Datum: 10.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | uvs/ 5/1/17 |
Neubau eines "Ibis Styles" Hotels mit Umbau und Aufstockung von Gebäuden auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 1550, 1547 und 1547/1, Gemarkung Aschaffenburg, Elisenstraße 21 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma K & M, Elisenstraße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20170059
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2 | uvs/ 5/2/17 |
Lärmaktionsplan - Bericht durch LK Argus Kassel GmbH und Aufstellungsbeschluss
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3 | uvs/ 5/3/17 |
Veranstaltung nach Art 19 LStVG;
Quartiersfest am Hauptbahnhof
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4 | uvs/ 5/4/17 |
Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Damm, Englertstraße xxx in 63741 Aschaffenburg, durch den Bauherrn Robil Yaman, BV-Nr.: 20170049
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5 | uvs/ 5/5/17 |
Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Carport und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6288/3, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 28 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma Pollara Immobilien GmbH, BV-Nr. 20160313
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6 | uvs/ 5/6/17 |
Neubau einer Lager- und Umschlaghalle für Lagerbehälter und einer Lagerhalle mit Freilager auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. 1087/60 und weitere, Gemarkung Leider, Germanenstraße 30 in 63741 Aschaffenburg, durch die Firma Teamlog Verwaltungs GmbH, BV-Nr. 20170069
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7 | uvs/ 5/7/17 |
Neubau von 47 Apartments und Nutzungsänderung der Gentilburg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 6028/1 und 6028/2, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße 2 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma JH 1 Würzburger Straße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20160314
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8 | uvs/ 5/8/17 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 4363/14 und 4363/15, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße 40 und 42, durch die Firma JS BauForum GmbH, BV-Nr. 20170027
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9 | uvs/ 5/9/17 |
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2016 wegen "Errichtung einer geeichten Fluglärm-Messstation in Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.2016
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10 | uvs/ 5/10/17 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten mit Tiefgarage, 2 Garagen und Carport auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Brunnengasse in 63741 Aschaffenburg durch die Fa. Freund Bauunternehmung GmbH, BV-Nr. 20170062
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11 | uvs/ 5/11/17 |
Behandlung des Eilantrags der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg e. V. vom 21.04.2017 wegen „Becherpfand Mehrwegbecher“ und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Verwaltung vom 28.04.2017
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1. / uvs/ 5/1/17. Neubau eines "Ibis Styles" Hotels mit Umbau und Aufstockung von Gebäuden auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 1550, 1547 und 1547/1, Gemarkung Aschaffenburg, Elisenstraße 21 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma K & M, Elisenstraße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20170059
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
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ö
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Beschließend
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1 | uvs/ 5/1/17 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Neubau eines "Ibis Styles" Hotels mit Umbau und Aufstockung von Gebäuden auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx
, Gemarkung Aschaffenburg, Elisenstraße 21 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma K & M, Elisenstraße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20170059" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / uvs/ 5/2/17. Lärmaktionsplan - Bericht durch LK Argus Kassel GmbH und Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
|
ö
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Vorberatend
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2 | uvs/ 5/2/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Lärmaktionsplan, inklusive allen Anlagen, liegt der Beschlussvorlage auf CD-ROM bei.
Federführend für die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, unterstützt wird es dabei von der LK Argus Kassel GmbH in Zusammenarbeit mit Wölfel Beratende Ingenieure GmbH & Co.KG.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat am 06.05.2015 die Erweiterung des bestehenden Lärmaktionsplans beschlossen. Die Erweiterung bezieht sich entsprechend der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie auf alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (entspricht ca. 8.200 Kfz/Tag). Die Berücksichtigung der kommunalen Hauptverkehrsstraßen erfolgt dabei auf freiwilliger Basis.
Am 12.10.2016 wurde der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans im UVS vorgestellt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Fachstellen beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der TÖB und der Fachstellen zum Entwurf des Lärmaktionsplans fand daraufhin statt zwischen 07.11.2016 bis 16.12.2016. Die eingehenden Rückmeldungen sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Rückmeldungen sind in den Anlagen 7 und 8 des Lärmaktionsplans dargestellt.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und der Festlegung der kurzfristigen Maßnahmen wurden deren Entlastungswirkung und die Kosten abgeschätzt und in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Gegenüber dem ausgelegten Entwurf haben sich neben redaktionellen Änderungen aufgrund der Stellungnahmen folgende wesentlichen Änderungen ergeben:
- Die bereits im Stadtrat beschlossene Fahrbahnreduktion und Anlage von Radverkehrsstreifen in der Schillerstraße wird als kurzfristige Maßnahme mit aufgenommen,
- die als kurzfristige Maßnahmen geplanten Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 06:00 – 22:00 Uhr in der Schweinheimer Straße (Abschnitt Alexandrastraße bis Südring) sowie in der Obernauer Straße (Abschnitt Südring bis Am Häsbach) sollen aufgrund der Einwände der betroffenen Busverkehrsgesellschaften im ÖPNV nicht verwirklicht werden,
- die strategischen Empfehlungen werden geändert durch die Ergänzung zur Stellplatzsatzung und einer Empfehlung zur Erstellung eines Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der privaten Elektromobilität in Aschaffenburg und
- der Obernauer Mainbogen wird ebenfalls als Ruhiges Gebiet definiert.
Damit ist jetzt der Verfahrensstand erreicht eine Beschlussfassung herbeizuführen, sodass der Lärmaktionsplan nach Erteilung des Einvernehmens durch die Regierung in Kraft treten kann.
Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte aus dem Lärmaktionsplan zusammengefasst.
Rechtliche Grundlagen
Am 25. Juni 2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie – EU-ULR). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- durch Lärmkarten die Lärmbelastung zu erfassen,
- die Öffentlichkeit über die Lärmkarten zu informieren,
- Lärmaktionspläne bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen und
- die EU-Kommission über die Ergebnisse der Kartierung und Aktionsplanung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
Die Lärmkartierungen / Lärmaktionspläne müssen dann alle fünf Jahre oder bei Bedarf überprüft und überarbeitet werden. Ziel der Lärmaktionspläne soll auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
Grenzwerte, ab wann eine Lärmaktionsplanung erforderlich ist, wurden durch die EU oder den deutschen Gesetzgeber keine festgelegt. Die Zuständigkeiten für die Ausarbeitung von Lärmkarten oder Lärmaktionsplänen sind sowohl im Bundes- als auch im Bayerischen Immissionsschutzgesetz geregelt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist bei Bundes- und Staatsstraßen für die Aufstellung und die Veröffentlichung von Lärmkarten verantwortlich. Die Ausarbeitung der Lärmaktionspläne hingegen ist Sache der Gemeinden. Für Hauptschienenstrecken ist die Ausarbeitung und Veröffentlichung sowohl von Lärmkarten als auch von Lärmaktionsplänen (seit 01.01.2015) dem Eisenbahn-Bundesamt zugewiesen.
Die Mindestinhalte eines Lärmaktionsplans sind in der Umgebungslärmrichtlinie geregelt, der vorliegende Lärmaktionsplan entspricht diesen Vorgaben.
Ein gesetzlicher Anspruch für belastete Einwohner auf Lärmminderung allein aus der Lärmkartierung entsteht nicht, die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen sind jedoch für die Verwaltung bindend.
Lärmanalyse für die Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg ist von der Umgebungslärmrichtlinie betroffen, da im Stadtgebiet verschiedene Bundes- und Staatsstraßen mit Verkehrsbelastungen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr vorhanden sind.
Lärmbelastungen an Straßen werden grundsätzlich berechnet. Neben der Fahrzeuganzahl gehen hierbei u.a. auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche und die Abstände der Wohnbebauung zur Straße ein. Grundlage für die Lärmberechnungen war das Verkehrsmodell 2015. Die berücksichtigten Straßenabschnitte sind in Karte 1 des beiliegenden Lärmaktionsplans dargestellt. Die detaillierte Lärmanalyse ist Kapitel 3 zu entnehmen.
Damit Prioritäten bei der Maßnahmenentwicklung definiert werden können, werden die Anwohnerdichte und die Lautstärke an einem Straßenabschnitt berücksichtigt. Straßenabschnitte, an denen es besonders laut ist und an denen viele Betroffene wohnen, können damit herausgefiltert werden.
Insgesamt wurden so 22 Maßnahmenbereiche in dem kartierten Straßennetz der Stadt Aschaffenburg definiert (s. Karte 8 und Anlage 4 des Lärmaktionsplans). Davon wurden 6 Bereichen die erste Priorität und jeweils 8 Maßnahmenbereichen die zweite und dritte Priorität zugeordnet. Die Bereiche höchster Priorität sind:
Straße
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Abschnitt
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Hanauer Straße (Ost)
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Duccastraße bis Münchstraße
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Landingstraße/ Wermbachstraße
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Alexandrastraße bis 100 m südl. Luitpoldstraße
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Schillerstraße (Ost)
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Glattbacher Straße bis Paulusstraße
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Schillerstraße (Mitte-West)
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Dyroffstraße bis Mühlstraße
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Würzburger Straße (Süd)
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Südring bis Hockstraße
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Obernauer Straße
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Westring bis 50 m südl. Am Häsbach
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Maßnahmenentwicklung in den einzelnen Maßnahmenbereichen
Auf Grundlage der Lärmanalyse werden konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung für die Maßnahmenbereiche entwickelt. Diese sind kurzfristige (innerhalb des 5-jährigen Geltungsbereiches des Lärmaktionsplans), mittel- bis langfristige sowie grundsätzliche Maßnahmen. Für Straßenbereiche ohne aktive Maßnahme kann passiver Schallschutz eine Option sein. Die Maßnahmenentwicklung ist im Lärmaktionsplan ab Kapitel 4.2 dargestellt, die Zusammenfassung der Maßnahmen nach Maßnahmenbereichen mit Angabe der Lärmminderung erfolgt in Kapitel 6.
Kurzfristige Maßnahmen
Fertigstellung des Nordrings 2017
Durch den Nordring, inklusive Komplementärmaßnahmen, werden folgende im Lärmaktionsplan betrachtete (zusammengefasste) Maßnahmenbereiche entlastet:
Straße
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Abschnitt
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Hanauer Straße (Ost)
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Schlotfegergrund bis Duccastraße
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Friedrichstraße/ Weißenburger Str.
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Duccastraße bis Herstallstraße.
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Goldbacher Straße
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Herstallstraße bis Platanenallee
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Schillerstraße
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Glattbacher Straße bis Michaelstraße
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Ottostraße
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Nordring bis Müllerstraße
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Um eine möglichst hohe Entlastungswirkung des Nordrings sicherzustellen, z.B. für die Schillerstraße und die Innenstadt, sind jedoch Komplementärmaßnahmen zwingend notwendig. Kurzfristige Komplementärmaßnahmen können aber voraussichtlich nur auf der Schillerstraße umgesetzt werden. So ist für 2017 zwischen Hanauer Straße und Mühlstraße eine Fahrbahnreduktion mit Anlage von beidseitigen Radverkehrsstreifen geplant (der Abschnitt Mühlstraße – Boppstraße ist zur Umsetzung im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren vorgesehen). Weitere, für die Entlastungswirkung erforderliche Komplementärmaßnahmen sollen i.R. des Verkehrskonzeptes Innenstadt konkretisiert werden.
Geschwindigkeitsreduzierung
Aufgrund hoher Lärmbelastungen soll in folgenden Maßnahmenbereichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt werden:
Straße
|
Abschnitt
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Hanauer Straße (Ost)
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Schlotfegergrund bis Duccastraße
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Friedrichstraße/Weißenburger Str.
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Duccastraße bis Herstallstraße.
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Schweinheimer Straße
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Alexandrastraße bis Südring
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Fahrbahnsanierung
Die Sanierung mit lärmminderndem Asphalt soll kurzfristig in der Hanauer Straße, Abschnitt Schillerstraße – 350 m westl. Schillerstraße, erfolgen. Diese Maßnahme ist mit dem staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger der B26 abzustimmen.
Mittel- bis langfristige Maßnahmen
Verkehrskonzept Innenstadt und Komplementärmaßnahmen zum Nordring
Für viele Straßen innerhalb der mit dem Nordring geschlossenen Ringstraße sind Maßnahmen erforderlich, um die heute hohen Lärmbelastungen zu reduzieren. Für die Hanauer Straße sowie die Friedrichstraße/ Weißenburger Straße sollen mit der Fertigstellung des Nordrings Komplementärmaßnahmen entwickelt werden, die zu einer deutlichen Entlastung dieses Straßenzuges beitragen.
Landingstraße, Wermbachstraße, Löherstraße, Schweinheimer Straße, Würzburger Straße, Hofgartenstraße, Platanenallee und Goldbacher Straße weisen auch auf den Streckenabschnitten innerhalb des Rings Lärmbelastungen und -betroffenheiten auf, die weitere Maßnahmen zur Lärmminderung erfordern.
Die Entlastung der o.g. Straßenzüge soll in ein Verkehrskonzept Innenstadt integriert werden, welches konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der mit der Ringstraße verbundenen Ziele entwickelt. Aus Lärmminderungssicht sind in dem Verkehrskonzept Innenstadt folgende Maßnahmen in die Planung einzubeziehen und mittelfristig umzusetzen:
- Verlagerung der Durchgangsverkehre und Neufassung (Überarbeitung) des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im öffentlichen Straßenraum zur Reduzierung der Verkehrsbelastungen
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf einem möglichst zusammenhängenden Innenstadtstraßennetz
- Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes im Innenstadtbereich und ggf. weiterer straßenräumlicher Maßnahmen als Komplementärmaßnahmen zur Fertigstellung des Nordrings
- Leise Abwicklung des städtischen Busverkehrs sowie des innerstädtischen Lieferverkehrs durch den verstärkten Einsatz von Elektromobilität
Fahrbahnsanierung und straßenräumliche Maßnahmen
In der Großostheimer Straße, Abschnitt Tannenweg – Ulmenweg, soll der Einsatz von lärmminderndem Asphalt weiterverfolgt werden. Hierbei ist der in Diskussion befindliche Ausbau der B 26 – Darmstädter Straße und dessen Wechselwirkungen zur Großostheimer Straße einschließlich einer möglichen Tempo 30 – Regelung in der Großostheimer Straße in die Entscheidung zum Einsatz eines lärmmindernden Asphalts einzubinden (lärmmindernder Asphalt nicht bei Tempo 30).
Zudem soll im Zuge einer Fahrbahnsanierung die im Radverkehrskonzept empfohlene Maßnahme – Anlage ausreichend breiter Radwege – umgesetzt werden.
Grundsätzliche (und kontinuierliche) Maßnahmen
Neben den auf die konkreten Straßen bezogenen Maßnahmen sind auch grundsätzliche Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen:
- Bei erforderlichen Fahrbahnsanierungen soll generell auf allen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 und angrenzender Wohn- oder Mischbebauung lärmoptimierter Belag in der Deckschicht zum Einsatz kommen.
- In den Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans soll aus Lärmschutzgründen die Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten weiter verfolgt werden.
Passiver Schallschutz
Für Gebäude, welche auch nach Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen noch über den Auslösewerten liegen, soll der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen gefördert werden. Das Vorgehen erfolgt analog zum ersten Lärmaktionsplan der Stadt Aschaffenburg von 2011. Nach Verabschiedung des Lärmaktionsplans werden die bestehende Förderrichtlinie und das Förderprogramm angepasst.
Strategische Empfehlungen zur Lärmaktionsplanung
Um langfristig eine Lärmminderung zu erreichen, sind aber neben konkreten Maßnahmen auch grundsätzliche Überlegungen in Planungen mit einzubeziehen. Die grundsätzlichen Überlegungen beziehen sich auf die Vermeidung, die Verlagerung und Verminderung der Lärmemissionen als auch die Verminderung der Lärmimmissionen. Unter Einbindung bereits vorliegender städtischer Planungen werden die Überlegungen im Lärmaktionsplan dargestellt und darauf aufbauend strategische Empfehlungen der Lärmaktionsplanung gegeben (s. Kap. 4.1 des Lärmaktionsplans). Beispiele hieraus sind:
Vermeidung von Lärmemissionen durch
- Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes entsprechend Verkehrsentwicklungsplan 2002.
- gezielte Förderung der Nahmobilität mit Fuß und Rad, um bei kurzen Wegen eine Substitution der Autofahrten zu erreichen.
- Prüfung der Förderung der Elektromobilität für den ÖPNV, den Ver- und Entsorgungsverkehr und den Lieferverkehr, Erstellung eines Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der privaten Elektromobilität in Aschaffenburg.
Verlagerung von Lärmemissionen
Aus Lärmschutzsicht zwingend erforderlich ist die Umsetzung von Komplementärmaßnahmen, um die mit dem Bau der Ringstraße und des Nordrings verfolgten Ziele einer Verkehrs- und Lärmentlastung auf den Straßen innerhalb des Ringes zu realisieren. Diese sollten möglichst zeitnah, idealerweise parallel zur Realisierung des Nordrings erfolgen, ggf. auch durch Interimsmaßnahmen.
Verminderung von Lärmemissionen
Die Handlungsspielräume, welche sich nach Fertigstellung der Ringstraße und des Nordrings ergeben, sollen zur Lärmminderung genutzt und geeignete straßenräumliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen im Zuge des zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes Innenstadt entwickelt und umgesetzt werden.
Konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Verminderung von Lärmemissionen werden in den Maßnahmenkonzepten zur Geschwindigkeitsreduzierung, zur Fahrbahnsanierung und zu straßenräumlichen Maßnahmen behandelt.
Verminderung von Lärmimmissionen
- Aktiver Schallschutz ist Vorrang vor dem passiven Schallschutz zu geben, so kann z.B. auch durch geeignete Gebäudestellungen die Lärmeinwirkung verringert werden.
- Der passive Schallschutz sollte letzte Option sein.
Wirkungs- und Kostenanalyse
Wirkungsanalyse
Durch die Umsetzung aller kurzfristigen Maßnahmen können in den Maßnahmenbereichen ganztags 472 betroffene Personen mit Pegeln über 65 dB(A) entlastet werden, dies entspricht 52%.
Im Nachtzeitraum können mit den kurzfristigen Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen 465 Betroffene mit Pegeln über 55 dB(A) entlastet werden, dies entspricht 44%.
Die detaillierte Wirkungsanalyse ist in Kapitel 7.1.1 dargestellt.
Kostenanalyse
Für die Umsetzung der kurzfristigen und grundsätzlichen Maßnahmen fallen Kosten an, welche wie folgt abgeschätzt werden:
- Kurzfristige Maßnahmen ca. 98.100 €
- Grundsätzliche Maßnahmen* ca. 17.500 €
(plus 1 €/m2 zusätzliche Kosten bei Fahrbahnsanierungen)*
- Geschätzte Gesamtkosten Schallschutzfensterprogramm* ca. 118.400 €
(Ansatz wie bisher: 15.000 €/a)
*Kontinuierlich anfallende Kosten
Die detaillierte Kostenanalyse ist im Lärmaktionsplan unter Kapitel 7.1.2 aufgeführt
Ruhige Gebiete
Bei der Lärmaktionsplanung geht es nicht nur um die Kartierung von Lärmquellen und das Festlegen konkreter Maßnahmen in Straßenabschnitten, sondern auch um die Identifizierung von Ruhigen Gebieten. Nach den Zielen der Umgebungslärmrichtlinie sollen Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Es geht deshalb nicht um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung in Ruhigen Gebieten.
Auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierungen zum Straßen- und Schienenlärm wurden Vorschläge für Ruhige Gebiete im Stadtgebiet ausgearbeitet. Einbezogen in die Auswahl wurden neben der akustischen Situation und geeigneten Flächennutzungen noch Mindestgrößen, Fragen des Erholungsnutzens sowie mögliche Störfaktoren (z.B. durch Gewerbelärm oder Sportlärm) und andere einschränkende Planungen.
Als Ruhige Gebiete mit sehr ruhigem Kern sollen insgesamt 7 Gebiete festgelegt werden:
- Obernauer Wald / Erbig /Schweinheimer Wald
- Strietwald / Fahrbach /Steinbach
- Klingersbach / Pfaffengrundbach/ Obersölchgraben/ Gailbachquelle
- Obernauer Mainbogen
- Schönbusch (Teilgebiet)
- Godelsberg / Klinikum
- Kühruhgraben
In die Kategorie siedlungsnahe Erholungsflächen mit ruhigem Kern fallen ebenfalls 7 Gebiete:
- Tannenwäldchen
- Nilkheimer Park Nord / Kleingartenanlage Nilkheim
- Mainwiesen
- Mainpromenade Obernau
- Waldfriedhof
- Altstadtfriedhof
- Grünzug Mattstraße
Mit der Festlegung eines Gebietes als Ruhiges Gebiet sind ein Verbot der Lärmerhöhung oder andere zwingende Vorgaben jedoch nicht verbunden. Die Festlegung Ruhiger Gebiete ist in Planungen einzubeziehen und im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Bei einer Nichtberücksichtigung ist dies entsprechend zu begründen. Infolge planungsrechtlicher Änderungen können sich Anpassungen ergeben.
Die Vorgehensweise und die genaue Abgrenzung der für Aschaffenburg ausgearbeiteten Ruhigen Gebiete sind in Kapitel 5 sowie in den Karten 12 und 13 des Lärmaktionsplans dargestellt.
Nächste Schritte
Nach der Vorberatung im UVS soll der Lärmaktionsplan im Plenum beschlossen werden. Danach muss noch das Einvernehmen der Regierung von Unterfranken eingeholt werden.
Nach Erteilung des Einvernehmens kann der Lärmaktionsplan in Kraft treten und ist dann für die Verwaltung bindend.
.Beschluss: 1
Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich auf Festsetzung von Tempo 30 ganztägig für die Schweinheimer Str. (Alexandrastraße bis Südring) und die Obernauer Str. (Westring bis 50 m südl. Am Häsbach) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 5, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit durch die Mitglieder des Umwelt- und Verwaltungssenates abgelehnt.
.Beschluss: 2
Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich auf Festsetzung von Tempo 30 ganztägig für die Schweinheimer Str. (Alexandrastraße bis Südring) und die Obernauer Str. (Westring bis 50 m südl. Am Häsbach) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist somit durch die Mitglieder des Planungs- und Verkehrssenates abgelehnt.
.Beschluss: 3
1. Der Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Aschaffenburg wird beschlossen.
2. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Einvernehmen der Regierung von Unterfranken zum Lärmaktionsplan einzuholen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ x ]
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wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Die Mitglieder des Umwelt- und Verwaltungssenates haben sich somit für den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgesprochen.
.Beschluss: 4
1. Der Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Aschaffenburg wird beschlossen.
2. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Einvernehmen der Regierung von Unterfranken zum Lärmaktionsplan einzuholen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ x ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Die Mitglieder des Planungs- und Verkehrssenates haben sich somit für den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgesprochen.
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3. / uvs/ 5/3/17. Veranstaltung nach Art 19 LStVG;
Quartiersfest am Hauptbahnhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
10.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
3 | uvs/ 5/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Quartiersfest „das Quartier feiert“ schließt an das Bürgerfest zur Eröffnung des Hauptbahnhofes vom 31.07.2011 an. Das Fest wird wieder in die Bereiche ROB, Ludwigstraße, Bahnhofsvorplatz mit Bühne und Mall im Hauptbahnhof gliedern. Es ist ein Straßenfest mit Musikbühne geplant.
Seitens des Veranstalters wird mit etwa 5.000 Personen zeitgleich gerechnet.
Bei dem Veranstalter handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Für die Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben.
Zum Antrag wurden verschiedene Ämter, Behörden und Stellen beteiligt. Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht, insbesondere, da diese um 21:00 Uhr endet.
Aufbau der Bühne erfolgt auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs.
Abweichend vom Antrag wird das Ausschankende um eine halbe Stunde nach vorne verlegt um sicherzustellen, dass die Pfandrückgabe bis zur Ende der Veranstaltung abgeschlossen ist und die Abbauarbeiten um 21:00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung findet an einem Sonntag statt. Die Zufahrten zu den Parkhäusern bleiben frei. Die Stadtwerke beteiligen sich am ROB mit einem Kinder- und Jugendbereich.
Für die Genehmigung der Veranstaltung werden kostendeckende Verwaltungsgebühren erhoben.
.Beschluss:
I. Dem Antrag des Vereins Lebendiges und attraktives Bahnhofsviertel e.V. auf Veranstaltung eines Quartierfestes am Hauptbahnhof am Sonntag den 30.07.2017 von 9:00 bis 21 Uhr wird zugestimmt.
Folgende z
eitliche Abläufe sind geplant:
Ab 06:00 Uhr: Aufbau
Ab 08:30 bis 09:00 Uhr: Soundcheck
Ab 09:00 Uhr: Veranstaltung
Ab 09:00 bis 20:30 Uhr: Gaststättenbetrieb
21.00 Uhr: Veranstaltungsende
Bis 00:30 Uhr: Abbau
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. / uvs/ 5/4/17. Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Damm, Englertstraße xxx in 63741 Aschaffenburg, durch den Bauherrn Robil Yaman, BV-Nr.: 20170049
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 | uvs/ 5/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 10.03.2017 beantragte der Bauherr xxx den Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Damm, Englertstraße xxx in 63741 Aschaffenburg.
Geplant ist ein Mehrfamilienwohnhaus als freistehendes Gebäude. Das Gebäude wird als dreigeschossiges Gebäude incl. Staffelgeschoss mit Flachdach errichtet. Weiterhin erhält das Gebäude eine Tiefgarage mit 12 Stellplätzen sowie einen behindertengerechten ebenerdigen Stellplatz zur Englertstraße. Die 10 Wohnungen weisen Wohnflächen zwischen ca. 62 m² und 143 m² auf, davon 7 unter und 3 über 100 m². Die neu geschaffene Gesamtwohnfläche beläuft sich auf ca. 900 m².
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 17/2/4 für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg-Frankfurt, künftigem Schwalbenrainweg, nordöstlicher Geltungsbereichs-Grenze, Michaelstraße und künftiger Ringstraße. Dieser setzt für das betreffende Baugebiet „Reines Wohngebiet“ WR, GRZ 0,4, GFZ, 0,8, max. II Vollgeschosse, offene Bauweise, 0° bis 30° Dachneigung, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig, etc. fest.
Der geplante Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage ist nach der Art der baulichen Nutzung (Wohnen) im o.g. Baugebiet allgemein zulässig.
Die GRZ des geplanten Gebäudes beträgt 0,34 und hält damit die GRZ von 0,4 gem. Bebauungsplan ein. Unter Einbeziehung der Tiefgarage, die gem. § 21 a Abs. 3 BauNVO 1968 in die GRZ einzurechnen ist, überschreitet das Bauvorhaben mit einer GRZ von 0,49 die festgesetzte GRZ von 0,4 um 0,09. Eine Befreiung von der Überschreitung der GRZ kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, da durch den Nachweis der Stellplätze in der Tiefgarage mit Dachbegrünung weniger Grundstücksfläche versiegelt wird. Die in den Plänen als „Grün- und Pflanzflächen“ dargestellten Bereichen oberhalb der Tiefgarage sind mit einer Erdschicht zu überdecken. Diese Grün- und Pflanzflächen, sowie die nicht überbauten Grundstücksflächen sind entsprechend zu bepflanzen und zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung der Begrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen. Darüber hinaus sind auf dem Grundstück 4 Laubbäume zu pflanzen. Zur Sicherung dieser Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen. Die Überschreitung der GRZ ist unter Beachtung dieser Auflagen städtebaulich vertretbar.
Die errechnete GFZ incl. Staffelgeschoss von 0,78 hält sich im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans mit 0,8.
Die Tiefgarage und Balkone im Süden liegen ca. 6,50 m bzw. 3 m außerhalb der überbaubaren Flächen. Befreiungen für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch Tiefgarage und Balkone können aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, da durch den Nachweis der Stellplätze in der Tiefgarage, die mit einer Dachbegrünung versehen ist, weniger Grundstücksfläche versiegelt wird, was städtebaulich zu begrüßen ist. Die Überschreitung durch die Balkone ist von der Straße nicht einsehbar und für das städtebauliche Erscheinungsbild nicht nachteilig. Darüber hinaus wird eine extensive Begrünung und eine Bepflanzung mit 4 Laubbäumen gefordert (s.o.). Die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen ist unter Beachtung der o.g. Auflagen städtebaulich vertretbar.
Die offene Bauweise (nur Einzel- und Doppelhäuser) sowie die zulässige Dachneigung 0°-30° werden durch das Einzelhaus mit Flachdach bzw. teilweise Satteldach mit 30° DN eingehalten.
Das Staffelgeschoss sitzt zur Englertstraße im Bereich des Treppenhauses mit einer Breite von ca. 5,80 m nahezu auf der Gebäudewand des darunterliegenden Geschosses und erreicht eine straßenseitige Außenwandhöhe von ca. 9,30 m. Im weiteren Verlauf springt es nach Norden ca. 2,20 m – 4,00 m hinter der Außenwand des darunterliegenden Geschosses zurück und wird mit einem 30° Krüppel-Satteldach versehen. Bei gleicher Wandhöhe springt es nach Osten und Westen ca. 1,00 m – 5,00 m und nach Süden ca. 5,50 m bzw. 2,20 m mit 30° Krüppel-Satteldach hinter der Außenwand des darunterliegenden Geschosses zurück.
Als Gebäude mit zwei Vollgeschossen plus Staffeldachgeschoss hat das Gebäude 3 Vollgeschosse, denn ein Staffeldachgeschoss mit mehr als 2/3 der eigenen Grundfläche bei einer Höhe von mind. 2,30 m, ist immer als Vollgeschoss anzusetzen. Das Staffeldachgeschoss liegt jedoch in der „Hüllfläche“ eines fiktiven Dachgeschosses mit einer Dachneigung von 30°; das kein Vollgeschoss wäre. In solchen Fällen wird immer eine Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse empfohlen, da die Überschreitung städtebaulich vertretbar ist und von einem solchen Staffeldachgeschoss keine anderen Auswirkungen ausgehen als von einem zulässigen vergleichbaren Dachgeschoss mit geneigten Dächern.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz und für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² 2 Stellplätze erforderlich. Bei 7 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 m und 3 Wohneinheiten bis 150 m² ergibt sich ein Stellplatzbedarf im Umfang von 13 PKW-Stellplätzen. Nachgewiesen sind in der Tiefgarage 12 und ebenerdig ein weiterer, behindertengerechter PKW-Stellplatz. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Für die 10 Wohneinheiten sind insgesamt 18 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 900 m² Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). Nachgewiesen sind in der Tiefgarage 19 und ebenerdig weitere 3 Fahrradabstellplätze. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Durch die Anordnung des behindertengerechten Stellplatzes im Vorgartenbereich i.V.m. der Tiefgaragenzufahrt weicht das Bauvorhaben von § 5 Abs. 1 der GaStAbS ab, da die Zu- und Abfahrten zum öffentlichen Straßenraum durch den Stellplatz und die Zufahrt eine Breite von insgesamt 7 m haben. Eine planungsrechtliche Zustimmung zur Abweichung kann erteilt werden, weil diese Anordnung städtebaulich sinnvoll und vertretbar ist.
Im rückwärtigen Bereich wird ein Kinderspielplatz mit einer Spielfläche von ca. 60 m² nachgewiesen. Zur Sicherung der Errichtung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.
Nach Art. 48 BayBO müssen die Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Durch die Anordnung eines Aufzuges ist die Barrierefreiheit in allen Wohneinheiten gewährleistet.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Dem Antrag des Bauherrn xxx zum Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Damm, Englertstraße xxx in 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. / uvs/ 5/5/17. Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Carport und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6288/3, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 28 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma Pollara Immobilien GmbH, BV-Nr. 20160313
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
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ö
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Beschließend
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5 | uvs/ 5/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 07.12.2016 beantragte die Firma xxx den Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Carport und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. xxx in 63739 Aschaffenburg.
Geplant sind die Errichtung eines Vorderhauses als unterkellertes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 13 Wohneinheiten, sowie im hinteren Grundstücksbereich drei Reihenhäuser mit je 1 Wohneinheit sowie eine Tiefgarage und ein Carport.
Das Vorderhaus verfügt über 4 Geschosse mit Dachgeschoss und einem Spitzboden. Es schließt die bestehende Baulücke zwischen den Nachbargebäuden auf den Grundstücken Südbahnhofstraße xx (Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg) und Schweinheimer Str. xx (Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg). Das geplante Gebäude nimmt die Höhenentwicklung der Gebäude in der Schweinheimer Straße auf. Im Erdgeschoss sind eine Wohnung mit Balkon mit ca. 78 m² Wohnfläche, im Übrigen – aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Kreuzung Schweinheimer Straße/Südbahnhofstraße/Herrleinstraße - Abstellräume geplant. Außerdem befindet sich an der östlichen Grundstücksgrenze die Durchfahrt zur Tiefgarage und den innenliegenden Stellplätzen im Innenhof. Die Aufenthaltsräume der Erdgeschosswohnung, wie auch der Balkon sind zum Innenhofbereich ausgerichtet. Die Obergeschosse 1 bis 3 verfügen über jeweils 3 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 37 und 74 m² mit 2 Balkonen zum Innenhofbereich, sowie 2 kleinen Balkonen zur Schweinheimer Straße. Im Dachgeschoss sind 2 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 69 und 92 m², ebenfalls mit insgesamt 4 Balkonen vorgesehen. Im Spitzboden wird eine Wohnung mit Dachterrasse zum Innenhof mit einer Wohnfläche von ca. 89 m² errichtet. Für das gesamte Vorderhaus ergibt sich eine Wohn- und Nutzfläche von insgesamt ca. 895 m².
Im rückwärtigen Bereich des Baugrundstückes werden 3 Reihenhäuser an der Grenze zum Nachbargrundstück Schweinheimer Straße xx (Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg) mit Wohnflächen von ca. 151, 152 und 172 m² errichtet. Die Wohnnutzung erstreckt sich jeweils über 3 Etagen. In den Erdgeschossen sind Wohn-, Esszimmer und Küchen sowie ebenerdige Terrassen, in den 1. und 2. Obergeschossen jeweils Schlafräume und Bäder vorgesehen. Die 1. Obergeschosse verfügen im zurückgesetzten Bereich jeweils über Terrassen in östlicher Richtung, die 2. Obergeschosse über Balkone in westlicher Richtung. Die Gesamtwohnfläche der 3 Reihenhäuser liegt bei ca. 475 m².
Unterhalb des Vorderhauses, der 3 Reihenhäuser, wie auch des Innenhofes werden Kellerräume, wie auch eine Tiefgarage mit PKW- und Fahrradabstellplätzen errichtet. Unterhalb des Mehrfamilienhauses sind 13 Kellerräume, sowie ein Heiz- und Technikraum, unterhalb der 3 Reihenhäuser drei Kellerräume geplant. Die Tiefgarage wird über die Zufahrt zur Südbahnhofstraße erschlossen. In der Tiefgarage werden 18 PKW-Stellplätze und 20 Fahrradabstellplätze geschaffen.
Im Innenhof, welcher ebenfalls über die Zufahrt der Südbahnhofstraße erschlossen ist, finden sich weitere 8 PKW-Stellplätze, 7 Fahrradabstellplätze, die Müllbehälter, wie auch ein Kinderspielplatz mit ca. 75 m² Spielfläche.
Gem. Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, es befindet sich aber innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, der den Charakter eines Mischgebiets“ aufweist. Die Baustruktur in der näheren Umgebung ist geprägt durch eine geschlossene Blockrandbebauung mit Häusern, die dominierend bis zu vier Regelgeschosse plus Dachgeschoss aufweisen. Das Anwesen Schweinheimer Straße xx fällt mit seinen fünf Regelgeschossen plus Staffelgeschoss in seiner Höhenentwicklung aus dem Rahmen. Im Blockinneren eingestreut sind aufgrund der teils großen und tiefen Grundstücke einzelne Hauptgebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen (plus Dach) sowie Nebenanlagen und Garagen, die überwiegend auf Grundstücksgrenzen stehen. Die überbauten Grundflächen im Baublock variieren stark: Während die Grundstücke an Schweinheimer und Bardroffstraße nahezu vollständig versiegelt sind, gibt es im südlichen Drittel des Baublocks (Südbahnhofstraße) im Blockinneren noch größere nicht überbaute Grün- und Gartenflächen. Die Hauptgebäude am Blockrand erreichen Grundflächen bis zu 300 qm.
Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich, gem. § 34 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO zulässig.
Aufgrund der Verkehrslärmeinwirkungen von der Schweinheimer Straße bedürfen die zur Straße orientierten Aufenthaltsräume des Gebäudes eines passiven Schallschutzes nach DIN 4109. Als Auflage ist ein entsprechender gutachterlicher Nachweis (Lärmschutzgutachten durch anerkannten Gutachter) zu führen. Die Untere Immissionsschutzbehörde wurde beteiligt.
Weitere Auflagen:
- Der Mülltonnenabstellplatz an der Schweinheimer Straße muss mit einer Einfriedung (mind. 1,40 m hoch) zum Gehweg hin abgegrenzt und teilweise begrünt werden.
- Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades sind die im EG-Grundriss eingezeichneten Grünflächen sowie die extensive Dachbegrünung der Reihenhaus-Flachdächer verbindlich.
Das Bauvorhaben fügt sich unter Beachtung der o. g. Auflagen und Hinweise gem. § 34 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich zulässig.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² 2 Stellplätze und für größere Wohnungen je 3 Stellplätze erforderlich. Bei 12 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 m², einer Wohneinheit bis 150 m² und 3 Wohneinheiten mit über 150 m² ergibt sich hieraus ein Stellplatzbedarf im Umfang von 23 PKW-Stellplätzen. Nachgewiesen sind in der Tiefgarage 18, im Innenhof weitere 8, insgesamt daher 26 PKW-Stellplätze. 3 der nachgewiesenen Stellplätze sind behindertengerecht. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Für die 16 Wohneinheiten sind insgesamt 27 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 1.332 m² Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). Nachgewiesen sind in der Tiefgarage 20, in den Abstellräumen des Erdgeschosses im Vorderhaus 7 und im Innenhof weitere 7 Fahrradabstellplätze. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
An der südwestlichen Grundstücksgrenze wird ein Kinderspielplatz mit einer Spielfläche von ca. 75 m² nachgewiesen. Zur Sicherung der Errichtung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.
Die Innenhoffläche, die Reihenhaus-Flachdächer und die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen, die Mülltonnenabstellflächen einzugrünen. Zudem sind mindestens 3 Laubbäume auf dem Grundstück zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung der Begrünung, bzw. Eingrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen. Für die 3 Laubbäume ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Dem Antrag der Firma Pollara Immobilien GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Carport und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 28 in 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. / uvs/ 5/6/17. Neubau einer Lager- und Umschlaghalle für Lagerbehälter und einer Lagerhalle mit Freilager auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. 1087/60 und weitere, Gemarkung Leider, Germanenstraße 30 in 63741 Aschaffenburg, durch die Firma Teamlog Verwaltungs GmbH, BV-Nr. 20170069
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
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ö
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Beschließend
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6 | uvs/ 5/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.03.2017 beantragte die Firma Teamlog Verwaltungs GmbH den Neubau einer Lager- und Umschlaghalle für Lagerbehälter und einer Lagerhalle mit Freilager auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx Gemarkung Leider, Germanenstraße xx in 63741 Aschaffenburg.
Geplant ist die Errichtung einer Lager- und Umschlaghalle mit Waschanlage für Lagerbehälter und eine Lagerhalle mit Freilager. Eine bereits bestehende Zelthalle wird abgebaut. Die bereits bestehende Halle 1 verfügt, bei Abmessungen von ca. 175 x 70 m über 12.183 m². Die beiden neu geplanten Hallen 2 und 3 sollen über je ca. 1.800 m² Grundfläche verfügen. Hierbei weist Halle 2 (Lagerhalle mit Freilager) Abmessungen von ca. 106 x 17 m und die geplante Halle 3 (Werk- und Lagerhalle) Abmessungen von ca. 61 x 30 m auf. Beide Hallen werden mit Pultdächer mit einer maximalen Firsthöhe von ca. 8,50 m errichtet.
Die Firma Teamlog ist im Bereich Logistik tätig und beschäftigt ca. 350 Mitarbeiter/innen an verschiedenen Standorten in und um Aschaffenburg. Für die Abwicklung von Aufträgen für Großkunden ist eine Flächenerweiterung und der Neubau von 2 Lagerhallen erforderlich. Hierdurch sollen 20 neue Arbeitsplätze entstehen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine industrielle Prägung i.S.d. § 9 BauNVO auf. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von 26.528 m² ergeben sich durch die tatsächliche Ausnutzung eine GRZ von 0,59 und eine GFZ von ebenfalls 0,59. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Durch die Erweiterung werden Arbeitsplätze für 20 Beschäftigte geschaffen. Hieraus ergeben sich 6,7 erforderliche PKW-Stellplätze. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 36 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergeben sich vorliegend 4 Fahrradstellplätze. Auf dem Baugrundstück werden 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die PKW-Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Hieraus ergeben sich vorliegend 9 Laubbäume, welche im Bereich der Grünstreifen entlang der Parkplätze angepflanzt werden. Gem. den vorliegenden Planunterlagen sind 10 Laubbäume geplant. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.
Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. xxx Gemarkung Leider sind entweder zu einem Grundstück rechtlich zu vereinigen oder die Erschließung in sonstiger Weise dauerhaft dinglich zu sichern.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I.
I. Dem Antrag der Firma Teamlog Verwaltungs GmbH zum Neubau einer Lager- und Umschlaghalle für Lagerbehälter und einer Lagerhalle mit Freilager auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx und weitere, Gemarkung Leider, Germanenstraße 30 in 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / uvs/ 5/7/17. Neubau von 47 Apartments und Nutzungsänderung der Gentilburg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 6028/1 und 6028/2, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße 2 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma JH 1 Würzburger Straße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20160314
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
|
ö
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Beschließend
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7 | uvs/ 5/7/17 |
.Beschluss:
1. Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Neubau von 47 Apartments und Nutzungsänderung der Gentilburg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xx und xx
, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße 2 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma JH 1 Würzburger Straße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20160314“ aufgrund der Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.05.2017 und der Kommunalen Initiative vom 05.05.2017 (Anlage 1) abgesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den beantragten Ortstermin durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. / uvs/ 5/8/17. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 4363/14 und 4363/15, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße 40 und 42, durch die Firma JS BauForum GmbH, BV-Nr. 20170027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
|
ö
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Beschließend
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8 | uvs/ 5/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.02.2017 beantragte die Firma JS BauForum GmbH den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße xxx in 63743 Aschaffenburg.
Geplant ist die Errichtung eines teilunterkellerten, zweigeschossigen Wohngebäudes mit Dachgeschoss. Das Mehrfamilienhaus verfügt im Erdgeschoss über 2, im 1. Obergeschoss über 3 und im Dachgeschoss über 2 Wohneinheiten mit Größen zwischen 65 und 112 m². An der östlichen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück Hindemithstraße xxx ist im Bereich des Erdgeschosses eine Durchfahrt zum hinteren Teil des Grundstückes geplant. Hier werden ein Carport mit 4 Stellplätzen, sowie 4 weitere offene PKW-Stellplätze, sowie 16 überdachte Fahrradabstellplätze errichtet. Das Gebäude wird direkt auf der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze errichtet.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 26/1 „Nördlicher Ortsteil - Obernau“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA), gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die geplante Wohnnutzung hält die Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein.
Das Baugrundstück weist eine Größe von 953 m² auf. Die überbaute Grundfläche liegt bei ca. 339 m². Die zulässige GRZ beträgt 0,4 und wird durch das Bauvorhaben mit 0,36 eingehalten. Die Geschossfläche erreicht mit ca. 878 m² eine GFZ von 0,92 und überschreitet die zulässige GFZ von 0,8. Dies entspricht einer Fläche von 116 m². Die beidseitige Grenzbebauung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Außerdem werden die Baugrenzen überschritten:
- durch die Balkone um 18,66 m² und
- durch die Terrassen um 21,60 m².
Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiungen nicht berührt. Ca. 55 m² der Geschossflächenüberschreitung entfallen allein auf die Durchfahrt im Erdgeschoss des Gebäudes zur Erschließung der im rückwärtigen Grundstücksteil gelegenen PKW-Stellplätze. Weitere ca. 178 m² entfallen auf das Dachgeschoss, welches kein Vollgeschoss darstellt. Zum Ausgleich der Überschreitungen der Baugrenzen und GFZ sind die Dächer des Carports und der Fahrradunterstellhalle extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen. Außerdem sind zur Eingrünung des Grundstückes Anpflanzungen von 7 Laubbäumen (Ahorn), sowie die Anlegung bepflanzter Rasenstreifen durchzuführen. Zur Sicherung der Eingrünung und Bepflanzung ist eine Sicherheitsleistung von xxx zu hinterlegen.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 qm je 1 Stellplatz für größere Wohnungen je 2 Stellplätze erforderlich. Bei 6 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 m² und einer Wohnung mit 112 m² ergibt sich hieraus ein Stellplatzbedarf im Umfang von 8 Stellplätzen. Nachgewiesen sind im Carport 4 PKW-Stellplätze, sowie 4 weitere offene PKW-Stellplätze. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes ist die Errichtung von 16 überdachten Fahrradabstellplätzen geplant. Für die 7 Wohneinheiten sind insgesamt 14 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 666 qm Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Im rückwärtigen Bereich ist ein Kinderspielplatz in ausreichender Größe auszuweisen. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500 € zu hinterlegen.
Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Obernau sind zu einem Grundstück zu verschmelzen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Dem Antrag der Firma JS BauForum GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße 40 und 42 in 63743 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. / uvs/ 5/9/17. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2016 wegen "Errichtung einer geeichten Fluglärm-Messstation in Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
|
ö
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Beschließend
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9 | uvs/ 5/9/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2016 wegen "Errichtung einer geeichten Fluglärm-Messstation in Aschaffenburg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / uvs/ 5/10/17. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten mit Tiefgarage, 2 Garagen und Carport auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Brunnengasse in 63741 Aschaffenburg durch die Fa. Freund Bauunternehmung GmbH, BV-Nr. 20170062
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
|
ö
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Beschließend
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10 | uvs/ 5/10/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.03.2017 beantragte die Firma Freund Bauunternehmung GmbH den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten mit 2 Garagen und Carport auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Leider, Brunnengasse in 63741 Aschaffenburg.
Für den ersten Bauabschnitt wurde bereits der Bau von 3 Wohnhäusern (Häuser A, B, C) mit Tiefgarage in der Brunnengasse xx, 63741 Aschaffenburg am 19.04.2016 genehmigt BV-Nr.: xx).
Im hier vorliegenden 2. Bauabschnitt (Haus D) ist die Errichtung eines weiteren zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss mit insgesamt 5 Wohneinheiten, 2 Garagen, sowie einem Carport geplant. Die Wohnungen verfügen über Wohnflächen von 2 mal je ca. 97 m², 2 mal je 116 m² und 1 mal ca. 141 m². Die Gesamtwohnfläche beträgt 567 m². Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Sämtliche Wohnungen sind demnach barrierefrei erreichbar.
In der Stichstraße zwischen der Ruhlandstraße und der Brunnengasse wird ein Poller errichtet, welcher eine Durchfahrt verhindert. Die oberirdisch gelegenen Stellplätze zu den bereits genehmigten Häusern A, B und C (1. Bauabschnitt) sowie zu dem nunmehr beantragten Haus D (2. Bauabschnitt) können daher nur von der Brunnengasse aus angefahren werden.
In einem späteren 3. Bauabschnitt, welcher nicht Gegenstand dieses Bauantrages ist, ist die Errichtung weiterer 3 Mehrfamilienhäuser (Häuser E, F, G) geplant.
Gemäß Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13/08 „Ruhlandstraße“. Für diesen Bebauungsplan befindet sich derzeit eine Bebauungsplanänderung im Aufstellungsverfahren. Da die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 ff. BauGB bereits durchgeführt worden ist, kann das vorliegende Bauvorhaben bereits nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) beurteilt werden. Damit ist der geänderte Bebauungsplan und nicht mehr der bisher gültige Bebauungsplan für die Beurteilung maßgebend. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anzuerkennen.
Das Bauvorhaben liegt im Überschwemmungsbereich des Mains. Eine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung ist noch einzuholen.
Nach der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² 2 Stellplätze erforderlich. Bei 2 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 m² und 3 Wohneinheiten bis 150 m² ergibt sich ein Stellplatzbedarf im Umfang von 8 PKW-Stellplätzen. Nachgewiesen sind in einem Carport 2 und in der bereits im ersten Bauabschnitt errichteten Tiefgarage sechs weitere Stellplätze. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Für die 5 Wohneinheiten sind insgesamt 12 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 567 m² Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). Nachgewiesen sind 13 Fahrradabstellplätze, davon 10 im Keller und 3 neben dem Eingang. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Im südlichen Grundstücksbereich wird ein Kinderspielplatz mit einer Spielfläche von ca. 137 m² nachgewiesen. Die Fläche dient als Spielplatznachweis für die zu errichtenden Gebäude der Bauabschnitte 2. und 3. (Häuser D – G) und ist von der Größe her für alle 4 Gebäude ausreichend. Zur Sicherung der Errichtung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xx zu hinterlegen.
Gem. Freiflächenplan sind die nicht überbauten Grundstücksflächen zu begrünen, die Mülltonnenabstellflächen einzugrünen. Zudem sind mindestens 4 Laubbäume auf dem Grundstück zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung der Begrünung, bzw. Eingrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xx zu hinterlegen. Für die 4 Laubbäume ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xx zu hinterlegen.
Die Firma Freund Bauunternehmung GmbH hat außerdem einen Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung zum Aushub der Baugrube für die 3 Häuser des 3. Bauabschnittes (Häuser E – G) sowie zur Errichtung der Bodenplatte für die Tiefgarage beantragt. Der Antragsteller hat ausgeführt, dass der Aushub der Baugrube für alle 4 Häuser in einer Baumaßnahme erfolgen soll, da hierdurch auch der Baustellenverkehr so geführt werden kann, dass die Anwohner weniger beeinträchtigt werden. Dem Antrag kann zugestimmt werden, soweit vor Beginn des Bodenaushubs die wasserrechtliche Genehmigung vorliegt.
Gleiches gilt für die Teilbaugenehmigung zur Errichtung der Bodenplatte für die Tiefgarage. Diese hängt unmittelbar mit der Errichtung der Fundamente und des Untergeschosses des Hauses D. zusammen. Unter der Voraussetzung, dass vor Beginn der Arbeiten zur Herstellung der Bodenplatte eine genehmigte Planung für die Grundstücksentwässerung vorliegt, kann die beantragte Teilbaugenehmigung für diesen Bauabschnitt erteilt werden.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Dem Antrag der Firma Freund Bauunternehmung GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten mit 2 Garagen und Carport auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Leider, Brunnengasse in 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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11. / uvs/ 5/11/17. Behandlung des Eilantrags der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg e. V. vom 21.04.2017 wegen „Becherpfand Mehrwegbecher“ und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Verwaltung vom 28.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.05.2017
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ö
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Beschließend
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11 | uvs/ 5/11/17 |
.Beschluss:
I. Das Antwortschreiben der Verwaltung an die Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg e. V. (Anlage 3) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr