Datum: 19.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/8/1/17 Kunsthalle Jesuitenkirche: Restaurierung des Dachreiters; Baustandsbericht
2pvs/8/2/17 Stadtbuslinien 11 und 15 - Änderung Linienwege
3pvs/8/3/17 Stadtentwässerung; - Sachstandsbericht der Verwaltung
4pvs/8/4/17 Hensbach - Offenlegung im Bereich Seebornstraße / Bachgartenstraße
5pvs/8/5/17 Verkehrsdiskussion Innenstadt; - Antrag der SPD vom 13.10.2014 - Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014 - Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013 (i.V.m. 22.01.2011, 04.02.2016, 01.06.2016)
6pvs/8/6/17 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
7pvs/8/7/17 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
8pvs/8/8/17 Sofortmaßnahmen Radverkehr Würzburger Straße; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.02.2017
9pvs/8/9/17 Godelsberg; - Sanierung Pavillon - Antrag Aschaffenburger Altstadtfreunde vom 06.06.2017
10pvs/8/10/17 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 26.07.2017 wegen "Gehweg Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 03.08.2017

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1. / pvs/8/1/17. Kunsthalle Jesuitenkirche: Restaurierung des Dachreiters; Baustandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 1pvs/8/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Baugeschichte
Die Jesuitenkirche wurde von 1619 bis 1621 im Renaissance-Kirchenstil unter dem Mainzer Kurfürsten Johann Schweikard erbaut. Auf dem Hauptdach sitzt als „einzigartiges Zimmermann-Kunstwerk“ ein sechseckiger Dachreiter mit raffiniert schiefgestellten Holzpfosten. Wegen seines eigentümlichen Aussehens wurde der Dachaufbau das „achte Wunder von Aschaffenburg“ (1) genannt.  (1) Alois Grimm, Aschaffenburger Häuserbuch II
1896 wurde der Dachreiter mit Knopf und Kreuz restauriert und 3 neue Glocken geweiht.
Der Einbau einer Stahlkonstruktion als Tragwerk für die Glocken ist mit großer Wahrscheinlichkeit zur gleichen Zeit durchgeführt worden.
Durch den Luftangriff am 21.11.1944 entstanden schwere Schäden am Mauerwerk und am Hauptgewölbe der Kirche. Die Fotos aus dem Jahr 1945 und 1946 zeigen erstaunlicherweise einen vollkommen intakten Dachreiter auf dem beschädigten Dachstuhl.
Die Stadt Aschaffenburg hat das Kirchengebäude 1969 erworben. Im gleichen Jahr erklärte die Diözese Würzburg den Verzicht auf die sakrale Nutzung. Nach einer umfassenden Innensanierung erfolgte am 04.12.1976 die feierliche Eröffnung der neuen Kulturstätte.
1983 wurde der Haupt-Dachstuhl statisch saniert und der Dachreiter stellenweise repariert. Dabei wurde das Kreuz nach altem Muster durch die Kunstschmiede Schnellenberger, Würzburg rekonstruiert.

  1. Dachreiter – Bauzustand
Die statische Bewertung des sichtbaren Tragwerks wurde im April 2015 vom Ingenieurbüro Wombacher Kempf und Hondl durchgeführt. Die Besichtigung von außen konnte mittels Hubsteiger auf der Nordseite vorgenommen werden. Im Dachstuhl wurden keine größeren Schäden an der sichtbaren Tragkonstruktion festgestellt. Der größte Teil der Tragkonstruktion war jedoch bedingt durch die Schiefer- und Holzschalung nicht sichtbar.
Nach dem Rückbau der abdeckenden Holzschalung konnte der Bauzustand genauer untersucht und bewertet werden. Die vorhandenen Schäden, vor allem an den (konstruktiven) Holzverbindungen waren größer als von außen erkennbar.
Das Alter der Holzkonstruktion wurde durch eine dendrochronologische Untersuchung bestimmt. Die untersuchten Eichenbalken wurden zwischen 1619 und 1624 gefällt.

  1. Maßnahmenbeschreibung
    1. Gerüstbau
Auf der Nordwest-Seite der Jesuitenkirche wurde ein Allroundgerüst bis Unterkante Dachreiter errichtet. Ein Treppenturm und Aufzug erschließt die obere Arbeitsplattform für die Handwerker. Der Dachreiter mit Kreuz wurde vierseitig mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet.
    1. Dokumentation
Als Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme wurde der Dachreiter mit allen Details fotografisch und zeichnerisch dokumentiert, um sicherzustellen, daß es während der Maßnahme zu keinen wesentlichen gestalterischen Änderungen kommen kann. Die Dokumentation war gleichzeitig auch Arbeitsgrundlage für alle beteiligten Handwerker.

    1. Zimmerarbeiten
Die zimmermannsmäßige Restaurierung des Dachreiters, einschließlich Kaiserstiel und Dachschalung erfolgte vor Ort durch die Zimmerei Michael Kunkel aus Waldaschaff.
Alle sichtbaren konstruktiven Holzergänzungen oder Holzaustausche wurden in der Holzart Eiche ausgeführt. Sämtliche Balken die noch ihre Tragwerksfunktion erfüllen blieben erhalten.
Schwierig gestaltete sich jedoch der Austausch eines waagrechten Eiche-Tragbalkens in der Kuppelebene, da die Maßnahme nicht im eingebauten Zustand möglich war. Hierzu musste der obere Dachhelm komplett abgebaut und die senkrechte Laterne mittels Kranwagen abgehoben werden. Nach dem Rückbau war ersichtlich daß der äußerlich intakte Tragbalken durch Wassereinbruch und/oder Insektenbefall innen hohl war und somit keine Tragfunktion mehr übernehmen konnte.
Die komplette Erneuerung der Dachschalungen als Untergrund für die Dachdeckung war ebenfalls Bestandteil des Auftrags.
Außerdem wurde der innere Aufstieg zum Dachreiter durch den Einbau von Handläufen, Laufstegen und Beleuchtung gesichert und verbessert.

    1. Dachdecker- und Spenglerarbeiten
Die Dachdeckung des Dachreiters mit Moselschiefer erfolgte durch die Fa. Klemens Ott aus Miltenberg.
Sämtliche Grate sowie der Dachtisch erhielten eine neue Bleiabdeckung.

    1. Turmkreuz
Das Turmkreuz von 1984 wurde von der Fa. Nietiedt aus Aschaffenburg neu beschichtet und in Teilflächen neu vergoldet.
Auf- und Abbau des Turmkreuzes erfolgte durch die Schlosserei Bergmann aus Aschaffenburg. Die Zeitkapsel wurde mit aktuellen Dokumenten gefüllt und in die Kupferkugel unterhalb des Kreuzes eingelegt.

    1. Anpassungsmaßnahmen
      1. Blitzschutz
Der Anschluß des Dachreiters an die bestehende Blitzschutzanlage führte die Firma GP-Blitzschutz aus Schaafheim aus.

  1. Nebenkosten
Die Nebenkosten verteilen sich auf:
  • Ingenieurbüro Wombacher, Kempf und Hondl, Aschaffenburg, Tragwerksplanung
  • Peter Kunkel, Aschaffenburg, Sachverständiger für das Zimmerhandwerk
  • Marcus Stüben, Bessenbach, Biologe, Gutachten Fledermäuse
  • Edgar Hartmann, Fürth, Dendrochronologische Untersuchung


  1. Termine

Die Bauzeit war mit ca. 2,5 Monaten veranschlagt und von Mai bis Juli 2017 geplant. Die tatsächliche Bauzeit dauerte von Mitte Mai bis Mitte September insgesamt 4 Monate.

  1. Kosten

In den Gewerken Gerüstbau und Dachdeckung konnten die Leistungen genau definiert werden. Dadurch sind die Kosten durch die vorgenommenen Ausschreibungen weitgehend genau bestimmt worden.
Das Gewerk Zimmerarbeiten konnte nur nach Aufwand durchgeführt werden, da der Leistungsumfang nicht bekannt war. Die komplette Holzkonstruktion mit allen konstruktiven Verbindungen war erst nach dem Rückbau der Dachdeckung und Schalung sichtbar.
Die Schäden an der Holzkonstruktion waren durch Witterungseinflüsse und Insektenbefall erheblich.
Die Zimmerarbeiten wurden vorab auf 300 h Stunden geschätzt, tatsächlich erforderlich waren jedoch ca. 1250 h. Die hohe Stundenanzahl ist auch durch den verdrehten Baukörper entstanden. Durch die Verdrehung war jedes einzelne auszutauschende oder ergänzende Holzelement, egal welcher Größe (Balken, Brett, Gesims, Schalung), eine Einzelanfertigung und musste vor dem endgültigen Einbau mehrfach angepaßt werden.
Die Kostenschätzung vom 27.10.2016 belief sich auf 138.500,00 €.
Die Kostenfeststellung vom 01.09.2017 beläuft sich auf 180.000,00 €
       Die Mehrkosten sind ausschließlich in dem Gewerk Zimmerarbeiten angefallen.

7   Förderung

Mit Bescheid vom 24.04.2017 hat das Landesamt für Denkmalpflege einen Zuschuß von 6.000,00 € bewilligt.
Die Bayer. Landesstiftung hat mit Schreiben vom 17.07.2017 eine Zuwendung von 12.000,00 € zugesagt.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Baustandsbericht des Dachreiters an der Jesuitenkirche, mit den Gesamtkosten von 180.000,00 €, zustimmend zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/8/2/17. Stadtbuslinien 11 und 15 - Änderung Linienwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 2pvs/8/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 sind Änderungen im Linienweg der Linien
  • 11 ROB - Damm - Strietwald, Gewerbegebiet und
  • 15 ROB - Bessenbacher Weg - Steubenstraße geplant.

Die vorliegenden Planungen sind mit dem Verkehrsbetrieb abgestimmt.

Linie 11
Aus Bild 1 lässt sich der momentane Linienweg der Linie 11 ablesen.
Bild 1: Linienführung der Linie 11 im Bestand

Dargestellt sind auch die Linie 2 und 24, die ebenfalls diesen Korridor befahren. Ab 2014 fuhr die Linie 11 bedingt durch die Baustellen im Schönbergweg ausschließlich über die Müllerstraße. Zuvor ausschließlich über den Schönbergweg mit Ausnahme von 6 Fahrtenpaaren, die über die Müllerstraße führten.
Die Fahrt über die Müller-, Burchardt- und Schillerstraße ist auf dieser recht kurzen Strecke mit hohen Fahrtwiderständen versehen: der enge Straßenzug Müller- und Burchardtstraße mit seinen Behinderungen durch den ruhenden Verkehr und anschließend drei Lichtsignalanlagen, bei denen an zwei Anlagen links abzubiegen ist. Mit der Erschließung des Dämmer-Tors hat sich der Linienweg und damit die Fahrzeit der Linie 11 zusätzlich erhöht. Die Rückkehr zum ehemaligen Linienweg über den Schönbornweg trägt damit zur Attraktivität und der besseren Erschließung der Friedhof-, Zobel-, Reitzstraße sowie den Schönbergweg selbst bei. Die ehemalige Haltestelle im Schönbergweg wird an gleicher Stelle wieder aktiviert.
Der Nahverkehrsplan sieht die Linie 11 perspektivisch für eine Verlängerung in das Mainaschaffer Gewerbegebiet vor (NVP, LFV-AB-2, S. 170). Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine stringente Linienwegführung.
Mit den Linien 2 und 24 bleibt eine ausreichende Bedienung der Haltestellen Müller- und Burchardtstraße gewährleistet.
Der geplante Linienverlauf ist dem Bild 2 zu entnehmen.
Bild 2: Geplanter Linienweg der Linie 11

Parkordnung im Schönbergweg
Mit der Wiederaufnahme eines regelmäßigen Linienverkehrs im Schönbergweg muss auch die Parkordnung geändert werden, um den dann häufiger auftretenden Begegnungsfall Bus-Pkw oder Bus-Bus/Lkw gerecht zu werden. Dafür kann nur noch auf einer Straßenseite geparkt werden. Im nördlichen Bereich des Schönbergwegs werden die Parkstände von der südlichen Straßenseite auf die nördliche versetzt. Dies entspricht einem ausdrücklichen Wunsch von zwei Gewerbebetrieben in der Schönbergweg, da hierdurch die An- und Abfahrt von den Grundstücken mit größeren Fahrzeugen erleichtert wird. Auf der Nordseite lassen darüber hinaus auch 4 Parkstände zusätzlich einrichten. Die geplante Parkordnung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Dabei kann die vorgeschlagene Änderung im nördlichen Bereich des Schönbergwegs unmittelbar umgesetzt werden. Im südlichen Bereich, zwischen Reitz- und Müllerstraße erfolgt die Änderung mit Inbetriebnahme der Haltestelle im Schönbergweg. Hierdurch kann auf der südlichen Straßenseite nicht mehr geparkt werden.
Linie 15
Der momentane Linienweg der Linie 15 führt stadtauswärts von der Würzburger Straße über die Kneippstraße zum Bessenbacher Weg (s. Bild 3).

Bild 3: Linienführung der Linie 15 im Bestand

Der momentane Linienweg bedingt das Linksabbiegen der Busse von der Würzburger Straße in die Kneippstraße. Hierbei muss sich der Linksabbieger gegen zwei Gegenfahrstreifen durchsetzen. Zur Haupt- und Normalverkehrszeit treten hier regelmäßig Fahrzeitverluste auf. Das Linksabbiegen an der Flachstraße erfolgt über ein eigenes Linksabbiegesignal, das den Bus zusätzlich beschleunigen kann.
Die Linienwegänderung ist explizit im Maßnahmenprogramm des Nahverkehrsplans enthalten (NVP, LFV-AB-4, S. 172). Der geplante Linienweg ist in Bild 4 dargestellt.

Bild 4: Geplanter Linienweg der Linie 15

Mit der neuen Haltestelle in der Flachstraße wird der Campus der Hochschule noch besser erschlossen – das Queren der Würzburger Straße entfällt beim Zugang zur oder von der Haltestelle. In der Kneippstraße entfällt die Haltestelle. Sie wird durch eine neue Haltestelle im Bessenbacher Weg ersetzt.
Mit der neuen Linienführung wird die Musikschule und die Bereiche der Cranachstraße und Altdorferstraße besser als zuvor erschlossen. Die Würzburger Straße zwischen Kneipp- und Gentilstraße sowie der Bereich rund um den Kauflandmarkt liegen dann nicht mehr im 300-Meter-Einzugsbereich der Linie 15. Auf der Würzburger Straße verkehrt aber weiterhin die Linie 5 im 30-Minuten-Takt - überlagert vom 30-Minuten-Takt der Linien 40 und 41.

Die genaue Lage der beiden neuen Haltestellen ist den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die genaue Standortwahl der Haltestellen wird durch den Alleecharakter der Flachstraße und des Bessenbacher Wegs erschwert. Beide Haltestellen bzw. alle vier Haltepositionen befinden sich an Stellen mit langjährigem Baumbestand. Die Ein- und Ausstiegsbereiche werden daher zunächst nur mit einer wassergebundenen Decke hergestellt.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung zur Änderung der Linienwege der Linien 11 und 15 wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem neuen Linienweg der Linie 15 über die Flachstraße und der Anlage von zwei neuen Haltestellen in der Flachstraße und im Bessenbacher Weg wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / pvs/8/3/17. Stadtentwässerung; - Sachstandsbericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 3pvs/8/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Im PVS am 20.06.2017 wurde bei der Vorstellung abwassertechnischer Projekte von den Mitgliedern des Senats der Wunsch geäußert, eine Darstellung der momentanen Abwasser-situation in Aschaffenburg als Bericht zu erhalten. Die Verwaltung kommt diesem Wunsch mit dem nun vorliegenden Bericht nach.

Die Stadtentwässerung ist ein wichtiger Bestandteil der Siedlungswasserwirtschaft. Diese organisiert den Umgang mit Trinkwasser, Betriebswasser, Abwasser und Niederschlagswasser im Umfeld von Siedlungen.

Grundsätzliches Ziel der Stadtentwässerung ist die weitestgehende Reinhaltung der Vorflut-gewässer, in die die einzelnen Bauwerke einleiten. Abwasser wird dabei bei Trockenwetter komplett zur Reinigung in die Kläranlage geleitet, bevor es in das Vorflutgewässer eingeleitet wird.

Bei Regenwetter wird ein bestimmter Anteil des dann anfallenden Mischwassers zwischen-gespeichert und ebenfalls zur Reinigung in die Kläranlage weitergeleitet. Die Bauwerke im Netz sind so konzipiert, dass ein möglichst hoher Anteil des Schmutzwassers dorthin gelangt. Das restliche Mischwasser wird über die Entlastungseinrichtungen der Bauwerke stark verdünnt direkt in das Vorflutgewässer abgeleitet.

Die vorstehenden Angaben gelten für Abwassersysteme, die als Mischsysteme (wie in Aschaffenburg überwiegend vorhanden) konzipiert sind. Neue Siedlungsflächen werden auch in Aschaffenburg als Trennsysteme erstellt, d. h. das Abwasser wird komplett der Kläranlage zugeführt, das Regenwasser wird versickert oder direkt in das Vorflutgewässer abgegeben.

Die Stadtentwässerung an sich gliedert sich wieder in eine Reihe von Handlungsfeldern im öffentlichen Kanalnetz auf:

  1. Kanalsanierung (baulicher Zustand, Gewässerschutz – Grundwasser)

    • Eigenkontrollverordnung (Eigenüberwachung durch TV-Befahrungen, regelmäßige Prüfungen der Bauwerke etc.)
    • Bauliche Sanierungsmaßnahmen Kanalnetz (Inliner, Ersatz von schadhaften Kanälen)

  1. Kanalnetzberechnung (hydraulischer Zustand)

    • Bewertung und Optimierung der Entwässerungssicherheit im öffentlichen Netz
    • Hydraulische Prüfung / Bewertung von RRB (Regenrückhaltebecken)
    • Hydraulische Sanierungsmaßnahmen (primär Kanäle)

  1. Mischwasserbehandlung (Schmutzfrachtentlastung in Vorflutgewässer, Gewässerschutz)

    • Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Aschaffenburg
    • Genehmigungen (für die Bauwerke)
    • Sanierungsmaßnahmen an Entlastungsbauwerken (RÜB – Regenüberlaufbecken, SK – Stauraumkanal, RÜ – Regenüberlauf)
    • Neubauten zur Netzkomplementierung und Schaffung von erforderlichem Speichervolumen (i. d. R. RÜB oder SK)


  1. Situation (und Ausblick) über die Verhältnisse in Aschaffenburg

Nachfolgend eine kurze Auflistung der einzelnen Handlungsfelder und der aktuellen Bearbeitungsstände bzw. der anstehenden Aufgaben:

zu I. Bauliche Kanalsanierung, TV-Befahrungen

Die bauliche Kanalsanierung läuft derzeit überwiegend in geschlossener Bauweise ab, und zwar in den Stadtteilen Innenstadt und Damm (Einbau von Kunststoffinlinern). Einzelne, zu stark beschädigte Abschnitte werden in offener Bauweise ausgewechselt. Insgesamt werden derzeit pro Jahr ca. 1,5 Mio. € für Inliner verausgabt, dazu kommen die beschriebenen Einzelbaumaßnahmen.

Die TV-Befahrungen für das Stadtgebiet sind als Erstbefahrung komplett durchgeführt. Nach der Eigenkontrollverordnung sind die Befahrungen in regelmäßigen Zyklen zu wiederholen.

Die Ergebnisse der TV-Befahrungen und der hydraulischen Kanalnetzberechnung bilden die Basis für Sanierungs- und Auswechselungsarbeiten im Netz. Betrachtet werden stets beide Aspekte, die Sanierung richtet sich an deren Ergebnis aus


zu II. Hydraulische Kanalnetzberechnungen

Die hydraulische Kanalnetzberechnung ist weit fortgeschritten. Derzeit wird noch in Damm, in Obernau und in Teilen der Innenstadt überrechnet. Der Stadtteil Strietwald fehlt als letzter Stadtteil noch.

Das hydraulische Sanierungskonzept im Gesamten und mit Prioritäten wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.


zu III. Mischwasserbehandlung

III.1. Schmutzfrachtberechnungen

Einzugsgebiet Kläranlage Aschaffenburg

Für das Stadtgebiet liegen die komplette Datenaufnahme und die erste Überrechnung vor. Allerdings muss das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage betrachtet werden, also auch die angeschlossenen Gemeinden (Glattbach, Johannesberg (OT Breunsberg), Hösbach (Kernort und einige OT), Goldbach, Haibach sowie das Hafengebiet (besitzt und betreibt ein eigenes Entwässerungsnetz)).

Die Daten der Anschlussgemeinden sind in Bearbeitung und werden in Kürze erwartet. Danach kann die vorliegende Überrechnung, in der für die Anschlußgemeinden derzeit nur fundierte Annahmewerte eingeflossen sind, endgültig abgeschlossen werden.

Die Daten der Schmutzfrachtberechnung sind Grundlage für die Dimensionierung aller Bauwerke der Mischwasserentlastung im Netz.

Gewerbegebiet Obernau

Das Gewerbegebiet Obernau ist entwässerungstechnisch an den Zweckverband (ZV) AMME (Sitz in Elsenfeld) angeschlossen.

Der ZV AMME führt im Moment ebenfalls eine Schmutzfrachtberechnung seines Einzugsgebietes durch. Die Stadt ermittelt hierfür die Werte für das Gewerbegebiet und leitet diese an den ZV AMME weiter. Mit dem Rücklauf der Daten der Überrechnung kann der historische bestehende Regenüberlauf im Gewerbegebiet Obernau dann modernisiert und in diesem Zuge auch neu genehmigt werden.
III.2. Genehmigung von Entlastungsbauwerken im Entwässerungsnetz der Stadt

Die Genehmigung aller Entlastungsbauwerke im Netz ist zwingend erforderlich und wird von Seiten der Aufsichtsbehörden auch verstärkt eingefordert. Die Stadt hat hier ein Programm aufgelegt. Jährlich werden mehrere Genehmigungen neu erstellt oder auslaufende Genehmigungen verlängert. Zwei größere Konzepte, bei denen jeweils mehrere Bauwerke zusammengefasst wurden, sind nachfolgend vertieft erläutert.

III.3. Sanierungsmaßnahmen an Entlastungsbauwerken im Stadtgebiet

Weitergehende Anforderungen an Mischwassereinleitungen in Schweinheim und Gailbach – Hensbachkonzept

Aktualisierte Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ergeben die Berück-sichtigung weitergehender qualitativer Anforderungen an die Mischwassereinleitung in den Hensbach bzw. Gailbach. Hierfür ist 2017 ein Konzept erarbeitet worden, welches im Herbst 2017 im Stadtrat vorgestellt wird.

Gailbach

-Umbau und Sanierung der beiden RÜ / SK in Gailbach
-Baubeginn für die erste Maßnahme (Sanierung RÜ Hofgartenweg) ist noch in 2017
-Die zweite, umfangreichere, Maßnahme (Sanierung und Erweiterung SK Aschaffenburger Str.) folgt in 2018

Schweinheim

-Umgestaltung bzw. Sanierung der RÜ Gailbacher Str. und RÜ Weinbergstr.
-Umgestaltung bzw. Sanierung des RÜ Althohlstr.
-Auflassen der Notentlastung an der Tuchbleiche

Konzept Leider

In Leider sind folgende Punkte abzuarbeiten: Sanierung / Umbau von drei RÜ und dem großen SK Hafenrandstraße. Überprüfung (vor allem auch in Bezug auf die Elektrotechnik) der beiden Hochwasserpumpwerke in der Brunnengasse und auf dem Gelände der Fa. Neher. Sanierung des Schmutzwasserpumpwerkes Tränkgasse sowohl in baulicher wie auch in elektrotechnischer Hinsicht. Die Verwaltung plant hier noch in diesem Jahr eine Konzeptstudie inkl. Überprüfung des Istzustandes (der drei Pumpwerke) zu vergeben.


III.4.1. Beckenbau

Aus den bisher vorliegenden Ergebnissen der Schmutzfrachtberechnung abgeleitet, benötigt die Stadt auf Ihrem Gemeindegebiet künftig noch drei weitere RÜB (mit jeweils ca. 2.000 – 3.000 m³ Speichervolumen).

RÜB Willigisbrücke (kombiniert mit neuer Hebestation für den Mainsammler)

Das Becken wurde grundsätzlich am 20.06.2017 im PVS (betreffend die Aspekte Lage, Ein-passung in die Umgebung, Baufeld) vorgestellt. Am 16.10.2017 folgt die Vorstellung der technischen Aspekte, Kosten und der geplanten Finanzierung im Plenum.
Der Kostenstand liegt bei Gesamtkosten von ca. 15 Mio. € brutto. Diese Kosten werden im Moment nochmals kritisch durchleuchtet, um ggf. Einsparungen realisieren zu können. Das Becken ist derzeit im Planungsstand, die bauliche Realisierung ist für die Jahre 2019 / 2020 vorgesehen. Die Kosten für die Hebestation werden, da im Mainsammler auch Abwasseranteile der Gemeinde Haibach enthalten sind, nach einem Verteilungsschlüssel aufgeteilt.

RÜB Damm (Nähe Gärtnerei Schnarr), ebenfalls kombiniert mit neuer Hebestation für den Hauptsammler Damm

Der Bau dieses Beckens ist momentan für die Jahre 2023 / 2024 vorgesehen. Das neue Hebewerk (für den Hauptsammler Damm) an dieser Stelle ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Stadt und der Anschlussgemeinden und wird über einen Verteilungsschlüssel gemeinsam finanziert.

RÜB Kläranlage

Mit dem RÜB direkt vor der Kläranlage wird die Möglichkeit geschaffen, neben dem benötigten Speichervolumen hier den bisher fehlenden Abschlag in den Main (zum Schutz der Anlage) zu realisieren. Vorgesehener Bauzeitraum 2025 / 2026.


III.4.2. Weitere größere Baumaßnahmen im Stadtgebiet

Die nachfolgenden Maßnahmen wurden bereits alle im Stadtrat thematisiert. Bei b) und c) wurden die Planungen zwischenzeitlich reduziert (Verringerung des Umgriffes, geänderte technische Lösungen).

a) Hochwasserpumpwerk Fischerviertel

Das Projekt soll im Frühjahr 2018 in die Realisierung gehen. Als Gesamtkosten, wie im Stadtrat berichtet, werden ca. 2,25 Mio. € erwartet.

b) Sanierung Entwässerung Haibacher Str. / Zufahrt Klinikum (ehemals Becken Alois-Alzheimer-Allee)

Das Projekt wurde deutlich reduziert. Kernpunkt ist die Sanierung und Umgestaltung der vorhandenen, ungenehmigten, Einleitung in den Krämersgrundbach. Vorgesehen ist eine kosten-günstige Lösung mit Fertigbauteilen, die eine Kostenreduzierung auf ca. 275.000 € mit sich bringt (statt ursprünglich ca. 650.000 €). Vorstellung des neuen Konzeptes im PVS im Oktober 2017.

c) Sanierung Entwässerung Schlossberg

Im Rahmen der konzeptionellen Bearbeitung der Maßnahme ergibt sich eine favorisierte Variante, die eine vergleichsweise einfache technische Ausführung umfasst. Der Projektumgriff kann deutlich reduziert werden. Vorstellung der neuen Planungsüberlegungen im PVS im Winter 2017 / 2018.


  1. Darstellung

Das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, hat die obenstehenden Sachverhalte in wenigen Übersichtslageplänen als Power-Point-Präsentation dargestellt.


  1. Kosten

Die erwarteten Kosten sind für Einzelprojekte, für die bereits eine Kostenschätzung und / oder Kostenberechnung vorliegt, im Text genannt.


  1. Finanzierung

Einzelne Projekte und Planungen sowie Konzepte (die im Stadtrat beschossen sind) sind bereits im Haushalt als Maßnahmen dargestellt.

Neue bzw. in Zukunft deutlich umfangreichere Projekte müssen jeweils, nach Zustimmung im Stadtrat, in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.


Anmerkung:

Der Vortag umfasst nur den Bereich Stadtentwässerung.

Der Themenkomplex Gewässer mit den Unterthemen Gewässerunterhalt, Gewässerumbau und Gewässerausbau sowie der Bereich Hochwasservorsorge (Berechnungen von Hochwasser-ereignissen, Hochwasserschutz, Hochwassersanierung) ist ausgeklammert.

Gleiches gilt für den Themenbereich Kläranlage.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über den aktuellen Planungs- und Projektstand wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/8/4/17. Hensbach - Offenlegung im Bereich Seebornstraße / Bachgartenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 4pvs/8/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Die Stadtverwaltung hat im Jahre 2016 die Bachverrohrung zwischen Tuchbleiche und Bachgartenstraße von einem externen Büro hinsichtlich technischer Mängel prüfen lassen.  Aufgrund der Untersuchungsergebnisse besteht dringend Handlungsbedarf die Verrohrungen unterhalb des Knotens Seebornstraße/Bachgartenstraße zu erneuern. Hiervon sind 2 Haltungen über eine Länge von ca. 50 m betroffen. Die Prüfergebnisse zeigen große Mängel am Kastenbauwerk auf, die, die Standsicherheit beeinträchtigen. Aus Sicherheitsgründen musste eine Nutzungseinschränkung (Verbot für Schwerverkehre) angeordnet werden. Zusätzlich sind Schäden nachweisbar, die weitere Folgeschäden bzw. Schadensausbreitungen auf andere Bauteile erwarten lassen. Aufgrund der Prüfungsauswertung (nach DIN 1076) befindet sich das Bauwerk in einem nicht ausreichenden Bauzustand, sodass eine Instandsetzung dringend erforderlich ist. Hiervon betroffen sind auch marode Ver- und Entsorgungsleitungen im Durchflussquerschnitt.
Der Hensbach, der aus dem Häsbach übergeht, ist ein Gewässer III. Ordnung und fällt somit in die niedrigste Kategorie der Gewässerordnung. Die mittlere Wassertiefe des Hensbach liegt im Planungsbereich bei ca. 1-1,5 m.
Die Stadtverwaltung hat begonnen zu prüfen, ob eine Offenlegung des Hensbaches im Knoten Seebornstraße/ Bachstraße/ Bachgartenstraße technisch realisierbar ist.
Das zu betrachtende Planungsgebiet liegt zwischen der Ebersbacher Straße und der Einmündung Seebornstr./ Rosenstraße im südwestlichen Stadtteil Schweinheims und hat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von ca. 3000 Kfz/Tag. Die Straße Am Gerbersgarten ist verkehrsberuhigter Bereich und stellt eine Fußgängerverbindung zur Marienstraße, dem Ortzentrum von Schweinheim dar.
Das Wasserwirtschaftsamt stimmt einer Instandsetzung der Verrohrung des Gewässers grundsätzlich nicht zu, weil dies nicht mehr dem Wasserhaushaltsgesetz entspricht. Daher hat die Verwaltung eine Konzeptstudie erstellt, wie der betroffene kritische Bachabschnitt wieder geöffnet werden könnte. Planungsgrundlage war dabei das Ziel alle bestehenden Grundstückszufahrten und Verkehrsbeziehungen zu erhalten. Ist man bereit einzelne Verkehrsbeziehungen zum Beispiel durch Einbahnstraßenregelungen aufzugeben, wird der Entwurfsspielraum deutlich größer, auch kann der Aufwand für die neu zu errichtenden technischen Bauwerke verringert werden. Dies führt zu Kostenreduzierungen.
Das Erscheinungsbild des Kreuzungsbereichs Bachstraße/Bachgartenstraße/Seebornstraße ist heute ausschließlich von Asphaltflächen geprägt. Der Straßenraum macht daher keinen besonderen einladenden Eindruck. Eine Aufenthaltsqualität am ehemaligen „Dorfbach“ besteht nicht. Bei einer Offenlegung des Hensbachs könnte dagegen eine „Grüne Oase“ entstehen. Die Offenlegung des Bachs hätte daher ökologische, hydrologische und städtebauliche Vorteile. Grundsätzlich ist die Offenlegung auch erheblich preiswerter als die Instandsetzung oder Veränderung technischer Bauwerke.
Die Planungsstudie sieht vor im Anschluss an das offene Gewässerbett, den Bach offen weiter zu führen bis zu einer neuen Verbindungsbrücke zwischen Seebornstraße/Rosengasse und Bachgartenstraße. Hinter dieser neuen Brücke entsteht nochmals bis zum Ende des maroden Verrohrungsbauwerks ein offenes Gewässerbett. Dieses zweite Teilstück muss auf Grund der Platzverhältnisse und der Schleppkurven durch technische Hilfsmittel unterstützt werden. Es sind Gabionenwände einzubauen, die sich begrünen lassen.
Das Gewässerbett selbst wird mit Kies- und Steinschüttungen ausgefüllt und im Bereich der Brücke mit Wasserbausteinen befestigt. Unterhalb der Brücke könnte für den Fußgänger eine Querungsmöglichkeit mit Trittsteinen entstehen, die das Gewässer erlebbar macht, ähnlich wie an der Aschaffaue in Damm.

Der gesamte Umzubauende Straßenbereich sollte als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet und mit einer angemessenen Stadtmöblierung mit Bänken u. Ä. versehen werden. Einzelne Straßenbäume können ebenfalls gepflanzt werden. Diese Ausführung würde den bestehenden Schleichverkehr über Bachstraße/Seebornstraße zur Innenstadt zusätzlich beschränken und damit zu einer Verkehrsberuhigung des Quartiers beitragen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Hensbach - Offenlegung im Bereich Seebornstraße / Bachgartenstraße" aufgrund des CSU- Antrages vom 15.09.2017 (Anlage 1) abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/8/5/17. Verkehrsdiskussion Innenstadt; - Antrag der SPD vom 13.10.2014 - Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014 - Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013 (i.V.m. 22.01.2011, 04.02.2016, 01.06.2016)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 5pvs/8/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass
Am 07.03.2017 wurde im Planungs- und Verkehrssenat erstmals diese Vorlage eingebracht.
Die Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder war der Meinung, dass die Vorschläge der Verwaltung noch einmal im Stadtrat diskutiert werden sollen und beauftragte die Verwaltung einen weiteren Stadtratsworkshop zur Verkehrsdiskussion Innenstadt durchzuführen.
Dieser Workshop fand am 19.05.2017 im großen Sitzungssaal statt. Bei diesem wurden die Planungsziele und das vorgeschlagene Verfahren im Grundsatz bestätigt.
In der vorliegenden Beschlussvorlage, die im Wesentlichen der Vorlage vom 7.3.2017 entspricht, sind die Ergebnisse dieses Workshops ergänzt.

I. Einleitung/Handlungslage:
Seit den 1960er Jahren hat sich das Stadtbild von Aschaffenburg deutlich verändert. Ist der Verkehr, der überwiegend PKW-Verkehr war, damals scheinbar unkontrolliert durch alle Straßen der Innenstadt geflossen, so fand in den vergangenen Jahrzehnten durch verschiedene Maßnahmen eine deutliche Regulierung und Lenkung des Verkehrsgeschehens statt. Durch die Einrichtung der Fußgängerzone in der Herstallstraße, den Landingtunnel, die Errichtung von Parkgaragen oder auch den Platzgestaltungen am Schloss und Theater gewann die Stadt deutlich an Attraktivität und an Aufenthaltsqualität.
Viele Hauptverkehrsstraßen verliefen damals vierspurig durch die Innenstadt.
Die Goldbacher Straße entlang der Citygalerie, die Würzburger Straße, die Hanauer Straße innerhalb des Rings, die Platanenallee und die Ludwigstraße sind heute gute Beispiele, wie durch Rückbau von Fahrspuren und eine neue Spuraufteilung, z.B. mit Busspur und Radverkehrsstreifen die Innenstadt positiv verändert wurde. Durch derartige Maßnahmen konnte schließlich auch die Verkehrsmenge des motorisierten Verkehrs durch die Innenstadt reduziert werden. Zum Beispiel hat sich der Verkehr auf der Platanenallee in den letzten 20 Jahren von ca. 21.900Kfz am Tag auf heute ca. 16.600Kfz am Tag reduziert. Auch in der Hofgartenstraße fahren heute ca. 4.000 Kfz und in der Landingstraße 3.500 KFZ am Tag weniger als im Jahr 2000.
Auch Maßnahmen, wie die Neugestaltung der Frohsinnstraße mit Drehung der Fahrtrichtung, trugen zu mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt bei.
Mit der Zunahme der Motorisierung und steigender PKW-Nutzung hat aber auch der motorisierte Verkehr insgesamt in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Damit einhergehen Belastungen wie Lärm und Luftschadstoffe.
Der Verkehr ist heute zudem differenzierter. Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Genauso differenziert wird heute der Verkehrsraum betrachtet. Es werden unterschiedliche Ansprüche an den Straßenraum gesetzt. Dadurch entsteht teilweise ein Konkurrenzdruck zwischen motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Verkehr, Radverkehr, Fußgänger und ruhendem Verkehr. Jede Verkehrsart beansprucht zu Recht Raum für sich.
Mit dem Bau der Ringstraße und dem 2002 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan, der alle Verkehrsarten berücksichtigte, wurden für die Stadt Aschaffenburg verkehrsplanerische Zielvorstellungen formuliert und beschlossen.
Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird über das Hauptstraßennetz bestehend aus Ring und Radialen gebündelt. Dadurch wird die Innenstadt von Verkehr entlastet und kann weiter an Aufenthaltsqualität gewinnen.
Im Juli dieses Jahres wurde der letzte Abschnitt des Hauptstraßennetzes, die Bahnparallele (=Nordring), eröffnet. Nach der Inbetriebnahme begann sofort der Umbau der Schillerstraße so dass weiterer Verkehr aus den Innenstadtstraßen auf den Ring und die Bahnparallele verlagert wird. Damit ergibt sich die einmalige Chance, die Straßenräume der innerstädtischen Straßen so zu gestalten und zu ordnen, dass sie den Verkehrsbedürfnissen des Umweltverbundes  gerecht werden. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für den KFZ-Ziel- und Quellverkehr muss dabei auf jeden Fall sichergestellt bleiben.
Diese Aufgabenstellung wurde in einem breiten Dialog mit vielen gesellschaftlichen Gruppen erörtert. Dazu wurde im Januar 2016 eine Diskussion über die Zukunft des Verkehrsgeschehen in der Innenstadt eingeleitet. Wichtig dabei war es, zunächst die Meinungsäußerungen der Bürger einzuholen sowie die Vorstellungen einzelner Gruppierungen in die Öffentlichkeit kennenzulernen bevor über konkrete Planungsvorschläge diskutiert wird.

II. Vorgehen und Umsetzung der Verkehrsdiskussion Innenstadt:
Im Dialog der Beteiligten und Betroffenen sollte ein breiter Konsens erreicht werden, welchen Stellenwert der Kfz-Verkehr, der ÖPNV, der Radverkehr, der Fußgänger und der Wirtschaftsverkehr heute haben sollen und welche Chancen damit für den Wohn-, Kultur-, Handels- und Dienstleistungsstandort Innenstadt verbunden sind.
Der Dialogprozess bestand bisher aus fünf Veranstaltungen.
Als Auftaktveranstaltung wurde das Diskussionsforum „Verkehrsentwicklung Innenstadt“ im Januar 2016 in der Stadthalle durchgeführt. Verschiedene Interessensgruppen (ADFC, VCD, Handelsverband, IHK, Altstadtfreunde, Stadtwerke) stellten ihre Überlegungen einer zukünftigen Verkehrsgestaltung und Verkehrsorganisation der Öffentlichkeit vor.
Es wurden zwei Stadtratsworkshops im Juni 2016 und Mai 2017 und ein Bürgerworkshop im September 2016 durchgeführt. Stadträte und Bürger erhielten in diesen Veranstaltungen jeweils die gleichlautende Aufgabe städtebauliche Qualitäten sowie Hindernisse und Handlungsfelder bei unterschiedlicher Wahrnehmung des öffentlichen Raumes herauszuarbeiten.
Bei einem Runden Tisch im Oktober 2016 erhielten die Interessensgruppen aus dem Diskussionsforum noch einmal die Möglichkeit sich über allgemeine Ziele und besondere Maßnahmen zur Verkehrsentwicklung der Innenstadt auszutauschen.
Die konzeptionelle Vorbereitung sowie die Moderation der ersten 4 Veranstaltungen erfolgten durch Herrn Wilfried Kaib. Die Verwaltung übernahm die organisatorische Begleitung.

III. Ergebnisse der 5 Veranstaltungen

III.A. Zweiter Stadtratsworkshop am 19.05.2017
Der zweite Stadtratsworkshop am 19.05.2017 diente den Stadträtinnen und Stadträten dazu, die Planungsziele, Handlungsansätze und konkrete Lösungsvorschläge nochmals zu vertiefen und zu diskutieren, sowie Visionen eines zukunftsfähigen Aschaffenburgs zu formulieren, um daraus ein Leitbild für das weitere Vorgehen in der Verkehrsdiskussion Innenstadt ableiten zu können.
Zu Beginn des Workshops wurden die Ergebnisse der vorangegangenen Veranstaltungen sowie die vorhandenen Konzepte nochmals zusammengefasst und vorgestellt. Dabei wurden die ausgearbeiteten Planungsziele von den anwesenden Stadträtinnen und Stadträte gewichtet.
Einstimmig hoher Priorität wurden die Ziele
  • Städtebauliche Aufenthaltsqualität erhalten und stärken
  • Umweltverbund stärken (Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV)
  • Durchgangsverkehr reduzieren

zugeordnet. Bei den anderen Zielen gingen die Meinungen auseinander.
Neben Entwicklungstrends, die sich weltweit im Zusammenhang mit Mobilität und Mobilitätsverhalten abzeichnen wie Elektromobilität, digitaler Wandel, online-Handel oder auch autonomes Fahren wurden auch kommunale Handlungsansätze diskutiert. Unter der Fragestellung „Wie wirken sich die Entwicklungstrends auf Aschaffenburg aus“ und was sollte diesbezüglich in Aschaffenburg angestoßen und entwickelt werden, um zukunftsfähig zu bleiben, wurden die Themen Stellplatzmanagement, Wirtschaftsverkehre, Ausbau und Förderung des ÖPNV, Beschränkung des Individualverkehrs in der Innenstadt, Siedlungsplanung und Städtebau, Interkommunale Kooperation, Verkehrsmanagement / Mobilitätsberatung und Reduzierung der Verkehrsbelastungen (Immissionen) angesprochen. Dazu kamen weitere unterschiedliche Anregungen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (siehe Protokoll). Im Allgemeinen ging es dabei hauptsächlich um die Stärkung und Ausbau des Umweltverbundes und mögliche Umstrukturierungen des Straßenraumes.
Konkrete Lösungsansätze bezogen auf die einzelnen Handlungsfelder (Ökologie, Einzelhandel/Gastronomie/Dienstleistung, Barrierefreiheit, Stadtgestaltung/Aufenthaltsqualität, Lieferverkehr, Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV und KFZ) waren unter anderen mehr Begrünung und nicht kommerzielle Platzgestaltung aber auch Ausweitung von Ausschankflächen und Außengastronomie. Das Zentrum sollte weitestgehend barrierefrei gestaltet sein und Fußgänger und Radfahrer sollten Vorrang haben. Auch der ÖPNV soll durch verschiedene Maßnahmen noch attraktiver werden, um mehr Menschen zum Umsteigen auf den ÖPNV zu bewegen. Zum Thema Lieferverkehr wurde über eine stärkere E-Mobilität sowie bestimmte Einfahrt-Verbote in der Innenstadt nachgedacht.
An verschiedenen konkreten Innenstadtbereichen wurden Maßnahmen zur Stärkung des Fußgängerverkehrs vorgeschlagen, wie die Ausweitung von Fußgängerzonen, Reduzierung von Fahrspuren, Straßenzüge für den Umweltverbund oder breitere Fußgängerüberquerungen.

Zukunftsvision: Aschaffenburg 2040 – eine zukunftsfähige Stadt
Aus den Formulierungen der anwesenden Stadträtinnen und Stadträte lässt sich folgende Zukunftsvision für Aschaffenburg ableiten:
Im Jahr 2040 ist die Gesellschaft von Aschaffenburg, weniger, älter und bunter. Umweltbewusstsein und ökologisches Denken bestimmen das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Der öffentliche Raum dient dem Menschen und nicht dem Auto. Er ist angepasst an den Demografischen Wandel und steht verschiedenen Nutzungen der Bevölkerung zur Verfügung. Die Verkehrswege sind sicher und in einem guten Zustand. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, d.h. auf welche Art und Weise Wege zurückgelegt werden, ist vielfältig. Aufgrund vielfältiger Lebensbereiche, Alltagsorte und Lebensphasen legen Bürgerinnen und Bürger viele Wege zurück. In Bewegung sein und flexibel bleiben wollen nimmt zu. Der ÖPNV trägt entscheidend dazu bei, dass dies allen gewährleistet wird. Die Vielfalt ist möglich, da unterschiedliche Verkehrsmittel gleichberechtigt sind.
Durch die Reduzierung motorisierter Verkehre sind die Wohnqualität sowie die Aufenthaltsqualität im Zentrum erhöht. Davon profitieren Gastronomie und Einzelhandel.
Aufgrund dieser Aspekte erstrahlt die Innenstadt in einem neuen Flair, der auch Besucherinnen und Besucher anzieht.

III.B Ergebnisse aus den vorangegangenen Veranstaltungen
Städtebauliche (Aufenthalts-)Qualitäten der Innenstadt sichern und stärken
In allen Veranstaltungen wurde betont, dass es bereits durchaus große Qualitäten in der Innenstadt gibt, an denen festzuhalten ist. Einige Plätze, Grünanlagen und das Mainufer sind für die Teilnehmer Orte zum Wohlfühlen. Diese Qualitäten zu erhalten und zu stärken sollte ein Schwerpunkt der zukünftigen Planungen sein. Des Weiteren wurden Handlungsfelder und Potentiale aufgezeigt, durch welche die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden kann.
Als eine wichtige Hauptachse für Fußgänger wurde der Straßenzug von der Oberstadt-Dalbergstraße, Herstallstraße, Frohsinnstraße bis zum Hauptbahnhof herausgestellt. Diese Achse sollte nach Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer funktional und stadträumlich gestärkt werden. Auch die Verkehrs- und städtebauliche Situation im Bahnhofsquartier ließe sich noch weiter verbessern. Handlungsbedarf wird auch in der Fußgängerzone selbst sowie in den Übergängen zwischen den Quartieren gesehen.

Umweltverbund stärken (Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV)
Allgemein lässt sich aus den Beiträgen aller Veranstaltungen zusammenfassen, dass insbesondere bei Fußgänger- sowie Radverkehrsverbindungen Handlungsbedarf gesehen wird. Die Aufenthaltsqualität kann für beide Verkehrsarten in einigen Straßenräumen optimiert werden. Die Durchlässigkeit für Fußgänger- und Radverkehr an bestimmten Knotenpunkten und Straßenzügen sollte verbessert werden, um die Wege mit möglichst wenigen Unterbrechungen zurücklegen zu können. Dadurch soll sowohl das Radfahren als auch das zu Fuß gehen wieder attraktiver gemacht werden.
Im Bürgerworkshop kam zum Ausdruck, dass für eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung, ein Schwerpunkt auf den Fuß- und Radverkehr gelegt werden soll.

Durchgangsverkehre reduzieren
Der mit Ringschluss und der Fertigstellung der Bahnparallele prognostizierte geringere Durchgangsverkehr durch die Innenstadt wird als Chance für mehr Aufenthaltsqualität gesehen. Der Durchgangsverkehr sollte aber noch weiter reduziert werden.
Die Erreichbarkeit der Innenstadt auch aus dem Umland (ob mit ÖPNV oder MIV) muss sichergestellt sein. Die Innenstadt lebt von Kunden aus den umliegenden Landkreisen.
Staus und Störungen im gesamten Verkehrsfluss sollten minimiert werden. Dies gilt für alle Verkehrsarten.
Aus Sicht des Einzelhandels dürfen Maßnahmen für eine Verkehrsart nicht zu Lasten einer anderen gehen. In diesem Punkt gingen die Meinungen im Dialogprozess auseinander. Wieviel kann für den Umweltverbund getan werden und wie weit darf der MIV dadurch beeinträchtigt werden?
Der ADFC bringt z.B. Vorschläge, wie durch Einbahnstraßenregelung oder Unterbrechung von Straßenzügen für den MIV dieser an Attraktivität verliert, den Umweltverbund dafür stärkt. Die Zufahrt für den MIV bleibt aber dennoch bestehen. Der Handelsverband setzt dagegen verstärkt auf ein Miteinander und eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten z.B. durch Tempo 30-Regelungen auf allen Innenstadtstraßen. Dadurch wird der MIV zwar gebremst aber nicht behindert, der Radverkehr kann sicher im Straßenverkehr mitfließen.

Stärkere Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
In den beiden Workshops kam auch die Meinung zum Ausdruck, dass es in vielen Bereichen der Stadt bereits ausreichend Regelungen gebe, die insbesondere den KFZ-Verkehr reduzieren bzw. verlangsamen sollten. Allerdings hielten sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgegebenen Verkehrsregeln, wie Tempo 30, Verkehrsberuhigung oder Park-/Halteverbote. Auch bei Radfahrern werden Verkehrsverstöße festgestellt. Mehrfach wurde gefordert, die Verkehrsregeln besser zu überwachen.

Attraktivitätssteigerung des Wohn-, Einkaufs-, Dienstleistungs-, und Kulturstandortes Innenstadt
Allen Veranstaltungen war gemeinsam, dass den Teilnehmern viel an einer lebenswerten und attraktiven Innenstadt liegt. Vorgesehene Maßnahmen sollten eine Steigerung der Aufenthaltsqualität mit sich bringen und die Innenstadt als Anziehungspunkt für Bewohner, Bürger und Besucher auch in Zukunft darstellen. Die Erreichbarkeit muss daher für alle Verkehrsarten sichergestellt sein, der Verkehr sollte aber stadtverträglich abgewickelt werden.

Zusammenfassung:
Insgesamt wurde in der gesamten Diskussion um die Innenstadt deutlich, dass es dabei nicht allein um Maßnahmen zur Verkehrsorganisation geht sondern um die zukünftige Innenstadtgestaltung. Eine isolierte Betrachtung der Verkehrsorganisation ist eine zu vereinfachte Sichtweise der Problematik. In der Diskussion muss die Innenstadt mit all ihren Facetten und unterschiedlichen Nutzungen miteinbezogen werden. Somit sind Lösungen zur Verkehrsorganisation in eine städtebauliche Gesamtlösung zu integrieren.
Konsens bei allen Beteiligten in allen Veranstaltungen war, die Ringstraße als Chance wahrzunehmen und die Innenstadt weiter aufzuwerten.
Vorhandene Untersuchungen und fachspezifische Gutachten, die bisher i.d.R. nur einen Teilbereich an Nutzungen der Innenstadt abgedeckt haben (Verkehr, Städtebau, Einzelhandel, etc.) sollen nun mit neu aufgezeigten Aspekten verknüpft werden.
Eine detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Veranstaltungen ist dem jeweiligen Protokoll zu entnehmen.

IV. vorhandene fachspezifische Gutachten:
Im Laufe der letzten 15 Jahre wurden für die Innenstadt einige fachspezifische Gutachten mit unterschiedlichen fachlichen und räumlichen Schwerpunkten erstellt:
2002:        Verkehrsentwicklungsplan 2002 (VEP) mit der Vertiefung „Verkehrskonzept Innenstadt“
2003:        Vorbereitende Untersuchungen Nördliche Innenstadt
(Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel)
2010:        Vorbereitende Untersuchungen und Integriertes Stadtentwicklungskonzept Innenstadt
       (Sanierungsgebiet Innenstadt)
2010:        Einzelhandelsgutachten
2011:        1. Lärmaktionsplan
2014:        Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept Oberstadt und Mainufer (Sanierungsgebiet Oberstadt und Mainufer)
2015:        Radverkehrskonzept
2016:        Entwurf des 2. Lärmaktionsplans
Allen Fachgutachten ist das grundlegende Ziel gemeinsam, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen und die Attraktivität zu stärken, sei es durch eine stadtverträgliche Abwicklung des Verkehrs, Reduzierung der Lärmimmissionen, Stärkung der Verkehrsarten des Umweltverbundes, attraktive städtebauliche Gestaltung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit. Grundlegende Widersprüche sind zwischen keinen der Gutachten zu erkennen.
In allen Gutachten immer wieder genannt wird der Bereich rund um den Herstallturm (Weißenburger Straße/Goldbacher Straße/Herstallstraße). Hier wird durchgängig eine Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger empfohlen. Die städtebauliche Verknüpfung von Bahnhofsviertel zum Hauptgeschäftsbereich wird hervorgehoben.
Ein weiterer Handlungsschwerpunkt, der übergreifend angesprochen wird, ist der Bereich Landingstraße/Dalbergstraße/Herstallstraße. Auch hier wird in einigen der Gutachten auf die wichtige Verbindung zwischen Geschäftsbereich und Altstadt/Oberstadt verwiesen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtsituation vorgeschlagen. Die Aufenthaltsqualität sowie die Querungssituation sollen unter Berücksichtigung des Busverkehrs aufgewertet werden, auch im Bereich Freihofsplatz. Zudem ist die Situation für Lieferverkehre (Ladezonen) zu verbessern und Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich.
Insgesamt wird in den Gutachten die Empfehlung gegeben, die stadträumlichen Übergänge zwischen den Quartieren zu stärken und insbesondere für Fußgänger besser zu verknüpfen, aber auch die Durchgängigkeit für den Radverkehr zu optimieren. Die Erreichbarkeit für Bus-, Liefer-, sowie Ziel- und Quellverkehre muss aber ebenso gewährleistet sein.
Diese Punkte zeigen auch eine Übereinstimmung zu den Handlungsschwerpunkten, die in den Veranstaltungen der Verkehrsdiskussion Innenstadt genannt wurden.
Hier wurde, wie bereits beschrieben, ebenso die Verbesserung von Durchlässigkeit und Aufenthaltsqualität für Rad- und Fußverkehr benannt sowie die Achse zwischen Hauptbahnhof und Rathaus, auf der sich die Übergänge am Herstallturm und Freihofsplatz befinden, als wichtige Fußgängerverbindung hervorgehoben.
Neben den gerade genannten Handlungsschwerpunkten, die eine Schnittmenge in allen Gutachten darstellen, werden in den einzelnen Untersuchungen weitere fachbezogene Handlungsfelder und Maßnahmen im jeweiligen Untersuchungsgebiet aufgezeigt. Diese haben in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Verkehrsentwicklung der Innenstadt. Daher sollten weitere Maßnahmen aus den einzelnen Gutachten zwar in einem Gesamtkonzept der Innenstadt berücksichtigt werden, können aber weiterhin weitestgehend unabhängig voneinander angegangen werden.



V. vorhandene Konzeptideen zur Verkehrsorganisation in der Innenstadt
Durch die vorliegenden fachspezifischen Gutachten sowie die im Laufe der Verkehrsdiskussion Innenstadt vorgebrachten weiteren Ideen wird aufgezeigt, wie eine zukünftige Verkehrsorganisation in der Innenstadt aussehen kann. Alle Konzeptansätze, sei es Rücknahme von Fahrspuren, Einrichtungsfahrbahnen, bauliche Barrieren oder Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen haben das gemeinsame Ziel, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und den Verkehr durch die Innenstadt stadtverträglicher zu gestalten.
Dadurch sollen bestehende städtebauliche (Aufenthalts-)Qualitäten der Innenstadt erhalten, neue geschaffen und der Umweltverbund (Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV) gestärkt werden. Die Erreichbarkeit des Wohn- und Einkaufstandortes Innenstadt soll sichergestellt bleiben.
Insgesamt soll eine Attraktivitätssteigerung des Wohn-, Einkaufs-, Dienstleistungs-, und Kulturstandortes Innenstadt erreicht werden.
Diese prägenden gemeinsamen Planungsziele werden in dem Beschluss Nr. 2 nochmals benannt.
Eine detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Konzeptideen und Planungen liegt der Beschlussvorlage als Anhang bei.
(VEP 2002, Vorbereitende Untersuchungen Nördliche Innenstadt 2003, ISEK 2010, RVK, ADFC, HBE (Einzelhandel), VCD, Altstadtfreunde, Stadtwerke)
Alle Gutachten und Ideen stellen bisher jedoch fachspezifische Betrachtungen der Innenstadt dar.
Diese Gutachten und Konzeptideen müssen nun auf Grundlage der in der Verkehrsdiskussion genannten Planungsziele überprüft und zu einem neuen umfassenden Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.

VI. Empfehlungen für die weitere Bearbeitung
Der Verkehrsentwicklungsplan von 2002 formulierte wesentliche Ziele und Maßstäbe. Nach 15 Jahren ist festzustellen, dass viele der zentralen Maßnahmen insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz, bei der Verkehrsberuhigung, dem Bewohnerparken, im ÖPNV mit dem ROB umgesetzt wurden. Beim sogenannten Verkehrskonzept Innenstadt stehen zahlreiche Maßnahmenumsetzungen aber noch aus bzw. brauchen eine planerische Vertiefung.
Um die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, bestehende Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Verkehrsraum zu sichern sowie neue zu schaffen, den Umweltverbund zu stärken, Durchgangsverkehre zu reduzieren und die Erreichbarkeit der Innenstadt sicherzustellen, soll daher aus den verschiedenen fachspezifischen Gutachten, Planungsansätzen, Konzeptideen und Vorschlägen aus der Verkehrsdiskussion Innenstadt ein für die Umsetzung geeignetes Gesamtkonzept entwickelt werden. Dabei sind die Auswirkungen auf andere Verkehrsarten und Nutzungsansprüche an die Innenstadt zu betrachten. Die dargestellten Konzeptideen und Entwürfe aus der Verkehrsdiskussion Innenstadt sowie aus den Fachgutachten sind dabei auf ihre verkehrsplanerische Machbarkeit hin zu prüfen und Wiedersprüche aufzuzeigen.
Das hierfür geeignete Vorgehen ist die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans 2002 für die Innenstadt (Verkehrskonzept Innenstadt). Für die Fortschreibung soll ein externer Gutachter beauftragt werden. Die bereits eingebrachten Vorschläge sollen von ihm beurteilt und ggf. mit zusätzlichen Planungsansätzen vervollständigt werden. Hierbei spielen insbesondere folgende Aspekte und Fragestellungen ein Rolle:


Wie wirkt sich eine veränderte (neue) Verkehrsführung konkret aus auf

  • die Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsarten,
  • das Verkehrsverhalten,
  • den Einzelhandel, die Gastronomie und den Dienstleistungssektor,
  • den Lieferverkehr (Andienung der Geschäftsbereiche),
  • die Ökologie (Lärmbelastung, Feinstaub, Stadtklima),
  • die Verkehrsmittelwahl der Bürger/Nutzer (Modal Split),
  • die Verkehrssicherheit und die Soziale  Sicherheit,
  • die Barrierefreiheit,
  • die Aufenthaltsqualität
  • den Wohnstandort Innenstadt und die
  • die Gestaltung des Stadtbildes/Stadtraumes?

Wie lassen sich die Ziele umsetzten und wo sind welche Kompromisse zu diskutieren?
Gibt es weitere und neue wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse, die bei der Verkehrsorganisation zu berücksichtigen sind? (u.a. bei der Neuorganisation des Anliefersystems, des Parkraummanagement und bei Car Sharing)
Die Ergebnisse (ggf. Varianten) sind vergleichend zu bewerten. Am Ende ist von dem Gutachter ein städtebauliches- und verkehrsplanerisches Gesamtkonzept vorzulegen das Vorschläge möglicher Verkehrsführungen für die Innenstadt beinhaltet. Für räumliche Teilbereiche (Vertiefungsabschnitte) sollen konkrete Projekte mit Maßnahmenvorschläge herausgearbeitet werden.
Als Vertiefungsabschnitte sind insbesondere zu betrachten:
- der Bereich Herstallstraße/Weißenburger Str/Goldbacher Str
- die Verkehrsführung Friedrichstraße/Weißenburger Str
- der Bereich Herstallstraße/Landigstraße/Dalbergstraße
- das Bahnhofsviertel und
- die Luitpoldstraße mit dem Kreuzungen Treibgasse und Steingasse

Zeitschiene und Kosten:
Für die Bearbeitung des neuen Verkehrsentwicklungsplans Innenstadt mit den Vertiefungsabschnitten werden insgesamt 12 Monate veranschlagt. Das Honorar wird auf  ca. 40.000€ netto geschätzt.

Anlagen auf der Stadtrats-CD:
  • Zusammenfassende Darstellung der vorliegenden Konzepte zur Verkehrsorganisation in der Innenstadt
  • Protokolle der 5 Veranstaltungen zur Verkehrsdiskussion Innenstadt

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Verkehrsdiskussion Innenstadt mit den seit 2016 durchgeführten vier Veranstaltungen Diskussionsforum, Stadtratsworkshop, Bürgerworkshop und Runder Tisch, sowie den 2. Stadtratsworkshop vom 19.05.2017 zur Kenntnis.
2. Aus den Ergebnissen der Verkehrsdiskussion werden folgende Planungsziele abgeleitet:
- städtebauliche (Aufenthalts-)Qualitäten der Innenstadt erhalten und stärken
- Umweltverbund stärken (Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV)
- Durchgangsverkehre reduzieren
- Erreichbarkeit des Wohn- und Einkaufstandortes Innenstadt sicherstellen
- Stärkere Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Attraktivitätssteigerung des Wohn-, Einkaufs-, Dienstleistungs- und Kulturstandortes Innenstadt
und in einer Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans für die Innenstadt umgesetzt.
Dabei sollen insbesondere die in den letzten Jahren erarbeiteten vorliegenden sektoralen Fachgutachten sowie die neu eingebrachten Vorschläge zur Verkehrsführung in der Innenstadt aus der Verkehrsdiskussion Innenstadt verkehrsplanerisch überprüft und daraus ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Innenstadt erstellt werden, das verkehrliche, stadträumliche und funktionelle Ziele benennt.
Diese Fortschreibung soll durch ein externes Planungsbüro in einer Arbeitsgemeinschaft aus Stadt- und Verkehrsplaner erfolgen.

3. Bei der Fortschreibung des VEP Innenstadt sollen für räumliche Teilbereiche (Vertiefungsabschnitte) auch konkrete Maßnahmen und Projekte ausgearbeitet werden.
Als Vertiefungsabschnitte sind insbesondere zu bearbeiten:
1. der Bereich Herstallstraße/Weißenburger Str./Goldbacher Str.
2. die Verkehrsführung Friedrichstraße/Weißenburger Str.
3. der Bereich Herstallstraße/Landigstraße/Dalbergstraße
4. das Bahnhofsviertel und
5. die Luitpoldstraße mit den Kreuzungen Treibgasse und Steingasse

Die planerischen Leistungen werden ausgeschrieben. Die Verwaltung kalkuliert mit Kosten von ca. 40.000,-- €. Als Bearbeitungszeit werden 12 Monate angesetzt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans Innenstadt Kosten- und Leistungsangebote einzuholen und die Vergabe vorzubereiten.
5. Über den Fortgang der Arbeiten sowie das weitere Verfahren ist halbjährlich ein Zwischenbericht zu geben, erstmals im Februar 2018.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / pvs/8/6/17. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 6pvs/8/6/17
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.10.2017 ö Beschließend 16pl/12/16/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand

Das Verfahren zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Schneebergstraße“ zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) steht nun vor der „öffentlichen Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB.
Nachdem der Stadtrat am 16.11.2015 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ gefasst hatte, wurde diese durch Bürgeranhörung am 22.02.2016 und durch öffentlichen Aushang des vom Stadtrat gebilligten Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans im Zeitraum vom 15.02. bis 07.03.2016 absolviert.

Im Ergebnis der Bürgeranhörung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde deutlich, dass die Interessenslagen in der Bürgerschaft auseinander gehen und sich teils auch entgegen stehen: Einige Bürgerinnen und Bürger sahen sich durch einen Bebauungsplan hinsichtlich des selbstbestimmten Umgangs mit ihrem Grundstück und dessen Entwicklung bzw. Bebaubarkeit unnötig und ungerechtfertigt beschränkt – anderen Bürgerinnen und Bürgern waren die angedachten Regelungen noch zu weit gefasst und zu großzügig hinsichtlich baulicher Entwicklungsmöglichkeiten.
In seiner Sitzung am 03.04.2017 nahm der Stadtrat bereits den Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis, beschloss daraufhin die Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den einfachen Bebauungsplan und beauftragte die Verwaltung, auf Basis des Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB vorzunehmen. Dieser Beteiligungsschritt der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 12.05. bis 23.06.2017 getätigt.

Unter Würdigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde nun der Vorentwurf des einfachen Bebauungsplans überarbeitet und liegt jetzt in der aktualisierten Fassung vom 04.09.2017 vor. Sofern der Stadtrat diesen Planentwurf billigt und die Verwaltung entsprechend beauftragt, soll als nächstes die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.


zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Abstimmung mit der Nachbargemeinde

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die Abstimmung mit der Nachbargemeinde (hier: Gemeinde Haibach) wurde im Zeitraum vom 12.05. bis zum 23.06.2017 durchgeführt (vgl. Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in der Anlage dieser Beschlussvorlage).
Sie hat zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen unverändert beibehalten werden kann und lediglich punktuell zu korrigieren oder zu ergänzen ist.


Zu 2:        Billigung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 05/31 „Schneebergstraße“ vom 04.09.2017 folgt nach wie vor den Planungszielen des Aufstellungsbeschlusses:

  • Erhalt der Grundstruktur des vorhandenen Gebietes mit seiner offenen Bauweise und (weitgehend) freigehaltenen, gärtnerisch genutzten und begrünten Innenzonen
  • Festsetzung von Baufenstern unter Berücksichtigung der im Bestand vorherrschenden Baufluchten und Bautiefen
  • Eröffnung moderater Entwicklungsspielräume unter Beachtung der am Bestand orientierten Obergrenzen der Gebäudegrundflächen, Gebäudehöhen und Vollgeschosse
  • Anwendung der Abstandsflächenvorschriften der BayBO
  • Erhalt großer, standortgerechter Laubbäume auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (außerhalb der Baufenster)

Durch Ausweisung von eng am Bestand orientierten Baufenstern, festgesetzt durch Baugrenzen, werden Bautiefen zwischen 20m und 35m (Abstand der hinteren Baugrenze zur Erschließungsstraße) eröffnet. Innerhalb dieser Bautiefen können Hauptgebäude platziert werden. Mit Ausnahme des nordöstlichen Gebietsabschnitts werden innenliegende Freiflächen von den Baufenstern ausgenommen und als „nicht überbaubare Flächen“ festgesetzt. In diesen dürfen keine Hauptgebäude errichtet werden, allenfalls Nebenanlagen. Innerhalb dieser nicht überbaubaren Flächen sind große, standortgerechte Laubbäume mit einem Stammdurchmesser von mind. 30cm dauerhaft zu erhalten oder bei Abgängigkeit (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit) zu ersetzen.
Hauptgebäude, die im Gebietsteil nördlich der Schneebergstraße errichtet (oder erweitert) werden, dürfen eine Gebäudegrundfläche von höchstens 300qm erreichen. Südlich der Schneebergstraße darf diese maximale Gebäudegrundfläche 250qm betragen (diese Maßzahlen entsprechen unverändert den maximalen Gebäudegrundflächen aus dem Vorentwurf des einfachen Bebauungsplans).
Praktisch im gesamten Plangebiet sind II Vollgeschosse zulässig, zusätzlich können hier das Dachgeschoss (evtl. auch als Vollgeschoss und ausnahmsweise bei Einzelhäusern auch als „Staffelgeschoss“) und ggf. ein Untergeschoss an der Hangseite ausgebaut werden, wobei die maximal zulässigen Wandhöhen bis zur Traufe bergseitig höchstens 7,50m über Geländeniveau und talseitig höchstens 9m über Geländeniveau betragen dürfen.
In Anlehnung an vorhandenen Bestand sind entlang der Schweinheimer Straße im Abschnitt zwischen Odenwald- und Schneebergstraße drei Vollgeschosse bei Wandhöhen bis zur Traufe von bergseitig höchstens 8,50m und talseitig höchstens 10m möglich.
Eine aufgelockerte Bebauung wird durch Festsetzung einer „offenen Bauweise“ gesichert. Fast im gesamten Plangebiet ist im Rahmen der offenen Bauweise die Errichtung von (freistehenden) Einzelhäusern oder von (einseitig grenzständigen) Doppelhäusern zulässig. Im nordwestlichen Gebietsteil an der Schweinheimer Straße sind alle Gebäudetypen der offenen Bauweise möglich, also auch Hausgruppen bis zu einer Gesamtlänge von höchstens 50m.
Dachformen sollen nicht festgelegt werden – zulässig sind Dächer mit Neigungen bis maximal 45°.
Die Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung sind anzuwenden. Das unterstützt den Erhalt einer aufgelockerten Bebauungsstruktur und sichert die natürliche Belichtung und Belüftung.
Schließlich werden die vorhandenen Erschließungsstraßen sowie der Fußweg zwischen Odenwald- und Haidbergstraße als Verkehrsflächen festgesetzt.

Mit Überarbeitung des Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans wurden in der aktualisierten Entwurfsfassung vom 04.09.2017 neben redaktionellen Korrekturen ohne inhaltliche Bedeutung folgende Änderungen vorgenommen:
  • Ausgehend von einer Anregung aus der Bürgeranhörung wurde die vordere Baugrenze im Abschnitt Schneebergstraße 20-26 und 25-35 jeweils an die Straßenbegrenzungslinie (Gehweghinterkante) gelegt.
  • Beidseits der von der Odenwaldstraße zur Haidbergstraße führenden Treppenanlage wurden die Baugrenzen mit identischen Abständen (jeweils 4m) zur Verkehrsfläche dieses Fußgängerbereichs versehen.
  • Für die Errichtung von Staffelgeschossen an Stelle von typischen (ausgebauten) Dachgeschossen wurde eine ausnahmsweise Zulässigkeit in den Planentwurf aufgenommen. Die textliche Festsetzung hat folgenden Wortlaut:
    „Ausnahmsweise sind in den Baugebieten Staffelgeschosse (Geschosse, die ganz oder teilweise hinter die Außenwände des darunter liegenden Geschosses zurückspringen) als drittes Vollgeschoss zulässig, wenn sie auf Einzelhäusern in offener Bauweise errichtet werden und maximal 65% der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses überdecken und eine Höhe von höchstens 4m (gemessen von Oberkante Rohdecke des darunter liegenden Geschosses bis Oberkante Dachhaut bzw. Attika) aufweisen.“
  • Die maßgebende Größe der Laubbäume für das außerhalb der überbaubaren Flächen festgesetzte Baumerhaltungsgebot wurde nun mit einem Stammdurchmesser von mindestens 30cm bestimmt (vorher: 30 cm Stammumfang). Damit wird den im Rahmen, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen und das Erhaltungsgebot gilt verpflichtend nur für entsprechend stattliche Laubbäume.
  • In den Textteil des Bebauungsplanentwurfs wurden Hinweise zum Umgang mit Munitionsfunden und zum Umgang mit Funden von Bodenaltertümern aufgenommen.


Zu 3:        Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der nun anstehende Verfahrensschritt ist die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie soll durch Aushang des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 incl. Begründung für die Dauer (mindestens) eines Monats erfolgen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 04.09.2017 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Schneebergstraße“ zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2.        Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 für das Gebiet „Schneebergstraße“ zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) mit Begründungsentwurf gleichen Datums wird gebilligt.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 für das Gebiet „Schneebergstraße“ zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) mit Begründungsentwurf gleichen Datums die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 4

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7. / pvs/8/7/17. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 7pvs/8/7/17
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.10.2017 ö Beschließend 15pl/12/15/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand

Das Verfahren zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) steht nun vor der „öffentlichen Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB.
Nachdem der Stadtrat am 16.11.2015 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ gefasst hatte, wurde diese durch Bürgeranhörung am 07.03.2016 und durch öffentlichen Aushang des vom Stadtrat gebilligten Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans im Zeitraum vom 29.02. bis 21.03.2016 absolviert.

Im Ergebnis der Bürgeranhörung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde deutlich, dass die Interessenslagen in der Bürgerschaft auseinander gehen und sich teils auch entgegen stehen: Einige Bürgerinnen und Bürger sahen sich durch einen Bebauungsplan hinsichtlich des selbstbestimmten Umgangs mit ihrem Grundstück und dessen Entwicklung bzw. Bebaubarkeit unnötig und ungerechtfertigt beschränkt – anderen Bürgerinnen und Bürgern waren die angedachten Regelungen noch zu weit gefasst und zu großzügig hinsichtlich baulicher Entwicklungsmöglichkeiten.
In seiner Sitzung am 03.04.2017 nahm der Stadtrat bereits den Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis, beschloss daraufhin die Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den einfachen Bebauungsplan und beauftragte die Verwaltung, auf Basis des Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB vorzunehmen. Dieser Beteiligungsschritt der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 12.05. bis 23.06.2017 getätigt.

Unter Würdigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde nun der Vorentwurf des einfachen Bebauungsplans überarbeitet und liegt jetzt in der aktualisierten Fassung vom 04.09.2017 vor. Sofern der Stadtrat diesen Planentwurf billigt und die Verwaltung entsprechend beauftragt, soll als nächstes die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.


zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Abstimmung mit der Nachbargemeinde

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die Abstimmung mit der Nachbargemeinde (hier: Gemeinde Haibach) wurde im Zeitraum vom 12.05. bis zum 23.06.2017 durchgeführt (vgl. Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in der Anlage dieser Beschlussvorlage).
Sie hat zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen unverändert beibehalten werden kann und lediglich punktuell zu korrigieren oder zu ergänzen ist.


Zu 2:        Billigung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 05/32 „Nördlich Seebornstraße“ vom 04.09.2017 folgt nach wie vor den Planungszielen des Aufstellungsbeschlusses:

  • Erhalt der Grundstruktur des vorhandenen Gebietes mit seiner offenen Bauweise und (weitgehend) freigehaltenen, gärtnerisch genutzten und begrünten Innenzonen
  • Festsetzung von Baufenstern unter Berücksichtigung der im Bestand vorherrschenden Baufluchten und Bautiefen
  • Eröffnung moderater Entwicklungsspielräume unter Beachtung der am Bestand orientierten Obergrenzen der Gebäudegrundflächen, Gebäudehöhen und Vollgeschosse
  • Anwendung der Abstandsflächenvorschriften der BayBO
  • Erhalt großer, standortgerechter Laubbäume auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (außerhalb der Baufenster)

Durch Ausweisung von eng am Bestand orientierten Baufenstern, festgesetzt durch Baugrenzen, werden Bautiefen zwischen 20m und 30m, auf der Gemeinbedarfsfläche eine Bautiefe bis 60m (Abstand der hinteren Baugrenze zur Erschließungsstraße) eröffnet. Innerhalb dieser Bautiefen können Hauptgebäude platziert werden. Es werden innenliegende Freiflächen von den Baufenstern ausgenommen und als „nicht überbaubare Flächen“ festgesetzt. In diesen dürfen keine Hauptgebäude errichtet werden, allenfalls Nebenanlagen. Innerhalb dieser nicht überbaubaren Flächen sind große, standortgerechte Laubbäume mit einem Stammdurchmesser von mind. 30cm dauerhaft zu erhalten oder bei Abgängigkeit (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit) zu ersetzen.
Hauptgebäude, die nördlich der Sonnenstraße, im Abschnitt zwischen Tulpenstraße und dem Fußweg zwischen Matthäus- und Sonnenstraße, errichtet (oder erweitert) werden, dürfen eine Gebäudegrundfläche von höchstens 250qm erreichen. Im übrigen Plangebiet darf diese maximale Gebäudegrundfläche 200qm betragen (diese Maßzahlen entsprechen unverändert den maximalen Gebäudegrundflächen aus dem Vorentwurf des einfachen Bebauungsplans).
Praktisch im gesamten Plangebiet sind II Vollgeschosse zulässig, zusätzlich können hier das Dachgeschoss (evtl. auch als Vollgeschoss und ausnahmsweise bei Einzelhäusern auch als „Staffelgeschoss“) und ggf. ein Untergeschoss an der Hangseite ausgebaut werden, wobei die maximal zulässigen Wandhöhen bis zur Traufe bergseitig höchstens 7,50m über Geländeniveau und talseitig höchstens 9m über Geländeniveau betragen dürfen. In Anlehnung an den vorhandenen Bestand sind entlang der Bergstraße im Abschnitt zwischen Sonnen- und Seebornstraße Wandhöhen bis zur Traufe von höchstens 8,00m möglich.
Eine aufgelockerte Bebauung wird durch Festsetzung einer „offenen Bauweise“ gesichert. Fast im gesamten Plangebiet ist im Rahmen der offenen Bauweise die Errichtung von (freistehenden) Einzelhäusern oder von (einseitig grenzständigen) Doppelhäusern zulässig. Im Gebietsteil zwischen der Sonnen- und Seebornstraße sind alle Gebäudetypen der offenen Bauweise möglich, also auch Hausgruppen bis zu einer Gesamtlänge von höchstens 50m.
Dachformen sollen nicht festgelegt werden – zulässig sind Dächer mit Neigungen bis maximal 45°.
Die Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung sind anzuwenden. Das unterstützt den Erhalt einer aufgelockerten Bebauungsstruktur und sichert die natürliche Belichtung und Belüftung.
Schließlich werden die vorhandenen Erschließungsstraßen sowie der Fußweg zwischen Sonnen- und Seebornstraße als Verkehrsflächen festgesetzt.

Mit Überarbeitung des Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans wurden in der aktualisierten Entwurfsfassung vom 04.09.2017 neben redaktionellen Korrekturen ohne inhaltliche Bedeutung folgende Änderungen vorgenommen:
  • Südlich der Sonnenstraße wurden die Baufenster auf eine einheitliche Tiefe von 22m gebracht (vorher in Teilen nur 20m).
  • Am Leidersbacher Gässchen und südlich der Gemeinbedarfsfläche der Matthäuskirche wurden die Baugrenzen begradigt und die betreffenden Baufenster geringfügig vergrößert.
  • Zwischen Sonnenstraße und Seebornstraße wurde ein vorhandener Kanal in seiner Trasse durch eine Fläche zur Begründung von Leitungsrechten planungsrechtlich in Zeichnung und Text gesichert.
  • Für die Errichtung von Staffelgeschossen an Stelle von typischen (ausgebauten) Dachgeschossen wurde eine ausnahmsweise Zulässigkeit in den Planentwurf aufgenommen. Die textliche Festsetzung hat folgenden Wortlaut:
    „Ausnahmsweise sind in den Baugebieten Staffelgeschosse (Geschosse, die ganz oder teilweise hinter die Außenwände des darunter liegenden Geschosses zurückspringen) als drittes Vollgeschoss zulässig, wenn sie auf Einzelhäusern in offener Bauweise errichtet werden und maximal 65% der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses überdecken und eine Höhe von höchstens 4m (gemessen von Oberkante Rohdecke des darunter liegenden Geschosses bis Oberkante Dachhaut bzw. Attika) aufweisen.“
  • Die maßgebende Größe der Laubbäume für das außerhalb der überbaubaren Flächen festgesetzte Baumerhaltungsgebot wurde nun mit einem Stammdurchmesser von mindestens 30cm bestimmt (vorher: 30 cm Stammumfang). Damit wird den im Rahmen, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen und das Erhaltungsgebot gilt verpflichtend nur für entsprechend stattliche Laubbäume.
  • In den Textteil des Bebauungsplanentwurfs wurden Hinweise zum Umgang mit Munitionsfunden und zum Umgang mit Funden von Bodenaltertümern aufgenommen.


Zu 3:        Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der nun anstehende Verfahrensschritt ist die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie soll durch Aushang des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 incl. Begründung für die Dauer (mindestens) eines Monats erfolgen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung vom 04.09.2017 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2.        Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) mit Begründungsentwurf gleichen Datums wird gebilligt.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) mit Begründungsentwurf gleichen Datums die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 6

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8. / pvs/8/8/17. Sofortmaßnahmen Radverkehr Würzburger Straße; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 8pvs/8/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadtauswärts

Bauliche Sicherung des Geh- und Radweges von der Ringstraße bis zum Beginn des Schutzstreifens auf der Fahrbahn

Problemlage
Unter der Prämisse einer möglichst effektiven Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Hauptausfahrtstraße Würzburger Straße gibt es ab der Ringstraße stadtauswärts einen getrennten Geh- und Radweg für ca. 80m. Mit jeweils knapp 1,5m für jeden Wegeanteil sind die Mindestwerte für Fuß- und Radverkehr nur über die Einstufung als kurzzeitige Engstelle erfüllt. Auf diesen 80m gibt es mehrere Ladengeschäfte sowie eine Bushaltestelle. In diesem gesamten Bereich wird der Geh- und Radweg im Regelfall von Kraftfahrzeugen beparkt. Durch halbseitiges oder vollständiges Parken auf dem Geh- und Radweg wird der Radverkehr auf den Fußgängerbereich oder auf die Fahrbahn verdrängt. Es entstehen Gefährdungen für alle Verkehrsteilnehmer und häufige Streitigkeiten zwischen Bürgern. Es sind zahlreiche Beschwerden und Hinweise eingangen.
Verbesserungsvorschlag
Da eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleistet werden kann, ist eine bauliche Sicherung zur Nutzbarkeit des Seitenbereichs für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich. Die gegebenen Minimalbreiten müssen zumindest dauerhaft zur Verfügung stehen, selbst wenn sie durch den Einbau der Sicherungsmaßnahmen noch weiter verschmälert werden. Analog zur unteren Würzburger Straße sollen die gleichen Einbauten erfolgen und verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf den Seitenbereich auffahren und andere Verkehrsteilnehmer behindern können.

Die baulichen Sicherungsmaßnahmen wurden im Arbeitskreis Verkehr besprochen und im Rahmen eines Ortstermins am 21.07.2017 zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei konkretisiert und weiterentwickelt. Zum 30.08.2017 hatte die Verwaltung alle anliegenden Geschäftsbetreiber eingeladen, um die Notwendigkeit der Maßnahme vor Ort darzustellen und zu erörtern.

Das Fehlen von Parkplätzen in diesem Bereich wurde von den Geschäftsbetreibern thematisiert. Im Bestand sind ab dem Autohaus Schmitt 10 markierte Parkplätze vorhanden, das Parken ist mit Parkscheibe für 2 Std. frei, werktags von 8-20 Uhr. Die Geschäftsbetreiber haben die Idee einer Liefer- und Abholzone analog zur unteren Würzburger Straße (Kreisverkehr vor der Apotheke) aufgegriffen und wünschen, dass möglichst viele dieser 10 Parkplätze als Liefer- und Abholzone ausgewiesen werden. Entweder mit eingeschränkten Halteverbot oder einem verkürzten Parkscheiben-Parken. Angepasst an die Öffnungszeiten der Bäckerei Wissel (06:15 – 18:30 Uhr) ergab sich zudem der Wunsch, die zeitliche Regelung zudem möglichst früh beginnen zu lassen.

Diesen Interessen der Geschäftstreibenden stehen aber die Einschränkungen der Anwohner gegenüber, denn eine große Liefer- und Abholzone schränkt deren Parkmöglichkeiten ein. Der frühe Beginn ist ebenfalls problematisch für Anwohner. Eine Abwägung der nachvollziehbaren Interessen der Geschäftsbetreiber, der Anwohner und der passierenden Radfahrer und Fußgänger ist erforderlich. Diese muss zu Gunsten der Verkehrssicherheit gemacht werden, was eine eindeutige Regelung und eine relativ große Liefer- und Abholzone erforderlich macht.

Der Kompromissvorschlag der Verwaltung sieht deshalb vor, die untersten 4 Parkplätze direkt vor dem Autohaus Schmitt zu einer Liefer- und Abholzone umzuwandeln, die werktags von 6:30 - 18 Uhr gilt.


II Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadteinwärts

Prüfung Radverkehrsführung mit Kombistreifen vor dem Knoten Ringstraße
Freigabe Gehweg für den Radverkehr

Problemlage
Unter der Prämisse der Leistungsoptimierung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Würzburger Straße gibt es stadteinwärts keine Radverkehrsanlage. Der Seitenbereich ist ab der Flachstraße stadteinwärts lediglich 2,1m bis 2,5m breit. Eine Benutzungspflicht oder eine Trennung von Rad- und Gehweganteil sind nicht möglich. Zwangsläufig muss straßenverkehrsrechtlich der Radverkehr ausschließlich auf der Fahrbahn stattfinden. Durch die Fahrstreifenaufteilung in der Zufahrt zum Ring führt dies dazu, dass der Radverkehr mit dem Ziel Innenstadt formal in der Mitte fahren muss. Dies ist mit hohen Gefahren verbunden und führt zu Behinderungen des Kraftfahrzeugverkehrs. Zudem kann der Ringradweg legal nicht erreicht werden. Aus all diesen Gründen verhält sich wegen des hohen Kfz-Aufkommens in der Praxis nur eine Minderheit regelkonform.

Verbesserungsvorschlag Kombistreifen
Die Verwaltung hat sich intensiv mit der neuen Radverkehrsführung eines „Kombistreifens“ beschäftigt und auf die vorliegende Situation in der Würzburger Straße übertragen.

Durch die Markierung eines Fahrrad-Piktogramms mit Geradeaus-Pfeil kann in der Rechtsabbiegespur (Kombistreifen) die Verkehrssicherheit und auch die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung maßgeblich erhöht werden. Die Teilgruppe der Radfahrer mit dem Fahrziel Innenstadt können dann auf der Fahrbahn am rechten Fahrbahnrand bleiben, um dennoch geradeaus zu fahren. Dies nutzen bereits heute ortskundige Alltagsradfahrer. Eine ähnliche Situation findet sich in Aschaffenburg in der Weißenburger Straße stadtauswärts, wo vor der Duccastraße der Radverkehr auf der Fahrbahn im Rechtsabbiegestreifen stattfindet, um dann aber nicht nach rechts in die Duccastraße abzubiegen, sondern weiter geradeaus auf einer Radverkehrsanlage zu fahren.

Bei der Umsetzung in der Würzburger Straße soll stadteinwärts eine Plantafel auf diese neue Fahrmöglichkeit für den Radverkehr hinweisen und alle Verkehrsteilnehmer informieren. Es folgen die Piktogramm-Markierungen jeweils vor den Rechtsabbiege-Pfeilen des Kfz-Verkehrs. Ein kurzer Radfahrstreifen über dem Ring entsteht durch die Ummarkierung einer bestehenden Sperrfläche und leitet den Radverkehr weiter geradeaus zur Furt über den Wittelsbacher Ring.

Zusätzlich soll ab der Flachstraße der Gehweg für Radfahrer freigegeben werden. Damit wird ein legaler Anschluss an den Ringradweg hergestellt. So kann sich dann der langsame und sicherheitsbedürftige Anteil am Radverkehr legal im Seitenbereich bewegen. Die Beschilderung als Gehweg bringt Klarheit, dass der Fußverkehr die vorherrschende Verkehrsart im Seitenbereich ist. Die Freigabe für Radverkehr erlaubt aber bei angepasster Geschwindigkeit eine Mitbenutzung.

Beispiele und Empfehlungen
Diese Art der Radverkehrsführungen ist wie einst die Freigabe von Einbahnstraßen noch nicht als Standardfall in der STVO vorgesehen. Sie bringt aber bei hochbelasteten Knoten mit breiter Aufteilung einzelner Richtungsfahrstreifen die genannten Sicherheitsvorteile. Der Kombistreifen wird bereits in größeren Städten (Frankfurt / Leipzig / Heidelberg) mit Erfolg angewendet. Es sind dort keine Erhöhung der Unfallzahlen festzustellen. Die Stadt Mainz hat ihrerseits mit einer „Piktogrammkette“ den Deutschen Fahrradpreis 2017 gewonnen (http://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/preistraeger/fachpreis.html). Auch die AGFK-Bayern nennt diese Kombistreifen als Umsetzungsmöglichkeit für mehr Sicherheit im Radverkehr (http://www.agfk-bayern.de/kombistreifen-fur-rechtsabbiegende-kfz-und-geradeausfahrende-radfahrer).

Die Anpassung dieser Führungsform an die Gegebenheiten in der Würzburger Straße wurde gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Tiefbauamt in mehreren Besprechungen und Ortsterminen erarbeitet und weiterentwickelt. Anfängliche Bedenken, dass innerhalb des Rechtsabbiegestreifens ein Überholen und Schneiden des Radverkehrs stattfinden könnte, wären aufgrund des schmalen Abbiegestreifens, der relativ hohen Geschwindigkeit des Radverkehrs auf der Fahrbahn sowie der relativ geringen Geschwindigkeit des abbiegenden Kfz-Verkehrs nicht zu erwarten.

Im Ergebnis wäre die vorliegende Planung unter den gegebenen räumlichen Voraussetzungen und der Beibehaltung der aktuellen Fahrstreifenaufteilung die bestmögliche Lösung, um allen Radfahrergruppen ein besseres Angebot zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen
Die Polizei kann das Projekt wegen der fehlenden Verankerung in der StVO und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit im Schadensfall nicht unterstützen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, zunächst lediglich den Gehweg ab der Flachstraße stadteinwärts für den Radverkehr freizugeben.

Die Verwaltung nimmt die vorliegende Planung und die positiven Erfahrungen aus anderen Städten zum Anlass, über die AGFK-Bayern und die Oberste Baubehörde für die Schaffung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Grundlagen zu werben.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sofortmaßnahmen Radverkehr

I        Bauliche Sicherung Geh- und Radweg stadtauswärts
II        Freigabe Gehweg für Radverkehr stadteinwärts

an der Würzburger Straße im Bereich Hochschule zeitnah umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / pvs/8/9/17. Godelsberg; - Sanierung Pavillon - Antrag Aschaffenburger Altstadtfreunde vom 06.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 9pvs/8/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Pavillon am Godelsberg war als Aussichtspavillon auf die Stadt Aschaffenburg errichtet worden und ist nicht in die Denkmalschutzliste eingetragen.
Aufgrund des sehr starken und hohen Bewuchses ist die Sichtachse und somit die ursprüngliche Funktion nicht mehr gegeben. Über eine Sanierung des Pavillons wurde in der Vergangenheit des Öfteren diskutiert, aber die Maßnahme wurde nie umgesetzt.
Mittlerweile befindet sich der Pavillon in einem sehr schlechten Zustand und muss gesichert und saniert werden, um ihn weiterhin nutzen zu können.

Die Holzkonstruktion ist weitgehend zerstört. Dies gilt sowohl für die flächigen Außenbauteile, Dachschindeln und Brüstungsverschalung als auch für die einzelnen Tragelemente wie Sparren, Kreuzbalkenlage, Stützen und Kopfbänder.
Das Bauwerk ist auf einem Mauerwerksblock gegründet, der durch Wurzelstücke und Witterungseinflüsse die notwendige Standsicherheit nicht mehr gewährt.

Um den Pavillon in dieser Konstruktion wiederherzustellen und zu erhalten, muss der Bruchsteinblock als Tragwerk frostsicher durch entsprechende Auffüllungen ertüchtigt, die losen Steine gefestigt und die Fugen neu verbandelt werden. Die in unmittelbarer Nähe stehenden Bäume und Sträucher sind incl. Wurzeln zu entfernen.
Innerhalb des Pavillons ist eine konstruktiv bewehrte Stahlbetonplatte anzuordnen, die Holzkonstruktion ist komplett zu erneuern.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 34.000 €. Für die Umsetzung der Maßnahme wären die Mittel im Haushalt 2018 bereit zu stellen.

.Beschluss:

I. Der Planungs – und Verkehrssenat nimmt die Planung für die Sanierung des Pavillons am Godelsberg zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten: 34.000,--

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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10. / pvs/8/10/17. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 26.07.2017 wegen "Gehweg Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 03.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2017 ö Beschließend 10pvs/8/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 26.07.2017 wegen "Gehweg Würzburger Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 03.08.2017 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2018 09:15 Uhr