Datum: 04.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/15/1/17. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlich Dessauerstraße" zwischen Dessauerstraße, Spessartstraße, Lindestraße und Hefner-Alteneck-Straße (Nr. 6/8)
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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1 | pl/15/1/17 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass er aufgrund der Absetzungsanträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 27.11.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.11.2017 (Anlage 1) die Tagesordnungspunkte
6.
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Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlich Dessauerstraße" zwischen Dessauerstraße, Spessartstraße, Lindestraße und Hefner-Alteneckstraße (Nr. 6/8)
- Aufstellungsbeschluss
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7.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Büro-, Verwaltungs- und Sozialeinrichtungsgebäudes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170297
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8.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170292
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15.
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Vertragsgestaltung zur Absicherung der städtebaulichen Ziele bei der Neuordnung von zwei Grundstücken entlang der Spessartstraße
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vor Sitzungsbeginn von der Tagesordnung abgesetzt hat und dass er diese Punkte den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenates am 05.12.2017 und des Umwelt- und Verwaltungssenates am 06.12.2017 vorlegen wird. Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates erheben dagegen keinen Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/15/2/17. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Büro-, Verwaltungs- und Sozialeinrichtungsgebäudes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. xxx in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr.: xxx
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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2 | pl/15/2/17 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass er aufgrund der Absetzungsanträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 27.11.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.11.2017 (Anlage 1) die Tagesordnungspunkte
6.
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Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlich Dessauerstraße" zwischen Dessauerstraße, Spessartstraße, Lindestraße und Hefner-Alteneckstraße (Nr. 6/8)
- Aufstellungsbeschluss
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7.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Büro-, Verwaltungs- und Sozialeinrichtungsgebäudes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170297
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8.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170292
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15.
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Vertragsgestaltung zur Absicherung der städtebaulichen Ziele bei der Neuordnung von zwei Grundstücken entlang der Spessartstraße
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vor Sitzungsbeginn von der Tagesordnung abgesetzt hat und dass er diese Punkte den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenates am 05.12.2017 und des Umwelt- und Verwaltungssenates am 06.12.2017 vorlegen wird. Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates erheben dagegen keinen Widerspruch
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/15/3/17. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.Nr.xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. xxx in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH
BV-Nr.: xxx
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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3 | pl/15/3/17 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass er aufgrund der Absetzungsanträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 27.11.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.11.2017 (Anlage 1) die Tagesordnungspunkte
6.
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Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlich Dessauerstraße" zwischen Dessauerstraße, Spessartstraße, Lindestraße und Hefner-Alteneckstraße (Nr. 6/8)
- Aufstellungsbeschluss
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7.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Büro-, Verwaltungs- und Sozialeinrichtungsgebäudes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170297
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8.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170292
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15.
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Vertragsgestaltung zur Absicherung der städtebaulichen Ziele bei der Neuordnung von zwei Grundstücken entlang der Spessartstraße
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vor Sitzungsbeginn von der Tagesordnung abgesetzt hat und dass er diese Punkte den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenates am 05.12.2017 und des Umwelt- und Verwaltungssenates am 06.12.2017 vorlegen wird. Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates erheben dagegen keinen Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pl/15/4/17. Vertragsgestaltung zur Absicherung der städtebaulichen Ziele bei der Neuordnung von zwei Grundstücken entlang der Spessartstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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4 | pl/15/4/17 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass er aufgrund der Absetzungsanträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 27.11.2017 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.11.2017 (Anlage 1) die Tagesordnungspunkte
6.
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Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Westlich Dessauerstraße" zwischen Dessauerstraße, Spessartstraße, Lindestraße und Hefner-Alteneckstraße (Nr. 6/8)
- Aufstellungsbeschluss
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7.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Büro-, Verwaltungs- und Sozialeinrichtungsgebäudes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170297
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8.
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Bauvoranfrage für die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit PKW-Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6343/7, Gemarkung Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 34 in 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Kalkan Immobilien GmbH, BV-Nr. 20170292
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15.
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Vertragsgestaltung zur Absicherung der städtebaulichen Ziele bei der Neuordnung von zwei Grundstücken entlang der Spessartstraße
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vor Sitzungsbeginn von der Tagesordnung abgesetzt hat und dass er diese Punkte den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenates am 05.12.2017 und des Umwelt- und Verwaltungssenates am 06.12.2017 vorlegen wird. Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates erheben dagegen keinen Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pl/15/5/17. Nahverkehr - Beitritt zum RMV/Übergangstarif;
Bericht zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Karin Pranghofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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23.11.2017
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ö
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Vorberatend
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7 | ws/6/7/17 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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5 | pl/15/5/17 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 14 d. ö. S. "Nahverkehr - Beitritt zum RMV/Übergangstarif;
Bericht zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Karin Pranghofer"
abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/15/6/17. Sachstandsbericht über das Projekt der Rathaussanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
|
ö
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Beschließend
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6 | pl/15/6/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Für die Gebäudehüllensanierung Rathaus unter Beibehaltung der historischen Sandsteinfassade wurde im Stadtrat (Plenum 12.01.2015) der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst mit
Gesamtkosten von 6.500.000 €.
Mit der Umsetzung wurde im August 2016 mit dem Bauteil B (Flachbau) begonnen. Im Zuge der Einrüstung und der Sanierungsmaßnahmen wurde durch den TÜV Rheinland LGA Bautechnik die Fassade untersucht und begutachtet mit dem Ergebnis, dass die Sandsteinfassade nicht mehr die geforderte Standsicherheit aufweist und erneuert werden muss.
Das Gutachten und die Dokumentation der Sandsteinfassade wurden dem Stadtrat (PVS 09.05.2017) vorgestellt.
Zwischenzeitlich liegen alle weiteren Untersuchungsergebnisse vor, so dass die erforderlichen Maßnahmen, der Bauablauf und die Kosten konkretisiert werden konnten.
Das beauftragte Architekturbüro Bernhardt + Partner hat eine erste Kostenberechnung erstellt, die vom dem beauftragten Projektsteuerer (Haupt- und Finanzsenat 20.11.2017) noch überprüft werden muss.
Die Gesamtkosten erhöhen sich auf aktuell 16.500.000 €.
Darin enthalten ist ein bereits ausgeführter und abgerechneter Anteil von ca. 2 Mio.€.
Die bisherigen Förderungen (Bayer. Landesstiftung, Entschädigungsfonds, Dt. Stiftung Denkmalschutz) betragen 1.6 Mio.€, weitere Anträge werden aktualisiert oder sind in Vorbereitung
Der Bauablauf wird sich in mehrere Bauabschnitte gliedern.
Geplant:
2018 Fertigstellung Flachbau Bauteil „B“ (Sandsteinfassade, Dach, Fenster)
2019-2020 Hochhaus Bauteil „A“ äußere Fassade (Sandsteinplatten, Fenster/Türen) und Dach
2021 Hochhaus Bauteil „A“ Innenhof (Lichtkuppel, Putzfassade, Fenster)
Sobald die gutachterliche Stellungnahme und die abschließende Prüfung der Kostenberechnung für die weiteren Bauabschnitte durch den Projektsteuerer vorliegen, soll zeitnah im Stadtrat der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst werden.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht über die Gebäudehüllensanierung Rathaus
zur Kenntnis (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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7. / pl/15/7/17. Sanierung der Stützmauer Obernauer Str. 1 - 9
-Vorstellung der Entwurfsplanung
-Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
|
ö
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Beschließend
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7 | pl/15/7/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Entlang der Obernauer Straße, in Verlängerung der Fischerhohle, wird die bestehende Böschung durch eine knapp 100 m lange, etwa 0,90 m bis 1,30 m hohe Stützmauer abgefangen. Für Fuß-gänger gibt es die Möglichkeit eine langgezogene Rampenanlage zu nutzen, um in den Bereich der Obernauer Straße 1-9 zu kommen.
Durch die von der Stadt Aschaffenburg in Auftrag gegebenen Gutachten wurde festgestellt, dass die Bauwerke nicht mehr ausreichend standsicher sind und eine Erneuerung unumgänglich ist.
Das Ingenieurbüro Krebs und Kiefer wurde im November letzten Jahres mit der Planung der Maßnahme beauftragt. Am 20.06.2017 wurde dem Planungs- und Verkehrssenat die Vorplanung mit verschiedenen Varianten vorgestellt, darunter eine Winkel- bzw. Gabionenstützwand mit einer Baugrubensicherung durch Bohrträgerverbau bzw. Vernagelung sowie eine Bohrpfahlwand.
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in der o. g. Sitzung die Vorzugsvariante Gabionenstützwand mit Beibehaltung der Treppenanlage beschlossen.
2. Projektbeschreibung
Das Projekt gliedert sich wie folgt:
1. Erneuerung von Stützmauer, Rampen-Treppenanlage und Fahrbahn im Bereich der Obernauer Straße 1-9
2. Verlängerung des vorhandenen Kanals Richtung Fischerhohle
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden weiterhin folgende Teilmaßnahmen durchgeführt:
3. Sanierung des bestehenden Kanals Richtung Werkstraße in offener Bauweise
4.Sanierung der 2. Fahrbahnhälfte „untere“ Obernauer Straße
2.1. Herstellung der Böschungssicherung und der Gabionenwand
Es ist vorgesehen, dass die Böschung mit einer Neigung von 75° abgetragen wird und der Boden anschließend durch eine 20 cm dicke Spritzbetonschale gesichert wird. Die Lage der Böschung orientiert sich an der Rückseite des Streifenfundaments, auf dem die Gabionen gegründet sind.
Als Material für die Befüllung der Gabionenkörbe ist Granit vorgesehen.
Als Absturzsicherung ist ein feuerverzinktes Holmgeländer vorgesehen. Die Pfosten des Holmgeländers am Wandkopf werden in der obersten Reihe der Gabionen eingesetzt.
2.2. Verkehrsflächen
Die Verkehrsfläche in der Obernauer Straße wird beginnend ab der Werkstraße bis zum Anschluss in der Fischerhohle aufgrund der mangelnden Frostsicherheit des Untergrundes grundhaft erneuert.
Von der Fischerhohle kommend erhält die Obernauer Straße eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Auf Höhe von Hausnummer 5 wird diese auf 4,50m auf geweitet, so dass die Zu- bzw. Ausfahrt aus dem dortigen Carport gewährleistet ist. Im weiteren Verlauf werden die Fahrbahnränder konisch auf die vorhandene Querschnittbreite verzogen, so dass sich eine Fahrbahnbreite zwischen 4,00m und 5,30m ergibt. Eine vormals asphaltierte Fläche kann hierdurch der Böschungsfläche zugeschlagen und bepflanzt werden.
Um den Lederhülsenbaum auf Höhe des Anwesen 2a zu erhalten, wird die Fahrbahn punktuell auf 3,50m Breite eingeengt.
Auf Höhe der Hnr. 3 ist eine Sackgassenbildung mittels herausnehmbarer Pfosten vorgesehen, so dass die als Zufahrt genutzte öffentliche Fläche auch als Wendemöglichkeit für die Anwohner der Obernauer Straße genutzt werden kann. Feuerwehr und Entsorgungsbetriebe haben zur Sperrung mittels herausnehmbaren Pfosten ihr Einverständnis erklärt.
Aufgrund des erforderlichen Rückbaus der Bestandswand wird der davorliegende Gehweg wie auch die halbe Fahrbahnbreite in der „unteren“ Obernauer Straße maßnahmenbedingt erneuert. Geh- und Fahrbahnbreiten bleiben hierbei unverändert. Da sich auch die zweite Fahrbahnhälfte in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet, wird diese im Zuge der Maßnahme ebenfalls saniert. Die dadurch entstehenden Kosten werden im regulären Straßenunterhalt abgebildet.
2.3. Sanierung der Rampenanlage
An der bestehenden Mauer entlang der Rampen-Treppenanlage wurden Bohrungen und Schürfen vorgenommen, um die Beschaffenheit, Dicke und Einbindetiefe der Mauer genauer zu ermitteln. Aufgrund der vor Ort erkundeten Substanz ist davon auszugehen, dass die Mauer nicht mehr standsicher ist, daher ist es notwendig die Mauer abzubrechen.
Die vorhandene Rampen-Treppenanlage wird rückgebaut und nach der Sanierung der Stützmauer wiederhergestellt. Eine behindertengerechte Anlage ist auf Grund des großen Höhenunterschiedes nicht möglich.
Die neue Rampen-Treppenanlage erhält eine Breite von 1,50m. Auf der gegenüberliegenden Seite der Stützwand wird ein Holmgeländer als Absturzsicherung vorgesehen. Die Stufen werden aus Fertigteilblockstufen auf einem Betonfundament hergestellt. Für die Rampenteile zwischen den Stufen ist ein Pflasterbelag vorgesehen.
2.4. Querschnittsgestaltung
In der „unteren“ Obernauer Straße bleibt die Querschnittsaufteilung unverändert. Der vorhandene Gehweg ist durch einen Hochbordstein und eine 2-zeilige Pflasterrinne von der Fahrbahn abgetrennt. Der westliche Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme.
2.5. Neubau und Sanierung des Mischwasserkanals
Der Mischwasserkanal der oberen Obernauer Straße endet in einem Schacht kurz vor der Treppenanlage. Von diesem Schacht aus wird das Mischwasser über eine Gefällestrecke dem Kanal in der unteren Obernauer Straße zugeführt. Die Gefällestrecke wie auch die vorhandenen Hausanschlüsse der Gebäude Obernauer Straße 5-9 und Fischerhohle 1 unterqueren zurzeit die bestehenden Stützmauer, um in den Kanal der unteren Obernauer Straße zu entwässern.
Aufgrund des Neubaus der Stützmauer werden die Hausanschlüsse und die Gefällestrecke unterbrochen. Aus diesem Grund soll der Mischwasserkanal vom Schacht 15M1042 bis zur Einmündung der oberen Obernauer Straße in die untere Obernauer Straße verlängert und an den Kanal DN300 in der Obernauer Straße angeschlossen werden.
Die Hausanschlüsse der Gebäude Obernauer Straße 5 bis 9 und Fischerhohle 1 werden an den neuen Kanal angeschlossen. Die bestehenden Anschlüsse in den Kanal in der unteren Obernauer Straße müssen nach der Kappung der Anschlussleitungen fachgerecht verschlossen werden.
Der Kanal in der Oberen Obernauer Straße von Schacht 15M1046 bis Schacht 15M1042 wird in offener Bauweise saniert.
3. Naturschutzrechtliche Belange
Für die Maßnahme wurde eine Artenschutzrechtliche Beurteilung auf Basis einer Potentialabschätzung erstellt. Hierbei konnten bei der Maueruntersuchung keine geschützten Arten festgestellt werden. Bei der Baumuntersuchung wurden Rindenspalten nachgewiesen sowie Baumhöhlen, die eine begleitete Fällung erforderlich machen. Der aktuell vorhandene Baumbestand links und rechts der Obernauer Straße leitet Fledermäuse im Jagd- und Transferflug sicher über den Straßenverkehr hinweg. Da die Böschung für die Baumaßnahme gerodet werden muss, ist vorgesehen die Böschung baldmöglichst wieder mit einheimischen Sträuchern zu bepflanzen bzw. Baumpflanzungen vorzunehmen, wo der Platz entsprechend gegeben ist.
Die Rodung der Böschung ist Anfang des neuen Jahres innerhalb des vorgesehenen Fällungs-zeitraumes bis Ende Februar vorgesehen. Als Ausgleich für den Verlust von Nisthöhlen wurden bereits die geforderten Staren- bzw. Fledermaushöhlen vor Ort angebracht.
4. Verkehrssicherung:
Als erster Schritt ist eine Vorschüttung vor der Bestandswand auszuführen, um die geplante Kanalbaumaßnahme herzustellen, da die Bestandswand für zusätzliche Belastungen aus dem Baustellenbetrieb keine ausreichende Standsicherheit besitzt. Diese Vorschüttung ragt horizontal ca. 1,5m bis 2m in die untere Obernauer Straße (Fahrstreifen) hinein, so dass eine halbseitige Sperrung erforderlich wird.
Ein Fahrstreifen verbleibt für die PKW- und LKW- Verkehrsnutzung wie auch den Radverkehr. Die Nutzung kann durch Baustellen-Lichtsignalanlagen, die im nördlichen Bereich der Obernauer Straße und im Bereich der Obernauer Straße 11 sowie im Einmündungsbereich der Fischerhohle (Flurstück 6572/2) eingerichtet werden, erfolgen. Der Gehweg an den Grundstücken Obernauer Straße 14 bis 22 bleibt für den Fußgängerverkehr erhalten.
Die halbseitige Sperrung der „unteren“ Obernauer Straße umfasst die komplette Dauer der Bauzeit. Die „obere“ Obernauer Straße ist während der Baudurchführung voll gesperrt, die Anwesen sind fußläufig zu erreichen.
5. Bauablauf und Bauzeit:
Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine halbseitige Sperrung im Bereich der unteren Obernauer Straße notwendig:
-Aufbau der Baustelleneinrichtung gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung
-Aufbringen der Vorschüttung am Wandfuß der Bestandswand in der unteren Obernauer Straße
-Einrichten der Baustelle für die Kanalerweiterung bzw. Sanierung einschließlich umbinden der Hausanschlüsse
-Rückbaumaßnahmen im Böschungsbereich z. B. Geländer und Bestandswand an
der unteren Obernauer Straße in Abschnitten
-Herstellung der Baugrubensicherung an der unteren Obernauer Straße durch Vernagelung mit Spritzbeton
-Fundamentarbeiten für die Gabionenwand, Herstellen der Winkelstütz- und Gabionenwände
-Montage der Absturzsicherung Geländer an der Gabionenwand
-Erneuerung der Rampenanlage (Stufen, Holmgeländer)
-Profilierung der Böschung
-Wiederherstellung der Verkehrsflächen sowie Sanierung der zweiten Fahrbahnhälfte im unteren Bereich der Obernauer Straße
-Räumen der Baustelle
Für die Maßnahme wird eine Gesamtbauzeit von ca. 15 Monaten veranschlagt.
6. Kostenberechnung
Maßnahmenbedingte Kosten
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Haushaltsstelle
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Kosten (brutto)
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Baunebenkosten
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1.6400.9515
|
396.000 €
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Stützwand Obernauer Straße
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1.6400.9515
|
518.700 €
|
Treppenanlage
|
1.6400.9515
|
68.200 €
|
Verkehrsanlage
|
1.6400.9515
|
315.000 €
|
Erweiterung Mischwasserkanal
|
1.7100.9503
|
83.000 €
|
Gesamtkosten 1.380.900 €
Gegenüber der Vorplanung entstehen somit Einsparungen durch Optimierungen im Planungsprozess in Höhe von ca. 70.000 €.
Zusammenhangskosten
|
Haushaltsstelle
|
Kosten (brutto)
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Sanierung 2. Fahrbahnhälfte „untere“ Obernauer Straße
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0.6300.5131
|
152.000 €
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Sanierung des Kanals Werkstraße
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1.7100.9511
|
81.000 €
|
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
7. Finanzierung
Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel in einer Summe von 1.350.000 € wie folgt vorgesehen:
Bauvorhaben/Haushaltsjahr
|
2017
|
2018
|
VE 2019
|
Straßenbau 1.6400.9515
|
150.000 €
|
600.000 €
|
500.000 €
|
Kanalbau 1.7100.9503
|
50.000 €
|
50.000 €
|
|
Die Kosten für die Sanierung der 2. Fahrbahnhälfte in der „unteren“ Obernauer Straße werden über die Haushaltsstelle 0.6300.5131 „Straßenunterhalt“, die Sanierung des Kanals über die Haushaltsstelle 1.7100.9511 „Sanierung in offener Bauweise“ abgerechnet.
Weiteres Vorgehen:
Nach Freigabe der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro Krebs und Kiefer die Ausführungsplanung erstellen. Die weitere Terminierung sieht folgende Meilensteine vor:
Meilensteine
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
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II. Quartal 2018
|
Baubeginn
|
III: Quartal 2018
|
Dauer der Maßnahme
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15 Monate
|
Bauende
|
Voraussichtlich IV Quartal 2019
|
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Errichtung einer Stützmauer Obernauer Str. 1 bis 9 in Form einer Betonwand anstelle der vorgeschlagenen Gabionenwand wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 35
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I.
1. Der Entwurfsplanung (Gabionenstützwand) zur Sanierung der Stützmauer Obernauer Straße 1 -9 wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 1.380.900,--
€ brutto umzusetzen.
3. Die zur Realisierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
8. / pl/15/8/17. Volkshochschule Aschaffenburg;
Anpassung der Teilnehmergebühren für Kurse und Veranstaltungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
04.12.2017
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/15/8/17 |
.Beschluss:
Dem vorberatenden Beschluss des Volkshochschulausschusses vom 13. November 2017 wird zugestimmt.
Zur Anpassung der Teilnehmergebühren für Teilnehmer von Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Aschaffenburg wird eine Erhöhung der Teilnehmergebühren um ca. 3% ab Herbstsemester 2018 nach Maßgabe der Gebührentabelle in Anlage 3 beschlossen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / pl/15/9/17. Kongress- und Touristikbetriebe;
Wirtschaftsplan 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
3. Sitzung des Stadthallensenates
|
21.11.2017
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | shs/3/2/17 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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9 | pl/15/9/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Dem Stadthallensenat wurde der Wirtschaftsplan 2018 in der Sitzung am 21.11.2017 zur Beschlussvorlage vorgelegt.
Anlage
Wirtschaftsplan 2018
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2018 (Anlage 4) fest:
2. Plan Kongressbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 870.610,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 102.165,--
Aufwendungen € 1.339.040,-- Deckungsmittel aus € 0,--
Kreditaufnahme
Verlust € 468.430,-- Ausgaben € 102.165,--
3. Plan Touristikbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 97.560,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 18.000,--
Aufwendungen € 561.645,-- Deckungsmittel aus € 0,--
Kreditaufnahme
Verlust € 464.085,-- Ausgaben € 18.000,--
4. Plan Veranstaltungs-Management
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 414.710,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 5.000,--
Aufwendungen € 668.205,-- Deckungsmittel aus € 0,--
Kreditaufnahme
Verlust € 253.495,-- Ausgaben € 5.000,--
5. Gesamtplan
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 1.382.880,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 125.165,--
Aufwendungen € 2.568.890,-- Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme € 0,--
Verlust € 1.186.010,-- Ausgaben € 125.165,--
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja
|
nein
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Es entstehen Folgekosten
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / pl/15/10/17. Kongress- und Touristikbetriebe;
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2017 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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3. Sitzung des Stadthallensenates
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21.11.2017
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ö
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Vorberatend
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3 | shs/3/3/17 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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10 | pl/15/10/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten den Folgeauftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 an die 2016 neu ausgewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Firma Dornbach GmbH, Mainz zu vergeben.
.Beschluss:
I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der
Stadt Aschaffenburg wird die Firma Dornbach GmbH, Wirtschafts- und Steuerberatungs-
gesellschaft, Fort Malakoff, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7
der Betriebssatzung bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Sofern Kosten entstehen:
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja
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nein
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Es entstehen Folgekosten
|
ja
|
nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. / pl/15/11/17. Errichtung der "Armin und Dietlinde Muth Stiftung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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11 | pl/15/11/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hatte mit der dringlichen Anordnung vom 20.07.2016 gegenüber dem Amtsgericht Aschaffenburg - Abteilung für Nachlasssachen, die Annahme der Erbschaft erklärt. Mit Beschluss des Stadtrats vom 19.09.2016 wurde die dringliche Anordnung zur Kenntnis genommen.
Die Erblasserin, Frau Berta Dietlinde Muth, geb. Grimm, geb. am 20.04.1936, verstorben am 19.05.2016, letzte Anschrift: St.-Martinsgasse 2a, 63739 Aschaffenburg hat laut notariellem Testament vom 29.04.2016 die Stadt Aschaffenburg als Alleinerbin eingesetzt. Die Erblasserin war verwitwet und die Ehe kinderlos. Der letzte Wohnsitz der Erblasserin war in Aschaffenburg. Vorher gab es keinen konkreten Bezug der Familie zur Stadt Aschaffenburg.
Die Stadt Aschaffenburg wurde laut notariellem Testament als Alleinerbin eingesetzt, mit der Auflage, das Vermögen als unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung zu verwalten. Die Stiftung soll den Namen „Armin und Dietlinde Muth Stiftung“ führen und ihren Sitz in Aschaffenburg haben. Zweck der Stiftung ist die Förderung von sozial- und/oder vor allem gesundheitlich benachteiligten Kinder und Jugendlichen im Gebiet und Zuständigkeitsbereich der Stadt Aschaffenburg, insbesondere im Städtischen Kinderheim, für welches mindestens 50 % der ausschüttungsfähigen Erträge zu bestimmen sind.
Des Weiteren hat die Erblasserin im Testament vorgesehen, dass wenn die Rendite der Stiftung kleiner als 5 % des Vermögens p.a. ist, das Grundstockvermögen zur Aufstockung bis zu dieser Wertgrenze herangezogen werden kann. Der Stiftungsträger ist im Übrigen verpflichtet, das Vermögen der Stiftung zu erhalten und die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwenden. Durch die Erblasserin wurde ferner bestimmt, dass ein zu bildender Stiftungsrat aus drei Personen besteht, denen ein Vertreter der Stadt Aschaffenburg, der Testamentsvollstrecker und der jeweilige Leiter des städtischen Kinderheims angehören sollen.
Das Testament sieht vor, dass nachdem der Testamentsvollstrecker die Verwertung aller Nachlassgegenstände vorgenommen hat, nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten und Strebekosten, die Stadt einen Barbetrag i.H.v. 70 % hieraus erhält.
Um die Stiftungsgründung noch in diesem Jahr vollziehen zu können, haben sich die Stadt und der Testamentsvollstrecker darauf geeinigt, das Stiftungsvermögen mit einer Abschlagszahlung, die dem endgültigen 70 %-igen Vermögensanteil so weit als möglich nahekommt, zu bestimmen.
Der Testamentsvollstrecker hat hier einen Betrag i.H.v. 4.000.000,- EUR ermittelt. Mit diesem Betrag wird die Stiftung zunächst gegründet.
Die Ausgestaltung der Stiftungssatzung hat sich an den Vorgaben des Testaments orientiert und erfolgte in Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker. Zudem wurden der Satzungsentwurf und die Stiftungserrichtung im Vorfeld auch ausführlich mit dem Finanzamt abgestimmt.
Die Einnahmen und Ausgaben der rechtlich unselbständigen Stiftung werden künftig im städtischen Haushaltsplan in einem eigenen Unterabschnitt ausgewiesen.
.Beschluss:
I. Der Errichtung der „Armin und Dietlinde Muth Stiftung“ (Satzung als Anlage 5) wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
12. / pl/15/12/17. Christian-Schad-Stiftung: Änderung der Satzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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12 | pl/15/12/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Christian-Schad-Stiftung ist eine unselbstständige, nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Stadt Aschaffenburg. Sie wurde am 09.02.2000 mittels Treuhandvertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und Bettina Schad gegründet. Einziges Organ der Stiftung ist der Beirat, dem derzeit Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer, Dr. Heinrich Binder und Stephan Schiller angehören. Das Vermögen der Christian-Schad-Stiftung umfasst den künstlerischen Nachlass mit rund 4.000 Werken und ein Barvermögen in Höhe von rund 395.000 €. Derzeit konzentrieren sich die Aktivitäten der Christian-Schad-Stiftung auf die Herausgabe eines Werkverzeichnisses und den Ankauf von Werken Christian Schads.
Mit Schreiben vom 07.03.2017 teilte das Finanzamt der Stadt Aschaffenburg mit, dass die Stiftungssatzung der Christian-Schad-Stiftung nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung für eine Stiftung entspricht (§ 60 i.V.m. §59 AO).
Da weitere Änderungen der Satzung z. B. hinsichtlich des Museumsstandorts notwendig waren, befasste sich der Beirat in seiner Sitzung am 04.10.2017 mit der Satzung und schlägt dem Stadtrat nachfolgend genannte Änderungen vor:
§ 2 Zweck der Stiftung
2. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht, indem das Werk des Künstlers Christian Schad durch Ausstellungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Hierzu zählt eine Dauerausstellung mit Werken des Künstlers Christian Schad in der als Museum umzubauenden sogenannten Löwenapotheke in im Christian-Schad-Museum Aschaffenburg. …
3. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Stifterin, allen Bürgern die Begegnung mit dem Werk des Künstlers Christian Schad im Christian-Schad-Museum, Aschaffenburg (Löwenapotheke), aber auch in befristeten Ausstellungen in anderen Museen zu ermöglichen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
- Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung.
§ 5 Verpflichtungen und Aufgaben der Stadt Aschaffenburg
1. Die Stadt Aschaffenburg verpflichtet sich, in der sogenannten Löwen-Apotheke das Christian-Schad-Museum einzurichten, und das Gebäude auf ihre Kosten so umzubauen, dass es für die museale Präsentation und Begegnung mit dem Oeuvre Christian Schads geeignet ist. Auf diese Weise stehen in der Löwenapotheke ca. 330 m² Ausstellungsfläche dauerhaft für die Präsentation des Oeuvres Christian Schads zur Verfügung.
2. Die Stadt Aschaffenburg legt dem Beirat jeweils zum 3130.12 06. eines jeden Jahres des Folgejahres einen Bericht vor, der auf der Grundlage eines testierten Vermögensnachweises die Vermögenslage sowie die Mittelverwendung erläutert….
- Die Fristverlängerung ist sinnvoll, weil zum 31.12. noch keine Jahresrechnung vorliegt.
§ 9 Auflösung der Stiftung
Ist die Erfüllung des Stiftungszwecks dauernd unmöglich geworden, so hat der Beirat die Auflösung der Stiftung zu beschließen. In diesem Falle fällt das Stiftungsvermögen an die Stadt Aschaffenburg mit der Auflage, es zur Erfüllung der Stiftungszwecke oder einem dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommenden Zweck zu verwenden.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Aschaffenburg zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Stiftungszwecks.
- Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung
Nach Beschlussfassung des Stadtrats ist die Satzung der Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen. Der vorliegende Änderungsentwurf wurde vorab der Kommunalaufsicht zur Kenntnis gegeben. Es wurden seitens der Regierung keine Einwände geltend gemacht.
Anlage: Entwurf der Neufassung der Satzung der Christian-Schad-Stiftung
.Beschluss:
I. Der Stadtrat erklärt sich mit den vom Beirat der Christian-Schad-Stiftung in der Sitzung am 04.10.2017 vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der Christian-Schad-Stiftung (Anlage 6) einverstanden. Der Satzung in Anlage 6 wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
13. / pl/15/13/17. Änderungen der Satzung der „Gunter Ullrich Stiftung“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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13 | pl/15/13/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss vom 07.04.2014 wurde der Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“ durch den Stadtrat zugestimmt.
Im Rahmen des Prüfberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 bis 2015 wurde bezüglich der „Gunter Ullrich Stiftung“ unter TZ 70 folgende Feststellung getroffen:
„Nach § 4 Abs.1 der Stiftungssatzung wurde die Stiftung neben dem Geldvermögen mit insgesamt 552 graphischen werken, darunter 175 „Holzschnitte“ ausgestattet. Tatsächlich ergeben sich nach den Anlagen, die wesentlicher Bestandteil der Satzung sind, bei den „Hochdrucken“ (Seite 1-18 aber nicht 175, sondern nur 174 graphische Werke.“
Es wurde empfohlen, die Differenz aufzuklären und ggfls. die Stiftungssatzung bei nächster Gelegenheit anzupassen. Die Verwaltung greift diese Empfehlung auf und korrigiert die Zahlen in der Satzung entsprechend.
Gleichzeitig wird noch eine redaktionelle Änderung in § 8 Abs.1 vorgeschlagen.
II.
Die Satzung der „Gunter Ullrich Stiftung“ wird wie folgt geändert:
- § 4 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 4
Stiftungsvermögen
- Die Gunter Ullrich Stiftung wurde mit folgendem Anfangsvermögen ausgestattet:
- dem in der Anlage (die wesentlicher Bestandteil dieser Satzung ist) aufgeführten Bestand von 551 graphischen Werken (174 Holzschnitte, 287 Tiefdrucke und 90 sogenannte „Stuhlbilder“ überwiegend Linolschnitte ).
- Geldvermögen in Höhe von 50.000,-- Euro“
- § 8 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 8
Aufgaben, Beschlussfassung
- Der Beirat überwacht die treuhänderische Verwaltungstätigkeit der Stadt Aschaffenburg und nimmt den jährlichen Geschäftsbericht einschließlich einer Jahresplanung für das kommende Jahr entgegen.“
3. Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben bestehen.
.Beschluss:
I. Den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungsänderungen der „Gunter Ullrich Stiftung“ (Anlage 7) wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
14. / pl/15/14/17. Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen;
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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23.11.2017
|
ö
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Vorberatend
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2 | ws/6/2/17 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
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ö
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Beschließend
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14 | pl/15/14/17 |
.Beschluss:
I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2018, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 8) wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 992.000,00 €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 5.168.000,00 €
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
15. / pl/15/15/17. Anpassung der Beförderungstarife der VAB GmbH zum 01.01.2018;
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.09.2017
- Antrag der KI vom 20.11.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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23.11.2017
|
ö
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Vorberatend
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3 | ws/6/3/17 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
|
ö
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Beschließend
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15 | pl/15/15/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH passt die Beförderungstarife zum 01.01.2018 an.
Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wurde in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.06.2017 zwischen den Gesellschaftern einstimmig beschlossen und die Geschäftsführung wurde beauftragt das beschlossene Tarifblatt der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH, zur Genehmigung bei der Regierung von Unterfranken einzureichen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Zuvor wurde in der Sitzung des Werksenates am 22.06.2017 bzw. des Plenums am 03.07.2017 die Werkleitung ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH eine angemessene Tarifanpassung in der Größenordnung von ca. 2% zu verhandeln.
Das nun vorliegende und mit der Regierung von Unterfranken abgestimmte Tarifblatt sieht eine Anpassung der Beförderungstarife in Höhe von 2,2 % vor.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Anpassung der Beförderungstarife der VAB GmbH ab dem 01.01.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Das ab dem 01.01.2018 gültige Tarifblatt der VAB GmbH wird zur Kenntnis genommen (Anlage 9)
.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
16. / pl/15/16/17. Neue SPNr.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.12.2017
|
ö
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Beschließend
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16 | pl/15/16/17 |
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt folgende ab 08.01.2018 geltenden Öffnungszeiten des Bürgerservicebüros zustimmend zur Kenntnis:
Montag, Mittwoch und Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr (Annahmeschluss 17:00 Uhr)
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Annahmeschluss 18:30 Uhr)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2018 15:52 Uhr