Datum: 04.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:22 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/4/2/17 Neubau eines Regenklärbeckens an der Alois-Alzheimer-Allee; - Vorstellung der Vorplanung - Beantwortung der offenen Fragen aus der Sitzung des PVS vom 14.02.2017
2pvs/4/3/17 Erschließung des Baugebietes Röderäcker; - Vorstellung der Vorplanung durch das Büro FKS, Aschaffenburg
3pvs/4/4/17 Sanierung der Stützmauer Obernauer Straße 1 - 9; - Vorstellung der Vorplanung durch das Büro Krebs+Kiefer, Darmstadt
4pvs/4/5/17 Neugestaltung Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Suicardusstraße; - Ergebnisse des Bürgerworkshops - Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
5pvs/4/6/17 Öffnung Bahndurchlass Unterhainstraße; - Bericht der Verwaltung
6pvs/4/7/17 Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.11.2016 wegen "Information über Busausstiegsstelle Erthalstraße"; - Bericht der Verwaltung
7pvs/4/8/17 neue SPNr.

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1. / pvs/4/2/17. Neubau eines Regenklärbeckens an der Alois-Alzheimer-Allee; - Vorstellung der Vorplanung - Beantwortung der offenen Fragen aus der Sitzung des PVS vom 14.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 1pvs/4/2/17

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Neubau eines Regenklärbeckens an der Alois-Alzheimer-Allee
- Vorstellung der Vorplanung
- Beantwortung der offenen Fragen aus der Sitzung des PVS vom 14.02.2017" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/4/3/17. Erschließung des Baugebietes Röderäcker; - Vorstellung der Vorplanung durch das Büro FKS, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 2pvs/4/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Das geplante Gewerbegebiet „Röderäcker“ liegt im Stadtteil Obernau. Das Gebiet befindet sich zwischen der Staatsstraße ST 2309 nach Sulzbach und dem bestehenden Gewerbegebiet Bollenwald. Eingerahmt wird das Baugebiet von der Bollenwaldstraße und dem Mühlweg im Osten, der Staatsstraße ST 2309 im Westen, einer Kiesgrube im Süden und Acker- bzw. Grünfläche im Norden.
Das bestehende Gewerbegebiet ist über die Bollenwaldstraße, der Mühlweg und Ruchelnheimstraße erschlossen. Die bestehende Anbindung der Bollenwaldstraße mündet in einem spitzen Winkel in die Staatsstraße ein. Dadurch sind die Sichtverhältnisse für einfahrende Fahrzeuge mit Fahrtrichtung Aschaffenburg sehr ungünstig.
In der Stadt Aschaffenburg herrscht ein Mangel an Bauland für kleinere Gewerbebetriebe. Im Stadtteil Obernau existiert bereits das ca. 35 ha große Gewerbegebiet Bollenwald, das sich mittels einer neu zu bauenden Erschließungsstraße über die Staatsstraße ST 2309 erweitern lässt.
Der Bebauungsplan sieht auch eine Unterbrechung der Bollenwaldstraße vor. Damit wird der verbleibende Landschaftsteil zwischen der Ortslage Obernau und dem Bollenwaldgebiet vom Verkehr entlastet und die bisher statt gehabte ungeordnete Bauentwicklung im Schutzgebiet des Naturparks Spessart eingedämmt. Der Fuß- und Radverkehr soll aber weiterhin durch das Gebiet geleitet werden.
Die verbleibenden Landschaftsteile zwischen dem Gewerbegebiet Bollenwald und der Ortslage von Obernau sollen von Bebauung freigehalten werden und soweit sie Biotopcharakter aufweisen, geschützt und weiterentwickelt werden.

2. Projektbeschreibung
Grundlage der Vorplanung ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Röderäcker“ von 2003, die Umlegungskarte von 2003 sowie der aktualisierte landschaftspflegerische Begleitplan von 2016.
Zur Erschließung des Gewerbegebietes ist vorgesehen, eine neue Einmündung an der Staatsstraße St 2309 und eine Verbindungsspange (Im Oberfeld) bis zur bestehenden Straße Mühlweg herzustellen. Diese ersetzt die vorhandene spitzwinklige Einmündung der Bollenwaldstraße in die Staatsstraße 2309, sowie deren Verbindungsfunktion mit dem bestehenden Gewerbegebiet. Die Bollenwaldstraße wird auf Höhe der Einmündung des Mühlweges (Sportgelände FSV Teutonia Obernau) unterbrochen, teilweise rückgebaut und die frei werdende Fläche zum Baugrundstück umgenutzt. Für den Fußgänger- und Radverkehr wird durch den teilweisen Entfall der Bollenwaldstraße eine neue Wegeverbindung berücksichtigt.
Unter Beachtung möglicher Veränderungen der Trassierung der ST 2309 im Rahmen einer aktuellen in der Diskussion befindlichen Ortsumgehung für die Marktgemeinde Sulzbach erging die Festlegung, dass im vorgesehenen Einmündungsbereich der geplanten Zufahrt die Installation eines Linksabbiegestreifens unter Beibehaltung des jetzigen Straßenverlaufes genügt.

Von der Staatsstraße 2309 wird eine 20,00 m breite Anbauverbotszone eingehalten. Die Fahrbahn soll nach Osten um eine Spur erweitert werden, damit die Linksabbiegerspur mit einer Breite von 3,25 m gebaut werden kann. Der von der Maßnahme tangierte Baulastträger – der Staat Bayern vertreten durch das staatliche Bauamt ist in die Planung mit eingebunden und hat der Planung zugestimmt.
Im Anschluss an den Einmündungstrichter befinden sich beidseitig der geplanten Erschließungsstraße Im Oberfeld die beiden großen Versicherungsbecken. Die Becken werden als Erdbecken mit einer Böschungsneigung von ca. 1:2 ausgebildet und weisen eine Gesamtbruttofläche von ca. 2000 m² auf.
Der Erschließungsplanung sind die aktuellen technischen Regeln zu Grunde gelegt. Hervorzuheben sind die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 12) für die Staatsstraße, sowie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2012 (RASt 06) für die Gewerbestraße.
Die geplante Erschließungsstraße soll eine Fahrbahnbreite von 6,50 m und beidseitige Gehwege von 1,75 m aufweisen. Dies entspricht den Vorgaben der RAST für Erschließungsstraßen in einem Gewerbegebiet mit möglichem Befahren durch Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
Im Anschluss an die beiden Versickerungsbecken zieht sich ein ca. 10 m breiter Gehölzstreifen von Norden nach Süden, sowie entlang des neuen Gebietes am Nordrand als Abschluss als auch als Abschluss des Gebietes im Süden.
Die ersten beiden Grundstücke rechts und links der Straße Im Oberfeld dürfen nur als Lagerplatz genutzt werden. Im Anschluss daran erschließen sich im Norden sieben (zwei davon am Mühlweg) und im Süden der Zufahrtstraße zwei größere Baugrundstücke. Im Südrand des Gebietes entsteht laut dem Landschaftspflegerischen Begleitplan südlich des Gehölzriegels ein Habitat für Zauneidechsen und im Anschluss eine Sandmagerrasenfläche als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft.
Die Bollenwaldstraße als Verbindungsstraße zwischen der St 2309 und dem bestehenden Gewerbegebiet Bollenwald an der Ruchelnheimstraße wird unterbrochen. Dafür soll ein neuer, durchgängig beleuchteter Geh- und Radweg zur Aufrechterhaltung der Wegeverbindung zwischen Sulzbach und Obernau gebaut werden. Er verbindet konkret das Ende der Bollenwaldstraße mit dem Mühlweg. Das Gewerbegebiet Bollenwald und die Erweiterung Röderäcker kann dann fortan nur über die Zufahrtstraße Im Oberfeld oder der Altenbachstraße von der Staatsstraße 2309 angedient werden (Vorbehaltlich der Pläne einer Umgehungsstraße Sulzbach).
Entwässerung:
Im Nachgang zum Bebauungsplanverfahren wurde von der Stadt Aschaffenburg ein Baugrundgutachten zur möglichen Versickerung in Auftrag gegeben.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine generelle Versickerung möglich ist. Die Durchlässigkeit des Untergrundes im Projektionsgebiet variiert jedoch nach Lage und Tiefe.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden für die Gebietsentwässerung klare Vorgaben gemacht: Installierung eines Trennsystems mit Anschluss der Schmutzwässer an die städtische Kanalisation im Mühlweg und separate Regenwasserkanäle mit anschließender zentraler Versickerung vor Ort. Die Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser stellt einen wasserrechtlichen Tatbestand dar, für den ein entsprechendes wasserrechtliches Verfahren vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt werden muss (Stellungnahme WWA vom 18.10.2000).
Die beiden Entwässerungsmulden an der Staatsstraße sammeln das anfallende Niederschlagswasser auf. Unter anderem wurde mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg vereinbart, dass die Becken möglichst vollständig außerhalb der Anbauverbotszone (20 m Abstand vom bestehenden Straßenrand der Staatsstraße) liegen sollen. Lediglich Teilbereiche der Beckenböschungen können in die Zone hineinragen. Diese Vorgaben mündeten schließlich in die konkrete Platzierung im landschaftspflegerischen Begleitplan, welcher als Grundlage für die Vorplanung dient. Die gesamte benötigte Fläche für die Versickerungsanlage wird aufgrund der Größe durch zwei Teilflächen links und rechts der Erschließungsstraße bereitgestellt. Die Dimensionierung und Spezifikation der Versickerungsanlage wurden gemäß DWA M153 und DWA A138 durch ein Ingenieurbüro berechnet.
Die Kanalisation ist gemäß Vorgaben des B-Planes im Trennsystem ausgelegt. Die Schmutzkanalisation DN 200 längs der Erschließungsstraße „Im Oberfeld“ leitet die anfallenden Abwassermengen aus dem Gewerbeflächen zur bestehenden Kanalisation im der Straße „Mühlweg“.
Die geplante Regenkanalisation DN 400 … DN 800 leitet sämtliche Oberflächenwässer aus den Gewerbeflächen und der öffentlichen Erschließungsstraße zu den Versickerungsflächen.
Am Tiefpunkt der Regenkanalisation findet durch einen Verteilerschacht eine gleichzeitige Beschickung beider Versickerungsbecken und somit auch eine Vernetzung beider Anlagen statt.
Das zukünftige Gebiet lässt sich weiterhin in Dach- und Verkehrsflächen (Hofflächen und Straßenflächen) mit unterschiedlichen Verschmutzungsbelastungen unterteilen.
Die Dachflächen weisen nur einen geringen Verschmutzungsgrad auf und werden demnach in die Belastungsklasse F2 gemäß M153 eingeteilt.
Da im zukünftigen Gewerbegebiet nur eine geringe Verkehrsbelastung (bis 300 Kfz/d) vorherrschen wird, können die Hof- und Straßenflächen in die Belastungsklasse F3…F4 zusammengefasst werden.
In Unwissenheit der Größenordnung der künftigen geringer verschmutzten Dachflächenanteile mussten für die Berechnung verschiedene Ansätze gewählt werden.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für eine zentrale Beckenversickerung bei optimistischer Betrachtung eine Vorreinigung über die „belebte Bodenzone“ mit 10 cm Mutterboden und bei pessimistischer Betrachtung mit 20 cm Mutterboden notwendig ist.
Das Bewertungsverfahren nach DWA – M153 bestätigt somit die Einschätzung des WWA Aschaffenburg, dass eine Vorreinigungsmaßnahme zur Versickerung der Oberflächenwässer aus dem Gewerbegebiet unbedingt notwendig ist und eine alleinige Versickerung unterhalb von Sandmagerrasenflächen - wie vom Bebauungsplan vorgegeben - nicht ausreicht.
Der Geh- und Radweg wird separat über die Schulter in den angrenzenden Grünstreifen bzw. in eine dritte kleinere Versicherungsmulde entwässert.
In den anschließenden Straßen befinden sich lediglich kleine Kanaldurchmesser (DN 250…300) mit geringem Sohlgefälle (6…10 ‰). Die Kapazität der möglichen Anschlusskanäle ist zu gering, um das geplante Gewerbegebiet noch im Mischsystem anschließen zu können. Vorgesehen ist deshalb lediglich der Anschluss der anfallenden Schmutzwässer.
Gemäß dem Bebauungsplan werden im Plangebiet Bodendenkmäler vermutet, daher ist vor Durchführung von Grabarbeiten ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz zu stellen.

Voraberschließung Teilfläche Nordost
Von der Wirtschaftsförderung der Stadt Aschaffenburg wurde angeregt, die Möglichkeit der Voraberschließung einer Teilfläche des Projektionsgebietes zu untersuchen.
Dieses Teilgebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des geplanten Neubaugebietes und umfasst die künftigen Grundstück 8020/1 und 8020/2.

Nachfolgende Fragestellungen mussten dabei geklärt werden:
  • Schmutz- u. Regenwasserbeseitigung
Gemäß interner Recherche des Tiefbauamtes kann der Schmutzwasserabfluss der genannten Teilflächen an die bestehende Kanalisation im Mühlweg angeschlossen werden. Ein Anschluss im Mischsystem ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Da im Zuge der Voraberschließung noch keine Strukturen der Versickerungsanlagen bereitstehen werden, müssten die anfallenden Oberflächenwässer dezentral und als zeitlich befristetes Provisorium direkt auf den Entstehungsgrundstücken versickert werden.
  • Rückbau Teilflächen Bollenwaldstraße
Durch die Voraberschließung muss ein Teilstück der Bollenwaldstraße, welches durch die vorgenannten Grundstücke führt, sofort zurückgebaut werden. Die Bollenwaldstraße verbindet das Gewerbegebiet Obernau (Bollenwaldstraße) mit der Ortslage Obernau parallel zur Staatsstraße.
Durch den vorzeitigen Teilrückbau der Bollenwaldstraße entsteht eine Kappung einer Teilverkehrsader. Sämtlicher Ziel- und Quellverkehr des Gewerbegebietes Obernau muss dann alleinig über die Altenbachstraße abgeführt werden, da die zusätzliche Anbindung über die neue Erschließungsstraße (Im Oberfeld) erst im Zuge der Haupterschließungsmaßnahme erstellt wird.
Nach Aussage des Stadtplanungsamtes kann der Knotenpunkt Altenbachstraße / St 2309 die zusätzliche Belastung jedoch aufnehmen.
  • Rückbau u. Verlegung Versorgungsleitungen
Im Bereich der Grundstücke für die Voraberschließung liegen (vermutlich in und längs der Bollenwaldstraße) diverse Versorgerleitung wie Wasser, Strom und Gas.
Diese Leitungen müssten im Zuge des Teilrückbaus Bollenwaldstraße ebenfalls rückgebaut und in neuer Trasse des geplanten Fuß- und Radweges erneuert werden.

Fazit: Einer Voraberschließung der Teilfläche Nordost steht im Grunde nichts entgegen, aber Vorleistungen wie Rückbaumaßnahmen und Verlegung von Medienleitungen müssen getätigt werden. Im Rahmen der Haupterschließung müssen dann Provisorien wie z.B. die Versickerung der Oberflächenwässer auf den Privatgrundstücken wieder rückgängig gemacht werden. Hier sind auf den Privatgrundstücken vorab entsprechende Umbindungsmöglichkeiten in der Regenkanalisation vorzusehen.

3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die Erschließung des Gewerbegebietes Röderäcker belaufen sich voraussichtlich auf 1.543.568,00 EUR brutto.
Davon entfallen 568.403,00 Euro inklusive 74.139,00 Euro Baunebenkosten auf die Entwässerung und 975.165,00 Euro inklusive 127.196,00 Euro Baunebenkosten auf den Bau der Verkehrsanlage.
Zusätzlich zu den oben genannten Kosten entstehen Ablösekosten in Höhe von ca. 70.000 Euro, die für die Verbreiterung der Staatsstraße durch die Herstellung des Linksabbiegestreifens dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg durch die Stadt Aschaffenburg zu entrichten sind.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushalt für das Jahr 2017 stehen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für die Abwicklung der Vorplanung zur Verfügung. Für weitere Planungsleistungen wären Mittel in den Folgejahren bereitzustellen.
5. Weiteres Vorgehen
Für die weiteren Planungsphasen sind Mittel im Haushalt 2018 erforderlich. Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die Entwurfsplanung eingeleitet werden. Diese ist zusammen mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung (Leistungsphase 2) zur Erschließung des Neubaugebietes Röderäcker zur Kenntnis.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat verweist die vorgestellte Vorplanung (Leistungsphase 2) zur wirtschaftlichen Vorprüfung in den zuständigen Haupt- und Finanzsenat.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/4/4/17. Sanierung der Stützmauer Obernauer Straße 1 - 9; - Vorstellung der Vorplanung durch das Büro Krebs+Kiefer, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 3pvs/4/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Entlang der Obernauer Straße, in Verlängerung der Fischerhohle, wird die bestehende Böschung durch eine knapp 100 m lange, etwa 0,90m bis 1,30m hohe Stützmauer abgefangen. Für Fußgänger gibt es die Möglichkeit eine langgezogene Treppe zu nutzen, um in den Bereich der Obernauer Straße 1-9 zu kommen. Eine weitere, kürzere Treppe gibt es etwa auf halber Länge der Stützwand, Höhe Hnr. 7.
Im Jahr 2012 fand durch das Ingenieurbüro Ullrich eine statische Beurteilung der Böschung statt. Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die Standsicherheit der oberen Böschung nicht mehr  gegeben ist und daher eine direkte Befahrung durch Pkw bzw. Lkw vermieden werden muss. Hierzu wurde am 14.06.2013 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die die Sperrung der Obernauer Straße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t und der kurzen Treppe  aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit zum Inhalt hatte.


Die Standsicherheit der Stützmauer, die am Böschungsfuß verläuft, wurde im März 2016 durch das Ingenieurbüro Hock geprüft. Sie konnte rechnerisch nicht mehr nachgewiesen werden. Als Sofortmaßnahme wurde daraufhin die Sperrung der Obernauer Straße durch den Oberbürgermeister Herrn Herzog angeordnet und am 01.04.2016 verkehrsrechtlich angeordnet. Es verblieb jedoch ein Durchgang für Fußgänger. Der Gehweg unten entlang der Stützmauer wurde vollständig gesperrt, so dass Fußgänger nun die gegenüberliegende Seite nutzen müssen. Um die Böschung zu entlasten, wurde gleichzeitig eine Leitlinie mit 1,0m Abstand zum Fahrbahnrand aufgebracht.
Am 12.04.2016 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat über die straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungen zum Neubau der Böschungssicherung zu erstellen und die Vorplanung vorzustellen.

Um die Planung zu erstellen wurde die Verwaltung durch den Haupt- und Finanzsenat am 07.11.2016 dazu ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro Krebs und Kiefer einen Ingenieurvertrag mit stufenweiser Beauftragung abzuschließen. Gleichzeitig erhielt das Büro den Auftrag für Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung).

2. Projektbeschreibung

Das Projekt gliedert sich insgesamt in drei Teilmaßnahmen:
  1. Erneuerung der Stützmauer
  2. Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn im Bereich der Obernauer Straße 1-9
  3. Verlängerung bzw. Erneuerung des vorhandenen Kanals

Erneuerung der Stützmauer:

Aufgrund der in den Gutachten festgestellten Sicherheitsdefizite von Stützmauer wie auch Böschung ist ein Neubau der Stützwand unumgänglich. Zur Auswahl stehen drei verschiedene bauliche Varianten:

Variante Ia: Winkelstützwand mit Trägerbohlverband

Die Variante I sieht als Ersatzneubau eine Winkelstützwand in Ortbetonbauweise vor, die in ihrer Geometrie gut der Geländeform angepasst werden kann. Sie besteht aus dem Fuß mit einem erdseitigen und einem luftseitigen Sporn. Der erdseitige Sporn reicht bis ca. 2 m hinter die Vorderkante der aufgehenden Wand wobei der luftseitige 50 cm unter den Gehweg ragt. Am Wandkopf ist der über die Wandvorderkante hinausragende Gesimsbalken geplant, auf dem ein Holmgeländer befestigt wird. In der Gründungsebene wird unter der Aufstandsfläche der Winkelstützwand eine Sauberkeitsschicht eingebaut.
Auf der Rückseite der Ortbetonstützwand wird zur Vermeidung des Aufstaus von zutretendem Niederschlags- oder Sickerwasser eine Vertikaldränage eingebaut. Das anfallende Wasser wird in einer am Fuß der Wand verlaufenden Teilsickerleitung gefasst und der Vorflut zugeführt.
Für die Herstellung der Winkelstützwand ist eine Baugrubensicherung erforderlich, welcher in der Variante Ia durch einen Trägerbohlverbau vorgesehen ist und hinter dem erdseitigen Sporn erfolgt. Nach einem Teilaushub wird zwischen Stahlträgern der anstehende Boden mittels Kanthölzern gesichert bevor der weitere Aushub erfolgen kann. Der Verbau kann überwiegend ohne Rückverankerung d. h. frei auskragend hergestellt werden, ab einer freien Höhe von ca. 2,5 m werden jedoch Rückverankerungen erforderlich, die gegebenenfalls in die Nachbargrundstücke reichen. Bei der Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken sind entsprechende vertragliche Reglungen mit den Eigentümern erforderlich.
Die Bohrungen, in welche die Träger eingestellt werden, müssen von einer Arbeitsbohrebene aus hergestellt werden, welche in der Obernauer Straße vor der bestehenden Stützmauer angeschüttet werden muss. Hierzu kann die ohnehin erforderliche Vorschüttung zur Sicherung der Stützmauer entsprechend erweitert werden. Die Arbeitsebene ragt aufgrund ihrer erforderlichen Höhe sowie der durch die Größe des Bohrgerätes geforderten Breite über die Straßenmitte der Obernauer Straße hinaus. Dieser Umstand erfordert, während der Herstellung der Bohrträger, eine Vollsperrung der unteren Obernauer Straße.

Die Ansichtsfläche der Betonwand ist schalungsglatt und betongrau, der Gesimsbalken analog. Gestaltungselemente können bei Bedarf in der Schalung berücksichtigt werden. So wären zum Beispiel Holzstrukturen bei dem Einsatz von Brettschalungen o. ä. möglich.

Variante I b: Winkelstützwand mit Vernagelung und Spritzbeton

Die Variante Ib unterscheidet sich lediglich in der Art der Baugrubensicherung von der Variante Ia. Hier ist statt des Bohrträgerverbaus eine Böschungsvernagelung mit Spritzbetonschale vorgesehen.
Der Ablauf sieht vor, dass die Böschung bis auf eine freie Höhe von ca. 1,3 m unter ca. 70° geböscht abgetragen und anschließend der anstehende Boden durch eine Spritzbetonschale gesichert wird. Vor dem weiteren Aushub erfolgt eine temporäre Sicherung durch Bodennägel d. h. durch mit Zementstein ummantelte Stahlzugglieder, die in einem Raster von max. 1,5 m horizontal und vertikal durch den aufgebrachten Spritzbeton eingebaut werden.
Die Lage der so gesicherten steilen Böschung orientiert sich wie der Bohrträgerverbau an der Hinterseite des erdseitigen Sporns der Winkelstützwand.
Die Bodennägel reichen dabei mit Längen von bis zu 5 m hinter die Spritzbetonschale in den dort vorhandenen Böschungsbereich bzw. unter die Verkehrsfläche.
Im Bereich der Verkehrsfläche führt dies zu der Anordnung von Bodennägeln in einem Abstand von ca. 1m oberhalb und unterhalb des dort neu verlegten Mischwasserkanals. Bei einer späteren Kanalsanierung kann dies zu Mehraufwendungen der Arbeiten durch die im Boden verbleibenden Bodennägel führen.
Für die Durchführung dieser Art der Baugrubensicherung ist jedoch nur eine halbseitige Sperrung der Obernauer Straße notwendig.

Variante II: Bohrpfahlwand

In der Variante II ist eine überschnitte Bohrpfahlwand zur Sicherung des Geländesprungs geplant. Bei der Vorbemessung wurden Pfähle mit einem Pfahldurchmesser von 75 cm und einem Achsabstand von 60 cm dimensioniert. Es sind bei der Ausführung der überschnitten Bohrpfahlwand keine zusätzlichen Baugrubensicherungen erforderlich. Die bestehende Stützmauer wird dabei teilweise durchörtert. Aufgrund der geringen Wandhöhen an den Enden der Stützwand sind dort Pfahllösungen nicht mehr sinnvoll. Darum werden an den Wandenden auch bei dieser Variante Winkelstützwände vorgesehen.
Für das Bohren der Pfähle ist eine Arbeitsebene erforderlich, Wie in der Variante I kann die erforderliche Vorschüttungen zur Sicherung der bestehenden Wand auch hierzu entsprechend erweitert werden. Die Arbeitsebene endet ohne Berücksichtigung der Böschungsausbildung rund 0,8m vor dem Bordstein des gegenüberliegenden Gehwegs, was eine Vollsperrung der „unteren“ Obernauer Straße für die Dauer der Bohrarbeiten erfordert.
Nach der Fertigstellung der Bohrpfähle wird die Arbeitsebene und die Reste der Bestandswand entfernt. Die Oberkante der so erstellten Bohrpfahlwand liegt in den hohen Wandbereichen somit herstellungsbedingt noch deutlich unter der erforderlichen Oberkante der Stützwand. Um die erforderliche Höhe der Stützwand zu erreichen, muss auf der Bohrpfahlwand eine Stahlbetonwand mit entsprechender Höhe aufgesetzt werden. Hierzu wird auf der Bohrpfahlwand ein Kopfbalken angeordnet, welcher in die aufgehende Wand übergeht.

Die übliche Ansichtsfläche einer überschnittenen Bohrpfahlwand ist unregelmäßig. Die Rundungen/Zwickel der Pfähle sind sichtbar, was zu Ansammlungen von Laub und Verunreinigungen ggfs. auch Tausalzen, die in die Betonkonstruktion eindringen könnten, führt. Es ist darum eine Vorsatzschale vor der Bohrpfahlwand geplant.
Als oberer Abschluss der Stützwand wird auf der aufgesetzten Stützwandkonstruktion ein Gesimsbalken angeordnet. Auf dem Gesimsbalken wird wie oben bereits erwähnt ein Holmgeländer vorgesehen.
Um einen Aufstau von ggf. zutretendem Sickerwasser hinter der Wand zu vermeiden, wird in Höhe des Pfahlkopfes im Hinterfüllbereich der aufgesetzten Wand eine Längsdränage angeordnet. Diese wird wie bei der Variante I der Vorflut oder einem Sickerschacht zugeführt.

Variante III: Gabionenstützwand

In der Variante III wird zur Sicherung des Geländeversprungs eine Gabionenwand geplant analog zu den Stützwänden in der Glattbacher Straße.

Eine Gabionenwand besteht aus Drahtgitterkörben, die mit Steinen maschinell oder per Hand befüllt werden. Die Gabionenkörbe werden auf bewehrten Betonstreifenfundamenten aufgebaut und untereinander horizontal und vertikal verbunden. An der Wandvorderseite werden die Körbe in einer Flucht ausgerichtet.
Die Geländerpfosten am Wandkopf können in der obersten Reihe der Gabionen eingesetzt werden. Eine Dränage hinter der Wand zur Vermeidung von Stauwasser ist bei Gabionenwänden nicht erforderlich. Auftretendes Oberflächen- bzw. Sickerwasser kann durch die Wand unterhalb des Gehwegs austreten.
Zur Herstellung einer Gabionenwand werden im Grunde die gleichen Platzverhältnisse wie sie zur Herstellung einer Winkelstützwand erforderlich sind benötigt. Die Aushubmengen entsprechen darum nahezu denen der vorgenannten Variante I. Als Baugrubensicherungen kommen darum auch die gleichen Verbauvarianten (Trägerbohlverbau oder Vernagelung mit Spritzbeton) wie sie in der Variante I beschrieben wurden zur Anwendung.

Gegenüberstellung der Varianten 

Bauteile/Bauablauf
Var. Ia)
Winkelstützwand Bohrträger-verbau
Var. Ib
WinkelstützwandBodenver-nagelung
Var. II
Bohrpfahlwand
Var. III
Gabionenstützwand
Baugrubensicherung
erforderlich
erforderlich
-
erforderlich
Platzbedarf Baustellensicherung

Geringer als bei Ia
-
Wie bei I
Obernauer Straße unten Teilsperrung
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Obernauer Straße unten Vollsperrung
teilweise
-
teilweise
Wie Var. Ia u. Ib
Obernauer Straße oben Teilsperrung
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Obernauer Straße oben Vollsperrung
teilweise

teilweise
Wie Var. Ia u. Ib
Stützschüttung
H = 1,1 m
H = 1,1 m
H = 1,1 m
H = 1,1 m
Arbeitsbohrebene
H ca. 2,2 m
-
H. ca. 1,2 m
Wie Var. Ia u. Ib
Sicherung der Bohrebene
Ggfs. erforderlich



Verbleibende Sicherungselemente
ja
ja
-
Wie Var. Ia u. Ib
Folgekosten bei Kanal-
sanierungsarbeiten
ja
ja
-
ja
Beeinflussung Nachbargrundstücke
Ggfs.



Aushubmassen
groß
mittel
gering
Wie Var. Ia u. Ib
Setzungen im Bereich der Böschung
möglich
möglich
-
möglich
Ansichtsfläche
Beton ggfs. mit Struktur
Beton ggfs. mit Struktur
Beton ggfs. mit Struktur
Drahtgitterkorb mit Naturstein
Wiederherstellung Verkehrsflächen
erforderlich
erforderlich
erforderlich
erforderlich


Erneuerung des Kanals:

Der vorhandene Mischwasserkanal endet bei Flurstück Nr. 6534 in einem bestehenden Schacht. Von dort wird das Mischwasser über eine Gefällestrecke dem Kanal in der unteren Obernauer Straße zugeführt. Hierbei wird die vorhandene Stützmauer unterquert. Gleiches gilt für die Hausanschlüsse.
Um die Erneuerung der Stützmauer zu ermöglichen müssen zunächst die vorhandenen Kreuzungen entfallen. Da dies nicht ohne Ersatzmaßnahmen möglich ist, wird die Erweiterung des Mischwasserkanals vorab ausgeführt. Hierzu wird der vorhandene Kanal aus der Werkstraße kommend Richtung unterer Obernauer Straße verlängert und die Hausanschlüsse umgebunden.
Um dies vor dem Neubau der Stützmauer zu ermöglichen muss die bestehende Wand durch eine Stützschüttung gesichert werden, damit im oberen Bereich der Obernauer Straße mit schweren Baugeräten gearbeitet werden kann. Kreuzungen zwischen Hausanschlüssen bzw. Kanal und der Stützmauer und ihre gegenseitige Beeinflussung werden durch den Kanalneubau vermieden. Es bestehen für die Stützmauer aufgrund des Kanals keinerlei Zwangspunkte.

Da der Kanal in der Fischerhole mit seinem derzeitigen Querschnitt nicht ausreicht muss dieser von der neuen Einleitstelle bis zur Anschlussstelle Fischerhohle/Obernauer Straße mit einem größeren Querschnitt erneuert werden.

Verkehrsfläche

Die Verkehrsfläche wird im Zuge der Maßnahme bis zum Anschluss in der Fischerhohle aufgrund der mangelnden Frostsicherheit des Untergrundes grundhaft erneuert.
Von der Fischerhohle kommend erhält die Obernauer Straße eine Fahrbahnbreite von 3,50m. Auf Seite der Böschung schließt sich ein Schrammbord von 75cm an, dass durch einen 15 cm hohen Hochbord von der Fahrbahn abgetrennt wird. Gleichzeitig nimmt das Schrammbord ein Holmgeländer auf. Durch das Schrammbord wie auch dem Geländer wird ein Abkommen der Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn verhindert.
Im Bereich der Hnr. 5 erhält der Querschitt eine Breite von 4,50m, um die Zu- bzw. Ausfahrt aus dem dortigen Carport zu gewährleisten. Um den Lederhülsenbaum auf Höhe von Hnr. 2a zu erhalten erfolgt eine kurze Einengung.
Es ist beabsichtigt, die Obernauer Straße in zwei Sackgassen aufzuteilen, ähnlich wie die Situation schon heute durch die Straßensperrung aufzufinden ist, um dem Wunsch der Bürger nach einer Verkehrsberuhigung entgegen zu kommen. Mitte bis Ende März ist hierzu eine Bürgerinformation durchgeführt worden. Sich hieraus ergebende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Feuerwehr und Entsorgungsbetrieben sind mit Bildung der Sackgassen unter der Voraussetzung einverstanden, dass die Sperrung durch herausnehmbare Pfosten gebildet wird.



Treppenanlagen/Böschungsfläche:
Im Bereich der Mauer existieren zwei Treppen. Die kurze Treppe vor Flurstück 6537/2 wurde aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit bereits 2012 gesperrt. Für die langgezogene Treppenanlage vor dem Flurstück 6534 wurde am Mittwoch, den 26.8.2016 sowie Donnerstag, den 27.8.2016 eine Videozählung der die Treppe benutzenden Fußgänger durchgeführt. Durchschnittlich nutzen ca. 50 Personen/Tag die Treppenanlage.
Die vorhandene Böschungsfläche zwischen Obernauer Straße und Fischerhohle ist als Biotop ausgewiesen und muss für die Baudurchführung komplett gerodet werden. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt eine Neubepflanzung der Böschung. Bei einem Verzicht auf einen Erhalt der Treppe könnten eine Fläche ca. 50m² entsiegelt und zusätzlich renaturiert werden.
Für Fußgänger würde der Verzicht auf einen Erhalt der Treppe einen Umweg von 160m bedeuten. Es stünde dann aber auch ein barrierefreier Zugang zur Verfügung. Durch den Verzicht auf die Treppenanlage vereinfacht sich die Planung sowie die bauliche Ausführung, es entstehen geringere Kosten und die Möglichkeit zur Renaturierung einer versiegelten Fläche. Daher schlägt die Verwaltung aufgrund der o. g. Aspekte und der geringen Nutzung durch Fußgänger vor, die Planung für die Errichtung einer Treppenanlage nicht weiter zu verfolgen, da diese ohnehin nicht barrierefrei ausgestaltet werden könnte.

3. Kosten

Variante/
Kosten
brutto
Variante Ia:
Winkelstützwand mit Trägerbohl-wandverbau
Variante Ib:
Winkelstützwand mit Vernagelung
Variante II
Bohrpfahlwand
Variante III
Gabionenstützwand
mit Vernagelung
Ohne Treppe
1.676.483 €
1.460.329 €
1.606.871 €
1.396.688 €
Treppe
53.978 €
53.978 €
77.778 €
53.978 €
Mit Treppe
1.730.461 €
1.514.307 €
1.684.649 €
1.450.666 €

Die Variante Gabionenstützwand stellt im Gesamtkontext die wirtschaftlichste Ausführung dar. Ohne Treppenanlage ist mit Baukosten in Höhe von ca. 1.450.000 € zu rechnen.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.

4. Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel in einer Summe von 1.450.000 € wie folgt vorgesehen:
Bauvorhaben/Haushaltsjahr
2017
2018
Straßenbau
Hhst 1.6400.9515
150.000 €
1.000.000 €
Kanalbau
Hhst. 1.7100.9503
50.000 €
250.000 €

5. Weiteres Vorgehen

Die Planung wird nach Freigabe der Vorplanung durch den Stadtrat durch das Ingenieurbüro Krebs und Kiefer fortgeführt, so dass im III. Quartal eine Vorstellung der Entwurfsplanung im Plenum bzw. PVS erfolgen kann.
Es ist vorgesehen, im Jahr 2017 die Planungen abzuschließen, um die Bauleistungen im I. Quartal 2018 ausschreiben zu können. Für das II. Quartal 2018 ist der Baubeginn der Baumaßnahme vorgesehen. Für die Umsetzung ist eine Dauer von etwa 12 Monaten angedacht, so dass die Bauausführung voraussichtlich im I. Quartal 2019 abgeschlossen werden kann.

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgestellte Vorplanung zur Sanierung der Stützmauer Obernauer Str. 1 - 9 zur Kenntnis.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zunächst zu einem Ortstermin einladen wird.

3. Im Übrigen wird mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates eine Entscheidung zur. Sanierung der Stützmauer Obernauer Straße 1 - 9 vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/4/5/17. Neugestaltung Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Suicardusstraße; - Ergebnisse des Bürgerworkshops - Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 4pvs/4/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass
In der Dalbergstraße werden seit Mitte 2015 Bauarbeiten für den Kanal, Hausanschlüsse und eine Fernwärmeleitung zur Erschließung zentraler Einrichtungen in der Oberstadt und des Schlosses ausgeführt. Dadurch werden große Teile der Oberfläche zerstört. Der Abschluss der Arbeiten wird Mitte 2017 erwartet. Daher soll geklärt werden, wie die Oberfläche der Dalbergstraße künftig  hergestellt sein sollte und welche Verkehrsführung eingerichtet wird. 

2. Verkehrsführungen während der Tiefbauarbeiten
Durch die Baumaßnahme wurde die Verkehrsführung in der Oberstadt mehrmals geändert. In einer ersten Phase (Bauvorbereitung, Sondierungsgrabungen) wurde eine Einbahnstraße stadteinwärts eingerichtet. Mit der Vollsperrung der Dalbergstraße im Abschnitt zwischen Suicardusstraße und der Schlossgasse, erfolgte ab Mai 2016 die Verkehrsführung im Zweirichtungsverkehr ausschließlich über die Wermbachstraße. Hierzu musste die Einmündung Wermbachstraße/Dalbergstraße angepasst werden. In der Winterpause 2016/2017 war die Oberstadt aus Richtung Suicardusstraße (Einbahnstraße) und der Wermbachstraße (Zweirichtungsverkehr) erreichbar. Seit Anfang März 2017 besteht wiederrum die Vollsperrung der Dalbergstraße im Abschnitt Schlossgasse /Suicardusstraße. Alle Verkehrszustände wurden durch Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen begleitet. Das Tiefbauamt hat hierzu regelmäßig im Stadtrat berichtet.

3. Verfahren zur Klärung der Verkehrsführung und Straßengestaltung
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 16.2.2016 die Verwaltung beauftragt, die künftige Verkehrsführung und Gestaltung der Dalbergstraße im Rahmen eines moderierten Bürgergesprächs zu diskutieren. Es wurde ausdrücklich gewünscht hierzu visualisierte Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Stadtverwaltung einen Bürgerworkshop vorbereitet und diesen am Samstag, den 23. Juli 2016 von 11:00 bis 15:00 Uhr im Stadttheater durchgeführt. Eingeladen wurden alle Bürgerinnen und Bürger der Oberstadt.
Für den Bürgerworkshop hatte die Verwaltung über das Planungsbüro Harald Neu, Stadtbauarchitekt, Darmstadt,  7 Planungsvarianten erarbeiten lassen, die eine große Bandbreite von unterschiedlichen Lösungen zur Verkehrsführung, Straßenraumaufteilung und Straßenraumgestaltung aufzeigen. Mit in den Bürgerworkshop eingebunden wurden die Planungsüberlegungen von Prof. Ziegler von der Dalberg-Initiative sowie die Untersuchungen der Stadtverwaltung zur Verkehrsführung in der Oberstadt aus dem Jahre 2002, die im Rahmen der Umgestaltung des Theaterplatzes erstellt wurde.

4. Aufgabenstellung und Ablauf des Bürgerworkshops
Der Bürgerworkshop hatte die Aufgabe mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus der Oberstadt Ziele und Lösungsvorschläge für die anstehende Neugestaltung der Dalbergstraße zu diskutieren und zu erarbeiten. Hierbei ging es u.a. um die Aspekte:
- Verkehrsführung
- Geschwindigkeitsregelung
- Oberflächenbelag und –beschaffenheit, Barrierefreiheit
- Straßenquerschnitt
- Raumgestaltung und Aufenthaltsqualität
- Verkehrssicherheit
- Sondernutzungen sowie 
- Parken und Anlieferung.
Die Veranstaltung hatte zwei wesentliche Programmpunkte. Im ersten Teil erfolgte eine Einführung in die Aufgabenstellung und den Ablauf des Workshops. Die Verwaltung präsentierte hierfür 7 Lösungsvorschläge. Der zweite und wesentliche Teil der Veranstaltung erfolgte im unmittelbaren Dialog der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern an Thementischen. Jeder Thementisch wurde durch Mitarbeiter der Verwaltung betreut.

Die Thementische 1 und 2 informierten über die laufenden Baumaßnahmen und gaben Hintergrundinformationen zu verkehrsrechtlichen Grundlagen von Tempo 30-Straßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen. Es wurde die Verkehrsmengen vor und während der Leitungsbauarbeiten sowie die erwarteten Verkehrsmengen dargestellt. Auch über die Erfahrungen mit der probeweise eingeführten Einbahnstraße wurde ausführlich informiert.
Der Thementisch 3 – Bürgerplanung konnte von den Bürgerinnen und Bürgern dazu genutzt werden ihre persönlichen Vorstellungen zur Dalbergstraße, ohne dass eine planerische Vorgaben bestand, zu äußern. Die Thementische 4 bis 9 widmeten sich jeweils einen konkreten Planungsvorschlag, der mit Plänen visualisiert wurde. Am Thementisch 10 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger mit den Vorschlag von Prof. Ziegler von der Dalberg-Initiative auseinandersetzen. Am Ende der Veranstaltung fasste die Stadtverwaltung die Ergebnisse des  Workshops während eines Rundgangs mit allen Teilnehmern zusammen.
Am Bürgerworkshop nahmen im Verlauf der 4 Stunden rund 60 Personen teil.
Die Ergebnisse des Bürgerworkshops wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Darin enthalten sind sämtliche Präsentationen, Karten und Pläne der Thementische sowie die Statements der Bürgerinnen und Bürger von den Thementischen selbst.

5. Planungsvarianten
Für den Beteiligungsprozess wurden 7 Planungsvarianten entwickelt.
Drei dieser Vorschläge gehen davon aus, dass auch künftig Tempo 30 gelten wird, der Fahrverkehr vom Fußgänger baulich getrennt ist und die Verkehrsführung im Zweirichtungsverkehr (Variante A1) bzw. mit baulichen Versatz erfolgt (Variante A2).  Als „Untervariante“ wäre alternativ auch eine Einbahnstraßenregelung (stadteinwärts) im gleichen Ausbaustandard möglich (Variante A1-Alternativ).
Drei Planungsvorschläge befassen sich mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Die bauliche Trennung der Verkehrsarten wird aufgehoben. Die Dalbergstraße ist niveaufrei ausgebaut. In der Variante A3 erfolgt die Verkehrsführung im Zweirichtungsverkehr, in der Variante B 1 als verkehrsberuhigte Einbahnstraße und in der Variante B2 als verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit Aufweitungen als Platzflächen.
Im Unterschied zu den oben beschriebenen A. und B.-Varianten wurde noch ein Lösungsvorschlag entwickelt der eine Unterbrechung des Straßenzuges  Dalbergstraße in Höhe Theaterplatz vorsieht. Die Variante C1 sieht einen verkehrsberuhigten Zweirichtungsverkehr in den Abschnitten Suicardusstraße-Schlossgasse und Wermbachstraße-Pfaffengasse/Tiefgaragenzufahrt vor. Der Theaterplatz trennt die Verkehrsbeziehung für den motorisierten Individualverkehr.
Auch Prof. Ziegler stellte seine Planungsüberlegungen vor. Sein Ansatz geht von einer durchgehenden verkehrsberuhigten Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Stadtauswärts  Richtung Suicardusstraße aus. Am Scharfeck wird die Wernbachstraße durch eine Aufweitung so angepasst, dass auch ein Linkseinbiegen ermöglicht wird. Der Verkehrsraum in der Dalbergstraße selbst soll nach den Grundzügen einer Begegnungszone gestaltet werden.

6. Ergebnisse und Empfehlungen nach Thementischen
Die Wandelgang-Diskussion der Bürgerinnen und Bürger an den zahlreichen Thementischen erbrachte eine große Bandbreite an Meinungen, Einschätzungen und Bewertungen. Sie wurden in der Regel auf Karten verschriftlicht. In der Dokumentation sind sämtliche Statements einzeln aufgeführt. Da es sich bei den Statements empirisch betrachtet um keine standardisierten Antworten auf geschlossene Fragen handelte konnten auch keine Mehrheitsmeinungen abgebildet werden. Es lassen sich jedoch Tendenzen in den Meinungsbildern herausarbeiten.
Thementisch 1: Baustelleninformation
An diesem Thementisch stand die reine Sachinformation im Vordergrund. Statements wurden keine abgegeben.
Thementisch 2: Allgemeine Rahmenbedingungen
Die 20 abgegeben Äußerungen am Thementisch 2 befassen sich mit den Aspekten Ruhender Verkehr, Geschwindigkeit und Einbahnstraße. Bemängelt wurde insbesondere eine ungenügende Parküberwachung und zu schnelles Fahren. Beim Parken wird eine Bevorrechtigung für Anlieger gewünscht. Mehrere Bürger äußern sich positiv zur Testphase Einbahnstraße.
Thementisch 3: Bürgerplanung
Am Thementisch 3 waren die Bürgerinnen und Bürger sehr aktiv. Es wurden  insgesamt mehr als 50 Statements abgegeben. Die Bandbreite war sehr vielfältig. Für die künftige Gestaltung der Straße wünschen sich die Bürgerinnen und mehrere Bürger eine für Fußgänger und Radfahrer sichere Straße und ein Straße mit viel Grün und einem Altstadtcharakter. Beim Belag gibt es kein einheitliches Meinungsbild. Es gibt ähnlich viel Stimmen für einen Pflasterbelag wie für Asphalt. Ein auch bei diesem Thementisch wiederholt angesprochenes Thema ist das Parken, fehlende Kontrollen und der Wunsch nach Anwohnerstellplätzen.  Bei der Verkehrsführung gibt es eine Tendenz zur Verkehrsberuhigung und zur Einbahnstraße.
Thementisch 4: Variante A1 Zweirichtungsverkehr Tempo 30 oder Einbahnstraße Tempo 30 (Variante A1 Alternativ)
15 Einzelbeiträge brachte der Thementisch 4 hervor. Die Einbahnstraße wurde eher befürwortet als ein Zweirichtungsverkehr. Tempo 30 braucht eine regelmäßige Überwachung. Bei der Belagswahl sprachen sich die Teilnehmer eher für einen Farbasphalt aus.
Thementisch 5: Variante A2 Zweirichtungsverkehr, Tempo 30 mit Versätzen
Ähnlich viele Statements wurden bei der Variante A2 abgegeben. Hier wurde Tempo 30 als zu hoch bewertet. Zu den Versätzen gab es mehr negative als positive Statements, da Versätze das Risiko mit sich bringen, dass diese zu Staus oder Überfahrten der Gehwege führen. 
Thementisch 6: Variante A3 Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt
24 Statements befassen sich mit der Variante A3. Der Zweirichtungsverkehr wird eher kritisch gesehen. Für den Abschnitt Theaterplatz werden Maßnahmen gewünscht um die Fahrgeschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich zu reduzieren. Einzelne Beiträge fordern eine altstadtgerechte Gestaltung der Dalbergstraße auch um mehr Aufenthaltsqualität für Besucher und Touristen zu schaffen.
Thementisch 7 Variante B1 Einbahnstraße, verkehrsberuhigt
Bei der Variante Einbahnstraße werden höhere Fahrgeschwindigkeiten befürchtet. Von den abgegebenen 26 Statements gibt es viele positive Bewertungen. Es werden vor allem Vorteile für die Verkehrssicherheit gesehen. Auch die Aufenthaltsqualität würde sich bei dieser Lösung verbessern. Gewünscht werden auch Einbauten und eine Mobilisierung, die die die niedrige Fahrgeschwindigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs unterstützt. Wie auch bei allen anderen Thementische angesprochen soll das Parken stärker überwacht werden.

Thementisch 8 Variante B2 Einbahnstraße, verkehrsberuhigt mit Platzflächen
Die meisten der 20 Statements an Thementisch 8 beurteilen diese Planungsvariante als gute Lösung. Für die Andienung des Stadttheaters wird vorgeschlagen eine Ampelregelung in der Dalbergstraße oder einen Poller in der Schlossgasse aufzubauen. Kritisch gesehen wird Erschließung der Tiefgarage ausschließlich von Süden. 
Thementisch 9: Variante C1 Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt in beiden Abschnitten
Bei den Teilnehmern des Workshops fand der Thementisch 9 die größte Beachtung. 32 Statements wurden abgegeben. Im Hinblick auf die Aspekte Durchgangsverkehr reduzieren, Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität wird der Variante C1 ein gutes Zeugnis ausgestellt. Es werden aber auch Nachteile für die Erschließung der Schlossgasse bzw. der Pfaffengasse (Hotel) benannt. Die Unterbrechung der Dalbergstraße in Höhe Theaterplatz setzt versenkbare Poller voraus.
Thementisch 10: Planungsüberlegungen Prof. Ziegler
Der Vorschlag von Prof. Ziegler eine durchgehende verkehrsberuhigte Einbahnstraße vom Scharfeck bis zum Main einzurichten wurde durch 15 Statements kommentiert. Die Kommentare fielen insgesamt positiv aus. Im Einzelnen wurde angemerkt dass diese Lösung zu einer hohen Aufenthaltsqualität führt, aber auch den Durchgangsverkehr reduziert.

7. Fazit und Empfehlungen
Mit dem Bürgerworkshop hat die Stadtverwaltung den Anliegern der Dalbergstraße ein offenes Forum zur Meinungsbildung über die künftige Verkehrsführung und Gestaltung der Dalbergstraße angeboten. Die Form der Bürgerbeteiligung ermöglichte einen intensiven Austausch untereinander und mit der Verwaltung. Die Teilnehmer des Workshops konnten sich mit den Planungsvarianten auch der der Bürgerinitiative vertieft auseinandersetzen. Die Veranstaltung war nicht darauf ausgerichtet am Schluss Abstimmungen über die eine oder andere Planungsvariante zu erzielen. Insofern gibt es auch keine beste oder schlechteste Lösung.
Als Ergebnis des Bürgerworkshops wurden Grundsätze und Planungszeile herausgearbeitet, die den Anliegern der Dalbergstraße und der Oberstadt besonders wichtig sind und auf dessen Grundlage die weitere Planung zu qualifizieren ist.  Im Einzelnen gehören hierzu:
- die Herausnahme des Durchgangsverkehrs
- die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Anlieger und Besucher der Oberstadt sowie Aufweitungen der Seitenräume als Aufenthaltsflächen z.B. für die Gastronomie
- eine „altstadtgerechte“ Gestaltung des Straßenraums mit Präferenz eines Asphaltbelages für die eigentliche Fahrbahn
- geringe Fahrgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs
- ein Parkierungskonzept, dass den Belangen der Bewohner und der Gewerbetreibenden gerecht wird und konsequent zu überwachen ist
- keine Verdrängung oder Verlagerung von Verkehr in die Schlossgasse und Stiftsgasse
- die Einbeziehung des Abschnitts zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße in den Ausbau sowie
- die gestalterische und funktionale Anpassung des bestehenden verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Rathaus und Stiftsplatz zur Gewährleistung niedriger Fahrgeschwindigkeit (Schrittfahren)
Bei der Verkehrsführung hat der Bürgerworkshop eine Präferenz bei den Beteiligten für eine Einbahnstraßenlösung in Fahrrichtung stadteinwärts ergeben. Die Erfahrungen mit dieser Lösung während der Tiefbauarbeiten seit 2015 wurden als durchweg positiv bewertet. Allen Vorschlägen gemeinsam ist auch der große Wunsch nach baulicher Umgestaltung des Straßenraums.

Die Verwaltung schlägt vor die Planungsvorschläge A1 Alternativ Einbahnstraße Tempo 30, B 2 Einbahnstraße verkehrsberuhigt mit Platzflächen und C1 Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt in beiden Abschnitten, Trennung am Theaterplatz weiterzuverfolgen, planerisch weiter auszuarbeiten und damit zu vertiefen. Hierbei sollten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erneut beteiligt werden. Im Herbst 2017 kann dann das Planungskonzept als Grundlage eines Förderantrages zur Städtebauförderung durch den Stadtrat gebilligt werden. Ein möglicher Baubeginn wäre damit 2019 möglich. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten für Kanal und Fernwärme ist eine Zwischenlösung zu installieren. Dies sollte die Verkehrsführung sein, die auch 2016/17 bestand: Einbahnstraße Stadteinwärts von der Suicardusstraße bis Schlossgasse, Zweirichtungsverkehr im Abschnitt Wermbachstraße-Schlossgasse.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über den Bürgerworkshop Dalbergstraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten
- A1 Alternativ Einbahnstraße Tempo 30,
- B2 Einbahnstraße verkehrsberuhigt mit Platzflächen,
- C1 Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt in beiden Abschnitten, Trennung am Theaterplatz und
- die zum Zeitpunkt der Sitzung aktuelle Verkehrsführung
weiterzuverfolgen und bis zum Herbst 2017 planerisch zu vertiefen. Im Rahmen dieses Arbeitsschritts sind die Bürgerinnen und Bürger erneut zu beteiligen. Das Planungsergebnis ist dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidungsfindung vorzulegen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Realisierung der Maßnahme im Jahr 2019 zu schaffen. Insbesondere ist mit der Regierung von Unterfranken die Förderfähigkeit der Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zu klären.

4. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten für Kanal und Fernwärme wird als Verkehrsführung  wieder eingerichtet: Einbahnstraße Stadteinwärts von der Suicardusstraße bis Schlossgasse , Zweirichtungsverkehr im Abschnitt Wermbachstraße-Schlossgasse

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / pvs/4/6/17. Öffnung Bahndurchlass Unterhainstraße; - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 5pvs/4/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1) Sachstand und Anlass
Der Hensbachdurchlass im Bahndamm an der Unterhainstraße wurde in den 1980iger Jahren vom Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg, nach Abstimmung und mit Erlaubnis des Eigentümers des Dammes, der Deutschen Bundesbahn, massiv durch Blenden etc. verbaut, sein Durchfluss auf ca. 30 – 40 % des ursprünglichen Abflussvermögens reduziert.
Dies geschah zum Schutz der westlich liegenden, damals noch bebauten, Eckertsmühle vor größeren Hochwässern.
Inzwischen ist die Eckertsmühle unbewohnt und größtenteils abgerissen, ein Teil blieb als gesicherte Ruine stehen.
Untersuchungen des Bahndammes ergaben massive Standsicherheitsprobleme in den Fällen, in denen der Damm durch Hochwasserereignisse bis zu 7,0 Meter hoch eingestaut wird. Die Standsicherheit des Dammes ist für derartige Einstauhöhen nicht nachweisbar.
Die Einbauten im Durchlass sollen deshalb beseitigt werden, der dadurch wieder hergestellte frühere Abflussquerschnitt kann ein Hochwasser HQ 100 problemlos abführen, die Wasserauflast durch Einstau auf den Damm fällt künftig weg.

2) Projektbeschreibung
Ausgebaut werden die erwähnten Einbauten, insbesondere die Betonblende am Einlauf. Darüber hinaus wird die in einem Teilbereich eingezogene Zwischendecke sowie die Abmauerung des oberen Durchlassteiles am Auslauf beseitigt.
Da durch die Abbrucharbeiten der alte, gemauerte, Durchlass in seiner Substanz nicht beschädigt werden darf, kann nicht mit einem Kleinbagger mit Meißel gearbeitet werden. Es ist vorgesehen, die zu entfernenden Teile mit dem Wasserstrahlhochdruckverfahren zu beseitigen, die Wegnahme der Betonblende am Einlauf ist schadensfrei sowieso nur so möglich.
Ablauf der Arbeiten
Vor dem Zulauf und am Auslauf werden Sandsackbarrieren errichtet, die das Wasser aufstauen bzw. auffangen.
a) An die Barriere im Zulauf wird ein Rohr angeschlossen, in dem das Bachwasser während der Bauarbeiten durch den Durchlass geleitet wird. Im Aufstaubereich wird auch das Prozesswasser für die Arbeiten abgezogen.
b) An der Barriere am Auslauf wird das Prozesswasser, das verschmutzt ist (Staub, kleine Gesteinsbrocken etc.), aufgestaut und mittels Pumpe abgezogen. Es wird über einen Abscheider geführt, das so gereinigte Wasser gelangt weiter unterhalb wieder in den Bachlauf.
c) Das Abbruchmaterial wird mit einem Kleinbagger aus dem Durchlass geräumt. Um in diesen einfahren zu können ist es notwendig, die Zufahrtsrampe östlich des Bahndammes während der Bauarbeiten etwas abzusenken, sie wird nach den Arbeiten wieder aufgehöht. Westlich des Dammes muss eine neue Zufahrt hergestellt werden. Diese Arbeiten tätigt der Bauhof im Vorgriff auf das eigentliche Baugeschehen.
d) Nach Beendigung der Arbeiten wird zum Schutz des Durchlasses östlich des Bahndammes ein Grobrechen installiert.
e) Der bereits installierte Grobrechen am nachfolgenden Durchlass unter dem Sportplatz Südring wird um eine räumlichen Feinrechen ergänzt, um hier auf jeden Fall eine Verklausung zu vermeiden.
f) Beide Rechen wie auch der Durchlass selbst werden in das Überprüfungsprogramm der eingeführten „Unwetterbereitschaft“ aufgenommen.

Problembereich Eckertsmühle:

Nach der Öffnung des Hensbachdurchlasses im Bahndamm kann ein HQ 100 (hier Ca. 22,0 m³/s) vollständig abfließen (Leistungsfähigkeit Durchlass ca. 25,0 m³/s).
Der weiter westlich am Ende des Geländes der Eckertsmühle liegende Durchlass unter dem Sportplatz ist aber deutlich kleiner. Er leistet bei freiem Abfluss max. 17,0 m³/s Abfluss, in der Realität aber tatsächlich weniger. Um eine Verklausung hier zu verhindern wurde bereits ein Grobrechen installiert, ein Feinrechen wird aber von den Wasserbehörden zusätzlich gefordert und wird nachgerüstet. Die Rechenanlagen vermindern den möglichen Durchfluss zusätzlich.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass das Tal der Eckertsmühle bei einem HQ 100 (und wahrscheinlich auch schon bei kleineren HW-Ereignissen eingestaut wird, auf Grund der Talform (enges V-Tal) geschieht dies relativ schnell. Die durchgeführten Berechnungen für den Fall HQ 100 zeigen, dass das genutzte Scheunengebäude nur wenig berührt wird, der Talgrund an sich ist allerdings sehr schnell eingestaut. Da Hochwässer an Bachläufen sehr schnell und ohne große Vorwarnzeiten auftreten, kann das hier durchgeführte Musikfestival hier nicht mehr durchgeführt werden, die Gefahr für die Besucher ist im Hochwasserfall real und nicht beherrschbar. Die Nutzung der Scheune mit kleinen Gruppen ist dagegen weiterhin möglich, da bei wenigen Personen eine Evakuierung in  sichere Bereiche problemlos möglich ist.
Der Schulbetrieb der Fröbelschule wird dadurch uneingeschränkt aufrechterhalten.

4) Kosten
Ein Teil der Arbeiten werden vom Bauhof durchgeführt. An externen Kosten fallen an:
  • Sicherungsposten Bahn ca. 7.500.- €
  • Abbrucharbeiten ca. 17.500.- €
  • Anmietung Geräte (Absetzcontainer, Minibagger) ca. 5.000.- €
Externe Kosten gesamt: ca. 30.000.- €
5) Finanzierung
Auf der HH-Stelle 1.6309.9520 (Hochwassersanierung Schweinheim), zu der das Projekt thematisch gehört, stehen Haushaltsreste in Höhe von ca. 70.000.- € zur Verfügung.

  1. Zeitplan
Die Bauzeit wird durch die Verfügbarkeit der Bauüberwacher der Bahn vorgegeben. Das Tiefbauamt hat einen Termin in der zweiten Junihälfte (25./26. KW) verbindlich fixiert. Die Arbeiten finden in diesem Zeitraum statt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Öffnung des Hensbachdurchlasses in der Bahnstrecke Aschaffenburg – Miltenberg (Nähe Unterhainstraße Schweinheim) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die vorgestellten Arbeiten in der zweiten Junihälfte (25./26. KW) zum Ausbau der Einbauten am Durchlass des Bahndamms durchführen.

2. Die als Tischvorlage verteilten Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.03.2017, der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 31.03.2017, der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.04.2017 und der Kommunalen Initiative vom 03.04.2017 (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen.

3. Aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung noch einmal auf die Fröbelschule zugeht, um die Möglichkeiten für eine Ausrichtung des Eckertsmühlenfestes im Detail noch einmal zu erörtern.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pvs/4/7/17. Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.11.2016 wegen "Information über Busausstiegsstelle Erthalstraße"; - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 6pvs/4/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.11.2016 wegen „Information über die Busausstiegsstelle Erthalstraße“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pvs/4/8/17. neue SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 7pvs/4/8/17

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Manfred Christ erläutert kurz seinen Antrag vom 30.03.2017 zur „Verkehrssituation in der Innenstadt“ (Anlage 3).

2. Die Verwaltung sagt daraufhin einen Gesprächstermin mit Herrn Stadtrat Manfred Christ zur Klärung der Anliegen zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2017 10:41 Uhr