Datum: 22.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Kultur- und Schulsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / kss/3/1/17. Fortschreibung Schulentwicklungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultur- und Schulsenat
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3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates
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22.11.2017
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ö
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Beschließend
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1 | kss/3/1/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg ist Sachaufwandsträger von 31 Schulen. Insgesamt gibt es hier am Standort 60 Schulen mit annähernd 20.000 Schülerinnen und Schülern und eine Hochschule mit 3.500 Studierenden.
Es liegen ein Bildungsleitplan aus dem Jahr 2010 sowie ein Bericht zur Bildungsregion aus 2013 vor. Diese enthalten vorwiegend qualitative Aussagen zur Weiterentwicklung des gesamten Aschaffenburger Bildungssektors. An deren Umsetzung wird kontinuierlich gearbeitet.
Im Jahr 2014 wurde letztmalig eine Schülerprognose mit Werten bis 2019/2020 erstellt.
Aktuell stehen wir vor anhaltenden Trends und einigen Paradigmenwechseln, die Auswirkungen auf die Entwicklung der Aschaffenburger Schullandschaft haben.
Die Schülerzahlen an den Gymnasien nehmen wieder zu: zum einen durch den weiterhin verstärkten Trend zum Gymnasium, zum anderen durch die Wiedereinführung des G9.
Durch die erhöhten Geburtenzahlen und die Zuwanderung nehmen die Grundschüler entgegen der demografischen Erwartungen wieder zu. Diese starken Jahrgänge werden sich in allen Schulformen bemerkbar machen.
Auch die Ganzangebote werden weiter ausgebaut und die Digitalisierung der Schulen wird ebenfalls zu Veränderung führen, die perspektivisch analysiert werden müssen.
Die Stadt beabsichtigt nun einen neuen, umfassend angelegten Schulentwicklungsplan zu erstellen. Dieser soll Grundlage für eine langfristige Handlungsstrategie zur Bestandserhaltung und dem bedarfsgerechten Ausbau und der Weiterentwicklung der Schullandschaft werden.
Folgende Bausteine sollen darin enthalten und miteinander verzahnt sein:
- Demografische Entwicklungen – stadtteil-, schulsprengel- und sozialraumbezogen unter Berücksichtigung der aktuellen Zuwanderungsströme.
- Schülerzahlen aktuell und Prognosen für alle Schulformen- und standorte (Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, FOS/BOS, Berufsschulen).
- Berücksichtigung der Entwicklungen in den beiden angrenzenden Landkreisen in Bezug auf die demografische Entwicklung und die Schulinvestitionen.
- Aussagen zu den Raumbedarfen auf der Basis der Schülerzahlen, veränderten pädagogischen Konzepten (z.B. G8-G9) und betrieblichen Anforderungen (Erweiterungen und Sanierungen) sowie Raumkonzepte für alle oben genannten Schulen – auch vor dem Hintergrund des Ausbaus aller Formen der Ganztagsschulangebote.
- Aufbauend auf einer Bestandsanalyse konkrete Aussagen zur baulichen Entwicklung der einzelnen Schulstandorte.
- Fachliche Beiträge der Schulleitungen (Durchführung von Interviews, Expertenrunden und ihre Auswertung).
Als Ergebnis soll schließlich eine ressortübergreifende fortschreibungsfähige Studie vorliegen, die hinsichtlich der baulichen Notwendigkeiten Prioritäten für einzelne Schulen benennt sowie kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen formuliert.
Bei einigen bundesweit tätigen Instituten wurden Interessensbekundungen für die Erstellung eines Schulentwicklungsplans mit oben genannten Vorgaben eingeholt.
Die Rückmeldungen sind modular aufgebaut und verschneiden Schülerprognosen mit pädagogischen Entwicklungen und einer Raumanalyse.
Die Kostenrahmen liegen zwischen 70.000 und 90.000 Euro (brutto); die Bearbeitungsdauer zwischen 9 und 20 Monaten.
.Beschluss:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines umfassenden Schulentwicklungsplans einzuholen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / kss/3/2/17. Stadtbibliothek;
Neuerlass einer Benutzungssatzung und Gebührensatzung ab 01.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultur- und Schulsenat
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3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates
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22.11.2017
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ö
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Vorberatend
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2 | kss/3/2/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die letzte Änderung der Gebühren für die Stadtbibliothek Aschaffenburg stammt aus dem Jahr 2011.
Die Gebühren sollen angepasst werden und so vereinfacht werden, dass sie den Bedingungen einer neuen Gebührensatzung entsprechen.
Die komplette Satzung mit Gebührensatzung wird 2018 vorgelegt.
Vorschlag:
Art und Höhe der Gebühren
01. Jahresbenutzungsgebühr
für Erwachsene 18,00 Euro neu
Erwachsene gegen Vorlage eines gültigen Kulturpasses gebührenfrei
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gebührenfrei
Schüler und Studenten über 18 Jahre gebührenfrei
gegen Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises
02: Zweitausstellung eines Bibliotheksausweises bei Verlust oder Beschädigung
5,00 €
03. Säumnisgebühren bei Überschreitung der Leihfrist je Medium und Woche
Um eine Woche 1,50 Euro
Um zwei Wochen 1,50 Euro
Um drei Wochen 1,50 Euro
Die Säumnisgebühr ist unabhängig von einer Rückgabeaufforderung zu entrichten.
04. Verwaltungsgebühr nach erfolgloser 3. Mahnung 10,00 Euro
(neu nach Kostenverzeichnis, Vorher Rechnungsstellungsgebühr)
05. Vorbestellung je Medieneinheit 1,00 Euro
06. Entgelt für fehlende Teile und Beschädigungen an den entliehenen Medien
5,00 Euro
07.Medienersatz bei Verlust von Medien bzw. Unterlassen der Rückgabe nach erfolgloser 3. Mahnung
Erstattung des Wiederbeschaffungspreises in voller Höhe
zuzüglich einer Pauschale für die ausleihfertige Bearbeitung pro Medium von 5,00 Euro
08. Pfand für die Internetcard 5,00 Euro
09. W-Lan Nutzung im Haus an eigenen mobilen Endgeräten gebührenfrei
10. Kopien und Ausdrucke bei Nutzung der Internet-PC 0,10 Euro
.Beschluss:
I. Dem Vorschlag der Stadtbibliothek zu den neuen Gebühren wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. / kss/3/3/17. Vorschau auf die 19. Aschaffenburger Kulturtage vom 29.06. – 08.07.2018 zum europäischen Kulturerbejahr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultur- und Schulsenat
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3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates
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22.11.2017
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ö
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Beschließend
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3 | kss/3/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aschaffenburg als europäische Kulturstadt
Kulturerbe leben und vermitteln. 19. Aschaffenburger Kulturtage von Freitag, 29.06. bis Sonntag, 08.07.2018
Ausgangspunkt: Das Europäische Kulturerbejahr (ECHY)
2018 wird Europäisches Kulturerbejahr. Dazu hat die Europäische Kommission ein Themenjahr initiiert, das dazu auffordert, das Gemeinschaftliche und Verbindende des kulturellen Erbes darzustellen. Europas kulturelles Erbe ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen wie auch lokalen Identität. Sein Erhalt und seine Entwicklung erfordern unser permanentes Engagement, wie auch Europas aktuelle Herausforderungen und der vielfältig bedrohte Zusammenhalt der europäischen Wertegemeinschaft ein ambitioniertes, gemeinsames Handeln zur Stärkung des europäischen Projekts erfordern. Deutschland besitzt ein reiches kulturelles Erbe, das nicht nur Zeugnis lokaler, regionaler, nationaler, sondern auch europäischer Kulturgeschichte ist. Der sorgsame und angemessene Umgang mit dem kulturellen Erbe ist eine Grundlage dafür, dass Deutschland eine weltoffene, in den europäischen Traditionen und Werten verankerte Kulturnation ist.
Durch das Europäische Kulturerbejahr sollen künftig noch breitere Kreise der Gesellschaft, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, aktiv an unser kulturelles Erbe herangeführt werden und daran teilhaben. Im Mittelpunkt stehen die Identifikation mit dem Erbe und die Bereitschaft zu seiner Bewahrung, auch als Teil dessen, was uns übergreifend in Europa und über Europa hinaus verbindet. Aktivitäten fokussieren somit auf das Gemeinschaftliche und Verbindende sowie die kulturelle Teilhabe durch jeden von uns entsprechend dem Motto „Sharing Heritage“.
Fünf Leithemen sollen die inhaltlichen Schwerpunkte des Europäischen Kulturerbejahres in Deutschland verdeutlichen und sind somit Ausgangspunkt für Aktivitäten:
- Austausch und Bewegung. Anhand archäologischer Zeugnisse, baulicher Strukturen und kultureller Praktiken wird nach Bedeutung von Europas gemeinsamen Routen, Wegen und Achsen gefragt.
- Grenz- und Begegnungsräume wirft einen besonderen Blick auf die verbindenden Aspekte von Grenzen und auf die besonderen Eigenheiten von Nachbarschaftsräumen in Europa. Insbesondere das heute Verbindende soll zur Teilnahme aufrufen.
- Die Europäische Stadt, im Laufe von Jahrhunderten gewachsen und stets im Wandel begriffen, bildet den Ausgangspunkt für ein weiteres Leitthema. Sie ist als kultureller Schmelztiegel, aber auch als Lebens- und Alltagsort zentraler Baustein unseres Kulturerbes. An ihr kann in besonderer Weise die Rolle und die Bedeutung von kulturellem Erbe angesichts gesellschaftlichen Wandels diskutiert werden.
- Erinnern und Aufbruch will ins Gedächtnis rufen, dass die europäische Geschichte durch eine Kette vieler Konflikte sowie einen jahrhundertelangen Weg zu einem friedlichen Miteinander gekennzeichnet ist. Gemeinsame europäische wie auch lokale Perspektiven und Perspektivwechsel zum historischen Erinnern stehen im Mittelpunkt.
- Gelebtes Erbe steht die Suche nach Europas Selbstverständnis und Werten wie Vielfalt, Toleranz und interkultureller Dialog. Die Netzwerke für Erhalt und Tradierung, Austausch und Teilhabe geistiger und gesellschaftlicher Geschichte stehen Pate für dieses Leitthema.
Planungsgruppe Kulturtage
Die Planungsgruppe Kulturtage hat sich in ihrer Sitzung am 26.09.2017 darauf verständigt, das Europäische Kulturerbejahr zum inhaltlichen Ausgangspunkt für die Gestaltung der Kulturtage 2018 zu machen. Mit großer Mehrheit entschied sich die Planungsgruppe für den Durchführungszeitraum Freitag, 29.06. bis Sonntag, 08.07.2018.
Im kommenden Jahr sind nachfolgend genannte Aspekte besonders zu berücksichtigen:
- Die Kulturtage fallen 2018 in die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft
- Der einzige spielfreie Tag, der für die Austragung der Museumsnacht in Frage kommt, ist der Freitag, 29.06. An diesem Tag finden allerdings die Abiturfeiern in Bayern statt. Außerdem steht der Karlsplatz als Austragungsort von Open-Air-Veranstaltungen wegen der Verlegung der Fernwärmeleitung nicht zur Verfügung, die Pfaffengasse ist bedingt durch die Verlegearbeiten ebenfalls nur eingeschränkt begehbar.
- Das Christian-Schad-Museum wird entgegen ursprünglicher Planungen bis zu den Kulturtagen 2018 noch nicht geöffnet sein.
Die Planungsgruppe Kulturtage schlägt deshalb vor, im kommenden Jahr auf eine Museumsnacht zu verzichten und stattdessen eine europäische Kulturnacht durchzuführen, die bei kostenfreiem Eintritt Bühnenprogramme mit Musik und Kleinkunst sowie weitere Angebote wie Straßentheater, Walkacts etc. enthält. Die Öffnung des Schlossgartens wäre dabei genauso wenig vorgesehen wie die Öffnung der Museen.
Der Terminplan würde sich wie folgt gestalten:
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Kulturtage
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Fußball Weltmeisterschaft
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Fr
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29
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Eröffnung und anschließende Kulturnacht
Bühnenprogramme Theaterplatz, Webergasse, Schönborner Hof
Oldtimer auf dem Schlossplatz
Open Air Kino im Nilkheimer Park
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Sa
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30
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Open Air Kino im Nilkheimer Park
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WM Achtelfinale 16 und 20 Uhr
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Jul 18
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So
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1
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Kinderkulturtag
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WM Achtelfinale 16 und 20 Uhr
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Mo
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2
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WM Achtelfinale 16 und 20 Uhr
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Di
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3
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WM Achtelfinale 16 und 20 Uhr
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Mi
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4
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Schulprojekt Brückenschlag Theaterplatz
Bühnenprogramme Webergasse/Schönborner Hof
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Do
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5
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Bühnenprogramme Webergasse/Schönborner Hof
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Fr
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6
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WM Viertelfinale 16 und 20 Uhr
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Sa
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7
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Halkevi-Sommerfest im Nilkheimer Park
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WM Viertelfinale 16 und 20 Uhr
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So
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8
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Halkevi-Sommerfest im Nilkheimer Park
Parktag Schönbusch
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Die Planungsgruppe Kulturtage wird sich in ihrer Sitzung am 29.11.2017 mit der Festlegung des Mottos und der inhaltlichen Ausgestaltung des Programms beschäftigen. Die nachfolgend genannten Ideen sollen dabei weiterverfolgt werden:
- Poetry Slam mit Bezug zu Clemens Brentano und Wilhelm Heinse
- Bühnenprogramme unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Kontextes
- Führungs- und Vermittlungsangebote des Archäologischen Spessart-Projekts
- Kooperation mit dem Hochtaunuskreis zum Thema Limes: gegenseitige Besuche und Kulturvermittlungsangebote
- Gärten und Parkanlagen in Aschaffenburg als europäisches Kulturerbe: Parktag im Schönbusch
- Schulprojekt Brückenschlag, Mittwoch 04.07.2018 auf dem Theaterplatz
beteiligte Schulen:
Friedrich-Dessauer-Gymnasium
Hanns-Seidel-Gymnasium
Italien (Cavalese) - Istituto di istruzione La Rosa Bianca
Tansania (Afrika) - Mkinga-Secondary
England - Sirius Academy, Kingston upon Hull
Frankreich - Collège Marcel Roby, St. Germain en Laye
Wales - Alun School, Mold
Tansania (Afrika) - Makita Secondary School
Schottland - Grammar School, Perth
China - High School No. 7, Hangzhou
Ungarn - Herman-Otto-Gimnázium, Miskolc
Italien - Liceo Petrarca, Trieste
Frankreich - Perros-Guirec in der Bretagne und Bouilly in der Champagne
Geplante Aktionen am Mittwoch 4.7.2018:
- Brückenschlag als Bauaktion/Mitmachaktion mit Dachlatten auf dem Theaterplatz
- Lichtinstallation, Film und Projektionen nach Einbruch der Dunkelheit
- Ausstellung Briefbrücken ("postalischer Brückenschlag"; Die Idee der Briefbrücke ist es, die grenzüberschreitende Kommunikation zur Grundlage einer künstlerischen Aktion zu machen. Schüler aus dem FDG und HSG gestalten eine halbe, stilisierte Brücke und schreiben einen Brief auf die Rückseite ihrer Zeichnung. Auf dem klassischen Postweg werden die künstlerischen Botschaften dann an die Partnerschulen geschickt. Dort werden die Zeichnungen ergänzt, der Brief beantwortet und die Kunstwerke zurückgeschickt) Die Ergebnisse werden im Wintergarten des Stadttheaters ausgestellt
- Postkarten Beteiligungsaktion für die Bürger (Postkarten mit halben Abbildungen von Brücken aus Aschaffenburg, Perth, St. Germain en Laye, Miskolc stehen den Besuchern zur Verfügung und können künstlerisch ergänzt werden)
- Europäische Baumeister in Aschaffenburg: Georg Ridinger und Emanuel Joseph von Herigoyen
- Cranach im europäischen Kontext: Cranach Digitale Archive
- Route der Industriekultur Junior: Vermittlungsangebote für Kinder und Jugendliche
- Aschaffenburgs Partnerstädte
.Beschluss:
I. Der Kultur- und Schulsenat nimmt die Planungen zu den Kulturtagen 2018 zur Kenntnis und erklärt sich mit ihnen einverstanden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / kss/3/4/17. Mahnmal zur Hexenverfolgung
Durchführung eines Künstlerwettbewerbes zur Erlangung von Gestaltungsentwürfen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultur- und Schulsenat
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3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates
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22.11.2017
|
ö
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Beschließend
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4 | kss/3/4/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Kultur- und Schulsenates vom 22.11.2017 wurde die Verwaltung beauftragt ein Auslobungsverfahren durchzuführen, um im Bereich Offenes Schöntal auf der Höhe Weißenburgerstr. 34 A/Friedrichstr. 19 ein Mahnmal zur Hexenverfolgung zu errichten.
Die Gestaltung des Erinnerungszeichens soll im Rahmen eines überregional ausgeschriebenen Künstlerwettbewerbes mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren gefunden werden.
Der Auslobungstext liegt dieser Beschlussvorlage bei.
In dem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren sollen 5 Künstler ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen werden.
Die Bekanntmachung der Auslobung erfolgt über Anzeigen in folgenden Tageszeitungen:
- Main Echo
- Darmstädter Echo
- Allgemine Zeitung (Mainz)
Der Anzeigentext lautet:
Künstlerwettbewerb zur Erlangung von Gestaltungsentwürfen für ein
„Mahnmal zur Hexenverfolgung“
mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt im Zentrum der Stadt ein „Mahnmal zur Hexenverfolgung“ zu errichten. Die Entwürfe für dieses Mahnmal sollen in einem Künstlerwettbewerb gefunden werden. Es ist beabsichtigt 5 Künstler oder Architekten zur Teilnahme einzuladen. Die eingeladenen Teilnehmer erhalten ein Bearbeitungshonorar von 500 Euro ohne Mehrwertsteuer, es werden 3 Preise vergeben mit 500, 1.000 und 1.500 Euro.
Vor der Benennung der Eingeladenen wird ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Den Unterlagen ist beizulegen:
- Biografie
- Referenzen
- Angaben zur Teilnahme an Wettbewerben
- Angaben zu Kooperationspartnern
- Angaben zu Auftraggebern
Teilnahmeberechtigt sind Künstler und Architekten, die ihren Wohnsitz in einem der Regierungsbezirke Unterfranken, Darmstadt oder im Kreis Mainz-Bingen haben.
Auswahlkriterien sind:
- Einschlägige Erfahrung bei der Realisierung vergleichbarer Denkmale
- Berufserfahrung als Bildhauer oder Architekt
Bei gleicher Qualifikation der zugelassenen Teilnehmer findet ein Losentscheid statt. Mindestens ein Teilnehmer muss unter 30 Jahre sein. Die Herstellung des Mahnmals ist im Sommer 2018, die Aufstellung für Oktober 2018 geplant.
Bewerbungen bitte bis zum 15.12.2017 an das Stadtentwicklungsreferat Aschaffenburg Herrn Stadtdirektor Bernhard Keßler, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg.
Stadt Aschaffenburg
Der Zeitplan bis zur Aufstellung des Denkmals lautet:
Kultur- und Schulsenat 22.11.2017
Veröffentlichung Annonce 04.12.2017
Abgabe der Bewerbungen bis zum 15.12.2017
Bewerbungsverfahren / Auswahl der Teilnehmer 08.01.2018
Einladung der Teilnehmer 10.01.2018
Startgespräch ab 29.01.2018
Abgabetermin Wettbewerbsentwurf März 2018
Vorprüfung Anfang April 2018
Tagung des Preisgerichtes Mitte April 2018
Präsentation der Wettbewerbsergebnisse im Stadtrat Mai 2018
Auftragserteilung Juni 2018
Herstellungszeit für das Mahnmal bis September 2018
Aufstelldatum Oktober 2018
Übergabe / Einweihung Oktober 2018
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt der Vorgehensweise zur Realisierung der Aufstellung eines Mahnmales zur Hexenverfolgung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.
Für den Haushalt 2018 sind Haushaltsmittel in Höhe von 26.000,00 € angemeldet.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / kss/3/5/17. Bericht über den Stand der Arbeiten zum Buch über die Geschichte der Juden in Aschaffenburg im 19. und 20. Jahrhundert
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultur- und Schulsenat
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3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates
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22.11.2017
|
ö
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Beschließend
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5 | kss/3/5/17 |
.Beschluss:
Der Bericht über den Stand der Arbeiten zum Buch über die Geschichte der Juden in Aschaffenburg im 19. u
nd 20. Jahrhundert wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.04.2018 14:30 Uhr