Datum: 28.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:48 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/10/1/17. Bericht zum Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/10/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht der Geschäftsleitung.
.Beschluss:
I. Im Rahmen der Präsentation erfolgt ein Bericht zum Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/10/2/17. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss 2016
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2016
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/10/2/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2016 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 129.216.323,51 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 9.973.856,83 €.
b) Der von der WIBERA AG, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2016 (Anlage 1) sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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3. / pl/10/3/17. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
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3 | pl/10/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2016 der SVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 525.761,38 € beträgt der im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2 500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2016 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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4. / pl/10/4/17. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/10/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2016 der ABE wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 11.882.551,67 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.980.013,70 €.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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5. / pl/10/5/17. Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/10/5/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2016 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2016 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
.Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 120.050.819,37 € beträgt der im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete Gewinn 5.269.783,16 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Einstellung in die „Allgemeine Rücklagen“ 3.501.543,06 €
Abführung an den Haushalt der Stadt 1.768.240,10 €
abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag
c) Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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6. / pl/10/6/17. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/10/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
2.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2016 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
10
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
11
|
Kapperer Leonie
|
12
|
Klein Karsten
|
13
|
Kunkel Rainer
|
14
|
Lenz-Böhlau Anne
|
15
|
Lüder Gerd
|
16
|
Otter Gerald
|
17
|
Stegmann Karl-Heinz
|
18
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
3. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pl/10/7/17. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/10/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2016 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
10
|
Herzog Klaus
|
11
|
Kapperer Leonie
|
12
|
Klein Karsten
|
13
|
Kunkel Rainer
|
14
|
Lenz-Böhlau Anne
|
15
|
Lüder Gerd
|
16
|
Otter Gerald
|
17
|
Stegmann Karl-Heinz
|
18
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zu Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten, kann auf Grund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pl/10/8/17. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/10/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2016 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
10
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
11
|
Kapperer Leonie
|
12
|
Klein Karsten
|
13
|
Kunkel Rainer
|
14
|
Lenz-Böhlau Anne
|
15
|
Lüder Gerd
|
16
|
Otter Gerald
|
17
|
Stegmann Karl-Heinz
|
18
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pl/10/9/17. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) für das Geschäftsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/10/9/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 15 Abs 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2017 zu bestellen. Die Berberich, Volk & Wengerter AG soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2017 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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10. / pl/10/10/17. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) für das Geschäftsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2017
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/10/10/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2017 zu bestellen. Die Berberich, Volk & Wengerter AG soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2018 11:12 Uhr