Datum: 30.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / sps/1/1/17. Fortschreibung des Sportentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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30.05.2017
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ö
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Beschließend
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1 | sps/1/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Für die Stadt Aschaffenburg wurde im Jahr 2009 ein Sportentwicklungsplan in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportwissenschaften und Sport der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (ISS-FAU) erstellt. Entsprechend den Empfehlungen im Maßnahmenkatalog des Sportentwicklungsplans soll dieser in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden. Hierbei soll ein besonderer Schwerpunkt auf den Bedarf an Sportstätten, insbesondere den Bedarf der Sportvereine und Schulen, gelegt werden. Entsprechend dieser Empfehlung hat der Sportsenat des Stadtrats mit Beschluss vom 22.10.2014 die Verwaltung beauftragt, mit einem geeigneten Partner den Bedarf an Sportanlagen zu ermitteln und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans zu veranlassen. Die Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ und die Ergebnisse des Gutachtens „Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg“ des ISS-FAU aus dem Jahr 2013 sollten in diesen Prozess mit einbezogen werden.
Auf Grundlage dieses Beschlusses erfolgte mit dem Institut für Sportwissenschaften und Sport der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (ISS-FAU), das wie vorstehend ausgeführt bereits bei der Sportentwicklungsplanung im Jahr 2009 und der Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2013 eingebunden war, eine Fortschreibung des Sportentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg. Schwerpunkte waren der Bedarf an Sportstätten und die Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans. Die Fortschreibung erfolgte im Zeitraum von Juni 2016 bis März 2017. Das Ergebnis der Fortschreibung des Sportentwicklungsplans liegt vor (s. Anlage). Die Ergebnisse zum Bedarf an Schwimmbädern wurden der Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ in der Sitzung am 26.01.2017 durch das ISS-FAU vorgestellt.
Der Sportsenat nimmt das Ergebnis der Fortschreibung des Sportentwicklungsplans aufgrund der in der Anlage beigefügten „Fortschreibung des Sportentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg“ und der Vorstellung der Ergebnisse durch ISS-FAU, zur Kenntnis.
.Beschluss:
I. Die Fortschreibung des Sportentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / sps/1/2/17. Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SpoFörStAB -;
Übernahme der Kosten für sportärztliche Untersuchungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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30.05.2017
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ö
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Beschließend
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2 | sps/1/2/17 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.06.2017
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ö
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Beschließend
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5 | pl/7/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg trägt die Kosten für sportärztliche Untersuchungen, soweit diese für die Teilnahme an Wettkämpfen durch die Sportfachverbände vorgeschrieben sind (Beschluss des Sportsenats vom 04.06.1975).
Es wird vorgeschlagen, diese Regelung in die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg
– SpoFörStAB – aufzunehmen. Die Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn kein Ersatz durch Dritte (z.B. Krankenkassen) möglich ist.
Die Aufwendungen für ca. 40 – 45 sportärztliche Untersuchungen betragen jährlich ca. 2.000,00 €.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
.Beschluss:
I. In die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB – wird § 3 Absatz 8 wie folgt neu eingefügt:
Die Stadt Aschaffenburg trägt die Kosten für sportärztliche Untersuchungen von Mitgliedern förderungsfähiger Sportvereine, soweit die sportärztliche Untersuchungen für die Teilnahme an Wettkämpfen durch die Sportfachverbände vorgeschrieben sind und ein Ersatz durch Dritte nicht möglich ist.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / sps/1/3/17. Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SpoFörStAB -;
Zuschuss zum Betrieb der Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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30.05.2017
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ö
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Beschließend
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3 | sps/1/3/17 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.06.2017
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ö
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Beschließend
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6 | pl/7/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart hat sich zur Aufgabe gemacht Kinder und Jugendliche aus den Turnvereinen des Turngaues Main-Spessart zu fördern um diese an die Spitze des Turnens in Deutschland zu bringen. Sie ist vom Bayer. Turnverband und dem DTB mit Zertifikat als Turntalentschule anerkannt. Betreut werden ca. 45 Jugendliche aus Vereinen der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
Der Förderverein der Turntalentschule erhält seit dem Jahr 2008 eine jährliche Förderung in Höhe von 2.000,00 € durch die Stadt Aschaffenburg und wird durch die Bereitstellung von kostengünstigen Trainingsmöglichkeiten sowie der Hilfeleistung bei der Beschaffung von notwendigen Geräten, vergleichbar der Förderung an städt. förderungsfähige Sportvereine, unterstützt (Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 26.05.2009). Die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg gewähren Förderungen in gleichem Umfang.
Mit Einführung der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB - zum 01.01.2017 sind alle bisher geltenden Regelungen zur Förderung des Sports außer Kraft getreten (§ 8 Unterabsatz 2 SpoFörStAB).
Es wird vorgeschlagen, die Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart weiterhin in gleichem Umfang zu fördern und dementsprechend in § 8 Unterabsatz 2 SpoFörStAB folgenden Satz einzufügen:
Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 26.05.2009 über die Regelung des Zuschusses zum Betrieb der Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart wird weiterhin angewandt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei den Hhst. 0.5500.7093 bzw. 0.5500.7099 zur Verfügung.
.Beschluss:
I. In § 8 Unterabsatz 2 Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB – wird folgender Satz eingefügt:
Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 26.05.2009 über die Regelung des Zuschusses zum Betrieb der Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart wird weiterhin angewandt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei den Hhst. 0.5500.7093 bzw. 0.5500.7099 zur Verfügung.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / sps/1/4/17. Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SpoFörStAB -;
Bayer. Landessportverband e.V. - BLSV - Sportkreis Aschaffenburg;
Zuschuss zu den Verwaltungskosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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30.05.2017
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ö
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Beschließend
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4 | sps/1/4/17 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.06.2017
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ö
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Beschließend
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7 | pl/7/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Sportkreis Aschaffenburg des Bayer. Landessportverbands e.V. – BLSV – wurde entsprechend der Beschlüsse des Sportsenats vom 24.04.2002, 21.11.2006, 20.10.2010 und 22.10.2014 ein jährlicher Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die Zuschussgewährung ist bis zum Jahr 2018 befristet.
Der Sportkreis Aschaffenburg des BLSV berät und unterstützt die Aschaffenburger Sportvereine in vielen Bereichen des Sports (z.B. Beratung bei Baumaßnahmen u.ä.).
Mit Einführung der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SPoFörStAB - zum 01.01.2017 sind alle bisher geltenden Regelungen zur Förderung des Sports außer Kraft getreten (§ 8 Unterabsatz 2 SpoFörStAB).
Es wird vorgeschlagen, dem Sportkreis Aschaffenburg des BLSV weiterhin einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 1.500,00 € zu gewähren und dementsprechend folgenden Satz in § 8 Unterabsatz 2 der SpoFörStAB einzufügen:
Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 22.10.2014 über die Regelung des Zuschusses zu den Verwaltungskosten des Bayer. Landessportverbands e.V. – BLSV – wird weiterhin angewandt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
.Beschluss:
I. In § 8 Unterabsatz 2 der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB – wird folgender Satz eingefügt:
Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 22.10.2014 über die Regelung des Zuschusses zu den Verwaltungskosten des Bayer. Landessportverbands e.V. – BLSV – wird weiterhin angewandt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.10.2017 15:12 Uhr