Datum: 07.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/10/1/17 Historisches ehemaliges königlich-bayerisches Kettenschleppschiff „Määkuh“; - Bericht
2pvs/10/2/17 Schließung der Arkaden an den Gebäuden Frohsinnstraße 29 und Ludwigstraße 1
3pvs/10/3/17 Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte; - Vorstellung der Entwurfsplanung
4pvs/10/4/17 Kühruhgraben, Gewässer III. Ordnung: - ergänzender Bericht der Verwaltung zur Hochwasserüberrechnung durch das Büro BGS, Darmstadt
5pvs/10/5/17 Hensbachkonzept; - Bericht der Verwaltung und Vortrag durch das Büro Unger, Darmstadt
6pvs/10/6/17 Hensbach - Offenlegung im Bereich Seebornstraße/Bachgartenstraße
7pvs/10/7/17 Umbau Bushaltestellen (BHS) 2018; - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung
8pvs/10/8/17 Umbau Fußgängerüberwege (FGÜ) 2018; - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung
9pvs/10/9/17 Ausbau Stichstraße Haselmühlweg („Pfaffenbergweg“); - Feststellung gem. § 125 Abs. 2 BauGB
10pvs/10/10/17 Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; - Bericht über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017 - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung
11pvs/10/11/17 Fahrradabstellanlagen; - Entwicklung 2017 - Antrag von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 28.05.2017
12pvs/10/12/17 Wohnbauentwicklung - Baulückenkataster
13pvs/10/13/17 Bericht über die kommunale Gesundheitsarbeit
14pvs/10/14/17 PVS/10/14/17

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1. / pvs/10/1/17. Historisches ehemaliges königlich-bayerisches Kettenschleppschiff „Määkuh“; - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 1pvs/10/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 13 d. ö. S. "Historisches ehemaliges königlich-bayerisches Kettenschleppschiff „Määkuh“;
- Bericht" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/10/2/17. Schließung der Arkaden an den Gebäuden Frohsinnstraße 29 und Ludwigstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 2pvs/10/2/17

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 11 d. ö. S. "Schließung der Arkaden an den Gebäuden Frohsinnstraße 29 und Ludwigstraße 1 " abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/10/3/17. Nutzungsänderung der Erthal-Hauptschule in eine Kindertagesstätte; - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 3pvs/10/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Variante A) Nutzungsänderung im Erdgeschoß der Erthal-Hauptschule

Die Erthalschule im Stadtteil Leider besteht seit Ende der 50-iger Jahre an der Hafenbahnhofstraße. Der zweigeschossige Anbau der Hauptschule sowie eine Sporthalle wurden 1972 neu errichtet.
Dieser Erweiterungsbau wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Haupt- bzw. Mittelschule genutzt. Während der Generalsanierung der Berufsschule 2 diente das Gebäude als Ausweichquartier. Die Grundschule nutzt im Erdgeschoß derzeit einen Computerraum, der im Zuge der Baumaßnahme in das Obergeschoß verlegt werden muss.
Zur Erweiterung des städtischen Angebotes für Krippen- und Kindergartenplätze ist die Einrichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen und 1 Kindergartengruppe) im Erdgeschoß geplant. Der Bedarf wurde vom Jugendamt bestätigt, die Verhandlungen mit einem Trägerverein sind noch nicht abgeschlossen. Das Obergeschoß steht weiterhin für eine Schulnutzung zur Verfügung.
Folgendes Raumprogramm wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt:
2 Krippenräume, 2 Schlafräume, 1 Kindergartenraum, 1 Nebenraum, 1 Küche, 1 Leitungs- und Personalzimmer, 1 Kinderwagenraum, Sanitär- und Technikräume
Für die Außenanlagen stehen ca. 1400 qm Fläche entlang der Hafenbahnhofstraße zur Verfügung.
Das zweigeschossige Bestandsgebäude wurde als Stahlbeton-Skelettbau mit Sichtbetonfassade konzipiert und ist seit seiner Entstehung unverändert. Umfassende Sanierungen und Modernisierungen sind nicht durchgeführt worden. Bedingt durch das Gebäudealter (> 45 Jahre) ist im Erdgeschoß eine Kernsanierung, einschließlich Fassade erforderlich.  Da die Gebäudehülle technisch und energetisch einheitlich betrachtet werden muss, ist die Hüllensanierung (einschließlich Flachdach) auch im Obergeschoß notwendig.
Somit kann mit dieser Umnutzung ein weitgehend saniertes Gesamtgebäude hergestellt werden.
Die Kosten für den Umbau zur Kindertagesstätte im Erdgeschoss, sowie die Hüllensanierung      im 1. Obergeschoß wurden separat ermittelt.
Kostenberechnung – Kindertagesstätte (Erdgeschoß)                                 Stand: 16.10.2017
Die Kosten für die Einrichtung einer Kindertagesstätte wurden nach DIN 276 wie folgt berechnet:
Kostengruppe 100        Baugrundstück                                                        ---
Kostengruppe 200        Herrichten und Erschließen                                =             in KG 300
Kostengruppe 300        Bauwerk - Baukonstruktion                                =        797.980,64 €
Kostengruppe 400        Technische Anlagen                                        =        266.832,00 €
Kostengruppe 500        Außenanlagen (nur Materialkosten)                                                                    Ausführung durch das Gartenamt                        =         74.551,49 €
Kostengruppe 600        Ausstattung                                                =         82.052,88 €
Kostengruppe 700        Baunebenkosten                                        =        287.000,00 €
                       Gesamtkosten, brutto                                =       1.508.417,01 €


Kostenberechnung – Hüllensanierung (Obergeschoß)                                           Stand: 16.10.2017
Folgende Kosten sind zusätzlich für die Baumaßnahmen im Obergeschoß erforderlich:
      1.        Schadstoffsanierung                                                        =        66.479,35 €
2.        Gerüstbau                                                                =        22.911,07 €
3.   Holz-Alufenster                                                        =        112.270,55 €
4.        Fassadensanierung                                                        =        89.258,93 €
5.        Flachdachsanierung (anteilig)                                        =        72.607,85 €
6.  Trockenbauarbeiten                                                        =          2.000,00 €
7.        Baureinigung                                                                =          3.664,50 €
8.        Haustechnik (Heizung und Elektro)                                        =        20.434,00 €
9.        Nebenkosten                                                                =        58.000,00 €
Gesamt,                                                        brutto        =       447.626,25 €

Die Planung der Kindertagesstätte muss noch mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden.
Die Hüllensanierung im 1. Obergeschoß ist nach der Zuweisungsrichtlinie FAZR nicht förderfähig.
Die Förderung der Kindertagesstätte nach Art. 10 FAG beträgt ca. 539.500,00 € bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.078.826,00 €.
Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist am 27.04.2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Zuwendung besteht aus einem weiteren Zuschlag von 35 % auf die FAG-Förderung und liegt damit bei ca. 377.500,00 €.
Somit ist mit einer Gesamtförderung von ca. 917.000,00 € zu rechnen.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten KITA:                        1.508.417,01 €
Gesamtkosten 1.OG:                          447.626,25 €
Gesamt:                                        =                      1.956.043,26 €
Staatliche Förderung:                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                           1.039.043,26 €                        




Variante B) Anbau

Als Alternative wurde ein 2-geschossiger Anbau an das ehemalige Hauptschulgebäude der Erthalschule entwickelt. Der Erweiterungsbau schließt an die Südfassade des eigenständigen Schulgebäudes an und muss auch den 2.Rettungsweg aus dem 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sicherstellen. Dadurch sind größere Geschoßhöhen als bei einem freistehenden Gebäude erforderlich.
Das Gebäude wurde als 2-geschossiger Massivbau mit Flachdach in Passivhausbauweise konzipiert. Die Erschließung erfolgt von der Hafenbahnhofstraße. Durch einen Aufzug kann das Obergeschoß barrierefrei erreicht werden.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans 13/09 vom November 1967.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf.
2858 m3 * 680,00 €:                          1.943.500,00 €
Anschluß an Bestand:                            60.000,00 €
Gesamtkosten:                                2.003.500,00 €        (Kostengruppe 200-700)
Die Kostenschätzung basiert auf der Grundlage kürzlich realisierter vergleichbarer 3-gruppiger Kindertagesstätten. Zusätzlich ist aufgrund der beengten Anbaumöglichkeiten ein zweigeschossiger Anbau erforderlich, der erweiterte statische Voraussetzungen, sowie die Barrierefreiheit erfüllen muss.
Da es sich um einen Neubau handelt, wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert von 4.102 € pro m² Hauptnutzfläche (HNF), dem Fördersatz der Stadt Aschaffenburg (50%) zuzüglich 35 % durch das Sonderinvestitionsprogramm, sowie der förderfähigen Fläche ermittelt.
Der Höchstwert der Förderung beträgt: 263 m² * 4.102 € = 1.078.826 €. Die voraussichtliche Förderung nach FAG liegt bei 50 % + 35 % und beträgt somit ca. 917.000,00 €.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten:                                =                       2.003.500,00 €
Staatliche Förderung                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                        1.086.500,00 €

Bei dem geplanten Anbau fallen jedoch auch weitere notwendige Bauunterhaltsmaßnahmen in dem Bestandsgebäude an:
a) Flachdachsanierung (wegen Undichtigkeit)                145.215,70 €                        
b) Schadstoffsanierung (PCB-Sanierung)                          59.440,50 €
c) Gerüstbauarbeiten                                                  22.911,07 €
d) Nebenkosten pauschal                                          15.000,00 €
Zusatzmaßnahmen Bestandsgebäude:        ca.                242.567,27 €                


Variante C) Fertiggebäude in Modulbauweise

Ein vergleichbarer Neubau könnte theoretisch auf dem Rasensportplatz der Schule oder durch Verlagerung eines angrenzenden Spielplatzes auf dessen Grundstück errichtet werden. Die verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung würde bei dieser Variante erhebliche Aufwendungen für Rückbau, Kanal- und Leitungsbau, sowie Straßen- und Wegebau erforderlich machen. Als Nachteil wird jedoch der Wegfall des Rasenplatzes sowie die Erschließung (erhöhter PKW-Verkehr in der Kirchstraße während der Hol- und Bringzeit) gewertet. Der Rasenplatz wird in den Sommermonaten regelmäßig als Pausenfläche der Grundschule benötigt. Auch eine etwaige Verlagerung des angrenzenden Spielplatzes an anderer Stelle kann nicht eindeutig geklärt und zugesichert werden.
Aus vorgenannten Gründen wird die Variante Modulgebäude nicht weiterverfolgt.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Entwurfsplanung zur Einrichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen, 1 Kindergartengruppe) in dem Gebäudekomplex der Erthalschule (Stadtteil Leider), mit der Kostenberechnung nach DIN  276 in Höhe von 1,956 Mio € zustimmend zur Kenntnis.

Auf Grundlage des Entwurfes (Variante A) ist die Genehmigungsplanung und der Förderantrag zu erstellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. / pvs/10/4/17. Kühruhgraben, Gewässer III. Ordnung: - ergänzender Bericht der Verwaltung zur Hochwasserüberrechnung durch das Büro BGS, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 4pvs/10/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Hochwasserüberrechnung des Kühruhgrabens wurde am 18.07.2017 im PVS vorgestellt.
Von Seiten des Stadtrates wurde in der Diskussion zum Bericht gefordert, ergänzende Hochwasserüberrechnungen für kleinräumige Starkregenereignisse durchzuführen und
erneut zum Thema, mit Schwerpunkt auf die geforderten Ergänzungsberechnungen, vorzutragen.

Die Verwaltung kommt dieser Forderung nach. Vorgestellt werden die ergänzenden Berechnungen vom beauftragten Ingenieurbüro BGS aus Darmstadt.


2. Projektbeschreibung

Um vertiefte Einblicke in die im Hochwasserfall HQ100 vorliegende Problematik zu erlangen, wurde zusätzlich zu den durchgeführten Berechnungen der Fall HQextrem überrechnet. In
Bayern entspricht das HQextrem in etwa dem 1,6 fachen Lastfall des HQ100 und somit in etwa einem HQ1000.

Um diese Berechnung durchführen zu können, mussten Annahmen getroffen werden, da die üblichen Niederschlagstabellen (nach KOSTRA) derartige Ereignisse nicht mehr abbilden. Die Überrechnung wurde darüber hinaus in mehreren Dauerstufen ausgeführt, die in der
Präsentation erläutert werden. Gearbeitet wurde, wie bei der Erstberechnung, mit einem
üblichen 2D-Wasserspiegellagenmodell.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich, wie zu erwarten, die Probleme in den drei kritischen Bereichen verschärfen.


1. Am Einlauf in die Verrohrung am Parkplatz neben der TVA-Halle: Für die Verrohrung sind bei diesem Lastfall erheblich Überlastungen festzustellen. Die im Gegensatz zum HQ100 hier nun austretenden Hochwässer laufen im Wesentlichen über die nachfolgenden Straßenflächen in Richtung Ringstraße ab. Diese wird durch die dann über die Straßen zulaufenden Wässer zeitweise im Bereich der Schießhausbrücke überflutet. Die Anwesen an der Ecke Bohlenweg / Kochstraße werden gleichfalls vom Hochwasser beeinträchtigt (Einstauungen an den Gebäuden im niedrigen Dezimeterbereich). Diese beschriebenen Überschwemmungen entstehen vorwiegend aus dem Gewässer heraus.

2. Im Bereich des Kinderheimes und der Comeniusschule entstehen durch höheren Oberflächenabfluss im Gegensatz zum HQ100 höhere Überschwemmungen, vor allem auf dem Bessenbacher Weg selbst und am Ostende des Kinderheimes. Das Gewässer selbst ist hier verrohrt und kann von daher nicht ausufern.

3. Im Bereich der Verrohrung des Hechelsgrabens tritt deutlich mehr Wasser ins Gewerbegebiet ein, verursacht durch einen gegenüber dem HQ100 weiter erhöhten Oberflächenabfluss. Dieser erfolgt sowohl vom Wendelberg her wie auch über die nicht sachgerechte Führung des Gewässerbettes in diesem Bereich. Die Notwendigkeit der Korrektur am Zulauf der Verrohrung wird hierdurch noch deutlicher.

Als Lösungen bieten sich an:

Zu 1):

Es gibt hier keine zufriedenstellende Lösung. Aufgrund der hohen Jährlichkeit des Ereignisses ist eine Auswechselung der kompletten Verrohrung bis zur Ringstraße hin (mehrere hundert Meter) nicht verhältnismäßig.

Zu 2):

Auch hier gibt es keine wirklich zufriedenstellende Maßnahme. Möglich wäre eine Lenkung der hier abfließenden Oberflächenwässer über Mulden in den Quellbereich des Kühruhgrabens hinein.

Zu 3):

Die Geländemodellierung im Bereich des Einlaufes der Verrohrung ist zwingend notwendig, um hier die Probleme zu lösen. Diese Maßnahme ist bautechnisch nicht besonders teuer und / oder anspruchsvoll, jedoch liegt hier aufgrund der naturschutzfachlichen Gegebenheiten
die Schwierigkeit im Bereich der erforderlichen Genehmigungen. Trotzdem wird diese Maßnahme ausdrücklich empfohlen. Ergänzend bietet es sich hier an, entlang des Gewerbegebietes in Richtung Wendelberg hin einen Abfangraben für Oberflächenwässer zu installieren und diesen mit einer Querung der Straße (Verrohrung oder Mulde) an das eigentliche Gewässer anzuschließen.


Zusammenfassung:

Im Gegensatz zum Geschehen bei einem HQ100 gibt es bei einem HQextrem, nicht wirklich überraschend, einen zusätzlichen (Eintritt in die Verrohrung an der TVA-Halle) und zwei verschärfte Problembereiche. Da diese nur schwer (im Fall 1. auch sehr teuer) zu lösen sind, empfiehlt die Verwaltung hier für die Fälle 2 und 3 kleinere Maßnahmen, die im Wesentlichen Gelände-modellierungen darstellen. Der bereits am 18.07.2017 vorgeschlagene Umbau im Fall 3 ist auch bereits beim HQ100 sinnvoll und wirksam, er sollte auf jeden Fall durchgeführt werden.


3. Kosten

Bislang wurden für das Projekt Kosten in Höhe von ca. 24.000 € aufgebracht. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Weiterbeauftragung (Geländemodellierung im Bereich des Einlaufes des Hechelsgrabens in seine Verrohrung, ev. Querrinnen zum Abfangen von Oberflächenwasser vom Büchelberg und vom Wendelberg) Kosten von ca. 5.000 € erfordert. Es fallen hier zunächst nur Planungskosten an, die Realisierung ist durch eigenes Personal vorgesehen.

4. Finanzierung

Die für die Weiterbeauftragung des Ingenieurbüros erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 eingestellt.

.Beschluss:

I.
1. Der ergänzende Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Bezug: Erstbericht im Planungs- und Verkehrssenat vom 18.07.2017).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die dargestellten Problembereiche Lösungen auszuarbeiten und diese dem Stadtrat vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / pvs/10/5/17. Hensbachkonzept; - Bericht der Verwaltung und Vortrag durch das Büro Unger, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 5pvs/10/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1) Sachstand und Anlass

Das Hensbachkonzept wurde bereits im Sachstandsbericht der Verwaltung zur Stadtentwässerung (PVS – 20.09.2017) erstmals thematisiert und in dieser Vorstellung kurz angerissen. Der heutige Bericht dient der Vertiefung dieses umfangreichen Projektes.

Dem Konzept vorangegangen sind Termine mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg. In gemeinsamen Begehungen vor Ort wurden die Anforderungen an die Mischwasserentlastungen am Hensbach überprüft und bestätigt bzw. neu formuliert. Das Konzept ist in seinen Grundzügen deshalb bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die heutige Sitzung ist insofern als Abschluss des eigentlichen Konzeptes zu sehen. Zeitlich betrachtet folgt nun die Realisierungsphase.

Der Hensbach als kleinster der von der Stadt Aschaffenburg verwendeten Vorfluter für Mischwasserentlastungen ist von der Abflussleistung her deutlich geringer als der Main und die Aschaff anzusetzen. Für letztere gelten bei der Einleitung von Mischwässern die sogenannten Normalanforderungen, für den Hensbach hingegen die sog. Weitergehenden Anforderungen.

Das Planungsbüro Unger wird in seiner nachfolgenden Präsentation sowohl diese Anforderungen erläutern wie auch über die geplanten Maßnahmen ausführlich informieren.


2) Projektbeschreibung

Von den 11 vorhandenen Mischwassereinleitungen der Stadt Aschaffenburg (zusätzlich existieren noch zwei Einleitungen der Gemeinde Haibach über den Dörnbach) werden in diesem Konzept sechs thematisiert. An diesen gibt es größeren Handlungsbedarf, der sich nur über bauliche Maßnahmen realisieren lässt.

Die übrigen fünf Mischwassereinleitungen der Stadt Aschaffenburg in den Hensbach sind entweder frisch saniert (RÜB Marienstraße), mit kleineren Maßnahmen im Bauwerk sanierbar (RÜB Unterhainstraße) oder relativ neu (SKU Bachstraße, RÜB Liebezeitstraße, RÜB Obernauer Straße), weshalb in letzterem Falle kein aktueller Handlungsbedarf besteht.

Die zu überarbeiteten Mischwasserentlastung sind (beginnend in Gailbach, in Fließrichtung):

(Anmerkung: RÜ = Regenüberlauf, RÜB = Regenüberlaufbecken; SKU = Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung; SKO = wie vorstehend, mit obenliegender Entlastung; SKM = wie vorstehend, mit mittig liegender Entlastung; NE = Notentlastung; RRB = Regenrückhaltebecken, ein reines Speicherbecken)

a) RÜ Hofgartenstraße: Muss umgerüstet werden, insbesondere muss vor dem RÜ eine Beruhigungstrecke ausgebildet werden.

b) SKU Aschaffenburger Straße: Muss umgebaut (in SKM) und deutlich vergrößert werden.

c) RÜ Gailbacher Straße und

d) RÜ Weinbergstraße: Gemeinsame Lösung mit Auflassen des nicht sanierbaren RÜ Weinbergstraße, Umwandlung der beiden RÜ in einen SKO.

e) RÜ Althohlstraße: In bestehender Form nicht sanierbar, Umbau in einen SKO.

f) NE Bahmersgasse: Nicht genehmigt und auch in der vorhandenen Form nicht genehmigsfähig. Wird geschlossen, Vorbedingung ist ein RRB in der Hensbachstraße.

Vertiefte Einblicke in die Situation vor Ort und die geplanten Maßnahmen in der Präsentation.

Die vorgenannten Maßnahmen dienen der Verbesserung der Gewässerqualität im Vorfluter Hensbach. Sie sind zwingend kurz- bis mittelfristig umzusetzen, da die vorhandenen Genehmigungen für die vorstehend aufgeführten bestehenden Mischwasserentlastungen bis Ende 2020 auskaufen. Eine Verlängerung der Genehmigungen für diese Bauwerke ohne Umbauten ist nicht wahrscheinlich.

Der Umbau der genannten sechs Bauwerke soll in 2017 beginnen (RÜ Hofgartenweg). Insgesamt wird die Umsetzung dieser Maßnahmen ca. 8 – 10 Jahre in Anspruch nehmen.


3) Kosten

Eine Grobkostenschätzung ist in der Präsentation enthalten. Insgesamt sind (Kostenstand 2017) Baukosten von ca. netto 1,65 Mio. € zu erwarten, hinzu kommen die Mwst. und die Baunebenkosten (20 %) in Höhe von ca. 0,6 Mio. €.


4) Finanzierung

Es ist vorgesehen die Maßnahmen jeweils als Einzelmaßnahmen im Vermögenshaushalt darzustellen, beginnend im HH 2018 mit dem Umbau des Hofgartenweges und, falls darstellbar, dem Beginn der Maßnahme SK Aschaffenburger Straße.

.Beschluss: 1

I.
1. Das Hensbachkonzept (weitergehende Anforderungen an die Mischwasserbehandlung am Hensbach) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Dem Vorschlag der Verwaltung, jede einzelne der im Konzept vorgestellten Maßnahmen vor der Realisierung erneut als durchgeplante Einzelmaßnahme im Stadtrat vorzustellen, wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellten Maßnahmen nach der Maßgabe der Möglichkeiten zur Realisierung im städtischen Haushalt, entsprechend dem vorgeschlagenen Konzept (bauliche Reihenfolge der Maßnahmen) zu realisieren.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, zuerst die Maßnahmen zur Umsetzung vorzuschlagen, bei denen die größte Dringlichkeit zu Verbesserungen besteht (z. B. der Abschnitt Atlhohlstraße).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Dr. Erich Henke schlägt vor, dass die Verwaltung noch einmal prüft, ob es möglich ist, dass die gesamte Kanalsituation im Altort von Schweinheim durch ein modernes Kanalsystem vollständig ersetzt werden kann. Die Verwaltung sagt daraufhin eine Überprüfung bis Februar 2018 zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pvs/10/6/17. Hensbach - Offenlegung im Bereich Seebornstraße/Bachgartenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 6pvs/10/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Die Stadtverwaltung hat im Jahre 2016 die Bachverrohrung zwischen Tuchbleiche und Bachgartenstraße von einem externen Büro hinsichtlich technischer Mängel prüfen lassen.  Aufgrund der Untersuchungsergebnisse besteht dringend Handlungsbedarf die Verrohrungen unterhalb des Knotens Seebornstraße/Bachgartenstraße zu erneuern. Hiervon sind 2 Haltungen über eine Länge von ca. 50 m betroffen. Die Prüfergebnisse zeigen große Mängel am Kastenbauwerk auf, die, die Standsicherheit beeinträchtigen. Aus Sicherheitsgründen musste eine Nutzungseinschränkung (Verbot für Schwerverkehre) angeordnet werden. Zusätzlich sind Schäden nachweisbar, die weitere Folgeschäden bzw. Schadensausbreitungen auf andere Bauteile erwarten lassen. Aufgrund der Prüfungsauswertung (nach DIN 1076) befindet sich das Bauwerk in einem nicht ausreichenden Bauzustand, sodass eine Instandsetzung dringend erforderlich ist. Hiervon betroffen sind auch marode Ver- und Entsorgungsleitungen im Durchflussquerschnitt.
Der Hensbach, der aus dem Häsbach übergeht, ist ein Gewässer III. Ordnung und fällt somit in die niedrigste Kategorie der Gewässerordnung. Die mittlere Wassertiefe des Hensbach liegt im Planungsbereich bei ca. 1-1,5 m.
Die Stadtverwaltung hat begonnen zu prüfen, ob eine Offenlegung des Hensbaches im Knoten Seebornstraße/ Bachstraße/ Bachgartenstraße technisch realisierbar ist.
Das zu betrachtende Planungsgebiet liegt zwischen der Ebersbacher Straße und der Einmündung Seebornstr./ Rosenstraße im südwestlichen Stadtteil Schweinheims und hat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von ca. 3000 Kfz/Tag. Die Straße Am Gerbersgarten ist verkehrsberuhigter Bereich und stellt eine Fußgängerverbindung zur Marienstraße, dem Ortzentrum von Schweinheim dar.
Das Wasserwirtschaftsamt stimmt einer Instandsetzung der Verrohrung des Gewässers grundsätzlich nicht zu, weil dies nicht mehr dem Wasserhaushaltsgesetz entspricht. Daher hat die Verwaltung eine Konzeptstudie erstellt, wie der betroffene kritische Bachabschnitt wieder geöffnet werden könnte. Planungsgrundlage war dabei das Ziel alle bestehenden Grundstückszufahrten und Verkehrsbeziehungen zu erhalten. Ist man bereit einzelne Verkehrsbeziehungen zum Beispiel durch Einbahnstraßenregelungen aufzugeben, wird der Entwurfsspielraum deutlich größer, auch kann der Aufwand für die neu zu errichtenden technischen Bauwerke verringert werden. Dies führt zu Kostenreduzierungen.
Das Erscheinungsbild des Kreuzungsbereichs Bachstraße/Bachgartenstraße/Seebornstraße ist heute ausschließlich von Asphaltflächen geprägt. Der Straßenraum macht daher keinen besonderen einladenden Eindruck. Eine Aufenthaltsqualität am ehemaligen „Dorfbach“ besteht nicht. Bei einer Offenlegung des Hensbachs könnte dagegen eine „Grüne Oase“ entstehen. Die Offenlegung des Bachs hätte daher ökologische, hydrologische und städtebauliche Vorteile. Grundsätzlich ist die Offenlegung auch erheblich preiswerter als die Instandsetzung oder Veränderung technischer Bauwerke.
Die Planungsstudie sieht vor im Anschluss an das offene Gewässerbett, den Bach offen weiter zu führen bis zu einer neuen Verbindungsbrücke zwischen Seebornstraße/Rosengasse und Bachgartenstraße. Hinter dieser neuen Brücke entsteht nochmals bis zum Ende des maroden Verrohrungsbauwerks ein offenes Gewässerbett. Dieses zweite Teilstück muss auf Grund der Platzverhältnisse und der Schleppkurven durch technische Hilfsmittel unterstützt werden. Es sind Gabionenwände einzubauen, die sich begrünen lassen.
Das Gewässerbett selbst wird mit Kies- und Steinschüttungen ausgefüllt und im Bereich der Brücke mit Wasserbausteinen befestigt. Unterhalb der Brücke könnte für den Fußgänger eine Querungsmöglichkeit mit Trittsteinen entstehen, die das Gewässer erlebbar macht, ähnlich wie an der Aschaffaue in Damm.

Der gesamte Umzubauende Straßenbereich sollte als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet und mit einer angemessenen Stadtmöblierung mit Bänken u. Ä. versehen werden. Einzelne Straßenbäume können ebenfalls gepflanzt werden. Diese Ausführung würde den bestehenden Schleichverkehr über Bachstraße/Seebornstraße zur Innenstadt zusätzlich beschränken und damit zu einer Verkehrsberuhigung des Quartiers beitragen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Planungskonzept zur Offenlegung des Hensbaches im Bereich Seebornstraße/Bachgartenstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Konzeptstudien mit eingeschränkten Fahrtbeziehungen auszuarbeiten und für alle Konzeptstudien einschließlich der Variante der Instandsetzung des Verrohrungsbauwerks eine Grobkostenschätzung vorzunehmen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. / pvs/10/7/17. Umbau Bushaltestellen (BHS) 2018; - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 7pvs/10/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Bis zum 1. Januar 2022 müssen alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei sein. Dies besagt das Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Die Stadt Aschaffenburg hat sich daher zur Aufgabe gemacht, sukzessive ihre Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.

Zum Ende eines jeden Jahres gibt die Verwaltung dem Stadtrat einen Rückblick über die im laufenden Haushaltsjahr umgebauten Haltestellen und einen Ausblick auf das Programm des Folgejahres. Die Auswahl der Haltestellen erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachdienststellen, den Verkehrsbetrieben und der Polizei.


Im Jahr 2017 umgebaute Bushaltestellen:

-Haltestelle Nordfriedhof in der Konradstraße

Die Haltestelle „Nordfriedhof“ befindet sich im Stadtteil Strietwald im Bereich des Waldzuganges. Die ehemalige Haltestelle bestand im Wesentlichen aus einem Haltestellenschild, einem Abfalleimer und einer Bank. Eine bauliche Trennung der Wartefläche durch ein Bord existierte nicht. Da der Bus an die bisherige Haltestelle aufgrund des vorhandenen Wendeplatzes nicht geradlining anfahren konnte, wurde von den Verkehrsbetrieben gemeinsam mit dem Tiefbauamt ein neuer Standort für eine barrierefreie Bushaltestelle am Zugang zum Nordfriedhof in der Konradstraße festgelegt.

Da dort bereits ein Gehweg existierte, konnte die Bushaltestelle durch eine Erweiterung des Gehweges mit einem 18 cm Bord eingebaut werden. Den Fahrgästen steht jetzt eine Wartefläche von 3,00 m Tiefe sowie ein Wartehäuschen mit 2 Sitzplätzen zur Verfügung. Im Bereich des Einstieges wurden taktile Elemente für Blinde und sehbehinderte Fahrgäste eingebaut.
Auf dem Gehweg vor der Bushaltestelle ist eine zusätzliche Leuchte installiert worden, um den Bereich auch bei Dunkelheit gut erkennbar zu gestalten.

Gesamtkosten 43.000 Euro brutto  


-Haltestelle „Schillerstraße“ in der Glattbacher Straße

Die stadteinwärts weisende Haltestelle lag sehr nahe an der Lichtsignalanlage der Kreuzung Schillerstraße-Glattbacher Straße.
Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben wurde beschlossen, diese Haltestelle auf die Höhe der stadtauswärts weisenden Haltestelle etwa in der Mitte der Glattbacher Straße zu versetzen.
Aufgrund der Längsparker war es für den Busfahrer jedoch schwierig an eine Fahrbahnrandhaltestelle anzufahren und dabei parallel zum Bord zu stehen.

Daher ist die stadteinwärts führende Haltestelle als Kap ausgebaut werden. Sie ragt auf einer Länge von 16 m 2,15 m in die Fahrbahn hinein. Somit kann der Bus unabhängig von den Längsparkern die Bushaltestelle ohne Verschwenkung anfahren. Die Bushaltestellen wurden in einer Länge von 18 m (stadtauswärts) und 16 m (Buskap stadteinwärts) für Gelenkbusse ausgebaut. Die Begegnung zwischen LKW und PKW ist zwischen den beiden Haltestellen dennoch möglich. Eine Begegnung Bus-Bus findet nicht statt, da ein- und derselbe Bus die beiden Haltestellen andient.

Beide Haltestellen wurden mit einem 18 cm Bord und taktilen Elementen im Bereich des Einstieges ausgestattet.


Gesamtkosten 97.600 Euro brutto


2. Projektbeschreibung


Jahresprogramm 2018

-Haltestelle „Schoberstraße“ stadteinwärts in der Würzburger Straße

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Februar 2017 den Umbau der Bushaltestelle beschlossen.

Die Haltestelle befindet sich unmittelbar vor einem Wohn- und Pflegeheim für Senioren (Matthias- Claudius-Haus der Diakonie Untermain).

Im Rahmen des vorgesehenen barrierefreien Ausbaus behält die Bushaltestelle die Form einer Busbucht bei. Die Haltestelle ist über den Gehwegbereich zugänglich und sowohl mit Standard- als auch mit Gelenkbussen anfahrbar. Die Haltestelle beträgt 18 m zuzüglich des An- und Abfahrbereichs für den Busbetrieb. Die Breite des Wartebereichs beträgt 3,00 und entspricht der Gehwegbreite.

Die Haltestelle wird dem Einsatz von Niederflurfahrzeugen mittels Sonderbordsteinen mit einer Bordhöhe von 18 cm angepasst. Die Trittfläche des Sonderbordes ist weiß und mit rauer Oberfläche, die Vorderseite weiß und glatt ausgebildet. Auf Höhe der vorderen Einstiegstür des Busses wird von der Gehsteighinterkante ein Auffangstreifen zum Einstiegsfeld des Busses geführt.

Der private Zufahrtsbereich zur Seniorenwohnanlage sowie deren Ein- und Ausgänge sind von der Baumaßnahme nicht betroffen.

Die alte Wartehalle wird entfernt und eine neue Wartehalle gebaut. Aus Platzgründen ist vom Stadtplanungsamt entschieden worden, diese auf die angrenzende Privatfläche zu setzen.

Für die Errichtung der neuen Wartehalle auf Privatgrund ist ein Grundstückskauf seitens der Stadt notwendig. Der Kaufvertrag wurde am 09.08.2017 geschlossen. Wenn die Lastenfreigabe des Grundstückteiles erfolgt ist, kann nach Besitzübergang über die Fläche verfügt werden. Das Gartenamt wird im November einen Baum in der Grünfläche leicht versetzen, da er zu nah am Wartehäuschen stehen würde.

In Absprache mit dem Gartenamt wird der Bereich um den Baum in der Zufahrt zu der Busanlage mit einem Pflanzbeet geschützt, da die Wurzeln bereits mehrere Aufbrüche des Asphaltes verursacht haben.

Die Planung wurde so konzipiert, dass der Umbau der Bushaltestelle späteren Ausbauten des Knotenpunktes Würzburger Straße/ Kneippstraße, auch eines Radstreifens nicht entgegensteht.


-Haltestelle „Lamprechtstraße“ in der Schweinheimer Straße – beidseitig

Die Haltestelle Lamprechtstraße am Beginn der Schweinheimer Straße ist gut frequentiert, so dass bei jedem Halt eines Busses der drei Buslinien 1, 4 und 10 statistisch mindestens ein Fahrgast ein- oder aussteigt. In unmittelbarer Nähe liegen die Brentanoschule und die Einrichtungen der Maria- Ward-Schule. Die beiden Haltestellen dienen auch zahlreichen Fahrgästen, die von den Stadtteilen zum Einkaufen in die Innenstadt kommen.

Aufgrund des Wunsches von gehbehinderten Fahrgästen, die Haltestelle barrierefrei auszubauen geriet vor allem die stadteinwärts Haltestelle in den Fokus der Stadtverwaltung. Hier wird die Anfahrt des Buses zusätzlich durch parkende Fahrzeuge und nah am Bordstein stehende Masten wie des digitalen Parkleitsystems erschwert.

Gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt, den Verkehrsbetrieben und der Polizei wurde daher beschlossen, die stadteinwärts Haltestelle in ein Buskap umzubauen. Das Kap hat den Vorteil, dass nicht nur der Bus parallel zum Bord halten kann, sondern auch die Parkplätze erhalten werden können.

Der bereits vorhandene, großzügige Unterstand mit Sitzplätzen soll erhalten bleiben, daher kann die Haltestelle auch nicht beliebig in ihrer Lage verändert werden.

Das Kap weist eine Länge von 18 m auf, so dass auch Gelenkbusse ungehindert die Haltestelle anfahren können. Es wird mit einem 18 cm Bord sowie taktilen Elementen für Blinde- und Sehbehinderte Fahrgäste ausgestattet. Der Entwurf richtet sich nach den Vorgaben der DIN  32984 und ist mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.

Aufgrund des Buskaps ändert sich die Entwässerungssituation. Der Einbau eines neuen Straßenablaufes, der an den Hauptkanal angeschlossen wird, wird daher nötig.

Der Radverkehr wird mittels Schutzstreifen an der Haltestelle vorbeigeführt. Hinter der stadteinwärts Haltestelle endet der Schutzstreifen, da hier die Radfahrer aufgrund des beginnenden Zufahrt zum Kreisverkehr mehr in der Fahrbahnmitte fahren.

Die stadtauswärts weisende Haltestelle wird ebenfalls mit einem 18 cm hohen Sonderbord, taktilen Elementen, einem gepflasterten Wartebereich für Fahrgäste und einem neuen Buswartehäuschen versehen, da das alte nicht mehr zeitgemäß ist. Der Bord wird an dieser Stelle leicht begradigt, damit der Bus parallel am Bord halten kann.

Vor und hinter der Haltestelle besteht bereits absolutes Halteverbot. Im weiteren Verlauf folgt eine Zufahrt und die Lichtsignalanlage der Kreuzung Schweinheimer Straße – Pestalozzistraße, so dass eine ungehinderte An- und Abfahrt der Busse möglich ist.

-Haltestelle „Gaußweg“ im Hasenhägweg im Stadtteil Strietwald

Die Haltestelle Gaußweg im Hasenhägweg ist derzeit eine Busbucht, die sich jedoch in einem schlechten Zustand befindet. Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben wurde daher beschlossen, die Haltestelle in ein Teil-Kap umzubauen.

Die jetzige Muldenrinne, die die Busbucht von der Fahrbahn trennt, wird zukünftig zum Sonderbord, an dem der Bus zu halten kommt. So entsteht ein ca. 2,00 m breiter Vorbau, der als Wartefläche genutzt wird. Das Sonderbord hat eine Länge von 23,00 m, so dass auch Gelenkbusse dort bequem parallel an den Bord heranfahren können.

Der Bereich vor dem vorgezogenen Haltebereich kann später für Längsparkflächen genutzt werden.

Die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Wartehalle wird abgebaut und durch eine neue Wartehalle mit 3 Sitzgelegenheiten ersetzt. Die neue Wartehalle wird im Bereich des alten Grünstreifens erstellt. Dazu wird der Grünstreifen um ca. 7 m unterbrochen und mit Pflaster versehen. Der bisherige, gepflasterte Aufstellbereich für die Fahrgäste wird zurückgebaut und begrünt. In diesem Bereich wird auch ein Baum neu gepflanzt, als Ersatz für eine Baumfällung aufgrund der neuen Aufstellfläche für die Wartehalle.

Die Grünfläche wird mit einem neuen Tiefbord gefasst und der sich anschließende Gehweg neu asphaltiert. Im vorderen Bereich der Bushaltestelle wird die bestehende Grünfläche erweitert. Das Holzgeländer und der Schaukasten bleiben vorerst unangetastet.

Die Wartefläche für die Fahrgäste wird wie üblich mit taktilen Elementen für Blinde- und Sehbehinderte ausgestattet. Die spezielle Art der Verlegung wurde mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund abgesprochen und dient dazu, den Blinden sicher an die Einstiegstelle zu führen und zu verhindern, dass ein blinder Fahrgast beim Ausstieg vom Kapende auf die Fahrbahn gerät. Kontraststreifen sorgen dafür, dass auch Sehbehinderte sich zurechtfinden.

Da die Fahrbahn durch die An- und Abfahrt der Busse stark in Mitleidenschaft gezogen ist (Risse, Spurrinnen und Verdrückungen) wird sie bis zur Fahrbahnachse vollausgebaut und neu aufgebaut.
Auch der noch bestehende Bereich der Busbucht (späteres Längsparken) wird von Grund auf erneuert.

An die Maßnahme schließt sich eine Fahrbahnsanierung an, die von der Einmündung Rehsteig bis hinter die Einmündung Gänsruh verläuft. Grund ist der schlechte Zustand der Fahrbahn, deren Erneuerung bereits seit mehreren Jahren im Sanierungsprogramm enthalten ist, aber aufgrund des Ausbaus der Bushaltestelle immer wieder verschoben wurde.


3. Kosten

Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der Haltestelle „Schoberstraße“ in der Würzburger Straße belaufen sich voraussichtlich auf 40.000 EUR brutto.

Die Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der beiden Haltestellen „Lamprechtstraße“ in der Schweinheimer Straße werden auf ca. 96.000 EUR brutto geschätzt.

Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der Haltestelle „Gaußweg“ im Hasenhägweg belaufen sich voraussichtlich auf 89.000 EUR brutto.

In den geschätzten Kosten sind Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.


Haltestelle (Name)
Geschätzte Kosten
Schoberstraße
  40.000 Euro
Lamprechtstraße
  96.000 Euro
Gaußweg
  89.000 Euro
Gesamt
225.000 Euro


Die Gesamtkosten für die drei Maßnahmen betragen 225.000 EUR brutto.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 225.000 EUR zur Verfügung.

Die geplanten Maßnahmen können mit diesem Haushaltsansatz im Jahr 2018 realisiert werden.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird im Januar 2018 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese anschließend ausschreiben.

Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im 1.Quartal des Jahres 2018 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2.und 3.Quartal des Jahres 2018 an.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2017 umgebauten Bushaltestellen wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zum Umbau der Bushaltestellen zu:

       -BHS Schoberstraße in der Würzburger Straße stadteinwärts
       -BHS Lamprechtstraße beidseitig in der Schweinheimer Straße
       -BHS Gaußweg im Hasenhägweg

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die bauliche Umsetzung des Umbaus der Bushaltestellen im Jahr 2018 vorzubereiten.

4. Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung erneut im Stadtrat vorstellen und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. / pvs/10/8/17. Umbau Fußgängerüberwege (FGÜ) 2018; - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 8pvs/10/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.

Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.


Bisher wurden umgebaut:

2009
Nr. 404
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung;differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 104
Mainaschaffer Straße
Beleuchtung; Markierung
2017
Nr. 413
Steubenstraße (Kiga)
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 102
Daimlerstraße
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
2017
Nr. 306
Fabrikstraße
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 308
Fabrikstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 205
Stadtbadstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 307
Ernsthofstraße
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
2017
Nr. 344
Steubenstraße
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter


2. Projektbeschreibung

A.
Im Jahr 2017 wurden folgende FGÜ umgebaut:

Nr. 306: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 308: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 205: Stadtbadstraße Stadtteil Leider (Verlegung; geteilter Übergang, takt. Elemente, Beleucht.)
Nr. 307: Ernsthofstraße in der Innenstadt (Abbau zugunsten Mittelinsel und Fahrradschleuse)
Nr. 102 Daimlerstraße Stadtteil Strietwald Gewerbegebiet (Abbau zugunsten verlängerter Radstreifen)
Nr. 104: Mainaschaffer Straße (Innenstadt) Höhe Eingang Mediamarkt (Beleuchtung verbessert und die Fahrbahn durch Fahrbahnbegrenzungsmarkierung eingeengt)
Nr. 413: Steubenstraße (Schweinheim) Höhe des Kindergartens (Versetzten des vorhandenen FGÜ nach Süden, Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe, taktile Elemente
Nr. 344: Steubenstraße (vor der Einmüdung in den Sälzerweg; Schweinheim)
(Abbau des FGÜ zugunsten von vier Verkehrswächtern)

B.
Im Jahr 2018 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut werden:

Nr. 108: Linkstraße (Damm) Höhe Dämmer Friedhof

Der Fußgängerüberweg liegt direkt vor dem zentralen Eingang des Dämmer Friedhofes und wird daher auch von vielen älteren und gehbehinderten Bürgern frequentiert. Eine Verlegung des Fußgängerüberweges ist daher nicht sinnvoll. Ein weiterer Zugang des Friedhofes ist über eine Fußgängerschutzanlage erreichbar. Auf der dem Friedhof gegenüberliegenden Seite befindet sich unweit die Einmündung des Schönbergweges. Im Bereich des Fußgängerüberweges befinden sich beidseitig Anlangen für den Fahrradlängsverkehr.

Der Fußgängerüberweg wurde bereits gegen Ende des Jahres 2016 auf Wunsch eines besorgten Bürgers mit einer besseren Beleuchtung (250 Watt) versehen und auf eine bisher erfolgte Nachtabsenkung verzichtet, da der Übergang bei Dunkelheit nicht ausreichend zu erkennen war.

Die Beleuchtung soll durch neue Peitschenmaste mit FGÜ Beleuchtung noch mehr verbessert werden und für eine gute Erkennbarkeit auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit sorgen.

Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. 0,5 cm für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es dann auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.

Es ist seitens des Stadtplanungsamtes mittelfristig angedacht, die Benutzungspflicht des Radweges auf der Nordseite aufzuheben, daher wird die Markierung des Radweges auf dem Gehweg im Bereich des Umbaus nicht wieder aufgebracht. Die Ausführung der Radverkehrsanlagen sind mit dem Radverkehrsbeauftragten abgestimmt.


Nr. 106: Linkstraße (Damm) Höhe Einmündung Wilhelmstraße

Der FGÜ ist der einzige Übergang an der Kreuzung Linkstraße - Wilhelmstraße. Er verbindet das Wohngebiet um die Schönbergschule mit der Italienerbrücke, die über die Bahnstrecke und zu dem Einkaufszentrum (Realmarkt) in der Horchstraße führt, welches dadurch fußläufig gut zu erreichen ist. Eine Verlegung des Fußgängerüberweges ist daher nicht gegeben.

Der Fußgängerüberweg liegt auch hier an einer Straße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Breite der Fahrbahn beträgt wie zuvor 7,50 m. Auch an diesem Fußgängerüberweg verläuft auf der Bahnseite ein Radstreifen auf der Fahrbahn und auf der Dämmer Seite ein Radweg auf dem Gehweg. Eine Änderung in beiderseitige Schutzstreifen würde die Fahrbahn unrechtmäßig einengen, eine Einengung ist aufgrund von Schleppkurven ein und aus der Wilhelmstraße und der Zufahrt zur Italienerbrücke nicht möglich. Zudem müssten Einbußen für die Radfahrer in Kauf genommen werden. Ein Abrücken von der Einmündung würde ergeben, dass der FGÜ nicht mehr benutzt bzw. angenommen wird (Umwege für die Fußgänger).

Der Fußgängerüberweg soll mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung versehen werden, so dass auch bei Dunkelheit ein sicheres Überqueren möglich ist. Die Bordsteinhöhe wird differenziert eingebaut (6 cm bzw. 0,5 cm) und die Gehwege beiderseits erhalten taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte.

Damit der Übergang am nördlichen Bord nicht zu stark in der Kurve liegt und die querenden Rollstuhlfahrer sicher queren können, wird der Ausrundungsbogen des Bordes in der Einmündung der Wilhelmstraße leicht verkleinert. Ein ungehindertes Ein- und Ausbiegen aus der Wilhelmstraße in die Linkstraße ist dennoch möglich.

Auch hier soll die Benutzungspflicht des auf der Nordseite befindlichen Radweges mittelfristig aufgehoben werden. Von einer Markierung auf dem Radweg im Bereich des Umbaus wird daher abgesehen. Die Furten sollen mit Abstimmung mit dem Radverkehrsbeauftragten wieder markiert werden.


Nr. 602: Brucknerstraße (Obernau)

Der Fußgängerüberweg in der Brucknerstraße in Obernau liegt im letzten Drittel in der Durchfahrt von der Maintalstraße zur Orffstraße. Die Brucknerstraße ist die Hauptverbindung für den Kraftverkehr zwischen den beiden Ortsteilen Obernaus diesseits und jenseits der Ortsentlastungsstraße und der Bahngleise.

Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (streckenbezogene 30 km/h). In der Realität sind die gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch deutlich höher, da die Straße in einer Senke liegt und von beiden Seiten durch hohe Wände und Bewuchs begrenzt wird. In der Brucknerstraße gibt es keine Einmündungen oder Einfahrten somit ist der Fußgängerüberweg das einzige Element, dass die geradlinige Straße optisch durchbricht. Aus der Bürgerschaft kamen daher bereits Beschwerden über die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in der Brucknerstraße und die Unsicherheit besonders für Kinder beim Queren des Fußgängerüberweges.

An den Fußgängerüberweg schließt sich zu beiden Seiten in Richtung der Wohnbebauung jeweils eine Treppenanlage an. Da die Brucknerstraße beidseitig mit Gehwegen entlang der Fahrbahn ausgestattet ist und diese auch frequentiert werden, wird der Fußgängerweg auch barrierefrei für Rollstuhlfahrer und Rollatoren mit einem speziellen Überrollbord umgebaut. Ergänzend dazu wird der Übergang mit 6 cm Borden und taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.

Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird.

Die Fahrbahn der Brucknerstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 5,97 m. Somit muss der Übergang nach den Richtlinien der R-FGÜ 2001 nicht zusätzlich eingeengt werden.

Für den Radverkehr gibt es derzeit die Option auf der Fahrbahn zu fahren oder auf dem Gehweg (Gehweg mit „Radfahrer frei“).

C.
Im Jahr 2018 sollen folgende FGÜ abgebaut werden:



Nr. 101: Hasenhägweg (Strietwald) Höhe Gänsruh

Die Fahrbahnsanierung des Hasenhägweges in dem Abschnitt Rehsteig bis hinter die Einmündung Gänsruh ist für das Jahr 2018 geplant, da sich die Fahrbahn in einem schlechten Zustand befindet.

Vor der Einmündung Gänsruh befindet sich ein Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel (mit einer Breite von 1.85 m). Im weiteren Verlauf des Hasenhägweges befindet sich kein weiterer Fußgängerübergang. Im Bereich des Übergangs zur Strietwaldstraße und zur Habichtstraße befinden sich drei Querungshilfen. Der Hasenhägweg liegt innerhalb einer Tempo 30 Zone.

Verkehrserhebungen am Fußgängerüberweg haben ergeben, dass zwar in der Spitzenstunde (diese liegt hier zwischen 6.00 und 7.00 morgens) max. 40 Personen an den beiden Untersuchungstagen den Fußgängerüberweg benutzten, dies jedoch nicht ausreichend im Sinne des §26 der VwV zur StVO ist. Die R-FGÜ-2001 schreibt 50-100 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde vor. Die Richtlinien empfehlen in diesem Fall den Einbau einer Querungshilfe, welche dort bereits vorhanden ist. Die Fahrbahn zwischen Rinne und Verkehrsinsel beträgt beidseitig nur 2,50 m. Diese Breite ist in einer Tempo 30 ausreichend, um eine Querung ohne Vorrang für den Fußgänger zu ermöglichen.

Für den Radverkehr sind reine Querungshilfen eine Erleichterung, da die Radfahrer an diesen nicht absteigen oder anhalten müssen.
Es ist daher vorgesehen, den Fußgängerübergang nach der Fahrbahnsanierung nicht mehr zu markieren. Die Mittelinsel bzw. der Übergang bleibt jedoch bestehen. Kosten entstehen dadurch nicht, da die Markierungen durch die Fahrbahnsanierung ohnehin abgefräst werden.

D.
Weitere in Planung befindliche FGÜ:


Nr. 320: Würzburger Straße (Sandtor) und Nr. 321: Alexandrastraße (Sandtor)

Die Vorplanung der beiden FGÜ in der Würzburger Straße und in der Alexandrastraße an der Sandkirche wurde bereits im Oktober im PVS vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Die Planung wird im Januar 2018 dem Fahrradforum vorgelegt. Danach soll voraussichtlich im Februar 2018 im Stadtrat über die Vorplanung abgestimmt werden.


3. Kosten

Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:

FGÜ
Kostenschätzung
Nr. 108 Linkstraße am Dämmer Friedhof
45.500 Euro
Nr. 106 Linkstraße Einmündung Wilhelmstraße
50.000 Euro
Nr. 602 Brucknerstraße
40.000 Euro
Gesamt
135.500 Euro

In den geschätzten Kosten sind die Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2018 150.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung um die FGÜ baulich umzugestalten.

Die Mittel für einen möglichen Umbau der beiden Fußgängerüberwege an der Sandkirche sind gegebenenfalls im Nachtragshaushalt bereit zu stellen.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird im Januar 2018 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese anschließend ausschreiben.

Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im 1.Quartal des Jahres 2018 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2.und 3.Quartal des Jahres 2018 an.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2017 umgebauten Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zum Umbau von drei Fußgängerüberwegen zu:

- Nr. 108 Linkstraße (am Dämmer Friedhof)
- Nr. 106 Linkstraße (Höhe Wilhelmstraße)
- Nr. 602 Brucknerstraße (Obernau)

3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Abbau folgenden Fußgängerübergangs zu:

- Nr. 101 Hasenhägweg (Höhe Gänsruh)

4. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht über den Planungsstand des Umbaus der FGÜ Nr. 320 Würzburger Straße und Nr. 321 Alexandrastraße zur Kenntnis.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzungen der FGÜ im Jahr 2018 vorzubereiten.

6. Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung erneut im Stadtrat vorstellen und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. / pvs/10/9/17. Ausbau Stichstraße Haselmühlweg („Pfaffenbergweg“); - Feststellung gem. § 125 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 9pvs/10/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den Jahren 1990 bis 1991 wurden für die Stichstraße am Haselmühlweg („Pfaffenbergweg“) Baumaßnahmen durchgeführt und die Stichstraße am 05.06.1992 bis auf ein Reststück zum ehemaligen Gelände des Bundesverbands für den Selbstschutz (BVS) für ausgebaut erklärt. In der Zwischenzeit haben sich die Grundlagen der Planungen, die etwa 100 Meter lange Stichstraße weiter auszubauen, geändert, da das ehemalige BVS-Gelände mittlerweile als Fläche für naturschutzrechtlichen Ausgleich dient und nicht weiter erschlossen werden soll. Außerdem wurden Teilflächen des Areals im Wege des Ausbaus der Bundesautobahn A3 abgetreten. Aufgrund dieser Änderungen der Planungsgrundlagen muss das Bauprogramm für die Stichstraße am Haselmühlweg („Pfaffenbergweg“) jetzt entsprechend angepasst werden. Es ist daher festzustellen, dass die bisherige Planungsabsicht, die Stichstraße weiter auszubauen ab sofort aufgegeben wird und damit die Gesamtmaßnahme abgeschlossen ist. Die Erschließungsanlage soll nunmehr abgerechnet werden.

Voraussetzung für die Abrechnung der anfallenden Kosten ist u. a., dass ein Bebauungsplan vorliegt. Dies ist hier aber nicht der Fall. Gem. § 125 Abs. 2 BauGB darf diese Anlage ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes nur dann hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dieses Anpassungsgebot ist ausgerichtet auf eine „zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes“. Die Herstellung einer einzelnen beitragsfähigen Erschließungsanlage, die lediglich der Erschließung einiger Baugrundstücke dient, berührt grundsätzlich eine derartige überörtliche Planung nicht. Eine Unvereinbarkeit mit den Zwecken der Raumplanung ist im vorliegenden Fall folglich nicht gegeben.

Die Herstellung der Stichstraße am Haselmühlweg („Pfaffenbergweg“) genügt auch den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB, wonach unter anderem die umweltschützenden Anforderungen gegenüber künftigen Generationen erfüllt und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden sollen. Die Stichstraße ist unmittelbar und ausschließlich über den Haselmühlweg an das städtische Straßensystem angebunden. Die Versiegelung des Bodens ist durch den Verzicht auf den weiteren Ausbau auf das notwendige Minimum beschränkt, die Grundstücke an der Stichstraße am Haselmühlweg werden auf bodenschonende Weise erschlossen.

Auch die leitsatzmäßigen Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB (Berücksichtigungsgebot), die die vorstehenden Anforderungen des Abs. 5 konkretisieren, sind erfüllt. Beim Ausbau der Stichstraße am Haselmühlweg wurden insbesondere die in § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB genannten Belange des Verkehrs berücksichtigt, da die Erschließungsanlage nach Länge, Breite und Verlauf geeignet ist, den zu erwartenden Straßenverkehr aufzunehmen und zu bewältigen. Auch werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) durch die Herstellung der Erschließungsanlage nicht beeinträchtigt. Zwar verläuft nördlich der Erschließungsanlage das Stadtbiotop AB-1140-001, das aber nur durch einen Ausbau der Erschließungsanlage berührt wäre. Mit dem Verzicht auf den Ausbau bleiben die Belange des Naturschutzes gewahrt.

Auch dem Gebot gerechter Abwägung in § 1 Abs. 7 BauGB wurde bei der Straßenplanung Rechnung getragen. Im Rahmen der Planung wurden alle Belange in die Abwägung eingestellt, die nach Lage der Dinge zu berücksichtigen waren und eine Gewichtung entsprechend ihrer jeweiligen Bedeutung vorgenommen. Durch die Herstellung der Stichstraße am Haselmühlweg werden acht Baugrundstücke an das vorhandene städtische Straßennetz angeschlossen und erhalten somit eine rechtlich gesicherte, ordnungsgemäße Erschließung.

Die Erschließungsanlage ist mit ca. 4 m Breite gebietsadäquat dimensioniert.

Die Überprüfung im Rahmen des § 125 Abs. 2 BauGB ergibt somit keinen Grund für die Annahme, dass die Herstellung der Erschließungsanlagen die Anforderungen nach § 1 Abs. 4 – 7 BauGB nicht erfüllen. Es wird daher festgestellt, dass die Herstellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

.Beschluss:

I. Im Hinblick auf § 125 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Ausbau der Stichstraße am Haselmühlweg („Pfaffenbergweg“) den in § 1 Abs. 4 - 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Die bisherige Planungsabsicht, die Stichstraße weiter auszubauen, wird ab sofort aufgegeben. Die Stichstraße ist in voller Länge ausgebaut und damit endgültig hergestellt. Die Gesamtmaßnahme ist abgeschlossen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. / pvs/10/10/17. Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; - Bericht über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017 - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 10pvs/10/10/17
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 11PL/14/11/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017

Gem. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, vor Weiterführung des Satzungsverfahrens eine gemeinsame Anhörung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern und den unmittelbar betroffenen Nachbarn durchführen, in der über den Entwurf der Einbeziehungssatzung informiert werden und u.a. das Thema der Erschließung abgestimmt werden sollte.

Folglich fand am 28.08.2017 eine Bürgeranhörung im großen Sitzungssaal des Rathauses statt, an der ca. 30 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, darunter auch 4 Stadträtinnen und Stadträte. Das Protokoll dieser Bürgeranhörung liegt der Beschlussvorlage in der Anlage bei.

Bei der Bürgeranhörung wurde unter anderem zum Thema Erschließung mitgeteilt, dass der vorliegende Entwurf der Einbeziehungssatzung hierzu keine Regelungen trifft; die gesicherte Erschließung ist in den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren durch die Bauantragsteller nachzuweisen. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass Voraussetzung für die Planung einer gemeinsamen Erschließung aller Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung das Einverständnis aller Grundstückseigentümer im Geltungsbereich wäre. Daher wurde zum Ende der Bürgeranhörung festgehalten, dass sich die betreffenden Grundstückseigentümer untereinander über die Möglichkeit einer gemeinsamen Erschließung abstimmen und der Stadtverwaltung innerhalb von 3 Wochen nach der Bürgeranhörung schriftlich mitteilen sollten, ob sie den vorgestellten Erschließungsvorschlägen zustimmen oder nicht.

Bisher (Stand 16.10.2017, also innerhalb eines Zeitraums von sieben Wochen nach der Bürgeranhörung) ist eine schriftliche Stellungnahme eingegangen:
  • Die Eigentümer der Fl.Nr. 6187/2 teilten der Stadtverwaltung am 18.09.2017 (Posteingang) schriftlich mit, dass sie einer gemeinsamen Erschließung über eine private Stichstraße nicht zustimmen; sie sind für eine jeweils eigenständige Erschließung der einzelnen Baugrundstücke.
  • Von allen anderen Eigentümern innerhalb des Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung liegen keine Stellungnahmen vor.

Für das Hinterlieger-Grundstück Fl.Nr. 6187/4, welches nicht unmittelbar an einer öffentlichen Erschließungsstraße anliegt und folglich über Vorderliegergrundstück(e) erschlossen werden muss, wurde zudem mit der Eigentümerin des an die Lohmühlstraße angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 6182 zwecks Einräumung eines Wegerechts zugunsten der Fl.Nr. 6187/4 gesprochen - die Eigentümerin hat diese Erschließungsmöglichkeit aber gegenüber dem Stadtplanungsamt fernmündlich abgelehnt.
Gespräche bzw. Verhandlungen zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern bezüglich einer Erschließung der Fl.Nr. 6187/4 von der Steinbacher Straße über die Privatgrundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6161 und 6165 (das sind die Anwesen Lohmühlstraße 34-38) sind offenbar noch nicht abgeschlossen.


Zu 2.)

Da es im Zusammenhang mit der durchgeführten Bürgeranhörung zu keiner Einigung zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern über eine gemeinschaftliche Grundstückserschließung kam, besteht keine Veranlassung für eine Änderung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die Fortführung des Aufstellungsverfahrens der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34).


Bestehendes Planungsrecht

Aktuell ist für die sich im zukünftigen Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ befindlichen Grundstücke ein erkennbarer Bebauungszusammenhang und das Vorliegen eines Ortsteils nicht erfüllt; die betreffenden Grundstücke liegen folglich im planerischen Außenbereich - Bauvorhaben im Außenbereich können eingeschränkt lediglich auf Grundlage des § 35 BauGB zugelassen werden.

Die Grenze des Bebauungszusammenhangs und der im Zusammenhang bebaute Ortsteil enden mit der bestehenden Bebauung entlang der Lohmühlstraße; dies ergibt sich aus der Geltungsbereichsgrenze der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ aus dem Jahr 2004 (ebenfalls eine Satzung gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB), die aktuell die Abgrenzung des Innenbereichs planungsrechtlich bestimmt.

Den Beschluss gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) hat der Stadtrat bereits in der Sitzung des Plenums vom 06.03.2017 gefasst.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ grenzt nun unmittelbar an den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ an.

Flächennutzungsplan und Landschaftsplan:

Für die Einbeziehung von Grundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sind Darstellungen im Flächennutzungsplan oder im Landschaftsplan grundsätzlich ohne Belang, weil Einbeziehungssatzungen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen. Allerdings müssen diese mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein, wofür der Nachweis einer Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans und ggf. auch des Landschaftsplans hilfreich ist.
Im Übrigen müssen Einbeziehungssatzungen, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden.

In vorliegendem Fall stellt der geltende Flächennutzungsplan die betreffenden Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und den nördlichen Grundstücksteil der Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) als „Wohnbaufläche“ dar. Die Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Landschaftsplan Aschaffenburg stellt das Plangebiet als Bauflächen-Potential und als Flächen für die Landwirtschaft dar.

Verkehrliche Erschließung / Technische Infrastruktur

Die Grundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6187/2, 6187/3 und 6187/8 grenzen an die an der Steinbacher Straße verlaufenden schmalen städtischen Grundstücksstreifen Fl.Nrn. 6187/6 und 6187/7 an und sollen gem. vorliegender bzw. beschiedener Bauvoranfragen über die Steinbacher Straße erschlossen werden. Laut Aussage der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 16.07.2015 ist in der Steinbacher Straße zwar eine Wasserversorgungsleitung vorhanden, eine Gasversorgungsleitung jedoch nicht. Auch ist zwar eine isolierte Freileitung vorhanden, diese reicht jedoch für die Versorgung mit elektrischer Energie nicht aus und muss verstärkt werden.
Somit liegen in der Steinbacher Straße nicht alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße an. Die Erschließung ist somit für die Grundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6187/2, 6187/3, 6187/4 und 6187/8 bisher nicht vollständig gesichert.
Zudem grenzt das Hinterlieger-Grundstück Fl.Nr. 6187/4 nicht an einer öffentlichen Erschließungsstraße an. Die Erschließung dieses Grundstücks soll gem. Bauvoranfrage über die Privatgrundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6161 und 6165 (Lohmühlstraße 34-38) erfolgen - für den Nachweis einer gesicherten Erschließung müssen entsprechende grundbuchlich gesicherte Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vorliegen.
Ein Nachweis der gesicherten Erschließung ist jeweils im Zuge eines Baugenehmigungs-verfahrens zu führen und ist nicht Gegenstand dieser Einbeziehungssatzung. Theoretisch sind verschiedene verkehrliche Erschließungsmöglichkeiten für Hinterliegergrundstücke denkbar, sie bedürfen aber jeweils entsprechender Grunddienstbarkeiten.

Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ ist durch die bauliche Nutzung der südlich und westlich angrenzenden Grundstücke bereits vorgeprägt und hier durch die bestehende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ begrenzt. Die nördliche Grenze des Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung bildet eine lineare Fortsetzung des angrenzenden Siedlungsrandes, der entlang der Lohmühlstraße durch die Grundstücke Fl.Nr. 6183 (Lohmühlstraße 52) und 6187 (Lohmühlstraße 54) definiert wird. Östlich bilden die unmittelbar an der Steinbacher Straße angrenzenden städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 6187/6 und 6187/7 die Geltungsbereichsgrenze.
Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegen somit die Grundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und 6161/1, die sich sämtlichst in Privateigentum befinden.

Planungsziele für die bauliche Entwicklung

Aufgrund der Ortsrandlage und zur Minderung bzw. zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in der Einbeziehungssatzung wenige Festsetzungen zur baulichen Nutzung sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich getroffen werden.
Eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung ist nicht erforderlich, da sich der Charakter des Ortsteils (Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO) aus der Umgebungsbebauung bestimmt.

Folgende Planungsziele sollen berücksichtigt werden:

  • Maß der baulichen Nutzung
Für den Einbeziehungsbereich soll für die einzelnen Hauptgebäude eine Grundfläche von max. 130m² sowie eine Grundflächenzahl (insgesamt) von 0,5 festgesetzt werden. Dadurch ist auch bei relativ kleinen Baugrundstücken die Errichtung eines ausreichend großen Wohngebäudes bei gleichzeitiger Einschränkung der Zahl und Größe von Nebenanlagen möglich.
Die Festsetzung von max. II Vollgeschossen orientiert sich an den maximal zweigeschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern in der umliegenden Bebauung.

  • Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Für das gesamte Plangebiet soll eine offene Bauweise festgesetzt werden. Die Gebäude sollen als Einzelhäuser angeordnet werden. Die festgesetzten überbaubaren Flächen werden durch Baufenster definiert, die einen gewissen Spielraum zur Platzierung der Gebäude auf den Grundstücken ermöglichen und Freifläche für den Nachweis eines Teils der Ausgleichsflächen für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sicherstellen.

  • Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Aufgrund der vorherrschenden Wohnstrukturen sollen zur Beschränkung der Bewohnerdichte im Plangebiet je Wohngebäude max. 2 Wohnungen zulässig sein. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass die Erschließung von Hinterliegergrundstücken anhand von Grunddienstbarkeiten ohne spürbare Störungen funktioniert.

  • Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Für die mit der Einbeziehungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen Grundstücke werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die gemäß § 34 Abs.5 BauGB unter Anwendung der sogen. „Eingriffsregelung“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz Anwendung auszugleichen sind.

Die Darstellung des Bestandes, die Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs nach dem Bewertungsmodell für die Stadt Aschaffenburg sind im Grünordnungsplan (GOP) mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ erfolgt und sind in der Satzung als Festsetzungen verankert. Zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Korrespondenz mit der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung „Westlich Steinbacher Straße“ (Entwurf vom Mai 2017) grünordnerische und naturschutzrechtliche Festsetzungen getroffen.
Der durch die Einbeziehungssatzung vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft kann durch grünordnerische Maßnahmen zum Teil im Plangebiet ausgeglichen werden.
Zudem sind naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebiets der Einbeziehungssatzung auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des Ökokonto „Neurod“ im Umfang von 21.355 Biotopwertpunkten zur Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

  • Kampfmittelverdacht
Aschaffenburg und insbesondere der Stadtteil Damm waren im Zweiten Weltkrieg Ziel von Bombenabwürfen. Das Vorkommen von Kampfmitteln kann daher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Bergung etwa vorhandener Kampfmittel liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.

Zu 3.)

Der nächste Verfahrensschritt, den es durchzuführen gilt, ist die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs.6 i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 + 3 BauGB, § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB. Bei Billigung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung mit Begründungsentwurf vom 01.06.2017 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einmonatigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden an der Planung beteiligt und um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017 zum Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017 für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Dem Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017 für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ mit Begründungsentwurf vom 01.06.2017 wird zugestimmt (Anlage 2).

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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11. / pvs/10/11/17. Fahrradabstellanlagen; - Entwicklung 2017 - Antrag von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 28.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 11pvs/10/11/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Fahrradbügel Schlossgasse

Handlungsfeld
Wie im Antrag der CSU beschrieben gibt es in der Schlossgasse insbesondere im Sommerhalbjahr zahlreiche Touristen und Besucher, die mit dem Fahrrad in die Oberstadt kommen. Insbesondere die gastronomischen Angebote in der Schlossgasse sind dabei ein wichtiges Ziel des Radverkehrs. Der großen Nachfrage steht kein ansprechendes Angebot an Fahrradabstellanlagen gegenüber, so dass zwangsläufig irgendwelche Abstellmöglichkeiten in Form von Geländern, Laternen oder Hauswänden gewählt werden. Ein entsprechendes Angebot an Fahrradabstellanlagen bietet dagegen den Nutzen einer sicheren Abstellmöglichkeit im direkten Blickfeld und sorgt für ein der Altstadt entsprechendes geordnetes Gesamtbild.

Verbesserungsvorschlag
Die flächige Verteilung von Wohnungen und Gastronomiebetrieben erfordert eine ebenso flächige Verteilung von Fahrradabstellanlagen. Dort, wo schon heute die Fahrräder verstärkt abgestellt werden und im Rahmen der Abstimmung mit verschiedenen Interessensträgern und Anliegern auch keine Einwände oder Bedenken geäußert wurden, sollten funktionale Anlehnbügel errichtet werden. Die Dauerhaftigkeit der Abstellanlagen soll gewährleistet sein, ein mehrfacher Ab- und Aufbau im Kalenderjahr ist möglichst zu vermeiden. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung und Abstimmung sollten die Bügel nicht einbetoniert werden, sondern mittels eine schmalen Fußplatte verdübelt und aufgeschraubt werden. So bleibt eine temporäre Entfernung bei Bedarf möglich.

In diesem städtebaulich sehr sensiblen Bereich fällt die Auswahl einer passenden Abstellanlage auf den Fahrradbügel PRISMA. Denn dieser ist schon an allen anderen städtebaulich attraktiven und besonderen Orten aufgestellt worden (Rathaus, Theaterplatz, Dammer Tor, Herz-Jesu-Kirche). Durch die klare und einfache Formsprache tritt dieses Modell mit seiner Umgebung nicht in Konkurrenz, vermittelt aber durch seine Präsenz und die Auswahl der Edelstahl-Ausführung auch eine gewisse Wertigkeit. Ein zusätzlicher und gewünschter Vorteil ist die „automatische Selbstreinigung“ durch den Wind. Im Gegensatz zu allen Reihenanlagen sammeln und verfangen sich keine Abfälle oder Laub zwischen den Bügeln.

Lagebeschreibung
Die ausgewählten Standorte entsprechen den von den Gästen und Anwohnern gewählten Abstellorten. Eine senkrechte Positionierung der Anlehnbügel zur Hauswand erleichtert die beidseitige Benutzung. Eine diagonale Aufstellung spart nur wenig Raum ein, erschwert aber die Nutzung der hauzugewandten Seite maßgeblich. Die geplante Positionierung der Anlehnbügel ermöglicht auch weiterhin das temporäre Abstellen von Kraftfahrzeugen durch die Anlieferungen für die Gastronomie und Ladevorgänge seitens der Anwohner.

In der Schlossgasse haben sich drei konkrete Standorte angeboten:
1.        Schlossgasse 8, vier Anlehnbügel neben der Gaststätte „Bier-Sepp“
2.        Schlossgasse 12, drei Anlehnbügel neben der Gaststätte „Fegerer“
3.        Schlossgasse 20/22, insgesamt 13 Anlehnbügel neben den Gaststätten „Schlossgass‘ 16“ und „Schlappeseppel“, positioniert entlang der Rückwand der Steinmetzschule

Förderung Elektromobilität
Mittlerweile sind sehr viele Touristen und Tagesausflügler mit Elektrofahrrädern unterwegs. Diesen steht im öffentlichen Sichtbereich von Gaststätten noch kein Lade-Angebot in Kombination mit einer sicheren Abstellmöglichkeit zur Verfügung. Es ist deshalb geplant, an der Laterne zwischen den neuen Anlehnbügeln an der Rückwand der Steinmetzschule eine kompakte Ladestation anzubieten. Dabei soll auf das im Landkreis Aschaffenburg und im Tourismusverband Spessart-Mainland sehr verbreitete System der Firma „bike-energy“ (http://www.bike-energy.com/) zurückgegriffen werden. Auch die Kommunale Allianz SpessartKraft e.V. (https://walderfahren.de/) fördert dieses System. Es ist für die Stadt Aschaffenburg sinnvoll, dieses in der Region bereits etablierte System zu übernehmen und kein neues und konkurrierendes Konzept aufzubauen.



Kosten
Die Kosten für diese hochwertigen Anlehnbügel in Edelstahlausführung mit Fußplatte belaufen sich auf 10.560 EUR (brutto). Eine Bestellung und Montage durch den Bauhof ist möglich.

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist zu prüfen.


II Ausbauplan Fahrradabstellanlagen 2018

Handlungsfeld
Funktionale Abstellanlagen an den Quellen und Zielen des Radverkehrs sind eine sehr wichtige Basis der Radverkehrsförderung. Dabei werden von den Nutzern nur diejenigen Anlagen angenommen, die verschiedenen Fahrradtypen und Größen eine Standsicherheit bieten als auch Diebstahlsicherheit gewährleisten durch die Möglichkeit, das Fahrrad am Rahmen anzuschließen.

Es ist mittlerweile erkennbar, dass die bestehenden Abstellanlagen für die steigenden Nutzerzahlen nicht mehr ausreichen. Dabei sind noch viele der bestehenden Anlagen funktional nicht geeignet und sollten deshalb ausgetauscht werden.

Insbesondere in der Innenstadt bestehen vielfältige Nutzungsansprüche, die vor allem ganz neue Standorte oft erschweren: Feuerwehrzufahrten- und Aufstellbereiche, Grundstückzufahrten und deren erforderliche Schleppkurven, Marktbetrieb oder alljährlich wiederkehrende Feste erfordern eine intensive und oft langwierige Abstimmung. Denn die Standorte sollen möglichst dauerhaft geplant sein und nicht mehrfach im Jahr bei verschiedenen Anlässen ab- und aufgebaut werden müssen.


Verbesserungsvorschlag
Innerhalb der Haushaltstelle für Radverkehr ist deshalb in 2018 ein Betrag von 70.000 EUR für Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Dieser Betrag kann durch Förderanträge noch maßgeblich erhöht und im Optimalfall verdoppelt werden. Dafür ist der kommunale Anteil der Finanzierung bereits gesichert. Zusätzlich müssen Fotos und Zählungen den Bedarf belegen sowie eine Detailplanung zum zukunftsfähigen Ausbau des jeweiligen Standortes erarbeitet werden. Erst nach einer Prüfung und Genehmigung durch den Fördermittelgeber darf eine Bestellung ausgelöst werden.

Der beiliegende Innenstadtplan beinhaltet konkrete Projekte mit einer überschlägig kalkulierten Anzahl neuer und funktionaler Fahrradabstellplätzen (grün hinterlegt). Eine konkrete Anzahl kann erst nach Abschluss der Detailplanung und Abstimmung benannt werden. Eine Überdachung der jeweiligen Standorte ist zumindest an den Langzeitstellplätzen zu prüfen. Erfahrungsgemäß steigt der finanzielle Aufwand durch die Überdachung aber erheblich und wird sehr schnell über das Budget hinausgehen.

Folgende Handlungsschwerpunkte sollen beim Ausbau der Fahrradabstellplätze bearbeitet werden:

1.        Nutzbarkeit bestehender Ressourcen (Entfernung von Schrotträdern)

2.        Austausch vorhandener, aber funktional ungeeigneter Anlagen

3.        Ausbau bestehender, aber überlasteter Anlagen

4.        Gezielte Untersuchung und Förderung an Bahnhöfen und öffentlichen Bildungseinrichtungen (Haltestellen des ÖPNV, VHS, weiterführende Schulen, Grundschulen, Kinderhorte, Kindergärten)

5.        Beratung externer Partner (AVG / Stadtbau / Bauträger / Einzelhandel / Dienstleistungen)

6.        Planung neuer Standorte mit Stellplatz-Vermietung, insbesondere auch für hochwertige Fahrräder (Fahrradhäuser oder Fahrradboxen in Wohngebieten oder Parkhäusern, Verkehrskiosk AVG an Schweinheimer Straße, Fahrradparkhaus Freihofsplatz für Touristen und Anwohner / Beschäftigte der Innenstadt)

Sobald konkrete und abgestimmte Detailplanungen in Form von Lageplänen, Anzahl der Stellplätze sowie eine Kostenkalkulation vorliegen, wird der Stadtrat wieder informiert und das Ausbauprogramm zum Beschluss der Umsetzung vorgelegt werden.

.Beschluss: 1

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt:

a) die Fahrradbügel in der Schlossgasse kurzfristig umzusetzen und

b) den Ausbauplan Fahrradabstellanlagen 2018 umzusetzen und bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Wilhelm Hart beantragt, dass anstelle der eckigen Fahrradbügel abgerundete Fahrradbügel aufgestellt werden. Die Verwaltung sagt daraufhin eine Überprüfung dieses Anliegens verbunden mit einer Berichterstattung über die Kosten und des Erscheinungsbilds der runden Fahrradbügel zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pvs/10/12/17. Wohnbauentwicklung - Baulückenkataster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 12pvs/10/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Ausgangssituation
Bereits im Jahr 2009 wurde in Aschaffenburg begonnen ein Baulückenkataster für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen, um für die Grundlagenermittlung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 die vorhandenen Bauflächenpotenziale im Innenbereich zu erfassen. Auf dieser Grundlage wurde ermittelt, in wieweit die Ausweisung von neuen Bauflächen im noch nicht erschlossenen Außenbereich erforderlich ist. Dieses Baulückenkataster wurde 2011 fertiggestellt und seitdem kontinuierlich (ca. alle 2 Jahre) fortgeschrieben. Darüber wurde zuletzt im April 2015 im Planungs- und Verkehrssenat berichtet.
Durch die ständige Fortschreibung des Baulückenkatasters, d.h. dem Abgleich von Baulücken von damals zu heute ist somit ein Monitoring möglich, um festzustellen, inwieweit die Baulücken bebaut werden und das zur Verfügung stehende Baulandpotenzial genutzt wird.
Im Folgenden wird ein Bericht über die regelmäßige Fortschreibung des Baulückenkatasters gegeben und dargestellt, wie sich die Bautätigkeit im Innenbereich der Stadt Aschaffenburg seit 2011 entwickelt hat und wie viele Baulücken gefüllt wurden.
2. Aufgabenstellung
Im Baulückenkataster werden die bestehenden Baulücken in einem Plan erfasst und nach den Nutzungskategorien Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung, Gemeinbedarf und Sondernutzung unterteilt. Eine Baulücke ist ein unbebautes und ungenutztes Grundstück das erschlossen ist und nach Bauplanungsrecht sofort bebaut werden kann. Das Grundstück wird in seiner Gesamtfläche als Baulücke in das Kataster aufgenommen.
Die erste Erhebung der Baulücken erfolgte durch Ortsbegehungen. In der Fortschreibung wurden Grundstücke, die in der Zwischenzeit bebaut wurden, wieder aus dem Kataster herausgenommen. Ob ein Grundstück bebaut wurde, wird in den Fortschreibungen anhand der Baufertigstellungsanzeige erfasst, die jeder Bauherr der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen hat.
Da der Eingang der Anzeige bei der Stadt zeitlich nicht unbedingt deckungsgleich mit der Fertigstellung des Gebäudes ist, sich manchmal sogar um ein Jahr verschiebt, kann es in der Fortschreibung des Baulückenkatasters zu leichten Verzögerungen kommen. Das Baulückenkataster stellt damit eine reine statistische Erhebung zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Die Daten der vorliegenden Fortschreibung wurden (wie bei den vorangegangenen Erhebungen) zum Stichtag 31.12.2016 erhoben.
Wurden in der vergangenen Zeit neue Baugebiete ausgewiesen, erschlossen und bebaut, sind die dort entstandenen neuen Baulücken ebenso in das Kataster aufgenommen worden. Dies war beispielsweise bei den Baugebieten Herrenwaldstraße im Strietwald oder Gäßpfad in Schweinheim der Fall. Seit der letzten Erhebung von 2014 sind keine neuen Bauflächen und damit keine neuen Baulücken im großen Maß dazugekommen, es sei denn durch vereinzelte Gebäudeabbrüche.
3. Ergebnisbericht
Die Ersterfassung des Baulückenkatasters war im Februar 2011. Die erste Fortschreibung fand im Dezember 2012, die zweite Fortschreibung zum Stichtag 31.12.2014 statt. Die aktuelle Fortschreibung erfolgte zum Stichtag 31.12.2016.
Zum Stichtag am 31.12.2016 gab es insgesamt 841 Baulücken im Stadtgebiet. Von 2011 bis 2016 wurden daher 279 Baulücken bebaut (Ersterhebung 2011: insgesamt 1.120 BLK). Im Vergleich zur letzten Fortschreibung im Jahr 2014 sind es 38 Baulücken weniger (2014: insgesamt 879 Baulücken).
Im Bereich Wohnungsbau sank die Anzahl an Baulücken im gesamten Gebiet gegenüber 2014 um weitere 28 auf 621 Baulücken. Dies sind 1,16ha weniger als 2014. Die größten Abnahmen betrafen die Stadtteile Obernau (-8 Baulücken), Schweinheim (-7 Baulücken) und Strietwald (-8). Obernau und Schweinheim setzen damit den Trend der letzten Jahre fort. In den Jahren 2013 und 2014 fanden im Wohnbereich die meisten Bautätigkeiten in den Siedlungsgebieten Obernau, Schweinheim und Damm statt.
Insgesamt ist jedoch ein Rückgang der Bautätigkeit in Baulücken seit 2014 erkennbar.
Allein in Obernau konnten bei der letzten Erhebung von 2014 eine Anzahl von 24 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 1,2ha aus dem Baulückenkataster herausgenommen werden. In Schweinheim waren es bei der letzten Erhebung 22 Baulücken weniger. Von 2014 bis 2016 waren es hier nur knapp ein Drittel.
Die durchschnittliche Größe einer Wohnbaulücke (Baugrundstück) beträgt ca. 500m² und befindet sich überwiegend in Einfamilienhausgebieten der umliegenden Stadtteile. Neben Österreicher und Obernauer Kolonie sind in der Innenstadt (16 BLK) und Leider (17 BLK) am wenigsten Baulücken im Bereich Wohnen vorzufinden.
In den Gewerbegebieten wurde seit 2014 lediglich eine Baulücke (ca. 3.000m²) im Stadtteil Nilkheim bebaut. (Die Neubebauung von Linde in Nilkheim West wurde bereits 2014 vermerkt).
Bei der letzten Erhebung von 2014 wurden insgesamt 3ha gewerbliche Grundstücke bebaut (Baulücken 2012:24ha; 2014:21,4ha). Auch hier ist also ein deutlicher Rückgang an Bautätigkeit in Baulücken zu erkennen.


Grafik 1: Vergleich Flächen an Baulücken 2011-2016





Grafik 2: Vergleich Baulücken (BLK) Wohnen 2012-2016 auf Stadtteilebene
4. Bewertung
In der Wohnbauflächenprognose von 2011 zum Flächennutzungsplan 2030 sind Mobilisierungsgrade für die Baulückenentwicklung angenommen worden, d.h. es wurde eine aus Erfahrungswerten anderer Städte beruhende Annahme getroffen, wie viele Baulücken pro Jahr durchschnittlich bebaut werden. Für die Wohnbebauung wurden rund 3,5 % pro Jahr angenommen. Bei einem Baulandpotenzial für Wohnnutzung von damals 45ha (2011) wären das rund 1,6 ha pro Jahr, die durch Bebauung der Grundstücke bei der Fläche der Baulücken wegfallen würden.
Mit 1,16ha für die Jahre 2015 und 2016 liegt Aschaffenburg im Bereich Wohnnutzung zurzeit deutlich unter dem Durchschnitt.
In den Jahren 2013 und 2014 wurden mit insgesamt 4ha im Wohnbereich (ca. 2ha pro Jahr) dagegen im Schnitt mehr Fläche mobilisiert als prognostiziert wurde. Hier mit eingerechnet ist ebenso der Zuwachs an Bauflächen durch Baulandausweisungen.
Betrachtet man den Gesamtzeitraum von 2011 bis 2016 wurden rund 12ha mobilisiert. Das entspricht ca. 4,4% pro Jahr, was wieder der Prognose nahekommt. Demzufolge sollte die Mobilisierung von Baulücken in einem längeren Zeitraum betrachtet werden als 2 Jahre. Allerdings zeigt dies auch, wie langwierig die Aktivierung von Baulücken sein kann.
Nichts destotrotz stellt der Vergleich zu den letzten Fortschreibungen heraus, dass in den letzten zwei Jahren- trotz starker Immobilienwirtschaft - insgesamt weniger Baulücken insbesondere im Bereich Wohnen bebaut wurden (Differenz von 2012 – 2014: 70 BLK; Differenz von 2014 – 2016: 33BLK).
Diese Zahlen zeigen, dass es weiterhin schwierig ist Baulücken der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Viele Grundstücke bleiben seit Jahren unbebaut und binden damit wertvolles Bauland. Neu erschlossene Baugebiete benötigen Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, bis sie vollends ausgeschöpft sind.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Fortschreibung des Baulückenkatasters zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / pvs/10/13/17. Bericht über die kommunale Gesundheitsarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 13pvs/10/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit dem Beitritt zum Gesunde Städte Netzwerk im Jahr 2013 hat sich die Stadt Aschaffenburg zur Aufgabe der Gesundheitsförderung bekannt. Dazu hat der Stadtrat bereits 2012 ein Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt Aschaffenburg beschlossen.
Das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik versteht sich als Teil der „Gesunde Städte“ Bewegung der WHO, dessen Ausgangspunkt die „Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung“ von 1986 ist. Das Netzwerk ist ein freiwilliger Zusammenschluss der beteiligten Kommunen. Es dient vor allem als Aktions- und Lerninstrument, mit dem die Arbeit vor Ort im Sinne der Gesunde Städte – Konzeption unterstützt werden soll.
Neben der Vernetzung von Akteuren des Gesundheitssektors besteht die Kernaufgabe der Gesundheitsarbeit in der Planung und Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Beruf, Schule, Kita und/oder Familie), dem so genannten Setting Ansatz.
In Aschaffenburg liegt das Augenmerk der Gesundheitsarbeit auf schwer erreichbaren „sozial benachteiligten“ Personen und Familien. Die Angebote für Familien werden niedrigschwellig in Einrichtungen in der Stadt (z. B. Bürgerzentren, Stadtteiltreffs) umgesetzt. Kooperationen und Partnerschaften mit Einrichtungen von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, Familienbildungswerken, Wohnbaugesellschaften sowie Vereinen (z.B. für Migrantinnen und Migranten, Stadtteiltreffs) werden bewusst angestrebt, denn dadurch werden Stigmatisierungen ausgeschlossen.
Die Krankenkassen, insbesondere die AOK, unterstützt die Arbeit durch Projektfinanzierung, da sie sich an evaluierten verhaltenspräventiven Maßnahmen (Bewegungsangebote, Ernährungsaufklärung, usw.) mit ausschließlich gesundheitsförderlichen Inhalten beteiligen darf.

I. Arbeitsinhalte und Strukturen

Das Gesundheitsmanagement ist wegen der intensiven Vernetzung mit der Stadterneuerung, vor allem der „Sozialen Stadt“ beim Stadtplanungsamt angesiedelt. Allerdings besteht eine produktive amtsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen, dem Büro des Oberbürgermeisters, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem Schulverwaltungs- und Sportamt.
Entsprechend dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept tagt 1-2 mal pro Jahr eine Steuerungsrunde zur Koordinierung und Konzeptionierung der Gesundheitsprojekte.
In der Steuerungsrunde finden sich Vertreter von caritativen Einrichtungen, Beratungsstellen, (Diakonisches Werk Untermain, Caritas, Selbsthilfe e.V. für Menschen mit Behinderung, psychosoziale Beratungsstelle, Verbraucherservice Bayern, Demenzberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle, paritätischer Wohlfahrtsverband, Kindernetzwerk) aber auch Leistungserbringer (BRK, gesetzliche Krankenkassen, Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, BLSV, Gesundheitsamt Aschaffenburg, VHS). Die inhaltlichen Themenschwerpunkte der Gesundheitsarbeit werden in regelmäßigen 1-2 jährlich stattfindenden Treffen beschlossen.
Gesundheitsmanager:
Inhaltlich begleitet und koordiniert wird die Gesundheitsarbeit vom städtischen Gesundheitsmanager. Seit 2015 übernimmt Herr Volker Nebel diese Aufgabe.
Durch die Kooperation und Förderung der AOK (Bayern) konnte ab Juni 2016 die Stelle von 15 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden aufgestockt werden. Diese Förderung wurde für den Zeitraum bis 31.05.2020 bewilligt.

II. Realisierte Projekte
Schwerpunkte bei den Angeboten lagen in den vier Kategorien „Bewegung, Ernährung, Suchtmittelkonsum und Stressmanagement“.
In der Kategorie Bewegung konnten in Kooperation mit Sportvereinen, der VHS und privaten Anbietern unterschiedliche Bewegungskurse geschaffen werden. Seit 2013 läuft in der Schönbergschule in Damm ein Aquafitnesskurs mit großem Erfolg. Weitere Projekte in den Quartieren waren Zumba, Rückenfit, AROHA, Bauchtanz und Radtour für junge Familien (Hefner Alteneck). Da diese Kursangebote unabhängig von Inhalt, Kosten, Dozent oder anderen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich angenommen wurden, werden zukünftige Programme in ihrer Struktur offener konzipiert, um den Einstieg noch niederschwelliger zu gestalten. So wurde in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit „Sommer in Aschaffenburg“ erstmal „Bewegung im Park“ angeboten. Darunter ist ein kostenloses Mit-Mach-Angebot zu verstehen, das im wöchentlichen Rhythmus mit wechselndem Inhalt im Schöntal stattfindet. Dieses Angebot soll im kommenden Jahr ausgebaut werden.
Diese offenen Strukturen, ohne den verpflichtenden Charakter eines Kurses, erfährt insbesondere in der schwer erreichbaren Zielgruppe höhere Akzeptanz. Diese Herangehensweise ist auch mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden.
In Zusammenarbeit mit der Radverkehrsförderung wurde 2017 bereits der zweite Fahrradtag veranstaltet. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Informations- und Mit-Mach-Veranstaltung zum Thema Bewegung und Fahrradfahren in Aschaffenburg. Zudem lockte ein buntgemischtes Spektrum an Ausstellern (ADFC, VCD, Spessartbund, HP-Velotechnik, Gesta e.V., Stenger-Bike, Race-Worx) rund 500 Besucher auf das Veranstaltungsgelände. Auch diese Aktion soll im nächsten Jahr wieder angeboten werden.
In den übrigen Bereichen „Ernährung, Suchtmittelkonsum und Stressmanagement“ gibt es vergleichbare Entwicklungen. So wurden im Hefner-Alteneck-Gebiet in diesem Jahr erstmal „Ernährungslotsen“ ausgebildet. Diese „Ernährungslotsen“ geben ihr Gelerntes in Kleingruppen weiter und stellen ihr Können bei Veranstaltungen wie dem Bewegungscamp, einem viertägigen Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche während der Pfingstferien, zur Verfügung.
Eines der ersten Projekte der kommunalen Gesundheitsarbeit, das Grabeland in Damm, welches seit 2013 läuft, hat sich bereits in weitere Stadtteile erfolgreich übertragen lassen. Unter dem Titel „Gemeinschaftsgarten“ werden nun auch an der Darmstädter Straße neben der Ruth-Weis-Realschule und auf dem Gelände des FC Südring Parzellen zum Gärtnern für interessierte Bürger bereitgestellt. An der Darmstädter Straße beteiligt sich auch die Realschule selbst mit einem Schulgarten aktiv an dem Projekt. In Kooperation mit der AOK und der Gemüse-Ackerdemie lernen die Schülerinnen und Schüler der Projektklasse Gemüseanbau und erhalten Informationen zu gesunder Ernährung.
Zudem wurde ein Nutzpflanzen- und Kräutergartenprojekt, welches seit 2014 in Kooperation mit der Privatschule Kraus durchgeführt wird, jetzt erfolgreich in das Konzept von Aschaffenburg Summt (ein Nachhaltigkeitsprojekt des Bienenzuchtvereins Aschaffenburg-Damm in Kooperation mit dem LBV) eingebunden.

Für das kommende Jahr soll das Projekt in der Innenstadt als „urban gardening“ in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement und dem Gartenamt ausgebaut werden. In Form von Hochbeeten soll es Bürgerinnen und Bürgern der Innenstadt ermöglicht werden im öffentlichen Raum zu gärtnern. Zum einen erhalten Bewohnerinnen und Bewohner, die keinen Balkon oder Grünflächen haben, die Möglichkeit Gemüse o.ä. anzubauen, zum anderen können dadurch Bürgerinnen und Bürger das Aussehen der Stadt mitgestalten. Für das Projekt wurden bereits erste Interessensabfragen bei den Bewohnern durchgeführt. Auch bei diesem Projekt geht es darum, die Angebote noch näher zu den Menschen zu bringen und damit weitere Zielgruppen zu erreichen.

IV. Ausblick
Für das Jahr 2018 soll der Schwerpunkt im neuen Sanierungsgebiet Damm liegen. Bereits im Mai 2017 wurde dazu eine Gesundheitsbefragung der Bewohner in dem Gebiet durchgeführt. Im neuen Sanierungsgebiet sollte sich ein thematischer Schwerpunkt der Gesundheitsarbeit mit Angeboten für die älterwerdende Gesellschaft befassen. Da es zu diesen Themenfeldern keinerlei Erhebungen oder konkrete Hintergrundinformationen gibt, wurde anhand eines Fragebogens, der an die Bewohnerinnen und Bewohner verteilt wurde, unterschiedliche Aspekte zur Gesundheitsversorgung und Bewegung im Alltag abgefragt. Das Ergebnis der Umfrage gibt einen ersten Überblick über das Versorgungsangebot und Bedarfe in Damm.
Inhaltlich sollten die Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und eine spezifische Gesundheitsberatung behandelt werden. Zudem sollte im Hinblick auf die immer älter werdende Stadtbevölkerung schon heute mit präventiven Angeboten im Sport-, Freizeit-, und Ernährungsbereich die Grundlage für ein gesundes älter werden geschaffen werden, um zukünftig nicht nur mit Pflegeangeboten reagieren zu müssen. Aber auch Kinder und Jugendliche sollen durch verschiedene Angebote angesprochen werden.

Folgende Projekte sind in Vorbereitung:
Im Bereich „Bewegung“ wird in Kooperation mit Gesta e.V. unter anderem ein Krafttrainingsangebot für „Best-Ager“ ältere Personen ab 55 und ein wöchentlich stattfindendes Yoga Angebot entwickelt. Zudem ist ein Urban Gardening Projekt gemeinsam mit der Stadtbau GmbH geplant. Im Weiteren findet eine kleinräumige Untersuchung an der FOS/BOS zum Thema „Belastung durch digitale Medien und Handys“ statt. Diese Projekte sollen auch in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement des Sanierungsgebietes umgesetzt werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die kommunale Gesundheitsarbeit zur Kenntnis.

2. Die räumliche Schwerpunktsetzung im neuen “soziale Stadtgebiet Damm-West“ wird befürwortet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. / pvs/10/14/17. PVS/10/14/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 14pvs/10/14/17

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die bevorstehende Sperrung der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Nordring / Auhofstraße aufgrund eines Austausches der Straßendecke wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht der Verwaltung über die Erstellung eines Regionalen Verkehrskonzepts für die Planungsregion I Bayerischer Untermain wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2018 14:30 Uhr