Datum: 18.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/7/1/17. Knotenpunkte Würzburger Straße / Sälzer Weg / Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße;
- Vorstellung der Vorplanung durch die Planungsbüros ISB und T+T Verkehrsmanagement GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/7/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das beauftragte Ingenieurbüro ISB mbH, Laudenbach am Main, stellt die straßenbautechnischen Planungen der einzelnen Knotenpunkte im Rahmen einer Präsentation dem Stadtrat vor. Das Ingenieurbüro T+T erläutert die Grundlagen einer visualisierten Verkehrssimulation des Hauptknotenpunktes Würzburger Straße / Sälzer Weg/ Berliner Allee mit der Einmündung der Rhönstraße. Die Verkehrssimulation wird anhand der gleitenden Spitzenstunde nachmittags präsentiert.
1. Sachstand und Anlass:
Im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vom 05.05.2015 wurde die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße – Schweinheimer Straße – Ringstraße sowie zur Entlastung der Rhönstraße zur Kenntnis gegeben. In der Sitzung des PVS vom 14.07.2015 wurde dem Umbau der Lichtsignalanlage K305 (Würzburger Straße / Ringstraße) und der Anpassung der Koordinierung zum benachbarten Knoten K306 (Würzburger Straße / Flach-/ Spessartstraße) zugestimmt. Die Realisierung der Umbauten sowie der Anpassung der Signalsteuerungen erfolgte im August 2016. Seitdem ist die verkehrliche Anbindung der Würzburger Straße an den Ring auf einem leistungsfähigeren Niveau. Die Einbindung des Radverkehrskonzepts an dem Hauptknoten ist in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt erfolgt.
In der Sitzung des PVS vom 08.11.2016 wurde durch die Mitglieder des Senats die Verwaltung beauftragt die Planungen zu den drei Knotenpunkten K307 (Würzburger Straße / Berliner Allee / Sälzer Weg) sowie Sälzer Weg / Rhönstraße als auch Sälzer Weg / Josef Dinges Straße ganzheitlich in Abstimmung mit dem PRIMEPARK darzustellen sowie die Bypässe verkehrstechnisch zu analysieren und mittels einer Verkehrssimulation darzustellen.
2. Projektbeschreibung:
Die Verwaltung hat intern mit den beteiligten Planungsbüros zwei Abstimmungsrunden hinsichtlich einzelner Schwerpunkte der Planungen abgehalten. Dabei wurden die Belange der zu bewältigenden Verkehrsmengen, der Verkehrsteilnehmer sowie der in den Knotenpunkten angeschlossenen Gewerbetreibenden berücksichtigt. Die Planungen zu den betroffenen Knotenpunkten wurden inhaltlich in den reinen Straßen- und Tiefbau, sowie in die begleitende Verkehrstechnik der Lichtsignalanlage gesplittet.
3. Kosten:
Die geschätzten Kosten zum Umbau der Knoten einschließlich der Baunebenkosten belaufen sich bei der Kreuzung K307 einschließlich der erforderlichen Deckensanierung auf 635.000.-€ sowie bei der Einmündung Sälzer Weg / Rhönstraße mit der Einpassung der Einmündung Josef-Dinges-Straße auf 445.000.- €.
4. Finanzierung:
Für die Entwurfsplanung „Umbau Knotenpunkt Würzburger Straße / Berliner Allee / Sälzer Weg, Sälzer Weg / Rhönstraße sowie Sälzer Weg / Josef-Dinges-Straße“ stehen unter der Haushaltsstelle 1.6300.9590 die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme stehen in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2018 über drei Jahre jeweils 300.000 € zur Verfügung. Diese Ansätze müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechend angepasst werden
5. Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird die nächste Leistungsstufe (Entwurfsplanung) im Rahmen eines Ingenieurvertrages an das Büro ISB vergeben. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung werden im Stadtrat für den Bau- und Finanzierungsbeschluss voraussichtlich noch in 2017 vorgestellt. Das Projekt kann dann nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen frühestens ab dem Jahr 2018 abschnittsweise ausgeschrieben und baulich umgesetzt werden.
.Beschluss: 1
Dem Antrag der Stadträte Johannes Büttner und Thomas Giegerich, dass bei der Erstellung der Entwurfsplanung auch eine Kreisverkehrslösung für den Knotenpunkt Würzburger Straße / Rhönstraße / Berliner Allee dargestellt werden soll, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
1. Der Bericht der Planungsbüros ISB (Ingenieure Steenken & Breitenbach) sowie der T+T Verkehrsmanagement GmbH (Dr. Schenk) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Vorplanung und unter Berücksichtigung der heutigen Vorschläge der Senatsmitglieder (konsequente Durchfärbung der Radwege, Überprüfung der Notwendigkeit einer Ampelanlage am Bypass der Rhönstraße in die Würzburger Straße sowie Überprüfung der Grünphase auf der Würzburger Straße), die Entwurfsplanung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat vorzustellen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die erforderlichen Abstimmungen mit den betroffenen Gewerbetreibenden (Autohaus KALKAN) bzw. dem Projektträger PRIMEPARK durchzuführen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2
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2. / pvs/7/2/17. Hochwasserüberrechnung HQ 100 des Gewässers III. Ordnung Kühruhgraben;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/7/2/17 |
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über die Hochwasserberechnung HQ 100 des Gewässers III. Ordnung Kühruhgraben wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung sagt zu, dass zusätzlich eine Hochwasserberechnung für kleinräumige Starkregenereignisse für den Kühruhgraben durchgeführt und danach eine Berichterstattung im Stadtrat erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pvs/7/3/17. Fasanerie,
– Wiederherstellung des Wiesentals
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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3 | pvs/7/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Anlass
Die Verwaltung hat am 17.11.2015 im Planungs- und Verkehrssenat die Maßnahmen „Wiederherstellung des Wiesentals“ vorgestellt und wurde beauftragt eine Ausführungsplanung zu erstellen und die Genehmigung einzuholen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung in der gleichen Sitzung vom 17.11.2015 des Planungs- und Verkehrssenates beauftragt eine Gesamtkonzeption für den Parkwald „Fasanerie“ zu erstellen.
Hierzu hat die Verwaltung in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Fasanerie“ intensiv die historischen, denkmalrechtlichen sowie die forst- und naturschutzrechtlichen Voraussetzung sowie die rechtlichen Einstufung geprüft. Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat folgende Besetzung:
Neben den Referaten 2, 3, 6 und 7 waren nachstehende Ämter in den Planungsprozess eingebunden:
- Liegenschaftsamt
Forstamt,
Amt Für Umwelt und Verbraucherschutz,
Bauordnungsamt – Denkmalschutzbehörde -,
Tiefbauamt,
Garten- und Friedhofsamt sowie das
Stadtplanungsamt
Als Grundlage wurde der historische Plan von Oberleutnant Mändler, erstellt um 1820, mit dem heutigen Kataster und Luftbild überlagert, um nachzuvollziehen, welche historischen Elemente vorzufinden sind, oder wiederhergestellt werden können.
Auf dieser Grundlagenermittlung wurde ein Handlungskonzept entwickelt. Dieses Konzept unterscheidet die historischen Parkelemente in drei Kategorien:
- Kategorie I: Irreparabel,
- Kategorie II: Fachberatung erforderlich, wenn Weiterentwicklung angedacht,
- Kategorie III: Wiederherstellung möglich, Aufwertung gegeben.
Der Kategorie III „Wiederherstellung möglich, Aufwertung gegeben“ sind folgende Maßnahmen zugeordnet und in der Anlage 3 dargestellt.
- Wiederstellung des Wiesentals zwischen Forsthaus und Fasaneriesee (Nr.7)
- Aufwertung des ehem. Auslaufbereiches des Fasaneriesee in den Röderbach (Nr. 5)
- „Rekonstruktion“ des östlichen Jagdsterns (Nr.11)
- Erlebbarmachen des Wegesterns an der Zufahrt zum Fasanerieparkplatz (Nr. 15
- Aufwertung der Brunnenstube (Quellfassung) (Nr. 14
- Aufwertung der Eingangsbereiche in die Fasanerie (Nrn. 13)
Der Stadtrat hat dazu in der Sitzung vom 17.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Fasanerie soll über einen Zeitraum von 10 Jahren die wesentlichen Gestaltungselemente der historischen Planung des Gartenarchitekten Herigoyen entwickeln.
2. Diese Gestaltungselemente des „Englischen Gartens“ sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
3. Das Pilotprojekt „Wiesental“ zwischen Gaststätte „Fasanerie“ und Fasaneriesee soll freigestellt und dauerhaft im Sinne der Planung Herigoyens gepflegt werden.
4. Die Rodungserlaubnis für die Freistellung des Wiesentals ist zu erwirken.
2. Bestand
Die Parkanlage „Fasanerie“ hat eine Gesamtfläche von 75 ha. Die Eingriffsfläche hat eine variierende Breite von 15 - 21 m und eine Länge von ca. 188 m, die Flächengröße wird bis zu ca. 4000 m² umfassen. Durch das Vorhaben sind Flächen mit den Fl.-Nrn. 3876, 3879 und 3880, Gemarkung Aschaffenburg betroffen.
Die Eingriffsfläche liegt im zentralen Bereich der Fasanerie zwischen Forsthaus und Fasaneriesee und erstreckt sich diagonal von Südwesten nach Nordosten. Westlich, südlich und östlich stocken strukturreiche Bäume, wie z.B. Birke, Erle, Hainbuche und Buche. Die Eingriffsfläche weist einen nitrophilen Unterwuchs auf.
Die Eingriffsfläche ist an den west- und östlichen Rändern durch Waldrand mit Astüberhängen geprägt. Im Unterwuchs der Fläche kommen im südlichen Bereich Brombeerhecken, im mittleren Bereich kommt eine Dickung /Junggehölz mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) <= 5 cm und im nördlichen Bereich eine Grünfläche vor. Vereinzelt stocken Bäume mit einem BHD >= 0,25 cm. In der Abbildung 1 sind die Biotopstrukturen der Eingriffsfläche im Bestand detailliert kartiert und dargestellt.
Abbildung 1: Bestandskartierung des Wiesentals
Der Rückschnitt greift direkt in die Bereiche der Dickung / Junggehölz und Brombeerhecke ein. Es ist eine ca. 2700 m² große Fläche betroffen. Im Bereich der Grünfläche (Flächengröße 1300 m²) wird einzelstehendes Gehölz zurückgeschnitten. Weitere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.
3. Stellungnahmen der beteiligten Behörden
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden nachstehende Fachbehörden beteiligt:
- Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Landesamt für Denkmalpflege
- Untere Naturschutzbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
- städtisches Forstamt.
1. Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalschutz
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 10.04.2017 wurde mit Auflagen erteilt:
- Es wurde der Maßnahme, eines aufgelockerten inneren Waldrandes zu entwickeln zugestimmt und es ist ein regelmäßiger Rückschnitt der Strauchgruppen durchzuführen, damit kein geschlossener innerer Waldrand entstehen kann.
2. Städtisches Forstamt
Stellungnahme des städt. Forstamtes von 02.06.2017
- „Das Forstamt weist darauf hin, dass die Umwandlung der jetzigen Waldfläche zu einer Sichtachse mit Feuchtwiese naturgemäß einen schweren Eingriff in das Waldökosystem der Fasanerie bedeutet. Eine erhebliche Schädigung der Feinwurzeln des benachbarten Altbaumbestandes durch die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung und Bekämpfung der Brombeere kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Übrigen weist das Forstamt darauf hin, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen durch Sträucher am Rand des bestehenden Waldes ziemlich aufwendig ist, weil die natürliche Bestockung (Naturverjüngung) jeweils beseitigt werden muss, um die neu angelegten Sträucher zu erhalten. Eine etwaige Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle wäre unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten wünschenswert.“
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Stellungnahme der Außenstelle Forst Aschaffenburg vom 19.04.2017:
- Keine Rodungserlaubnis erforderlich, weil die geplante Gestaltungsmaßnahme die Walderholung fördert und keine Bodennutzungsänderung (Lichtung = Wald) darstellt.
4. Untere Naturschutzbehörde
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 20.04.2017
- Es bestehen keine Einwände, wenn die Gestaltungsmaßnahme wie vorgesehen und unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange durchgeführt wird.
4. Umsetzung der Wiederherstellung des Wiesentals
Um den Charakter der denkmalgeschützten Fasanerie zu erhalten sowie die ehemaligen Parkstruktur wiederherzustellen ist aus fachlicher Sicht die Wiederherstellung des Wiesentals mit Sichtachse ein wichtiger 1. Beitrag.
Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahmen wie folgt auszuführen. Dabei werden die Stellungnahmen der Fachbehörden berücksichtigt:
- Die Umsetzung der Freischneidung wird frühestens ab 01.10. 2017 erfolgen. Die Entfernung der Wurzelstöcke, sofern erforderlich, wird erst ab 01.04.2018 durchgeführt.
- Hierzu wird der Bereich der jungen Bäume im Dickungsstadium und dem Brombeerschlag freigeschnitten. Innerhalb des geplanten Wiesentals und am Rand stehende Bäume mit einem BHD >= 0,25 m werden erhalten.
- Am westlichen Rand des Wiesentals wird ein in 6 Gruppen aufgelockerter innerer Waldrand mit eine 2-reihigen standortgerechten Strauchanpflanzungen entwickelt und regelmäßig zurückgeschnitten.
- Das Wiesental wird zu einer standortgerechten Feuchtwiese mit einer einheimischen, blütenreichen Staudengesellschaft entwickelt.
- In den ersten fünf Entwicklungsjahren ist eine 1-schürige Mahd durchzuführen. Das Mahdgut ist abzufahren.
- Um dieses Wiesental dauerhaft gehölz- und heckenfrei zu halten, ist ein kontinuierliches Mahdregime erforderlich.
5. Kosten der Wiederherstellungsmaßnahmen
Der Stadtrat hat dazu in der Sitzung vom 17.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Fasanerie soll über einen Zeitraum von 10 Jahren die wesentlichen Gestaltungselemente der historischen Planung des Gartenarchitekten Herigoyen entwickeln.
- Diese Gestaltungselemente des „Englischen Gartens“ sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
- Das Pilotprojekt „Wiesental“ zwischen Gaststätte „Fasanerie“ und Fasaneriesee soll freigestellt und dauerhaft im Sinne der Planung Herigoyens gepflegt werden.
- Die Rodungserlaubnis für die Freistellung des Wiesentals ist zu erwirken.
Für die Wiederherstellung des Wiesentals entstehen Kosten für das Freischneiden, für die Anpflanzung und das Pflanzgut sowie für die dauerhafte Pflege. Diese Wiederherstellungsmaßnahmen werden an Fremdfirmen vergeben.
Das Freischneiden wird von einem externen Forstunternehmen durchgeführt. Dadurch entstehen Kosten in Höhe von 3.178 € brutto. Die Anschaffung der Sträucher sowie die Pflanzarbeiten sind in Höhe von 810 € brutto veranschlagt.
Die Kosten für die dauerhafte Pflege (1 jährlich mähen und Abtransport des Mahdgutes) betragen 426 Euro. Diese Pflegemaßnahmen sollen jährlich durchgeführt werden.
Insgesamt belaufen sich die Investitionen für das Freischneiden und Strauchanpflanzungen auf 3.988 € brutto. Die Kosten für die Pflegemaßnahmen in Höhe von 426 € werden erst im Nachfolgejahr relevant.
Die erforderlichen Finanzmittel zur Wiederherstellung und dauerhaften Pflege des Wiesentals werden dem Haushalt des Stadtplanungsamtes zugeordnet und werden außerplanmäßig bereitgestellt.
6. Nächste Schritte
Als nächsten Schritt schlägt die Verwaltung vor für den Jagdstern ein Maßnahmen und Handlungskonzept zu erstellen, damit der historische Jagdstern in dieser ehemaligen Funktion wieder erlebbar und zugleich der Raum des Jagdsterns aufwertet wird.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Wiederherstellung des Wiesentals in der Fasanerie zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt, dass das „Historische Wiesental“ zwischen Forsthaus und Fasaneriesee freigestellt und dauerhaft erhalten und gepflegt wird.
3. Die Verwaltung wird beauftragt;
ein Konzept zur „Rekonstruktion“ des Jagdsterns (Nr.11) vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. / pvs/7/4/17. Bewohnerparkregelung Stichstraße Floßhafen,
- Bericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/7/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Herbst 2016 hat sich ein Bewohner der Wohnanlage Am Floßhafen 31-37 für die Einführung einer Bewohnerparkregelung in dem Stich ausgesprochen (s. Bild 1). Dieser Stich darf lediglich von Anliegern befahren werden. Dennoch sind es meist Ortsfremde, die hier parken, um die Freizeitangebote des Floßhafens oder der Innenstadt zu nutzen. Der Stichweg liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bewohnerparkgebiets Pestalozziviertel (A11).
Bild 1: Vorschlag zur Einführung einer Bewohnerparkregelung Am Floßhafen (Stichweg)
Der Vorschlag einer Bewohnerparkregelung, die auch Besucher für 2 Stunden dort parken lässt, sollte seitens des Bewohners mit den anderen Wohnparteien besprochen werden. Hierzu lieferte der Bewohner im November eine Reihe von Unterschriften, dessen Anzahl zu entnehmen ist, dass die meisten Bewohner ebenfalls mit der geplanten Regelung einverstanden sind.
Die Verwaltung möchte dem Wunsch der Bewohner nachkommen und die neue Regelung mit einem Informationsblatt im Juli ankündigen und nach den Sommerferien umsetzen.
.Beschluss:
I. Der Einführung einer Mischparkregelung in der Stichstraße Am Floßhafen im Bewohnerparkgebiet Pestalozziviertel (A11) wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / pvs/7/5/17. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
- Einziehung einer Teilfläche der Straße Hinter der Eich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
|
ö
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Beschließend
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5 | pvs/7/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg, vertreten durch die Stadtkämmerei Sachgebiet Liegenschaften, beabsichtigt das städtische Grundstück Flur-Nr. 765 sowie einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche in der Straße Hinter der Eich (Flur-Nr. 764) (gelb markiert) zu verkaufen.
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes bestehen keine Einwände gegen den Verkauf.
Da die Flur-Nr. 764 öffentlich gewidmet ist, ist eine Entwidmung (Einziehung) dieser Teilfläche erforderlich.
Die Absicht der Einziehung wurde am 17.03.2017 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.
.Beschluss:
I. Mit Wirkung vom 14.08.2017 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des BayStrWG eingezogen:
Hinter der Eich
Teilfläche aus Fl.-Nr. 764 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: auf Höhe nordwestlicher Grenzpunkt der Fl.-Nr. 765
Ende: auf Höhe südwestlicher Grenzpunkt der Fl.-Nr. 765
Länge: 14,50 m
Fläche: 36 qm
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
6. / pvs/7/6/17. Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB;
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der öffentlichen Auslegung
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017
- Anordnung der Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
|
ö
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Vorberatend
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6 | pvs/7/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.)
Bestehendes Planungsrecht
Aktuell ist für die sich im zukünftigen Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ befindlichen Grundstücke ein erkennbarer Bebauungszusammenhang und das Vorliegen eines Ortsteils nicht erfüllt; die betreffenden Grundstücke liegen folglich im planerischen Außenbereich - Bauvorhaben im Außenbereich können eingeschränkt lediglich auf Grundlage des § 35 BauGB zugelassen werden.
Die Grenze des Bebauungszusammenhangs und der im Zusammenhang bebaute Ortsteil enden mit der bestehenden Bebauung entlang der Lohmühlstraße; dies ergibt sich aus der Geltungsbereichsgrenze der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ aus dem Jahr 2004 an (ebenfalls eine Satzung gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB), die aktuell die Abgrenzung des Innenbereichs planungsrechtlich bestimmt.
Den Beschluss gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) hat der Stadtrat bereits in der Sitzung des Plenums vom 06.03.2017 gefasst.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ grenzt nun unmittelbar an den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“.
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan:
Für die Einbeziehung von Grundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sind Darstellungen im Flächennutzungsplan oder im Landschaftsplan grundsätzlich ohne Belang, weil Einbeziehungssatzungen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen. Allerdings müssen diese mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein, wofür der Nachweis einer Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans und ggf. auch des Landschaftsplans hilfreich ist.
Im Übrigen müssen Einbeziehungssatzungen, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden.
In vorliegendem Fall stellt der geltende Flächennutzungsplan die betreffenden Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und den nördlichen Grundstücksteil der Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) als „Wohnbaufläche“ dar. Die Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Landschaftsplan Aschaffenburg stellt das Plangebiet als Bauflächen-Potential und als Flächen für die Landwirtschaft dar.
Verkehrliche Erschließung / Technische Infrastruktur
Die Grundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6187/2, 6187/3 und 6187/8 grenzen an die an der Steinbacher Straße verlaufenden schmalen städtischen Grundstücksstreifen Fl.Nrn. 6187/6 und 6187/7 an und sollen gem. vorliegender bzw. beschiedener Bauvoranfragen über die Steinbacher Straße erschlossen werden. Laut Aussage der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 16.07.2015 ist in der Steinbacher Straße zwar eine Wasserversorgungsleitung vorhanden, eine Gasversorgungsleitung jedoch nicht. Auch ist zwar eine isolierte Freileitung vorhanden, diese reicht jedoch für die Versorgung mit elektrischer Energie nicht aus und muss verstärkt werden.
Somit liegen in der Steinbacher Straße nicht alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße an. Die Erschließung ist somit für die Grundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6187/2, 6187/3, 6187/4 und 6187/8 bisher nicht vollständig gesichert.
Zudem grenzt das Hinterlieger-Grundstück Fl.Nr. 6187/4 nicht an einer öffentlichen Erschließungsstraße an. Die Erschließung dieses Grundstücks soll gem. Bauvoranfrage über die Privatgrundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6161 und 6165 (Lohmühlstraße 34-38) erfolgen und muss für den Nachweis einer gesicherten Erschließung über entsprechende grundbuchlich gesicherte Geh-, Fahr- und Leitungsrechte verfügen.
Ein Nachweis der gesicherten Erschließung ist jeweils im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens zu führen und ist nicht Gegenstand dieser Einbeziehungssatzung.
In der Anlage zur Begründung der Einbeziehungssatzung werden Beispiele von denkbaren verkehrlichen Erschließungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ ist durch die bauliche Nutzung der südlich und westlich angrenzenden Grundstücke bereits vorgeprägt und hier durch die bestehende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ begrenzt. Die nördliche Grenze des Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung bildet eine lineare Fortsetzung des angrenzenden Siedlungsrandes, der entlang der Lohmühlstraße durch die Grundstücke Fl.Nr. 6183 (Lohmühlstraße 52) und 6187 (Lohmühlstraße 54) definiert wird. Östlich bilden die unmittelbar an der Steinbacher Straße angrenzenden städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 6187/6 und 6187/7 die Geltungsbereichsgrenze.
Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegen somit die Grundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und 6161/1, die sich sämtlichst in Privateigentum befinden.
Planungsziele für die bauliche Entwicklung
Aufgrund der Ortsrandlage und zur Minderung bzw. zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in der Einbeziehungssatzung wenige Festsetzungen zur baulichen Nutzung sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich getroffen werden.
Eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung ist nicht erforderlich, da sich der Charakter des Ortsteils (Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO) aus der Umgebungsbebauung bestimmt.
Folgende Planungsziele sollen berücksichtigt werden:
- Maß der baulichen Nutzung
Für den Einbeziehungsbereich soll für die einzelnen Hauptgebäude eine Grundfläche von max. 130m² sowie eine Grundflächenzahl (insgesamt) von 0,5 festgesetzt werden. Dadurch ist auch bei relativ kleinen Baugrundstücken die Errichtung eines ausreichend großen Wohngebäudes bei gleichzeitiger Einschränkung der Zahl und Größe von Nebenanlagen möglich.
Die Festsetzung von max. II Vollgeschossen orientiert sich an den maximal zweigeschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern in der umliegenden Bebauung.
- Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Für das gesamte Plangebiet soll eine offene Bauweise festgesetzt werden. Die Gebäude sollen als Einzelhäuser angeordnet werden. Die festgesetzten überbaubaren Flächen werden durch Baufenster definiert, die einen gewissen Spielraum zur Platzierung der Gebäude auf den Grundstücken ermöglichen und Freifläche für den Nachweis eines Teils der Ausgleichsflächen für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sicherstellen.
- Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Aufgrund der vorherrschenden Wohnstrukturen sollen zur Beschränkung der Bewohnerdichte im Plangebiet je Wohngebäude max. 2 Wohnungen zulässig sein. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass die Erschließung von Hinterliegergrundstücken anhand von Grunddienstbarkeiten ohne spürbare Störungen funktioniert.
- Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Für die mit der Einbeziehungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen Grundstücke werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die gemäß § 34 Abs.5 BauGB unter Anwendung der sogen. „Eingriffsregelung“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz Anwendung auszugleichen sind.
Die Darstellung des Bestandes, die Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs nach dem Bewertungsmodell für die Stadt Aschaffenburg sind im Grünordnungsplan (GOP) mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ erfolgt und sind in der Satzung als Festsetzungen verankert. Zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Korrespondenz mit der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung „Westlich Steinbacher Straße“ (Entwurf vom Mai 2017) grünordnerische und naturschutzrechtliche Festsetzungen getroffen.
Der durch die Einbeziehungssatzung vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft kann durch grünordnerische Maßnahmen zum Teil im Plangebiet ausgeglichen werden.
Zudem sind naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebiets der Einbeziehungssatzung auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des Ökokonto „Neurod“ im Umfang von 21.355 Biotopwertpunkten zur Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Aschaffenburg und insbesondere der Stadtteil Damm waren im Zweiten Weltkrieg Ziel von Bombenabwürfen. Das Vorkommen von Kampfmitteln kann daher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Bergung etwa vorhandener Kampfmittel liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.
Zu 2.)
Der nächste Verfahrensschritt, den es durchzuführen gilt, ist die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs.6 i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 + 3 BauGB, § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB. Bei Billigung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung mit Begründungsentwurf vom 01.06.2017 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einmonatigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden an der Planung beteiligt um schriftliche Stellungnahme ersucht.
.Beschluss: 1
I.
1. Dem Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017 (Anlage 1) für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ mit Begründungsentwurf vom 01.06.2017 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die Verwaltung sagt eine Umsetzung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 (Anlage 2) zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pvs/7/7/17. Buslinienführung in Obernau - Jahnstraße / Savignystraße
- Antrag Herr Stadtrat Taudte vom 21.11.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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7 | pvs/7/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Hintergrund der Linienwegänderung
Zurzeit befährt die Linie 1 die Bahnhofstraße in beiden Richtungen. Die geringe Fahrbahnbreite, die geparkten Kraftfahrzeuge und das Begegnen mit anderen Fahrzeugen - darunter auch Busse - erschweren täglich die Durchfahrt der Bahnhofsstraße. Der Verkehrsbetrieb befürwortet daher, den Linienweg gemäß dem Antrag auf die Bahnhof- und Savignystraße aufzuteilen, um dem Bus ein leichteres Vorankommen zu ermöglichen.
Die Absicht, den Linienweg über die Savignystraße zu führen, wurde den Bewohnerinnen und Bewohnern der umliegenden Straße bereits im Mai mit einem Informationsblatt vermittelt. Reaktionen, die gegen eine Änderung des Linienverlaufs sprechen, blieben aus. Das Wohnhaus der Lebenshilfe (Haus Nr. 16) wies lediglich darauf hin, dass Bewohner geholt und gebracht werden und die dafür genutzten Fahrzeuge auf der Fahrbahn stehen. Ob sich hieraus Behinderungen für den Busverkehr ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend gesagt werden.
Was sich ändert
Bei der Fahrt stadtauswärts in Richtung Sulzbach gibt es keine Änderungen - sowohl der Linienweg als auch die bedienten Haltestellen bleiben bestehen.
Bei der Fahrt stadteinwärts in Richtung Aschaffenburg soll die Linie 1 von der Jahnstraße nach links in die Savignystraße und dann weiter über die Straße Am Obstkeller auf die Orffstraße geführt werden. Ab hier sind die Linienwege für beide Richtungen wieder identisch. Für das Abbiegen von der Savignystraße auf die Straße Am Obstkeller ist die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots erforderlich, damit der Bus die Kurve uneingeschränkt befahren kann (s. Bild 1).
Durch die Führung über die Savignystraße kann stadteinwärts die Haltestelle “Mehrzweckhalle“ nicht mehr bedient werden. Hierfür muss in der Savignystraße ein Ersatz geschaffen werden. Die Planung sieht eine neue Haltestelle gegenüber der Straße Am Tiegel vor. In der Bürgerinformation war noch der Standort vor dem Haus Nr. 16 dargestellt. Dieser Standort wurde aber verworfen, da vor dem Haus Bring- und Holdienste durchgeführt werden. Andere Standorte wurden auf zwei Ortsterminen mit dem Verkehrsbetrieb und auch unter Einbezug von Bewohnern begutachtet. Letztlich stellten die anderen Standorte aber keine befriedigende Lösung dar.
Die neue Regelung kann kurzfristig Ende Juli in Kraft treten und soll zunächst für die Dauer eines Jahres getestet werden. Kosten entstehen für die Aufstellung der eingeschränkten Haltverbote sowie dem Haltestellenschild in der Savignystraße.
Bild 1: Linienwegsverlegung stadteinwärts in die Savignystraße
.Beschluss:
I. Der Linienwegsverlegung stadteinwärts durch die Savignystraße in Obernau wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. / pvs/7/8/17. Ebersbacher Straße;
- Parkregelung
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.10.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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8 | pvs/7/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Schulwegsicherheit an der Kreuzung Ebersbacher Straße / Bischbergstraße war Gegenstand des CSU-Antrags vom 30.10.2015 und Auslöser von Veränderungen in der Ebersbacher Straße. Der Antrag beschrieb das Problem, dass größere Fahrzeuge beim Einbiegen von der Bischbergstraße rechts in die Ebersbacher Straße den Gehweg überfahren und damit Fußgänger gefährden. Ein Ortstermin mit den Antragstellern im Januar des Folgejahres erbrachte das Ergebnis, dass zwei Pfosten in der Eckausrundung des Gehwegs montiert wurden. Infolgedessen mussten größere Fahrzeuge jetzt weiter auf die Gegenfahrbahn ausholen und gerieten dabei in Konflikt mit dort parkenden Fahrzeugen. Weiter wurde auf dem Ortstermin das Überfahren des Gehwegs im Begegnungsfall im gesamten Abschnitt der Eberbacher Str. bemängelt. Darum wurde zusätzlich das Parken in der Ebersbacher Straße neu geordnet und zwar ausschließlich ganz auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung stadtauswärts auf der rechten Seite. Folgende Vorteile sprechen dafür:
- Größere Fahrzeuge können ungehindert in die Ebersbacher Str. einbiegen.
- Im Begegnungsverkehr weichen die Fahrzeuge nicht mehr auf den breiten Gehweg aus (in Fahrtrichtung Stadtauswärts rechts). Auf dieser Seite bewegen sich auch die meisten Schulkinder.
- Es wird nicht mehr auf dem Gehweg geparkt. Früher wurde der Gehweg vereinzelt übermäßig in seiner Breite durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt.
Nach Umsetzung der Maßnahme wurde im Laufe des Jahres 2016 Kritik seitens der Bewohner hervorgebracht und über den Schweinheimer Ortsverband der SPD an die Verwaltung herangetragen. Im Wesentlichen wurde angeführt:
- In Fahrtrichtung stadteinwärts werden überhöhte Geschwindigkeiten beobachtet. Da auf dieser Straßenseite keine Fahrzeuge mehr parken, gibt es keine Widerstände mehr für diese Fahrtrichtung. Das erschwert auch das Ausfahren aus den Grundstücken. Im Begegnungsfall wartet der Gegenverkehr in verbleibenden Lücken. Falls der Gegenverkehr nicht wartet oder nicht ausweichen kann (größere Fahrzeuge finden nicht immer eine passende Lücke), ergibt sich ein weiteres Problem:
- In Fahrtrichtung stadteinwärts wird im Begegnungsfall (mit hoher Geschwindigkeit) über den ohnehin sehr schmalen Gehweg gefahren. Anwohner, die von ihrem Grundstück den Gehweg betreten oder hinausfahren sind dadurch einer Gefahr ausgesetzt.
- Die im Begegnungsfall wartenden Fahrzeuge verursachen beim Anfahren (leicht bergauf) erhöhte Fahrgeräusche.
Die Problematik wurde auf zwei Ortsterminen (21.11.2016 und 12.04.2017) mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtert. Zum zweiten Termin hatte die Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet, das Parken versetzt anzuordnen. Durch die vielen Grundstückszufahrten und unter Berücksichtigung des Buslinienverkehrs (Linie 4 und 10) könnte nur ein Versatz ermöglicht werden, was sowohl seitens der Verwaltung als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern eine wirksame Verbesserung fraglich erscheinen lässt.
Die Bürgerinnen und Bürger wünschen mit deutlicher Mehrheit eine Rückkehr zur ehemaligen Parkordnung. Die Verwaltung spricht sich nach Darlegung aller Argumente ebenfalls dafür aus, die Parkmarkierungen wieder zu entfernen. Durch die dann zufällig entstehende Anordnung parkender Fahrzeuge besteht für beide Fahrtrichtungen die Notwendigkeit, sich der Situation langsam zu nähern.
Um den Gehwegüberfahrungen in Fahrtrichtung stadtauswärts entgegenzutreten, werden an geeigneten Stellen Pfosten gesetzt.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die Anordnung der Parkstände in der Ebersbacher Straße, zwischen Bischbergstraße und Feldchenstraße, wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Vorgehen der Verwaltung, zunächst Erstm
arkierungen für das versetzte Parken anzubringen und die Situation danach zu beobachten, wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. / pvs/7/9/17. Behandlung der Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2017 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.02.2017 wegen "Schulwegsicherheit in der Mühlstraße, Wilhelmstraße und Dorfstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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9 | pvs/7/9/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2017 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.02.2017 wegen "Schulwegsicherheit in der Mühlstraße, Wilhelmstraße und Dorfstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.04.2017 (Anlage 3
) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/7/10/17. PVS/7/10/17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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18.07.2017
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ö
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Beschließend
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10 | pvs/7/10/17 |
.Beschluss:
Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Johannes Büttner berichtet die Verwaltung über den aktuellen Stand zum Thema „Bachgaubahn“.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2017 16:21 Uhr