Datum: 08.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/6/1/17. PL/6/1/17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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08.05.2017
|
ö
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Beschließend
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1 | pl/6/1/17 |
.Beschluss:
1. Zu Beginn der Sitzung überbringt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog die traurige Nachricht, dass die Vorsitzende des Personalrats der Inneren Verwaltung, xxx, verstorben ist. Die Anwesenden gedenken daraufhin
der Verstorbenen in einer Schweigeminute.
2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog dankt allen Einsatzkräften der Feuerwehr Aschaffenburg, die bei der Bewältigung des Unwettereinsatzes am 04. Mai 2017 im Landkreis Aschaffenburg im Einsatz waren.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/6/2/17. Kriminalstatistik;
- Vorstellung durch den leitenden Polizeidirektor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
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2 | pl/6/2/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Herr xx, leitender Polizeidirektor stellt die Kriminalstatistik dar.
Es erfolgt mündlicher Bericht.
.Beschluss:
I. Die Kriminalstatistik wird zur Kenntnis genommen
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pl/6/3/17. Klärwerk;
Erneuerung der Technik in der Schlammentwässerung
Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ing.-Büro Dr. Steinle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
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3 | pl/6/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand
Die Verwaltung hat im Umwelt- und Verwaltungssenat am 18.11.2015 einen Bericht zur Schlammentwässerung vorgelegt und auf die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen hingewiesen.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzsenates vom 29.02.2016 wurde das Ingenieurbüro xx, Weyarn mit der Planung der Erneuerungsmaßnahmen beauftragt.
Von Seiten des Ingenieurbüros wurden im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten erarbeitet. Diese Varianten in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung miteinander verglichen.
Das Ergebnis dieser Vorplanung mit Kostenschätzung (Variantenvergleich) wurde dem Umwelt- und Verwaltungssenat am 20.07.2016 vorgestellt. Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat sich in dieser Sitzung für die Weiterverfolgung der Variante 4a (eine Zentrifuge mit Schlammsilo) entschieden. Die Kostenschätzung betrug zu diesem Zeitpunkt 1.049.000 €.
Das Ingenieurbüro Steinle hat im März 2017 die Entwurfsplanung abgeschlossen.
2. Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird, wie in der Umwelt- und Verwaltungssenatssitzung vom 20.07.2016 vorgestellt, auf ein zweites Entwässerungsaggregat (Zentrifuge) verzichtet. Dies ist deshalb möglich, weil alle namhaften deutschen Zentrifugenhersteller mittlerweile eine Wiederinbetriebnahme innerhalb von 48 Stunden nach Ausfall garantieren.
Unterhalb der Zentrifuge ist eine langsam drehende Dickstoffpumpe vorgesehen, die den entwässerten Schlamm in das Silo transportiert. Auf eine Transportschnecke zum Abtransport des entwässerten Schlamms bei Ausfall der Dickstoffpumpe wird verzichtet. Stattdessen wird eine zweite Dickstoffpumpe vorgehalten, die im Falle eines Ausfalls eingesetzt werden kann.
Die Kosten für die Installation einer Transportschnecke zur Notentsorgung für den Fall des Ausfalls der Dickstoffpumpe übersteigen die Investitionskosten für eine zusätzliche Dickstoffpumpe.
Das Schlammsilo wird für 100 Tonnen ausgelegt, was einer Verkleinerung um 50 Tonnen gegenüber der Vorplanung entspricht. Dies hat vor allem optische Gründe. Mit einem Volumen von 150 Tonnen würde das Silo weit über das Entwässerungsgebäude hinaus ragen.
Das Silo wird auch vom Gebäude abgerückt, damit eine einfache Entsorgung des Klärschlamms bei Ausfall der Technik im Schlammsilo gewährleistet werden kann. Für diesen Fall wird die Fläche zwischen Entwässerungsgebäude und Schlammsilo befestigt und mit einer seitlichen Aufkantung versehen, so dass hier sowohl die Zwischenlagerung auf der Fläche als auch die direkte Befüllung von Containern möglich ist.
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung erfolgte eine detaillierte Kostenberechnung, die mit 1.346.176 € abschließt.
3. Kosten
Der Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung der Vorplanung zeigt eine Kostensteigerung um etwa 18%. Dies liegt im Rahmen der Genauigkeit einer Kostenschätzung.
Die Kostenerhöhung ist einer allgemein festzustellenden Preissteigerungen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbau geschuldet, wie sich bei der Einholung aktueller Richtpreisangebote gezeigt hat (insbesondere Schlammsiloanlage mit +80.000 € und Zentrifuge mit + 50.000 €).
Das durchgeführte Baugrundgutachten hat ergeben, dass bis in eine Tiefe von 8 Metern keine ausreichende Festigkeit des Untergrundes gegeben ist. Hier werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Untergrunds erforderlich, die eine Steigerung der Kosten um ~ 40.000 € bewirken. Darüber hinaus sind in diesem Bereich Schlammleitungen, Brauchwasser- und Trinkwasserleitung zu verlegen (Mehrkosten 18.000 €).
Übersicht der Kostenberechnung:
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ~ 1.350.000 €. Diese Mittel sind im Haushalt 2018 eingeplant. Im Haushalt 2017 ist unter der Haushaltsstelle 1.7181.9621 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.350.000 € für 2018 enthalten.
4. Zeitschiene
Bis Ende Juli wird die Baugenehmigung für das Schlammsilo beantragt. Nach Vorliegen der Genehmigung erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Beginn der Baumaßnahme ist für Ende 2017 geplant, Inbetriebnahme Sommer 2018.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zur Erneuerung der Technik in der Schlammentwässerung zu.
2. Die berechneten Gesamtkosten für dieses Projekt betragen 1.346.176 € brutto. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und die Maßnahme in den Jahren 2017/
2018 umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
|
Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[X ]
|
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / pl/6/4/17. Vorstellung Gutachtenergebnisse des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu den Herstellungsbeitragssätzen für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/6/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Beitragssätze zur Herstellung von Entwässerungseinrichtungen durch eine sog. Globalberechnung ermittelt werden. Eine abschnittsweise Abrechnung wie bei Erschließungsbeiträgen ist nicht zulässig. Für die Durchführung einer Globalberechnung sind alle bisher getätigten und in absehbarer Zukunft anfallenden Investitionen in die vorhandenen Abwasseranlagen vollständig zu erfassen. Dies wurde durch das Ingenieurbüro Unger aus Darmstadt im Rahmen der Erstellung des Generalentwässerungsplanes bis Jahresende 2016 erledigt. Darüber hinaus mussten alle Grundstücks- und Geschossflächen der an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücke durch das Stadtplanungsamt erfasst werden. Darauf aufbauend konnte der von der Stadt beauftragte Bayerische Kommunale Prüfungsverband in einem Gutachten die Obergrenzen der neuen Herstellungsbeitragssätze ermitteln. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sollen nun vorgestellt werden. Für detailliertere Informationen wird auf die Anlagen 1 bis 3 und den Bericht des Prüfungsverbandes verwiesen.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung und die Gutachtenergebnisse des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden zur Kenntnis genommen.
2. Es wird empfohlen, dem Vorschlag des BKPV zu folgen und in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) die Beitragssätze in § 6 Abs. 1
Buchst. a) pro m² Grundstücksfläche von 1,28 € auf 0,70 € und
Buchst. b) pro m² Geschossfläche von 3,83 € auf 4,60 € zu ändern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsneuerlass vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / pl/6/5/17. Schließung von Raiffeisenbankfilialen;
Behandlung des Antrags der CSU Stadtratsfraktion vom 21.03.2017;
Behandlung des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 24.03.2017;
Bericht durch den Vorsitzenden des Vorstandes der Raiffeisenbank Aschaffenburg eG.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/6/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt mündlicher Vortrag durch den Vorstandsvorsitzenden der Raiffeisenbank Aschaffenburg eG.
.Beschluss:
I. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2017 und der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.03.2017 (Anlage 1)
und die mündliche Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden der Raiffeisenbank eG werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / pl/6/6/17. Anpassung der Dauerparkabo-Preise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
2. Sitzung des Werksenates
|
06.04.2017
|
ö
|
Vorberatend
|
5 | ws/2/5/17 |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/6/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Wirkung zum 01.08.2017 werden die Dauerparkabo-Preise der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen angepasst.
Demnach belaufen sich zukünftig die monatlichen Dauerabo-Preise in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen, ausgenommen Parkhaus Löhergraben, anstatt auf 56,20 Euro nun auf 60,50 Euro, jeweils netto. (66,88 Euro auf 72,00 Euro, brutto).
Im Parkhaus Löhergraben werden die Preise von 42,50 Euro auf 52,10 Euro, netto, angehoben. (50,58 Euro auf 62,00 Euro, brutto).
Seit 1993 sind die Netto-Dauerparkpreise, von damals 110,00 DM, in den städtischen Parkhäusern konstant. Selbst bei der Euroumstellung wurde der Betrag nicht erhöht. Lediglich die gesetzlichen Erhöhungen der Mehrwertsteuer wurden an die Kunden weitergegeben.
Im Oktober 2001 wurden im PH Löhergraben aufgrund von freien Ressourcen, die Dauerparkpreise sogar von 56,20 Euro auf 42,50 Euro gesenkt. Mittlerweile ist im Parkhaus Löhergraben kein Parkplatzüberhang mehr festzustellen, die freien Kapazitäten, welche die Grundlage für diese Rabattierung gewesen sind, stehen nicht mehr zur Verfügung und somit wird entsprechend dem Nachfrageverhalten das Entgelt angepasst.
Die städtischen Parkgaragen werden in einem Mischbetrieb, bestehend aus der zur Verfügungstellung von Stellplätzen für Kurzparker, entsprechend des kommunalen Auftrages, und der Belegung durch Daueraboparker, geführt.
Somit kommen die Stadtwerke ihrer Aufgabe nach, den Betrieb der Parkhäuser nach den gemeinderechtlichen Vorgaben, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten, zu führen und ausreichende Deckungsbeiträge zur erwirtschaften.
Entsprechend ist ein stimmiges Tarifgefüge aus Kurzparkentgelten und Dauerabo-Preisen sicher-zustellen. Durch die %-tuale geringe Anpassung der Dauerparkkarten, bleibt das Preisgefüge zu der Entgeltregelung für Kurzparker, ausgewogen.
Im PH Dämmer Tor bieten wir neben dem Dauerparktarif von nun 72,00 €, brutto, ein Kontingent P&R-Abos zu 45,00 € auf den Ebenen 3 und 4 an, deren Ressourcen derzeit allerdings gänzlich aufgebraucht sind.
Darüber hinaus kann die FOS/BOS-Schülerkarte von allen umliegenden Schulen dort erworben werden. Hier ist ein vergünstigtes Parken (unter Vorlage des Schülerausweises) ebenfalls auf den Ebenen 3 und 4 möglich (2,20 € pro Tag).
Auf den Ebenen 5 und 6, dem P&R-Bereich, besteht die Möglichkeit eine Abo-Karte zu erwerben (30,00 €) oder zum Tagessatz von 2,50 € zu parken.
Diese Sonderpreise sind zunächst nicht von der Anpassung betroffen, sondern werden hier nur als Information über das Angebot im Bereich PH Dämmer Tor aufgeführt.
Wie in der nachstehenden Aufstellung ersichtlich, bleiben die monatlichen Abo-Preise selbst nach der Anpassung im Vergleich zu den anderen öffentlichen Parkeinrichtungen in der Stadt, auf einem niedrigen Niveau und absolut marktgerecht.
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PH/TG
|
PH Löhergraben
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TG Alex (Stadtbau)
|
TG Theater -privat-
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PH HBF Contipark
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PH HBF (PiP)
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City-Galerie
|
PH Luitpold APCOA
|
brutto
|
72,00
|
62,00
|
70,00
|
85,00
|
75,00
|
77,35
|
69,02
|
74,48
|
netto
|
60,50
|
52,10
|
58,82
|
71,43
|
63,03
|
65,00
|
58,00
|
62,59
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung mit Wirkung zum 01.08.2017.
.Beschluss:
I. Mit Wirkung zum 01.08.2017 werden die Dauerparkabo-Preise der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen angepasst.
Demnach belaufen sich zukünftig die monatlichen Dauerabo-Preise in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen, ausgenommen Parkhaus Löhergraben, anstatt auf 56,20 € nun auf 60,50 €, jeweils netto,. (66,88 € auf 72,00 €, brutto).
Im Parkhaus Löhergraben werden die Preise von 42,50 € auf 52,10 €
, netto, angehoben. (50,58 € auf 62,00 €, brutto).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / pl/6/7/17. Haushalt / Personal 2017;
Besetzung zusätzlicher im Haushalt 2017 nicht ausgewiesener Stellen:
Jugendsozialarbeit an der Brentano-Grundschule und der Schillerschule (Grundschule) - Teilzeitstellen 50 %
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
08.05.2017
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | hfs/6/14/17 |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/6/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Für die Jugendsozialarbeit an Schulen sind bei der Stadt Aschaffenburg aktuell insgesamt 14 Teilzeitstellen im Umfang von je 19,5 Wochenstunden eingerichtet. In einer umfangreichen Bedarfsanalyse im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass auch an der Brentano-Grundschule sowie der Schillerschule (Grundschule) die Einrichtung einer jugendhilfeorientierten Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS) zu empfehlen ist. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 der Einrichtung entsprechender Stellen zugestimmt.
Der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg beträgt nach Abzug der staatlichen Förderung pro Schule ca. 17.000,00 € p. a.
Ausschreibung und Besetzung der Teilzeitstellen sollen erst nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Regierung von Unterfranken erfolgen.
Da die Einrichtung dieser Stellen der Erfüllung neuer Aufgaben dient, ist nach Auffassung der Verwaltung der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO entbehrlich.
Die Beteiligung des Haupt- und Finanzsenates und des Plenums erfolgt im Hinblick auf Ziffer II des Beschlusses vom 21.09.2015 zur Ergänzung des Eckpunktepapiers zur Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten.
.Beschluss:
I. Der Ausschreibung und Besetzung von Teilzeitstellen im Umfang von je 19,5 Wochenstunden für die Jugendsozialarbeit an der Brentano-Grundschule sowie der Schillerschule (Grundschule) ab September 2017, frühestens jedoch nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Regierung von Unterfranken, wird zugestimmt.
Die Stellen sind im Stellenplan 2018 auszuweisen.
II. Angaben zu den Kosten:
|
|
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[x]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / pl/6/8/17. Haushalt / Personal 2017;
Besetzung zusätzlicher im Haushalt 2017 nicht ausgewiesener Stellen:
Schulsozialarbeit an der Gutenbergschule (Teilzeitstelle 10 Wochenstunden)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
08.05.2017
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | hfs/6/15/17 |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/6/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Hinblick auf die Schülerzahlen an der Gutenbergschule erscheint die Einrichtung einer JAS-Stelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden als zu hoch angesetzt. Eine umfangreiche Bedarfsanalyse im Jahr 2014 ergab jedoch einen grundsätzlichen Bedarf an dieser Schule für eine der Jugendsozialarbeit an Schulen vergleichbaren Lösung.
Der Jugendhilfeausschuss hat auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 23.03.2017 der Einrichtung einer Teilzeitstelle im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden an der Gutenbergschule zugestimmt. Die Personalkosten betragen ca. 15.000,00 € p. a.
Da die Einrichtung dieser Stellen der Erfüllung neuer Aufgaben dient, ist nach Auffassung der Verwaltung der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO entbehrlich.
Die Beteiligung des Haupt- und Finanzsenates und des Plenums erfolgt im Hinblick auf Ziffer II des Beschlusses vom 21.09.2015 zur Ergänzung des Eckpunktepapiers zur Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten.
.Beschluss:
I. Der Ausschreibung und Besetzung einer Teilzeitstelle im Umfang von 10 Wochenstunden für die Schulsozialarbeit an der Gutenbergschule ab September 2017 wird zugestimmt.
Die Stelle ist im Stellenplan 2018 auszuweisen.
II. Angaben zu den Kosten:
|
|
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[x]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / pl/6/9/17. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
25.04.2017
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | shs/1/3/17 |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/6/9/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2015 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich am 30.06.2016, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 30.09.2016 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2016. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 26.07.2016 bereits ausführlich erläutert. Der Bericht wurde in der Sitzung am 26.07.2016 bereits an die Mitglieder des Stadthallensenates verteilt.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015.
.Beschluss:
I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2015 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
a) Bei einer Bilanzsumme von € 788.930,05 (Vorjahr: € 875.940,57) beträgt der Jahresverlust € 1.124.454,97 (Vorjahr: € 1.175.644,40).
b) Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2014 in Höhe von insgesamt € 1.175.644,40, der auf das Wirtschaftsjahr 2015 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2015 in Höhe von € 1.124.454,97 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2016) vorgetragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
10. / pl/6/10/17. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
08.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/6/10/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Haus für Kinder St. Jakobus in Nilkheim /Außengruppe Christian-Schad-Schule ist die Nachfrage nach Hortplätzen weiter angestiegen.
2011 wurde die erste Hortgruppe mit 25 Hortplätzen in Betrieb genommen. 2012 musste der Hort mit einer zweiten Gruppe auf 50 Plätze erweitert werden. Zu Beginn des Hortjahres 2013 wurden die Platzzahl auf 60 Plätze erhöht und nach einer räumlichen Erweiterung ab dem Hortjahr 2014/15 auf 75 Plätze aufgestockt. Für das laufende Hortjahr mussten zusätzlich bis zu drei Notplätze je Gruppe mit einer befristeten Ausnamegenehmigung betrieben werden. (84 Plätze)
Für das kommende Hortjahr übersteigen die Anmeldungen erneut die zur Verfügung stehenden Plätze, so dass eine zusätzliche Gruppe installiert werden soll. In vier Hortgruppen sollen dann jeweils 25 Kinder betreut werden. Zusätzlich soll die Bedarfsnotwendigkeit von insgesamt 10 sog. Notplätzen festgestellt werden, damit Schwankungen in der Nachfrage berücksichtigt werden können und in Notfällen, nach Absprache mit dem Jugendamt, weitere Kinder aufgenommen werden können.
Der Beschlussvorschlag ersetzt und erweitert die zuletzt mit Beschluss vom 19.09.2016 festgestellte Bedarfsnotwendigkeit für Hortplätze im Haus für Kinder St. Jakobus.
Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)
.Beschluss:
- Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2017 im Haus für Kinder St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas mit Außengruppen in der Christian-Schad-Schule in Nilkheim 110 Hortplätze als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
-
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[X]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. / pl/6/11/17. Behandlung des Antrags der Kommunalen Initiative vom 14.11.2016 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.11.2016 wegen "Benennung einer Straße im Stadtteil Damm nach Julius Krieg"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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08.05.2017
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ö
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Beschließend
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11 | pl/6/11/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Grund aktueller Anträge, die sich mit dem Thema Straßenbenennung befassen und insbesondere die Julius-Krieg-Straße als Objekt einer möglichen Umbenennung skizzieren, schlägt die Verwaltung vor, alle Fakten zu sichten und auszuwerten, die die Person Julius Krieg betreffen.
Die fundierte Aufarbeitung und Benennung aller, die Person Julius Krieg betreffenden Unterlagen, kann zu einer politischen Entscheidung beitragen, die für oder gegen eine Umbenennung der Julius-Krieg-Straße sprechen.
.Beschluss: 1
Dem mündlichen Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich, dass nur der Leiter des Stadt- und Stiftsarchivs mit der Aufarbeitung der historischen Fakten zur Person von Julius Krieg beauftragt wird, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 19
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I.
1. Die Anträge der KI vom 14.11.2016 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.11.2016 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beauftragt den Archivdirektor des Stadt- und Stiftsarchivs, gemeinsam mit dem Historiker Peter Körner und den beiden Stadtdekanen Herrn Pfarrer Martin Kempf und Herrn Pfarrer Rudi Rupp, alle historisch relevanten Fakten zur Person von Julius Krieg zu ermitteln und auszuwerten.
3. Das Ergebnis ist dem Stadtrat mit einer Empfehlung vorzulegen, aus der hervorgeht, ob auf Grund der Recherche und Auswertung eine Umbenennung der Julius-Krieg-Straße im Stadtteil Damm erforderlich ist.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 04.10.2017 16:19 Uhr