Datum: 04.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/9/1/17 öffentliche allg. Beschlussvorlage
2uvs/9/2/17 Neubau eines Lagerzeltes für Festzeltbedarf auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, An der Lache xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Fath Alexander Vermietung und Verpachtung, BV.: xxx
3uvs/9/3/17 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Reihenhäusern mit 23 Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gemarkung Damm, Haidstraße xxx in 63741 Aschaffenburg durch die Firma HAUG Immobilien GmbH, BV-Nr.: xxx
4uvs/9/4/17 Strom-Eigenerzeugung
5uvs/9/5/17 öffentliche allg. Beschlussvorlage

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1. / uvs/9/1/17. öffentliche allg. Beschlussvorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.10.2017 ö Beschließend 1uvs/9/1/17

.Beschluss:

Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler gibt bekannt, dass der TOP 2 d.ö.S. abgesetzt ist.
Der Antrag der GRÜNEN vom 04.10.2017 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung sagt zu, dass vor einer erneuten Beratung ein Ortstermin stattfinden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/9/2/17. Neubau eines Lagerzeltes für Festzeltbedarf auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, An der Lache xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Fath Alexander Vermietung und Verpachtung, BV.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.10.2017 ö Beschließend 2uvs/9/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 06.07.2017 beantragte die Firma Fath Alexander Vermietung und Verpachtung den Neubau eines Lagerzeltes für Festzeltbedarf auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, An der Lache xxx, 63741 Aschaffenburg.
Beantragt ist die Errichtung eines Lagerzeltes mit Satteldach und den Außenmaßen von ca. 40 m x 25 m. Die Höhe beträgt ca. 8,8 m, die Grundfläche ca. 980 m². Die bereits vorhandenen Gebäude verfügen über eine Grundfläche von ca. 2.040 m². Die Grundstücksgröße liegt bei 6.763 m². Das Grundstück ist im Bestand bereits fast vollständig versiegelt.
Ein bisher vorhandenes Nebengebäude mit den Maßen von ca. 6,5 m x 18 m wurde bereits abgebrochen und ist in den Planunterlagen nachrichtlich als abzubrechendes Nebengebäude dargestellt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 20/9. Dieser setzt für das betreffende Baugebiet „Gewerbegebiet“ GE, GRZ 0,8, GFZ, 2,0 fest.
Das Bauvorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung im o.g. Baugebiet allgemein zulässig.
Die aktuelle GRZ des Baugrundstückes erreicht, aufgrund der fast vollflächigen Bodenversiegelung, eine GRZ von 0,93 und überschreitet damit die GRZ von 0,8 gem. Bebauungsplan. Eine Befreiung kann erteilt werden, da das Grundstück bereits bisher in diesem Umfang versiegelt war und durch die Errichtung des Lagerzeltes keine Versiegelung zusätzlicher Flächen eintritt. Zum Ausgleich sind die Pflanz- und Grünflächen, gem. Freiflächenplan dauerhaft anzulegen und zu erhalten.

Die zulässige GFZ von 2,0 wird mit einer tatsächlichen GFZ von 0,47 eingehalten.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Lagerräume oder Lagerplätze 1 PKW-Stellplatz je 3 Beschäftigten zu vorzuhalten. Im Stellplatznachweis wurde dargelegt, dass in der Lagerhalle 1 Beschäftigter tätig sein wird. Hieraus ergibt sich 1 zusätzlich erforderlicher Stellplatz.

Gemäß der ursprünglichen Baugenehmigung aus dem Jahr 1994 (BV 94000264) sind für den Bestand 22 PKW-Stellplätze nachzuweisen gewesen. Mit dem Neubau der Lagerhalle ergibt sich ein Bedarf von 23 PKW-Stellplätzen. Vom Bauherrn werden auf dem Baugrundstück insgesamt 26 PKW-Stellplätze nachgewiesen.

Darüber hinaus ist für Lagerräume oder Lagerplätze 1 Fahrradabstellplatz je 5 Beschäftigten erforderlich. Durch den Neubau ergibt 1 zusätzlich erforderlicher Fahrradabstellplatz. In der ursprünglichen Baugenehmigung wurden keine Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Der Bauherr schafft im Rahmen dieses Bauvorhabens 8 Fahrradstellplätze.

Das Lagerzelt hält zur östlichen Grundstücksgrenze lediglich einen Grenzabstand von 2,3 m bis 2,6 m ein. Erforderlich ist ein Grenzabstand von 3,0 m (Art. 6 Abs. 5 BayBO). Von der Unterschreitung um ca. 0,4 bis 0,7 m kann eine Abweichung erteilt werden. Diese ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Der brandschutzrechtliche Mindestabstand von 5,0 m zum Nachbargebäude ist gewahrt. Der Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma Fath Alexander Vermietung und Verpachtung zum Neubau eines Lagerzeltes für Festzeltbedarf auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, An der Lache xxx, 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abweichungen, Befreiungen:

1. Es wird eine Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze um ca. 0,4 – 0,7 m erteilt.
2. Von der Überschreitung der GRZ von 0,8 um 0,13 wird eine Befreiung erteilt.
3. Die Pflanz- und Grünflächen, sind gem. Freiflächenplan anzulegen und dauerhaft zu erhalten.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]
Sofern Kosten entstehen:



Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]

Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]

Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]


Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / uvs/9/3/17. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Reihenhäusern mit 23 Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gemarkung Damm, Haidstraße xxx in 63741 Aschaffenburg durch die Firma HAUG Immobilien GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.10.2017 ö Beschließend 3uvs/9/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 07.07.2017 beantragte die Firma HAUG Immobilien GmbH die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Reihenhäusern mit 23 Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, Gemarkung Damm, Haidstraße xxx in 63741 Aschaffenburg.
Es ist geplant, die bestehenden, rückwärtigen Gebäude auf den Grundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx (Haidstraße xxx – xxx) abzubrechen. Mit dem Bauvorhaben wird durch ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE als Vorderhaus die Baulücke zwischen den Bestandsgebäuden Haidstraße xxx und xxx geschlossen. Alle geplanten Wohneinheiten weisen eine Wohnfläche von weniger als 100 m² auf. Das Gebäude verfügt über 4 Vollgeschosse, einschl. Dachgeschoss.

Rückwärtig werden, angebaut an das Bestandsgebäude Haidstraße xxx, 4 Reihenhäuser (4 WE) und ein Doppelhaus (2 WE), alle mit einer Wohnfläche kleiner 150 m² errichtet. Die Reihen-, bzw. Doppelhäuser verfügen über jeweils 2 Vollgeschosse, einschl. Dachgeschoss.

Zwischen den Neubauten werden ebenerdige Stellplätze, Fahrradabstellplätze, ein Spielplatz und Grünflächen mit Baumpflanzungen errichtet.

Zur Müllentsorgung ist ein Wertstoffraum im Erdgeschoss des Vorderhauses geplant, der von der geplanten Durchfahrt aus angedient werden kann.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, allerdings in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der den Charakter eines Mischgebietes aufweist. Es ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (Wohnen) ist das Bauvorhaben im vorliegenden Mischgebiet allgemein zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung erreicht eine GRZ von ca. 0,39 (nur Gebäude) bzw. ca. 0,64 (incl. aller befestigter Flächen) und eine GFZ von ca. 1,0. Diese fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Die Bauweise der näheren Umgebung ist äußerst heterogen. Am westlichen Ende der Haidstraße ist zwar noch eine dörfliche Bebauungsstruktur mit unmittelbar an der Straßenbegrenzung errichteten giebelständigen Häusern in „halboffener Bauweise“ erkennbar; insgesamt ist aber entlang der Haidstraße die historische Bau- und Parzellenstruktur stark überformt. Kleine eingeschossige Häuser mit Steildach wechseln sich mit voluminösen, mehrgeschossigen Wohnhäusern ab. Giebelständig errichtete Gebäude kommen ebenso vor wie traufständig errichtete Gebäude. Vor allem ist eine einheitliche Bauweise im Sinne einer „offenen“ oder einer „geschlossenen“ Bauweise gemäß § 22 BauNVO nicht erkennbar. Eine Bebauung in zweiter Reihe entspricht der in diesem Bereich üblichen baulichen Nutzung der Grundstücke. Insgesamt fügt sich das Bauvorhaben hinsichtlich der überbaubaren Fläche, der Bauweise und der Bauhöhe in den Rahmen der umliegenden Bebauung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben bietet die Möglichkeit, die vorhandene, starke Überbauung der Baugrundstücke neu zu ordnen.

Die Dachneigung des rückwärtig an das Bestandsgebäude Haidstraße xxx angebauten Reihenhauses incl. aller weiteren Reihen- und Doppelhäuser wird an die Dachneigung des rückwärtigen Bestandshauses Haidstraße xxx angepasst.

Das Flächenmaß zwischen den unbefestigten und befestigen Hofflächen liegt im Rahmen der umliegenden Bebauung.

Nach der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² 2 Stellplätze erforderlich. Für die 10 neuen Wohneinheiten, davon 6 WE unter 150 m² und 4 WE unter 100 m² Wohnfläche sind insgesamt 16 Stellplätze erforderlich. Für die Bestandsgebäude Haidstraße xxx und xxx wurden bisher jeweils 2 Stellplätze nachgewiesen und errichtet. Für Bestandsgebäude werden grundsätzlich keine Stellplätze nachgefordert, soweit keine Nutzungsänderung oder sonstige baulichen Veränderungen (z.B. Aufstockung, Anbau, etc.) beantragt werden. Insgesamt sind 20 Stellplätze (Bestand: 4; Neubau: 16) nachzuweisen. Gemäß den vorliegenden Planunterlagen stehen nach der Baumaßnahme 23 Stellplätze (davon einer barrierefrei) zur Verfügung.

Bei einer Gesamtwohnfläche von 1.086 m² sind insgesamt 22 Fahrradabstellplätze erforderlich. In den Planunterlagen sind 30 Fahrradabstellplätze nachgewiesen, von denen 10 Fahrradabstellplätze überdacht sind. Die Fahrradabstellplätze müssen eine Einstellgröße von 0,70 x 1,80 m aufweisen.
Nach der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für die 11 PKW-Stellplätze auf den Freiflächen mindestens 3 großkronige Laubbäume zu pflanzen und zu erhalten, deren Baumscheibe mindestens 6 m² beträgt. Gemäß Freiflächenplan sollen insgesamt 9 Laubbäume auf der Außenbereichsfläche gepflanzt werden. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die Stellplatzsituation wurde am 21.09.2017 in einem Erörterungstermin mit den beteiligten Nachbarn und Anwohnern besprochen.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich wird ein Kinderspielplatz mit einer Spielfläche von ca. 63 m² angelegt. Zur Sicherung der Errichtung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Die geplanten Gebäude und Stellplätze verteilen sich über mehrere Grundstücke. Es ist ein Nachweis über eine Verschmelzung, bzw. Vereinigung der Baugrundstücke mit den Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Damm zu erbringen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d. ö. S. "Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Reihenhäusern mit 23 Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 406, 411, 412, 416, Gemarkung Damm, Haidstraße 60 in 63741 Aschaffenburg, durch die Firma HAUG Immobilien GmbH, BV-N. 20170164" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / uvs/9/4/17. Strom-Eigenerzeugung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.10.2017 ö Beschließend 4uvs/9/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund: 
Aschaffenburger Klimaschutz-Ziele im Bereich  
regenerativer Energie   und   Kraft-Wärme-Kopplung:
Kraft Stadtratsbeschluß (Plenum 3-2012) sollen die im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses „Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ herausgearbeiteten Leitziele und Leitlinien umgesetzt werden.

Zu den über 50 Projekten des vom Bund geförderten Klimaschutzmanagers gehört auch die Mobilisierung von erneuerbaren Energien und KWK (Kraft-Wärme-Kopplung).
Oberziel der Region und Stadt Aschaffenburg:
Reduktion des CO2-Ausstoßes bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 2009.
Klimaschutz-Ziel im Bereich Erneuerbare-Energien
  • Reduktion des Strombedarfs um 20 %, den Rest zu 50% aus erneuerbaren Energien
  • Im Miteinander von erneuerbarer und konventioneller Energieerzeugung ist die Bereitstellung von gesicherter Leistung anzustreben (z.B. Nutzung von Koppelwärme / BHKW).



********************************************************

Bericht des Klimaschutzmanagers über die Strom-Eigenerzeugung in städtischen Liegenschaften.
Bericht Teil 1: Eigenstromerzeugung über Solarstrom-Anlagen (PV)

Beschluss-Grundlage: PV-Anlagen auf kommunalen Dächern der Stadt Aschaffenburg
(Plenum,  März 2014). 

Mit dem o.g. Stadtratsbeschluß wurde das Modell der Dach-Verpachtung für PV-Anlagen der AVG abgelöst.
Hintergrund für das geänderte Wirtschaftskonzept war der Preis-Fall der EEG?-Vergütung auf ein Niveau unter den Bezugspreis für Strom.
Ziel: PV-Anlagen werden nun nicht mehr für die Maximierung der EEG-Vergütung dimensioniert, sondern im Wesentlichen
für die Eigenstrom-Nutzung direkt im Gebäude.
? Einspeisevergütung gemäß EEG
(Erneuerbare-Energie-Einspeisegesetz)

Bestand der PV-Anlagen auf  Gebäuden der Stadt Aschaffenburg


AB-
Stadt
Projekt
Datum
Inbetrieb-nahme
~Größe [kWp]
Eigentum
Betreiber

Anmerkung
1
Hefner-Alteneck-Schule
2005
2,3 
Stadt AB
Schenkung Solarverein

Realschule    BauAbschn. 2
2006
61
AVG


Haupt-Feuerwache
altes Dach (saniert)
2007
30
1.Bürgerkraft-
werk-Aburg-GbR


Strietwaldschule  Turnhalle
2008
24
AVG


Brentanoschule
2009
30
AVG à BEA


Bauhof-Tiefbauamt Mörsw.
2009
50
AVG à BEA


Realschule Turnhalle
2010
25
AVG à BEA


Mozartschule Obernau
2010
29
AVG à BEA


E-Kästner-Schule Gailbach
2010
15
AVG à BEA


Pestalozzi-Schule
Turnhalle + Bau A
2010
20
AVG


Pestalozzi-Schule,
Bauteil B + C
2011
39
AVG


Christ.-Schad-Schule Nilkh.
2011
13
AVG à BEA
Neubau

Schönbergschule-Turnhalle
2012
50
AVG
Multi-Info-Monitor

Summe Dachverpachtungen:

389


(2)
Außerdem:àSolarwürfel
Solarkreisel Würzburger Str.
2014

3
Stadt AB
Schenkung Solarverein
LED-Licht statt Einspeisung
Licht-Betreuung Tiefbauamt






3
Dalberg-Schule
2014
39
Stadt AB
Multi-Info-Monitor
4
Kolpingschule
2014
39
Stadt AB
Multi-Info-Monitor
5
Stadthalle
2016
59
Stadt AB
Multi-Info-Monitor in Planung
6
Klärwerk 1 Betriebsgebäude
2016
32
Stadt AB
ohne EEG, voll Eigenverbrauch
7
Klärwerk 2 Fällmittel-Station
2016
21
Stadt AB
ohne EEG, voll Eigenverbrauch
8
Fröbelschule Turnhalle
2017
37
Stadt AB
Einspeisung ab 5-2017
9
Klärwerk 3 Werkstadt-Gebäude
2017
18
Stadt AB
Bau Herbst-Winter 2017
10
Bauhof-Mörswiese Anlage2
2017
78
Stadt AB
Bau Herbst-Winter 2017
11
Berufsschule II
2017
48
Stadt AB
Ausschreibung Sept. 2017

Leistungs-Summe
2017
373
Stadt AB


Legende:
(Anlagen-besitzer)
1.Bürgerkraft-
werk-AB-GbR


Bestandsaufgliederung von PV-Anlagen auf Gebäuden der Stadt Aschaffenburg:  
    Bestehende Pacht-Anlagen: 12    (2004-2013)
+  Bestehende Eigen-Anlagen: 11    (2014-2017)
    Summe = 23

Weitere Planungen für PV-Anlagen auf  Gebäuden der Stadt Aschaffenburg
(Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Gebäudemanagement):

Projektplanung 2018–2019      (D-neu  =  Dach neu oder aktuell saniert mit Dämmung):
  1. Neubau Umweltstation   (D-neu   /  Schenkung PV-Anlage durch Solar-Verein) 
  2. Rathaus-Hochbau  (D-neu) 
  3. Erthalschule     (Turnhalle /  D-neu) 
  4. Klärwerk    PV-Anlagen  4  (Dach von SchlammentwässerungD-neu)    
  5. f.a.n Frankenstolz-Arena   
  6. Kronberg-Gymnasium   (D-neu) 
  7. Waldfriedhof (Kühlhaus-Stadt-AB)
  8. Bibliothek   
  9. Hefner-Alteneck-Schule 2

Visualisierung / Öffentlichkeitsarbeit      +      Monitoring / Leistungs-Alarm
von städtischen PV-Anlagen

  1. Visualisierung  / Öffentlichkeitsarbeit 
    Der Bund fördert moderne Visualisierungsanlagen -  aktuell, pauschal 1.200 €/Projekt.
    Bafa-Förderung für  „Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien“  in allgemein öffentliche zugänglich Gebäude – insbesondere Schulen.
    Bafa = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

    Bereits umgesetzt:  Kolpingschule, Dalbergschule, Schönbergschule;

    Laufende Förderprojekte:  Stadthalle, Fröbelschule.

    In Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Amt für Hochbau- und Gebäudemanagement werden moderne Mehrfunktions-Monitore eingesetzt. Durch die im LED-Monitor integrierten Solarfox-Steuer-Computer und den online-Zugang können nicht nur aktuelle und vergangene Ertragsdaten visualisiert werden, sondern es ist die laufende Einspielung von Sonderseiten (dashboard-slides) möglich – z.B.:
    -Zugang Schule für Sondermeldungen wie  Raumänderungen, Schulausfall, Mensa, ….
    -Zugang Klimaschutzmanager für Solar-Erträge, Verbräuche, Klimaschutz-Nachrichten
    und unregelmäßig Infos-news für Jugendliche aus Politik, Musik oder Sport …..





  1. Monitoring / Leistungsalarm
    Störungen führen zu Leistungsverlusten. Wenn dies erst bei der Jahres-Abrechnung der Überschuß-Einspeisungen (EEG) deutlich wird, ist bereits viel Geld verloren!  Die PV-Anlagen der Stadt Aschaffenburg (und auch die der AVG und BEA) werden darum extern durch einen Dienstleister kontinuierlich überwacht. Durch Referenzmessungen in Aschaffenburg wird in Bezug auf die örtlichen Besonnungs-Stunden der Ertragswert mit einem Sollwert verglichen und ggf. Störungsalarm ausgelöst.

    Sowohl der Klimaschutzmanager als auch die Überwachungsfirma können sich jederzeit online in das Leistungsmonitoring jedes Wechselrichters aufschalten.
Externe Leistungsüberwachung Kolpingschule seit 2015.


 









Externe Leistungsüberwachung Stadthalle
Hier das erste Jahr:  2017 bis zum 29. August





Ertrag und PV-Einspeisungsvergütung (EEG)  an zwei Beispielen:
beide Ende 2014 in Betrieb – beide komplett gleicher Anlagentyp mit 39 kWp:
Invest je 68.000 €

PV-Dalbergschule (GS+HS)
PV-Kolpingschule (GS)
Betrieb (ab Ende 2014)
2015
2016
2015
2016
Jahresertrag [kWh]
       50.553  
      39.689  
      36.470  
        33.898  
spez. Ertrag [kWh/kWp]
         1.296  
        1.018  
           935  
             869  
für Eigenverbrauch: [kWh]
       32.902  
      23.577  
      12.573  
        12.814  
Einspeisung: [kWh]
       17.651  
      16.112  
      23.897  
        21.084  
EEG-Vergütung
        2.611 €
       2.004 €
       2.985 €
         2.633 €
EEG-Umlage "Soli"
-          609 €
-         524 €
-         233 €
-           285 €
    =   EVU-Auszahlung
        2.002 €
       1.480 €
       2.752 €
         2.348 €
Eigenverbr.Entlastung
        5.922 €
       4.244 €
       2.263 €
         2.307 €
Gewinn
        7.924 €
       5.724 €
       5.015 €

abzgl. Kosten für Wartung +Überwachung:   500-600 [€/a]  (für beide Anlagen zusammen).
vrstl. stat. Amortisation:                rd.10a                                        14-15 a

Tabelle:
je Stromverbrauch in [kWh]  obere Zeile
              und unten in   [€]    untere Zeile                                 ab 2015:         PV voll in Betrieb

Liegenschaft
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Kolpingschule
51.974
47.561
44.128
38.640
34.314
25.750
28.726

Liegenschaft
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Kolpingschule
9.488
9.227
8.981
8.463
7.629
5.753
5.982

Liegenschaft
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Dalbergschule
88.650
88.050
91.100
79.700
75.450
52.850
54.900

Liegenschaft
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Dalbergschule
14.325
15.665
16.434
17.534
15.090
10.782
11.111
Hinweis: In der Dalbergschule läuft parallel ein BHKW (seit 2009)
Bericht Teil 2: Eigenstromerzeugung über BHKW
Die Bundesregierung fördert BHKW als Klimaschutz-Technologie, weil hier durch die Kopplung von Kraft und Wärme CO2 eingespart wird – Einsparungen gegenüber normalen Kraftwerken, bei denen rund 60% der Energie als Abfallwärme in Flüsse oder Kühltürme geleitet wird.

Stadt Aschaffenburg: Beschluss-Grundlage für den umfangreichen Einsatz von Kraftwärmekopplung in städtischen Liegenschaften ist das Programm „Aschaffenburger Energiespar-Offensive für städtische Gebäude“  (= 16 Punkte-Plan zur Umsetzung nachhaltiger Energiesparmaßnahmen an städtischen Gebäuden  [UVS 08.10.2008] ).
Ein Jahr später (Sept. 2009) waren die ersten neun Mini-BHKW bereits voll in Betrieb – zunächst in besonders geeigneten Liegenschaften und finanziert über das Intracting:
  1. Gutenberg-Fröbelschule
  2. Dalberg-Gymnasium
  3. Comenius-Schule        
  4. Schönbergschule
  5. Dalberg-Schule
  6. Kronberg-Gymnasium
  7. Pestalozzi-Hausmeisterwohng. (Sanevo WisperGen als AVG Kraftkessel-Pilotprojekt)
  8. Pestalozzi-Schule
  9. Hefner-Alteneck-Schule  (als AVG Kraftkessel-Pilotprojekt)

Inbetriebnahmen im Dez. 2010:
  1. Schönberg-Schule (BHKW II)
  2. Dalberg-Gymnasium (BHKW II)        
  3. Stadthalle
  4. Grünewaldschule        

Einbau / Inbetriebnahme 2011
  1. Brentano-Schule
  2. Mozart-Schule
  3. Gutenberg-Fröbel-Schule (BHKW II)
  4. Stadttheater (Sonderaktion)

Einbau / Inbetriebnahme 2012
  1. Christian-Schad-Schule
  2. Hefner-Alteneck-Schule (BHKW II)

Alle BHKW dieser ersten Starter-Projekte sind 2017 unverändert in Betrieb und werden überwacht. Ausnahme:  Projekt Nr.7 „AVG Kraftkessel-Pilotprojekt“.  Dieses Versuchsprojekt der AVG wurde beendet – die Anlage demontiert - der Stadtverwaltung entstanden keine Kosten.

Durchschnittliche Invest-Kosten:
Die Invest-Kosten lagen in den ersten Jahren je nach Aufwand bei rd. 30.000 €,  ab 2012  bei rd. 35.000€ pro Projekt (all inclusiv).
Finanziert wurden die Projekte über das Interne-Energie-Einspar-Contracting („Intracting“).
Die Auswertung der echten Laufzeiten ergaben im Mittel eine statische Amortisation? von im Mittel 5-6 Jahren. Verbesserungen zur optimalen Regelabstimmungen werden trotzdem kontinuierlich durchgeführt. Außer bei den allerersten Modulen werden zur Luftreinhaltung nur noch Aggregate mit Abgasreinigung (lowNOx) und bevorzugt Brennwerttechnik eingesetzt.
Eingespartes CO2:   25 bis 30t  pro Aggregat und pro Jahr;
? inkl. Voll-Wartungsvertrag, KWK-Vergütung, Energiesteuer-Rückerstattung, Gas-Kosten und MWSt.

BHKW:    Investkosten – Betriebskosten – Förderungen – Wirtschaftlichkeit - Klima
Aktuelle Investkosten BHKW ab 2017:  40.000 bis 45.000€
(all inclusiv:  lowNOx, Brennwert-Wärme-Tauscher, Speicher, Einbau, MWSt. abzgl. AVG-Rabatte);

Förderungen:
Neue Bafa-Invest.-Förderung: 2.900 + Effizienzbonus 25% = 3.625€ pro BHKW (einmalig)
zzgl. der jährlichen BHKW-Vergütungen.
(Neu: geänderte Förderung auf 60.000 Betriebsstunden - früher: 10a)

Summe der BHKW-Vergütungen für das Jahr 2015 (Zoll-Abrechnung 2016 liegt noch nicht vor):
AVG-Auszahlung für BHKW-Strom-Einspeisung 2015:        26.420 €
Zoll-Rückerstattung (Steuer für Gas) 2015 :                         14.549
Gesamt 2015:                                                               46.049 € 
Wirtschaftlichkeit an einem Musterbeispiel:
CO2-Einsparung an einem Musterbeispiel:
Die CO2-Bilanz am Beispiel BHKW-Kronberg-Gymnasium – Mittlere Jahresmengen 2009-2017:


d.h. mit diesem Aggregat werden durch die Stromgeneration vor Ort im Schnitt jährlich 16.600 kg CO2 eingespart - gegenüber dem Einkauf des deutschen Strom-Mix.


Wirtschaftlichkeitsindikator: Laufzeit
Wesentlich für die Wirtschaftlichkeit von BHKWs ist die Laufzeit, denn ein stehendes Aggregat
verdient kein Geld!   Unser Zielwert je zu Projektstart à  Laufzeiten möglichst ALLE über 5.000 h/a.
Diese hohe Laufzeiten sind nur möglich, wenn die Module durchlaufen (Tag, Nacht,  Wochenende).

Tabelle:  Laufzeiten aller BHKWs in Stunden - im Jahr 2016:
Gutenberg-Fröbelschule
        7.786  

Dalberg-Gymnasium (BHKW II
       5.913  
Dalberg-Gymnasium
        5.928  

Stadthalle

       7.418  
Comenius-Schule
        5.721  

Grünewaldschule
       6.720  
Schönbergschule
        4.564  

Gutenberg-Fröbel BHKW II
       6.215  
Dalberg-Schule
        5.037  

Mozart-Schule
       6.349  
Kronberg-Gymnasium
        6.800  

Brentano-Schule
       5.902  
Pestalozzi-Hausm.Wg.Pilotprojekt
             -    

Stadttheater (Sonderaktion)
       8.312  
Pestalozzi-Schule
        8.763  

Hefner-Alteneck-S.BHKW II
       7.865  
Hefner-Alteneck-Schule 
        6.930  

Christian-Schaad-Sch.- Nilkh.
       5.069  
Schönberg-Schule
        5.642  
 
Laufzeit-Summe 2016
   116.934  
Theoretisch Laufzeit-Maximum 


   147.200  




rel. Laufzeit

79,4%

Weitere BHKW / Ergänzender Hinweis:
Unabhängig von den kleinen BHKW in Schulen sind die größten BHKW der Stadt im Klärwerk
(270 kW + 350 kW). Diese alten Aggregate (10 + 25 Jahre) werden noch Ende dieses Jahres ersetzt: (2x380 kW). Hintergrund ist u.a. die neue EEG-Umlagepflicht bei Installationen ab 2018.

Ausblick - Potentielle weitere Projekte:
  1. Musikschule  (2017-2018  /  keine PV-möglich; vrstl. 5600 h/a, Amortisation 6,5 a)
  2. Steinmetzschule  (Micro-Anlage:  Pilot-Projekt der AVG mit Brennstoffzelle)
  3. vhs   (kein PV möglich;  vrstl. 6300 h/a, Amortisation 6,0 a )
  4. Übergangswohnheim ( vrstl. 7000 h/a;  Amortisation 6,5 a)
  5. Erthalschule (keine Nahwärme, PV-Planung nach Dachsanierung, vrstl. 6000 h/a, Amortisation 7,0 a)
und weitere in Prüfung  (Strietwaldschule, Feuerwehr/ILS, u.a.)

Weitere Auswertungsdetails werden mündlich im Stadtratsbericht vorgestellt.

.Beschluss:

I.
Strom-Eigenerzeugung in städtischen Liegenschaften.

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Klimaschutzmanagers
über die Strom-Eigenerzeugung in städtischen Liegenschaften zur Kenntnis.

Teil 1:        Eigenstromerzeugung über Solarstrom-Anlagen (PV)

Teil 2:        Eigenstromerzeugung über BHKW

Sowohl Eigenstromerzeugungsanlagen über Kraft-Wärme-Kopplung als auch über Photovoltaik (PV)  sind Projekte des „Internen Energie-Einspar-Contracting“ des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem Amt für Hochbau und Gebäudemanagement und dem Tiefbauamt (PV);

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / uvs/9/5/17. öffentliche allg. Beschlussvorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.10.2017 ö Beschließend 5uvs/9/5/17

.Beschluss:

Der mündliche Bericht des Bauordnungsamtes über das Bauprojekt „Gentil Burg“ hinsichtlich des baustellenbedingten geplanten fachgerechten Abbaus einer Grundstücksmauer und der geplante anschließende Wiederaufbau, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2018 14:23 Uhr