Datum: 20.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/6/1/17 Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung
2pvs/6/2/17 PVS/6/2/17
3pvs/6/3/17 Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke mit Pumpstation für den Mainsammler; Vorstellung der Vorentwurfsplanung (durch das Büro Unger, Darmstadt)
4pvs/6/4/17 Sanierung der Stützmauer Obernauer Str.1 - 9 - Vorstellung der Vorplanung
5pvs/6/5/17 Begleitende Maßnahmen zur Verkehrsfreigabe Bahnparallele; Neubau Lichtsignalanlagen, Fußgängerfurten, Tempo-30-Zonen - Bericht der Verwaltung
6pvs/6/6/17 Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße (Nr. 15/1) im Bereich zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und westlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 1775 und 1760/6, Gemarkung Damm (einschließlich); - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung - Zustimmung zum Entwurf des städtebaulichen Vertrages
7pvs/6/7/17 Rathaussanierung - Sachstandsbericht
8pvs/6/8/17 Rathaussanierung; - Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2016
9pvs/6/9/17 Radverkehrsbericht 2017 - Umsetzung von Sofortmaßnahmen
10pvs/6/10/17 Mainuferpromenade
11pvs/6/11/17 Brücke Tuchbleiche; - Sachstandsbericht mit Festlegung der Ausführungsvariante
12pvs/6/12/17 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 06.04.2017 wegen "barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Birkenweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2017
13pvs/6/13/17 neue SPNr.

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1. / pvs/6/1/17. Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 1pvs/6/1/17

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der öffentlichen Auslegung
- Anordnung der Behördenbeteiligung"
aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/6/2/17. PVS/6/2/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 2pvs/6/2/17

.Beschluss:

Der Bericht des Leiters des städtischen Tiefbauamtes über die notwendigen Straßensperrungen im Vorfeld der Verkehrsfreigabe der Bahnparallele wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/6/3/17. Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke mit Pumpstation für den Mainsammler; Vorstellung der Vorentwurfsplanung (durch das Büro Unger, Darmstadt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 3pvs/6/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das beauftragte Büro Unger Ingenieure, Darmstadt, stellt das Projekt in einer Power – Point - Präsentation vor.

Zu dem Projekt sind noch folgende Anmerkungen veranlasst:

1)        Sachstand und Anlass

Das Planungskonzept „Sanierung der Mischwasserentlastung an der Willigisbrücke“ wurde, nach Durchführung eines VOF – Verfahrens, in das genannte Projekt überführt. Dieses Projekt besteht im Wesentlichen aus drei Unterprojekten:

1)        Neubau RÜB Willigisbrücke (als Ersatz für den wegfallenden Regenüberlauf Willigisbrücke) zur ordnungsgemäßen Mischwasserbehandlung und zur hydraulischen Entlastung des Mainsammlers zur Sicherung der regelgerechter Fließverhältnisse
2)        Neubau Pumpstation Mainsammler (als Ersatz für die bestehende Pumpstation südlich der Willigisbrücke) einschließlich Zuleitungssammler vom bestehenden zum neuen Hebewerk
3)        Kanalumbau in der Löherstraße zwischen Parkhauszufahrt und Willigisbrücke

Die Maßnahmen unter 1) und 2) werden in einem Projekt durchgeführt, die Maßnahme 3) kann erst im Anschluss an die nun vorgestellte Maßnahme durchgeführt werden (vermutlich ab 2020).

Begleitende Maßnahmen wie der Umbau des RÜ Dalbergstrasse und die Neukonzeption im Fischerviertel (Hochwasserpumpwerk, Umbau RÜ Ankergasse) sind bereits durchgeführt bzw. angelaufen.

Das neue RÜB Willigisbrücke dient der Entwässerung des Gebietes Innenstadt innerhalb der Ringstrasse. Die neue Pumpstation Mainsammler ersetzt die bestehende veraltete Pumpstation.
Diese Anlage hat eine zu geringe Förderleistung, ist extrem störanfällig, bei Hochwasser nicht zugänglich und ist für das Personal bei der Wartung sehr gefährlich, zudem entstehen hohe Betriebskosten für Reparatur und Wartung. Diese hebt das im Mainsammler aus Richtung Becken Adenauerbrücke ankommende Mischwasser um mehrere Meter. Danach kann das Abwasser bis zum Klärwerk wieder im freien Gefälle fließen. Die gehobenen Abwässer stammen aus den Stadtteilen Obernau, Schweinheim, Gailbach, Oststadt sowie dem südlichen Ortsteil von Haibach. Zur Versorgung der neuen Anlagen muss von der AVG im erweiterten Baufeld eine neue Trafostation errichtet werden.


2)        Projektstand

Parallel zur Vorentwurfsplanung wurden bereits Gespräche mit betroffenen Institutionen geführt. Hier geht es im Wesentlichen um Leitungsverlegungen aus dem Baufeld heraus (AVG: Gas, WSV: Glasfaserkabel, Westnetz (RWE-Tochter): 110 kV – Trasse) und um Versorgungsleitungen für die kommenden Bauwerke (AVG: Strom und Wasser) sowie um Grundstücksfragen (WSV).
Die Power – Point – Präsentation geht auf diese Aspekte vertiefend ein.

Betreffend den gewählten Standort des Beckens waren folgende Punkte mitentscheidend:

4)        Lage des Beckens in Bezug auf die nördlich angrenzende historische Stützmauer an der Suicardusstrasse
5)        Lage außerhalb des Überschwemmungsbereiches des Mains bei HQ 100 (soweit möglich)
6)        Minimierung des Verlustes an Retentionsraumes beim HQ 100: Forderung der Wasserbehörden auf Ausgleich im unmittelbaren Nahbereich
7)        Weitestgehender Schutz der Mainwiesen (Vegetation, Aufenthaltsqualität)
8)        Gute Einpassung in die sensible Umgebung
9)        Integration einer öffentlichen Toilettenanlage in das Betriebsgebäude (in Nähe zum Spielplatz)
10)        Bauwerke (unterirdisches Becken und Pumpstation sowie oberirdisches Betriebsgebäude) müssen für Wartungsarbeiten mit dem Lkw anfahrbar sein

Aus diesem Grund wurde von Anfang an ein Planungsbüro für Landschaftsgestaltung sowie die einschlägigen städtischen Ämter (Gartenamt, Stadtplanungsamt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) eingebunden.

Weitere Ausführungen in der Power – Point- Präsentation.

3)        Kosten
4)        Finanzierung

Zu Kosten und Finanzierung wird nach der Zustimmung zur räumlichen und technischen Planung eine eigene Beschlussvorlage erstellt. Ihre Beratung ist am 17.07.2017 vorgesehen. Ein maßgeblicher Faktor für die Kostenermittlung sind auch bei diesem Projekt die schwierigen Untergrundverhältnisse. Hierzu wurde im Vorfeld eine Reihe von Gutachten vergeben, deren Ergebnisse bereits vorliegen und in die Beratung im Juli einfließen werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Vorentwurfsplanung zur Positionierung und landschaftsplanerischen Einpassung des RÜB und der Betriebsgebäude einschließlich der architektonischen Gestaltung der oberirdischen baulichen Anlagen wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung auszuarbeiten.

4. Begleitend zur Entwurfsplanung ist eine Beteiligung der Anlieger und der Bürgerschaft durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4. / pvs/6/4/17. Sanierung der Stützmauer Obernauer Str.1 - 9 - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 4pvs/6/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Entlang der Obernauer Straße, in Verlängerung der Fischerhohle, wird die bestehende Böschung durch eine knapp 100 m lange, etwa 0,90m bis 1,30m hohe Stützmauer abgefangen. Für Fußgänger gibt es die Möglichkeit eine langgezogene Treppe zu nutzen, um in den Bereich der Obernauer Straße 1-9 zu kommen. Eine weitere, kürzere Treppe gibt es etwa auf halber Länge der Stützwand, Höhe Hausnummer 7.
Auf Höhe von Hausnummer 7 befindet sich in der bestehenden Stützmauer eine Nische. Bei Niederschlägen sammelt sich hier Schichtenwasser aus dem angrenzenden, oberen Gelände. Bei trockenen Wetterperioden ist hier kein „Quellwasser“ aufzufinden. Bei den vorgeschlagenen Varianten wird das anfallende Schichtenwasser durch eine Drainage aufgefangen bzw. kann bei eine Ausführung mit Gabionen, durch die Wand selbst austreten.
Im Jahr 2012 fand durch das Ingenieurbüro Ullrich, Aschaffenburg, eine augenscheinliche Beurteilung der Böschung statt. Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die Standsicherheit der oberen Böschung nicht mehr gegeben ist und daher eine direkte Befahrung durch Pkw bzw. Lkw vermieden werden muss. Hierzu wurde am 14.06.2013 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die die Sperrung der Obernauer Straße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von über 3,5t und der kurzen Treppe aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit zum Inhalt hatte.


Die Standsicherheit der Stützmauer, die am Böschungsfuß verläuft, wurde im März 2016 durch das Ingenieurbüro Hock, Haibach, geprüft. Hierzu wurde an vier verschiedenen Stellen Bohrkern-untersuchungen vorgenommen, um die Wanddicke festzustellen. Für den statischen Nachweis wurde ein Schnitt an einer Bohrkernentnahme gewählt, der hinsichtlich Böschungshöhe und –neigung deutlich günstigere Werte aufweist als an den übrigen Positionen. Bereits der gewählte Schnitt konnte rechnerisch nicht mehr nachgewiesen werden. Als Sofortmaßnahme wurde daraufhin die Sperrung der Obernauer Straße durch Herrn Oberbürgermeister Herzog verfügt und am 01.04.2016 verkehrsrechtlich angeordnet. Es verblieb jedoch ein Durchgang für Fußgänger. Der Gehweg unten entlang der Stützmauer wurde vollständig gesperrt, so dass Fußgänger nun die gegenüberliegende Seite nutzen müssen. Um die Böschung zu entlasten, wurde gleichzeitig eine Leitlinie mit 1,0m Abstand zum Fahrbahnrand aufgebracht.
Am 12.04.2016 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat über die straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungen zum Neubau der Böschungssicherung zu erstellen und die Vorplanung vorzustellen.
Um die Planung zu erstellen wurde die Verwaltung durch den Haupt- und Finanzsenat am 07.11.2016 dazu ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro Krebs und Kiefer einen Ingenieurvertrag mit stufenweiser Beauftragung abzuschließen. Gleichzeitig erhielt das Büro den Auftrag für Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung).
Am 09.05.2017 fand mit dem Stadtrat ein Termin zur Ortseinsichtnahme statt, an dem auch Anlieger teilgenommen haben.


2. Projektbeschreibung

Das Projekt gliedert sich insgesamt in drei Teilmaßnahmen:
  1. Erneuerung der Stützmauer
  2. Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn im Bereich der Obernauer Straße 1-9
  3. Verlängerung bzw. Erneuerung des vorhandenen Kanals

Erneuerung der Stützmauer

Aufgrund der in den Gutachten festgestellten Sicherheitsdefizite von Stützmauer wie auch Böschung ist ein Neubau der Stützwand unumgänglich. Zur Auswahl stehen drei verschiedene bauliche Varianten:

Variante Ia: Winkelstützwand mit Trägerbohlverband
Die Variante I sieht als Ersatzneubau eine Winkelstützwand in Ortbetonbauweise vor, die in ihrer Geometrie gut der Geländeform angepasst werden kann. Sie besteht aus dem Fuß mit einem erdseitigen und einem luftseitigen Sporn. Der erdseitige Sporn reicht bis ca. 2 m hinter die Vorderkante der aufgehenden Wand wobei der luftseitige 50 cm unter den Gehweg ragt. Am Wandkopf ist der über die Wandvorderkante hinausragende Gesimsbalken geplant, auf dem ein Holmgeländer befestigt wird. In der Gründungsebene wird unter der Aufstandsfläche der Winkelstützwand eine Sauberkeitsschicht eingebaut.
Auf der Rückseite der Ortbetonstützwand wird zur Vermeidung des Aufstaus von zutretendem Niederschlags- oder Sickerwasser eine Vertikaldränage eingebaut. Das anfallende Wasser wird in einer am Fuß der Wand verlaufenden Teilsickerleitung gefasst und der Vorflut zugeführt.
Für die Herstellung der Winkelstützwand ist eine Baugrubensicherung erforderlich, welcher in der Variante Ia durch einen Trägerbohlverbau vorgesehen ist und hinter dem erdseitigen Sporn erfolgt. Nach einem Teilaushub wird zwischen Stahlträgern der anstehende Boden mittels Kanthölzern gesichert bevor der weitere Aushub erfolgen kann. Der Verbau kann überwiegend ohne Rückverankerung d. h. frei auskragend hergestellt werden, ab einer freien Höhe von ca. 2,5 m werden jedoch Rückverankerungen erforderlich, die gegebenenfalls in die Nachbargrundstücke reichen. Bei der Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken sind entsprechende vertragliche Reglungen mit den Eigentümern erforderlich.
Die Bohrungen, in welche die Träger eingestellt werden, müssen von einer Arbeitsbohrebene aus hergestellt werden, welche in der Obernauer Straße vor der bestehenden Stützmauer angeschüttet werden muss. Hierzu kann die ohnehin erforderliche Vorschüttung zur Sicherung der Stützmauer entsprechend erweitert werden. Die Arbeitsebene ragt aufgrund ihrer erforderlichen Höhe sowie der durch die Größe des Bohrgerätes geforderten Breite über die Straßenmitte der Obernauer Straße hinaus. Dieser Umstand erfordert, während der Herstellung der Bohrträger, eine Vollsperrung der unteren Obernauer Straße.

Die Ansichtsfläche der Betonwand ist schalungsglatt und betongrau, der Gesimsbalken analog. Gestaltungselemente können bei Bedarf in der Schalung berücksichtigt werden. So wären zum Beispiel Holzstrukturen bei dem Einsatz von Brettschalungen o. ä. möglich.

Variante I b: Winkelstützwand mit Vernagelung und Spritzbeton


Die Variante Ib unterscheidet sich lediglich in der Art der Baugrubensicherung von der Variante Ia. Hier ist statt des Bohrträgerverbaus eine Böschungsvernagelung mit Spritzbetonschale vorgesehen.
Der Ablauf sieht vor, dass die Böschung bis auf eine freie Höhe von ca. 1,3 m unter ca. 70° geböscht abgetragen und anschließend der anstehende Boden durch eine Spritzbetonschale gesichert wird. Vor dem weiteren Aushub erfolgt eine temporäre Sicherung durch Bodennägel d. h. durch mit Zementstein ummantelte Stahlzugglieder, die in einem Raster von max. 1,5 m horizontal und vertikal durch den aufgebrachten Spritzbeton eingebaut werden.
Die Lage der so gesicherten steilen Böschung orientiert sich wie der Bohrträgerverbau an der Hinterseite des erdseitigen Sporns der Winkelstützwand.
Die Bodennägel reichen dabei mit Längen von bis zu 5 m hinter die Spritzbetonschale in den dort vorhandenen Böschungsbereich bzw. unter die Verkehrsfläche.
Im Bereich der Verkehrsfläche führt dies zu der Anordnung von Bodennägeln in einem Abstand von ca. 1m oberhalb und unterhalb des dort neu verlegten Mischwasserkanals. Bei einer späteren Kanalsanierung kann dies zu Mehraufwendungen der Arbeiten durch die im Boden verbleibenden Bodennägel führen.
Für die Durchführung dieser Art der Baugrubensicherung ist jedoch nur eine halbseitige Sperrung der Obernauer Straße notwendig.

Variante II: Bohrpfahlwand


In der Variante II ist eine überschnitte Bohrpfahlwand zur Sicherung des Geländesprungs geplant. Bei der Vorbemessung wurden Pfähle mit einem Pfahldurchmesser von 75 cm und einem Achsabstand von 60 cm dimensioniert. Es sind bei der Ausführung der überschnitten Bohrpfahlwand keine zusätzlichen Baugrubensicherungen erforderlich. Die bestehende Stützmauer wird dabei teilweise durchörtert. Aufgrund der geringen Wandhöhen an den Enden der Stützwand sind dort Pfahllösungen nicht mehr sinnvoll. Darum werden an den Wandenden auch bei dieser Variante Winkelstützwände vorgesehen.

Für das Bohren der Pfähle ist eine Arbeitsebene erforderlich, Wie in der Variante I kann die erforderliche Vorschüttungen zur Sicherung der bestehenden Wand auch hierzu entsprechend erweitert werden. Die Arbeitsebene endet ohne Berücksichtigung der Böschungsausbildung rund 0,8m vor dem Bordstein des gegenüberliegenden Gehwegs, was eine Vollsperrung der „unteren“ Obernauer Straße für die Dauer der Bohrarbeiten erfordert.

Nach der Fertigstellung der Bohrpfähle wird die Arbeitsebene und die Reste der Bestandswand entfernt. Die Oberkante der so erstellten Bohrpfahlwand liegt in den hohen Wandbereichen somit herstellungsbedingt noch deutlich unter der erforderlichen Oberkante der Stützwand. Um die erforderliche Höhe der Stützwand zu erreichen, muss auf der Bohrpfahlwand eine Stahlbetonwand mit entsprechender Höhe aufgesetzt werden. Hierzu wird auf der Bohrpfahlwand ein Kopfbalken angeordnet, welcher in die aufgehende Wand übergeht.

Die übliche Ansichtsfläche einer überschnittenen Bohrpfahlwand ist unregelmäßig. Die Rundungen / Zwickel der Pfähle sind sichtbar, was zu Ansammlungen von Laub und Verunreinigungen ggfs. auch Tausalzen, die in die Betonkonstruktion eindringen könnten, führt. Es ist darum eine Vorsatzschale vor der Bohrpfahlwand geplant.
Als oberer Abschluss der Stützwand wird auf der aufgesetzten Stützwandkonstruktion ein Gesimsbalken angeordnet. Auf dem Gesimsbalken wird wie oben bereits erwähnt ein Holmgeländer vorgesehen.
Um einen Aufstau von ggf. zutretendem Sickerwasser hinter der Wand zu vermeiden, wird in Höhe des Pfahlkopfes im Hinterfüllbereich der aufgesetzten Wand eine Längsdränage angeordnet. Diese wird wie bei der Variante I der Vorflut oder einem Sickerschacht zugeführt.

Variante III: Gabionenstützwand


In der Variante III wird zur Sicherung des Geländeversprungs eine Gabionenwand geplant analog zu den Stützwänden in der Glattbacher Straße.

Eine Gabionenwand besteht aus Drahtgitterkörben, die mit Steinen maschinell oder per Hand befüllt werden. Die Gabionenkörbe werden auf bewehrten Betonstreifenfundamenten aufgebaut und untereinander horizontal und vertikal verbunden. An der Wandvorderseite werden die Körbe in einer Flucht ausgerichtet.
Die Geländerpfosten am Wandkopf können in der obersten Reihe der Gabionen eingesetzt werden. Eine Dränage hinter der Wand zur Vermeidung von Stauwasser ist bei Gabionenwänden nicht erforderlich. Auftretendes Oberflächen- bzw. Sickerwasser kann durch die Wand unterhalb des Gehwegs austreten.
Zur Herstellung einer Gabionenwand werden im Grunde die gleichen Platzverhältnisse wie sie zur Herstellung einer Winkelstützwand erforderlich sind benötigt. Die Aushubmengen entsprechen darum nahezu denen der vorgenannten Variante I. Als Baugrubensicherungen kommen darum auch die gleichen Verbauvarianten (Trägerbohlverbau oder Vernagelung mit Spritzbeton) wie sie in der Variante I beschrieben wurden zur Anwendung.

Gegenüberstellung der Varianten 

Bauteile/Bauablauf
Var. Ia)
Winkelstützwand Bohrträger-verbau
Var. Ib
WinkelstützwandBodenver-nagelung
Var. II
Bohrpfahlwand
Var. III
Gabionenstützwand
Baugrubensicherung
erforderlich
erforderlich
-
erforderlich
Platzbedarf Baustellensicherung

Geringer als bei Ia
-
Wie bei I
Obernauer Straße unten Teilsperrung
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Obernauer Straße unten Vollsperrung
teilweise
-
teilweise
Wie Var. Ia u. Ib
Obernauer Straße oben Teilsperrung
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Gesamte Dauer
Obernauer Straße oben Vollsperrung
teilweise

teilweise
Wie Var. Ia u. Ib
Stützschüttung
H = 1,1 m
H = 1,1 m
H = 1,1 m
H = 1,1 m
Arbeitsbohrebene
H ca. 2,2 m
-
H. ca. 1,2 m
Wie Var. Ia u. Ib
Sicherung der Bohrebene
Ggfs. erforderlich



Verbleibende Sicherungselemente
ja
ja
-
Wie Var. Ia u. Ib
Folgekosten bei Kanal-
sanierungsarbeiten
ja
ja
-
ja
Beeinflussung Nachbargrundstücke
Ggfs.



Aushubmassen
groß
mittel
gering
Wie Var. Ia u. Ib
Setzungen im Bereich der Böschung
möglich
möglich
-
möglich
Ansichtsfläche
Beton ggfs. mit Struktur
Beton ggfs. mit Struktur
Beton ggfs. mit Struktur
Drahtgitterkorb mit Naturstein
Wiederherstellung Verkehrsflächen
erforderlich
erforderlich
erforderlich
erforderlich

Verkehrsfläche

Die Verkehrsfläche wird im Zuge der Maßnahme bis zum Anschluss in der Fischerhohle aufgrund der mangelnden Frostsicherheit des Untergrundes grundhaft erneuert.

Von der Fischerhohle kommend erhält die Obernauer Straße eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Auf Seite der Böschung schließt sich ein Schrammbord von 75 cm an, dass durch einen 15 cm hohen Hochbord von der Fahrbahn abgetrennt wird. Gleichzeitig nimmt das Schrammbord ein Holmgeländer auf. Durch das Schrammbord wie auch dem Geländer wird ein Abkommen der Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn verhindert.

Im Bereich der Hausnummer 5 erhält der Querschnitt eine Breite von 4,50 m, um die Zu- bzw. Ausfahrt aus dem dortigen Carport zu gewährleisten. Um den Lederhülsenbaum auf Höhe von Hausnummer 2a zu erhalten erfolgt eine kurze Einengung.

Es ist beabsichtigt, die Obernauer Straße in zwei Sackgassen aufzuteilen, ähnlich wie die Situation schon heute durch die Straßensperrung aufzufinden ist, um dem Wunsch der Bürger nach einer Verkehrsberuhigung entgegen zu kommen. Mitte bis Ende März 2017 ist hierzu eine Bürger-information durchgeführt worden. Feuerwehr und Entsorgungsbetrieben sind mit Bildung der Sackgassen unter der Voraussetzung einverstanden, dass die Sperrung durch herausnehmbare Pfosten gebildet wird.

Treppenanlagen/Böschungsfläche:

Im Bereich der Mauer existieren zwei Treppen. Die kurze Treppe vor Flurstück 6537/2 wurde aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit bereits 2012 gesperrt. Für die langgezogene Treppen-anlage vor dem Flurstück 6534 wurde am Mittwoch, den 26.08.2016, sowie Donnerstag, den 27.08.2016, eine Videozählung der die Treppe benutzenden Fußgänger durchgeführt. Durchschnittlich nutzten ca. 50 Personen/Tag die Treppenanlage.

Die vorhandene Böschungsfläche zwischen Obernauer Straße und Fischerhohle ist als Biotop ausgewiesen und muss für die Baudurchführung komplett gerodet werden. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt eine Neubepflanzung der Böschung. Bei einem Verzicht auf einen Erhalt der Treppe könnte eine Fläche ca. 50 m² entsiegelt und zusätzlich renaturiert werden.
Für Fußgänger würde der Verzicht auf einen Erhalt der Treppe einen Umweg von 160 m bedeuten. Es stünde dann aber auch ein barrierefreier Zugang zur Verfügung. Durch den Verzicht auf eine Treppenanlage vereinfachen sich die Planung sowie die bauliche Ausführung, es entstehen geringere Kosten und die Möglichkeit zur Renaturierung einer versiegelten Fläche. Daher schlägt die Verwaltung aufgrund der o. g. Aspekte und der geringen Nutzung durch Fußgänger vor, die Planung für die Errichtung einer Treppenanlage nicht weiter zu verfolgen, da diese ohnehin nicht barrierefrei ausgestaltet werden könnte.

Erneuerung des Kanals

Der vorhandene Mischwasserkanal endet bei Flurstück Nr. 6534 in einem bestehenden Schacht. Von dort wird das Mischwasser über eine Gefällestrecke dem Kanal in der unteren Obernauer Straße zugeführt. Hierbei wird die vorhandene Stützmauer unterquert. Gleiches gilt für die Hausanschlüsse.

Um die Erneuerung der Stützmauer zu ermöglichen, müssen zunächst die vorhandenen Kreuzungen entfallen. Da dies nicht ohne Ersatzmaßnahmen möglich ist, wird die Erweiterung des Mischwasserkanals vorab ausgeführt. Hierzu wird der vorhandene Kanal aus der Werkstraße kommend Richtung unterer Obernauer Straße verlängert und die Hausanschlüsse umgebunden.
Um dies vor dem Neubau der Stützmauer zu ermöglichen, muss die bestehende Wand durch eine Stützschüttung gesichert werden, damit im oberen Bereich der Obernauer Straße mit schweren Baugeräten gearbeitet werden kann. Kreuzungen zwischen Hausanschlüssen bzw. Kanal und der Stützmauer und ihre gegenseitige Beeinflussung werden durch den Kanalneubau vermieden. Es bestehen für die Stützmauer aufgrund des Kanals keinerlei Zwangspunkte.

Da der Kanal in der Fischerhole mit seinem derzeitigen Querschnitt nicht ausreicht, muss dieser von der neuen Einleitstelle bis zur Anschlussstelle Fischerhohle/Obernauer Straße mit einem größeren Querschnitt erneuert werden.


3. Kosten

Variante/
Kosten
brutto
Variante Ia:
Winkelstützwand mit Trägerbohl-wandverbau
Variante Ib:
Winkelstützwand mit Vernagelung
Variante II
Bohrpfahlwand
Variante III
Gabionenstützwand
mit Vernagelung
ohne Treppe
1.676.483 €
1.460.329 €
1.606.871 €
1.396.688 €
Treppe
53.978 €
53.978 €
77.778 €
53.978 €
mit Treppe
1.730.461 €
1.514.307 €
1.684.649 €
1.450.666 €

Die Variante Gabionenstützwand stellt im Gesamtkontext die wirtschaftlichste Ausführung dar. Ohne Treppenanlage ist mit Baukosten in Höhe von ca. 1.400.000 € brutto zu rechnen.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel in einer Summe von 1.450.000 € wie folgt vorgesehen:

Bauvorhaben/Haushaltsjahr
2017
2018
Straßenbau
Hhst 1.6400.9515
150.000 €
1.000.000 €
Kanalbau
Hhst. 1.7100.9503
50.000 €
250.000 €


5. Weiteres Vorgehen

Die Planung wird nach Freigabe der Vorplanung durch den Stadtrat durch das Ingenieurbüro Krebs und Kiefer fortgeführt, so dass im IV. Quartal eine Vorstellung der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat erfolgen kann.
Es ist vorgesehen, im Jahr 2017 die Planungen abzuschließen, so dass die Ausschreibungs-unterlagen im I. Quartal 2018 erstellt werden können und eine Vergabe der Maßnahme im II. Quartal erfolgen kann.
Der Baubeginn der Baumaßnahme ist für das III. Quartal 2018 vorgesehen. Für die Umsetzung ist eine Dauer von etwa 12 Monaten angedacht, so dass die Bauausführung voraussichtlich im III. Quartal 2019 abgeschlossen werden kann.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgelegten Vorplanung mit der langgezogenen Treppenanlage gemäß Variante Gabionenstützwand zu.
2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der vorgestellten Planung die Entwurfsplanung einzuleiten.
3.        Die Entwurfsplanung mit entsprechender Kostenberechnung wird dem Stadtrat mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. / pvs/6/5/17. Begleitende Maßnahmen zur Verkehrsfreigabe Bahnparallele; Neubau Lichtsignalanlagen, Fußgängerfurten, Tempo-30-Zonen - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 5pvs/6/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Der Straßenzug Lange Straße - Ottostraße zwischen Merlostraße und Glattbacher Straße ist zur Zeit mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgewiesen. Die beiden Querspangen zur Bahnparallele wie auch das Dämmer Tor sind mit Lichtsignalanlagen (LSA) ausgestattet. An der Einmündung der Heinrich-Böll-Straße befindet sich eine LSA mit Fuß-gängerfurt auf Seite des Dämmer Tors. Am Dämmer Tor selbst ist eine Fußgängerschutzanlage (FSA) mit Dauergrün für Fußgänger vorhanden. Die Anlage ist für Blinde und Sehbehinderte entsprechend ausgestattet. Taktile Elemente im Boden erleichtern Blinden und Sehbehinderten das Auffinden des Tasters. An der östlichen Querspange, der Bert-Brecht-Straße, ist ebenfalls eine LSA vorhanden. Fußgängerfurten sind dort in jedem Knotenarm anzutreffen.

Der Knotenpunkt an der Glattbacher Überfahrt wird derzeit umgebaut. Radfahrer werden durch Schutzstreifen über die Kreuzung geführt. Die Schutzstreifen enden bzw. beginnen kurz hinter der Raiffeisenbank.

Das Gebiet zwischen Schillerstraße und Ottostraße bzw. Lange Straße ist als Tempo-30-Zone ausgeschildert. Das Gebiet ist Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Aschaffenburg. Der Straßenzug Ottostraße - Lange Straße selbst ist nicht im Lärmaktionsplan enthalten.

Aufgrund der Anbindung eines Parkhauses mit 600 Stellplätzen an die östliche Querspange, der Bert-Brecht-Straße, wurde im November 2009 ein verkehrstechnisches Gutachten durch das Ingenieurbüro Obermeyer erstellt. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die Einmündungen Bert-Brecht-Straße/Lange Straße wie auch Heinrich-Böll-Straße/Lange Straße im Zwischen-zustand ohne Bahnparallele nicht leistungsfähig genug sind, um das zu erwartende Verkehrs-aufkommen zum Parkhaus abwickeln zu können. Um die Leistungsfähigkeit sicherzustellen, musste die Einmündung östliche Querspange/Lange Straße mit einer LSA ausgestattet werden.

Wegen der prognostizierten Verkehrsmengen und dem damit verbundenen starken Durchgangs-verkehr in der Lange Straße bis zur Fertigstellung der Bahnparallelen wurde an der Fußgänger-querung am Dämmer Tor eine FSA vorgesehen.

Mit Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Bahnparallelen am 10.Juli 2017 werden sich die jetzigen Verkehrsströme verändern.

Der Bebauungsplan 18/11 „Bahnparallele“ und 18/14 „südliche Lange Straße – Mitte“ enthält im Hinblick auf eine LSA an den Einmündungen der Querspangen zur Ottostraße bzw. Lange Straße keine verkehrsrechtlichen Regelungen. Der tiefbautechnische Entwurf, der dem B-Plan zu Grunde liegt, sieht an diesen Einmündungen keine Abbiegespuren vor.


2. Projektbeschreibung

Lichtsignalanlagen

Im Juni 2007 wurden bei einer Verkehrszählung in der Lange Straße (ohne Querspangen)
10.300 Kfz/24 h ermittelt. Bei einer weiteren Verkehrsmessung im Februar 2015, beide Querspangen sind vorhanden, reduzierte sich der Kraftfahrzeugverkehr auf 5.500-6200 Kfz/24 h.

In der Verkehrsuntersuchung „Bebauungsplan 18/11 Bahnparallele der Planungsgruppe Nord“ wurde ein Wert von 8.170 Kfz/24 h mit Bahnparallele prognostiziert. Dem gegenüber steht das Verkehrsmodell des Stadtplanungsamtes mit Berücksichtigung der Begrenzung der Schillerstraße auf einen Fahrstreifen je Richtung. Hier wird von einer Höhe von ca. 3.000 Kfz/24 h gesprochen.

Aufgrund dieser Veränderung hinsichtlich der Verkehrsbelastungszahlen werden die LSA an den Einmündungen Heinrich-Böll-Straße/Ottostraße/Lange Straße und Bert-Brecht-Straße/Lange Straße rückgebaut. Die Vorfahrtsregelungen entfallen, so dass die Rechts-vor-Links-Regelung wirksam wird. Auch die FSA mit „Dauergrün“ an der Lange Straße/Behlenstraße/Dämmer Tor wird entfernt.

Absenkungen im Bereich der Einmündungen
Im Bereich der Einmündung Heinrich-Böll-Straße/Ottostraße bzw. Lange Straße werden Absenkungen im Gehweg in jedem Knotenpunktarm hergestellt, um Fußgängern eine Querungs-möglichkeit zu geben. An den übrigen Einmündungen sind bereits entsprechende Absenkungen vorhanden.

Tempo-30-Zone
Der Straßenzug Ottostraße – Lange Straße zwischen Merlostraße und Glattbacher Überfahrt wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die vorhandene Beschilderung der bisherigen Tempo-30-Zone wird entsprechend versetzt, die streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie die Vorfahrtsregelungen aufgehoben. Auch von Seiten der Verkehrsbetriebe gibt es hierzu keine Einwände.

Durch den Wegfall des „Dauergrüns“ für Fußgänger am Dämmer Tor entsteht eine ungesicherte Querungsstelle innerhalb der Tempo-30-Zone. Die taktilen Elemente, die zum Taster führen, werden entfernt und der Belag entsprechend dem Bestand ergänzt. Der Bayerische Seh- und Blindenbund ist von der Maßnahme informiert und hat keine Bedenken diesbezüglich geäußert.

Der Bereich, der der bestehenden Tempo-30-Zone angeschlossen wird, ist nicht Teil des Lärmaktionsplans der Stadt Aschaffenburg. Jedoch ist eine Erweiterung der Tempo-30-Zone wünschenswert. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bringt eine Minderung des Lärmpegels um ca. 3 dBA.

Markierung
Die vorhandenen Markierungen für die Abbiegespuren an den Einmündungen der Querspangen zur Ottostraße bzw. Lange Straße werden entfernt, ebenfalls die entsprechenden Haltelinien und Fußgängerfurten in der Ottostraße bzw. Lange Straße. Die verbleibenden Markierungen in der Heinrich-Böll-Straße bzw. Bert-Brecht-Straße werden aufgenommen und zu einer Mittellinie geführt, die mit Beginn der Tempo-30-Zone endet.


3. Kosten

Die Kosten in Höhe von 35.100 € brutto für die Begleitmaßnahmen gliedern sich wie folgt:

Herstellung der Absenkungen an der Einmündung Heinrich-Böll-Straße
10.000 €
Demarkierung
3.600 €
Markierung
1.000 €
Beschilderung
2.500 €
Abbau der Lichtsignalanlagen / Umbau der Steuergeräte
18.000 €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.

4. Finanzierung

Die Kosten für die Herstellung der Absenkungen, die Demarkierung bzw. Markierung und die Beschilderung werden über die Jahresleistungsverzeichnisse des Bauhofs umgesetzt. Der Abbau der Außenanlagen der Lichtsignalanlagen erfolgt über den Bauhof. Der Umbau der Steuergeräte wird an die Firma Stührenberg vergeben.

Die erforderlichen Mittel stehen über die Haushaltsstellen 0.6300.5138 (Unterhalt LSA) sowie 1.6330.9510 (Bahnparallele) zur Verfügung.


5. Weiteres Vorgehen

Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das 4. Quartal 2017 vorgesehen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen zu den Begleitmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis.
2.        Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen beauftragt, wobei die Ampelanlage Behlenstraße erhalten bleiben soll.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. / pvs/6/6/17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße (Nr. 15/1) im Bereich zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und westlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 1775 und 1760/6, Gemarkung Damm (einschließlich); - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung - Zustimmung zum Entwurf des städtebaulichen Vertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 6pvs/6/6/17
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2017 ö Beschließend 4pl/8/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsanlass und -zweck:
Auf den Grundstücken Horchstraße 116 – 120 am westlichen Rand des Stadtteils Damm, auf dem sich das SB-Warenhaus „real“ befindet, beabsichtigt der Betreiber einen Abbruch des bestehenden Marktes und den Neubau des SB-Warenhauses, mit dem er eine Verbesserung des Warenangebots und der Warenpräsentation incl. einer Vergrößerung des Gebäudes und der Verkaufsfläche mit einer ebenerdigen Anordnung anstrebt.
Weiterhin soll neben dem Erhalt des bestehenden Parkdecks auch das Pkw-Stellplatzangebot sowie die verkehrliche Erschließung für den Anlieferverkehr, KFZ, ÖPNV (Haltestelle) + Fahrräder deutlich verbessert werden.
Im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Aschaffenburg ist die Fa. Real als „SB-Warenhaus“ mit neutral bewertetem Wohngebietsbezug aufgeführt und hat untergeordnete Nahversorgungsfunktion für Teile des Strietwalds und Damms.

Derzeit geltender Bebauungsplan und Flächennutzungsplan:
Für den Planungsbereich gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15/1 für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg – Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße aus dem Jahr 1989. Für das Plangebiet ist in diesem Bebauungsplan ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Die Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben (Verkauf an Endverbraucher) ist nicht zulässig.
Die Neuerrichtung eines großflächigen Einzelhandels löst also einen Planungsbedarf aus und erfordert die Aufstellung (bzw. Änderung) eines Bebauungsplanes zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Würdigung und Abwägung öffentlicher und privater Belange.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Aschaffenburg stellt den gesamten Bereich des Plangebietes als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Ein neuer Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel wäre nicht im Sinne des § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bei einem „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann der Bebauungsplan jedoch auch aufgestellt (oder geändert) werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wird (§ 13a Abs.2 Nr.2 BauGB). Diese Voraussetzungen sind in vorliegendem Fall erfüllt.
Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes 2030 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche dargestellt.
Zur weiteren Darlegung des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung, zur weiteren städtebaulichen und planungsrechtlichen Situation wird auf den Aufstellungsbeschluss vom 18.07.2016 verwiesen.
Zu 1.
Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes incl. Begründungsentwurf vom 16.05.2017
Zentrale Planungsziele der Bebauungsplanänderung:
Art der baulichen Nutzung / Verkaufsflächen:
Für das Plangebiet soll ein „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) für großflächigen Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO festgesetzt werden. Dieses Sondergebiet wird bestimmt sein für die Unterbringung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (SB-Warenhaus) mit einer Verkaufsfläche bis zu 6.100 m² für ein breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln sowie Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs incl. einer Konzessionärszone (Bereiche des SB-Warenhauses, in denen andere Unternehmen ihren Standort haben, geplant sind bisher die Sortimente Backwaren, Feinkost, Toto-Lotto, Friseur). Die Verkaufsfläche beinhaltet überwiegend nahversorgungsrelevante und nicht-innenstadtrelevante Sortimente und soll künftig komplett auf einer Ebene erfolgen.
Die höhere Landesplanungsbehörde der Regierung von Unterfranken hat zur beabsichtigten Planung im Hinblick auf die Ziele der Landesentwicklungsplanung bereits ihre Zustimmung erteilt (einschließlich einer Konzessionärsfläche von 215 m² für kleinflächigen Einzelhandel, s. Stn. Reg.v.Uf. vom 16.12.2016).
Die Fa. Real beabsichtigt nun, diese Konzessionärsfläche um 135 m², vorwiegend für Dienstleistungs- und Gastronomienutzung, zur ergänzen. Für diese geringfügige Erhöhung hat die höhere Landesplanungsbehörde bereits ihre Zustimmung signalisiert und zur genauen Prüfung auf das weitere Verfahren verwiesen.
Maß der baulichen Nutzung:

Für die Obergrenze der Grundflächenzahl von 0,8 soll im Sondergebiet ausnahmsweise eine Überschreitung auf 0,9 zulässig sein. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs mit den notwendigen Zufahrten und Rampen auf dem Baugrundstück erfordern diese Überschreitung.
Die Geschossflächenzahl soll auf max. 1,0 festgesetzt werden.
Weiterhin werden Festsetzungen zu den baulichen Höhen (Wandhöhe bis OK Attika) getroffen; diese bewegen sich zwischen 8,50m – max. 10,50m.

Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen:

Die festgesetzten überbaubaren Flächen orientieren sich am abzubrechenden Gebäude und dehnen sich in Bezug auf das neu geplante SB-Warenhaus zusätzlich nach Westen aus.
Des weiteren soll eine abweichende Bauweise festgelegt werden, bei der Einzelgebäude und Gebäudeteile mit einer Gebäudelänge über 50m zulässig sein sollen, um eine ebenerdige Anordnung der gesamten Verkaufsfläche zu ermöglichen.

Verkehrliches Erschließungskonzept:

Das Erschließungskonzept sieht im Zusammenhang mit dem Neubau des SB-Warenhauses vor, die heute vorhandenen, mehreren Zu- und Ausfahrten an der Horchstraße nach Osten an die Wilhelmstraße zu verlegen und zu bündeln, über die die Erschließung der erforderlichen Stellplätze für den Kundenverkehr und die Zufahrt für den LKW-Anlieferverkehr erfolgt. Die Lage der Ein- und Ausfahrt der Tankstelle, deren Nutzbarkeit im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden soll, bleibt unverändert.
Infolge der veränderten Erschließung des Kundenparkplatzes soll die Bushaltestelle nach Osten in die Höhe des Haupteinganges verlegt und barrierefrei gestaltet werden.
Dieses Erschließungskonzept hat mehrere Vorteile: zum einen kann die Anbindung für Fußgänger, Fahrradfahrer und Bus komfortabler und verkehrssicherer gestaltet werden. Zum anderen soll durch die Trennung der heute eng zusammenliegenden Zu- und Abfahrten zur Tankstelle und zum unteren Parkdeck des Real-Marktes an der Horchstraße der KFZ-Verkehr entzerrt und der Rückstau auf die Horchstraße vermieden werden.

Immissionsschutz:

Von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz wurden in Bezug auf die umliegenden Gewerbegebiete, Mischgebiete der Linkstraße 59/61 und der unmittelbar an der neuen Zu- und Ausfahrt gelegenen Wohnbebauung Horchstraße 110 Anforderungen an die Beurteilung der zukünftigen Geräuschsituation gestellt.
Dies wurde im schalltechnischen Fachgutachten (erstellt von der Fa. Accon Köln GmbH, Stand 04.08.2016) berücksichtigt; die zu erwartenden Auswirkungen des Verkehrslärms durch die prognostizierte Zunahme des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen, der Schienenverkehrslärm der Bahnlinie sowie die Gewerbelärmemissionen durch das benachbarte Gewerbegebiet und durch den Real-Markt wurden berechnet.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass tags (6:oo – 22:00 Uhr) die Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete eingehalten sind. Nachts (22:00 – 6:00 Uhr) kommt es durch eine LKW-Anlieferung vor 6:00 Uhr aufgrund der LKW-Zufahrt im Osten am direkt an die Zufahrt angrenzenden Wohnhaus Horchstraße 110 zu Spitzenpegelüberschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete um bis zu 15 dB(A). Zur Lösung dieses Konflikts soll zum Schutz der Wohnbebauung entlang der neuen Zu- und Ausfahrt eine 4m hohe und ca. 35m lange Lärmschutzwand errichtet werden; gleichzeitig werden durch diese Wand die ohnehin eingehaltenen Tageswerte zusätzlich verbessert.
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Schallschutzgutachten ihr Einverständnis erklärt.
Weiterhin soll im Bebauungsplanentwurf geregelt werden, dass aufgrund der im Norden des Plangebietes verlaufenden Bahnlinie Frankfurt – Aschaffenburg/Darmstadt – Aschaffenburg Büros und Aufenthaltsräume, wenn möglich, an einer lärmabgewandten Seite anzuordnen sind und dass zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ einzuhalten und in den Ruheräumen schallgedämmte Be- und Entlüftungsanlagen einzubauen sind.

Grünordnung, Artenschutz:

Im Rahmen des geplanten Neubaus wurde eine natur- und artenschutzrechtliche Prüfung (saP) duchgeführt; das Einvernehmen seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde erteilt.
Im Bebauungsplanentwurf werden die erforderlichen Regelungen aus der natur- und artenschutzrechtlichen Prüfung als Festsetzungen für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ verankert sowie weitere grünordnerische Festsetzungen zu „Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Pflanzbindungen“ für eine gewisse Randeingrünung und Begrünung der Flächen für Stellplätze getroffen.

Zu 2.
Entwurf des städtebaulichen Vertrages vom 24.05.2017

Zur Realisierung des Neubaus des SB-Warenhauses incl. aller damit zusammenhängenden, das öffentliche Interesse berührenden Maßnahmen ist flankierend der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem Investor erforderlich (der Vertrag liegt als Anlage zur Beschlussvorlage bei).
Dieser Vertrag trifft u.a. Regelungen zum Vertragsgebiet, zur Kostentragung durch den Investor, zur Grundstücksneuordnung, zum Lärmschutz, zur verkehrlichen Erschließung, zur Entwässerung, zu den Versorgungsanlagen, etc.
Die notwendigen Regelungen zur Realisierung werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Investor vereinbart.
Hier werden u.a. folgende Festlegungen getroffen:
  • Sämtliche Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes und seiner Verwirklichung trägt der Investor
  • Sämtliche Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand trägt der Investor
  • Sämtliche Kosten der Herstellung und Änderung der verkehrlichen Erschließung trägt der Investor
  • Der Investor tritt die für die Anpassung des Straßenkörpers entlang der Horchstraße (Umbaumaßnahmen an der Horchstraße und an der Einmündung Horchstraße / Wilhelmstraße, Verlegung und Neubau Bushaltestelle einschließlich Fußgängerüberweg, Neubau des Gehweges auf der West- und Nordseite der Wilhelmstraße) und die für die Errichtung eines Buswartehäuschens benötigten Flächen (ca. 35m²) an die Stadt ab.
  • Die Stadt tritt die für den Bau der Zufahrt zum Parkdeck benötigte Fläche sowie die nach Neubau eines Gehweges auf der Westseite der Wilhelmstraße verbleibende Fläche zwischen neuem Gehweg und dem Grundstück des Investors (ca. 122m²) an den Investor ab
  • Als Ausgleich für den durch die Grundstücksabtretungen erhaltenen Mehrwert verpflichtet sich der Investor zum Bau eines 2,50 m breiten Gehweges entlang der West- bzw. Nordseite der Wilhelmstraße im Anschluss an den bestehenden Gehweg auf der Nordseite der Horchstraße bis zum östlichen Rand des Vertragsgebietes


Zu 3.
Anordnung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB einzuholen.
Die öffentliche Auslegung wird durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs vom 16.05.2017 incl. Begründungsentwurf gleichen Datums sowie der wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen für die Dauer eines Monats erfolgen.
Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Thomas Giegerich schlägt vor, dass im Bebauungsplan auch ein Standort für Container (Altglas usw.) auf dem Grundstück des Investors vorgesehen werden soll. Die Verwaltung erklärt, dass dieser Vorschlag vom Investor eingefordert werde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.

1. Dem Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes vom 16.05.2017 für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße (Nr. 15/1) im Bereich zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und westlicher Grenze der Grundstücke FlstNrn. 1775 und 1760/6, Gem. Damm (einschließlich) mit Begründungsentwurf vom 16.05.2017 wird zugestimmt.

2. Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages vom 24.05.2017 (Anlage 1) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

4. Die Änderung des Bebauungsplanes (Nr. 15/1) ist als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zu behandeln.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. / pvs/6/7/17. Rathaussanierung - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 7pvs/6/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Rathaus – Sandsteinfassade                                                                
  • 2002
    • Bericht : Gebäudeanalyse und Energieberatung (Projekthaus GmbH, Aschaffenburg)
UVS 03.07.2002
„Die Bausubstanz von Rathaus und Sitzungssaalgebäude sind im Wesentlichen in Ordnung, allerdings sind erhebliche Verbesserungen am Wärmeschutz notwendig …
Bei beiden Gebäuden sind die Fenster 40 Jahre alt, so dass dringender Sanierungsbedarf besteht….“

  • 2003-04
    • Voruntersuchungen der Sandsteinfassade durch
      • Schömigplan – Statik        
„ Bei allen Sandsteinplatten liegt der Schwachpunkt in der Verankerung im Porenbeton. Aus den vorhandenen Unterlagen kann nicht eindeutig bestimmt werden, welche Platten in Porenbeton verankert sind. Es ist zwar zu vermuten, dass sich der Porenbeton überwiegend im Bereich der Fensterbrüstungen befindet. Gewissheit wäre jedoch nur durch zerstörende Untersuchungen zu erlangen.“                                          August 2003

      • TU Darmstadt Zinkschichtbestimmung

  • 2004
    • Vorstellung der statischen Untersuchungen der Fassade Plenum 06.12.2004
„Es wurde festgestellt, dass aus rein statischer Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht, …“

  • 2005
    • Barrierefreie Erschließung – Hauptzugang Rathaus
    • Beauftragung Haase „Ganzheitliche Sanierung Rathaus“ gefördert durch DBU 
HS 13.01.2005
    • Zwischenbericht „Ganzheitlich Sanieren“ von Architekturbüro Haase PVS 7.06.2005,
    • Auftrag Verwaltung für Sanierungskonzept an Büro Haase und Umbau BSB               PVS 11.08.2005
    • Aktennotiz Nr. 15 vom Architekturbüro Haase vom 22.09.2005:
    • Abschlussbericht Sanierungskonzept Büro Haase und Umsetzung BSB (Auflage DBU)
PVS 6.12.2005


  • 2005
    • Weitere Fassadenuntersuchungen

      • Schömigplan – Untersuchung der Fassadenkonstruktion

      • Rainer Kuhn – Steinmetz – Untersuchung der Sandsteinplatten
„In der Gesamtbetrachtung ist die Fassadenbekleidung funktionstüchtig. Verformungen und lose Platten wurden nicht vorgefunden.“                19.09.2005

      • TU-Darmstadt – Überprüfung Zinkschichtbestimmung
„Ausgehend von einer unteren Grenze von 20 µm kann damit eine noch zu erwartende Schutzdauer von ca. 20 Jahren abgeleitet werden.“               12.08.2005

  • 2006
    • 2006/2007 Umbau BSB

    • Schömigplan – Untersuchung der Fassadenkonstruktion
Die erneuten Untersuchungen bestätigen die Ergebnisse der bisherigen dahingehend, dass mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand eine sichere Feststellung von Position und Art der Befestigung nicht möglich ist und keine Systematik in der Befestigung erkannt werden kann.
…  Gewissheit könnte wiederum nur über umfassende, aufwendige und teils zerstörende Untersuchungen gewonnen werde, was u. E. wirtschaftlich nicht vernünftig ist.“

  • 2007
    • Aufstockung Rathaus Flachbau Plenum 19.03.2007
    • Dokumentation der demontierte Sandsteinplatten 1+2 OG durch Büro Haase
    • Reparatur und Ergänzung Sandsteinplatten durch Fa. Winterhelt Naturwerksteine

  • 2008
    • Modernisierung Rathaus Bau-und Finanzierungsbeschluss Plenum 24.11.2008

  • 2009
    • Rathaus vorgezogene Maßnahme „barrierefreier Zugang großer Sitzungssaal“
PVS 13.01.2009

  • 2010
    • Bauantrag vorgezogener Brandschutzmaßnahmen zurückgestellt, Brandschutzkonzept im Zuge der Baugenehmigung erforderlich

  • 2011
    • Einreichung Brandschutzkonzept und Genehmigungsplanung
    • TU Darmstadt – Überprüfung Zinkschichtbestimmung

  • 2013-14
    • Genehmigungsbescheid
    • Umsetzung „Vorgezogene Brandschutzmaßnahmen“, RWA, Brandschutztüren und Rauchmelder, Spülluftanlage, Brandmeldeanlage
    • Gebäudehüllensanierung Rathaus VOF Verfahren Plenum 30.06.2014
    • TU Darmstadt – Überprüfung Zinkschichtbestimmung

  • 2015
    • Gebäudehüllensanierung Rathaus Bau und Finanzierungsbeschluss
Plenum 12.01.2015
    • Förderantragstellung
      • Entschädigungsfond
      • Bayer. Landesstiftung
      • Dt. Stiftung Denkmalschutz

  • 2016
    • Gebäudehüllensanierung Rathaus Baubeginn Bauteil B- Flachbau August 2016
    • Untersuchung und Gutachten vom 26.10.2016 vom TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH
    • Sofortmaßnahme hinsichtlich der fehlenden Standsicherheit der Sandsteinfassade – 27.10.2016 (Einrüstung)

  • 2017
    • Februar/April Dokumentation der Sandsteinfassade durch TÜV Rheinland und LGA
    • Mai Festlegung Steinbruch - Auflage Denkmalpflege
    • Mai / Juni partieller Rückbau der Sandsteinplatten und Begutachtung des Untergrunds durch den Statiker
    • Juni / Juli Berechnung der Unterkonstruktion und Verankerung der neuen Plattenverkleidung und Festlegung von Sanierungsmaßnahmen
    • Zusammenstellung der erforderlichen baulichen Maßnahmen und Bauablauf (Konkretisierung der Konstruktion, Kosten, Bauabläufe, Aktualisierung der Förderanträge)

Nach Vorliegen der Ergebnisse der Begutachtung und der weiteren Informationen wird der Stadtrat zeitnah unterrichtet.

.Beschluss:

I. Der Planungs – und Verkehrssenat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Rathaussanierung zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [  X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/6/8/17. Rathaussanierung; - Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 8pvs/6/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.)        Ausgehend von der grundsätzlichen Notwendigkeit einer ganzheitlichen Sanierung des Rathauses wurden im Jahr 2003 Einzeluntersuchungen zur Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Fassadenkonstruktion für das Rathaus beauftragt. Das Ingenieurbüro Schömig-Plan, Kleinostheim, erstellte in Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt ein technisches Gutachten. Es wurden durch das Ingenieurbüro Schömig statische Nachweise geführt, was mit 16.914 € honoriert wurde und durch die TU Darmstadt mit Materialuntersuchungen und Zugbelastungen für eine Auftragssumme von 5.920 € ergänzt wurde. 
2.)        Der Abschlussbericht des Architekturbüros Haase, welches kein Gutachten darstellt, beschreibt die modellhafte energieeffiziente Sanierungsplanung für das denkmalgeschützte Rathaus. Diese Maßnahme wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert, mit der Auflage, die Maßnahme  zeitnah umzusetzen.
Auf dieser Planungsgrundlage wurde die Kfz-Zulassungsstelle zum Bürgerservicebüro umgebaut und der Flachbau des Rathauses mit zwei Geschossen aufgestockt. Für beide Maßnahmen wurde jeweils eine Baugenehmigung erteilt, die mit Bauauflagen einhergingen. Diese wurden parallel zur Baumaßnahme umgesetzt und beinhalteten die Brandmeldeanlage „Bürgerservice“, die Brandfallsteuerung in den Aufzügen, die Vermeidung eines Brandüberschlages „Bürgerservice und Aufstockung“, Installation von Handfeuermelder und Rauchmelder in den betreffenden Bereichen.
Nach 2009 wurde die Erweiterung der Brandmeldeanlage (BMA) im 1.-3. OG im Hochhaus, sowie die Verkabelung der Rauchwarnanlage im 6. OG des Hochhauses vorgenommen. 2010 erfolgte die Erweiterung der BMA im Sitzungssaal und 2011 wurde die BMA im 4.-6. OG des Hochhauses komplettiert. Alle Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und wurden umgesetzt.
Da die vorgesehene Generalsanierung einem erneuten Genehmigungsverfahren unterliegt, musste hierzu ein ganzheitlicher Bauantrag erstellt werden. Die zu diesem Zeitpunkt geplanten zusätzlichen vorgezogenen Brandschutzmaßnahmen mussten zurückgestellt und im Zuge des Genehmigungsverfahrens neu eingereicht werden, um die beabsichtigten Maßnahmen insgesamt zu bewerten. Während dieses Zeitraumes waren zusätzliche Auflagen, insbesondere für Veranstaltungen im Lichthof (Reduzierung der Brandlast, Aufstellung von zusätzl. Feuerlöschern, etc.) einzuhalten.
3.)        Wie oben erwähnt handelte es sich 2005 um den Abschlussberichts des Architekturbüros Haase, siehe Broschüre Modellhafte energieeffiziente Sanierungsplanung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Dieses Konzept des Architekturbüros Haase mit förderfähigen Kosten von 256.000 € wurde von der DBU mit 120.000 € bezuschusst und bildet die Grundlage einer ganzheitlichen Generalsanierung. Der Bedarf einer ganzheitlichen Generalsanierung ist immer noch gegeben, allein finanzpolitische Erwägungen und dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fenster führten zu der Entscheidung zunächst nur eine Gebäudehüllensanierung durchzuführen. 

4.)        Die Frage nach den Kosten für die Erneuerung der Sandsteinfassade kann derzeit nicht beantwortet werden. Zunächst muss eine detaillierte Dokumentation der historischen Sandsteinplattenverkleidung erfolgen. Erst nach Vorlage der Bestandsaufnahme und weiterer statischer Untersuchungen kann ein Sanierungskonzept mit genauer Kostenermittlung erstellt werden. Zusätzlich müssen Teilbereiche der Fassade geöffnet und freigelegt werden, um den Zustand der Unterkonstruktion, sowie des Stahlbetonskeletts festzustellen. Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse können alle erforderlichen Maßnahmen konkretisiert und beziffert werden.
5.)        Im Schulbereich wurde der Erweiterungsbau im Kronberg Gymnasium fertiggestellt und mit dem 2. Bauabschnitt der Generalsanierung begonnen. Die Maßnahme ist in der mittel- bis langfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Für die Schönbergschule und die Berufsschule I wurde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

.Beschluss:

I. Die Anfrage und der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2016 wegen
„- Sanierung Rathaus – voraussichtliches Kostenvolumen
Auswirkung auf die Investitionsplanung 2017 ff, Fragen zu den bisherigen Planungen und Finanzansätzen“ und die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pvs/6/9/17. Radverkehrsbericht 2017 - Umsetzung von Sofortmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 9pvs/6/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Ergebnis Fahrradklimatest 2016
Der ADFC-Fahrradklimatest wird bundesweit alle zwei Jahre durchgeführt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Er bietet bundesweit eine Vergleichsmöglichkeit nach einheitlichen Kriterien. Da vor allem sehr aktive Radfahrer am Fahrradklimatest teilnehmen und ihre Kommune bewerten, ist das Ergebnis ein wichtiger Indikator zu den jeweiligen Stärken und Schwächen.

In Aschaffenburg haben 295 Personen am Fahrradklimatest teilgenommen. Mit einer Gesamtbewertung von 4,0 nach Schulnotensystem und Rangplatz 66 von 98 in der Stadtgrößenklasse 50.000-100.000 Einwohner gibt es kaum eine Veränderung zum Ergebnis von 2014. Im Jahr 2014 hatten 190 Personen teilgenommen, das Ergebnis von 4,0 bedeutete damals Rangplatz 73 von 100.

Besonders positiv sehen die Radfahrer in Aschaffenburg,
- dass viele Einbahnstraßen für Radfahrer geöffnet sind
- die gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums und
- dass die Ziele zügig per Rad erreichbar sind.

Besonders negativ sehen die Radfahrer in Aschaffenburg,
- die seltene Falschparkerkontrolle auf Radwegen
- die schlechten Ampelschaltungen für Radfahrer und
- eine schlechte Radverkehrsführung an Baustellen.

Die Verwaltung wird die negativen Bewertungen im Rahmen des Arbeitskreises Verkehr und des Fahrradforums thematisieren. Die unabhängig vom Fahrradklimatest vorbereiteten und bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen betreffen genau diese Aspekte und tragen zur Förderung des Radverkehrs bei.

II. Umgesetzte Maßnahmen

Mainradweg, Oberflächensanierung vom Theodrichstor bis zum Pompejanumsfels
In diesem Abschnitt wurde im Anschluss an die Kanalsanierung die sehr mangelhafte Oberfläche mit einer neuen Asphaltschicht versehen und damit die Befahrbarkeit maßgeblich verbessert. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die Asphaltschicht auf den alten Kaimauersteinen auch deutlich verbreitert, so dass nun ein gegenseitiges Passieren möglich ist.

Fahrradständer unter den Arkaden des Drogeriemarktes (dm)am Herstallturm
Der sehr hohen Nachfrage nach Fahrradstellplätzen in diesem Bereich steht nun durch zwei große Abstellanlagen unter den Arkaden ein hochwertiges und überdachtes Angebot gegenüber. Die Fahrradabstellanlagen bieten zudem Standsicherheit und Diebstahlsicherheit, weil die Fahrräder am Rahmen angeschlossen werden können. Durch die beiden Anlagen wird die Kapazität zum Fahrradparken deutlich erhöht und gleichzeitig ein ordentlicher Gesamteindruck durch weniger wild geparkte Räder erreicht.

Würzburger Straße, Anpassung der Furten an der Ringstraße
Die Furten bei der Überquerung der Ringstraße auf der Würzburger Straße wurden baulich angepasst. Die komfortable Befahrbarkeit wurde dadurch deutlich verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht.

Würzburger Straße, östlich Funkhaus, Erneuerung der Furtmarkierungen und Behebung der Oberflächenschäden
Bei den Straßenquerungen Am Funkhaus, Hockstraße sowie bei zwei Grundstückzufahrten wurden die Radfahrerfurten mit Rotmarkierung, Piktogrammen und Haltelinien für die einbiegenden Fahrzeuge neu markiert. Dies erhöht die Sicherheit der Radfahrer und gewährleistet, dass die Furten nicht durch die wartenden Fahrzeuge zugestellt werden. Durch die großen Bäume gab es im Bereich bis zur Rhönstraße zahlreiche Oberflächen- und Wurzelschäden. Sämtliche schadhafte Stellen wurden mittlerweile ausgebessert.

Radverkehrsbeauftragter
Zum 01.04.2017 hat der Radverkehrsbeauftragte Jörn Büttner im Stadtplanungsamt seine Tätigkeit aufgenommen. Mit der Besetzung dieser Vollzeitstelle wurde eine wichtige Forderung der AGFK-Bayern und des Radverkehrskonzeptes erfüllt. Nun ist es dem Stadtplanungsamt möglich, alle anstehenden Radprojekte zügiger und detaillierter zu bearbeiten. Herr Büttner bringt als Dipl.-Ing. Raum- und Stadtplaner und zertifizierter Routeninspektor des ADFC-Bundesverbandes viel praktische Berufserfahrung sowie mehrjährige Verwaltungserfahrung aus Darmstadt und Aschaffenburg mit und wird wichtige Impulse zur Förderung des Radverkehrs in Aschaffenburg setzen können.

III. Aktuelle Projektstände beschlossener Maßnahmen

Radweg Obernau – zwischen Staatsstraße 2309 und Ortseingang
Die Planung ist abgeschlossen. Zurzeit finden noch Grundstücksverhandlungen statt, die sich als zeitintensiv herausstellen.

Radweg Schönbusch entlang der Gleise
Eine Planungsvereinbarung wurde mit der Schlösserverwaltung abgeschlossen. Aktuell wird die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Das Ergebnis wird im September vorliegen. Erst danach kann die Planung konkretisiert werden.

Wegweisung für den Radverkehr
Aufgrund großer Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Wegweisungsplanung wird diese nicht an ein externes Büro vergeben, sondern innerhalb der Verwaltung durch den Radverkehrsbeauftragten Herr Büttner erstellt. Die eingesparten Planungskosten stehen damit für andere Radverkehrsmaßnahmen zur Verfügung. Der Zeitplan sieht vor, das Wegweisungsnetz dem Stadtrat im September 2017 vorzustellen. Die detaillierte Standortplanung und die Abstimmung mit anderen Ämtern sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Produktion der Schilder kann somit Anfang 2018 beauftragt werden, der Beginn der Montage wird dann ab dem 2. Quartal 2018 möglich sein.

Fahrradstraße Brentanoachse
Die Fahrradstraße wird im Juli 2017 eröffnet. Zuvor werden die Anlieger informiert, der Flyer befindet sich in Vorbereitung. Die abschließenden baulichen Maßnahmen am Durchstich über die Schweinheimer Straße in die Lamprechtstraße werden zusammen mit den Umbaumaßnahmen in der Alexandrastraße in den Sommerferien 2017 fertiggestellt.

Umgestaltung Alexandrastraße
Die Planung ist abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt in den Sommerferien 2017.

Umbau Schillerstraße
Unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des Nordrings erfolgt der Umbau der Schillerstraße im ersten Bauabschnitt zwischen Hanauer Straße und Mühlstraße.

IV. Neue Projekte im Bereich Radverkehr

Radschnellverbindung Aschafftal

Zur Förderung des Radverkehrs auf interkommunalen Alltagswegen verfolgen der Landkreis Aschaffenburg, das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und die Stadt Aschaffenburg die Planung einer Radschnellverbindung. Diese soll das Oberzentrum Aschaffenburg mit den Gemeinden des Aschafftals – Goldbach, Hösbach bis hin zu den Weiberhöfen – verbinden.

Die grundsätzliche Machbarkeit einer Radschnellverbindung muss planerisch geprüft und sich dabei ergebende Fragestellungen grundsätzlich geklärt werden. Mögliche Varianten der Trassierung sollen in einem bewerteten Vergleich gegenüber gestellt werden.

Die geplante Trasse verläuft sowohl auf dem Gebiet der Stadt Aschaffenburg als auch auf dem Gebiet des Landkreises Aschaffenburg. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der unterschiedlichen Schwerpunkte der Planungsleistungen wird die Machbarkeitsstudie in einen Stadt- und Landkreisabschnitt unterteilt.

Drei Ingenieurbüros wurden zur Abgabe eines Angebots gebeten. Anschließend wurden die Büros gebeten, ihre Angebote persönlich vorzustellen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat, das Büro Habermehl & Follmann mit dem städtischen Planungsabschnitt zu beauftragen. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen bis Anfang 2018 vorliegen.

Das Gutachten kostet für den städtischen Teilabschnitt  23.533,44 EUR (brutto), die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 6550 „Sachverständigenkosten, Gerichtskosten, Wettbewerbe und Fachplanungen“ des Stadtplanungsamtes.

Radroute Alzenau Aschaffenburg

Auf Initiative des Landkreises Aschaffenburg wurde die Radroute von Alzenau nach Aschaffenburg in verschiedenen Abschnitten optimiert. Die Stadt Aschaffenburg hat hierfür die Anbindung vom Gewerbegebiet Strietwald zum Gewerbegebiet Kreuzäcker angepasst, um nach Abschluss der Straßenbauarbeiten den Anschluss mit geringfügiger Abweichung vom Radverkehrskonzept herzustellen.

Die dazugehörige Wegweisung soll im Juli 2017 errichtet werden. Damit die Wegweisung für den Radverkehr nach der offiziellen Routeneröffnung durch den Landkreis nicht an der Stadtgrenze endet, soll die Beschilderung auf Aschaffenburger Stadtgebiet bis zum Hauptbahnhof (Nordseite) vorab mit umgesetzt werden. Die Beschilderung ist abgestimmt mit dem gesamtstädtischen Wegweisungsnetz, welches 2018 im gesamten Stadtgebiet aufgebaut werden soll.

V. Sofortmaßnahmen Radverkehr

  1. Innere Würzburger Straße stadtauswärts
    Sicherung Rad- und Fußverkehr von Sandkirche bis Kreisverkehr Hofgartenstraße

Problemlage
Der bestehende Radweg ist der Anschluss an die anstehende Maßnahme in der Alexandrastraße. Im Bereich zwischen Sandkirche und Kreisverkehr Hofgartenstraße stehen dem Radverkehr zum einen ein abgetrennter Radweg, sowie die Benutzung der Fahrbahn rechtmäßig zur Verfügung. Insbesondere langsamer und schutzbedürftiger Radverkehr ist dort auf dem Radweg besser und sicherer unterwegs. Auch wenn in benanntem Abschnitt die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben wurde, existiert der Radweg als „anderer Radweg“ weiterhin und darf von Radfahrern benutzt werden. Er ist durch Piktogramme und farbiges Pflaster eindeutig erkennbar. Der Großteil der Radfahrer und Radfahrerinnen bevorzugt ihn gegenüber der Nutzung der Fahrbahn. Der getrennte Geh-/Radweg wird aber nachweislich zu allen Tages- und Nachtzeiten illegal beparkt. Als Folge entstehen Streitigkeiten zwischen Bürgern sowie gefährliche Situationen zwischen dem eingeengten Radverkehr und dem Fußverkehr.

Verbesserungsvorschlag
Eine bauliche Sicherung ist zur Rückgewinnung der Radverbindung unerlässlich, da eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Zunächst sollen direkt an der Eisdiele drei Anlehnbügel die Abstellmöglichkeiten für insgesamt sechs Fahrräder bieten. Ab Beginn des Radweges im Seitenbereich wird als Abtrennung zur Fahrbahn von der ersten Grundstückseinfahrt bis zum Grünstreifen der „Frankfurter Hut“ eingebaut. Diese Erhöhung des Bordsteins verhindert effektiv das Überfahren des Bordsteines. Zusätzlich müssen insgesamt fünf flexible Sperrpfosten aus Kunststoff montiert werden, um ein Einfahren mit Kraftfahrzeugen hinter den „Frankfurter Hut“ zu verhindern und um die Trennung von Rad- und Gehwegbereich zu verdeutlichen. Ergänzend werden Radpiktogramme jeweils an den Grundstückseinfahrten markiert, um die bereits bestehende Zweckbestimmung zu verdeutlichen.

Der nachfolgende Grünstreifen hat sich mittlerweile um ca. 30cm auf das Pflaster ausgedehnt. Durch Abtragung kann hier mit minimalen Einsatz eine breitere und durchgängig nutzbare Radverkehrsanlage von der Sandkirche bis zum Kreisverkehr bei der Apotheke hergestellt werden. Hier soll der störende Pfosten mit der Parkregelung entfernt und die Schilder am bestehenden Lichtmast montiert werden. Zusätzlich sollen eine Rotfärbung des Radfahrstreifens und die Erneuerung von Piktogrammen die Hemmschwelle zum Beparken erhöhen. Die Maßnahme ändert an der bestehenden Regelung nichts, verdeutlicht aber die Zweckbestimmung für den Radverkehr.

Die Apotheke wurde darüber informiert. Nach Rücksprache halten Lieferanten und Kunden oftmals kurzzeitig in der Einfahrt, wenn keine anderen Parkplätze verfügbar sind. Dies führt zu entsprechenden Konflikten mit dem Radverkehr. Direkt vor der Apotheke besteht die Möglichkeit, werktags und zu den Öffnungszeiten der Apotheke auf den ersten beiden Parkplätzen eine Halte- und Lieferzone mit eingeschränktem Halteverbot im Seitenbereich einzurichten. So kann der Konflikt mit Kurzzeitparkern zumindest deutlich eingeschränkt werden, und die beiden Parkplätze stehen abends und nachts den Anwohnern weiterhin zur Verfügung.

  1. Frohsinnstraße
Radverkehrsführung am Ende des verkehrsberuhigten Bereichs an der Weißenburger Str.
Problemlage
Am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches am Übergang zur Weißenburger Str. ist die weitere Radverkehrsführung nicht erkennbar. Viele Radfahrer und Radfahrerinnen nutzen die Frohsinnstraße vom Hauptbahnhof kommend als Verbindung in die Innenstadt (Richtung Herstallstr/Fußgängerzone). Die Einbahnstraße ist hier für den Radverkehr freigegeben. Diese Regelung endet jedoch an der Weißenburger Straße. Daher wird häufig der Gehweg in Richtung Herstallturm von Radfahrerinnen und Radfahrern rechtswidrig befahren. In der Hauptfahrtrichtung des Radverkehrs über die Fußgängerampel zur Friedrichstraße zeigt die Ampel lediglich das Fußgänger-Symbol.

Verbesserungsvorschlag
Mit einer Änderung der Streuscheibe in der Ampel wird die Radroutenführung angezeigt und legalisiert. Beim Passieren des Offenen Schöntals ist durch die Grünanlagensatzung lediglich Schritttempo erlaubt.
  1. Schönbergweg, Anschluss neuer Radweg

Problemlage
Der Anschluss des neuen Radweges am Schönbergweg hat aktuell noch geringe Defizite bei der Sicherung des Radverkehrs. Das Ende des Parkbereichs für Kraftfahrzeuge ist nicht eindeutig erkennbar.

Verbesserungsvorschlag
Im Schönbergweg wird das Ende des Parkbereichs durch einen Provi-Block baulich festgelegt und mit einer Warnbarke gesichert. Der bestehende Schutzstreifen wird von der Müllerstraße aus um ca. 35m verlängert, um stadteinwärts eine durchgängige Radverkehrsanlage anbieten zu können.

  1. Friedrichstraße stadteinwärts
Anpassung LSA-Steuerung Fuß- und Radverkehr über freien Rechtsabbieger von Friedrichstr. in Erthalstraße und Erhöhung der Verkehrssicherheit

Problemlage
Es ist dem Fuß- und Radverkehr nicht möglich, entlang der Hauptverkehrsrichtung die Einmündung der Erthalstraße in einem Zug zu queren. Die Lichtsignalsteuerung am Rechtsabbieger verhindert dies und ein Zwischenhalt auf der schmalen Mittelinsel ist immer erforderlich.

Verbesserungsvorschlag
Während der Freigabezeit für Kfz in Richtung Herstallturm soll auch der Radverkehr entlang der Hauptstraße und Radverkehrsverbindung 1. Ordnung eine Freigabe haben und die Erthalstraße in einem Zug queren können. Hierfür muss lediglich der separat signalisierte Rechtsabbieger etwas länger angehalten werden. Nach Abstimmung mit dem Tiefbauamt ist dies ohne Eingriff in die technische Ausstattung des Knotens möglich, am Ende der Freigabezeit für Kfz in Richtung Herstallturm. Die Leistungsfähigkeit des Rechtsabbiegers bleibt gewährleistet.

  1. Schweinheimer Straße stadtauswärts
    Anpassung LSA-Steuerung für Fuß- und Radverkehr über den freien Rechtsabbieger vom Ring in Richtung Schweinheim und Erhöhung der Verkehrssicherheit

Problemlage

Aktuell gibt es am freien Rechtseinbieger vom Ring kommend in Richtung Schweinheim eine dauerhafte Rotschaltung für den Fuß- und Radverkehr. Eine Freigabe erfolgt ausschließlich auf Anforderung. Es ist dem Fuß- und Radverkehr nicht möglich, den Knoten entlang der Schweinheimer Straße in einem Zug zu passieren. Die Mittelinsel ist als Aufstellfläche für wartende Fußgänger und Radfahrer zu schmal. Zudem führt die Einschränkung des Fuß- und Radverkehrs zu häufiger Missachtung der Lichtsignalanlage. Die Verkehrssicherheit von Fuß- und Radverkehr ist gefährdet.

Noch gefährlicher und bereits mehrfach durch Unfälle aufgefallen ist die Querung der Schweinheimer Straße auf dem Ringradweg. Hier erhalten Fußgänger und Radfahrer zeitgleich eine Freigabe mit den Kraftfahrzeugen, die aus Norden vom Ring kommen und nach links in Richtung Schweinheim einbiegen. Die Ursache hierfür ist, dass der Abstand zwischen dem Lichtsignal an der Rampe vom Ring und der Querung vom Ringradweg so groß ist, dass hier zahlreiche Kraftfahrer nicht mehr von einem Zusammenhang ausgehen und nicht mit einer Freischaltung und Querung von Fuß- und Radverkehr rechnen.

Verbesserungsvorschlag
Zur Verkehrssicherung des Fuß- und Radverkehrs ist es unerlässlich, den gesamten Knoten in eine Vollsignalisierung aufzunehmen. Dadurch kann auch die Radverkehrsverbindung 1. Ordnung entlang der Schweinheimer Straße in Hauptverkehrsrichtung stadtauswärts von Radfahrern und Fußgängern in einem Zug gequert werden kann. Zudem kann im Rahmen dieser Vollsignalisierung auch die Leistungsfähigkeit von Schweinheim kommend und nach links auf den Ring in Richtung Hanau / Frankfurt abbiegend erhöht werden. Denn dieser starke Verkehrsstrom kann zeitgleich mit dem Rechtseinbieger in Richtung Schweinheim freigeschaltet werden.

Dies funktioniert an allen anderen vergleichbaren Knoten des Rings (Obernauer Straße / Würzburger Straße / Ludwigsallee) ohne Verlust der Leistungsfähigkeit. Die Rechtseinbieger vom Ring in Richtung Schweinheim müssen nicht mehr individuell die Vorfahrt gewähren, sondern können durch die Lichtsignalregelung schnell nacheinander einfahren. Durch die Vollsignalisierung wird die Leistungsfähigkeit nicht verringert, sondern der Knoten kann zu unterschiedlichen Tageszeiten nach Bedarf optimiert geschaltet werden. Im Gesamtergebnis erhöht sich vor allem die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch die Leistungsfähigkeit.

VI. Ausblick: Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung

Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadteinwärts
Radverkehrsführung auf Piktogrammspur am Fahrbahnrand von Flachstraße über den Knoten Ringstraße

Problemlage
Unter der Prämisse einer möglichst effektiven Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Haupteinfahrtstraße Würzburger Straße gibt es stadteinwärts keine Radverkehrsanlage. Der Seitenbereich ist ab der Spessartstraße (Bereich Hochschule) lediglich 2,1m bis 2,5m breit, eine Benutzungspflicht oder eine Trennung von Rad- und Gehweganteil sind nicht möglich. Zwangsläufig muss der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden. Durch die Fahrstreifenaufteilung in der Zufahrt zum Ring führt dies dazu, dass der Radverkehr mit dem Ziel Innenstadt in der Mitte fahren muss und damit die vorhandenen Radverkehrsanlagen über die Kreuzung im Seitenbereich nicht oder nur erschwert erreicht. Dadurch entstehen gefährliche Fahrbeziehungen für den Radverkehr.

Verbesserungsvorschlag
Durch Markierung eines Fahrrad-Piktogramms mit Geradeaus-Pfeil in der Rechtsabbiegespur kann die Verkehrssicherheit und auch die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung maßgeblich erhöht werden. Die Markierung sollte jeweils vor den Rechtsabbiege-Pfeilen des Kfz-Verkehrs erfolgen, so dass im Ergebnis die Piktogramme den Radverkehr am rechten Fahrbahnrand führen und nicht mittig auf der Geradeaus-Spur des Kfz-Verkehrs. Durch den kleinen Geradeauspfeil über dem Radpiktogramm erkennen auch die Kfz-Lenker eindeutig, dass die Radfahrer geradeaus fahren werden und nicht nach rechts auf den Ring abbiegen werden. Zusätzlich soll für langsamen und sicherheitsbedürftigen Radverkehr der Seitenbereich ab der Flachstraße mit Gehweg, Radfahrer frei (Vz. 239 mit Zz. 1022-10) ausgewiesen werden. Dies bringt Klarheit, dass der Fußverkehr die vorherrschende Verkehrsart im Seitenbereich ist. Es ermöglicht aber auch langsamen und schutzbedürftigen Radfahrern die Nutzung des Seitenbereichs.

Diese oder ähnliche Radverkehrsführungen werden bereits in anderen Städten getestet. Diese Radverkehrsführung ist aber in der STVO noch nicht als Regelfall aufgenommen, so wie es beispielsweise auch bei der Öffnung von Einbahnstraßen zunächst der Fall war. Als Modellprojekt besteht über § 45 STVO die Möglichkeit, zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen den Verkehr zu regeln. Die  Maßnahme soll zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei weiterentwickelt werden.

Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadtauswärts
Sicherung Rad- und Fußverkehr von Ringstraße bis zum Beginn des Schutzstreifens

Problemlage
Unter der Prämisse einer möglichst effektiven Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Hauptausfahrtstraße Würzburger Straße gibt es östlich der Ringstraße stadtauswärts einen getrennten Geh- und Radweg für ca. 80m. Mit jeweils knapp 1,5m für jeden Wegeanteil sind damit die Mindestwerte für Fuß- und Radverkehr erfüllt. Auf diesen 80m gibt es mehrere Ladengeschäfte sowie eine Bushaltestelle. In diesem gesamten Bereich wird der Geh- und Radweg nahezu dauerhaft von Kraftfahrzeugen beparkt. Durch halbseitiges oder vollständiges Parken auf dem Geh- und Radweg wird der Radverkehr auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn verdrängt und gefährdet damit sich und auch andere Verkehrsteilnehmer. Es entstehen Streitigkeiten zwischen Bürgern und es kommt häufig zu gefährlichen Situationen

Verbesserungsvorschlag
Eine bauliche Sicherung ist zur Nutzbarkeit des Seitenbereichs für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich, da eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Die vorhandenen Minimalbreiten müssen zumindest dauerhaft zur Verfügung stehen, selbst wenn sie durch den Einbau der Sicherungsmaßnahmen noch weiter verschmälert werden. Analog zur unteren Würzburger Straße sollen die gleichen Einbauten erfolgen und verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf den Seitenbereich überhaupt auffahren können.

Die Verwaltung wird sich mit allen anliegenden Ladengeschäften in Verbindung setzen und die Notwendigkeit der Maßnahme im Rahmen eines Ortstermins darstellen sowie Lösungsmöglichkeiten erörtern.


Sichtbarkeit Radverkehr durch Piktogramme

Um die Routenführung des Radverkehrs zur verdeutlichen und alle Verkehrsteilnehmer dafür zu sensibilisieren, können Fahrrad-Piktogramme unterstützend wirken. Sie haben lediglich einen visualisierenden Charakter und müssen nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Dies ist vor allem bei folgenden Führungsformen sinnvoll und ratsam:

  • In den für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen entgegen der Fahrrichtung
  • Vor hochfrequentierten Ein- und Ausfahrten und Einmündungen
  • Auf Radwegen im Seitenbereich
  • Auf für Radverkehr freigegebenen Busspuren zusätzlich zum „BUS“-Piktogramm
  • Am rechten Fahrbahnrand von Hauptverkehrsstraßen nach Aufhebung oder Änderung der Radwegebenutzungspflicht
  • Am rechten Fahrbahnrand von Hauptverkehrsstraßen, wenn die Abschnitte vom Radverkehr stark genutzt werden, aber keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind und auch nicht kurzfristig realisiert werden können.

Bei Hauptverkehrsstraßen kann die Markierung von Rad-Piktogrammen am rechten Fahrbahnrand – also in dem Bereich der Fahrbahn, die dem Radverkehr ohnehin durch die Maßgabe der StVO zugedacht ist – in mehrerer Hinsicht von Nutzen sein:

  • Dem Radverkehr wird verdeutlicht, dass er in diesen Bereichen die Fahrbahn nutzen muss, sofern das 10. Lebensjahr vollendet wurde. Eine Maßnahme, um der meist ungeahnten Gefahr des Gehwegfahrens zu begegnen.
  • Dem Kfz-Verkehr wird verdeutlicht, dass Radverkehr auf der Fahrbahn in diesem Bereich legitim oder gar vorgeschrieben ist. Dies ist besonders dort nicht immer deutlich oder verständlich, wo ein Radweg nicht mehr benutzungspflichtig oder ein Gehweg lediglich für den Radverkehr frei gegeben ist.
  • Bei einer lückenhaften Radverkehrsführung bewirkt die Fortsetzung mit Piktogrammen zumindest eine optische Fortführung. Der harte Bruch der Radverkehrsführung wird dadurch abgemildert.
Die Wahrnehmung der Piktogramme durch alle Verkehrsteilnehmer bedeutet auch Werbung für den Radverkehr.

Die Verwaltung wird geeignete Stellen für den gezielten Einsatz von Fahrradpiktogrammen prüfen und mit weiteren beteiligten Behörden abstimmen. Eine erste Maßnahme daraus werden Piktogramme in der Lange Straße sein.

Prüfung Radwegebenutzungspflicht

Als Fahrzeug müssen auch Fahrräder nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung die Fahrbahn benutzen. Die Vorschrift zur Benutzung von Radverkehrsanlagen durch die blauen Verkehrszeichen Vz. 237 (Radweg), Vz. 240 (gemeinsamer Geh/Radweg) und Vz. 241 (getrennter Geh/Radweg) ist deshalb der Ausnahmefall und durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mittlerweile an Bedingungen geknüpft.

Eine Überprüfung der Streckenabschnitte mit Radwegebenutzungspflicht wurde bereits im Radverkehrskonzept thematisiert. Für jeden Abschnitt ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, die nun durch den Radverkehrsbeauftragten durchgeführt werden wird. So kann im Falle unzulässiger Anordnungen auch eine neue Radverkehrsführung planerisch vorbereitet werden. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Arbeitskreis Verkehr abgestimmt.


VII. Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen

Um den Radverkehr in der Stadt Aschaffenburg weiter zu fördern und ein durchgängiges und sicheres Radverkehrsnetz sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung die Sofortmaßnahmen
  • Sicherung der Benutzbarkeit Innere Würzburger Straße bis Hofgartenstr. stadtauswärts
  • Radverkehrsführung Einmündung Frohsinnstraße in Weißenburger Str.
  • Ergänzungsmaßnahmen am Anschluss Radweg Schönbergweg
  • Anpassung Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Erthalstraße
  • Anpassung Lichtsignalanlage Schweinheimer Straße / Ringstraße

zeitnah umzusetzen.

Zur Förderung der interkommunalen, Landkreisübergreifenden Radverkehrsverbindungen soll das Büro Habermehl und Follmann, Dreieich, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das städtische Teilstück einer Radschnellverbindung im Aschafftal beauftragt werden und die Beschilderung der Radroute Aschaffenburg-Alzenau in Zusammenhang mit der Beschilderung des Landkreises von der Verwaltung umgesetzt werden.

VIII. Termine

Folgende Termine stehen zum Thema Radverkehr im 2. Halbjahr 2017 an.

24.06.:                Aktionstag: Fahrrad und Bewegung
26.06. – 16.07.:        Stadtradeln
10.07. – 16.07.:        Kampagne 5 Jahre Miteinanderzone
26.07.:        Eröffnung der Radroute Aschaffenburg-Alzenau mit dem Landkreis Aschaffenburg und den beteiligten Kommunen
25.09.        AGFK Hauptbereisung zur Zertifizierung der Stadt Aschaffenburg als Fahrradfreundliche Kommune
16.11.:                AGFK Inhouse-Seminar für Politik und Verwaltung

.Beschluss:

1. Der Radverkehrsbericht zu den Ergebnissen vom Fahrradklimatest, zu den erfolgten Umsetzungen, zu den aktuellen Projektständen und zu den geplanten Sofortmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung des Radverkehrs auf interkommunalen Alltagswegen das Büro Habermehl und Follmann, Dreieich, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das städtische Teilstück einer Radschnellverbindung im Aschafftal zu beauftragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die wegweisende Beschilderung der Radroute Aschaffenburg-Alzenau gemeinsam mit der Beschilderung des Landkreises umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sofortmaßnahmen
- Freihalten des anderen Radweges von widerrechtlich parkenden Kfz im Bereich innere Würzburger Straße bis Hofgartenstraße stadtauswärts
- Radverkehrsführung Einmündung Frohsinnstraße in Weißenburger Straße
- Ergänzungsmaßnahmen am Anschluss neuer Radweg Schönbergweg
- Anpassung Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Erthalstraße
- Anpassung Lichtsignalanlage Schweinheimer Straße / Ringstraße
zeitnah umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pvs/6/10/17. Mainuferpromenade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 10pvs/6/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die funktionale und gestalterische Neuordnung des zentralen Mainufers unterhalb des Schlosses ist seit etlichen Jahren Gegenstand umfangreicher Diskussionen und planerischer Überlegungen. Als erstes wesentliches Element einer Neugestaltung soll auf 450 m Länge eine neue Uferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke entstehen. Dazu wurde vom Gewinner des Gutachterverfahrens, Diplomingenieur Stefan Fromm, Dettenhausen, eine entsprechende Konzeption erarbeitet. Es soll ein 5 Meter breiter Weg entstehen den Fahrradfahrer und Fußgänger konfliktfrei benutzen können und der vielfältige Sitzgelegenheiten am Wasser bietet.

Im Juli 2015 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Neugestaltung der Mainuferpromenade gefasst. Damals wurden Gesamtkosten in Höhe von 504.625,65 Euro geschätzt. Im Plenum am 07.12.2016 wurde die Entwurfsplanung genehmigt und ein neuer Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Die Kostenberechnung belief sich auf 601.122,85 Euro. Hierfür hat die Regierung Fördermittel in Höhe von 354.200 Euro bewilligt.

Auf Grund unvorhergesehener Gründungsprobleme im Bereich der Sitzstufen mussten für die zwei Sitzstufenanlagen besondere Gründungsmaßnahmen entwickelt werden. Dadurch ergibt sich eine Kostenmehrung. Um Kosten einzusparen, wurde von der Verwaltung geprüft welches Einsparpotential vorliegt wenn statt zwei Sitzstufenanlagen nur eine Sitzstufenanlage realisiert wird. Diese Prüfung umfasst auch eine Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken über die Minderung der Zuschüsse, weil insbesondere die Sitzstufenanlagen Gegenstand der Förderung sind.

Die Verwaltung hat hierüber ausführlich in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenat am 09.05.2017 berichtet und den Vorschlag gemacht die Promenade mit einer Sitzstufenanlage umzusetzen. Eine Entscheidung traf der Planungs- und Verkehrssenat nicht, sie wurde auf die Juni-Sitzung vertagt.

Die folgende Tabelle stellt die Baukosten, die städtischen Kostenanteile und die erwarteten Förderbeträge für die einzelnen Planungsvarianten dar. Die Kostenberechnung nach DIN 276 wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Stefan Fromm erstellt. Die Kosten wurden nach Preis- und Verfahrensstand zum Datum 12.12.2016 ermittelt und sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Es ist zu ersehen, dass der Ausbau mit einer Sitzstufenanlage zu einer verringerten Förderung der Uferpromenade führt. Dies rührt daher, weil insbesondere die Sitzstufenanlagen Gegenstand der Bezuschussung sind. Die Kostenmehrungen von 138.000 € bzw. 89.000 € sind überwiegend aus dem höheren Aufwand für Gutachten und der sich daraus ergebenden Mehrwertsteuer zu erklären. Diese Baunebenkosten schlagen bei zwei Sitzstufen mit 87.000 € und bei einer Sitzstufe mit 76.000 € zu buche. Der rein bauliche Mehraufwand für eine Uferpromenade beträgt bei zwei Sitzstufenanlagen 51.000 € und bei einer Sitzstufenanlage 13.000 €.

Die Regierung hat eine Festbetragsförderung gewährt, eine Erhöhung der Fördermittel im Rahmen eines Nachförderungsantrags wegen der eingetretenen Kostensteigerung wurde daher nicht in Aussicht gestellt.








Verfahrensgang
Planungsvarianten

5 m breite Promenade mit zwei Sitzstufenanlagen
5 m breite Promenade mit einer Sitzstufenanlage

Kosten in €
Städtischer Kostenanteil in €
Förderbetrag in €
Kosten in €
Städtischer Kostenanteil in €
Förderbetrag in €
Plenum 12/2015 Kostenberechnung
601.122,85
247.000
354.123
-
-
-
Ausführungsplanung: Kostenberechnung
12/2016 geprüft 2/2017
739.000
385.000
354.123
647.000
336.000
311.000
Kostenmehrung für Stadt bezogen auf den Plenumsbeschluss 12/2015
138.000
138.000
x
46.000
89.000
x



Die Verwaltung hatte im Planungs- und Verkehrssenat am 09.05.2017 empfohlen die Uferpromenade mit einer Sitzstufenanlage zu realisieren und unverzüglich die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (Beschluss im Haupt- und Finanzsenat und Tektur des Förderantrags) zu schaffen.

Unabhängig vom Projekt Mainuferpromenade muss zur Vorbereitung des bereits im PVS im September 2014 vorgestellten Regenüberlaufbeckens unterhalb der Willigisbrücke eine 20 KV-Leitung sowie ein zentrales Steuerungskabel um verlegt werden, da die bestehenden Kabel im Bereich des Beckens zu liegen kommen. Die Kosten hierfür betragen ca. 11.000 € und sind selbstverständlich dem Regenüberlaufbecken zuzuordnen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltstelle 1.7072.9535 im Jahr 2017 zur Verfügung. Diese dem Regenüberlaufbecken zuzuordnende Kosten würden den Mehraufwand für die Uferpromenade nochmals entsprechend verringern. Die Mehrkosten für die Variante mit zwei Sitzstufenanlagen lägen damit bei 127.000 € bei einer Sitzstufe bei 78.000 €.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum Planungsstand Mainuferpromenade wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Bau der Mainuferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke mit dem Bau von zwei Sitzstufenanlagen wird mit einem Kostenvolumen von 739.000,-- € auf der Basis der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Fromm von Dezember 2016 zugestimmt. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Herbst 2017 auszuschreiben und bis zum Beginn des Volksfestes im Sommer 2018 umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Plenum einen entsprechenden Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. / pvs/6/11/17. Brücke Tuchbleiche; - Sachstandsbericht mit Festlegung der Ausführungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 11pvs/6/11/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Fußgängerbrücke an der Tuchbleiche wurde aufgrund des ungenügenden Bauwerkzustandes mit erheblicher Beeinträchtigung der Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks für den Fußgängerverkehr gesperrt. Die Verwaltung erhielt daraufhin den Auftrag, das Brückenbauwerk Fußgängersteg Tuchbleiche im Stadtteil Schweinheim zu ersetzen.

Die Stadtverwaltung hatte eine barrierefreie Gesamtlösung erarbeitet, diese aber in Abstimmung mit dem Stadtrat aufgrund der hohen Kosten wieder verworfen. Daraufhin hat sich die Stadtverwaltung eine, die bestehenden Rahmenbedingungen aufgreifende kleinere Lösung, weiterverfolgt. Diese sieht vor, dass die Brücke an der Tuchbleiche als Leichtbaukonstruktion auf die bestehenden Brückenwiderlager aufgesetzt wird und sich somit, den Abflussquerschnitt betreffend, nahezu identisch zum damaligen Bestand abbildet.

Der Ersatzbau des Brückenbauwerks bedarf allerdings auch der wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (UWB) in Verbindung mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) als zuständige Fachbehörde.

Bereits im August 2016 wurde daher, basierend auf den durchgeführten Vorgesprächen und Ortsterminen mit Herrn Oberbürgermeister Herzog, verschiedenen Stadträten und allen betroffenen Fachämtern und Dienststellen ein entsprechender wasserrechtlicher Genehmigungs-antrag bei der UWB eingereicht.

Das WWA hat nun weitergehende Nachweise im Wasserrechtsverfahren gefordert. Das Tiefbauamt hat daraufhin ein externes Planungsbüro eingeschaltet, um die ergänzenden Nachweise, Berechnungen und Pläne, die nach Ansicht des WWA für eine Beurteilung der wasserrechtlichen Gesamtsituation erforderlich sind, aufzustellen.

Die UWB hat mit Datum 01.03.2017 den Bescheid für den Ersatzbau der Brücke mit Auflagen erlassen. Damit liegt die jederzeit widerrufliche und beschränkte Erlaubnis zur Errichtung einer Anlage in Form einer Fußgängerbrücke über den Hensbach als örtlich bezogener Ersatz des vorhandenen Bauwerks vor. Der Stadtrat wurde am 03.05.2017 entsprechend informiert.

Vor Baubeginn muss der Genehmigungsbehörde noch ein hydraulischer Nachweis vorgelegt werden, der für die Ober- und Unterlieger die Einstau- und Abflusssituation bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis am Hensbach an der Fußgängerbrücke bei einer Verklausung des Geländers darstellt und beschreibt. Die entsprechenden Berechnungsergebnisse liegen mittlerweile vor und wurden nachgereicht.


2.        Projektbeschreibung

Die Verwaltung hat drei Varianten für den Ersatzneubau der Brücke untersucht.

Variante 1: Aluminium-Trogbrücke




Geländervarianten: Lärchenholzfüllung mit Aufpreis erhältlich

Vorteile: Schnelle Montage, geringes Gewicht, geringer Unterhaltsaufwand, lange Lebensdauer

Nachteile: Kran zur Montage notwendig, was an dieser Stelle fast unmöglich ist


Variante 2: GFK Brücke (Glasfaserverstärkter Kunststoff)



Vorteile: Schnelle Montage, ohne Kran, geringes Gewicht, geringer Unterhaltsaufwand, lange Lebensdauer, absolut korrosionsbeständig, sehr hohe Rutschfestigkeit, Optisch kaum von einer Holzbrücke zu unterscheiden

Variante 3: Holzbrücke

                                       
Vorteile: gute Anpassung in die Umgebung

Nachteile: geringere Nutzungsdauer, hoher Unterhaltsaufwand, Rutschgefahr bei Feuchtigkeit, jährliche Bauwerksprüfungen statt 3 Jahresturnus bei allen anderen Materialien


3.        Kosten

Kostenschätzung:

Variante        Beschreibung        Kosten, brutto [€]
1        Alubrücke        26.800 zzgl. Kran
2        GFK        26.300
3        Holzbrücke        34.300

Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten in Höhe von ca. 4.000 € brutto für die Prüfstatik.

Die Verwaltung empfiehlt Variante 2 zu realisieren. Die geschätzten Gesamtkosten für dieses Projekt betragen ca. 30.000 € brutto. Alle darüber hinaus erforderlichen Arbeiten, wie Anpassung des Pflasterbelages usw. werden durch das Tiefbauamt ausgeführt.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4.        Finanzierung

Für die bauliche Realisierung stehen im Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.6909.9521 ausreichende Mittel zur Verfügung. Die Mittel für die vom WWA zusätzlich geforderten rechnerischen Nachweise in Höhe von ca. 4.500 € müssen über den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.


5.        Weiteres Vorgehen

Nach Variantenwahl durch den Stadtrat und entsprechender Freigabe der noch einzureichenden Unterlagen durch das WWA / die UWB wird die Verwaltung die Leistungen zum Ersatzneubau der Brücke an der Tuchbleiche ausschreiben. Die bauliche Umsetzung ist dann für das III. oder IV. Quartal  2017 geplant.

Obwohl die bestehende Brücke gesperrt ist, werden die Absperrungen immer wieder von Unbekannten entfernt. Um Unfälle zu vermeiden, für welche die Stadt Aschaffenburg möglicherweise in Haftung genommen werden könnte, ist es sinnvoll die marode Brücke kurzfristig abzubauen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Brücke Tuchbleiche wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Variante 2 (glasfaserverstärkter Kunststoff – GFK) der Planung „Ersatzneubau Brücke Tuchbleiche“ fachtechnisch zu.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehende, gesperrte Brücke abzubrechen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der wasserrechtlichen Voraussetzungen das Projekt auszuschreiben und umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. / pvs/6/12/17. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 06.04.2017 wegen "barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Birkenweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 12pvs/6/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 06.04.2017 wegen "barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Birkenweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2017 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / pvs/6/13/17. neue SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 13pvs/6/13/17

.Beschluss:

1. Der Bericht des Finanz-, Sicherheits- und Ordnungsreferenten über die Probleme des Durchgangsverkehrs in der Dalbergstraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Senatsmitglieder nehmen weiter zu Kenntnis, dass die Beschilderung der Dalbergstraße für den Rest der Bauzeit wieder geändert wird, mit der Folge, dass der städtische Verkehrsüberwachungsdienst dort wieder tätig werden kann.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 09:07 Uhr