Datum: 20.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/4/4/17 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 – Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV
2hfs/4/5/17 Baulandumlegung „Anwandeweg“ - Umlegungsvermessung

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1. / hfs/4/4/17. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 – Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 4. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.03.2017 ö Vorberatend 1hfs/4/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht der Verwaltung

.Beschluss:

I. Den in Anlage 1 beigefügten Aufstellungen zur Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten im Zuge der Jahresrechnung 2016 wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / hfs/4/5/17. Baulandumlegung „Anwandeweg“ - Umlegungsvermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 4. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.03.2017 ö Beschließend 2hfs/4/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Sachstand
Der Stadtrat (Plenum) hat am 17.11.2014 für den Bereich des Bebauungsplanes “Anwandeweg“ für das Gebiet zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße, Nr. 7/6, sowie für einen in den Ahornweg hineinfallenden kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes „Ahornweg“ für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße, Nr. 8/4, die Baulandumlegung angeordnet.

Mit Beschluss vom 12.01.2015 des Hauptsenats wurde das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg (damals noch Staatliches Vermessungsamt Aschaffenburg) mit der Vermessung des Umlegungsgebietes beauftragt. Die Beauftragung erfolgte unter der Annahme, dass im Umlegungsgebiet ca. 270 Grundstücke vorhanden sind. Zum damaligen Zeitpunkt stand die genaue Zahl der Zuteilungsgrundstücke noch nicht fest und musste daher geschätzt werden. Die Kosten hätten in diesem Fall ca. 212.000 € betragen.

Vor Erstellung des Umlegungsvorschlages wurde vom Stadtrat der Wunsch geäußert, dass möglichst allen Umlegungsbeteiligten ein Bauplatz angeboten werden soll. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen, im Rahmen der Erörterungsverhandlungen wurde allen Umlegungsbeteiligten zumindest ein Baugrundstück in Aussicht gestellt. Hierfür musste die Zahl der verfügbaren Bauplätze erhöht werden, was auch zu einer Vermehrung der zu vermessenden Grundstücke führte. Im aktuellen Entwurf der Umlegungskarte werden 491 Grundstücke aufgeführt. Dies führt zu Mehrkosten bei der durchzuführenden Vermessung.

2        Weitere Vorgehensweise
Die amtliche Vermessung des Umlegungsgebietes (Umringvermessung sowie Zuteilungsvermessung) muss durch das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg durchgeführt werden. Die Umringvermessung ist bereits erfolgt, lediglich die Zuteilungsvermessung steht noch aus.

3        Kosten
Die Kosten der Vermessung ergeben sich aus der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) vom 15.03.2006.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der im Rahmen der Baulandumlegung gebildeten Zuteilungsflurstücke. Nachdem die Zahl der Zuteilungsgrundstücke mittlerweile bekannt ist, ergeben sich folgende Gebühren:

Rechtliche Grundlage
Gebührengegenstand
Abrechnungseinheit (Stück)
Gebühr je Abrechnungs-einheit (EUR)
Betrag (EUR)
§ 8 Abs. 1 GebOVerm
Für das 1. Flurstück
für das 2. - 10. Flurstück
für das 11. – 30. Flurstück
ab dem 31. Flurstück
1
9
20
461
1.300,00
435,00
380,00
330,00
1.300,00
3.915,00
7.600,00
152.130,00
164.945,00
§ 4 Abs. 1 GebOVerm
Wertfaktor 2,0
(Bodenwert 250 – 500 €/m²)


329.890,00

§ 11 Abs. 1 GebOVerm
19 % Umsatzsteuer
(19 % aus 80 %)


50.143,00

Summe


380.033,00

.Beschluss:

I. Der Beauftragung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg mit der Vermessung des Umlegungsgebietes „Anwandeweg“ im Bereich der Bebauungspläne „Anwandeweg“ (Nr. 7/6) und „Ahornweg“ (Nr. 8/4) sowie der Erhöhung der Kosten auf ca. 380.000,00 € wird zugestimmt.

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt gemäß der GebOVerm, wobei sich die Gebührenhöhe nach der Anzahl der Zuteilungsflurstücke richtet (§ 8 GebOVerm). Aus dem Entwurf der Umlegungskarte ergibt sich eine Grundstückszahl von 491 Zuteilungsgrundstücken. Somit fallen Gebühren in Höhe von ca. 380.000,00 € an (Anlage 2 ).

Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.6141.8414 (Bodenordnungsverfahren).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2017 09:12 Uhr