeriert, bzw. mit Buchstaben gekennzeichnet. Die Bereiche sind im Folgenden aufgelistet und kurz beschrieben.
Die nachstehenden Nummern zeigen Änderungen an, die durch die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem bisherigen Verfahren veranlasst waren und der Stadtratsarbeitsgruppe FNP 2030 bereits im September 2015 vorgestellt worden sind:
1 Damm/Rosenberg: Darstellung der ausgewiesenen Ausgleichsfläche;
2 Strietwald: Grünfläche/Sportanlage gegen Wohnbauflächen getauscht;
3 Damm/westlich Gebiet Beine: Darstellung von Dauerkleingärten;
4 Damm/Johannesberger Straße; Anpassung der Wohnbaufläche an bestehenden B-Plan;
5 Damm/Glattbacher Straße: Wohnbaufläche zu Grünfläche;
6 Strietwald/Maybachstraße: Darstellung als Hauptverkehrsstraße;
7 Stadtmitte/Mainaschaffer Straße/Horchstraße: Gewerbliche Baufläche zu
Sonderbaufläche/Großflächiger Einzelhandel;
8 Stadtmitte/Maximilianstraße: großflächiger Einzelhandel zu Bahnanlagen;
9 Damm/Stengerstraße: Gewerbliche Baufläche zu Fläche für den Gemeinbedarf/öffentliche
Verwaltung;
10 Aschaffenburg Ost/Hasenkopf: abgeschlossene F-Planänderung 1987/31 übernommen;
11 Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Wohnbaufläche zu Flächen für die Landwirtschaft und
umgekehrt;
12 Aschaffenburg Ost/Bessenbacher Weg: Darstellung einer festgesetzten Ausgleichsfläche;
13 Aschaffenburg Ost/südöstl. Hockstraße: Neuordnung der Flächen im Bereich ehem. Spessartmanor;
14 Aschaffenburg Ost/Schweinheimer Straße: G, M und W in G, M und Flächen für den Gemeinbedarf;
15 Nilkheim/Anwandeweg: Neuordnung gem. B-Plan 7/6;
16 Nilkheim/Obernburger Straße: Gewerbliche Baufläche und Grünfläche zu Mineralienabbau und Fläche für die Landwirtschaft;
17 Nilkheim/Obernburger Straße: Grünfläche zu Bahnanlagen (in Richtung Großostheim);
18 Schweinheim/östl. Rosso-Bianco: Grünfläche/Dauerkleingärten zu Fläche für die Landwirtschaft;
19 Obernau/Mainbogen: Neuordnung im Bereich WWA, Fläche für die Landwirtschaft zu Gewerbliche Baufläche;
20 Schweinheim/Rotäckerstraße/Am Gäßpfad: Anpassung an die rechtsverbindlichen B-Pläne (Darstellung der Ausgleichsflächen);
21 Obernau/Nördl. Ortsrand: Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche und Wohnbaufläche zu Gemischte Baufläche;
22 Obernau/Wasserhaus: Wohnbaufläche zu Grünfläche;
Die folgenden Buchstaben zeigen zusätzliche Flächenreserven an, die im Frühjahr 2016 in den Entwurf eingearbeitet wurden um die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und den daraus erwachsenden voraussehbaren Bedürfnissen Rechnung zu tragen:
A Damm/Reischberg: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
B Strietwald/Habichtstraße: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
C Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
D Aschaffenburg Ost/Würzburger Str.: Gewerbliche Baufläche zu Gemischte Baufläche;
E Schweinheim/Rosso-Bianco: Gewerblichen Baufläche zu Gemischte Baufläche;
F Schweinheim/Aumühlstraße Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
G Gailbach/Im Gartenland: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
H Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
I Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Gemischte Baufläche;
Die folgenden römischen Ziffern zeigen Flächenveränderungen an, die von den Bürgerveranstaltungen im Herbst 2016 veranlasst worden sind:
I: Stadtteil Strietwald/Kiebitzweg
II: Stadtteil DammReischberg
III: Stadtteil Obernau/Nördlicher Ortsrand
IV: Stadtteil Obernau/Mainbogen
4.5 Gesamtbilanz der für den Wohnungsbau vorgesehenen Siedlungsreserven
4.5.1 Wohnbauflächen
Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbaufläche von insgesamt 37,1 ha verankert.
Dies sind:
- Damm/Reischberg 6,3 ha
- Damm/Beine 5,5 ha
- Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben 3,1 ha
- Schweinheim/Steinweg 1,8 ha
- Gailbach 5,5 ha
- Obernau/nördl. Ortsrand 7,2 ha
- Strietwald/Habichtstraße 7,7 ha
Hinzu kommen die 38,0 ha großen Flächen folgender planungsrechtlich festgesetzter Wohngebiete, die sich derzeit in der Baulandumlegung befinden:
- Nilkheim/Anwandeweg 27,0 ha
- Schweinheim/Rotäcker 11,0 ha
Über die vorgenannten Flächen hinaus sind im vorliegenden Entwurf zusätzlich insgesamt 17,9 ha Wohnbauflächen dargestellt:
- Damm/Reischberg 5,1 ha
- Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben 0,7 ha
- Obernau/nördl. Ortsrand 5,4 ha
- Strietwald/Habichtsstraße 2,7 ha
- Gailbach/Im Gartenland 2,0 ha
- Schweinheim/Aumühlstraße/Weinbergstraße 1,5 ha
- Strietwald/Kiebitzweg 0,5 ha
Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbauflächen beträgt demnach 37,1 ha + 38,0 ha + 17,9 ha = 93 ha.
4.5.2 Gemischte Bauflächen
Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher 0,9 ha Siedlungsreserven der Kategorie gemischte Bauflächen verankert:
- Obernau/nördl. Ortsrand 0,9 ha
Darüber hinaus wurde in dem nun vorliegenden Entwurf zusätzlich eine Fläche von 1,8 ha Gemischte Bauflächen dargestellt:
- Obernau/nördl. Ortsrand 1,8 ha
Außerdem wurden 4,7 ha bisher als Gewerbliche Bauflächen dargestellte Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen zugeführt:
- Schweinheim/ehem. Fa. Däfler 3,0 ha
- Aschaffenburg Ost/Würzburger Straße 1,7 ha
Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen beträgt demnach 0,9 ha + 1,8 ha + 4,7 ha = 7,4 ha.
4.5.3 Gesamtsumme der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungsreserven
Die Gesamtsumme der Siedlungsreserven der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungs-reserven setzt sich zusammen aus
- Gemischten Bauflächen 7,4 ha
- Wohnbauflächen 93,0 ha
und beträgt mithin 100,4 ha.
4.6 Gewerbliche Bauflächen
Das bislang verfolgte Planungsziel, eine größere gewerbliche Flächenreserve im Bereich Nilkheim/Obernburger Straße nördlich des Kompostwerkes zu verankern, muss zurückgestellt werden. Es konnte keine Lösung gefunden werden, das im Regionalplan festgelegte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zu überwinden bzw. zu verlagern. Auch der Regionale Grünzug G4 steht der Planungsabsicht der Stadt entgegen. Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des Planungssenats vom 04.07.2016 empfohlen, die gewerbliche Baufläche Obernauer Mainbogen (rund 40 ha) im FNP beizubehalten. Nach dem Ergebnis der jüngsten Bürgerveranstaltungen schlägt die Verwaltung vor, auf die vorgenannten Flächen bis auf weiteres zu verzichten. Für die Deckung des im Gutachten der GMA ermittelten Bedarfes muss unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 an der Obernburger Straße Gewerbebauland entwickelt werden, da hierfür nirgendwo sonst im Stadtgebiet geeignete Flächen vorhanden sind. Zu diesem Zweck müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene der Regionalplanung geschaffen werden.
4.7 Sonstige Flächen
Im Bereich Stadtmitte/Mainaschaffer Str./Horchstraße wurden, dem realen Bestand geschuldet, anstatt Gewerbliche Bauflächen zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel neu im Entwurf zum FNP 2030 dargestellt. Für den Bereich Klinikum wurde die bereits durch Einzelverfahren genehmigte FNP-Änderung 1987/31 in die Plandarstellungen übernommen.
5. Änderung des Regionalplans im Abschnitt B IV 2.1 - Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
In seiner Sitzung vom 21. Juli 2010 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain die Geschäftsstelle und die Regionsbeauftragte beauftragt, die gem. § 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008 erforderliche Überprüfung und Anpassung des Abschnitts B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Boden-schätzen“ als Regionalplanänderung weiterzuführen und alle dafür notwendigen Maßnahmen einschließlich der Erstellung des erforderlichen Umweltberichtes durchzuführen.
Die erforderliche Überprüfung und Anpassung des Abschnitts B IV 2.1 betrifft vier noch ungeklärte Konfliktpunkte, die in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft, den Vertretern der Rohstoffseite (LfU) sowie den Kommunen geklärt und baldmöglichst dem Planungsausschuss zu Entscheidung vorgelegt werden sollen. Das im Vorentwurf zum FNP 2030 enthaltene Gewerbegebiet G4 hat zu einen Konflikt mit den Zielen der Regionalplanung geführt, die dort das Vorranggebiet SD/KS2 vorsehen. Dieser Konfliktpunkt ist bisher nicht Gegenstand der Änderung des Regionalplans im Abschnitt B IV 2.1 gewesen. Die Verwaltung schlägt daher vor, beim Regionalen Planungsverband das Vor-ranggebiet SD/KS2 als weiteren Konfliktpunkt mit dem Ziel in das Änderungsverfahren aufzunehmen, seine Lage und Abgrenzung derart zu optimieren, dass der o. g. Konflikt gelöst wird.
Nach Kenntnisnahme
- der Berichte über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung
- des Berichts über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände
- des Berichts über drei zentralen Bürgerveranstaltungen vom Herbst 2016 und
- nach Billigung des Entwurfes zur Aufstellung des FNP 2030 vom 21.11.2016 und dessen Begründung
- können die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
2. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
3. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die Bürgerveranstaltungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
4. Der Entwurf vom 21.11.2016 zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird gebilligt (Anlage 7).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 vom 21.11.2016 gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und der gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen.
6. Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächen-reserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann,
soll eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich entwickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die notwendig sind, um die Bauleitplanung durchführen zu können. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt beim Regionalen Planungsverband zu beantragen, das im Regionalplan verankerte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung im Zuge der Regionalplanänderung in Größe, Lage und Abgrenzung so zu ändern, dass eine gewerbliche Entwicklung an der Obernburger Straße mit den Zielen der Raumordnung vereinbar wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 7
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4. / pl/1/4/17. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
6. Sitzung des Werksenates
|
08.12.2016
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | ws/6/2/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/1/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt (Anlage 8).
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 811.000,00 €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 15.846.000,00 €
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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5. / pl/1/5/17. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG);
- Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/1/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und die Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 9)
.
Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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6. / pl/1/6/17. Wirtschaftsplan 2017 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE);
- Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/1/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2017 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Wirtschaftsplan 2017 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.072.000,-- €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.715.000,--
€ (Anlage 10).
Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 13.12.2016 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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7. / pl/1/7/17. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinnes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
6. Sitzung des Werksenates
|
08.12.2016
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | ws/6/3/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/1/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg-Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.10.2014 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten April bis Juni 2015 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 19.06.2015. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 16.07.2015 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde unter dem Datum vom 18.03.2016 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 25.04.2016. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 19.06.2015 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 25.04.2016 zur Kenntnis zu nehmen.
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinns
Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2014 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 16.07.2015 und dem Stadtrat (Plenum) 24.07.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2014.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2014 beträgt 98.491.957,60 €. Es wurde ein Gewinn von 358.579,57 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt 358.579,57 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 309.254,05 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 49.325,52 €
Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 24.07.2015 zur Kenntnis gegeben. Bezüglich der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014.
.Beschluss:
I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 19.06.2015 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2014 (01.01.2014 – 31.12.2014) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 11).
Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg -
Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.
Bei einer Bilanzsumme von 98.491.957,60 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 358.579,57 €.
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Abführung an den Haushalt der Stadt: 358.579,57 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 309.254,05 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 49.325,52 €
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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8. / pl/1/8/17. neue SPNr - TOP 3nö
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/1/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftsvertreter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und die Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2017 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 12).
Nach dem Erfolgsplan beträgt der an die Holding Stadtwerke Aschaffenburg abzuführende Gewinn 5.824.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 20.778.000,--
€.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pl/1/9/17. Bushaltestellen (BHS) 2017: barrierefreier Umbau
- Vorstellung der Entwurfsplanung
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/1/9/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Bis zum 1. Januar 2022 müssen alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei sein. Dies besagt das Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Die Stadt Aschaffenburg hat sich daher zur Aufgabe gemacht, sukzessive ihre Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.
Die Stadtverwaltung hat dem Planungs- und Verkehrssenat am 08.11.2016 die Vorplanung für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Nordfriedhof“ und „Schillerstraße“ (beidseitig) vorgestellt.
2. Projektbeschreibung
Vergabe und Umbau im Jahr 2017
- Haltestelle „Nordfriedhof“ in der Konradstraße
Die derzeitige Haltestelle „Nordfriedhof“ befindet sich im Stadtteil Strietwald im Bereich des Waldzuganges und besteht im Wesentlichen aus einem Haltestellenschild, einem Abfalleimer und einer Bank. Ein Bord existiert nicht. Der Bus kann auf dem ihm zur Verfügung stehenden Bereich nicht wenden, sondern muss zurückstoßen. Nach dem Zurückstoßen steht er schräg in der Wendefläche und lässt die Fahrgäste mittendrin aus- bzw. einsteigen. Da dies sehr unkomfortabel ist, haben die Verkehrsbetriebe gemeinsam mit dem Tiefbauamt einen alternativen Standort für die Bushaltestelle festgelegt.
Der neue Standort befindet sich unmittelbar vor dem Zugang zum Nordfriedhof auf einem bereits bestehenden Gehweg. Der Gehweg wird an dieser Stelle erweitert, so dass den Fahrgästen eine Wartefläche von 3,00 m Tiefe zur Verfügung steht. Auf dieser Fläche soll auch ein Wetterschutz mit 2 Sitzplätzen angebracht werden. Das Bord wird durch ein 18 cm hohes Sonderbord getauscht. Im Bereich des Einstieges werden taktile Elemente für Blinde und sehbehinderte Fahrgäste eingebaut.
Auf dem Gehweg vor der Bushaltestelle wird eine zusätzliche Leuchte installiert, da sich die nächste Leuchte erst im Bereich des Parkplatzes in 20 m Entfernung der Haltestelle befindet.
Das Tiefbauamt prüft derzeit, ob die bestehende Wendefläche für den Busverkehr im Zuge des Umbaus fahrgeometrisch optimiert und ausgebaut werden kann.
- Haltestelle „Schillerstraße“ in der Glattbacher Straße – beidseitig
Die stadteinwärts weisende Haltestelle liegt derzeit recht dicht an der Lichtsignalanlage der Kreuzung Schillerstraße-Glattbacher Straße. Oft kommt es zu Aufstauungen, obwohl der Fahrverkehr in der Glattbacher Straße in diesem Bereich gering ist. Durch den Neubau der Glattbacher Straße wurde der Hauptverkehr nach Glattbach auf die neue Trasse gelenkt.
Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben wurde beschlossen, diese Haltestelle auf die Höhe der stadtauswärts weisenden Haltestelle zu versetzen.
Wegen den Längsparkern und der Option, dort ein Wartehäusschen zu installieren, soll die stadteinwärts führende Haltestelle als Kap ausgebaut werden. Dies bedeutet, dass der Gehweg auf einer Länge von 16 m 2,15 m in die Fahrbahn hineinragt. Somit kann der Bus unabhängig von den Längsparkern die Bushaltestelle ohne Verschwenkung anfahren. Da die Haltestelle „Schillerstraße“ nach Auskunft der Verkehrsbetriebe normalerweise nur von einer Linie (Linie 9 nach Glattbach) befahren wird, kommt es zu keiner Begegnung zwischen Bus und Bus, d.h. es ist unschädlich, dass nicht beide Bushaltestellen gleichzeitig belegt werden können. Die Bushaltestellen werden in einer Länge von 18 m (stadtauswärts) und 16 m (Buskap stadteinwärts) für Gelenkbusse ausgebaut. Die Begegnung zwischen LKW und PKW ist durch die 5,44 m verbleibende Breite zwischen den beiden Sonderborden mit eingeschränkten Bewegungsspiel-räumen (nach der Richtlinie RAST 06 mind. 5,00 m) möglich.
Eine Änderung der Beleuchtung ist nicht geplant, da in diesem Bereich schon einseitige technische Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m bestehen.
Beide Haltestellen werden mit einem 18 cm Bord und taktilen Elementen im Bereich des Einstieges ausgestattet.
-Haltestelle „Schoberstraße“ in der Würzburger Straße
Die stadteinwärts weisende Haltestelle, die sich kurz hinter der Einmündung Kneippstraße auf der Würzburger Straße befindet, ist Gegenstand eines Antrages der CSU Fraktion. Die Bushaltestelle liegt unmittelbar vor dem Matthias-Claudius-Seniorenheim und soll ebenfalls barrierefrei umgebaut werden.
Dieser Umbau ist eng mit dem geplanten Kreuzungsumbau verzahnt. Das Stadtplanungsamt wird die Vorplanung dieser Bushaltestelle im Februar im Planungs- und Verkehrssenat vorstellen. U. U. ist eine phasenweise bauliche Umsetzung möglich.
3. Kosten
Im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurden für die einzelnen Maßnahmen die Kosten berechnet. Diese betragen:
Bushaltestelle „Nordfriedhof“
|
€ brutto
|
Baukosten
|
31.683
|
Beleuchtung
|
3.500
|
Markierung und Beschilderung
|
500
|
Sonstige Nebenkosten
|
1.665
|
Summe
|
37.348
|
Bushaltestellen „Schillerstraße“
|
€ brutto
|
Baukosten
|
83.520
|
Beleuchtung
|
entfällt
|
Markierung und Beschilderung
|
1.000
|
Sonstige Nebenkosten
|
4.164
|
Summe
|
88.684
|
Gesamtkosten
|
€ brutto
|
BHS „Nordfriedhof“
|
37.348
|
BHS „Schillerstraße“
|
88.684
|
Summe
|
126.032
|
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung. Für den Neubau der Bushaltestellen „Nordfriedhof“ und „Schillerstraße“ werden ca. 126.000 EUR benötigt.
Voraussichtlich stehen nach der Realisierung der beiden Bushaltestellen im Nordfriedhof und in der Schillerstraße noch Finanzmittel zur Verfügung. Damit könnte eine erste Phase zum Umbau der Haltestelle „Schoberstraße“ möglicherweise noch im Jahr 2017 erfolgen.
5. Weiteres Vorgehen
Die Vergabe der Bauleistungen für die beiden Bushaltestellen ist im 2.Quartal des Jahres 2017 geplant. Die Bauausführung ist im 3.und 4.Quartal des Jahres 2017 vorgesehen.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung über die im Jahr 2017 umzubauenden Bushaltestellen zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bushaltestellen „Nordfriedhof“ und „Schillerstraße“ (beidseitig) im Jahr 2017 für berechnete Gesamtkosten in Höhe von ca. 126.000,--
€ umzubauen.
3. Der Stadtentwicklungsreferent sagt zu, dass der Umbau der Bushaltestelle Schoberstraße demnächst im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden kann.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pl/1/10/17. PL/1/10/17
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/1/10/17 |
.Beschluss: 1
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt folgenden Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner bei TOP 8 der öffentlichen Sitzung zur Abstimmung:
„Der Stadtrat stimmt zu, dass die Gewannenamen durch Namen von Widerstandskämpfern ersetzt werden.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 37
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt folgenden Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner bei TOP 8 der öffentlichen Sitzung zur Abstimmung:
„Der Stadtrat stimmt zu, dass Marx, Engels und eine Frau, sowie weitere Vorschläge gem. seines Antrages vom 04.02.2016 (Anlage 13) bei den Straßenbenennungen berücksichtigt werden.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
.Beschluss: 3
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt folgenden Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich bei TOP 8 der öffentlichen Sitzung zur Abstimmung:
„Der Stadtrat stimmt zu, die Namensreihe von Widerstandskämpfern gegen das NS-Regime, im Baugebiet entsprechend der Vorschläge der Kommunalen Initiative fortzuführen und Straßen nach lokalen Widerstandskämpfern gegen das NS-Regime im Gebiet zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 33
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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11. / pl/1/11/17. Baugebiet Anwandeweg;
- Benennung von Straßen und Wegen
- Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 22.01.2015
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 04.02.2016
- Antrag von Herrn Stadtrat Winfried Bausback vom 02.08.2016
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 08.11.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/1/11/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten im Bereich des B-Planes „Anwandeweg“ ist die Benennung der neuen Wege- und Straßenverbindungen notwendig.
Zur Vorbereitung der Straßenbenennungen fand am 10.11.2016 auf Einladung von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog eine Gesprächsrunde statt. Eingeladen war jeweils ein Vertreter der Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates, der Arbeitsgemeinschaft Nilkheimer Geschichte sowie Mitarbeiter der Verwaltung. Die Teilnehmer sind aus der beigefügten Teilnehmerliste ersichtlich.
Es liegen vier Anträge zu gewünschten Straßennamen im Baugebiet Anwandeweg vor. Es sind dies die Anträge von
- der Arbeitsgemeinschaft Nilkheimer Geschichte vom 23.02.2015
- Herrn Stadtrat Büttner vom 04.02.2016
- Herrn Stadtrat Klein vom 08.11.2016
- der International Police Association (IPA), Verbindungsstelle Aschaffenburg (Herr xxx, Leiter Verbindungsstelle) vom 21.01.2015 / Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 22.01.2015 / Herrn Stadtrat Dr. W. Bausback vom 02.08.2016
Weiterhin gibt es noch zahlreiche Anträge ohne speziellen Straßen- oder Gebietsbezug aus früheren Jahren, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
Die Straßen- und Wegebenennungen, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden, sind alle in der oben genannten Gesprächsrunde erarbeitet worden.
Nach Meinung der Teilnehmer sind alle Bezeichnungen eindeutig und eine logische Zuordnung der Hausnummern ist möglich. Dies ist insbesondere wichtig für Polizei, Rettungsdienste und Dienstleister. Außerdem wurde die durch den B-Plan vorgegebene Gliederung des Gebietes bei der Zuordnung der Bezeichnungen berücksichtigt: Flurnamen, Philosophen und Einzelpersonen.
Erläuterungen
Die neue Verbindung zwischen der Jean-Stock-Straße und dem Ahornweg soll keinen neuen Namen erhalten. Eine Übernahme der bisherigen Bezeichnungen Jean-Stock-Straße bzw. Ahornweg für die genannten Teilstücke bis zum Schnittpunkt mit dem Anwandeweg bietet sich aufgrund der Straßenführung an.
Die Arbeitsgemeinschaft Nilkheimer Geschichte möchte gerne alte Nilkheimer Flurnamen vor dem Vergessen bewahren. Bei den Namen, die vergeben werden sollen, handelt es sich um Flur-namen, die im oder nahe dem Neubaugebiet gelegen sind.
Der Namensvorschlag „Leiderer Felder“ von Herrn Stadtrat Klein wird insoweit berücksichtigt, dass an die Straßennamensschilder mit den Flurnamen jeweils ein Legendenschild mit der Erläuterung „historischer Flurname Leiderer Felder“ montiert wird. Dadurch wird darauf hingewiesen, dass hier früher landwirtschaftlich genutzte Flächen von Leiderer Bürgern gewesen sind.
Herr Stadtrat Klein hat in seinem Antrag vom 08.11.2016 vorgeschlagen, eine Straße nach dem langjährigen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher zu benennen. In seiner Begründung führt er u.a. aus, dass in Aschaffenburg bereits Parteipersönlichkeiten aus dem sozial-demokratischen und konservativen Parteienspektrum, nämlich Friedrich Ebert, Wilhelm Hoegner, Konrad Adenauer und Alfons Goppel, durch Benennungen von Brücken und Plätzen gewürdigt worden sind. Ein liberaler Politiker würde noch fehlen. Die Teilnehmer einigten sich einvernehmlich darauf, eine Straße nach dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss benennen zu wollen. Dadurch ist ein liberaler Politiker Namensgeber, der gleichzeitig das höchste Staatsamt inne gehabt hat.
Auf Vorschlag von Herrn xxx (Stadt- und Stiftsarchiv) sollen die Anliegerstraßen im Bereich zwischen Ahornweg „alt“ und zukünftigem Anwandeweg nach deutschen Philosophen benannt werden: Ludwig Feuerbach, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Karl Jaspers, Immanuel Kant, Gottfried Wilhelm Freiherr von Leibniz und Arthur Schopenhauer.
Alle Personen waren bekannte und bedeutende Philosophen in der jeweiligen Zeitepoche.
Die Straßenbezeichnung erfolgt ohne die Nennung der Vornamen bzw. des Titels. Im jeweiligen Legendenschild wird der volle Name genannt sowie Geburts- und Sterbejahr.
Die Benennung einer Straße nach dem Polizisten Berthold Schlotzhauer geht auf insgesamt drei gleichlautende Anträge zurück. Herr xxx, Leiter der Verbindungsstelle Aschaffenburg der International Police Association (IPA), hat die Benennung vorgeschlagen in Erinnerung an einen Polizeibeamten der Dienststelle Aschaffenburg, der im Jahr 2000 in Ausübung seines Dienstes von einem Straftäter erschossen wurde. Der Getötete hatte sich lange Jahre für notleidende Kinder in Brasilien engagiert und war 20 Jahre lang in der IPA aktiv. Herr Stadtrat Giegerich und Herr Stadtrat Bausback haben diesen Antrag mit eigenen gleichlautenden Anträgen unterstützt.
Die Verwaltung möchte mit dieser Benennung stellvertretend alle Personen ehren, welche sich beruflich oder ehrenamtlich bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten aktiv für die Gesellschaft einsetzen.
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Büttner vom 04.02.2016 Straßen nach Widerstandskämpfern und Opfern der Nazi-Diktatur zu benennen, wird nicht entsprochen.
Nach Meinung der Verwaltung und den Teilnehmern der Gesprächsrunde sind im Stadtteil Nilkheim Opfer der Nationalsozialisten bereits durch zahlreiche Straßenbenennungen gewürdigt worden. Auf weitere Benennungen hier im Stadtteil Nilkheim soll verzichtet werden.
Die Vorschläge der Stadträte Johannes Büttner und Karsten Klein werden in die Vorschlagsliste der Verwaltung aufgenommen.
.Beschluss:
I. Die Anträge in Anlage 14 werden zur Kenntnis genommen.
1. Der bisherige Feldweg zwischen dem Hibiskusweg und der Kleinen Schönbuschallee erhält den Namen Anwandeweg (Anlage 15).
2. Die „neue“ Verbindung zwischen der Jean-Stock-Straße und dem Ahornweg wird zweigeteilt: das Teilstück zwischen der bisherigen Jean-Stock-Straße und dem Schnittpunkt mit dem Anwandeweg wird ebenfalls mit Jean-Stock-Straße bezeichnet; das andere Teilstück ab dem Schnittpunkt mit dem Anwandeweg bis zum Ahornweg erhält auch die Bezeichnung Ahornweg (Anlage 15).
3. Die Planstraßen JS 1-6, die alle von der neuen Jean-Stock-Straße abzweigen, erhalten folgende Bezeichnungen (Anlage 15):
JS 1 Krumme Äcker
JS 2 Untere Auwiesen
JS 3 Spiegelwiesen
JS 4 Büschelches Äcker
JS 5 Am Stiftsacker
JS 6 Bei der Feldremise
4. Der zukünftige übergeordnete durchgehende Fuß- und Radweg, bestehend aus den Teilstücken mit der Planbezeichnung AW 1.e, AW 1.f, AW 1.b, AW 2.b, AW 3.b, AW 4.b, AW 5.a und AW 6.a (Anwandeweg „neu“ bis zur Einmündung Ahornweg „alt“), wird Am Pfädchen genannt (Anlage 15).
5. Die Planstraße A (Verbindungsstraße von der Martin-Luther-Straße zum Ahornweg) erhält den Namen Theodor-Heuss-Straße (Anlage 15).
6. Die Anliegerstraße (AW 1-6) im Bereich zwischen Ahornweg „alt“ und zukünftigem Anwande-weg erhalten folgende Namen (Anlage 15):
AW 1 und 1.1 Feuerbachstraße
AW 2 und 2.1-2 Hegelstraße
AW 3 und 3.1-4 Jaspersstraße
AW 4 und 4.1-2 Kantstraße
AW 5 und 5.2 Leibnizstraße
AW 6 und 6.1- Schopenhauerstraße
7. Die Planstraße AW 5.1 erhält einen eigenen Namen und wird bezeichnet mit Berthold-Schlotzhauer-Straße (Anlage 15).
Die nicht berücksichtigten Vorschläge der Stadträte Johannes Büttner und Karsten Klein werden in die Vorschlagsliste der Verwaltung aufgenommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2
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12. / pl/1/12/17. Berufung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05.04.2005, (GVBl S. 88) zuletzt geändert durch § 1 ÄndVO vom 30.09.2014 (GVBl S. 411)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
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12 | pl/1/12/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).
1.
Gemäß § 2 Abs. 1, 2 BayGaV besteht der Gutachterausschuss aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Der Vorsitzende muss Bediensteter bei der kreisfreien Stadt sein, für deren Bereich der Ausschuss zuständig ist.
Die Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden, X, läuft mit dem Ausscheiden aus dem Dienst am 31.01.2017 ab. Zum neuen Vorsitzender wird X, ab dem 01.02.2017 berufen.
2.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Gutachter
1. x
2. x
…
6. x
laufen jeweils zum 31.03.2017. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).
.Beschluss:
I.
1. Als Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird gemäß §§ 2 und 3 BayGaV ab dem 01.02.2017 berufen:
X
2. Als ehrenamtlicher
Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg werden gemäß § 3 Abs. 1 und 3 BayGaV für weitere 4 Jahre berufen:
[Die namentliche Nennung von Personen im Internet ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung oder einer dazu geeigneten Rechtsgrundlage unzulässig. Selbstverständlich werden die Namen auf Nachfrage und im Verlauf der öffentlichen Stadtratssitzung bekannt gegeben. Für die Veröffentlichung im Internet mussten aber Kürzungen vorgenommen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Wir bitten um Verständnis!]
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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13. / pl/1/13/17. Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative vom 01.07.2016 bzw. vom 12.08.2016 wegen "Überprüfung der Genehmigung des Mitternachtsshoppings" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.12.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.01.2017
|
ö
|
Beschließend
|
13 | pl/1/13/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
1. Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 01.07.2016 bzw. vom 12.08.2016 wegen "Überprüfung der Genehmigung des Mitternachtsshoppings" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sagt zu, dass künftig vor entsprechender Antragsstellung bei der Regierung von Unterfranken, der Stadtrat informiert wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / pl/1/14/17. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.10.2015 wegen "Beirat für Menschen mit Behinderungen" und der Stellungnahme der Verwaltung vom 31.08.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
|
ö
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Beschließend
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14 | pl/1/14/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.10.2015 wegen "Beirat für Menschen mit Behinderungen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.08.2016 sowie die Anträge vom 09.01.2017 und vom 14.01.2017 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 17).
Eine Beratung oder Beschlussfassung wird aufgrund des Antrags vom 09.01.2017 vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2017 11:02 Uhr