Datum: 05.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/9/1/17 Fernwärmeleitung für die Oberstadt
2pvs/9/2/17 Planfeststellung Schleuse Obernau - Stellungnahme Anlage: - Inhaltsverzeichnis zu Beschluss Nr. 1 - Stellungnahme zu Beschluss Nr. 2
3pvs/9/3/17 Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte - Vorstellung des Vorentwurfes
4pvs/9/4/17 Verkehrsführung Magnolienweg (probeweise Einführung einer Einbahnstraße)
5pvs/9/5/17 Würzburger Straße - Teilabschnitt Sandtor - Verbesserung Radverkehr
6pvs/9/6/17 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung einer städtischen Fläche Nähe Kurmainzer Ring zum öffentlichen Parkplatz
7pvs/9/7/17 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.12.2016 wegen "Bismarckallee - Einhaltung Tempo 30" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.02.2017

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1. / pvs/9/1/17. Fernwärmeleitung für die Oberstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 1pvs/9/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Gesamtkonzept Wärmeverbund

Wie vom Aufsichtsrat der AVG beschossen, wird das Gesamtkonzept der Wärmeleitung Oberstadt umgesetzt.
Dieses Gesamtkonzept stellt den Wärmeverbund von dem Biomasseheizkraftwerk beginnend, über das HW Leider, bis zur Werkstrasse mit der Wärmeanbindung der Oberstadt dar.


Durch die Anbindung der Oberstadt können zukünftig dort Gebäude und Liegenschaften mit Wärme aus dem Biomasseheizkraftwerk versorgt werden. Die Erzeugung erfolgt dann zu über 80 % aus erneuerbaren Energien und der wirksame Primärenergiefaktor (fp-Faktor nach den Vorgaben der DIN 4701-10) wird voraussichtlich kleiner 0,1 betragen.

Somit werden die derzeitigen Rahmenbedingungen / Anforderungen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), welche für Neubauten zwingend vorgeschrieben sind, erfüllt.
Öffentlichen Gebäuden kommt bei der Anwendung des EEWärmeG eine Vorbildfunktion zu.

Der Anteil der Wärmeauskoppelung aus dem Biomasseheizkraftwerk wird damit erhöht und somit, im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung, eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erreicht.


    1. Verträge Wärmeabnehmer / Kunden Oberstadt

      1. Schloss Johannisburg

Die Verträge zur Versorgung des Schloss Johannisburg sind unterzeichnet.

Nach heutigem Stand soll das Justizgebäude zu einem späteren Zeitpunkt angebunden werden, wenn die bestehende Kesselanlage erneuert werden muss.

Die vertraglich vereinbarte Versorgung der Liegenschaft durch die AVG beginnt zur Heizperiode 2018/2019, d.h. hierfür muss die Wärmeleitung bis September 2018 betriebsfertig hergestellt sein.

      1. Städtische Liegenschaften, weitere Abnehmer

Die Verträge zum Anschluss der Objekte an die Wärmeleitung Oberstadt und zur Lieferung von Fernwärme sind unterzeichnet.

Nachfolgend Objekte werden an die Wärmeleitung in der Oberstadt angebunden:

- Stadthalle und Stadtbibliothek
- Kunsthalle Jesuitenkirche mit ehem. FOS/BOS, mit den Schulwerkstätten und der Turnhalle
- Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie Tiefbauamt
- Stadttheater
- Rathaus der Stadt Aschaffenburg
- evangelische. luth. Christuskirchengemeinde mit Kirche, Pfarramt und Gemeindezentrum


Trassenführung Wärmeleitung Oberstadt


    1. Finanzielle Förderung der Wärmeleitung

1.2.1        Förderung des Bundes

Der Bund fördert bisher, gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG), die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme sowie den Aus- und Neubau von Wärmenetzen und alle in diesem Zusammenhang stehenden ansatzfähigen Investitionskosten.
Bisher betrug die Förderung für Wärmenetze >DN 100 pauschal 30% der ansatzfähigen Kosten.

Seit dem 1. Januar 2017 muss für den Erhalt einer Förderung von Wärmenetzen nach dem KWK-Gesetz 2017 ein zusätzlicher Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht werden.
Das Arbeitsblatt wurde am 23. Mai 2017 veröffentlicht. Die Auswirkungen werden derzeit geprüft.
In wieweit durch zukünftige Änderungen des Gesetzes weitere Einschnitte vorgenommen werden, kann z. Zeit nicht angegeben werden.


      1. Förderung EFRE

Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde, von der
Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG, Zuwendungsempfänger) im Namen der Stadt Aschaffenburg, für das

„Operationelle EFRE-Programm 2014-2020 - Prioritätsachse 3, Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen (kommunal)“

eine Interessensbekundung für das Auswahlverfahren zum EFRE-Programm für das

„Integriertes Energiekonzept für die Wärmeversorgung der Oberstadt von Aschaffenburg“

bei der Regierung von Unterfranken, im Januar 2016 eingereicht.


Die Europäische Union und der Freistaat Bayern fördern im Rahmen des Operationellen EFRE- Programms "Maßnahmen der CO2-Einsparung in öffentlichen Infrastrukturen".

Insgesamt 32 Städte, Märkte und Gemeinden hatten Projektvorschläge eingereicht.
Von einem gutachterlich begleiteten Auswahlgremium wurden zwölf Kommunen ausgewählt,
u. a. die Stadt Aschaffenburg mit der Umsetzung des Integrierten Energiekonzeptes Oberstadt.

In der Bewertung des Projektvorschlages, des interdisziplinär besetzten Gutachter- Teams, wurde die Auswahl des Projektes u. a. begründet mit:

  • Das Vorhaben stellt die umweltschonende Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden langfristig sicher, die in der Oberstadt unter Denkmalschutz stehen (u.a. Schloss Johannisburg, Stadthalle, Stadtbibliothek, Stadttheater, Rathaus). Die öffentliche Infrastruktur in der Oberstadt erfährt hierdurch eine besondere Funktionsstärkung.

  • Der Ersatz der Wärmeversorgung von Gas durch ca. 80 % Biomasse-Fernwärme mit < 0,1 PE- Faktor, im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes, ist überzeugend sowohl hinsichtlich der Energieeffizienz als auch hinsichtlich des Ressourcenschutzes.

  • Der neue Verteilnetz- Strang hat eine Länge von rd. 1.000 m (ab Willigis- Brücke). Bei einem jährlichen Wärmeabsatz von knapp 5.800 MWh/a beträgt die Wärmedichte je m Trasse mehr als 5.000 kWh/(m a) und ist damit 5- bis 10-mal so hoch wie bei Projekten im ländlichen Raum.

  • Die Verdrängung von – auch eigenen Erdgasabsatzmengen der Stadtwerke - durch effizient und zu einem großen Teil regenerativ erzeugter Wärme kann jedoch als modellhaft im Sinne der Umsetzung der Energiewende in der Versorgungswirtschaft betrachtet werden.

Zusammenfassend wurde festgestellt:
Die Oberstadt hat, aufgrund der zahlreichen öffentlichen Einrichtungen sowie der historischen Bausubstanz, besondere Bedeutung. Das Vorhaben ist Bestandteil des Klimaschutzkonzepts und leistet einen Beitrag zur Bestandssicherung unter Berücksichtigung des öffentlichen Raums.
Die Maßnahmen sind hinsichtlich des Ressourcenschutzes und aus energetischer, umweltseitiger Sicht sinnvoll und überzeugend - Modellcharakter besteht für die Versorgungswirtschaft. Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist hoch.

Der Förderantrag wurde bei der Regierung von Unterfranken eingereicht und wird zurzeit geprüft.
Auf die Förderung nach dem EFRE- Programm besteht kein Rechtsanspruch.



    1. 1. Bauabschnitt Dalbergstraße

Die AVG hat gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg im 1. BA, im Zuge der Kanalbaumaßnahme Dalbergstraße, die Verlegung Wärmeleitung von der Willigisbrücke über die Dalbergstraße bis zur Schloßgasse und in diesem Zusammenhang die Verlegung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Elektroleitungen sowie von Hausanschlussleitungen in der Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Schloßgasse die Bauleistung ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt.
Die Maßnahme wurde Ende August 2017 abgeschlossen.


    1. 2. Bauabschnitt / neuer Bauzeitenplan

Die Bauleistungen für den 2. BA, vom Karlsplatz über die Pfaffengasse bis zum Schlossplatz wurden nach VOB/A ausgeschrieben.
Die Ausschreibung für die Wärmeleitung Oberstadt wurde aufgehoben, da bis zum Eröffnungstermin am 02. März 2017, bei der AVG kein Angebot abgegeben wurde.

Vom bisherigen Bieterkreis wurde als Grund für die Enthaltung u. a. der „komplexe Bauzeitenplan“ benannt.

Die AVG hat einen neuen Bauzeitenplan entwickelt und mit allen Beteiligten am 23.03.2017 abgestimmt, welcher u.a. Grundlage der neuen, “Beschränkten Ausschreibung“ ist.



neuer Bauzeitenplan


      1. 2. BA Beschränkte Ausschreibung zur Verlegung einer Fernwärmeversorgungsleitung vom Karlsplatz über die Pfaffengasse bis zum Schloss Johannisburg

Im Rahmen der - Beschränkten Ausschreibung - wurden 10 Unternehmen, welche im Besitz der erforderlichen AGFW- Zulassung sind, angeschrieben.
Zum Eröffnungstermin am 31.05. 2017 wurden 7 Angebote abgegeben.

Die Fa. SAG Langen, die Fa. EFFYCOR Dreieich, die Fa. Brochier Aschaffenburg haben kein Angebot abgegeben. Die Fa. Holy, Aschaffenburg, hat nach eigener Auskunft derzeit keine AGFW- Zulassung und wurde deshalb nicht angeschrieben.

Die Vergabe der Bauleistungen zur Verlegung einer Fernwärmeversorgungsleitung vom Karlsplatz über die Pfaffengasse bis zum Schloss Johannisburg in Aschaffenburg, sowie Verlegung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen in einem Teilbereich dieser Strecke
erfolgte an die Fa. Diringer & Scheidel, Aschaffenburg.

Die Oberstadt von Aschaffenburg ist aufgrund der historischen Vergangenheit als Bodendenkmal eingetragen, d. h. im gesamten Bereich der Maßnahme ist mit Funden und Befunden aus der Vorgeschichte bis ins späte Mittelalter zu rechnen.
Es könnten hierdurch Verzögerungen im Bauablauf durch das Bay. Landesamts für Denkmalpflege eintreten.


      1. 2. BA weitere Maßnahmen

Für die Wärmeversorgung der Oberstadt sind weitere Maßnahmen im Rahmen des 2. BA erforderlich:

       - die Wärmeleitungen innerhalb von Gebäuden,
       - der Tiefgarage Theaterplatz
       - der Tiefgarage Pfaffengasse 22 (ehm. FOS / BOS)
       - der Tiefgarage Stadthalle
       - im Untergeschoß der Stadtbibliothek
- die Ertüchtigung der Übergabestation auf dem Gelände der ABE und des HW Werkstraße

Die v. g. Maßnahmen werden bis Oktober 2018 umgesetzt.

Der Einbau der Hausübergabestationen in den Gebäuden, erfolgt sukzessive bis vsl. Mitte 2019.

Der Planungs- und Verkehrssenat wird gebeten den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Geschäftsführung AVG zur Fernwärmeleitung für die Oberstadt wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/9/2/17. Planfeststellung Schleuse Obernau - Stellungnahme Anlage: - Inhaltsverzeichnis zu Beschluss Nr. 1 - Stellungnahme zu Beschluss Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 2pvs/9/2/17
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.10.2017 ö Beschließend 10pl/12/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Juli 2005 wurden erste Planüberlegungen des WNA zur Erneuerung der Staustufe Obernau bekannt. Von den drei Entwurfsvarianten haben zwei in die Grünflächen am Obernauer Ufer eingegriffen.  Daraufhin haben sich mehrere hundert Obernauer in Unterschriftenlisten für die dritte Planvariante ausgesprochen, die eine weitere Schleusenkammer auf der Wasserseite neben der bestehenden Schleusenkammer vorsieht.

Am 05. Februar 2007 richtete der Stadtrat eine Resolution an das WNA, in der er eine Erweiterung der Schleuse auf den Obernauer Mainwiesen als städtebaulich nicht vertretbar bezeichnet und es ablehnt, den Schleusenneubau über die Obernauer Ortslage abzuwickeln. Stattdessen hat der Stadtrat die Abwicklung der Baustelle vom linken Mainufer aus verlangt. Drei Wochen später gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet das Mainufer“. Mit Schreiben vom 13. März 2007 erklärte der Präsident der WSV, der Neubau der neuen Schleusenkammer sei wasserseitig vorgesehen.

Noch im selben Jahr 2007 entwickelte die Stadtverwaltung erste Überlegungen zu einem Mainuferpark und am 30. Oktober 2007 fand im großen Sitzungssaal des Rathauses der für die Planfeststellung erforderliche Scoping-Termin statt.

In Ergänzung des Konzeptes für einen Aschaffenburger Mainuferpark entstanden Überlegungen für einen „Schleusenpark Obernau“ die am 13. November 2011 zu interkommunalen Vereinbarungen zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach am Main mit dem Ziel führten, einen solchen Park zu entwickeln. Zu dieser Vereinbarung gehört die Abstimmung der Planungsziele unter den beteiligten Gemeinden und deren gemeinsames Einbringen in das Planfeststellungsverfahren für den Staustufenneubau.

Am 10. Dezember 2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen muss und damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung nicht von der BRD getragen werden müssen.

Infolgedessen sagte am 27. Oktober 2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 3.500 € zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu und am 18. Dezember 2015 wurde in dieser Sache zwischen dem WNA, der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von ca. 79.000 € erbringt und die Gemeinde Niedernberg sowie die Stadt Aschaffenburg die Kosten dafür tragen.

Für die bauliche Umsetzung des barrierefreien Wehrsteges und für eine temporäre Baufeldüberbrückung im Kreuzungsbereich von Baustraße, bestehendem und neuem Entwässerungsgraben sowie dem Fuß- und Radweg sind wegen der daraus entstehenden höheren Baukosten gesonderte Verwaltungsvereinbarungen erforderlich (Bau- und Finanzierungsvereinbarungen). Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem bestehenden Nutzungsvertrag für den alten Wehrsteg abgeschlossen werden.

Daraufhin hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für einen barrierefreien Wehrsteg erstellen lassen. Dieser Steg ist etwa 768.666,46 € teurer, als ein Wehrsteg mit beidseitigen Treppen, wie er für betriebliche Zwecke ausreichen würde.

Diesen Entwurf, bestehend aus einer Wehrfelderüberbrückung mit einer mittleren Neigung von      1,7 %, Rampen an beiden Mainufern und unter Erfüllung zusätzlicher Anforderungen der DIN 18040 haben die Gemeinde Niedernberg am 05. Juni 2016 und die Stadt Aschaffenburg am 19. Juli 2016 gebilligt. Daraufhin wurde der Entwurf in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau eingebracht. Damit wurde der barrierefreie Wehrsteg Bestandteil der nun vorliegenden Planfeststellungsunterlagen.

Im August 2017 hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Würzburg das Planfeststellungsverfahren eröffnet und die Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 16. August 2017 gebeten, bis 10. November zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Etwaige Einwendungen sind jedoch bereits bis 24. Oktober 2017 vorzubringen.

Die Stadtverwaltung hat daher zwei Stellungnahmen vorbereitet, eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange und eine Stellungnahme als Grundstückseigentümerin und Besitzerin von Rechten am Wehrsteg. Nach Billigung durch den Stadtrat und Abstimmung mit der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach können diese Stellungnahmen in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden.

Da nunmehr feststellungsreife Baupläne für den barrierefreien Wehrsteg und eine darauf fußende Kostenermittlung vorliegen, kann die Verwaltung beauftragt werden, mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg entsprechende Bau- und Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.

.Beschluss:

I.

1. Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange vom 18. September 2017 zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Staustufe Obernau wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 1). Die Verwaltung stimmt diese Stellungnahme mit der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach ab und legt sie zum Plenum am 16.10.2017 vor.

2. Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg vom 18. September 2017 als Grundstückseigentümerin und Besitzerin von Rechten am Obernauer Wehrsteg zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Staustufe Obernau wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 2). Die Verwaltung stimmt diese Stellungnahme mit der Gemeinde Niedernberg und dem Markt Sulzbach ab und legt sie zum Plenum am 16.10.2017 vor.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau des barrierefreien Wehrsteges auf der Grundlage der Planfeststellungsunterlagen, die diesen Wehrsteg betreffen und auf der Grundlage der ermittelten Mehrkosten von 768.666,46 € mit der Gemeinde Niedernberg und dem WNA eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung vorzubereiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsvereinbarung vom 18. Dezember 2015 beim WNA die Planung und Kostenermittlung für eine temporäre Baufeldüberbrückung anzufordern und mit der Gemeinde Niedernberg und dem WNA eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvereinbarung vorzubereiten.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / pvs/9/3/17. Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte - Vorstellung des Vorentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 3pvs/9/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Variante A) Nutzungsänderung im Erdgeschoß der Erthal-Hauptschule

Die Erthalschule im Stadtteil Leider besteht seit Ende der 50-iger Jahre. Der zweigeschossige Anbau der Hauptschule sowie eine Sporthalle wurden 1972 neu errichtet.
Dieser Erweiterungsbau wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Haupt- bzw. Mittelschule genutzt. Während der Generalsanierung der Berufsschule 2 diente das Gebäude als Ausweichquartier. Die Grundschule nutzt im Erdgeschoß derzeit einen Computerraum, der im Zuge der Baumaßnahme in das Obergeschoß verlegt werden muss.
Zur Erweiterung des städtischen Angebotes für Krippen- und Kigaplätze ist die Einrichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen und 1 Kindergartengruppe) im Erdgeschoß geplant. Der Bedarf wurde vom Jugendamt bestätigt. Das Obergeschoß steht weiterhin für eine Schulnutzung zur Verfügung.
Folgendes Raumprogramm wurde im Vorentwurf berücksichtigt:
2 Krippenräume, 2 Schlafräume, 1 Kindergartenraum, 1 Nebenraum, 1 Küche, 1 Leitung-/Personalzimmer, 1 Kinderwagenraum, Sanitär- und Technikräume
Für die Außenanlagen stehen ca. 1400 qm Fläche entlang der Hafenbahnhofstraße zur Verfügung.
Bedingt durch das Gebäudealter (> 45 Jahre) ist im Erdgeschoß eine Kernsanierung, einschließlich Fassade erforderlich.  Da die Gebäudehülle technisch und energetisch einheitlich betrachtet werden muss ist die Hüllensanierung (mit Flachdach) auch im Obergeschoß erforderlich. Somit könnte mit dieser Umnutzung ein weitgehend saniertes Gesamtgebäude hergestellt werden.
Die Kosten für den Umbau zur Kindertagesstätte im Erdgeschoss, sowie die Hüllensanierung      im 1. Obergeschoß wurden separat ermittelt.

Kostenberechnung – Kindertagesstätte (Erdgeschoß)
Die Kosten für die Einrichtung einer Kindertagesstätte wurden nach DIN 276 wie folgt berechnet:
Kostengruppe 100        Baugrundstück                                                        ---
Kostengruppe 200        Herrichten und Erschließen                                =             in KG 300
Kostengruppe 300        Bauwerk - Baukonstruktion                                =        734.096,68 €
Kostengruppe 400        Technische Anlagen                                        =        266.832,00 €
Kostengruppe 500        Außenanlagen (nur Materialkosten)                                                                    Ausführung durch das Gartenamt                        =         74.551,49 €
Kostengruppe 600        Ausstattung                                                =         80.148,88 €
Kostengruppe 700        Baunebenkosten                                        =        315.000,00 €
                       Gesamtkosten, brutto                                =       1.470.629,05 €


Kostenberechnung – Hüllensanierung (Obergeschoß)        
Folgende Kosten sind zusätzlich für die Baumaßnahmen im Obergeschoß erforderlich:
      1.        Schadstoffsanierung                                                        =        20.224,05 €
2.        Gerüstbau                                                                =        22.911,07 €
3.   Holz-Alufenster                                                        =        112.270,55 €
4.        Fassadensanierung                                                        =        89.258,93 €
5.        Flachdachsanierung (anteilig)                                        =        72.607,85 €
6.  Trockenbauarbeiten                                                        =          2.000,00 €
7.        Baureinigung                                                                =          3.664,50 €
8.        Haustechnik (Heizung und Elektro)                                        =        20.434,00 €
9.        Nebenkosten                                                                =        53.000,00 €
Gesamt,                                                        brutto        =       396.370,95 €

Die Planung der Kindertagesstätte muss noch mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden.
Die Förderung nach Art. 10 FAG beträgt ca. 539.500,00 € bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.078.826,00 €.
Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist am 27.04.2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Zuwendung besteht aus einem weiteren Zuschlag von 35 % auf die FAG-Förderung und liegt damit bei ca. 377.500,00 €.
Somit ist mit einer Gesamtförderung von ca. 917.000,00 € zu rechnen.
Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten KITA:                        1.470.629,05 €
Gesamtkosten 1.OG:                          396.370,95 €
Gesamt:                                        =                      1.867.000,00 €
Staatliche Förderung:                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                              950.000,00 €                        


Variante B) Anbau

Als Alternative wurde ein 2-geschossiger Anbau an das ehemalige Hauptschulgebäude der Erthalschule entwickelt. Der Erweiterungsbau schließt an die Südfassade des eigenständigen Schulgebäudes an und muss auch den 2.Rettungsweg aus dem 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sicherstellen. Dadurch sind größere Geschoßhöhen als bei einem freistehenden Gebäude erforderlich.
Das Gebäude wurde als 2-geschossiger Massivbau mit Flachdach in Passivhausbauweise konzipiert. Die Erschließung erfolgt von der Hafenbahnhofstraße. Ein Aufzug erschließt barrierefrei das Obergeschoß.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans 13/09 vom November 1967.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich inkl. Ausstattung auf 2,0 Mio. €.   Die Kostenschätzung basiert auf der Grundlage kürzlich realisierter vergleichbarer 3-gruppiger Kindertagesstätten. Zusätzlich ist aufgrund der beengten Anbaumöglichkeiten ein zweigeschossiger Anbau erforderlich, der erweiterte statische Voraussetzungen, sowie die Barrierefreiheit erfüllen muss.
Da es sich um einen Neubau handelt, wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert von 4.102 € pro m² Hauptnutzffläche (HNF), dem Fördersatz der Stadt Aschaffenburg (50%) zuzüglich 35 % durch das Sonderinvestitionsprogramm, sowie der förderfähigen Fläche ermittelt.

Der Höchstwert der Förderung beträgt: 263 m² * 4.102 € = 1.078.826 €. Die voraussichtliche Förderung nach FAG liegt bei 50 % + 35 % und beträgt somit ca. 917.000,00 €.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten:                                =                       2.000.000,00 €
Staatliche Förderung                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                        1.083.000,00 €


Variante C) Fertiggebäude in Modulbauweise

Ein vergleichbarer Neubau könnte theoretisch auf dem Rasensportplatz der Schule oder durch Verlagerung eines angrenzenden Spielplatzes auf dessen Grundstück errichtet werden. Die verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung würde bei dieser Variante erhebliche Aufwendungen für Rückbau, Kanal- und Leitungsbau, sowie Strassen- und Wegebau erforderlich machen. Als Nachteil wird jedoch der Wegfall des Rasenplatzes sowie die Erschließung (erhöhter PKW-Verkehr in der Kirchstraße während der Hol- und Bringzeit) gewertet. Der Rasenplatz wird in den Sommermonaten regelmäßig als Pausenfläche der Grundschule benötigt. Auch eine etwaige Verlagerung des angrenzenden Spielplatzes an anderer Stelle kann nicht eindeutig geklärt und zugesichert werden.
Aus vorgenannten Gründen wird die Variante Modulgebäude nicht weiterverfolgt.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte
Vorstellung des Vorentwurfes" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/9/4/17. Verkehrsführung Magnolienweg (probeweise Einführung einer Einbahnstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 4pvs/9/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Magnolienweg im Gewerbegebiet Nilkheim-Ost weist einen Querschnitt von 8,50 m Fahrbahnbreite und zweimal 1,50 m Gehweg auf. Betrachtet wird nur der Straßenabschnitt von der Kreuzung mit dem Aspenweg bis im Norden zur Einmündung in den Ahornweg.

Der öffentliche Parkraum im Magnolienweg ist werktags außerhalb der Haltverbote stets voll ausgelastet. Das gleiche Bild ergibt sich im angrenzenden Ahornweg. Geparkt wird beidseitig, ganz auf der Fahrbahn. Dadurch verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 4,50 m, die für den Begegnungsverkehr von zwei Pkw bei sehr vorsichtiger Fahrweise und optimalem Stand der ruhenden Fahrzeuge gerade noch ausreichend ist. In den meisten Fällen wartet aber ein Fahrzeug in einer Grundstückszufahrt, erst recht im Begegnungsfall Pkw-Lkw. Im Begegnungsfall Lkw-Lkw gibt es im Magnolienweg keine Ausweichmöglichkeit, da die Grundstückszufahrten nicht breit genug sind, damit ein Lkw seitlich einscheren und den Gegenverkehr vorbeilassen kann.

Das Autohaus Ehrlich hat daher in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt eine Umfrage der anliegenden Betriebe durchgeführt. Im Ergebnis befürwortet die Mehrheit eine Einbahnstraßenlösung, die wie folgt gedacht ist (s. Anlage 1):

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung führt vom Aspenweg zur Einfahrt Autohaus Ehrlich. Ab hier bis zur Einmündung in den Ahornweg kann es beim Zweirichtungsverkehr bleiben, da sich hier Parkstände im Seitenbereich befinden und auf der Fahrbahn nur auf einer Seite geparkt wird.

Vom Ahornweg kommend kann der Magnolienweg bis zur Einfahrt Autohaus Ehrlich wie bisher in beiden Richtungen befahren werden. Pkw haben die Möglichkeit vor dem Beginn der Einbahnstraße zu wenden. Für Lkw besteht die Möglichkeit jedoch nicht bzw. nur unter Befahrung der Grundstücke. Daher ist eine Stichstraßenbeschilderung am Beginn des Magnolienwegs vorgesehen, das auch auf die fehlende Wendemöglichkeit aufmerksam macht, wohl aber die Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr hinweist.

Die beschriebene Einbahnstraße soll zunächst für ein Jahr auf Probe eingerichtet werden.

.Beschluss:

I. Der Einführung einer Einbahnstraße im östlichen Bereich des Magnolienwegs zur Probe für die Dauer etwa eines Jahres wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / pvs/9/5/17. Würzburger Straße - Teilabschnitt Sandtor - Verbesserung Radverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 5pvs/9/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkung
Im Jahr 2015 hat der Stadtrat die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (RVK) beschlossen. Im darauffolgenden Jahr wurde im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt u. a. auf einer Verbesserung der innerstädtischen Verbindungen, insbesondere auf dem Inneren Ring. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dem Stadtratsbeschluss vom 21.04.2015 Rechnung tragen und als nächster Bauabschnitt an die umgesetzten Maßnahmen Brentano-Fahrradachse und Alexandrastraße anknüpfen. Darüber hinaus sieht die Verwaltung für den Kurvenbereich Alexandrastraße – Würzburger Straße eine verbesserungswürdige Verkehrssituation für schwache Verkehrsarten (Fußgänger und Radfahrer)
Perspektive
Wermbachstraße:
Maßnahmen in der Wermbachstraße stehen mit dem Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße im Zusammenhang. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes kann nicht ohne bauliche Maßnahmen, die mit vergleichsweise hohen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, einhergehen. Der Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße ist im Maßnahmenprogramm mit Priorität B versehen (vgl. Bild 1). Punktuelle Einzelmaßnahmen, die zeitnah und kostengünstig umgesetzt werden können, sind nicht möglich.
Die Verwaltung untersucht derzeit Planungskonzepte, wobei auch die Möglichkeiten einer Einbahnstraßenregelung geprüft wird. In der Sitzung am 20.03. 2017 wurde dies vom Stadtrat ausdrücklich gewünscht. Hierzu sind umfangreiche verkehrliche Untersuchungen notwendig, die Berechnungen mit dem Verkehrsmodell erfordern. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch, sodass mit der Vorlage eines Planungskonzeptes im PVS zum Jahreswechsel zu rechnen ist.
Fortführung Untere Würzburger Straße - Kreisverkehr Würzburger Straße/ Hofgartenstraße:
Die Untere Würzburger Straße ist im 10 Jahres-Maßnahmenprogramm der Priorität A zugeordnet. Hierfür wurde mit den kürzlich umgesetzten Sofortmaßnahmen und der dualen Führung bereits Rechnung getragen. Weitere Planungen sind, um wahrnehmbare Verbesserungen zu bewirken durch die bereits optimierte Radverkehrsführung mit hohem baulichen und finanziellen Aufwand verbunden. Die Verwaltung kam nach einer sorgfältigen Abwägung zwischen Kosten und Nutzen zum Ergebnis, sich auf andere innerstädtische Abschnitte die höherem Konfliktpotential und somit höherem Handlungsbedarf unterliegen, zu konzentrieren (siehe obige Ausführungen). Der Kreisverkehr Würzburger Straße/ Hofgartenstraße ist im 10 Jahres-Maßnahmenprogramm der Kategorie B zugeordnet und soll daher als nächster Bauabschnitt überplant werden.

2. Aufgabenstellung/Historie
Das vorliegende Konzept im Kurvenbereich Alexandrastraße/Würzburger Straße/ Sandtor ist eine Fortführung der Maßnahmen im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße.
Das Radverkehrswegenetz soll verkehrssicher und mit direkten Wegeverbindungen ausgelegt sein, sowie Wegebeziehungen, die Verbindungen in die Stadtteile darstellen (Radiale), berücksichtigen. Besondere Bedeutung im gesamtstädtischen Radwegenetz haben hierbei die Radverkehrsanlagen auf dem Inneren Ring die den Hauptgeschäftsbereich und den Park Schöntal umschließen. Die Reihenfolge der Umsetzung ist im Maßnahmenprogramm 2016 beschlossen worden.
Mit den Maßnahmen in der Innenstadt wird auch auf die Forderungen der Fahrradverbände und der Initiative familienfreundliches Radeln in Aschaffenburg (FARAD) eingegangen, die mit Unterschriften für mehr Sicherheit vor allem auf dem inneren Ring eintraten.
Mit der Umsetzung des ersten Teilabschnittes Alexandrastraße ist bereits ein wichtiges Signal gesetzt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes voranzubringen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen im Kurvenbereich Alexandrastraße – Untere Würzburger Straße soll nun eine wichtige Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr ausgebaut werden.

Bild 1: Planausschnitt Maßnahmenprogramm 2017-2025

3. Bestand und Planung – Einmündung Alexandrastraße/ Sandtor

3.1 Bestand
Seit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes in der Alexandrastraße wird der Radverkehr regelkonform stadtauswärts auf einem Radfahrstreifen und stadteinwärts abschnittsweise auf Schutz- bzw. Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der bestehenden Querungshilfe an der Sandkirche endet der Ausbau des 1. Bauabschnittes.
Radverkehr:
Der Radverkehr wird auf Höhe Sandkirche beidseitig auf Schutzstreifen geführt. Die Dimensionierung der Schutzstreifen liegt mit ca. 1,35 m unter dem Regelmaß (1,50 m). Auf Höhe des Treppenzuganges zum Park Schönbusch befindet sich eine weitere Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges (FGÜ).
Hinter der Eisdiele wird der Radverkehr stadtauswärts über einen Schutzstreifen in den Seitenraum geführt. Dieser bestehende Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Gemäß den aktuell gültigen Regelwerken soll der Radfahrer möglichst auf der Fahrbahn auf einer eigenen Radverkehrsanlage mitgeführt werden, um vom motorisierten Individualverkehr besser wahrgenommen zu werden. Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen mit nicht regelkonformer Breite in Richtung des Fußgängerüberweges geführt und geht vor der Einmündung Sandkirche (verkehrsberuhigt) in einen Schutzstreifen über.
Seit August stehen auf der südlichen Gehwegseite im Bereich der Eisdiele (Höhe Hausnummer 6) Fahrradabstellanlagen zur Verfügung

Probleme für den Radverkehr:
Die Querung der Alexandrastraße in Richtung Sandtor stellt auch für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsfunktion dar. Dies wird durch die neu eingerichtete Fahrradstraße - Brentanoachse und dessen Verlängerung über die Alexandrastraße in Zukunft noch begünstigt. Derzeit ist kein Angebot für Radfahrer zum Linksabbiegen eingerichtet. Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich. Nicht wenige Radfahrer fahren bereits in die Betgasse, um in die Innenstadt zu gelangen. Hierdurch entstehen Konflikte mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) (Parkhauszufahrt und Kurzzeitstellplätze zur Andienung des dortigen Einzelhandels).
Im Radverkehrskonzept (RVK) wird die Einfahrt in die Sandgasse für den links abbiegenden Radverkehr aus der Alexandrastraße bemängelt und zur Verbesserung der Abbiegesituation die Einrichtung eines Linksabbiegerstreifens nur für Radverkehr vorgeschlagen.
MIV:
Der MIV wird einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo-30 Regelung. Anlagen für den ruhenden Verkehr sind in diesem Abschnitt nicht vorhanden.
Fußgängerverkehr:
Der Fußgängerverkehr hat vergleichsweise breite Gehwegflächen zur Verfügung. Die heutige angebotene Querungssituation für Fußgänger ist aber nicht regelkonform. Die baulich angelegte Mittelinsel entspricht mit 1,70 m Tiefe nicht dem aktuellen Regelmaß nach den Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA). Die Fußgängerüberwege entsprechen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Ausstattung für die Beleuchtung nicht den aktuell gültigen Vorgaben. Zusätzlich entspricht der FGÜ in der Würzburger Straße mit einer zu querenden Fahrbahnbreite von über 10 m nicht den gültigen Vorgaben der Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ).
Ein barrierefreier Ausbau der Querungsanlagen besteht nicht.
Im angrenzenden Bereich des FGÜ wird Außengastronomie durch eine Eisdiele betrieben.
Erhebungen über den Fußgängerverkehr:
Die Verbindung zur Sandkirche und zum Park Schöntal ist eine Hauptverbindung für Fußgänger zur Innenstadt. Um im Planungsprozess die signifikanten Querungsbeziehungen sowie die Konfliktpotentiale zu berücksichtigen, wurden am 12.07.2017 Erhebungen durchgeführt. Das Querungsverhalten der Fußgänger zeigte, dass Querungshilfen sowohl in der Alexandrastraße als auch in der Verbindung zur Treppenanlage des Parkes Schöntal auch zukünftig zu berücksichtigen sind. Zusätzlich wurde das Erfordernis einer barrierefreien Gestaltung des Einmündungsbereiches Sandkirche deutlich. Ein barrierefreier Ausbau mit differenzierter Bordhöhe wird insbesondere auf dem höhengleichen Zugang an der Sandkirche notwendig, um mobilitätseingeschränkte Personen ohne Umwege in die Innenstadt zu führen. Darüber hinaus, liegt dieser Zugang an den Haltestellen des ÖPNV.
Probleme für den Fußgängerverkehr:
In Verbindung des Treppenzuganges zu Park Schönbusch ist die Einrichtung eines regelkonformen FGÜ ohne bauliche Querungshilfe nicht möglich. Dem stehen gesetzliche Reglements, Fahrbahngeometrie und straßenentwurfstechnische Kriterien im Wege. Um auch dieser Hauptfußwegeverbindung Rechnung zu tragen, muss eine bauliche Querungshilfe eingebaut werden.
Generell ist der Sichtkontakt Fußgänger/ Fahrzeugführer ungünstig. Durch den Kurvenverlauf der Straße gestaltet sich vor allem stadtauswärts die Querungssituation zu Beginn der Würzburger Straße heute als unübersichtlich.

3.2. Planung
In folgenden Ausführungen werden die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben.


Radverkehr:
Wie bereits in Kapitel 3.3.1 beschrieben, birgt die Situation für links abbiegende Radfahrer aus der Alexandrastraße ein Konfliktpotential mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) aber auch mit dem Fußgängerverkehr. Um dies zu beheben, erhält der Radverkehr im Kurvenbereich eine eigene Verkehrsfläche in Form eines Radfahrstreifens. Der linksabbiegende Radfahrstreifen wird in ganzer Länge rot eingeschlämmt und mit einer regelkonformen Breite von 1,85 m bemessen. Der Radfahrstreifen führt den abbiegenden Radfahrer StVO-konform in den verkehrsberuhigten Bereich am Sandtor. Zum Erreichen des Linksabbiegerstreifens für Radverkehr wird bereits vor dem FGÜ in der Alexandrastraße eine 4 m tiefe rot eingeschlämmte Fläche über die gesamte Breite der stadtauswärts führenden Fahrbahn aufgebracht. Dies soll dem Radfahrer das Einordnen zu Radfahrstreifen im Kurvenbereich gegenüber dem MIV erleichtern und sicherer gestalten. Zusätzlich wird vor dem FGÜ eine Rampe für Radverkehr eingerichtet, die dem Radfahrer ermöglicht, zur Fahrbahnquerung abzusteigen und die Alexandrastraße über den FGÜ als Fußgänger zu passieren. Nach Umsetzung der Maßnahme hat der Radfahrer hierdurch zwei Möglichkeiten von der Alexandrastraße zum Sandtor zu gelangen.
Der rechts abbiegende Radfahrer wird im Kurvenbereich auf einem Schutzstreifen (Breite = 1,50 m) von der Alexandrastraße in die Würzburger Straße geführt.
Zusätzlich ist die Einrichtung von 10 Fahrradbügeln im Bereich der Sandkirche vorgesehen.
Fußgängerverkehr:
In vorliegender Planung sind zwei bauliche Querungshilfen in Form von Mittelinseln vorgesehen. Beide Mittelinseln sollen nach den ortsüblichen Ausbaustandards und den Vorgaben der aktuellen DIN - Normen barrierefrei eingerichtet werden. Die Mittelinsel auf Höhe Sandkirche erhält eine Tiefe von 2,50 m. Die Aufstellfläche ist mit einer Breite von 4,50 m geplant, sodass die Querungshilfe für Geh- und Sehbehinderte Personen mit differenzierter Bordhöhe ausgebildet werden kann. Der bestehende Fußgängerüberweg bleibt in der Lage auf Höhe der Treppenanlage erhalten, wird jedoch mit einer barrierefrei ausgebauten Mittelinsel (Tiefe 2 m) unterbrochen. Hierfür sind punktuell minimale Anpassungen in der nördlichen Bordführung des Gehweges erforderlich.
Die Fläche für die Außengastronomie der Eisdiele (Höhe Hausnummer 4) bleibt unberührt.
Abstimmungen:
Die Planungen wurden mit dem Tiefbauamt, dem städtischen Bauhof, der Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG) abgestimmt.
Der ÖPNV wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.
Perspektiven:
Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Wertstoffcontainer durch Unterflurcontainer zu ersetzen. Die Kosten hierfür werden der Baumaßnahme nicht zugeordnet.

3.3 Grunderwerb und Kosten der Maßnahmen
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahmen liegen inkl. Deckenbau bei ca. 148.000 €, mit einem Zuschlag von 10% liegt die Kostenschätzung bei ca. 163.000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Preissteigerungen ergeben können.
Die Kosten werden auf die HH-Stelle Radverkehr (1.6340.9500), Fußgängerüberwege (1.6350.9500) und Straßenunterhalt (0.6300.5131) verteilt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2018 geplant.
Die Planungen sollen in der nächsten Sitzung dem Fahrradforum zur Beratung vorgelegt werden.
Der Beschlussvorlage liegen 1 Lageplan (M 1: 500) mit integriertem Querschnittsplan (M 1:200) sowie 1 Bestandsplan bei.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Einmündung Alexandrastraße / Sandtor wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehene Planung im nächsten Fahrradforum beraten zu lassen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / pvs/9/6/17. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung einer städtischen Fläche Nähe Kurmainzer Ring zum öffentlichen Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 6pvs/9/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die private städt. Fläche (Rotmarkierung auf dem beigefügten Lageplan) war bis Ende 2011 als Parkplatzfläche verpachtet. Ab 2012 wird diese Fläche von der Allgemeinheit als Parkplatz genutzt. Rechtlich gesehen handelt es sich aber immer noch um eine Privatfläche der Stadt.

Mit Schreiben vom 14.08.2017 teilte das Stadtplanungsamt, Sachgebiet Verkehrsplanung, mit,
dass gemäß Parkraumuntersuchung aus dem Jahr 2015 ein hoher Parkdruck hier im Brentanoviertel vorhanden ist. Das Gebiet besitzt eine Parkraumauslastung zwischen 81-106 %, am Kurmainzer Ring sogar 96-115 %.
Amt 61 schlägt deshalb vor, diesen am östlichen Rand des Bewohnerparkgebietes Brentanoviertel gelegenen Parkplatz mit 39 Parkständen öffentlich zu widmen.


Es wird vorgeschlagen, die Fläche entsprechend der tatsächlichen Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Die Widmung soll mit der Beschränkung „Nur für Personenkraftwagen“ (Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Nr.314-50 mit Zusatzschild 1048-10) versehen werden.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 01.11.2017 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zum Eigentümerweg (Art. 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Parkplatz Nähe Kurmainzer Ring (gegenüber der Einmündung Cornelienstraße)
Teilflächen aus Fl.- Nr. 6210 und 6269 (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge:                71 m
Fläche:        925 m²
Widmungsbeschränkung: Nur für Personenkraftwagen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / pvs/9/7/17. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.12.2016 wegen "Bismarckallee - Einhaltung Tempo 30" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 7pvs/9/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.12.2016 wegen "Bismarckallee - Einhaltung Tempo 30" und die Stellungahme der Verwaltung vom 22.02.2017 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3 ).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2018 09:14 Uhr