Datum: 18.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/1/1/17 Klärwerk; Gebühren für die Fäkalschlammanlieferung - Bericht der Verwaltung
2uvs/1/2/17 Nutzungsänderung von Büros in eine Tanzschule und Schulungsräumen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1949/3, Gemarkung Aschaffenburg, Schönbornstraße 4, durch die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG, BV-Nr. 20160310
3uvs/1/3/17 Umbau eines Mehrfamilienhauses durch die Firma T. Schreck GmbH, Fl.-Nr. 100, Gemarkung Aschaffenburg, Dalbergstraße 71, BV-Nr. 20160200
4uvs/1/4/17 Bericht zum Antrag des Herrn Johannes Büttner vom 17.12.2016 zum aktuellen Stand der Planung an der Gentilburg und deren neue Nutzung
5uvs/1/5/17 Bericht über Baumfällungen durch die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netze)

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1. / uvs/1/1/17. Klärwerk; Gebühren für die Fäkalschlammanlieferung - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 1uvs/1/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Stadtgebiet Aschaffenburg befinden sich 48 bewohnte Anwesen mit 90 Einwohnern (Stand 2016) ohne Anschluss an das Kanal­netz. Neben diesen 48 bewohnten Anwesen gibt es einige Vereinsheime (Sängerheim Schweinheim, Fidelio etc.), die über keinen Anschluss an die öffentliche Kanalisation verfügen. Die Entsorgung des anfallenden Abwassers erfolgt mittels Fahrzeugen, die die Fäkal­ab­wässer direkt zum Klärwerk entsorgen. Im Jahr 2015 sind 1.969 m³ Fäkalabwässer angeliefert worden.
Die hier eingeleiteten Fäkalabwässer werden mit Menge und Herkunft erfasst. Die Anlieferer erhalten monatlich eine Rechnung über die angelieferte Menge. Als Preis für die Anlieferung wird eine Gebühr von 1,64 €/m³ zugrunde gelegt. Das ist die Gebühr, die auch Grundstückseigentümer für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation zu entrichten haben.

In einem Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung vom 29.07.2016 wird eine Überprüfung dieser Praxis empfohlen.
Wörtlich heißt es dazu in TZ 59
Eine Überprüfung des Entgelts wird empfohlen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass der Mehr­auf­wand für die Klärung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen mit dem Drei- bis Zehnfachen (durch­­schnittlich etwa mit dem Sechsfachen) des für die Klärung normalen Hausabwassers er­for­derlichen Aufwands anzusetzen ist.

 
Kostenkalkulation Fäkalabwasserentsorgung

Das im Zulauf zum Klärwerk eingeleitete Fäkalabwasser durchläuft den Reinigungsprozess in gleicher Weise, wie das Abwasser aus Grundstücken, die an die öffentliche Kanalisation ange­schlossen sind. Eine Differenzierung des Mehraufwandes ist nicht möglich.
Mehrkosten für die Fäkalabwasseranlieferung entstehen in der Verwaltung durch monatliche Rechnungsstellung sowie durch Zahlung der jährlichen Kleineinleiterabgabe in Höhe von ca. 1.600 €/Jahr (2016: 1.564,65 €).

Die Gebühr von 1,64 €/m³ verteilt sich auf die Abwasserableitung (Kanalnetz) und Abwasser­reinigung (Klärwerk) im Verhältnis 58% zu 42% auf [HH-Ansatz 2016: Kanalnetz 4.953.050 € Klärwerk 3.451.400 €].
Durch die direkte Anlieferung zum Klärwerk werden somit 42% der erhobenen Gebühren für die Kosten der Abwasserreinigung benötigt. Die restlichen 58% werden für die Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwandes und der Kleineinleiterabgabe angesetzt. 

Mit der Gebühr von 1,64 €/m³ für Fäkalabwasseranlieferungen werden die neben der Abwasser­reinigung anfallenden Kosten abgedeckt.

Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Kostensatz von 1,64 € pro m³ angeliefertes Fäkalab­wasser beizubehalten.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Für die Anlieferung von Fäkalien aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen wird auch weiterhin eine Gebühr von 1,64 €/m³ erhoben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / uvs/1/2/17. Nutzungsänderung von Büros in eine Tanzschule und Schulungsräumen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1949/3, Gemarkung Aschaffenburg, Schönbornstraße 4, durch die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG, BV-Nr. 20160310

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 2uvs/1/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.12.2016 beantragt die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG eine Nutzungsänderung der bisher als Büro genutzten Räume auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Schönbornstr. xx in Aschaffenburg als Tanzschule im Erdgeschoss und Schulungsräumen im Obergeschoss.
Durch die Nutzungsänderung ergeben sich an der äußeren Gebäudehülle keine Veränderungen.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.12.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20/1a für das Gebiet zwischen Schönbornstraße, östlicher Ringstraße, Auhofstraße, Erlenmeyerstraße und Glattbacher Straße und setzt für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest. Die beantragte Nutzung als Tanzschule und als Schulungsräume ist deshalb seiner Nutzungsart nach dort zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung bleibt durch die reine Nutzungsänderung unverändert.

Aufgrund des vorgelegten Stellplatznachweises für das gesamte Grundstück ergeben sich durch die Nutzungsänderung insgesamt 11 erforderliche Stellplätze. Dies entspricht dem bisher nachgewiesenen Bestand für den von der Nutzungsänderung betroffenen Gebäudeteil. Eine Stellplatzmehrung ergibt sich damit nicht.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist die Nutzungsänderung, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Genehmigung für die Nutzungsänderung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag auf Nutzungsänderung durch die RFCO Sebold Immobilien GmbH & Co.KG zur Umwandlung der bisherigen Nutzung als Büros in eine Tanzschule und Schulungsräumen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schönbornstr. xx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / uvs/1/3/17. Umbau eines Mehrfamilienhauses durch die Firma T. Schreck GmbH, Fl.-Nr. 100, Gemarkung Aschaffenburg, Dalbergstraße 71, BV-Nr. 20160200

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 3uvs/1/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.07.2016 beantragt die T. Schreck GmbH den Umbau eines Mehrfamilienhauses auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Dalbergstr. xx.
Geplant ist der Umbau des Mehrfamilienhauses mit einem Mansarddach und Zwerchhaus und zwei Balkonen auf der Westseite, sowie eine Neugestaltung und -gliederung der Fassade. Auf der Ostseite (Rückseite) werden die vorhandenen Balkone an der südlichen Grundstücksgrenze bis auf die Höhe des bisher obersten Balkons baulich geschlossen und im Dachgeschoss zwei kleine Dachgauben aufgesetzt. An der nördlichen Grundstücksgrenze werden im Bereich der bereits vorhandenen massiven Grenzmauer zum Nachbargrundstück Erweiterungen der bisherigen Wohnungen bis zur Höhe des 3. Obergeschosses geschaffen. Auf Höhe des 4. Obergeschosses wird ein Steg zur gegenüberliegenden, in den Hang integrierten Gartenterrasse geschaffen. Die Dachterrasse an der Grundstücksgrenze wird extensiv begrünt. Sämtliche neu errichtete bauliche Anlagen an der nördlichen Grundstücksgrenze erreichen in der Höhe maximal die Höhe der bereits vorhandenen Grenzmauer. Lediglich die extensiv begrünte Dachterrasse überragt die vorhandene Grenzmauer um 0,30 m. Diese wird allerdings in gleichem Abstand von der Grundstücksgrenze abgerückt.

Gem. Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.07.2016 liegt das Baugrundstück außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist demnach als Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB) zu beurteilen. Die bisherige Nutzungsart wird nicht verändert und entspricht der Eigenart der näheren Umgebung, welche als allgemeines Wohngebiet (WA) zu beurteilen ist. Die GRZ bleibt mit 0,55 unverändert. Die GFZ erhöht sich leicht von 2,7 auf 2,9. Trauf- und Firsthöhen bleiben unverändert.


Das Objekt Dalbergstraße xx fällt unter den Schutz eines Ensembles, gem. Art. 1 Abs. 3 DSchG. Die Vorgaben, gem. Stellungnahmen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 04.10. und 06.12.2016 wurden in den nachgereichten Tekturplänen berücksichtigt. Hiernach wurde insbesondere das Zwerchhaus verkleinert und eine Auflage zur Dacheindeckung in die Baugenehmigung aufgenommen.

Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge können auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden, sind gem. der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung allerdings für Bauvorhaben im Kernbereich der Innenstadt nicht erforderlich. Ein Ablösebetrag kann folglich nicht erhoben werden.

Fahrradabstellplätze können in dem Bestandsgebäude nicht nachgewiesen werden.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist der Umbau des Mehrfamilienhauses, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Genehmigung für den Umbau des Mehrfamilienhauses vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Bauantrag zum Umbau eines Mehrfamilienhauses durch die T. Schreck GmbH auf dem Baugrundstück Fl. Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Dalbergstr. xx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet
II. Angaben zu den Kosten:
               
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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4. / uvs/1/4/17. Bericht zum Antrag des Herrn Johannes Büttner vom 17.12.2016 zum aktuellen Stand der Planung an der Gentilburg und deren neue Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 4uvs/1/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Bericht zum Antrag des Herrn Johannes Büttner vom 17.12.2016 zum aktuellen Stand der Planung an der Gentilburg und deren neue Nutzung wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / uvs/1/5/17. Bericht über Baumfällungen durch die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netze)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 5uvs/1/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es folgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Vertreter der DB Netze AG über geplante Baumfällungen wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr