Datum: 02.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 15:15 Uhr bis 16:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/11/2/17 Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte; - Vorstellung des Vorentwurfs
2hfs/11/3/17 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2017
3hfs/11/4/17 Gebäudehüllensanierung Rathaus; Projektsteuerung

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1. / hfs/11/2/17. Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte; - Vorstellung des Vorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.10.2017 ö Beschließend 1hfs/11/2/17

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Haupt- und Finanzsenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 1 d. ö. S. "Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte;
- Vorstellung des Vorentwurfs" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / hfs/11/3/17. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.10.2017 ö Vorberatend 2hfs/11/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2017 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

  • den Verwaltungshaushalt        von bisher        286.929.400 €
       um            4.470.800 €
       auf        291.400.200 €

  • den Vermögenshaushalt        von bisher        45.040.500 €
       um            4.639.200 €
       auf        49.679.700 €

  • Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                341.079.900 €


Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 47.800 € auf 18.475.000 €

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt bleibt unverändert (8.305.700 €).

Die vorgesehene Zuführung an die Allgemeine Rücklage wird von 36.700 € um 2.895.500 € auf neu 2.932.200 € aufgestockt.

Die Zuführung zur Sonderrücklage „Anwandeweg“ vermindert sich um den auf die städtischen Einlageflächen entfallenden Anteil an den Umlegungskosten (3.707.100 €) sowie um 70.000 € höhere Freimachungskosten, und damit von bisher 6.135.000 € auf neu 2.357.900 €.

Die Zuführung zur Sonderrücklage „Schulbau“ konnte dagegen um 1.000.000 € auf nunmehr 2.000.000 € verdoppelt werden.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt unverändert 9.750.000 €.

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan in Anlage 1 werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / hfs/11/4/17. Gebäudehüllensanierung Rathaus; Projektsteuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.10.2017 ö Beschließend 3hfs/11/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Viele städtische Hochbauprojekte unterliegen aktuell der sehr angespannten und ausgelasteten Marktsituation in der gesamten Bauwirtschaft.
Dies hat vielfach zur Folge, dass insbesondere die Verfügbarkeit von Baufirmen, die Kostensicherheit und die vorgegebenen Bauzeiten nicht einzuhalten sind.
Die bisher beteiligten Partner (Architekten, Fachplaner, Gutachter, etc.) können das Zusammenspiel der Baudisziplinen nur eingeschränkt aus- und zusammenführen.
Bei der nun anstehenden Gebäudehüllensanierung am städtischen Rathaus und der zusätzlich erforderlichen Erneuerung der Sandsteinfassadenplatten sind die Komponenten Bauzeiten, Kosten und Termine, insbesondere unter Nutzung umso mehr einzuhalten und zu kontrollieren.
Aufgrund des Bauumfangs und der Baukosten sollen die Risiken einer Termin- und Kostenüberschreitung durch die Einschaltung eines externen Projektsteuerers kontrolliert und minimiert werden.
Auf Anregung des Stadtrates (in den Haushaltsberatungen 2017 und nachfolgenden Einzelbeauftragungen) soll für das Bauvorhaben Rathaus ein Projektsteuerer beauftragt werden.
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beauftragt mit externer Unterstützung einen geeigneten Projektsteuerer ausfindig zu machen und dem Stadtrat zur Beauftragung vorzuschlagen.

.Beschluss:

Für die Gebäudehüllensanierung Rathaus soll ein Projektsteuerer beauftragt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit externer Unterstützung einen geeigneten Projektsteuerer zu finden und dem Stadtrat vorzuschlagen.

Haushaltsstelle:     1.0681.9400                  


Mittelbereitstellung
Jahr/Betrag
Verfügte Mittel
Betrag
Verfügbare Mittel
Betrag




1. Haushaltsausgabereste
1.675.153,-- €






2. Haushaltsansatz
2.200.000,-- €






3. Summe 1 + 2
3.875.153,-- €






4.Verpflichtungs-ermächtigungen




Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2017 14:58 Uhr