Datum: 13.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/2/1/17 Anerkennung des Mietspiegels 2014 für die Stadt Aschaffenburg als qualifizierten Mietspiegel für weitere 2 Jahre
2pl/2/2/17 SPNr. PL/2/2/17
3pl/2/3/17 Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2017
4pl/2/4/17 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Stadt Aschaffenburg Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Hospital-Stiftung
5pl/2/5/17 Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2020
6pl/2/6/17 Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Veranstaltungen in Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2017/18
7pl/2/7/17 Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule für das Schuljahr 2017/18
8pl/2/8/17 Erhöhung des Benutzungsentgeltes für das Bürgerhaus Leider
9pl/2/9/17 Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg über den Betrieb der Volkshochschule
10pl/2/10/17 Änderung der Satzung des Seniorenbeirates
11pl/2/11/17 Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats bis 2019
12pl/2/12/17 Änderung bei den Mitgliedern des Sozialbeirats
13pl/2/13/17 Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e. V.; - städtischer Zuschuss

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1. / pl/2/1/17. Anerkennung des Mietspiegels 2014 für die Stadt Aschaffenburg als qualifizierten Mietspiegel für weitere 2 Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Vorberatend 1pl/2/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der bisherige Mietspiegel 2014 für die Stadt Aschaffenburg wurde von der Hochschule Aschaffen­burg im Jahre 2014 erstellt und mit Beschluss des Stadtrats (Plenum) vom 15.12.2014 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Dieser gilt nach § 558 d Abs. 2 BGB für die Dauer von zwei Jahren.

Gemäß § 558 d BGB galt dieser Mietspiegel für die Dauer von zwei Jahren als so­genannter „qualifizierter“ Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel wirkt im Mieterhöhungsprozess als gesetzliche Vermutung, dass die von ihm ausgewiesene Miete die ortsübliche Vergleichsmiete darstellt. Damit trägt der qualifizierte Mietspiegel zum Interessensausgleich zwischen Vermietern und Mietern bei. Eine gesetzliche Pflicht, einen solchen Mietspiegel aufzustellen, besteht nicht. Die Aufstellung ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt im Rahmen der öffentlichen Daseins­vorsorge. Alternativ ist auch die Erstellung eines Mietspiegels durch die Interessenvertretungen der Mieter und der Vermieter möglich.

In § 558 d Abs. 2 BGB ist geregelt, dass der Mietspiegel nach zwei Jahren anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen ist. Die Anpassung kann entweder aufgrund von Stichproben oder aufgrund des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte erfolgen. Nur diese beiden Methoden sind für eine Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels gesetzlich vorgesehen. Bei einer anderen Art der Fortschreibung, z. B. Verwendung eines regionalen Indexes oder Verwendung des Mietindexes, gilt der Mietspiegel nicht mehr als qualifiziert. Seit dem Jahre 2003 hat das Statistische Bundesamt die bisherige Praxis zur Ermittlung der Preisindices für die Lebenshaltung geändert. Es wird jetzt nur noch ein Preisindex für alle privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, der sogenannte Verbraucherpreisindex, ermittelt.

Mit Schreiben vom 30.11.2016 hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, bei Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Index-Methode festgestellt, dass die Mietpreise, gem. Tabelle auf Seite 6 des bis­herigen Mietspiegels, für den maßgeblichen Bewertungszeitraum (Juli 2014 - Juli 2016) um 0,6 % zu erhöhen sind. Herr Prof. Dr. Erich H. Ruppert von der Hochschule Aschaffenburg hat diesen Wert bestätigt und auf dieser Basis die Tabelle des Mietspiegels entsprechend hochgerechnet. Die Tabelle ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Der Mieterverein Aschaffenburg und der Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg wurden mit Schreiben vom 01.12.2016 um Stellungnahme zur Fortschreibung gebeten. Der Haus- und Grundbesitzerverein hat der vorgeschlagenen Fortschreibung zugestimmt. Der Mieterverein hat bis zur Erstellung der Beschlussvorlage keine Stellungnahme abgegeben.

Bei der festgestellten Erhöhung des Indexwertes um 0,6 % handelt es sich um eine relativ geringe Anpassung des Mietspiegels, welche durch die niedrige Inflationsrate der letzten beiden Jahre bedingt ist. Es sich empfiehlt - auch im Hinblick auf die Verteilung der für die Erstellung im Jahr 2014 aufgewendeten Kosten i. H. v. ca. 43.000 € auf dann vier Jahre - den Mietspiegel für weitere zwei Jahre als qualifizierten Mietspiegel anzuerkennen und fortzuschreiben. Soweit diese Anerkennung nicht erfolgt, gilt der Mietspiegel lediglich als einfacher Mietspiegel weiter, mit der Folge, dass der Nachweis der Rechtmäßigkeit oder die Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens erheblich erschwert ist.

.Beschluss:

I. Der von der Hochschule Aschaffenburg erstellte Mietspiegel 2014 wird auf Grundlage der Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Aschaffenburg vom 30.11.2016 fortgeschrieben. Basis für die Fortschreibung ist der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes für den Bewertungszeitraum Juli 2014 bis Juli 2016 betrug 0,6 %.
Der fortgeschriebene Mietspiegel 2014 für die Stadt Aschaffenburg (Anlage 1) wird gemäß § 558 d Abs. 2 BGB für die Dauer von weiteren zwei Jahren als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / pl/2/2/17. SPNr. PL/2/2/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 2pl/2/2/17

.Beschluss:

Zu Beginn der Sitzung werden die Haushaltsreden vorgetragen. Die Ansprache des Oberbürgermeisters ist als Anlage 2 beigefügt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/2/3/17. Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 3pl/2/3/17

.Beschluss:

Die Anträge in Anlage 3 (Nummer 1 bis 17) werden beraten.

Antrag Nummer 1 wird seitens der Verwaltung zugesagt. (Anwesend: 38) – ohne SRin J. Gerlach

Antrag Nummer 2 wird zugestimmt (Anwesend: 39). Ja: 1 Nein: 38  (ohne SRin J. Gerlach / zusätzlich SRin Pranghofer-Weide). Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag Nummer 3 wird zurückgestellt (Anwesend 39 Mitglieder). (ohne SRin. J. Gerlach).

Antrag Nummer 5 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend: 40 Mitglieder ).

Antrag Nummer 4 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 40 Mitglieder).

Antrag Nummer 6 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 40 Mitglieder).

Antrag Nummer 7 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).

Antrag Nummer 8 wird ohne Abstimmung behandelt. (Anwesend 41 Mitglieder / zusätzlich SR Dr. Schubring).

Antrag Nummer 9 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder). Im Planungs- und Verkehrssenat soll der aktuelle Sachstand vorgestellt werden.

Antrag Nummer 10 wird ohne Abstimmung behandelt. Die SPD-Stadtratsfraktion wünscht eine schriftliche Beantwortung und Beratung in weiteren Ausschüssen (Anwesend 41 Mitglieder).

Antrag Nummer 11 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).

Antrag Nummer 12 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).

Antrag Nummer 13 wird ohne Abstimmung beraten (Anwesend 41 Mitglieder).
Die Stadtratsfraktion „GRÜNE“, wünscht eine weitere Beratung im Planungs- und Verkehrssenat, dem sich die KI ebenfalls anschließt.

Über Antrag Nummer 14 wird in Einzelabstimmungen entschieden
(jeweils anwesend 41 Mitglieder):

Nr. 1 des Antrags Nr. 14 wird gegen 2 Stimmen abgelehnt.
Nr. 2 des Antrags Nr. 14 wird gegen 2 Stimmen abgelehnt.
Nr. 3 des Antrags Nr. 14 wird zurückgezogen, da die Verwaltung zusagt, den Antrag vor der Sommerpause 2017 im Planungs- und Verkehrssenat beraten zu lassen.
Nr. 4 des Antrags Nr. 14 wird gegen 2 Stimmen abgelehnt.
Nr. 5 des Antrags Nr. 14 wird zurückgezogen.

Antrag Nummer 15 wird in Einzelabstimmung behandelt (jeweils 41 Anwesende):
Nr. 1 des Antrags Nr. 15 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Nr. 2 des Antrags Nr. 15 wird zurückgezogen.
Nr. 3 des Antrags Nr. 15 wird gegen 2 Stimmen abgelehnt.
Nr. 4 des Antrags Nr. 15 wird zurückgezogen. Die Verwaltung sagt zu, dass die Pläne für den Ausbau der Badbergtreppe der Grundstückseigentümerin, der Stadtbau GmbH, zugeschickt werden.
Nr. 5 des Antrags Nr. 15 wird gegen 2 Stimmen abgelehnt.
Nr. 6 des Antrags Nr. 15 wird zurückgezogen.
Nr. 7 des Antrags Nr. 15 wird zurückgezogen. Die Verwaltung sagt zu, dass der Antrag in einer internen Arbeitsgruppe beraten werden wird.

Antrag Nummer 16 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 41 Mitglieder).

Antrag Nummer 17 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/2/4/17. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Stadt Aschaffenburg Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Hospital-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 4pl/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 30.01.2017 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2017 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 19.12.2016) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.

Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage ändert sich das Haushaltsvolumen wie in der neuen Haushaltssatzung ausgewiesen. Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage wird auf neu 36.700 € festgesetzt; zusätzlich wird der neuen Sonderrücklage „Schönbergschule und Berufsschule I“ 1.000.000 € zugeführt.

Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2020 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 19.12.2016 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        286.929.400 €

und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        45.040.500 €


(2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        1.397.100 €

und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        333.100 €


§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.305.700 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 12.212.000 € festgesetzt.

(3) Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.

(4) Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.



§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 9.750.000 € festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

(3) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

(4) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        400 v.H.
2. Gewerbesteuer                400 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 225.000 € festgesetzt.

(4) Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung:
Die im Satzungstext bei § 1 Abs. 1 und Abs. 2 erwähnte Anlage ist die Anlage 4 dieser Niederschrift.

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5. / pl/2/5/17. Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 5pl/2/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 den Haushaltsplan 2017 beschlossen. Nach den Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.

.Beschluss:

I.

Der Stadtrat genehmigt

  1. den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2018        2019        2020
                                           
Verwaltungshaushalt        232.144.500        232.073.400        231.933.500

Vermögenshaushalt        35.750.900        39.624.100        35.725.500
               
Gesamthaushalt        267.895.400        271.697.500        267.659.000
       =======================================


  1. das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss


  2. den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2018        2019        2020
                                           
Verwaltungshaushalt        1.397.100        1.397.100        1.397.100

Vermögenshaushalt        216.200        216.500        216.900
               
Gesamthaushalt        1.613.300        1.613.600        1.614.000
               =======================================





II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 9

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6. / pl/2/6/17. Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Veranstaltungen in Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2017/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 6pl/2/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Programm des Kulturamtes wird an den Spielstätten Stadttheater und Stadthalle angeboten. Im Stadttheater finden Sprechtheater, Musiktheater (Oper), Tanztheater, Konzerte und Kleinkunst statt, in der Stadthalle Musiktheater (Musical und Operette), Tanztheater und Konzerte.

Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte zur Saison 2013/14.

Bedingt durch gestiegene Produktionskosten und damit verbundene höhere Honorarforderungen der Gastspielpartner, erhöhte Anmietungskosten der Stadthalle, gestiegene Personalkosten und erhebliche Betriebskostensteigerungen im Stadttheater nach dem Umbau kann die Kostendeckung durch Einnahmen im bisherigen Umfang nur aufrechterhalten werden, wenn eine Anpassung der Eintrittspreise erfolgt.

Der Gesprächskreis Kultur hat sich mit dem Thema Eintrittspreise des Kulturamts in Stadttheater und Stadthalle beschäftigt und dabei die nachfolgend genannten Leitlinien für die Festsetzung und Weiterentwicklung der Eintrittspreise formuliert:

1.        Die Eintrittspreise der Veranstaltungen des Kulturamtes in Stadttheater und Stadthalle sollen sich sukzessive bis 2019 erhöhen, um bei steigenden Kosten den Kostendeckungsgrad über Eintrittsgelder beizubehalten.
2.        Die unteren Preiskategorien sollen bei der Anpassung der Eintrittspreise weniger stark berücksichtigt werden. Damit soll Menschen mit geringen Einkommen der Besuch von Kulturveranstaltungen erleichtert werden.
3.        Die Erhebung eines Topzuschlags zwischen 5 und 10 € ist in besonders begründeten Fällen möglich. Die Verwaltung entscheidet über Auswahl der mit diesem Zuschlag belegten Veranstaltungen und Höhe des Topzuschlags in eigener Zuständigkeit.

Der Kultur- und Schulsenat hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Vorschläge des Gesprächskreises Kultur einstimmig gebilligt und die nachfolgend aufgeführten Eintrittspreise für die Saison 2017/18 vorberatend beschlossen:


Preise für Erwachsene Saison 2017/18 in Euro

Stadttheater



Tanz-theater 1
Tanz-theater 2
Schau-spiel 1
Schau-spiel 2
Konzerte
1
Konzerte 2
Musik-theater 1
Musik-theater 2
Grenz-gänge 1
Grenz-gänge 2
2002
9 - 20
7,50 - 17
6 - 14
 
9,5 - 14
 
 
 

 
 
2004
10 - 22
8,5 - 19
6,5 - 15,5
 
10,5 - 15,5
 
 
 

 
 
2006
10,5 - 22,5
9 - 19,5
7 - 16
 
11 - 16
 
 
 
 
 
2011
18 - 30
13 - 25
13 - 25
11 - 20
13 - 25
11 - 20
18 - 30
13 - 25
20,80 - 34
16,40 - 28,50
2013
18 - 32
13 - 27
13 - 27
11 - 21
13 - 27
11 - 21
18 - 32
13 - 27
20,80 - 34
16,40 - 28,50
2015
19 - 33
14  - 28
14 - 28
12 - 22
14 - 28
12 - 22
19 - 33
14 - 28
20,80 - 34
16,40 - 28,50
2017
19 - 35
14 - 30
14 - 30
12 - 24
14 - 30
12 - 24
19 - 35
14 - 30

 
 


Stadthalle


Tanztheater 1
Tanztheater 2
Konzerte 1
Konzerte 2
Musiktheater 1
Musiktheater 2
2002
7 - 21
 
16,50 - 25
11,50 - 20
7 - 21
 
2004
8 - 23,50
 
18 - 27
13 - 22
8 - 23,50
 
2006
8,5 - 24
 
20 - 29
13,50 - 22,50
 
 
2011
15 - 29
12 - 26
19 - 29
14 - 24
15 - 29
12 - 26
2013
16 - 31
13 - 28
20 - 31
15 - 26
16 - 31
13 - 28
2015
17 - 32
14 - 29
21 - 32
16 - 27
17 - 32
14 - 29
2017
17 - 34
14 - 31
21 - 34
16 - 29
17 - 34
14 - 31

In besonders begründeten Fällen wird die Verwaltung ermächtigt, einen Topzuschlag zu erheben. Der Zuschlag kann sich flexibel zwischen 5 bis 10 Euro bewegen.


Preise für Kinder und Jugendliche Saison 2017/18 in Euro


Erwachsene
Kinder und Jugendliche

Stadttheater Bühne 1
9 - 12
5 - 8

Stadttheater Bühne 2/3
11
7

Gruppen (ab 10 Personen)
-
5

Jugendabo


5
(ab 5 Stücken „nimm 5, zahl 4!“)


Ermäßigungen, gültig für alle Veranstaltungen und Spielorte (ausgenommen Fremdveranstaltungen und Kooperationen)

Abonnement:
Die Abonnenten erhalten in Stadttheater und Stadthalle eine Ermäßigung in Höhe von 20 %, die Ermäßigung für das Seniorenabonnement beträgt 50 %.

Wahlabonnement:
Der Wahlabonnementausweis kostet für zehn Vorstellungen 60 Euro und berechtigt zum Erwerb von jeweils zwei Eintrittskarten pro Vorstellung zum Vorzugspreis von 50 % des regulären Preises.

50 % Ermäßigung:
Für Schüler, Studenten bis 30 Jahre, Menschen bis 30 Jahre die sich in Freiwilligendiensten engagieren (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) Kulturpassinhaber und Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % jeweils mit entsprechendem Ausweis.

20 % Ermäßigung:
Ehrenamtskarte, DB-Regio-Pauschalvertrag, Sonderaktionen mit AVG-Kundenkarte

„Kultur ohne Grenzen“ - Freikartenkontingente für Bedürftige, vermittelt über Grenzenlos e.V.

Weitere Ermäßigungen im Einzelfall z.B. bei schwach ausgelasteten Veranstaltungen.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat beschließt die vom Gesprächskreis Kultur vorgeschlagenen und vom Kultur- und Schulsenat in der Sitzung am 06.07.2016 vorberatend beschlossenen Eintrittspreise des Kulturamts für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2017/18 (Anlage 5).

2. Die Erhebung eines Top- Zuschlags soll in besonders begründeten Fällen möglich sein.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1

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7. / pl/2/7/17. Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule für das Schuljahr 2017/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 7pl/2/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2017 um rund 2,5 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2017/18 in gleicher Höhe anzuheben.

Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte:

Jahresbetrag für Schüler(innen) mit Familienwohnsitz
A) in Aschaffenburg und Großostheim
B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim



A alt
A neu
B alt
B neu





GRUNDFÄCHER
 
 

 
Babygarten/Musikschulgarten
190 €
195 €
285 €
292 €
Grundkurs Musik (75 min)
381 €
391 €
572 €
586 €
Elementares Gruppenmusizieren
310 €
318 €
466 €
477 €
Percussion 4er-Gruppe
348 €
357 €
523 €
536 €
Percussion 5er-Gruppe
280 €
287 €
420 €
430 €
Kindertanz
227 €
233 €
340 €
349 €
Taketina für Erwachsene
190 €
195 €
285 €
292 €
Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
433 €
444 €
649 €
666 €
 




HAUPTFÄCHER




Einzel (45 min)
1.157 €
1.186 €
1736 €
1.779 €
Einzel (30 min)
772 €
791 €
1158 €
1.187 €
Zweiergruppe (45 min)
689 €
707 €
1034 €
1.060 €
Dreiergruppe (45 min)
524 €
537 €
785 €
805 €
Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble*
772 €
791 €
1158 €
1.187 €
Zwölferticket*
386 €
395 €
579 €
593 €
Ergänzungsfächer
70 €
71 €
105 €
107 €

*nur für Erwachsene und/oder Wiedereinsteiger, soweit Kapazitäten frei


In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule jährlich moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen. Die Vorgabe des Stadtrats wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt.

Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent. Weitere Unterstützung wird in sozialen Härtefällen über Erträgnisse der Geissler-Stiftung geleistet.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Unterrichtsentgelte an der städtischen Musikschule um 2,5 % für das Schuljahr 2017/18 (Anlage 6).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / pl/2/8/17. Erhöhung des Benutzungsentgeltes für das Bürgerhaus Leider

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 8pl/2/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahre 1981 wurde im Erdgeschoss des Anwesens Ruhlandstr. 46 ein Mehrzweckraum geschaffen, der 50 – 60 Personen Platz bietet. Dazu wurden eine Teeküche, Toiletten und ein kleinerer Raum eingerichtet, der inzwischen als Lagerraum dient. Im Obergeschoss sind eine 3-Zimmer- sowie eine 2-Zimmer-Wohnung und im Dachgeschoss eine 3-Zimmer-Wohnung entstanden. Durch diese Wohnungen ist die Nutzung des Bürgerhauses eingeschränkt. Private Feiern wurden aus Rücksicht auf die Mieter ausgeschlossen. Das Bürgerhaus wird ausschließlich für Vereinstätigkeiten angeboten.

Nachdem die Resonanz im Stadtteil Leider unbefriedigend war, wurden die Räumlichkeiten auch Vereinen, Organisationen, Verbänden usw. in Aschaffenburg angeboten. Derzeit werden die Räume durch den Evangelischen Kirchenverein St. Lukas, den Seniorenclub St. Lukas, die Jägervereinigung Spessart-Aschaffenburg e. V. und den Filmclub ASKA genutzt.

Die Benutzungsgebühr wurde bewusst niedrig angesetzt. Aufgrund gestiegener Energie- und Betriebskosten ist aber eine moderate Erhöhung vertretbar. Insbesondere wenn mit der Raumnutzung Einnahmen erzielt werden (z. B. bei den Ausbildungskursen der Jägervereinigung). Gelegentlich kommt es vor, dass Vereine ihre reservierten Termine nicht wahrnehmen. Da die Räume im Winter vorgeheizt werden müssen und die Hausmeisterin für Kontrollen erreichbar sein muss, sollte eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet werden, wenn die Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden.

Der Evangelische Kirchenverein St. Lukas hat das Bürgerhaus Leider bislang ein- bis zweimal jährlich für Gemeindeproben genutzt. Bislang wurden die Räume unentgeltlich überlassen, weil beim Umbau der alten Schule Leider zum Bürgerhaus im Jahr 1981 das Kirchengelände in die Außenanlagen mit einbezogen werden konnte (das Außengelände der Kirche ist über zwei Treppen mit dem Außengelände des Bürgerhauses verbunden). Der Kirchenverein hat aber zwischenzeitlich sein Gemeindehaus verkauft und möchte das Bürgerhaus nun regelmäßig nutzen. Aus Gleichbehandlungsgründen sollte die Zahlung eines Benutzungsentgeltes nun auch für den Kirchenverein gelten. Im Jahr 2016 wären für den Kirchenverein dadurch 138 € angefallen. Davon unabhängig wird die seit 1981 übernommene Pflege der Außenanlage der Kirche St. Lukas vom Garten- und Friedhofsamt weiter durchgeführt.

Die Verwaltung bittet um umseitige Beschlussfassung.

.Beschluss:

Das Benutzungsentgelt für das Bürgerhaus in Leider, festgesetzt mit Beschluss des Stadtrates am 12.01.1984 und 19.11.2001, wird ab 01.01.2017 von:

derzeit:
2 €
für die ersten beiden Stunden und

1 €
für jede weitere angefangene Stunde



erhöht auf:
3 €
pro angefangene Stunde, wenn aus der Nutzung keine Einnahmen erzielt werden (z. B. Vereinstreffen)

5 €
pro angefangene Stunde, wenn aus der Nutzung Einnahmen erzielt werden, die keinem gemeinnützigen Zweck dienen (z. B. Ausbildungskurse)

Für reservierte Termine, die nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig vor dem Termin abgesagt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Termin berechnet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 2

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9. / pl/2/9/17. Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg über den Betrieb der Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 9pl/2/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit der 8. Nachtragsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Aschaffenburg wurde die Betriebskostenpauschale des Landkreises Aschaffenburg für die Jahre 2015 und 2016 auf je 225.000 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass für die folgenden Abrechnungsjahre neue Verhandlungen geführt werden sollen.

Nach Bereinigung der außerordentlichen, überregionalen Einflüsse in den letzten beiden Jahren ist die wirtschaftliche Situation der Volkshochschule nahezu unverändert. Dies wird auch für die nahe Zukunft erwartet, deshalb wurde mit dem Landkreis Einvernehmen darüber erzielt, dass dem Stadtrat und dem Kreistag vorgeschlagen werden soll, den Betriebskostenanteil des Landkreises Aschaffenburg gemäß § 4 der Zweckvereinbarung in Höhe von 225.000 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 beizubehalten.

Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss des Kreistages Aschaffenburg hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 dieser Nachtragsvereinbarung zugestimmt.

Es wird gebeten, auch seitens des Stadtrates zuzustimmen.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der 9. Nachtragsvereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Aschaffenburg zur Abwicklung der Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule vom 29.07. / 11.11.1982 gemäß Anlage 7 wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / pl/2/10/17. Änderung der Satzung des Seniorenbeirates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 10pl/2/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Antrag vom 22.11.2016 bzw. 07.07.2016 haben die Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg sowie das Mehrgenerationenhaus MIZ um Berücksichtigung im Seniorenbeirat gebeten. Bevor die Aufnahme der jeweiligen Vertreter möglich ist, muss erst die Satzung des Seniorenbeirates entsprechend ergänzt und angepasst werden. Die Satzung wird daher durch die beigefügte Änderungssatzung angepasst.

.Beschluss:

I.
1. Der Änderung der Satzung des Seniorenbeirates zur Aufnahme der Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg und dem Mehrgenerationenhaus MIZ in dieses beratende Gremium wird zugestimmt.

2. Die in Anlage 8 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates wird daher erlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / pl/2/11/17. Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 11pl/2/11/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2019, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.

Von den Ambulanten Pflegediensten, den Heimbeiräten sowie dem Diakonischen Werk Untermain  wurden Änderungen mitgeteilt, über die vom Stadtrat zu beschließen ist. Weiterhin wurden auf Antrag in die Satzung neu aufgenommen: die Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg und das Mehrgenerationenhaus MIZ. Auch hierzu müssen die jeweiligen Vertreter/innen durch den Stadtrat berufen werden:

.Beschluss:

I. Ab 01.03.2017 werden folgende Personen als Mitglieder des Seniorenbeirats nach benannt: Frau xx als Stellvertreterin für XXX als Vertretung der Ambulanten Pflegedienste. Für die Vertretung der Heimbeiräte Herr xxx sowie als Stellvertreterin Frau xxx. Für die Vertretung des Diakonischen Werk Untermain Herr xxx. Für die Vertretung der Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg Frau xxx sowie xxx (Stellvertreterin). Für die Vertretung des Mehrgenerationenhaus MIZ Frau xxx sowie Frau xxx (Stellvertreterin).

[Die namentliche Nennung von Personen im Internet ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung oder einer dazu geeigneten Rechtsgrundlage unzulässig. Selbstverständlich werden die Namen auf Nachfrage und im Verlauf der öffentlichen Stadtratssitzung bekannt gegeben. Für die Veröffentlichung im Internet mussten aber Kürzungen vorgenommen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Wir bitten um Verständnis!]

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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12. / pl/2/12/17. Änderung bei den Mitgliedern des Sozialbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 12pl/2/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter /-in und Stellvertreter /-in) des Sozialbeirats werden nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung vom Stadtrat berufen, soweit sie nicht kraft Amtes Mitglied des Sozialbeirats sind.

Vom Evang.-Luth. Dekanat Aschaffenburg wurde am 19.01.2017 eine Änderung mitgeteilt, über die vom Stadtrat zu beschließen ist.

Künftig soll Frau xxx für Frau xxx als Vertreterin berufen werden und Frau xxx als Stellvertreterin.

.Beschluss:

I. Frau Pfarrerin xxx xxx wird ab 14.02.2017 für Frau Pfarrerin Dr. xxx xxx als Vertreterin des Evang.-Luth. Dekanats Aschaffenburg in den Sozialbeirat berufen.

Frau Pfarrerin Dr. xxx xxx wird ab 14.02.2017 als Stellvertreterin des Evang.-Luth. Dekanats Aschaffenburg in den Sozialbeirat berufen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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13. / pl/2/13/17. Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e. V.; - städtischer Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 13pl/2/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neben dem städtischen Grundzuschuss (seit 2006 in Höhe von jährlich 135.000 €) an den Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e.V. werden bereits seit dessen Gründung 2002/2003 auch die eingenommenen Mitgliedsbeiträge des Vereins seitens der Stadt Aschaffenburg zusätzlich „gedoppelt“.

Die Bezuschussung des Stadtmarketingvereins wurde vom kommunalen Rechnungsprüfungsverband geprüft. Hierbei beanstandete der Prüfverband, dass seitens des Vereins stets auch die Beiträge der Mitglieder für deren Internetpräsenz auf www.info-aschaffeburg.de in die Beitragsübersicht aufgenommen wurden, die von der Stadt dann „gedoppelt“ wurden (Beschluss des Plenums vom 15.12.2008).

Die deswegen zu viel gezahlten Zuschüsse wären zurückzahlen.

Die zuvor dargestellte Praxis wurde jedoch seit 2003 zwischen Stadt Aschaffenburg und Stadtmarketingverein in dieser Form durchgeführt. Neben des Grundzuschusses wurden stest die zugeflossenen Mitgliederleistungen (Beiträge und Entgelte für deren Internetpräsenz) als weiterer zuschussfähiger „Doppelungsbetrag“ deklariert. Rechnet man die Beiträge seit dieser Zeit heraus, die die Mitglieder für die Internetpräsentz geleistet hatten, ergibt sich ein potentieller Betrag an Rückforderungen (auf Grund der dafür ebenfalls seitens der Stadt Aschaffenburg geleisteten Doppelungsbeiträge) von 2014 zurück bis in das Jahr 2003 in Höhe von insgesamt rund 42.637 €.

Um die Rücklagen des Vereins durch eine entsprechende Rückerstattung nicht aufzulösen, wird um nachträgliche Genehmigung der Bezuschussung bis in das Jahr 2014 gebeten.

Seit dem Jahr 2015 werden ohnehin nur noch die Mitgliederbeiträge ohne Internetpräsenz als Doppelungsbeitrag gemeldet, so dass für die Zukunft eine Abrechnung erfolgen wird, die im Sinne der Prüfungsfeststellung erfolgt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat genehmigt dem Förderverein Stadtmarketing e.V. einen einmaligen Zuschuss, der sich aus den seit dem Jahre 2003 bis einschließlich 2014 durch die Stadt Aschaffenburg zuviel entrichteten Zuschüsse, die sich aus den Beiträgen der Mitglieder für deren Internetpräsenz zusammensetzen, ergibt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja 
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein X
Es entstehen Folgekosten
ja
nein X

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr