Datum: 04.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:55 Uhr bis 18:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / hfs/15/12/17. Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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1 | hfs/15/12/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege der Caritas-Sozialstation in Höhe von 3.116,88 €, der Hospiz Gruppe Aschaffenburg in Höhe von 1.349,64 € sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes in Höhe von 957,26 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 44.576,22 € als Verteilungsmasse für 2017 ergibt.
.Beschluss:
I.
Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:
Sozialstation
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Vollzeitpflegekräfte
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Zuschuss in €
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Alten- und Krankenpflege zu Hause i.Otto
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6,04
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4.598,47
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Arbeiter-Samariter Bund
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4,33
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3.296,58
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Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
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1,65
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1.256,20
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BRK Sozialstation
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2,36
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1.796,75
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Caritas Sozialstation
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31,45
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23.944,02
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DWU Sozialstation
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5,81
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4.423,36
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Lebenshilfe
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6,91
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5.260,84
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Summe
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58,55
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44.576,22
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II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. / hfs/15/13/17. Gebäudehüllensanierung Rathaus
Rückbau der Sandsteinplatten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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2 | hfs/15/13/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am Rathaus Aschaffenburg sind an fast allen Außenwänden (außer in Teilbereichen im Innenhof und über der Lichtkuppel im Hochhaus) Fassadenplatten aus Naturwerkstein vorhanden.
Die Fassade wurde 1958 errichtet.
Im Zuge der Gebäudehüllensanierung wurde festgestellt, dass die Standsicherheit vieler Platten signifikant eingeschränkt / gefährdet ist und somit die Platten komplett erneuert werden müssen.
In der Planung und Kostenberechnung wurde die wirtschaftlichste Vorgehensweise zugrunde gelegt; diese sieht den „Abbruch“ und die Entsorgung der alten Platten vor.
Der Wunsch, Teile der Platten einer Weiterverwendung zuzuführen, würde definitiv zu Mehrkosten führen.
Die Fassadenverkleidung muss erneuert werden, da viele rückseitige Befestigungspunkte witterungsbedingt ausgebrochen sind. Solche bereits beschädigte Platten eigenen sich nicht zur Weiterverwendung.
Die Maßgabe, die großformatigen Platten zerstörungsfrei abzubauen, wird zu einem Mehraufwand beim Ausbau führen:
- Beurteilung der Platten auf Verwendbarkeit und Entscheidung, welche wiederverwendet und welche entsorgt werden
- Abtransport der „guten“ Platten zerstörungsfrei, also behutsam über das Gerüst zum Gerüstaufzug und über den Aufzug nach unten
- Transport von dort zu einem Sammelplatz außerhalb der Baustelle und dort zur Wiederverwendung sicher gelagert
- Verwaltung des Lagers (Material-Ein- und -Ausgänge)
All diese Arbeitsschritte stellen einen Mehraufwand gegenüber dem „Abbruch“ mit anschließender Entsorgung dar.
Je geringer die Menge der wiederverwendbaren Platten ist, um so kostenintensiver wäre der Aufwand. Wenn die Stadt den entstehenden Aufwand geltend machen würde, könnte das Material nicht kostenfrei abgegeben werden. Es bliebe zu befürchten, dass dann auch die mögliche „Nachfrage“ zurückginge. Zudem ist zu beachten, dass auch gutaussehendes Material seit Jahrzehnte der Witterung und physischen Beanspruchungen aus der Konstruktion ausgesetzt war.
Die Beurteilung der LGA, das alte Material z.B. beim Bau der neuen Fassaden nicht mehr wiederzuverwenden, liegt vor.
Es bliebe auch noch zu prüfen, ob bei einem „Verkauf“ Gewährleistungsansprüche entstehen könnten und Haftungsrisiken auszuschließen sind.
Da der zerstörungsfreie Rückbau der Platten den Bauablauf massiv beeinträchtigen würde und mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, schlägt die Verwaltung vor, die Platten abzubrechen und zu entsorgen.
.Beschluss:
I. Bei der Gebäudehüllensanierung Rathaus müssen die Sandsteinplatten zurückgebaut werden. Der Rückbau erfolgt ohne Sicherung einzelner Platten.
II. Angaben zu den Kosten: ca. 170.000,--
€
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2018 15:51 Uhr