Datum: 20.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/4/1/17 Alexandrastraße und Löherstraße - Umsetzung Radverkehrskonzept - interfraktioneller Nachprüfungsantrag vom 15.02.2017 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16. und 19.02.2017
2pl/4/2/17 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg
3pl/4/3/17 Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4pl/4/4/17 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
5pl/4/5/17 Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6pl/4/6/17 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2015 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2015
7pl/4/7/17 Behandlung des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 21.02.2017 wegen „Inklusion durch Induktion“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg vom 27.10.2016

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1. / pl/4/1/17. Alexandrastraße und Löherstraße - Umsetzung Radverkehrskonzept - interfraktioneller Nachprüfungsantrag vom 15.02.2017 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16. und 19.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 1pl/4/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkung
Die Beschlussvorlage zum Planungskonzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße wurde am 14.02.17 dem Planungs- und Verkehrssenat zur Entscheidung vorgelegt und mit 8 von 15 Stimmen abgelehnt. 12 Stadträte stellten daraufhin fristgerecht einen Nachprüfungsantrag. Damit ist der ablehnende Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates unwirksam. Die Zuständigkeit über eine neue Entscheidung zum Planungskonzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße obliegt daher nun dem Plenum.
Gleichzeitig wurde ein weiterer Antrag der CSU zum Radwegkonzept eingereicht, der aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam behandelt wird.
Die Beschlussvorlage vom 14.02.17 wurde dahingehend ergänzt und nun dem Plenum vorgelegt.

2. Aufgabenstellung/Historie
Das vorliegende Konzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße basiert auf dem Radverkehrskonzept (RVK), das Anfang 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, ein durchgängiges und sicheres Radwegesystem im gesamten Stadtgebiet Aschaffenburg aufzubauen.
Die Radverkehrsverbindungen sollen aus verkehrssicheren und bequem zu befahrenden Radverkehrsanlagen bestehen. An die Anlagen werden die Qualitätsanforderungen der aktuellen Regelwerke (Empfehlung für Radverkehrsanlagen [ERA], Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen [FGSV], Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen [RASt 06], StVO) sowie der Empfehlungen der AGFK Bayern gestellt.
Dies wurde im Radverkehrskonzept wie folgt formuliert:
„Primäres Ziel ist das Angebot eines geschlossenen, attraktiven und sicheren Netzes von Radverkehrsverbindungen, das eine gute Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen des täglichen Bedarfs sicherstellt und die Anschlüsse an benachbarte und überörtliche Netze herstellt.“
Auf dieser Grundlage wurde anhand wichtiger Quellen und Ziele im Stadtgebiet ein hierarchisch gestuftes Radverkehrsnetz bestehend aus Hauptverbindungen 1. und 2. Ordnung sowie Freizeitverbindungen entwickelt. Die Hauptverbindungen 1. Ordnung verbinden wichtige, übergeordnete Ziele sowie die Stadtteile und umliegenden Gemeinden mit der Innenstadt. Dazu wurden Radialen definiert, auf denen der Radverkehr von den Stadtteilen sicher in die Innenstadt geführt wird. Die Radwege entlang der Ringstraße, sowie des Inneren Rings, auf welche die Radialen münden, übernehmen eine Verteilerfunktion. Dadurch erhält der Innere Ring einen hohen Stellenwert im gesamtstädtischen Radwegenetz.
Die Hauptverbindung von Haibach und Schweinheim kommend in die Innenstadt wird über die beschlossene Radiale „Brentanoachse“ als Hauptverbindung erster Ordnung geführt. Bei der Entscheidung der Hauptverbindungen spielte auch das Qualitätskriterium „Familienfreundlichkeit“ eine große Rolle. Das Alltagsnetz soll ebenso für Familien, Kindern und Jugendlichen z.B. auf ihrem Weg zur Schule eine sichere Radwegeverbindung bieten. Daher wurde im RVK die Radiale Schweinheim/Haibach-Innenstadt über den Rosenseepark als direkte Anbindung zu den Schulen und abseits der stark befahrenen Würzburger Straße gelegt. Diese Radwegeverbindung wird auch heute schon stark genutzt.
Die Würzburger Straße wurde damit in die Kategorie Hauptverbindung 2. Ordnung eingestuft.

Um gemäß des definierten Netzes ein durchgängiges und sicheres Radwegesystem zu erreichen und die Handlungsfelder nach Prioritäten abzuarbeiten, wurden zunächst die Radverkehrsanlagen der Hauptverbindung 1. Ordnung auf Mängel bezüglich Verkehrssicherheit und Ausbauzustand überprüft. Anhand der festgestellten Mängel wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet und die Dringlichkeit der Maßnahmen nach den Prioritäten 1 und 2 eingestuft.
Am 12.04.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm aus dem RVK (Priorität 1) für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Innenstadt, insbesondere dem Inneren Ring am Rande des Hauptgeschäftsbereichs und Schöntals sowie den Radialverbindungen.
Bei der Festlegung der Umsetzungsreihenfolge wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt:
  • Sinnvolle Abarbeitung der Radverkehrsmaßnahmen nach fachlichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten, um nach und nach ein einheitliches zusammenhängendes Radwegenetz zu erhalten
  • Umsetzung weiterer notwendiger (Tief-)Baumaßnahmen im Stadtgebiet
  • Verfügbarkeit finanzieller Mittel

Für die Jahre 2017 – 2018 (Priorität A) sind nach dem Maßnahmenprogramm folgende Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen:
  • Ausbildung der Brentanoachse als Fahrradstraße
  • Alexandrastraße
  • Untere Würzburger Straße
  • Schillerstraße
  • Beschilderungskonzept
  • Lückenschluss Radweg Obernau
  • Ergänzung von Radabstellanlagen in der Innenstadt
  • Ausweisung weiterer Fahrradstraßen

Die Brentanoachse wurde als eine der ersten Maßnahmen aus dem Programm am 08.11.2016 vom PVS beschlossen und wird 2017 als Fahrradstraße umgesetzt. Ebenso wurde der erste Teilabschnitt der Schillerstraße beschlossen und dieses Jahr gebaut. Für das Beschilderungskonzept sind erste Grundlagenplanungen erstellt worden, die Detailplanung soll im zweiten Quartal beginnen. Für den Lückenschluss im Radweg nach Obernau finden zurzeit Grundstücksverhandlungen statt. Der Bau kann erst begonnen werden, wenn die Stadt im Besitz aller Grundstücke ist. Die Planungen zur unteren Würzburger Straße sollen als Weiterführung der Radverkehrsanlagen in der Alexandrastraße im 2. Quartal 2017 begonnen und 2018 zur Umsetzung gebracht werden.

Durch das RVK sowie dem Maßnahmenprogramm für die nächsten 10 Jahre wird dem Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße große Bedeutung in der innerstädtischen Radverkehrsverbindung beigemessen (Maßnahmenprogramm Priorität A und B).
Für die Umsetzung des Abschnittes Löherstraße, Wermbachstraße und Landingstraße sind jedoch die Baustellen in der Altstadt (Dalbergstraße und Christian-Schad-Museum) zu berücksichtigen, da die Umleitung über die Löherstraße und Landingstraße verläuft. Die Andienung der Altstadt sowie der Baustellen muss sichergestellt bleiben. Der Verkehr darf nicht durch weitere Baustellen in diesem Bereich beeinträchtigt werden. Zudem stehen Kanalarbeiten in der Löherstraße an, die ebenso berücksichtigt werden müssen.
Für die Straßenzüge Weißenburger Straße/Friedrichstraße und Platanenallee muss die Verkehrswirksamkeit der Bahnparallele abgewartet werden.
Daher sind diese Teilabschnitte des Inneren Ringes in der Zeitschiene nach hinten gelegt worden.

Die Alexandrastraße stellt nun als erster Teilabschnitt des Inneren Rings die Weiterführung der Brentanoachse auf der Ringlinie dar.
Durch die Maßnahmen in der Innenstadt wird auch den Forderungen der Fahrradverbände und der Initiative familienfreundliches Radeln in Aschaffenburg (FARAD) Rechnung getragen, die bereits im Jahr 2011 mit Unterschriften für mehr Sicherheit vor allem auf dem inneren Ring eintraten.
Mit der Umsetzung des ersten Teilabschnittes des Inneren Rings – Alexandrastraße – wird zudem ein wichtiges Signal gesetzt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes voranzubringen, damit sich die Stadt Aschaffenburg als fahrradfreundliche Kommune auszeichnen kann.

Radverkehrsanlagen Würzburger Straße
Unabhängig vom Radverkehrskonzept, in dem die Würzburger Straße im Abschnitt Flachstraße bis Berliner Allee als Hauptverbindung 2. Ordnung ausgewiesen ist, liegen für diesen Straßenzug bereits Konzepte der Verwaltung zur Neustrukturierung vor.
Diese wurden im Zusammenhang mit der Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße – Schweinheimer Straße – Ringstraße sowie zur Entlastung der Rhönstraße erstellt und u.a. dem Stadtrat am 08.11.2016 (Lichtsignalanlage Würzburger Straße/Berliner Allee) vorgestellt. Die Planungen werden zurzeit vertieft. In diesen Planungen werden stets die Belange des Radverkehrs mitberücksichtigt.
Im Zuge dessen wurde bereits der Knotenpunkt Ringstraße/Würzburger Straße umgestaltet und die Radwegeführung gemäß dem Radverkehrskonzept von der Herrleinstraße bis zum Knotenpunkt Ringstraße angepasst und eine durchgängige Radwegeverbindung hergestellt.

Eine gänzlich neue Radwegeführung im Abschnitt Ringstraße bis Rhönstraße kann nur im Gesamtzusammenhang mit der Neuordnung der Würzburger Straße betrachtet und zur Realisierung gebracht werden. Dies bedarf noch intensiver Planungen sowie hoher Kosteninvestitionen, für die bislang keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird aber prüfen, welche Sofortmaßnahmen im Abschnitt zwischen „Am Funkhaus“ und der Rhönstraße, im Rahmen des Straßenunterhaltes kurzfristig umgesetzt werden können, um die bereits vorhandene Radwegeführung zumindest punktuell zu verbessern.
Bild: Planausschnitt Maßnahmenprogramm 2017-2025
3. Planungskonzept
Auf Grundlage des zuvor beschriebenen beschlossenen Maßnahmenprogramms wurde die Vorplanung zur Maßnahme „Alexandrastraße/ Löherstraße“ erstellt und am 20.09.2016 erstmals dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Dabei hat der PVS die Verwaltung beauftragt, die Planungen im Fahrradforum beraten zu lassen. Ebenso wurde das Anliegen einzelner Stadträte nach einem Ortstermin an die Verwaltung herangetragen. Beides wurde von der Verwaltung durchgeführt. Im Ortstermin entstand der Auftrag einer weiteren Variantenprüfung mit Gehwegparken um ggf. mehr Stellplätze zu erhalten. Auch diese weitere Variante wurde von der Verwaltung geprüft und im Fahrradforum beraten.

3.1 Bedeutung der Netzverbindung
Der Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße ist, wie bereits erläutert, im Radverkehrsnetz als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft und ist Bestandteil des Inneren Ringes. Darüber hinaus hat die Strecke eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Bahnhofsquartier sowie eine Verteilerfunktion von Radialverbindungen aus den Stadtteilen.
Die Teilabschnitte Wermbachstraße – Alexandrastraße umranden die Fußgängerzonen, sodass eine Berücksichtigung der Aufteilung der Verkehrsaufgaben auf die unterschiedlichen Verkehrsarten und des Straßenraumes unumgänglich ist. Das Augenmerk liegt hierbei auf den Verkehrsarten des Umweltverbundes unter der Prämisse den motorisierten Individualverkehr und ÖPNV nicht zu beeinträchtigen und einen reibungslosen Verkehrs- bzw. Betriebsablauf zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch die Verkehrsqualität des ÖPNV zu berücksichtigen, der über den Straßenzug den stark frequentierten Freihofsplatz und weitere Haltepunkte entlang des Inneren Ringes bedient.
Entlang des aufgeführten Straßenzuges soll eine durchgängige, regelkonforme Radverkehrsführung auch im Kreisverkehr Löherstraße/ Landingstraße/ Wermbachstraße hergestellt werden.

3.2 Unfallschwerpunkt Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße
Der Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße ist seit Jahren ein Unfallschwerpunkt. Der bestehende Kreisverkehr wurde provisorisch angelegt und schöpft derzeit die planerischen bzw. technischen Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung nicht aus.
Besonders häufig kamen Unfälle beim Einbiegen an den Kreisverkehrszufahrten vor. Im Jahr 2014 sind der Polizei 7, im Jahre 2011 wurden 11 Unfälle an dem betrachteten Kreisverkehr gemeldet. Die Unfallursache bilden maßgebend Konfliktsituationen zwischen Bus und Individualverkehr in der Kreiszufahrt.
Der geplante Kreisverkehr soll für alle Verkehrsteilnehmer den Bedürfnissen und Erfordernissen der Verkehrssicherheit gerecht werden. Hierbei soll gerade dem Schutz schwacher Verkehrsarten besondere Bedeutung beigemessen werden.
Mit dem Umbau der geplanten Kreisverkehrsanlage kommt die Verwaltung der dringenden Empfehlung der Regierung von Unterfranken und der Polizei nach, die seit mehreren Jahren eine Änderung des bestehenden provisorisch angelegten Kreisverkehres fordern.

3.3 Empfehlung des Fahrradforums zum Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße (Abschnitt B)
Das Fahrradforum unterstützt mit großer Mehrheit den Umbau des Kreisverkehres, der im PVS am 20.09.2016 vorgestellt wurde, als eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr, da vor allem die sichere Verbindung stadtauswärts angeboten werden kann. Die Maßnahme wird als Teilabschnitt eines innerstädtischen Gesamtkonzeptes gesehen. Mit drei Enthaltungen empfiehlt das Fahrradforum dem Stadtrat die vorgelegten Planungen der Löherstraße.
Da der Bau der Kreisverkehrsanlage wegen der Baumaßnahmen in der Dalbergstraße und der erforderlichen Kanalerneuerungen in der Löherstraße nicht vor 2020 umgesetzt werden können, soll die Alexandrastraße als erster, eigenständiger Bauabschnitt behandelt werden.

Maßnahmen Wermbachstraße
Für Maßnahmen in der Wermbachstraße ist auf einer kurzen Strecke die Aufgabe der Busspur erforderlich (Zufahrt in Kreisverkehr Wermbachstr./Landingstr.), um ausreichend Platz für regelkonforme Radverkehrsanlagen zu erhalten.
Mit dieser Einkürzung muss eine komplette Neuaufteilung und Zuführung in den Kreisverkehr einhergehen. Dies kann nur zusammen mit der Umgestaltung des Kreisverkehrs Löherstraße/Wermbachstraße erfolgen. Daher können in der Wermbachstraße keine Einzelmaßnahmen vorgezogen werden.
Zudem wurden im Zuge der Vorplanung für den Umbau des Kreisverkehrs Löherstraße/Wermbachstraße Kosten in Höhe von rund 860.000€ geschätzt. Diese können derzeit – auch mit anteiligen Mitteln aus dem Radverkehr – im Haushalt nicht abgedeckt werden.

3.4 Alexandrastraße (Abschnitt A)
Bestand: In der Alexandrastraße wird der Radverkehr derzeit beidseitig auf schmalen Schutzstreifen geführt, deren Dimensionierung den sicherheitsrelevanten Bedürfnissen des Radverkehres streckenweise nicht entspricht (das Regelmaß von 1,5m für Schutzstreifen liegt nicht vor). Die Schutzstreifen werden vor und hinter der provisorisch eingerichteten Querungshilfe auf Höhe Hausnr. 5 unterbrochen und werden vor bzw. nach Parkstreifen abrupt verschwenkt. Sicherheitstrennstreifen von 0,5m zu den Längsparkständen sind in beiden Richtungen nicht eingerichtet (Mindestmaß nach ERA für Schutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen 1,75m). An die stadteinwärts eingerichteten Längsparkstände grenzt kein Gehweg sondern ein Grünstreifen mit Heckenpflanzungen. Dadurch sind die Insassen gezwungen auf der Straßenseite auszusteigen. Neben der grundsätzlichen Gefahrensituation für Aussteigende auf der Fahrbahn, die hier in Kauf genommen wird, entstehen dadurch auch zusätzliche Konfliktpunkte mit dem dort verlaufenden Radfahr-Schutzstreifen.
Im Radverkehrskonzept wird nicht nur die Dimensionierung sondern auch der Übergang zwischen der Strecke und der provisorisch angelegten Kreisverkehrsanlage Wermbachstraße/ Alexandrastraße/ Lamprechtstraße bemängelt. Ein Gefahrenpotential stellen die Verschwenke der Radverkehrsanlage vor der Kreisverkehrszufahrt und der Querungshilfe (stadtauswärts) dar.

Im Folgenden werden die Planungsvarianten vorgestellt. Hierbei wird sich bei Variante 2 auf die Unterschiede gegenüber Variante 1 beschränkt und auf die beigefügten Planunterlagen verwiesen.

3.4.1 Variante 1 – Planung (wie im PVS am 20.09.2016 vorgestellt):
In der Alexandrastraße wird in Richtung Sandkirche ein Radverkehrsstreifen in Regelbreite (B=1,85m) angelegt, der im Bereich der Querungshilfe (Höhe Hausnr. 5) als Schutzstreifen geführt wird. Die provisorisch vorgezogene Fußgängeraufstellfläche (stadtauswärts) wird gem. Plandarstellung um ca. einen Meter verkleinert. Um die Sicht auf die Aufstell- bzw. Gehwegfläche zu verbessern. Um den Verschwenk in der Radverkehrsführung zu entzerren, wird stadtauswärts vor dem Ämtergebäude ein Stellplatz entfernt. Entlang des ruhenden Verkehres werden Sicherheitstrennstreifen (B=0,5 m) eingerichtet.
In Richtung Wermbachstraße wird der Radverkehr auf Höhe der Sandkirche bis zur Parkhauseinfahrt auf einem Radfahrstreifen geführt, ab der Parkhauseinfahrt bis zur Wermbachstraße auf einem Schutzstreifen.

In beiden Fahrtrichtungen werden die Radverkehrsanlagen mittels aufgebrachter Piktogramme verdeutlicht.
Eine regelkonforme und verkehrssichere Dimensionierung des Straßenzuges für den Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr (MIV) erfordert den Entfall der Richtung Wermbachstraße nicht richtliniengerecht angelegten Längsparkstände (ca. 15 Stellplätze, siehe Ausführungen hierzu unter voranstehenden Erläuterungen).

Die provisorisch angelegte Kreisverkehrszu- bzw. -ausfahrt wird gem. Plandarstellung den Erfordernissen der geplanten Radverkehrsführung in der Alexandrastraße angepasst. Der Umbau der gesamten Kreisverkehrsanlage ist zurzeit nicht erforderlich und erfolgt zu gegebener Zeit durch Optimierungen der Fußgängerüberwege. Der Bereich auf Höhe Sandkirche mit Linksabbieger Richtung Sandgasse wird als nächster Planungsabschnitt von der Verwaltung geplant. Daran anschließend beginnt die Verwaltung mit Überlegungen zur weiterführenden Radverkehrsführung in der Würzburger Straße ab Höhe Sandkirche.
Bei Umsetzung von Variante 1 entfallen ca. 15 öffentliche Stellplätze.
Aus Sicht der Verwaltung kann auf diese Stellplätze verzichtet werden, da sich in direkter Nähe das Parkhaus Alexandrastraße befindet. Das Parkhaus bietet im Regelbetrieb ausreichend Kapazitäten, diese Stellplätze zu kompensieren.
Die ersten 20 Minuten sind im Parkhaus Alexandrastraße kostenlos. Zur kurzzeitigen Andienung der Einzelhändler in der Alexandrastraße bleiben die Stellplätze auf der Ostseite direkt vor den jeweiligen Geschäften erhalten.
Die Bewohner des Brentanoviertels sind von einer Wegnahme dieser 15 Stellplätze nicht betroffen, da es sich hier nicht um Bewohnerparkplätze handelt, sondern um bewirtschaftete Stellplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden von 08:00Uhr – 20:00Uhr, für die ein Parkschein zu lösen ist.

Kostenausfall
Zurzeit werden in der Alexandrastraße für alle rund 30 vorhandenen Stellplätze ca. 22.000€ Parkeinnahmen im Jahr vereinnahmt. Mit dem Wegfall von 15 Stellplätzen reduzieren sich die Einnahmen auf rund die Hälfte.

3.4.2 Variante 2 – Planung (auf Grundlage des Ortstermins)
Wie in Variante 1 wird die Radverkehrsführung Richtung Sandkirche auf einem Radverkehrsstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen vorgesehen. In entgegengesetzter Richtung entfallen die Längsparkstände Richtung Wermbachstraße wie in Variante 1 mit der Ausnahme, dass im Bereich der Kreisverkehrszufahrt Alexandrastraße gem. Plandarstellung ca. 3 Stellplätze beibehalten werden. Das hat zur Folge, dass in entgegengesetzter Richtung die Einrichtung des Gehwegparkens vorgenommen werden muss. (siehe Lageplan). Hierbei bliebe eine Gehwegbreite von mindestens 2,30 m bestehen. Eine Verlängerung des Längsparkens bis zur Parkhauszufahrt ist wegen des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnittes nicht möglich. Durch den Erhalt von 3 Stellplätzen vor der Kreisverkehrsausfahrt wird der Schutzstreifen verschwenkt. Polizei und Verkehrsbetriebe sehen dies aus Sicherheitsaspekten im Vergleich zur der geradlinigen Führungsmöglichkeit in Variante 1 als kritisch.
Bei Umsetzung von Variante 2 entfallen ca. 12 öffentliche Stellplätze.
Für detailliertere Angaben wird auf voranstehende Ausführungen in Variante 1 verwiesen.

Die Maßnahme in der Alexandrastraße kann unabhängig von der entstehenden Diskussion über die Verkehrsentwicklung Innenstadt umgesetzt werden. Aus Sicht der Verwaltung beeinträchtigt sie ein Gesamtkonzept zur Verkehrsorganisation in der Innenstadt nicht.
3.5 Empfehlung des Fahrradforums zur Alexandrastraße
Die Planungen zur Radverkehrsführung in der Alexandrastraße entsprechend der Variante 1 wurden vom Fahrradforum am 20.01.2017 mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich befürwortet. Der Einzelhandelsverband steht der Planung kritisch gegenüber. In der Diskussion über die Integration der Planung in das Innerstädtische Gesamtkonzept spricht sich die Mehrheit für eine zeitnahe Umsetzung der aufgezeigten Maßnahme (Variante 1) im Jahr 2017 aus. Damit wird der Sicherheit des Radverkehres und dem Ziel einer durchgängigen Radverkehrsführung auf dem inneren Ring im ersten Teilabschnitt Rechnung getragen.

3.6 Abstimmung mit weiteren Ämtern und Dienststellen
Die Maßnahmen sind mit dem Tiefbauamt, Bauhof, Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Verkehrsbetriebe abgestimmt. Eine schriftliche Einverständniserklärung von den Verkehrsbetrieben zur Umsetzung von Variante 1 der Alexandrastraße liegt vor (Siehe Anlage). Die Polizei hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage). Darin wird erläutert, dass beide Varianten umsetzbar sind, Variante 1 jedoch bevorzugt wird.
Folgende Gründe werden von der Polizei u.a. genannt:
  • Sollten die Parkstände halbseitig auf den Gehweg angelegt werden, wie in Alternative 2 vorgesehen, verbreitert sich die Fahrbahn für den Individualverkehr auf 6,78 m.
Eine breitere Fahrbahn verleitet zu höheren gefahrenen Geschwindigkeiten.
  • Außerdem verschlechtert sich bei Alternative 2 die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf dem Schutzstreifen in Fahrtrichtung Wermbach-Kreisel. Durch das Öffnen der Fahrertüre von aussteigenden Fahrzeuginsassen geparkter Fahrzeuge könnten Radfahrer gefährdet werden.
  • Wenn die Stellplätze für 3 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Kreisel nicht angelegt werden, kann der Schutzstreifen übersichtlich und geradlinig in Richtung Kreisel ausgeführt werden.

3.7 Grunderwerb und Kostenvoranschlag
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahme in der Alexandrastraße liegen bei ca. 140.000 € inkl. Deckenbau.
Staatliche Fördermittel können nach momentanem Kenntnisstand für diese Maßnahme nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Beschluss wird dies sofort nochmals detailliert überprüft.
Die Kostenschätzung basiert auf derzeitigem Planungsstand und ist nicht als Kostenberechnung zu verstehen. Desweiteren wurden im Rahmen der konzeptionellen Planung weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in der Kostenberechnung der späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.

Der Beschlussvorlage liegen 3 Lagepläne im Maßstab 1:500 bei sowie die Einverständniserklärung der Verkehrsbetriebe und die Stellungnahme der Polizei.

.Beschluss: 1

1. Das Planungskonzept sowie die Empfehlung aus dem Fahrradforum zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße und die Anträge vom 15.02.2017 sowie 16.02.2017 und 19.02.2017 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1) und diskutiert.


Aus der Mitte des Stadtrates wird beantragt, die Diskussion zu beenden und abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

.Beschluss: 2

2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen in der Alexandrastraße im Jahr 2017 beauftragt, sofern im Haushalt 2017 die Mittel bereit stehen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Jahres vertiefende Planungen für den Bereich zwischen Löherstraße / Wermbachstraße (Kreisverkehr) bis zum Kreisverkehr Alexandrastraße vorzulegen.

Die Verwaltung sagt darüber hinaus zu, dass vorhandene Schäden an der Radverkehrsanlage entlang der Würzburger Straße noch im laufenden Jahr punktuell ausgebessert werden.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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2. / pl/4/2/17. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 2pl/4/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2015 geprüft und den Bericht Nr. 330/2016 vom 10.11.2016 über die Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.11.2016 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2015 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2015 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 127 und 128 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 330/2016 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

  1. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 330/2016 über die örtliche Rechnungs prüfung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses fordert in seinem Redebeitrag nachdrücklich, dass eine zentrale Vergabestelle in der Stadt Aschaffenburg eingerichtet wird.
  3. Der Finanzreferent sagt zu, zu diesem Thema Informationen bei anderen Städten zu erfragen und anschließend eine Entscheidung des Plenums einzuholen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/4/3/17. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 3pl/4/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 330/2016 vom 10.11.2016 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.11.2016 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2015 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 28.11.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.
Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2015








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
214.808.262,81
42.279.225,19
257.087.488,00




+
neue Haushalts-
einnahmereste

1.950.920,00
1.950.920,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-1.266.411,92
-1.266.411,92





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-107.281,67
-21.602,08
-128.883,75






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
214.700.981,14
42.942.131,19
257.643.112,33





Soll-Ausgaben
213.707.467,41
33.234.838,09
246.942.305,50





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.198.499,29
10.727.536,87
11.926.036,16





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-204.985,56
-1.020.243,77
-1.225.229,33





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-0,00
-0,00
-0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
214.700.981,14
42.942.131,19
257.643.112,33


In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
17.219.069,82 €
Vermögenshaushalt  - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
6.394.491,08 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2015







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
221.076.880,14
56.241.028,18
277.317.908,32




Ist-Einnahmen
216.520.138,75
55.277.967,41
271.798.106,16




Kasseneinnahmereste
4.556.741,39
963.060,77
5.519.802,16












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
219.878.380,85
43.533.326,50
263.411.707,35




Ist-Ausgaben
219.899.685,75
43.545.976,58
263.445.662,33




Kassenausgabereste
-21.304,90
-12.650,08
-33.954,98








Ist-Fehlbetrag
-3.379.547,00


Ist-Überschuss

11.731.990,83
8.352.443,83
Unerledigte Verwahrgelder


9.413.695,85
Unerledigte Vorschüsse


-138.902,29
Buchmäßiger Kassenbestand


17.627.237,39





Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • - Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • - Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • - Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / pl/4/4/17. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 4pl/4/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2015 geprüft und den Bericht Nr. 310/2016 vom 12.08.2016 über die Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.11.2016 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2015 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2015 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 43 und 44 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 310/2016 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 310/2016 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 3) wird zur
Kenntnis genommen.


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/4/5/17. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 5pl/4/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 310/2016 vom 12.08.2016 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.11.2016 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2015 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 28.11.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2015








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
1.388.334,18
237.250,00
1.625.584,18




+
neue Haushalts-
einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
141,37
0,00
147,37






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.388.192,81
237.250,00
1.625.442,81





Soll-Ausgaben
1.388.192,81
227.250,00
1.615.442,81





+
neue Haushalts-
ausgabereste
0,00
10.000,00
10.000,00





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.388.192,81
237.250,00
1.625.442,81


In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
237.250,00 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
59.968,67 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
















Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2015







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
1.407.226,15
287.250,00
1.694.476,15




Ist-Einnahmen
1.365.928,96
287.250,00
1.653.178,96




Kasseneinnahmereste
41.297,19
0,00
41.297,19












Ausgaben







Soll-Ausgaben
1.407.226,15
227.250,00
1.634.476,15




Ist-Ausgaben
1.407.226,15
227.250,00
1.634.476,15




Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00








Ist-Fehlbetrag
-41.297,19


Ist-Überschuss

60.000,00
18.702,81
Unerledigte Verwahrgelder


84.293,54
Unerledigte Vorschüsse


0,00
Buchmäßiger Kassenbestand


102.996,35


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / pl/4/6/17. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2015 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 6pl/4/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 20.03.2017 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2015 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.


Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2015 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2015 wird erteilt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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7. / pl/4/7/17. Behandlung des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 21.02.2017 wegen „Inklusion durch Induktion“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg vom 27.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 7pl/4/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 14.11.2016 behandelt. Zu Grunde lag das Schreiben des Amtes für Hochbau- und Gebäudewirtschaft 15.11.2016 (Anlage).

Dieser Antrag vom 14.11.2016 wurde in der Sitzung des Plenums am 13.02.2017 abgelehnt.

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 21.02.2017 und die Stellungnahme der Senioren- und Behindertenbeauftragten vom 27.10.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2017 09:14 Uhr