Datum: 20.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/14/1/17 öffentliche allg. Beschlussvorlage
2PL/14/2/17 Ausbau der B 26 im Stadtgebiet; Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch Zustimmung zur Zielvereinbarung
3PL/14/3/17 Fortschreibung des Seniorenpflegebedarfsplans 2017 - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.08.2017
4PL/14/4/17 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Herrn Bernd Noack als Nachfolger von Frau Antje Baumgart, der bisherigen Stellvertreterin von Herrn Klaus Michels als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg
5PL/14/5/17 Bericht des Integrationsmanagements; Projekt- und Finanzierungsplan
6PL/14/6/17 Kindertagesstätte an der Erthalschule; - Bau- und Finanzierungsbeschluss
7PL/14/7/17 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021
8PL/14/8/17 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021
9PL/14/9/17 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021
10PL/14/10/17 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021
11PL/14/11/17 Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB - Bericht über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017 - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung
12PL/14/12/17 Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS)
13PL/14/13/17 Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative vom 08.10.2017 wegen "Erlass einer Resolution zur Änderung des Sitzverteilungsverfahrens im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz"

zum Seitenanfang

1. / PL/14/1/17. öffentliche allg. Beschlussvorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 1PL/14/1/17

.Beschluss:

Zum Antrag der CSU vom 16.11.2017  gibt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog mündlich einen Bericht über die personellen Veränderungen im Büro des Oberbürgermeisters.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / PL/14/2/17. Ausbau der B 26 im Stadtgebiet; Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch Zustimmung zur Zielvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 2PL/14/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Plenums vom 24.10.2016 hat der Stadtrat umfassende Zielsetzungen zur Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „grünes Eingangstor“ der Stadt beschlossen. Grundlage hierfür war das Gestaltungskonzept „Stadtgrün in Aschaffenburg“ des Büro KuBuS Freiraumplanung, Wetzlar. In diesem Gutachten, dessen Ergebnisse auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach diesem Stadtratsbeschluss immer wieder präsentiert wurde, wurden an acht markanten Stellen des Straßenzugs grünordnerische und landschaftspflegerische Maßnahmen als Vorentwurf präsentiert.

Nach dem Ausgang des Bürgerentscheids hat die Verwaltung mit dem Staatlichen Bauamt Verhandlungen geführt, wie der Inhalt des Gutachtens „Stadtgrün in Aschaffenburg“ in die Planfeststellungsunterlagen integriert wird. Das Staatliche Bauamt ist auf dieses Ansinnen der Stadt eingegangen und wird die Elemente, die unmittelbar im Planfeststellungsbereich liegen, in die Planfeststellung integrieren. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen im Rahmen der notwendigen ökologischen Ausgleichsplanung für das Straßenbauprojekt berücksichtigt.

Damit das Gesamtprojekt aber als Einheit betrachtet und umgesetzt werden kann, empfiehlt es sich mit der Staatlichen Bauverwaltung eine Planungs- und Zielvereinbarung abzuschließen, die den gesamten Planungsbereich erfasst. Diese Vereinbarung muss auch das Einvernehmen des Bayernhafens haben, da einzelne Maßnahmen sich nur auf dem Grundstück des Bayernhafens verwirklichen lassen. Der Abschluss einer Vereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Elemente der Planungs- und Zielvereinbarung Grundlage der Tektur der Planfeststellungsunterlagen werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch abzuschließen.

Anmerkung: Der bereits vom Staatlichen Bauamt unterzeichnete Text sollte redaktionell im folgenden Punkt noch geändert werden: Die Formulierung in § 3 Abs. 3 sollte nicht Kostenteilung, sondern Kostenverteilung heißen.

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt, die Pappeln im Abschnitt 1 a der Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch (Anlage 1) unter Naturschutz zu stellen.


2. Der Tagesordnungspunkt 9 d.ö.S. „Ausbau der B 26 im Stadtgebiet, Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch; Zustimmung zur Zielvereinbarung“ wird nach ausführlicher Beratung vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / PL/14/3/17. Fortschreibung des Seniorenpflegebedarfsplans 2017 - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 3PL/14/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Alle fünf Jahre wird der Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg fortgeschrieben. Die Stadt kommt damit der Verpflichtung einer Bedarfsfeststellung im Bereich der Pflegeeinrichtungen nach Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze nach.

Die Aktualisierung dieses Bedarfsplans ist auch aufgrund der Alterung der Stadtgesellschaft notwendig. Durch die steigende Anzahl von älteren Einwohnern nehmen die Pflegebedarfe kontinuierlich zu. Aktuell leben etwa 14.000 Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Aschaffenburg. Bis ins Jahr 2035 wird diese Gruppe um über 4.000 auf 18.300 anwachsen. Besonders die Gruppe der Älteren über 80 Jahren wird deutlich von 3.400 auf 4.600 zunehmen und damit die Anzahl der Pflegebedürftigen erhöhen.

Der vorliegende Bericht liefert Bedarfsaussagen für die vollstationäre, Kurzeit- und Tagespflege sowie die ambulanten Pflegedienste. Er geht ebenfalls auf Entwicklungen bei den Demenzerkrankungen ein und zeigt in den Schlussfolgerungen weitere Handlungsfelder – vor allem Steuerungsaufgaben – auf.

Der Seniorenpflegebedarfsplan liegt den Sitzungsunterlagen bei. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzung detailliert vorgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen des Seniorenpflegebedarfsplans 2017 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / PL/14/4/17. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Herrn Bernd Noack als Nachfolger von Frau Antje Baumgart, der bisherigen Stellvertreterin von Herrn Klaus Michels als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 4PL/14/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bezirksverband Unterfranken des Paritätischen Wohlverbands Bayern e.V. teilt mit Schreiben vom 26.10.2017 mit, dass Frau xxx aus den Diensten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ausgeschieden ist und deshalb nicht mehr als Stellvertreterin von Herrn Klaus Michels
im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg tätig sein kann.

Als Nachfolger für Frau xxx wurde Herr xxx benannt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:

Herr xxx, Mitarbeiter des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Dienststelle Aschaffenburg, wird Nachfolger der bisherigen Stellvertreterin von Herrn Klaus Michels, Frau xxx .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / PL/14/5/17. Bericht des Integrationsmanagements; Projekt- und Finanzierungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 5PL/14/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Büro des Oberbürgermeisters setzt das Integrationsleitbild der Stadt Aschaffenburg um. Aktuell ist die damit beauftragte Abteilung innerhalb des Sachgebietes „Bildungs- und Integrationsmanagement, Familien, Statistik“ mit 1,5 Stellen besetzt.


  1. Projekte (Handlungsfelder)
Die Schwerpunkte der Integrationsarbeit liegen zur Zeit in den folgenden Handlungsfeldern:

Handlungsfeld ‚Bildung, Erziehung & Sprache’
  • Integrationspreis
  • ‚Chancenwerkstatt’: Hausaufgabenhilfe für Grundschüler mit Migrationshintergrund an 2 Aschaffenburger Grundschulen
  • ‚Elternwerkstatt’: wöchentlicher Treffpunkt für Eltern, deren Kinder die Grundschule besuchen an drei Standorten, in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund
  • Netzwerk Sprach- und Kulturvermittler: Schulung, Koordination der Einsätze, Beratung und Betreuung der Sprach- und Kulturvermittler
  • Mehrsprachige Erziehung: Vorträge
  • Interkulturelle Mediation
  • Pro Demokratie

Handlungsfeld ‚Wirtschaft und Arbeit’
  • Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse:
    • monatlicher Treffpunkt für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss.
    • Mentoring-Projekt, in Zusammenarbeit mit dem Jugendmigrationsdienst und der Volkshochschule
    • Bei Bedarf: Etiquette-Training, Bewerbungstraining,
  • Steuerungsgruppe ‚berufliche Integration von ausländischen Fachkräften‘
  • Steuerungsgruppe ‚berufliche Integration von Ausländern mit Schulabschluss und Berufserfahrung, aber ohne gültigen Nachweisen‘
  • Steuerungsgruppe ‚berufliche Integration von Ausländern ohne Bildungshintergrund‘
  • Steuerungsgruppe ‚berufliche Integration von Migrantinnen, speziell von Müttern‘
  • SABA-Bildungsstipendien für Migrantinnen: Schulabschlüsse nachholen, in Zusammenarbeit mit der Crespo-Foundation Frankfurt und dem ZONTA-Club
  • ‚Aschaffenburger Modell – selbstbestimmtes Leben AusBildung und Teilhabe (ABAT), in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen
  • Fortbildungen ‚Interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung‘ für Betriebe

Handlungsfeld ‚Interkulturelle Öffnung’
  • Schulungen ‚Interkulturelle Kompetenz’ für verschiedene Einrichtungen
  • Niedrigschwellige Frauenangebote bei IN VIA und im Hefner-Alteneck-Quartier
  • Ärztebroschüre ‚Welcher Arzt spricht meine Sprache?‘
  • Betreuung von Seminaren an verschiedenen Aschaffenburger Schulen
  • Einbürgerungsfeier
  • Pflege der Homepage www.integration-aschaffenburg.de 
  • Angebote zu Buß- und Bettag
  • Öffentlichkeitsarbeit: Newsletter, Homepage, Jahresbericht
  • Kalender der Kulturen und Religionen
  • Veranstaltungen/ Fortbildungen für Bürger und Fachkräfte
  • Willkommensbroschüre ‚Kompass‘
  • Beratung von Behörden, Bürgern und Einrichtungen
  • Beratung bei Interkulturellen Öffnungsprozessen

Handlungsfeld ‚Partizipation/ Teilhabe’
  • Integrationskonferenz
  • Freizeitangebote für junge Asylbewerber in Aschaffenburg (Faia)
  • Interkulturelle Wochen
  • Koordinationsteam ‚Kochen mit Nachbarn aus aller Welt‘
  • Theaterpaten
  • Orientierungsberatung: Erstberatung für Neuzuwanderer
  • Kompass-Treff (wöchentlich)
  • Aschaffenburg is(s)t bunt
  • Stand der Stadt Aschaffenburg auf dem Fest Brüderschaft der Völker, in Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen

Handlungsfeld ‚Steuerung und Prozess‘
  • Angekommen in Aschaffenburg: Weiterentwicklung des Integrationsleitbildes in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann-Stiftung
  1. Kostenplanung und -entwicklung

Die Kostenkalkulation für das Jahr 2018 soll sich in gleicher Höhe wie im Vorjahr 2017 (einschließlich des Nachtragshaushalts) bewegen.

Die dargestellte Projektarbeit wird mit unterschiedlichen Akteuren, zumeist auf Honorarbasis und soweit möglich in Kooperation mit Dritten, abgewickelt.

Ab dem Jahr 2018 werden die Ausgaben auf drei Haushaltsstellen geteilt, um eine bessere Transparenz zu gewährleisten:

  • Haushaltsstelle ‚Sprach- und Kulturvermittler‘                        150.000 €
  • Haushaltsstelle ‚Kooperationen mit Institutionen‘                  40.000 €
  • Haushaltsstelle ‚Honorare für Projektbeteiligte‘                          68.000 €

Eine weitere Haushaltsstelle für Spendeneinnahmen und Sponsorengelder wurde etabliert, um auch hier messbar und transparent dokumentieren zu können, dass Integrations-leistungen auch als gesellschaftliche Aufgaben verstanden werden. Der Ansatz für das nächste Jahr soll bei 18.000 € liegen und refinanziert quasi Teile der Ausgaben, die sich in den oben dargestellten Positionen widerspiegeln.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht des Integrationsmanagements zu durchgeführten und aktuell laufenden Maßnahmen und Projekten wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat stimmt der Weiterführung der laufenden Projekte sowie der Finanzierung im Jahr 2018 zu (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]
Im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. / PL/14/6/17. Kindertagesstätte an der Erthalschule; - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 6PL/14/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Haupt- und Finanzsenat hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 der Variante A zugestimmt:

Variante A) Nutzungsänderung im Erdgeschoß der Erthal-Hauptschule

Die Erthalschule im Stadtteil Leider besteht seit Ende der 50-iger Jahre an der Hafenbahnhofstraße. Der zweigeschossige Anbau der Hauptschule sowie eine Sporthalle wurden 1972 neu errichtet.
Dieser Erweiterungsbau wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Haupt- bzw. Mittelschule genutzt. Während der Generalsanierung der Berufsschule 2 diente das Gebäude als Ausweichquartier. Die Grundschule nutzt im Erdgeschoß derzeit einen Computerraum, der im Zuge der Baumaßnahme in das Obergeschoß verlegt werden muss.
Zur Erweiterung des städtischen Angebotes für Krippen- und Kindergartenplätze ist die Einrichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen und 1 Kindergartengruppe) im Erdgeschoß geplant. Der Bedarf wurde vom Jugendamt bestätigt, die Verhandlungen mit einem Trägerverein sind noch nicht abgeschlossen. Das Obergeschoß steht weiterhin für eine Schulnutzung zur Verfügung.
Folgendes Raumprogramm wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt:
2 Krippenräume, 2 Schlafräume, 1 Kindergartenraum, 1 Nebenraum, 1 Küche, 1 Leitungs- und Personalzimmer, 1 Kinderwagenraum, Sanitär- und Technikräume
Für die Außenanlagen stehen ca. 1400 qm Fläche entlang der Hafenbahnhofstraße zur Verfügung.
Das zweigeschossige Bestandsgebäude wurde als Stahlbeton-Skelettbau mit Sichtbetonfassade konzipiert und ist seit seiner Entstehung unverändert. Umfassende Sanierungen und Modernisierungen sind nicht durchgeführt worden. Bedingt durch das Gebäudealter (> 45 Jahre) ist im Erdgeschoß eine Kernsanierung, einschließlich Fassade erforderlich.  Da die Gebäudehülle technisch und energetisch einheitlich betrachtet werden muss, ist die Hüllensanierung (einschließlich Flachdach) auch im Obergeschoß notwendig.
Somit kann mit dieser Umnutzung ein weitgehend saniertes Gesamtgebäude hergestellt werden.
Die Kosten für den Umbau zur Kindertagesstätte im Erdgeschoss, sowie die Hüllensanierung      im 1. Obergeschoß wurden separat ermittelt.
Kostenberechnung – Kindertagesstätte (Erdgeschoß)                                 Stand: 16.10.2017
Die Kosten für die Einrichtung einer Kindertagesstätte wurden nach DIN 276 wie folgt berechnet:
Kostengruppe 100        Baugrundstück                                                        ---
Kostengruppe 200        Herrichten und Erschließen                                =             in KG 300
Kostengruppe 300        Bauwerk - Baukonstruktion                                =        797.980,64 €
Kostengruppe 400        Technische Anlagen                                        =        266.832,00 €
Kostengruppe 500        Außenanlagen (nur Materialkosten)                                                                    Ausführung durch das Gartenamt                        =         74.551,49 €
Kostengruppe 600        Ausstattung                                                =         82.052,88 €
Kostengruppe 700        Baunebenkosten                                        =        287.000,00 €
                       Gesamtkosten, brutto                                =       1.508.417,01 €


Kostenberechnung – Hüllensanierung (Obergeschoß)                                           Stand: 16.10.2017
Folgende Kosten sind zusätzlich für die Baumaßnahmen im Obergeschoß erforderlich:
      1.        Schadstoffsanierung                                                        =        66.479,35 €
2.        Gerüstbau                                                                =        22.911,07 €
3.   Holz-Alufenster                                                        =        112.270,55 €
4.        Fassadensanierung                                                        =        89.258,93 €
5.        Flachdachsanierung (anteilig)                                        =        72.607,85 €
6.  Trockenbauarbeiten                                                        =          2.000,00 €
7.        Baureinigung                                                                =          3.664,50 €
8.        Haustechnik (Heizung und Elektro)                                        =        20.434,00 €
9.        Nebenkosten                                                                =        58.000,00 €
Gesamt,                                                        brutto        =       447.626,25 €

Die Planung der Kindertagesstätte muss noch mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden.
Die Hüllensanierung im 1. Obergeschoß ist nach der Zuweisungsrichtlinie FAZR nicht förderfähig.
Die Förderung der Kindertagesstätte nach Art. 10 FAG beträgt ca. 539.500,00 € bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.078.826,00 €.
Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist am 27.04.2017 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Zuwendung besteht aus einem weiteren Zuschlag von 35 % auf die FAG-Förderung und liegt damit bei ca. 377.500,00 €.
Somit ist mit einer Gesamtförderung von ca. 917.000,00 € zu rechnen.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten KITA:                        1.508.417,01 €
Gesamtkosten 1.OG:                           447.626,25 €
Gesamt:                                        =                       1.956.043,26 €
Staatliche Förderung:                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                           1.039.043,26 €                        



Variante B) Anbau

Als Alternative wurde ein 2-geschossiger Anbau an das ehemalige Hauptschulgebäude der Erthalschule entwickelt. Der Erweiterungsbau schließt an die Südfassade des eigenständigen Schulgebäudes an und muss auch den 2.Rettungsweg aus dem 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sicherstellen. Dadurch sind größere Geschoßhöhen als bei einem freistehenden Gebäude erforderlich.
Das Gebäude wurde als 2-geschossiger Massivbau mit Flachdach in Passivhausbauweise konzipiert. Die Erschließung erfolgt von der Hafenbahnhofstraße. Durch einen Aufzug kann das Obergeschoß barrierefrei erreicht werden.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans 13/09 vom November 1967.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf.
2858 m3 * 680,00 €:                          1.943.500,00 €
Anschluß an Bestand:                            60.000,00 €
Gesamtkosten:                                2.003.500,00 €        (Kostengruppe 200-700)
Die Kostenschätzung basiert auf der Grundlage kürzlich realisierter vergleichbarer 3-gruppiger Kindertagesstätten. Zusätzlich ist aufgrund der beengten Anbaumöglichkeiten ein zweigeschossiger Anbau erforderlich, der erweiterte statische Voraussetzungen, sowie die Barrierefreiheit erfüllen muss.
Da es sich um einen Neubau handelt, wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert von 4.102 € pro m² Hauptnutzfläche (HNF), dem Fördersatz der Stadt Aschaffenburg (50%) zuzüglich 35 % durch das Sonderinvestitionsprogramm, sowie der förderfähigen Fläche ermittelt.
Der Höchstwert der Förderung beträgt: 263 m² * 4.102 € = 1.078.826 €. Die voraussichtliche Förderung nach FAG liegt bei 50 % + 35 % und beträgt somit ca. 917.000,00 €.

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
Gesamtkosten:                                =                       2.003.500,00 €
Staatliche Förderung                                =                    917.000,00 €
Anteil Stadt:                                        =                         1.086.500,00 €

Bei dem geplanten Anbau fallen jedoch auch weitere notwendige Bauunterhaltsmaßnahmen in dem Bestandsgebäude an:
a) Flachdachsanierung (wegen Undichtigkeit)                145.215,70 €                        
b) Schadstoffsanierung (PCB-Sanierung)                          59.440,50 €
c) Gerüstbauarbeiten                                                  22.911,07 €
d) Nebenkosten pauschal                                          15.000,00 €
Zusatzmaßnahmen Bestandsgebäude:        ca.                242.567,27 €                

Variante C) Fertiggebäude in Modulbauweise

Ein vergleichbarer Neubau könnte theoretisch auf dem Rasensportplatz der Schule oder durch Verlagerung eines angrenzenden Spielplatzes auf dessen Grundstück errichtet werden. Die verkehrstechnische und versorgungstechnische Erschließung würde bei dieser Variante erhebliche Aufwendungen für Rückbau, Kanal- und Leitungsbau, sowie Straßen- und Wegebau erforderlich machen. Als Nachteil wird jedoch der Wegfall des Rasenplatzes sowie die Erschließung (erhöhter PKW-Verkehr in der Kirchstraße während der Hol- und Bringzeit) gewertet. Der Rasenplatz wird in den Sommermonaten regelmäßig als Pausenfläche der Grundschule benötigt. Auch eine etwaige Verlagerung des angrenzenden Spielplatzes an anderer Stelle kann nicht eindeutig geklärt und zugesichert werden.
Aus vorgenannten Gründen wird die Variante Modulgebäude nicht weiterverfolgt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung zur Einrichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen, 1 Kindergartengruppe) in dem Gebäudekomplex der Erthalschule (Stadtteil Leider), mit der Kostenberechnung nach DIN  276 in Höhe von 1,956 Mio € zustimmend zur Kenntnis.

Auf Grundlage des Entwurfes (Variante A) ist die Genehmigungsplanung und der Förderantrag zu erstellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. / PL/14/7/17. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 7PL/14/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Wohnumfeldverbesserung:

Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Der erste Bauabschnitt mit den Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) ist abgeschlossen. Derzeit wird er 2. Bauabschnitt im Umfeld des Quartierszentrums realisiert. Die Baumaßnahme wird sich bis in das Jahr 2018 erstrecken.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.

Der nächste Bauabschnitt umfasst Flächen südlich der Spessartstraße zwischen Siemensweg und Blütenstraße. In diesem Zusammenhang soll auch der „Quartiersweg“ fertiggestellt werden, der als Fußweg barrierefrei durch das gesamte Quartier verlaufen soll. Dieser verläuft auch auf städtischem Grund. Hier können die Kosten in voller Höhe gefördert werden, die Stadtbau hat keinen Anteil zu leisten.

Nach der aktuellen Kostenschätzung ist von folgenden Kosten auszugehen:

Eigentümer
netto
brutto
förder-fähiger Anteil
förderfähig
mögliche Förderung (60 %)
Anteil Stadtbau
Anteil Stadt
Stadtbau
666.890 €
794.000 €
30 %
238.200 €
142.920 €
555.800 €
95.280 €
Stadt
95.110 €
113.000 €
100 %
113.000 €
67.800 €
0 €
45.200 €
Summe
762.000 €
907.000 €

351.200 €
210.720 €
555.800 €
140.480 €

- Evaluation:

Nach einem Zeitablauf von nun 7 Jahren seit Rechtskraft der Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2019 (nach Abschluss des 3. Bauabschnitts der Außenanlagen) zu rechnen.

Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Antragstellung soll 2018 erfolgen.

- Allgemeines

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Keine dieser Maßnahmen ist bislang endgültig abgerechnet.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2018 sowie für die Fortschreibungsjahre 2019 -2021 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2018 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2019 - 2021 nach den Werten im Jahresantrag 2018 fortzuschreiben.


II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / PL/14/8/17. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 8PL/14/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgendes Projekt einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:        

- Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz:

Dieser Straßenabschnitt befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Bislang wurde auf eine Neugestaltung verzichtet, da durch verschiedene Baustellen hier ständig schwere LKW verkehrten. Die Maßnahme kann nach Abschluss weiterer Bauvorhaben in der Oberstadt (Verlegung Fernwärmeleitung, Museumsquartier 1. Bauabschnitt) realisiert werden.

Aktuell werden Planungsvarianten zur Verkehrsführung und zur Neugestaltung entwickelt. Der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Suicardusstraße und Schlossgasse befindet sich im Abschnitt 8 des Sanierungsgebietes Innenstadt, welcher in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen ist. Dieser Bereich ist daher gesondert anzumelden und nicht Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung.

- Projektmanagement:

Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele.

Im Jahr 2018 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2019 - 2020 einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit der Hälft der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft ausgegangen.

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2018 sowie für die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2018 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.die Finanzierung für die Jahre 2019 - 2021 nach den Werten im Jahresantrag 2018 fortzuschreiben.


II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / PL/14/9/17. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 9PL/14/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Planungsbüro Neu, Darmstadt, mit der Erstellung Vorbereitender Untersuchungen und eines Integrierten Handlungskonzepts (IHK) beauftragt. Eine Umfrage unter den Bewohnern und den Gewerbetreibenden im Ortskern ist erfolgt. Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden, sodass der Stadtrat anschließend über die Ausweisung eines Sanierungsgebietes entscheiden kann.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Maßnahmen im öffentlichen Raum (Mainvorland, Spielplätze, Straßenraumgestaltung):

Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 50.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.

- Quartiersmanagement:

In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Über die Vorgehensweise ist noch zu entscheiden. So kann ggf. eine Beratung der Grundstückseigentümer durch ein geeignetes Architekturbüro („Sanierungsberatung“) angeboten werden.

- Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.

- Allgemeines

Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 5 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2018 sowie für die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1.        der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2.        im Entwurf für den Haushalt 2018 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2019 - 2021 nach den Werten im Jahresantrag 2018 fortzuschreiben.


II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / PL/14/10/17. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 10PL/14/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm / Stadterneuerung Damm-Mitte“ sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Neugestaltung Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Suicardusstraße:

Das in diesem Abschnitt früher eingebaute Porphyr-Kleinpflaster war den Gegebenheiten des Verkehrs nicht gewachsen. Bedingt durch die starke Hanglage und das Befahren auch mit schweren LKW traten starke Pflasterschäden auf, das Material spaltete sich, zudem lösten sich wiederholt Pflastersteine aus dem Verbund. Dies führte dazu, dass vor einigen Jahren im Bereich der Fahrbahn eine Asphaltdecke aufgebracht wurde. Die Gehwege dagegen bestehen weiterhin aus Porphyr-Kleinpflaster.

Kürzlich wurde der Kanal in der Dalbergstraße ausgetauscht, zudem erneuerte die AVG die kompletten Gas- und Wasserleitungen in diesem Abschnitt der Dalbergstraße Die durch die Zusammenlegung von Versorgungsleitungspaketen auf einer Straßenseite freiwerdende Trasse wurde genutzt, um eine neue Fernwärmeleitung vom Heizkraftwerk in Leider zur Oberstadt durch die Dalbergstraße zu führen.

Durch die vielfältigen und kleinteiligen Arbeiten werden sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Von den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Oberstadt wurde eine Diskussion über die künftige Verkehrsführung und Ausgestaltung der Dalbergstraße angestoßen. Ein Bürgerworkshop fand am 23.07.2015 statt. Aktuell werden Varianten zur Neuordnung der Verkehrsführung und zur baulichen Gestaltung entwickelt. Eine Neugestaltung kann nach Abschluss des Diskussionsprozesses erfolgen.

Der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Pfaffengasse und Landingstraße befindet sich im Abschnitt 1 des Sanierungsgebietes Innenstadt, welcher in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen ist. Dieser Bereich ist daher gesondert anzumelden und nicht Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung.

Aktuell wird von Kosten für diese Maßnahme in Höhe von ca. 300.000 € ausgegangen.

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Sanierungsberatung:

In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.

Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Die Regierung von Unterfranken hat diese Maßnahme für die Jahre 2017 und 2018 bewilligt. Die Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Je nach Zustand des zu beurteilenden Gebäudes kann die Beratungsleitung einen Arbeitsaufwand zwischen 2 und 10 Stunden umfassen.

Diese Beratung soll auch in den Jahren 2019 - 2021 angeboten werden. Hierfür ist 2018 ein neuer Förderantrag einzureichen. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden.

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden.

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Straßenraumgestaltung Duccastraße:

Die Duccastraße grenzt direkt an die neu gestaltete Ludwigstraße an. Während in der Ludwigstraße verschiedene Hauseigentümer in die Sanierung des Bestandes investieren, ist hiervon in diesen beiden Straßen hiervon noch wenig zu bemerken. vielmehr finden sich in der Duccastraße diverse Leerstände.

In letzter Zeit wurden verstärkt Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr.

Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Im Rahmen der Neugestaltung der Duccastraße ist ein Rechtsabbiegeverbot in die Ludwigstraße geplant, was zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen wird. Aus diesem Grund wurden zunächst Maßnahmen zur Schulwegsicherung in der Kolpingstraße entwickelt. Nach deren Realisierung kann die Duccastraße umgebaut werden.

Zur Aufwertung der Kleberstraße soll die Einfahrtsituation von der Ludwigstraße baulich aufgewertet werden. Die Kosten für die für die Neugestaltung der Duccastraße belaufen sich auf rund 262.000 €. Allerdings sind bei Berechnung der Förderfähigen Summe fiktiv KAG-Beiträge abzuziehen.

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Neugestaltung Kolpingstraße im Bereich der Kolpingschule mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Es ist vorgesehen, die Duccastraße neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist ein Rechtsabbiegeverbot aus der Duccastraße in die Kolpingstraße geplant. Dies wird zu einem steigenden Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen, da die aus der Innenstadt kommenden Verkehrsteilnehmer die Ziele Hauptbahnhof / Parkhäuser am Hauptbahnhof nicht mehr aus der Duccastraße erreichen können. Sie müssen dann die Kolpingstraße nutzen.

An der Kolpingstraße liegt die Kolpingschule (Grundschule). Von Seiten der Eltern wie auch der Polizei wurden Bedenken gegen eine veränderte Verkehrsführung bei Umsetzung der Planung für die Duccastraße geltend gemacht. Aus diesem Grund wurde der Plan entwickelt, direkt vor der Schule eine Hol- und Bringzone einzurichten, die den Eltern der Schulkinder zur Verfügung steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, die Kolpingstraße zu überqueren. Im Gegenzug entfallen 4 Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 €.

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:

Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde), wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Nach einem Zeitablauf von ca. 14 Jahren seit Rechtskraft der ersten Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2018 zu rechnen.

Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 30.000 € geschätzt.

- Ortskern Damm - Wettbewerb St.-Michaels-Platz:

Mittelpunkt des Stadtteils Damm ist der Bereich um die Kirche St. Michael. Dieser umfasst einen Teilbereich der Schillerstraße, die Mittelstraße sowie die Burchardtstraße. Neben Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier Dienstleistungseinrichtungen, eine Schule, ein Kindergarten, soziale und gesundheitliche Anlagen sowie Gastronomiebetriebe.

Durchschnitten ist die Platzsituation durch die heute noch 4-spurige Schillerstraße. Im Zuge deren Neugestaltung soll auch die 3-eckige Platzsituation wieder erlebbar und der Platz mit den angrenzenden Straßen zu einem attraktiven Ortsmittelpunkt weiterentwickelt werden. Es wird vorgeschlagen, hierzu einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuschreiben.

Die Kosten werden (incl. der Preisgelder) auf ca. 200.000 € geschätzt.

- Ortskern Damm - Maßnahmen gemäß IHK (u. a. Umbau der Schillerstraße):

Nach Fertigstellung der Bahnparallele kann nun die Schillerstraße zurückgebaut werden. Die Details sind noch festzulegen. Für diese Maßnahmen können Städtebaufördermittel beantragt werden.

- Ortskern Damm - Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2018 und 2019 sollen 20.000 € bereitgestellt werden.

- Allgemein (für alle Gebiete) - Quartiersmanagement:

Aktuell gibt es einen Quartiersmanager für die Gebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ und „Oberstadt / Mainufer“, der als Halbtagskraft tätig ist. Auf Basis der von der Regierung erteilten Bewilligung ist e möglich, dass der Quartiersmanager mit Ausweisung des neuen Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ aus dem Bereich „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ nahtlos nach Damm wechselt. Im Jahr 2018 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2019 - 2020 einzureichen.

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 6 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“, „Oberstadt / Mainufer“, „Ortskern Damm“ - für das Jahr 2018 sowie für die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1.        der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2.        im Entwurf für den Haushalt 2018 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2019 - 2021 nach den Werten im Jahresantrag 2018 fortzuschreiben.


II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / PL/14/11/17. Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB - Bericht über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017 - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2017 ö Beschließend 10pvs/10/10/17
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 11PL/14/11/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017

Gem. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, vor Weiterführung des Satzungsverfahrens eine gemeinsame Anhörung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern und den unmittelbar betroffenen Nachbarn durchführen, in der über den Entwurf der Einbeziehungssatzung informiert werden und u.a. das Thema der Erschließung abgestimmt werden sollte.

Folglich fand am 28.08.2017 eine Bürgeranhörung im großen Sitzungssaal des Rathauses statt, an der ca. 30 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, darunter auch 4 Stadträtinnen und Stadträte. Das Protokoll dieser Bürgeranhörung liegt der Beschlussvorlage in der Anlage bei.

Bei der Bürgeranhörung wurde unter anderem zum Thema Erschließung mitgeteilt, dass der vorliegende Entwurf der Einbeziehungssatzung hierzu keine Regelungen trifft; die gesicherte Erschließung ist in den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren durch die Bauantragsteller nachzuweisen. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass Voraussetzung für die Planung einer gemeinsamen Erschließung aller Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung das Einverständnis aller Grundstückseigentümer im Geltungsbereich wäre. Daher wurde zum Ende der Bürgeranhörung festgehalten, dass sich die betreffenden Grundstückseigentümer untereinander über die Möglichkeit einer gemeinsamen Erschließung abstimmen und der Stadtverwaltung innerhalb von 3 Wochen nach der Bürgeranhörung schriftlich mitteilen sollten, ob sie den vorgestellten Erschließungsvorschlägen zustimmen oder nicht.

Bisher (Stand 16.10.2017, also innerhalb eines Zeitraums von sieben Wochen nach der Bürgeranhörung) ist eine schriftliche Stellungnahme eingegangen:
-        Die Eigentümer der Fl.Nr. 6187/2 teilten der Stadtverwaltung am 18.09.2017 (Posteingang) schriftlich mit, dass sie einer gemeinsamen Erschließung über eine private Stichstraße nicht zustimmen; sie sind für eine jeweils eigenständige Erschließung der einzelnen Baugrundstücke.
-        Von allen anderen Eigentümern innerhalb des Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung liegen keine Stellungnahmen vor.

Für das Hinterlieger-Grundstück Fl.Nr. 6187/4, welches nicht unmittelbar an einer öffentlichen Erschließungsstraße anliegt und folglich über Vorderliegergrundstück(e) erschlossen werden muss, wurde zudem mit der Eigentümerin des an die Lohmühlstraße angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 6182 zwecks Einräumung eines Wegerechts zugunsten der Fl.Nr. 6187/4 gesprochen - die Eigentümerin hat diese Erschließungsmöglichkeit aber gegenüber dem Stadtplanungsamt fernmündlich abgelehnt.
Gespräche bzw. Verhandlungen zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern bezüglich einer Erschließung der Fl.Nr. 6187/4 von der Steinbacher Straße über die Privatgrundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6161 und 6165 (das sind die Anwesen Lohmühlstraße 34-38) sind offenbar noch nicht abgeschlossen.


Zu 2.)

Da es im Zusammenhang mit der durchgeführten Bürgeranhörung zu keiner Einigung zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern über eine gemeinschaftliche Grundstückserschließung kam, besteht keine Veranlassung für eine Änderung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die Fortführung des Aufstellungsverfahrens der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34).


Bestehendes Planungsrecht

Aktuell ist für die sich im zukünftigen Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ befindlichen Grundstücke ein erkennbarer Bebauungszusammenhang und das Vorliegen eines Ortsteils nicht erfüllt; die betreffenden Grundstücke liegen folglich im planerischen Außenbereich - Bauvorhaben im Außenbereich können eingeschränkt lediglich auf Grundlage des § 35 BauGB zugelassen werden.

Die Grenze des Bebauungszusammenhangs und der im Zusammenhang bebaute Ortsteil enden mit der bestehenden Bebauung entlang der Lohmühlstraße; dies ergibt sich aus der Geltungsbereichsgrenze der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ aus dem Jahr 2004 (ebenfalls eine Satzung gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB), die aktuell die Abgrenzung des Innenbereichs planungsrechtlich bestimmt.

Den Beschluss gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) hat der Stadtrat bereits in der Sitzung des Plenums vom 06.03.2017 gefasst.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ grenzt nun unmittelbar an den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ an.

Flächennutzungsplan und Landschaftsplan:

Für die Einbeziehung von Grundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sind Darstellungen im Flächennutzungsplan oder im Landschaftsplan grundsätzlich ohne Belang, weil Einbeziehungssatzungen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen. Allerdings müssen diese mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein, wofür der Nachweis einer Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans und ggf. auch des Landschaftsplans hilfreich ist.
Im Übrigen müssen Einbeziehungssatzungen, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden.

In vorliegendem Fall stellt der geltende Flächennutzungsplan die betreffenden Außenbereichsgrundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und den nördlichen Grundstücksteil der Fl.Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) als „Wohnbaufläche“ dar. Die Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Landschaftsplan Aschaffenburg stellt das Plangebiet als Bauflächen-Potential und als Flächen für die Landwirtschaft dar.

Verkehrliche Erschließung / Technische Infrastruktur

Die Grundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6187/2, 6187/3 und 6187/8 grenzen an die an der Steinbacher Straße verlaufenden schmalen städtischen Grundstücksstreifen Fl.Nrn. 6187/6 und 6187/7 an und sollen gem. vorliegender bzw. beschiedener Bauvoranfragen über die Steinbacher Straße erschlossen werden. Laut Aussage der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 16.07.2015 ist in der Steinbacher Straße zwar eine Wasserversorgungsleitung vorhanden, eine Gasversorgungsleitung jedoch nicht. Auch ist zwar eine isolierte Freileitung vorhanden, diese reicht jedoch für die Versorgung mit elektrischer Energie nicht aus und muss verstärkt werden.
Somit liegen in der Steinbacher Straße nicht alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße an. Die Erschließung ist somit für die Grundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6187/2, 6187/3, 6187/4 und 6187/8 bisher nicht vollständig gesichert.
Zudem grenzt das Hinterlieger-Grundstück Fl.Nr. 6187/4 nicht an einer öffentlichen Erschließungsstraße an. Die Erschließung dieses Grundstücks soll gem. Bauvoranfrage über die Privatgrundstücke Fl.Nrn. 6161/1, 6161 und 6165 (Lohmühlstraße 34-38) erfolgen - für den Nachweis einer gesicherten Erschließung müssen entsprechende grundbuchlich gesicherte Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vorliegen.
Ein Nachweis der gesicherten Erschließung ist jeweils im Zuge eines Baugenehmigungs-verfahrens zu führen und ist nicht Gegenstand dieser Einbeziehungssatzung. Theoretisch sind verschiedene verkehrliche Erschließungsmöglichkeiten für Hinterliegergrundstücke denkbar, sie bedürfen aber jeweils entsprechender Grunddienstbarkeiten.

Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ ist durch die bauliche Nutzung der südlich und westlich angrenzenden Grundstücke bereits vorgeprägt und hier durch die bestehende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lohmühle“ begrenzt. Die nördliche Grenze des Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung bildet eine lineare Fortsetzung des angrenzenden Siedlungsrandes, der entlang der Lohmühlstraße durch die Grundstücke Fl.Nr. 6183 (Lohmühlstraße 52) und 6187 (Lohmühlstraße 54) definiert wird. Östlich bilden die unmittelbar an der Steinbacher Straße angrenzenden städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 6187/6 und 6187/7 die Geltungsbereichsgrenze.
Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegen somit die Grundstücke Fl.Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und 6161/1, die sich sämtlichst in Privateigentum befinden.

Planungsziele für die bauliche Entwicklung

Aufgrund der Ortsrandlage und zur Minderung bzw. zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in der Einbeziehungssatzung wenige Festsetzungen zur baulichen Nutzung sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich getroffen werden.
Eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung ist nicht erforderlich, da sich der Charakter des Ortsteils (Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO) aus der Umgebungsbebauung bestimmt.

Folgende Planungsziele sollen berücksichtigt werden:

-        Maß der baulichen Nutzung
Für den Einbeziehungsbereich soll für die einzelnen Hauptgebäude eine Grundfläche von max. 130m² sowie eine Grundflächenzahl (insgesamt) von 0,5 festgesetzt werden. Dadurch ist auch bei relativ kleinen Baugrundstücken die Errichtung eines ausreichend großen Wohngebäudes bei gleichzeitiger Einschränkung der Zahl und Größe von Nebenanlagen möglich.
Die Festsetzung von max. II Vollgeschossen orientiert sich an den maximal zweigeschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern in der umliegenden Bebauung.

-        Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Für das gesamte Plangebiet soll eine offene Bauweise festgesetzt werden. Die Gebäude sollen als Einzelhäuser angeordnet werden. Die festgesetzten überbaubaren Flächen werden durch Baufenster definiert, die einen gewissen Spielraum zur Platzierung der Gebäude auf den Grundstücken ermöglichen und Freifläche für den Nachweis eines Teils der Ausgleichsflächen für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sicherstellen.

-        Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Aufgrund der vorherrschenden Wohnstrukturen sollen zur Beschränkung der Bewohnerdichte im Plangebiet je Wohngebäude max. 2 Wohnungen zulässig sein. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass die Erschließung von Hinterliegergrundstücken anhand von Grunddienstbarkeiten ohne spürbare Störungen funktioniert.

-        Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Für die mit der Einbeziehungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogenen Grundstücke werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die gemäß § 34 Abs.5 BauGB unter Anwendung der sogen. „Eingriffsregelung“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz Anwendung auszugleichen sind.

Die Darstellung des Bestandes, die Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs nach dem Bewertungsmodell für die Stadt Aschaffenburg sind im Grünordnungsplan (GOP) mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße“ erfolgt und sind in der Satzung als Festsetzungen verankert. Zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Korrespondenz mit der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung „Westlich Steinbacher Straße“ (Entwurf vom Mai 2017) grünordnerische und naturschutzrechtliche Festsetzungen getroffen.
Der durch die Einbeziehungssatzung vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft kann durch grünordnerische Maßnahmen zum Teil im Plangebiet ausgeglichen werden.
Zudem sind naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebiets der Einbeziehungssatzung auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des Ökokonto „Neurod“ im Umfang von 21.355 Biotopwertpunkten zur Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

-        Kampfmittelverdacht
Aschaffenburg und insbesondere der Stadtteil Damm waren im Zweiten Weltkrieg Ziel von Bombenabwürfen. Das Vorkommen von Kampfmitteln kann daher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Bergung etwa vorhandener Kampfmittel liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.

Zu 3.)

Der nächste Verfahrensschritt, den es durchzuführen gilt, ist die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs.6 i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 + 3 BauGB, § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB. Bei Billigung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung mit Begründungsentwurf vom 01.06.2017 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einmonatigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden an der Planung beteiligt und um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 28.08.2017 zum Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017 für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

2.        Dem Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017 für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ mit Begründungsentwurf vom 01.06.2017 wird zugestimmt (Anlage 8).

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

12. / PL/14/12/17. Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.11.2017 ö Vorberatend 4uvs/10/4/17
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 12PL/14/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) ist in ihrer ursprünglichen Fassung am 02.12.1995 in Kraft getreten. Durch Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sind regelmäßige Änderungen oder Anpassungen erforderlich.

Es werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

1. Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS)

§ 5 - Lage und Gestaltung der Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge:

Die bisherige Regelung sieht vor, dass Garagen und Stellplätze so anzulegen sind, dass zum öffentlichen Straßenraum hin keine Zu- oder Abfahrten von mehr als 3,50 m Breite entstehen dürfen. Für maximal zwei direkt angrenzende Garagen oder Stellplätze kann bereits jetzt – im Wege einer Ausnahme – eine Zufahrtsbreite bis zur Breite dieser beiden Garagen oder Stellplätze zugelassen werden. Doppelgaragen oder -stellplätze bilden zwischenzeitlich den Regelfall. Über die Zulassung von Ausnahmen ist in jedem Einzelfall mit zusätzlichen Kosten für den Bauherrn zu entscheiden. Mit der vorgeschlagenen Neufassung entfällt für diesen Regelfall eine gesonderte Entscheidung mit der entsprechenden Kostenfolge.

2. Änderung der Anlage 1 (Richtzahlenliste für den Stellplatz- und Abstellplatzbedarf)

Nr. 2.3 – Fahrschulen

In der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung fehlen bislang Festsetzungen für Fahrschulen. Bisher werden vergleichbare Regelungen analog angewendet. Zur Klarstellung wird folgende Ergänzung der Satzung vorgeschlagen:

Nr.        Verkehrsquelle                Abt. I – Stellplätze für                Abt. II – Abstellplätze für
                                       Kraftfahrzeuge                Fahrräder

2.3      Fahrschulen                           1 St/30 m² NF,                      1 Ab/45 m² NF,
                                                          jedoch mind. 1                        jedoch mind. 2

Nr: 3.1 – Läden

Für Läden mit zusätzlicher gastronomischer Nutzung sieht die bisherige Richtzahlenliste vor, dass ab einer gastronomischen Nutzfläche von mehr als 20 m² für die Gesamtnutzfläche der gastronomischen Nutzung die Richtzahlenliste für Gaststätten (Nr. 6.1) anzuwenden ist. Gastronomische Nutzflächen unter 20 m² werden nur der Ladenfläche mit geringeren Anforderungen an die Anzahl der Stellplätze zugerechnet. In der bestehenden Richtzahlenliste ist ein redaktioneller Fehler bei der Verkaufsfläche (VF) in Nutzfläche (NF) zu berichtigen. Außerdem wird vorgeschlagen, diese Regelung auch auf die Fahrradabstellplätze auszudehnen. Es wird folgende Änderung der Satzung vorgeschlagen:

Nr.        Verkehrsquelle                Abt. I – Stellplätze für                Abt. II – Abstellplätze für
                                       Kraftfahrzeuge                Fahrräder

3.1      Läden                                   1 St/40 m² VF, jedoch mind.        1 Ab/120 m² VF, jedoch mind.
                                       1 St/Laden, bei zusätzlicher        3 Ab/Laden, bei zusätzlicher
                                       gastronomischer Nutzung        gastronomischer Nutzung
                                       mit mehr als 20 m² NF        mit mehr als 20 m² NF
                                       Zuschlag nach Nr. 6.1        Zuschlag nach Nr. 6.1

           
Nr. 6.3 - Hotels, Pensionen, Kurhäuser und andere Beherbergungsbetriebe

In den letzten Jahren haben die Bauanträge für sog. „Boardinghäuser“ zugenommen. Bisher wurde die Ziffer 6.3 der Richtzahlenliste für Hotels, Pensionen, Kurhäuser und andere Beherbergungsbetriebe für Boardinghäuser analog herangezogen. Zur Klarstellung wird folgende Ergänzung der Satzung vorgeschlagen:

Nr.        Verkehrsquelle                Abt. I – Stellplätze für                Abt. II – Abstellplätze für
                                       Kraftfahrzeuge                Fahrräder

6.3      Hotels, Pensionen,                unverändert                        unverändert
           Boardinghäuser, Kurhäuser  
           und andere Beherbergungs-
           betriebe

Nr. 7.3 – Prostitutionsbetriebe

In der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung fehlen bislang Festsetzungen für Prostitutionsbetriebe. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) vom 21.10.2016 (BGBl. I S. 2372), welches am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, wird eine neue Stufe zur Legalisierung des Prostitutionsgewerbes erreicht. Für künftige Baugenehmigungsverfahren ist eine Ergänzung der Richtzahlenliste erforderlich. Hierzu wird folgende Ergänzung der Satzung vorgeschlagen:

Nr.        Verkehrsquelle                Abt. I – Stellplätze für                Abt. II – Abstellplätze für
                                       Kraftfahrzeuge                Fahrräder

7.3        Prostitutionsbetriebe                2 St/Beschäftigte                1 Ab/Beschäftigte                

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) ist in der Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die Änderung der Satzung zu beschließen.

.Beschluss:

I.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl S 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2017 (GVBl S. 375) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl S. 335) die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) (Anlage 9).

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / PL/14/13/17. Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative vom 08.10.2017 wegen "Erlass einer Resolution zur Änderung des Sitzverteilungsverfahrens im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 13PL/14/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bayerische Gesetzgeber befasst sich aufgrund den Erfahrungen aus den letzten bayerischen Kommunalwahlen im Jahr 2014 mit zahlreichen Änderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG).

Zurzeit wird unter anderem eine Änderung des Berechnungsverfahrens zur Verteilung der Sitze in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten diskutiert. Aktuell werden die gültigen Gesamtstimmen der Wahlvorschläge auf die Sitze der Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte anhand des Berechnungsverfahrens nach Hare-Niemeyer verteilt (Art. 35 GLKrWG). Nun wurde durch die CSU-Landtagsfraktion beantragt, dieses Berechnungsverfahren für die nächste Kommunalwahl 2020 auf das bekannte Verfahren nach d’Hondt zu ändern.

Mit Schreiben vom 08.10.2017 (Anlage 1) beantragte die Kommunale Initiative den Erlass einer Resolution des Stadtrates zur Beibehaltung der jetzigen Gesetzesregelung.

Mit E-Mail vom 12.10.2017 teilte die Regierung von Unterfranken der Stadt Aschaffenburg mit, dass dem Stadtrat eine Befassungskompetenz zur Bewertung des Sitzverteilungsverfahrens im GLKrWG zusteht (Anlage 2).

Am 18.10.2017 hatte sich der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags im Rahmen einer Expertenanhörung mit diesem Thema befasst. Die Mehrheit der Experten kam dort zum Ergebnis, dass eine Rückkehr auf das Berechnungsverfahren nach d’Hondt nicht zu empfehlen ist (Anlage 3). In der beigefügten Pressemitteilung des Bayerischen Landtags (Anlage 3) wird aber auch deutlich, dass nun im Bayerischen Landtag versucht wird, für die unterschiedlichen Beurteilungen der verschiedenen Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung eine „überparteiliche Einigung“ herbeizuführen.

Der Erlass der beantragten Resolution ist aufgrund des Selbstverwaltungsrechtes zulässig und steht im Ermessen des Stadtrates.

.Beschluss:

I. Dem „Erlass einer Resolution zur Änderung des Sitzverteilungsverfahrens im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ gem. beiliegendem Antrag der Kommunalen Initiative vom 08.10.2017 wird zugestimmt .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 18.12.2019 14:51 Uhr