Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/2/1/17 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar 2017 bis einschließlich Februar 2017
2ws/2/2/17 Ergebnisse des VKU-Kennzahlenvergleichs für die Bereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
3ws/2/3/17 Abfallbilanz 2016
4ws/2/4/17 Bericht über den Verhandlungsstand zur Einführung einer gelben Tonne
5ws/2/5/17 Anpassung der Dauerparkabo-Preise

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1. / ws/2/1/17. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar 2017 bis einschließlich Februar 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 06.04.2017 ö Beschließend 1ws/2/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2017 bis 28.02.2017 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/2/2/17. Ergebnisse des VKU-Kennzahlenvergleichs für die Bereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 06.04.2017 ö Beschließend 2ws/2/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bereits zum neunten Mal beteiligte sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg am Kennzahlenvergleich für kommunale Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe des VKU, an dem 74 weitere Betriebe teilnahmen. Mit sechs weiteren Betrieben in Bayern und Ulm aus Baden-Württemberg wurde darüber hinaus ein intensiverer Austausch mit Aufhebung der Anonymität vereinbart, um ein gezieltes Nachfragen und ein von- und miteinander lernen zu ermöglichen.

In diesem Kennzahlenvergleich wurden neben den Endleistungen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung auch die Bereiche Verwaltung und Personal sowie Werkstatt/Fuhrpark in Form einer umfangreichen und detaillierten Datenbank erfasst und vom Infa-Institut/Ahlen ausgewertet.

Gerade auch aus den Erfahrungen der ersten acht Kennzahlenvergleiche konnte der Betrieb weiter optimiert und bei gleichem oder verbessertem Leistungsprofil seit über 20 Jahren Gebührensteigerungen vermieden werden. Die in den vergangenen Jahren realisierten Kostensenkungen konnten wiederholt in Form von Gebührensenkungen weitergegeben werden, obwohl nach wie vor erhebliche Rückstellungen für die Nachsorgephase der Deponie Stockstadt zu bilden sind.

Da sowohl der Umfang der Erhebung, als auch die Detaillierung, sowie die Teilnehmer gegenüber den vorausgegangenen Kennzahlenvergleichen variieren, ist nicht immer eine exakte Vergleichbarkeit der Zahlen gegeben.
In der Sitzung des Werksenats werden noch einige Ergebnisse im Detail präsentiert und erläutert. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Ergebnisse dargestellt:

1. Für die unterdurchschnittlichen Restabfallmengen liegen die gewichtsbezogenen Sammelkosten aufgrund der erstmals enthaltenen Umschlags- und Ferntransportkosten über dem Mittelwert, bezogen auf die einzelne Behälterleerung schneidet jedoch lediglich eine Stadt besser ab. 6 der 8 direkt verglichenen Teilnehmer liefern ohne Umschlag und Ferntransport direkt in einer Müllverbrennungsanlage an.

Während die Beseitigungskosten für Restabfall in €/t in der Vergangenheit aufgrund des Deponiepreises des Landkreises Bad Kissingen sehr hoch lagen, bilden sie durch die günstigen Bedingungen des Gemeinschaftskraftwerks Schweinfurt wie für einen weiteren Gesellschafter des GKS den niedrigsten Wert.

Aufgrund der nach wie vor geringen Restmüllmengen je Einwohner und Jahr liegt die jährliche Kostenbelastung für die Bürger mit 25,4 €/Einw. x a bei hohem Komfort (sog. Vollservice, Bereitstellung der Gefäße) bei lediglich 74 % des mittleren Wertes und bildet den Benchmark.
2. Für Bioabfall konnten die Kosten geringfügig gesenkt werden, liegen aufgrund der sehr hohen Sammelmenge je Einwohner um 7,9 % über dem einwohnerspezifischen Durchschnitt.

3. Beim Altpapier wird bei dieser Betrachtung der Verkaufserlös gegengerechnet, sodass sich aufgrund der Preisentwicklung ein sehr positives Bild ergibt. Kein Betrieb erzielte ein besseres Ergebnis hinsichtlich der Gesamtkosten bzw. Erlöse je Einwohner und Jahr.

4. Die gewichtsmäßige Auslastung der Sammelfahrzeuge erreicht bei Bioabfall und Altpapier überdurchschnittliche Werte, bei Restabfall aufgrund der zahlreichen kleinen Gefäße und geringen einwohnerspezifischen Mengen nur den Durchschnitt.

5. Für Altpapier und Bioabfall werden überdurchschnittliche Mengen bei unterdurchschnittlichen Sammelkosten erreicht.

6. Die Kosten der Straßenreinigung sind bundesweit weiterhin deutlich unterdurchschnittlich und bilden in Bayern den Benchmark. Da es weder zum Jahresbeginn noch zum Jahresende 2015 witterungsbedingte Ausfälle in nennenswertem Umfang gab, lag die Zahl der gereinigten Kilometer sehr hoch und die Kosten je Kilometer nochmals niedriger als in sonstigen Jahren.

Die Kostenbelastung je Einwohner für die gesamte Abfallwirtschaft konnte gegenüber 1997 trotz der Belastung für die Deponienachsorge Stockstadt sowie deutlich gestiegener Lohn- und Treibstoffkosten um 18,2 % reduziert werden.

Der Kennzahlenvergleich auch im Kreis der bayerischen Städte wird voraussichtlich 2018 auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2017 wiederholt.

Aufgrund der positiven Erfahrungen, der praxisrelevanten Ergebnisse und zur Überprüfung der durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen ist vorgesehen, dass sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg an der Wiederholung des Kennzahlenvergleichs beteiligt.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Ergebnisse des vom Verband Kommunaler Unternehmen VKU durchgeführten Kennzahlenvergleichs für kommunale Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/2/3/17. Abfallbilanz 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 06.04.2017 ö Beschließend 3ws/2/3/17

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Abfallbilanz 2016 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / ws/2/4/17. Bericht über den Verhandlungsstand zur Einführung einer gelben Tonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 06.04.2017 ö Beschließend 4ws/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 13.10.2016 befürwortete der Werksenat die Einführung der gelben Tonne statt des gelben Sacks in Aschaffenburg und beauftragte die Werkleitung, mit den Dualen Systemen über die Einführung, den zeitlichen Ablauf und die Kostenverteilung zu verhandeln.
Derzeit ist die Duales System Deutschland GmbH (DSD) sogenannter Systemführer für die Sammlung von Leichtverpackungen in Aschaffenburg und stimmt in dieser Rolle das Erfassungssystem  mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ab und schreibt die Leistungen aus.
Aufgrund des an die INFA beauftragten Gutachtens zur Optimierung des Sammelsystems wurde DSD bereits am 03.03.2016 informiert, dass aus Sicht der Stadt Aschaffenburg die in der Vergangenheit abgestimmte Systembeschreibung allenfalls für das Jahr 2017 noch mitgetragen wird und für die Folgezeit ab 2018 nicht von einem abgestimmten System ausgegangen werden kann.
DSD teilte daraufhin mit, dass aufgrund von Vorgaben des Bundeskartellamtes die Entsorgungsleistungen alle 3 Jahre für weitere 3 Jahre ausgeschrieben werden müssen. Die Sammlung der gelben Säcke und Leerung der Dosencontainer wurde im Frühjahr 2016 für den Zeitraum 2017 bis 2019 ausgeschrieben und vergeben.
Am 04.11.2016 teilten die Stadtwerke DSD die Absicht der Einführung einer gelben Tonne in Aschaffenburg mit und baten um ein zeitnahes Gespräch, um die Details des neuen Erfassungssystems und dessen Umsetzung abzustimmen.
DSD verwies auf die durchgeführte Ausschreibung und Auftragsvergabe und schloss eine Änderung während des Vertragszeitraums bis 2019 aus. Nach Auffassung von DSD gilt eine getroffene Systemabstimmung bis zum Vorliegen einer neuen Abstimmung fort.
Hinsichtlich eines Gesprächs verwies DSD auf den Systemführer für die Folgeausschreibung für den Zeitraum ab 2020.
Telefonisch schloss Fr. Sautter/DSD am 09.03.2017 aus, kommunale Behälter für ihr Sammelsystem zu nutzen. Bereits Ende 2015 schrieb DSD, Voraussetzung für die Zustimmung der dualen Systeme zu einem geänderten Sammelsystem sei, dass das neue Erfassungssystem keine höheren Kosten als das bisherige verursacht.
Nachdem eine Sammlung mit gelben Tonnen teurer ist, als die Sammlung der gelben Säcke, lässt sich daraus die Ablehnung der Einführung einer gelben Tonne für die Stadt Aschaffenburg von Seiten DSD ablesen. Die Bereitschaft zur Abstimmung eines solchen Systems besteht derzeit leider nicht.
Am 10.03.2017 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz), das die Verpackungsverordnung ablösen soll, nach 1. Lesung im Bundestag an die Ressorts verwiesen. Nach dem Entwurf des Gesetzes kann ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den Systemen festlegen, wie die durchzuführende Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushaltungen hinsichtlich
1. der Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination
aus beiden Sammelsystemen,
2. der Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standardsammelbehälter handelt, sowie
3. der Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerungen auszugestalten ist, soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen und soweit deren Befolgung den Systemen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Hierdurch wäre zumindest die derzeit herrschende Verweigerungshaltung von DSD aufzubrechen.
Gleichwohl stehen die Stadtwerke dem vorliegenden Entwurf für ein Verpackungsgesetz ablehnend gegenüber, da
  • hiermit ein intransparentes und ökologisch ineffizientes Entsorgungssystem, das der gebotenen materialspezifischen Abfalltrennung im Wege steht, weiter zementiert würde,
  • mit diesem Gesetz keine wirklichen Anreize für ein hochwertiges Recycling und den Schutz von Mehrwegsystemen geschaffen würden und
  • die kommunale Entsorgungswirtschaft durch den Entzug von Aufgaben und Stoffströmen und unzureichende Kostenerstattungsansprüche geschwächt würde.

Daher wurden die Bundestagsabgeordneten aus der Region vor der Beratung des Gesetzes im Parlament um Unterstützung für eine bürgerfreundliche Wertstofferfassung aus einer Hand, vollzugstaugliche Regelungen, eine Stärkung des Ökodesigns von Verpackungen und wirksame
Abfallvermeidungsmaßnahmen gebeten.
Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen
  • jetzt gegenüber DSD für den Zeitraum Frühjahr 2018 konkrete Verhandlungen über eine Änderung der Abstimmungsvereinbarung hinsichtlich der Systemausgestaltung zu fordern, damit das Ergebnis rechtzeitig zur nächsten Ausschreibung vorliegt;
  • sofern von DSD keine Gesprächsbereitschaft besteht, einen Stadtteil mit gelben Tonnen auszurüsten und mit dem beauftragten Unternehmen die Fragen zur Abfuhr zu klären.

.Beschluss:

I. Der Bericht über den Verhandlungsstand zur Einführung der gelben Tonne wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / ws/2/5/17. Anpassung der Dauerparkabo-Preise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 06.04.2017 ö Vorberatend 5ws/2/5/17
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2017 ö Beschließend 6pl/6/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Wirkung zum 01.08.2017 werden die Dauerparkabo-Preise der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen angepasst.
Demnach belaufen sich zukünftig die monatlichen Dauerabo-Preise in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen, ausgenommen Parkhaus Löhergraben, anstatt auf 56,20 Euro nun auf 60,50 Euro, jeweils netto. (66,88 Euro auf 72,00 Euro, brutto).
Im Parkhaus Löhergraben werden die Preise von 42,50 Euro auf 52,10 Euro, netto, angehoben. (50,58 Euro auf 62,00 Euro, brutto).
Seit 1993 sind die Netto-Dauerparkpreise, von damals 110,00 DM, in den städtischen Parkhäusern konstant. Selbst bei der Euroumstellung wurde der Betrag nicht erhöht. Lediglich die gesetzlichen Erhöhungen der Mehrwertsteuer wurden an die Kunden weitergegeben.
Im Oktober 2001 wurden im PH Löhergraben aufgrund von freien Ressourcen, die Dauerparkpreise sogar von 56,20 Euro auf 42,50 Euro gesenkt. Mittlerweile ist im Parkhaus Löhergraben kein Parkplatzüberhang mehr festzustellen, die freien Kapazitäten, welche die Grundlage für diese Rabattierung gewesen sind, stehen nicht mehr zur Verfügung und somit wird entsprechend dem Nachfrageverhalten das Entgelt angepasst.
Die städtischen Parkgaragen werden in einem Mischbetrieb, bestehend aus der zur Verfügungstellung von Stellplätzen für Kurzparker, entsprechend des kommunalen Auftrages, und der Belegung durch Daueraboparker, geführt.

Somit kommen die Stadtwerke ihrer Aufgabe nach, den Betrieb der Parkhäuser nach den gemeinderechtlichen Vorgaben, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten, zu führen und ausreichende Deckungsbeiträge zur erwirtschaften.
Entsprechend ist ein stimmiges Tarifgefüge aus Kurzparkentgelten und Dauerabo-Preisen sicher-zustellen. Durch die %-tuale geringe Anpassung der Dauerparkkarten, bleibt das Preisgefüge zu der Entgeltregelung für Kurzparker, ausgewogen.
Im PH Dämmer Tor bieten wir neben dem Dauerparktarif von nun 72,00 €, brutto, ein Kontingent P&R-Abos zu 45,00 € auf den Ebenen 3 und 4 an, deren Ressourcen derzeit allerdings gänzlich aufgebraucht sind.
Darüber hinaus kann die FOS/BOS-Schülerkarte von allen umliegenden Schulen dort erworben werden. Hier ist ein vergünstigtes Parken (unter Vorlage des Schülerausweises) ebenfalls auf den Ebenen 3 und 4 möglich (2,20 € pro Tag).
Auf den Ebenen 5 und 6, dem P&R-Bereich, besteht die Möglichkeit eine Abo-Karte zu erwerben (30,00 €) oder zum Tagessatz von 2,50 € zu parken.
Diese Sonderpreise sind zunächst nicht von der Anpassung betroffen, sondern werden hier nur als Information über das Angebot im Bereich PH Dämmer Tor aufgeführt.
Wie in der nachstehenden Aufstellung ersichtlich, bleiben die monatlichen Abo-Preise selbst nach der Anpassung im Vergleich zu den anderen öffentlichen Parkeinrichtungen in der Stadt, auf einem niedrigen Niveau und absolut marktgerecht.


PH/TG
PH Löhergraben
TG Alex (Stadtbau)
TG Theater  -privat-
PH HBF Contipark
PH HBF (PiP)
City-Galerie
PH Luitpold APCOA
brutto
         72,00  
                  62,00  
         70,00  
         85,00  
         75,00  
         77,35  
         69,02  
         74,48  
netto
         60,50  
                  52,10  
         58,82  
         71,43  
         63,03  
         65,00  
         58,00  
         62,59  









Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung mit Wirkung zum 01.08.2017.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung zum 01.08.2017 werden die Dauerparkabo-Preise der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen angepasst.

Demnach belaufen sich zukünftig die monatlichen Dauerabo-Preise in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen, ausgenommen Parkhaus Löhergraben, anstatt auf 56,20 Euro nun auf 60,50 Euro, jeweils netto. (66,88 Euro auf 72,00 Euro, brutto).

Im Parkhaus Löhergraben werden die Preise von 42,50 Euro auf 52,10 Euro, netto, angehoben. (50,58 Euro auf 62,00 Euro, brutto).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.07.2017 08:31 Uhr