Datum: 14.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/2/1/17. Neubau eines Regenklärbeckens Alois-Alzheimer-Allee - Vorstellung der Vorplanung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Beschließend | 1 | pvs/2/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
2. / pvs/2/2/17. Nahverkehrsplanung Region Bayerischer Untermain - Zustimmung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Vorberatend | 2 | pvs/2/2/17 |
Stadtrat (Plenum) | 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 06.03.2017 | ö | Beschließend | 1 | pl/3/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
3. / pvs/2/3/17. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Brunnengasse, Main, Fl.-Nr. 899, Röntgenstraße, Am Dreispitz und Augasse (Nr. 13/8) im Bereich zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.08.2016 - Außerkrafttreten Veränderungssperre
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Vorberatend | 3 | pvs/2/3/17 |
Stadtrat (Plenum) | 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 03.07.2017 | ö | Beschließend | 5 | pl/8/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zusammengefasst unterstellen bzw. befürchten die vorliegenden schriftlich geäußerten Bedenken und Anregungen aus Teilen der Bürgerschaft, dass die geplante Neubebauung des ehemaligen Gärtnereigeländes zu einer Verkehrszunahme führt, die von der Stichstraße der Ruhlandstraße mangels Leistungsfähigkeit nicht aufgenommen werden könne, was gravierende Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen zur Folge habe. Diese Befürchtungen und Unsicherheiten haben bereits vor der Entscheidung des Stadtrats zur Änderung des Bebauungsplans die Diskussionen um die bauliche Entwicklung des ehemaligen Gärtnereigeländes bestimmt. Erschwerend hinzu kam die Uneinigkeit zwischen Anliegern / Interessensvertretern der Stichstraße Ruhlandstraße und Anliegern / Interessensvertretern der Stichstraße Brunnengasse über die Verteilung des ein- und ausfahrenden Verkehrs: Hauptsächlich scheiterte eine vollständige nachbarliche Zustimmung zu den vorgelegten Bauantragsplänen zum Neubau von 7 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 35 Wohnungen und zwei Tiefgaragen (BV-Nr. 20150136) an der Uneinigkeit zwischen den Interessensgruppen in der Frage der Verkehrsbelastung der beiden Straßenabschnitte. Da im Rahmen des vorlaufenden Baugenehmigungsverfahrens dieser „gordische Knoten“ nicht gelöst und kein bauplanungsrechtlich tragfähiger und verlässlicher Konsens unter allen Beteiligten erzielt werden konnte, führte dies schließlich zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens.
Prognostisch erzeugen 35 neue Wohnungen auf dem ehemaligen Gärtnereigelände (davon 20 WE im Teilbaugebiet „WA2“ und 15 WE nördlich davon außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung) insgesamt 260 Kfz-Fahrten am Tag, die anteilig (Annahme im Verkehrsgutachten: jeweils 50%) über die Stiche der Ruhlandstraße und der Brunnengasse zu- und abfließen (in 24h zusätzlich 130 Fahrten hinein und 130 Fahrten heraus).
Für die Stichstraße Ruhlandstraße bedeutet dies unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Bebauung: 14 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde am Morgen (zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr: 11 Kfz aus dem Gebiet nach Süden heraus, 3 Kfz nach Norden hinein) und 22 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde am Abend (zwischen 16 Uhr und 17 Uhr: 7 Kfz aus dem Gebiet nach Süden heraus, 15 Kfz nach Norden hinein).
Für diese geringe Verkehrsbelastung reichen Querschnitt und Leistungsfähigkeit der Stichstraße Ruhlandstraße trotz der Engstelle, die punktuell keinen Begegnungsverkehr ermöglicht, aus. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) reicht bei Verkehrsbelastungen unter 70 Kfz in der Stunde eine Fahrbahnbreite von 3,50m (in Ausnahmefällen von 3m auf möglichst nicht mehr als 50m Länge). Die Abmessungen der Stichstraße Ruhlandstraße bieten zwar im Begegnungsfall Kfz/Kfz keinen Fahrkomfort, erfüllen aber die Mindestanforderungen der RASt.
Bei den Planungen und Diskussionen zur Entwicklung des ehemaligen Gärtnereigeländes hat das Maß der baulichen Nutzung von Beginn an eine große Rolle gespielt hat. Vorrangig diskutiert wurden die Zahl der Wohnungen, die Geschossigkeit der Gebäude und die GFZ.
GFZ „alt“ und „neu“ lassen sich korrekt vergleichen, wenn man aufgrund des Wegfalls der Straßenverkehrsfläche im Teilbaugebiet „WA2“ im Bebauungsplanänderungsentwurf eine bereinigte bzw. identische Bemessungsfläche zu Grunde legt. Im Ergebnis steht für das Teilbaugebiet „WA2“ eine neue GFZ von 0,8 einer „alten“ GFZ von durchschnittlich 0,73 gegenüber.
3.2.1 (A): Anordnung von Kfz-Stellplätzen
3.2.3 (A): Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet
3.2.4 (H): Verlegung von Versorgungsleitungen
.Beschluss:
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB zum Änderungsentwurf des Bebauungsplans zwischen Brunnengasse, Main, Fl.-Nr. xxx, Röntgenstraße, Am Dreispitz und Augasse (Nr. 13/8) wird zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden zu behandeln und abzuwägen (siehe Anlage).
Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):
1.2.1: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 1 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.2: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 2 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.1: Den Bedenken der Regierung von Unterfranken wird Rechnung getragen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Rechnung getragen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Aschaffenburg wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4: Den Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5: Den Anregungen des Landesamtes für Denkmalpflege wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6: Den Anregungen der Bayernhafen GmbH wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3.2.1 Der Anregung des Bauordnungsamtes wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4.2.2: Der Anregung der Stadtwerke – Entsorgungsbetriebe wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
4. / pvs/2/4/17. Bewohnerparken Brentanoviertel - Ergebnis Bürgerinformation
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Beschließend | 4 | pvs/2/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Eine Mischung von Bewohnerparkgebieten wird nicht für sinnvoll erachtet. Gerade in dem zum Brentanoviertel gelegenen Bereich des Grünewaldviertels herrscht ebenfalls hoher Parkdruck (Schwind-, Görres- und Goethestr.). Es wird jedoch ermöglicht, dass die Bewohner der Würzburger Straße (=gebietstrennende Straße A9/A8) grundsätzlich die Wahlmöglichkeit besitzen, für welches der beiden Gebiete sie einen Bewohnerparkausweis erwerben möchten. Derartige Regelungen werden bereits in Aschaffenburg praktiziert.
Im Hinblick auf die geplante Fahrradstraße Brentanoachse ist die Neuanlage von Parkplätzen nicht zu befürworten. Zudem führen die Schulwege von der Haltestelle und aus den Richtungen Lamprechtstraße und Wermbachstraße über diesen Platz. Ein- und Ausparkvorgänge schaffen ein zusätzliches Risiko für den Schulweg.
Diesem Vorschlag soll wie in Bild 2 dargestellt entsprochen werden. Damit werden 11 Mischparkstände zu reinen Bewohnerparkständen.
Nein. Mit Schrägparken ließe sich ein Volumen von 28 Parkständen herstellen – heute sind es 37 Parkstände. Zwar gibt es hier auf der einen Straßenseite lediglich eine Grundstückszufahrt, was die Bedingungen für Schrägparken begünstigt, aber der Gehweg dieser Straßenseite verliert 90 cm Breite auf dann 1,60 m.
Nein. Ein mehrgeschossiges Bauwerk ist hier nicht machbar.
Unter normalen Umständen gibt es hier keine Probleme mit der Sichtbeziehung. Allein wenn Fahrzeuge illegal in der Kurve parken oder Kraftfahrzeuge die Kurve schneiden, was bei Einbahnstraße leider häufiger vorkommt, liegen Gefahrenmomente vor. Den Radverkehr deshalb auszuschließen ist aber keine geeignete Lösung hierfür.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist dies nicht erwünscht. Der Oberflächenaufbau und die Gestaltung des Schulhofs sind zudem nicht dafür geeignet, regelmäßig von Kraftfahrzeugen befahren zu werden.
Der Gehweg würde dann nur noch eine Breite von 1,30 m aufweisen. Daher kommt dieser Vorschlag nicht in Betracht. Dies wurde auch für alle anderen Straßen geprüft, in denen heute nur auf einer Seite geparkt wird. Im Ergebnis reichen die Straßenraumbreiten nicht aus, um auf beiden Straßenseiten zu parken. Die Gehwege erhielten jeweils Restbreiten von weit unter 2 m.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
5. / pvs/2/5/17. Schoberstraße - Bushaltestelle - Zustimmung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Beschließend | 5 | pvs/2/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
6. / pvs/2/6/17. Bericht über das Baugebiet „Westlich Rotäckerstraße“; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 16.01.2017
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Beschließend | 6 | pvs/2/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
7. / pvs/2/7/17. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.10.2016 wegen "Begehung des Aschaff-Grünzugs" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2016
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Beschließend | 7 | pvs/2/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
8. / pvs/2/8/17. Alexandrastraße und Löherstraße - Umsetzung Radverkehrskonzept
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.02.2017 | ö | Beschließend | 8 | pvs/2/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.