Datum: 06.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/13/1/17 Personalsituation im Amt für Brand- und Katastrophenschutz; - Vollzeitstelle für die Laufbahnausbildung
2hfs/13/2/17 Einrichtung einer zentralen Vergabestelle bei der Stadt Aschaffenburg
3hfs/13/3/17 Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte; - Vorstellung der Entwurfsplanung

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1. / hfs/13/1/17. Personalsituation im Amt für Brand- und Katastrophenschutz; - Vollzeitstelle für die Laufbahnausbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 06.11.2017 ö Beschließend 1hfs/13/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit stehen bayern- und deutschlandweit keine ausreichenden Lehrgangsplätze für die Ausbildung im Bereich der 2. QE des feuerwehrtechnischen Dienstes zur Verfügung. Gründe sind zum einen der erhöhte Eigenbedarf der Berufsfeuerwehren (BF), so bildet die BF München aus Personalmangel keine externen Teilnehmer aus, und zum anderen die unterschiedlichen Laufbahngesetze der einzelnen Bundesländer, die eine Ausbildung von bayerischen Teilnehmern so gut wie ausschließen.

Aus diesen Gründen wurde die Ständige Wache der Stadt Aschaffenburg 2015 vom Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern gebeten, einen B I Lehrgang durchzuführen. Da auch vier eigene Brandmeisteranwärter von der fehlenden Ausbildungskapazität betroffen waren, wurde mit Hilfe von zwei externen Ausbildern der BF Nürnberg und Würzburg der B I mit 20 Teilnehmern 2016 durchgeführt (Dauer 7 Monate).

Die Kosten des Lehrganges beliefen sich auf 119.501 € (80.000 € Personalfremdkosten, 39.501 € Sachkosten, hauptsächlich für die Übernachtung). Dem gegenüber standen 165.920 € Einnahmen für 16 externe Teilnehmer und Einsparungen in Höhe von 41.480 € an Lehrgangsgebühren + ca. 9.744 € an Übernachtungskosten für unsere vier eigenen Teilnehmer.

Zu erwähnen ist auch, dass die Ständige Wache seit 2009 Führungslehrgänge für hauptamtliches Personal sowie Feuerwehrmodule für ILS-Personal durchführt und damit Einnahmen erzielt.

Das bedeutet, dass bei einer ganzjährigen Besetzung einer Vollzeitstelle die anfallenden Personalkosten in Höhe von ca. 60.000 € gedeckt wären. Ändert sich die Ausbildungssituation in Bayern wieder, kann die Stelle durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus Altersgründen Ende 2020 ausgeglichen werden.

Lehrgangsgebühren in Bayern:

B I Lehrgang - 10.370 € (Dauer 7 Monate)
Führungslehrgang - 2.600 € (Dauer 6 Wochen)
Gruppenführerlehrgang - 5.400 € (Dauer 6 Wochen)

Einnahmen/Einsparungen und Ausgabenübersicht 2016/2017/2018

B I Lehrgang 2016        217.144 € - Einnahmen / Einsparungen
       (16 x 10.370 € Fremde + 4 x 12.806 € Eigene/Einsparungen)

       119.501 € - Ausgaben Fremdpersonal und Sachkosten

       = 97.643 € Überschuss

Führungslehrgang 2017        52.000 € - Einnahmen / Einsparungen
       (17 x 2.600 € Fremde + 3 x 2.600 € Eigene/Einsparungen)

       1.150 € - Ausgaben Sachkosten

       = 50.850 € Überschuss und Einsparung

B I Lehrgang 2018        175.644 € - Einnahmen
       (12 x 10.370 € Fremde + 4 x 12.806 € Eigene/Einsparungen)

       ca. 80.000 € - Ausgaben für Eigenpersonal und Sachkosten

       = ca. 95.000 € Überschuss

Für 2019 ist ein Führungslehrgang mit 20 Teilnehmern und ein Gruppenführerlehrgang mit 12 Teilnehmern (Überschuss je ca. 50.0000 €) geplant.

Die bisherige Handhabung, den zusätzlichen Personalbedarf über die Zahlung von Mehrarbeitsvergütungen abzuwickeln, ist im Hinblick auf die Verstetigung der Durchführung von Lehrgängen an der Ständigen Wache Aschaffenburg nicht als dauerhafte Lösung anzusehen.

Da die Einrichtung dieser Stelle der Erfüllung neuer Aufgaben dient, ist nach Auffassung der Verwaltung der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO entbehrlich.

Die Beteiligung des Haupt- und Finanzsenates erfolgt im Hinblick auf Ziffer II des Beschlusses vom 21.09.2015 zur Ergänzung des Eckpunktepapiers zur Begrenzung der Personalkosten.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung zur Personalsituation im Amt für Brand- und Katastrophenschutz wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Besetzung einer Vollzeitstelle für die Laufbahnausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

Die Stelle ist im Stellenplan 2018 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / hfs/13/2/17. Einrichtung einer zentralen Vergabestelle bei der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 06.11.2017 ö Beschließend 2hfs/13/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Vergabewesens der Stadt Aschaffenburg Nr. 105/2013 vom 26.09.2013 wurde die Schaffung eines Amtes für die Vergabe und Beschaffung angeregt. Der Rechnungsprüfungsausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis und sah Handlungsbedarf bei der Organisation des Vergabewesens. Im Bericht über den erweiterten Prüfauftrag über die Prüfung des Vergabewesens der Stadt Aschaffenburg Nr. 105.1/2014 vom 08.10.2014 empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle. Der Sachverhalt wurde im Bericht des Rechnungsprüfungs­amtes 105.2/2015 vom 06.11.2015 zusammengefasst und bestätigt.

Die Stadt Aschaffenburg bat mit Schreiben vom 31.03.2014 den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) um Beratung zur organisatorischen Umsetzung der Einrichtung einer zentralen Vergabestelle. Das Ergebnis der Organisationsberatung wurde mit Schreiben vom 20.07.2016 mitgeteilt und durch den BKPV in der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 21.11.2016 vorgestellt. Wesentliches Ergebnis war die Empfehlung, eine zentrale Vergabestelle (ZVS) einzurichten. Hierfür sei ein Personalbedarf von mindestens zwei Stellen erforderlich. Eine Personalreduzierung sei in den Fachbereichen kaum zu erwarten. Da die ZVS als eigenständige Organisationseinheit zu klein ist, wäre eine Zuordnung zur Rechtsstelle, zum Amt für zentrale Dienste oder eine Stabstelle im Baureferat möglich.

Für das Jahr 2017 wurden auf dieser Grundlage im Haushalt für die zentrale Vergabestelle zwei Stellen ausgewiesen (1 Stelle A 11 und 1 Stelle A 9 BayBesG).

Bei Ortsterminen in Bamberg und Schweinfurt wurden Erkundigungen über dort bereits eingerichtete zentrale Vergabestellen eingeholt. Als Vertreter/innen der Stadt Aschaffenburg nahmen Mitarbeiter/innen der Rechtsstelle, des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, des Rechnungsprüfungsamtes und des Amtes für zentrale Dienste teil. Zudem wurden noch telefonische Erkundigungen über die seit Kurzem in Würzburg eingerichtete zentrale Vergabestelle eingeholt.

Bei einer Nachfrage zur Bewertung der Stellen in der ZVS wurde Folgendes mitgeteilt:

Bamberg
Beide Stellen der Sachbearbeiter sind mit A 12 ausgewiesen

Coburg
Die zentrale Vergabestelle ist organisatorisch dem Personal- und Organisationsamt zugeordnet. Der Leiter ist in EG 11 TVöD eingruppiert, der Sachbearbeiter in Besoldungsgruppe A 10. Die Stellen für zwei Zuarbeiter sind mit EG 6 TVöD bewertet.

Schweinfurt
Sachgebietsleitung EG 12 TVöD (Wirtschaftsjuristin, ZVS und Beteiligungsmanagement)
1,375 Sachbearbeiter/innen A 10

Würzburg
Fachbereichsleitung EG 12 TVöD (technische Angestellte)
Sachbearbeitung EG 10 TVöD (Verwaltung)

Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Die zentrale Vergabestelle wird der Rechtsstelle als Sachgebiet zugeordnet

  • Für die erforderlichen Stellen erfolgt eine veränderte Stellenausweisung:
Sachgebietsleitung A 12 BayBesG bzw. EG 11 TVöD
Sachbearbeiter/in A 10 BayBesG bzw. EG 9 b TVöD

Eine Stelle soll möglichst mit einer Kraft mit technischer Ausbildung und zusätzlicher Schulung im Verwaltungsrecht und die andere mit einer Verwaltungskraft mit Fortbildung im Vergabewesen besetzt werden.

Bereits seit 18.04.2016 sind bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte die Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen elektronisch zu übermitteln. Ab 18.10.2018 sind auch die Bieterkommunikation und die Angebotsannahme elektronisch abzuwickeln. Im Hinblick auf die ab 18.10.2018 verbindlich vorgeschriebenen E-Vergaben beschäftigt sich die Arbeitsgruppe E-Vergabe wieder mit dem Thema um festzulegen, welche Vergabeplattform benutzt werden soll. Die zentrale Vergabestelle soll daher baldmöglichst eingerichtet, die Stellen intern ausgeschrieben und die Mitarbeiter/innen entsprechend geschult werden.
Durch interne Umzüge können für die Vergabestelle im räumlichen Zusammenhang mit der Rechtsstelle voraussichtlich ab Januar 2018 zwei Büroräume zur Verfügung gestellt werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle bei der Stadt Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / hfs/13/3/17. Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte; - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 06.11.2017 ö Beschließend 3hfs/13/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Variante A) Nutzungsänderung im Erdgeschoß der Erthal-Hauptschule

Die Erthalschule im Stadtteil Leider besteht seit Ende der 50-iger Jahre an der Hafenbahnhofstraße. Der zweigeschossige Anbau der Hauptschule sowie eine Sporthalle wurden 1972 neu errichtet.
Dieser Erweiterungsbau wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Haupt- bzw. Mittelschule genutzt. Während der Generalsanierung der Berufsschule 2 diente das Gebäude als Ausweichquartier. Die Grundschule nutzt im Erdgeschoß derzeit einen Computerraum, der im Zuge der Baumaßnahme in das Obergeschoß verlegt werden muss.
Zur Erweiterung des städtischen Angebotes für Krippen- und Kindergartenplätze ist die Einrichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen und 1 Kindergartengruppe) im Erdgeschoß geplant. Der Bedarf wurde vom Jugendamt bestätigt, die Verhandlungen mit einem Trägerverein sind noch nicht abgeschlossen. Das Obergeschoß steht weiterhin für eine Schulnutzung zur Verfügung.
Folgendes Raumprogramm wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt:
2 Krippenräume, 2 Schlafräume, 1 Kindergartenraum, 1 Nebenraum, 1 Küche, 1 Leitungs- und Personalzimmer, 1 Kinderwagenraum, Sanitär- und Technikräume
Für die Außenanlagen stehen ca. 1400 qm Fläche entlang der Hafenbahnhofstraße zur Verfügung.
Das zweigeschossige Bestandsgebäude wurde als Stahlbeton-Skelettbau mit Sichtbetonfassade konzipiert und ist seit seiner Entstehung unverändert. Umfassende Sanierungen und Modernisierungen sind nicht durchgeführt worden. Bedingt durch das Gebäudealter (> 45 Jahre) ist im Erdgeschoß eine Kernsanierung, einschließlich Fassade erforderlich.  Da die Gebäudehülle technisch und energetisch einheitlich betrachtet werden muss, ist die Hüllensanierung (einschließlich Flachdach) auch im Obergeschoß notwendig.
Somit kann mit dieser Umnutzung ein weitgehend saniertes Gesamtgebäude hergestellt werden.
Die Kosten für den Umbau zur Kindertagesstätte im Erdgeschoss, sowie die Hüllensanierung      im 1. Obergeschoß wurden separat ermittelt.
Kostenberechnung – Kindertagesstätte (Erdgeschoß)                                 Stand: 16.10.2017
Die Kosten für die Einrichtung einer Kindertagesstätte wurden nach DIN 276 wie folgt berechnet:
Kostengruppe 100        Baugrundstück                                                        ---
Kostengruppe 200        Herrichten und Erschließen                                =             in KG 300
Kostengruppe 300        Bauwerk - Baukonstruktion                                =        797.980,64 €
Kostengruppe 400        Technische Anlagen                                        =        266.832,00 €
Kostengruppe 500        Außenanlagen (nur Materialkosten)                                                                    Ausführung durch das Gartenamt                        =         74.551,49 €
Kostengruppe 600        Ausstattung                                                =         82.052,88 €
Kostengruppe 700        Baunebenkosten                                        =        287.000,00 €
                       Gesamtkosten, brutto                                =       1.508.417,01 €


Kostenberechnung – Hüllensanierung (Obergeschoß)                                           Stand: 16.10.2017
Folgende Kosten sind zusätzlich für die Baumaßnahmen im Obergeschoß erforderlich:
      1.        Schadstoffsanierung                                                        =        66.479,35 €
2.        Gerüstbau                                                                =        22.911,07 €
3.   Holz-Alufenster                                                        =        112.270,55 €
4.        Fassadensanierung                                                        =        89.258,93 €
5.        Flachdachsanierung (anteilig)                                        =        72.607,85 €
6.  Trockenbauarbeiten                                                        =          2.000,00 €
7.        Baureinigung                                                                =          3.664,50 €
8.        Haustechnik (Heizung und Elektro)                                        =        20.434,00 €
9.        Nebenkosten                                                                =        58.000,00 €
Gesamt,                                                        brutto        =       447.626,25 €

Die Planung der Kindertagesstätte muss noch mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden.
Die Hüllensanierung im 1. Obergeschoß ist nach der Zuweisungsrichtlinie FAZR nicht förderfähig.
Die Förderung der Kindertagesstätte nach Art. 10 FAG beträgt ca. 539.500,00 € bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.078.826,00 €.
Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist am 27.04.2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Zuwendung besteht aus einem weiteren Zuschlag von 35 % auf die FAG-Förderung und liegt damit bei ca. 377.500,00 €.
Somit ist mit einer Gesamtförderung von ca. 917.000,00 € zu rechnen.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten KITA:                        1.508.417,01 €
Gesamtkosten 1.OG:                          447.626,25 €
Gesamt:                                        =                      1.956.043,26 €
Staatliche Förderung:                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                           1.039.043,26 €                        




Variante B) Anbau

Als Alternative wurde ein 2-geschossiger Anbau an das ehemalige Hauptschulgebäude der Erthalschule entwickelt. Der Erweiterungsbau schließt an die Südfassade des eigenständigen Schulgebäudes an und muss auch den 2.Rettungsweg aus dem 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sicherstellen. Dadurch sind größere Geschoßhöhen als bei einem freistehenden Gebäude erforderlich.
Das Gebäude wurde als 2-geschossiger Massivbau mit Flachdach in Passivhausbauweise konzipiert. Die Erschließung erfolgt von der Hafenbahnhofstraße. Durch einen Aufzug kann das Obergeschoß barrierefrei erreicht werden.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans 13/09 vom November 1967.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf.
2858 m3 * 680,00 €:                          1.943.500,00 €
Anschluß an Bestand:                            60.000,00 €
Gesamtkosten:                                2.003.500,00 €        (Kostengruppe 200-700)
Die Kostenschätzung basiert auf der Grundlage kürzlich realisierter vergleichbarer 3-gruppiger Kindertagesstätten. Zusätzlich ist aufgrund der beengten Anbaumöglichkeiten ein zweigeschossiger Anbau erforderlich, der erweiterte statische Voraussetzungen, sowie die Barrierefreiheit erfüllen muss.
Da es sich um einen Neubau handelt, wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert von 4.102 € pro m² Hauptnutzfläche (HNF), dem Fördersatz der Stadt Aschaffenburg (50%) zuzüglich 35 % durch das Sonderinvestitionsprogramm, sowie der förderfähigen Fläche ermittelt.
Der Höchstwert der Förderung beträgt: 263 m² * 4.102 € = 1.078.826 €. Die voraussichtliche Förderung nach FAG liegt bei 50 % + 35 % und beträgt somit ca. 917.000,00 €.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten:                                =                       2.003.500,00 €
Staatliche Förderung                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                        1.086.500,00 €

Bei dem geplanten Anbau fallen jedoch auch weitere notwendige Bauunterhaltsmaßnahmen in dem Bestandsgebäude an:
a) Flachdachsanierung (wegen Undichtigkeit)                145.215,70 €                        
b) Schadstoffsanierung (PCB-Sanierung)                          59.440,50 €
c) Gerüstbauarbeiten                                                  22.911,07 €
d) Nebenkosten pauschal                                          15.000,00 €
Zusatzmaßnahmen Bestandsgebäude:        ca.                242.567,27 €                


Variante C) Fertiggebäude in Modulbauweise

Ein vergleichbarer Neubau könnte theoretisch auf dem Rasensportplatz der Schule oder durch Verlagerung eines angrenzenden Spielplatzes auf dessen Grundstück errichtet werden. Die verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung würde bei dieser Variante erhebliche Aufwendungen für Rückbau, Kanal- und Leitungsbau, sowie Straßen- und Wegebau erforderlich machen. Als Nachteil wird jedoch der Wegfall des Rasenplatzes sowie die Erschließung (erhöhter PKW-Verkehr in der Kirchstraße während der Hol- und Bringzeit) gewertet. Der Rasenplatz wird in den Sommermonaten regelmäßig als Pausenfläche der Grundschule benötigt. Auch eine etwaige Verlagerung des angrenzenden Spielplatzes an anderer Stelle kann nicht eindeutig geklärt und zugesichert werden.
Aus vorgenannten Gründen wird die Variante Modulgebäude nicht weiterverfolgt.

.Beschluss:

I. Der Haupt- und Finanzsenat nimmt die Entwurfsplanung zur Einrichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen, 1 Kindergartengruppe) in dem Gebäudekomplex der Erthalschule (Stadtteil Leider), mit der Kostenberechnung nach DIN  276 in Höhe von 1,956 Mio € zustimmend zur Kenntnis.

Auf Grundlage des Entwurfes (Variante A) ist die Genehmigungsplanung und der Förderantrag zu erstellen (Anlage 3).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2018 15:40 Uhr