Datum: 12.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/5/1/17. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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12.10.2017
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ö
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Beschließend
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1 | ws/5/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/5/2/17. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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12.10.2017
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ö
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Vorberatend
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2 | ws/5/2/17 |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.10.2017
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ö
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Beschließend
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8 | pl/12/8/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Dornbach GmbH, Mainz, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vor.
Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis eines Angebotsvergleichs. Für den Angebotsvergleich wurden acht überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im energiewirtschaftlichen sowie kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Sieben Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die Dornbach GmbH hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Der Geschäftsführer der Dornbach GmbH, Mainz, hat als Prüfungsleiter bei der WIKOM AG die Jahresabschlussprüfung der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen in den Jahren 2008 mit 2010 verantwortet und durch seine Kompetenz überzeugt.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. mit Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. / ws/5/3/17. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke
Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinns
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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12.10.2017
|
ö
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Vorberatend
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3 | ws/5/3/17 |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.10.2017
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ö
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Beschließend
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11 | pl/12/11/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.07.2015 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten April bis Juni 2016 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 17.06.2016. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 21.07.2016 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde unter dem Datum vom 31.10.2016 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.11.2016. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 31.10.2016 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 17.06.2016 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 31.10.2016 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 28.11.2016 zur Kenntnis zu nehmen.
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinns
Der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2015 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 21.07.2016 und dem Stadtrat (Plenum) 29.07.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2015.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2015 beträgt 114.220.277,61 €. Es wurde ein Gewinn von 4.261.914,48 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke 3.000.000,00 €
Zuführung an den Haushalt der Stadt 1.261.914,48 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.077.685,41 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 184.229,07 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 29.07.2016 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015.
.Beschluss:
I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 17.06.2016 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 31.10.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2015 (01.01.2015 – 31.12.2015) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.
Bei einer Bilanzsumme von 114.220.277,61 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 4.261.914,48 €.
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke 3.000.000,00 €
Abführung an den Haushalt der Stadt: 1.261.914,48 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.077.685,41 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 184.229,07€
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. / ws/5/4/17. Halbjahresbericht 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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12.10.2017
|
ö
|
Beschließend
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4 | ws/5/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Der Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2017 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. / ws/5/5/17. Nachtragsvermögensplan 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
5. Sitzung des Werksenates
|
12.10.2017
|
ö
|
Vorberatend
|
5 | ws/5/5/17 |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.10.2017
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/12/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Nachtragsvermögensplan zufolge belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 6.995.900,00 €. Bedingt durch niedrigere Investitionen verringert sich der ursprüngliche Vermögensplanansatz von 15.845.600 € für das Jahr 2017 um 8.849.700 €. Dies ist in erster Linie dadurch bedingt, dass der Kostenansatz für den Neubau des Verwaltungsgebäudes in Höhe von 8,9 Mio. € aus den Stadtwerken auf die AVG übertragen wird.
.Beschluss:
I. Dem Nachtragsvermögensplan 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen wird zugestimmt (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. / ws/5/6/17. Bericht über den Anruf-Sammel-Transport AST
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
5. Sitzung des Werksenates
|
12.10.2017
|
ö
|
Beschließend
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6 | ws/5/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Heute sind die Verkehrsunternehmen bestrebt und teilweise auch angehalten, öffentlichen Personennahverkehr aus Gründen der Daseinsvorsorge auch in Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage vorzuhalten. Diese Bemühungen sind unter Betrachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und angesichts der eingeschränkten Flexibilität der herkömmlichen Linienverkehrsmittel enge Grenzen gesetzt.
Hinzu kommt, dass das Anspruchsniveau an den ÖPNV seitens der Kunden spürbar gewachsen ist. Um den Kunden auch bei schwachen Nachfragestrukturen einen attraktiven ÖPNV anbieten zu können, sind neu Angebotsstrategien mit differenzierten Bedienungsformen entwickelt worden. Danach ist insbesondere das AST in der Lage, das Gesamtverkehrsangebot nachfragegerecht und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbarer abzurunden. Das gilt insbesondere für die Ergänzung des herkömmlichen Linienverkehrs.
Auf Grundlage dieser Überlegungen wurde Ende der achtziger Jahre das AST in Aschaffenburg eingeführt welches sich über die Jahre erfolgreich etabliert hat.
Um das Angebot des städtischen Busverkehres versuchsweise zu attraktiveren und bisher nicht erreichte Kundengruppen anzusprechen, wurde das Bus-Fahrtenangebot zum 15.12.2013, auf fast allen Linien der Stadtwerke Aschaffenburg an Freitagen und Samstagen um drei Stunden bis 00:30 Uhr ausgedehnt.
Die Ausweitung umfasst die Linien 1, 2, 3, 4, 5, 8/9, 10, 11, 14, 15 und 16 im 60-Minuten-Takt, die Linie 6 im 30-Minuten-Takt sowie die Ringlinie 7/21 im 2-Stunden-Takt. Im Gegenzug wurden die Leistungen des Anruf-Sammel-Transportes in diesem Zeitraum zurückgenommen.
Der erwartete Anstieg der Fahrgastzahlen gegenüber dem bis dahin verkehrenden AST hat sich nicht eingestellt, vielmehr war nach zweijähriger Testphase ein weiterer Rückgang zu verzeichnen.
Die folgenden Gegenüberstellungen der AST- und Nachtbusverkehre zeigen die ökologischen wie auch ökonomischen Unterschiede der beiden Bedienungsformen.
Der Einsatz des AST im Ersatzverkehr ist ein Erfolgsmodell, flexibel und attraktiv. Er ist kostengünstiger als der herkömmliche Linienverkehr in den Schwachlastzeiten, weil die Fahrzeuge nur dann fahren, wenn sich Fahrgäste anmelden und er ist attraktiv, weil sie dorthin fahren, wo kein Bus hinkommt, bis vor die Haustüre.
Nach der „Neuorganisation“ des AST im Jahr 2016 ist das bereitgestellte Angebot aus Sicht der Stadtwerke zum heutigen Zeitpunkt die richtige Wahl. Dennoch sehen die Stadtwerke die Notwendigkeit das Angebot von Zeit zu Zeit zu überprüfen, um bei Bedarf Veränderungen vornehmen zu können.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über den Anruf-Sammel-Transport (AST) wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2018 16:53 Uhr