Datum: 06.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Kultur- und Schulsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1kss/2/1/17 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
2kss/2/2/17 10-Punkte-Plan Bildungsleitplan
3kss/2/3/17 Fortführung der laufenden Förderprogramme
4kss/2/4/17 Einrichtung einer Planungsgruppe "Bildung in Aschaffenburg"
5kss/2/5/17 Information über den 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung; - Antrag UBV-Stadtratsfraktion vom 09.01.2017
6kss/2/6/17 Bericht über die Gründung einer Kinderschutzgruppe im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
7kss/2/7/17 Information über das Online-Beratungskonzept „U25“ zur Suizidprävention von jungen Menschen; - Antrag UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2017
8kss/2/8/17 Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht
9kss/2/9/17 Bekanntgabe des nächsten Sitzungstermins

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1. / kss/2/1/17. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 1kss/2/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Frühjahrsvollversammlung des Stadtjugendrings Aschaffenburg wurde am 27.04.2017 eine neue Vorsitzende gewählt und löste damit den bisherigen Vorsitzenden ab. Dies erfordert die entsprechende Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:

Die Vorsitzende des Stadtjugendrings Aschaffenburg, wird Nachfolgerin des bisherigen Vertreters des Stadtjugendrings.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / kss/2/2/17. 10-Punkte-Plan Bildungsleitplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 2kss/2/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zehn-Punkte-Plan zur weiteren Umsetzung der Bildungsleitplanung
der Stadt Aschaffenburg 2017/2018

  1. Übergang Schule zu Ausbildung und Beruf
  • Die gut funktionierenden Netzwerke zu den Mittel- und Berufsschulen werden stabilisiert und das Netzwerk zu den Realschulen wird weiter ausgebaut.
  • Zum Zwecke des Austausches und der Kooperation in Bildungsfragen wird zudem ein Netzwerk mit den Gymnasien aufgebaut.
  • Die sehr gute Kooperation mit der Agentur für Arbeit wird weiter ausgebaut. Ziel ist die Einrichtung einer Jugendberufsagentur. Teil der Kooperation sind die gemeinsamen Jugendkonferenzen.
  • Die Berufsintegrationsklassen in Aschaffenburg werden weiter unterstützt und betreut. Ein Planungsprozess soll Vorschläge erarbeiten, wie Strukturen und Kompetenzen der sprachlichen Förderung an den Beruflichen Schulen dauerhaft erhalten werden können.
Zielsetzung: Über die Netzwerke wird die Kooperation zwischen den Schulen, der Agentur für Arbeit und der Stadtverwaltung gestärkt.

  1. Weiterentwicklung der Schulen
  • Zielsetzung ist es, dass in jedem größeren Stadtteil eine gebundene Ganztagsschule entsteht.
  • Schule 4.0 – Digitalisierung in der Schule als Herausforderung. Für die EU, die Bundes- und Landesregierung ist die Digitalisierung der Schulen eines der Schwerpunktthemen für die nächsten Jahre. Schon jetzt werden große Förderprogramme angekündigt. Für die meisten Schulen wird dies zu einer großen Herausforderung.
Zielsetzung: Die Schulen werden zu einer Diskussionsrunde eingeladen, Bedarfe ermittelt und sie werden im weiteren Prozess begleitet.

  1. Integration: Deutsch lernen, Beratung und Beruf
  • Über die Projektstelle „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ werden die Integrationskursträger vernetzt und dadurch der Zugang zu Sprachkursen verbessert.
  • Neue Flyer zu den Migrationsberatungsstellen, den Angeboten zur beruflichen Integration und Sprachkursen begleiten Migranten auf ihrem Weg.
  • Unter wissenschaftlicher Begleitung der Bertelsmann Stiftung wird das städtische Integrationsleitbild fortgeschrieben. Der Bereich „Flucht“ wird in die vorhandenen Strukturen integriert und neue Maßnahmen werden entwickelt.
  • Bezüglich der vorhandenen Bildungsangebote für Zugewanderte muss eine nachhaltige Entwicklung ins Auge gefasst werden, da auch in den kommenden Jahren von einer hohen Zuwanderung auszugehen ist.
Zielsetzung: Die durch die verstärkte Zuwanderung entstandenen Herausforderungen werden durch den entsprechenden Ausbau vorhandener Strukturen gemeistert. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung der Angebote sowie die zielgruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Familienbildung und Familienstützpunkte
  • Die Anzahl der Familienstützpunkte wird durch das Haus für Kinder Maria Geburt in Schweinheim auf Vier erhöht. In Kooperation mit der Familienunterstützenden Einrichtung in Gailbach wird hier das Modellprojekt „Kinder und KiTas brauchen Väter“ umgesetzt.
  • Die Vernetzung und Zusammenarbeit aller Stützpunkte und ihrer Teams wird weiter ausgebaut.
  • Über Erziehungsvorträge zur „Finanzplanung im Familienalltag“, „Pubertät“ und „Väter erziehen anders, Mütter auch!“ wird eine große Anzahl von Eltern erreicht. Zukünftig sollen diese Angebote stärker hinsichtlich der Zielgruppenerreichung evaluiert werden.
  • Mit dem Fachkräfte-Forum „Das Glück liegt im Moment – vom achtsamen Umgang mit sich selbst, Kindern und Eltern“ werden Erzieherinnen, Erzieher und Pädagogen eingebunden. Weitere Vorort-Fachfortbildungen werden angeboten und dienen auch der Vernetzung der Fachkräfte.
Zielsetzung: Aschaffenburger Familien aus allen gesellschaftlichen Bereichen sollen mit differenzierten Angeboten erreicht und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.

  1. Beteiligung von Kinder und Jugendlichen
  • Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 werden Beteiligungsveranstaltungen für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen durchgeführt. Mit einer Facebook-Seite und einer Plakatkampagne „Wählen gehen!“ wird zur Wahl motiviert.
  • Der Stadtjugendring und seine Vereine planen Aktionen mit den Bundestagskandidaten (Wandern mit dem Kandidaten, Grillen mit dem Kandidaten).
  • Am 12.09.2017 wird in Kooperation mit dem Colos-Saal eine Politparty mit Podium der Bundestagskandidaten und Live-Band veranstaltet.
Zielsetzung: Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit in Aschaffenburg und soll der Politikverdrossenheit entgegen arbeiten.

  1. Bündnisse für Bildung
  • Mit den „Aschaffenburger Bündnissen für Bildung“ ist ein Netzwerk entstanden, das durch gegenseitige Unterstützung und mit gemeinsamen außerschulischen und außerunterrichtlichen Projekten einen pädagogisch wertvollen und nachhaltigen Beitrag zur Bildung und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leistet.
  • Aschaffenburger Bündnis für Bildung – Kultur macht stark
    • Bestehende Bündnisse und Projekte sollen weiter beraten und unterstützt werden.
    • Bei einer Fortführung des Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen mit Projektmitteln weitere Projekte eingerichtet werden.
  • Aschaffenburger Bündnis für Bildung – Demokratie leben
    • Bündnisse und Projekte sollen weiter beraten und unterstützt werden.
  • Ein Aschaffenburger Bündnis für Bildung – ‚Ökologisch handeln‘ soll aufgebaut werden
  • Weitere zivilgesellschaftliche Akteure sollen für die Aschaffenburger Bündnisse für Bildung gewonnen werden.
Zielsetzung: Bildungsarbeit erfolgt in Aschaffenburg in Kooperation zwischen vielen verschiedenen Einrichtungen und Stellen.

  1. Inklusion, Teilhabe, Vernetzung
  • Die Fortbildungsreihe zur ‚Leichten Sprache‘ wird fortgeführt.
  • Die Ergebnisse der Vernetzungskonferenz der Anbieter für Menschen mit Beeinträchtigung im November 2016 werden ausgewertet. Der Dialog zwischen den Einrichtungen wird weiterhin lebendig gestaltet. Die Maßnahmen werden in Kooperation mit dem Landratsamt Aschaffenburg umgesetzt.
  • Mit der Inklusionsberatung des Staatlichen Schulamtes und dem Projekt „AB jetzt inklusiv“ der Lebenshilfe Werkstätten Schmerlenbach haben sich zwei wichtige Beratungsangebote im Bildungsbüro angesiedelt.
  • Das Thema ‚Analphabetismus‘ wird von der VHS verstärkt aufgegriffen. In einem ersten Schritt sollen die Bedarfe ermittelt und betroffene Stellen eingebunden werden – eine Konzeption wird erstellt.
  • Gleiches gilt für die Förderung der Kinder mit Hochbegabung – auch dieses Feld muss eruiert werden.
Zielsetzung: Der Inklusionsgedanke soll nach und nach in kleinen Schritten realisiert, das Thema durch Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtgesellschaft verankert werden.

  1. Ausbau des Bildungsmanagements durch interne und externe Strukturen
  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer Planungsgruppe ‚Bildung in Aschaffenburg‘, um einen regelmäßigen stadtweiten Austausch über Bildungsthemen sicherzustellen. Eingebunden werden verwaltungsintern wie externe Stellen. Die Bildungsanbieter für Kinder und Jugendliche sollen genauso berücksichtigt werden wie die Träger der Erwachsenenbildung.
  • Intern ist ein Gremium zur Abstimmung hinsichtlich inklusiver Themen notwendig.
  • Die Mitarbeit an den bestehenden Netzwerken
    • Bildungsregionen Bayern auf Länder- und Bezirksebene wird fortgesetzt
    • Eine Vernetzung der Bildungsregionen am Bayerischen Untermain wird angestrebt.
    • Die Vernetzung über die Förderprogramme bleibt wichtiger Bestandteil der Arbeit.
Zielsetzung: Für die Steuerung der Bildungsangebote in der Stadt ist die Gremienarbeit unerlässlich.

  1. Bildungsmonitoring – Datengrundlagen für Entscheidungen
  • Im Rahmen des Drittmittelprojekts ‚Bildung integriert‘ wird ein Set von Bildungsindikatoren aufgebaut. Im Stadtrat wird damit regelmäßig zu den Entwicklungen im Aschaffenburger Bildungssektor berichtet.
  • Es werden Kooperationsvereinbarungen mit Bildungseinrichtungen geschlossen, um den Datenschutz sicherzustellen und neue Datenquellen zu erschließen.
  • Über eine Schulabgangsbefragung wird der Berufseinstieg der Schülerinnen und Schüler evaluiert, Bedarfe hinsichtlich Unterstützungsleistungen ermittelt.
    Die Ergebnisse werden dem Stadtrat Ende 2017 vorgelegt.
Zielsetzung: Daten sollen bei Entscheidungen Hilfestellung bieten.

  1. Fortbildungen: Fachkräfte, Weiterbildung, Seniorenbildung
  • Das Fortbildungsangebot für Fachkräfte wird verstetigt. Mittlerweile bestehen Vorträge, Seminare und Workshops für Vereine, Ausbilder, Unternehmen, Erzieherinnen und Pädagogen, Lehrkräfte und Mitarbeiter der verschiedensten Beratungsstellen und Sozialverbände. Die Angebote von freien Trägern und staatlichen Stellen finden besondere Berücksichtigung.
  • Das Bildungsportal wird weiter ausgebaut – eine Kooperation mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg wird nach wie vor angestrebt.
  • Das Lebenslange Lernen – die Seniorenbildung – wird im Rahmen einer Diskussionsrunde der betroffenen Bildungsträger thematisiert. Die Angebote zur Weiterbildung im Erwachsenenalter werden in dieser Runde ebenfalls angesprochen. Eine Bildungskonferenz zur Erwachsenenbildung ist in Planung.
Zielsetzung: Unterstützung der Fachkräfte vor Ort in Aschaffenburg bei der Weiterbildung und Förderung des lebenslangen Lernens.

Die genannten zehn Arbeitsbereiche können nur in Kooperation verschiedener Ämter in der Stadtverwaltung Aschaffenburg umgesetzt werden. Maßgeblich beteiligt sind:
  • Büro des Oberbürgermeisters
  • Schulverwaltung- und Sportamt
  • Amt für soziale Leistungen
  • Jugendamt
  • Volkshochschule

.Beschluss:

Dem 10-Punkte-Plan zur Fortführung der Bildungsleitplanung der Stadt Aschaffenburg wird zugestimmt.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sagt den Anwesenden zu, dass sich eine Sitzung pro Jahr mit dem Thema „Bildung“ beschäftigen wird.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / kss/2/3/17. Fortführung der laufenden Förderprogramme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 3kss/2/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Informationen über den aktuellen Stand der durch das Sachgebiet „Bildungs- und Integrationsmanagement, Familien, Statistik“ betreuten Förderprogramm

  • Transferinitiative kommunales Bildungsmanagement
    (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
    Ziel: in Kreisen und kreisfreien Städten ein besser abgestimmtes Bildungsmanagement zu unterstützen und voranzubringen.
    Umsetzung durch Transferagenturen (Bayern)
  • Beratung
  • Analysen
  • Qualifizierungsangebot
  • Anregungen
Laufzeit: 10/2015 – 12/2018
Es entstehen keine zusätzlichen Personal und Sachkosten.
Teilnahme am Programm ist die Voraussetzung für die Förderungen von „Bildung integriert“ und „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“.
Programmverlängerung bis 2020 oder 2021 wird erwartet


  • Bildung integriert
    (Bundesministerium für Bildung und Forschung, ESF)
    Ziele:
  • Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements
  • Bildungsakteure vernetzen
  • Zuständigkeiten zu bündeln
  • Managementstrukturen zu etablieren
Laufzeit: 07/2016 – 06/2019
(Verlängerung bis 2020/2021 angekündigt)

  • Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
    (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
    Ziele:
  • Integration von geflüchteten Menschen
  • Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene
  • Zugänge zum Bildungssystem verbessert
  • Bildungsangebote aufeinander abstimmen und datenbasiert steuern
Umsetzung:
Förderung von direkten Personalkosten und Reisekosten (Förderquote 100%) (AB 100% Stelle, xxx)
Laufzeit: 07/2016 – 06/2018

  • JUGEND STÄRKEN im Quartier
    (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, ESF)
    Ziel:
  • Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf. Der Schwerpunkt liegt in den Gebieten der „Sozialen Stadt“ und vergleichbaren Brennpunkten.
Umsetzung:
Förderung von direkten Personal- und Sachkosten
(Förderquote 50% der direkten Personalkosten + 22% Sachkostenpauschale)
  • Koordinierung und Programmsteuerung (50% Stelle xx)
  • Casemanagement (100% Stelle, Jugendarbeitsberatung, xx)
  • Clearing (100% Stelle, Beratungszentrum Staatliche Berufsschulen, xxx)
  • Mikroprojekt (30.000,00 € jährlich, Fahrrad-Jugendwerkstatt, GESTA e.V.) (bis voraussichtlich Ende 2017)
Laufzeit: 01/2015 – 12/2018

Nach Aufforderung durch den zuständigen Projektträger haben wir diesem unverbindlich unser Interesse für eine Projektverlängerung bis 2020/2021 mitgeteilt.
Im weiteren Verfahren muss wahrscheinlich Ende des Jahres einen Fortführungsantrag stellen. Da die Ankündigung zur Antragsstellung und die Antragsstellung in der Regel sehr kurzfristig erfolgen, bitte wir Sie heute schon, bei im wesentlichen unveränderten Förderbedingungen der entsprechenden Antragsstellung und damit der Fortführung der Förderprojekte zuzustimmen.

.Beschluss:

1. Die Informationen über die Förderprogramme „Transferinitiative kommunales Bildungsmanagement“, „Bildung integriert“ und „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antragsstellung für das Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“ und damit der Fortführung der Projekte wird bei wesentlich unveränderten Förderbedingungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / kss/2/4/17. Einrichtung einer Planungsgruppe "Bildung in Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 4kss/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aktuelle Themen und Handlungsbedarfe aus dem Bildungssektor werden regelmäßig dem Jugendhilfeausschuss und dem Kultur- und Schulsenat der Stadt Aschaffenburg vorgestellt. Die gute Abstimmung zwischen Stadtrat und Mitarbeitern aus der Stadtverwaltung zeugt von Transparenz und ermöglicht die gelingende Umsetzung der Bildungsleitplanung.
Strategische Gremien, wie etwa die Planungsgruppe „Familie und Familienbildung“ bilden dabei die Schnittstelle zwischen politischer Ebene und Arbeitsebene. Sie ermöglichen die fokussierte Koordination der kommunalen Strategie. Mit vielen fachspezifischen Arbeitskreisen ist die Bildungsregion Aschaffenburg im operativen Bereich gut ausgestattet. Was fehlt, ist ein strategisches Gremium, das den städtischen Bildungssektor sowohl als Ganzes mit Blick auf die gesamte Lebensspanne betrachtet, als auch interdisziplinäre Themen miteinbezieht.

„Bildung für alle – ein Leben lang“: diesem Grundprinzip folgt die Bildungsleitplanung der Stadt Aschaffenburg seit 2010. Eine Planungsgruppe „Bildung in Aschaffenburg“ kann dies strategisch fortführen und überdies Fachkräfte vernetzen. Das Querschnittsthema „Bildung“ erhält eine breitere Basis innerhalb der Stadtverwaltung, Kompetenzen aus verschiedenen Ämtern kommen zusammen und neue Synergien können entstehen. Zusätzlich können externe Fachkräfte eingebunden werden, die durch ihre Expertise dazu beitragen, Bildungsthemen auch im Rahmen schulischer, sozialer oder wirtschaftlicher Zusammenhänge zu diskutieren.

Die Aufgaben der interdisziplinären Planungsgruppe sind:
  • Steuerung der kommunalen Strategie (Bildungsleitplan) mit Blick auf Lebenslanges Lernen und Übergänge im Bildungsverlauf
  • Zusammentragen gemeinsamer Interessen und Ziele
  • Schwerpunktsetzung und Entwicklung gemeinsamer Strategien (etwa zur Demokratieförderung)
  • Diskussion von Querschnittsthemen und aktuellen Diskursen samt deren Relevanz für Bildung und Lebenslanges Lernen in Aschaffenburg
  • Themenfestlegung und Planung der Bildungskonferenzen als Partizipationsmöglichkeit für Öffentlichkeit, Fachkräfte und Politik
  • Kooperation und Abstimmung zwischen den Bildungsanbietern

Diese neue Planungsgruppe wird im Jugendhilfeausschuss und Kultur- und Schulsenat regelmäßig über die Aktivitäten und Ergebnisse informieren.
Die Planungsgruppe trifft sich drei bis vier Mal pro Jahr. Die optionalen Teilnehmer werden zum fachlichen Austausch zum jeweils letzten Termin des Jahres geladen.

Die Planungsgruppe soll sich aus Fachkräften folgender Bereiche zusammensetzen:

Kerngruppe
Externe Teilnehmer
Büro des Oberbürgermeisters
Schulleitungen (Vertretung)
Jugendamt
Wohlfahrtsverbände
Schulverwaltungsamt
ev. Juz, Katakombe
Kulturamt
IHK
Amt für soziale Leistungen        
(Bürgerschaftliches Engagement)
HWK
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Bildungsträger
Volkshochschule        
Martinushaus
Stadtbibliothek
Agentur für Arbeit
Stadtjugendring
Staatliches Schulamt
Amt für zentrale Dienste

Gleichstellungsstelle

Museen




.Beschluss:

Eine Planungsgruppe „Bildung in Aschaffenburg“ wird eingerichtet.
Herr Stadtrat Werner Elsässer stellt den Antrag über einen Bericht „Bildungsportal“, der im Herbst 2017 im Kultur- und Schulsenat vorgestellt werden soll.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / kss/2/5/17. Information über den 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung; - Antrag UBV-Stadtratsfraktion vom 09.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 5kss/2/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

„Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“, so lautet der mehrdimensionale Titel des aktuellen Kinder- und Jugendberichts.

Zu diesem Thema hat die Bundesregierung im Oktober 2014 beschlossen, den 15. Kinder- und Jugendbericht ausarbeiten zu lassen. Dementsprechend hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, am 28. Oktober 2014 eine Kommission von zwölf Sachverständigen beauftragt, bis zum Sommer 2016 hierzu einen Bericht vorzulegen.

Dem Auftrag zufolge soll der Bericht „die Bedeutung der Lebensphase Jugend in den Fokus stellen“. Damit ist der vorliegende 15. Kinder- und Jugendbericht ein sogenannter „thematischer“ Bericht, nachdem der 14. Kinder- und Jugendbericht – wie jeder dritte Bericht – ein Gesamtbericht war. Der Bericht soll sich also auf das Jugendalter konzentrieren und die Phase der Kindheit ausdrücklich ausklammern. Schon diese Akzentsetzung ist ungewöhnlich. Nachdem die Kinder- und Jugendberichte gemäß § 84 SGB VIII bis Mitte der 90er Jahre nur die Jugend im Titel und auch implizit im Fokus hatten, wurde die Berichterstattung ab dem zehnten Bericht vor knapp 20 Jahren gezielt auf das Kindesalter ausgeweitet. Der ausdrückliche Fokus auf das Jugendalter, wie sie für diesen Bericht von der Bundesregierung beschlossen wurde, fällt deshalb sofort als Besonderheit auf: Erstmalig steht die Jugend explizit im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Dieser Umstand ist ein Indiz dafür, dass die Selbstverständlichkeit verloren gegangen ist, mit der im letzten Jahrhundert noch über die Jugend oder das Jugendalter gesprochen worden ist; zumindest bedarf es einer neuen Vergewisserung. Nicht ganz überraschend ist es daher, dass Jugend auch im politischen Raum zuletzt vermehrt als eine Leerstelle zu verbuchen war; eine spezifische Politik des Jugendalters war lange Zeit nicht auszumachen.
Zu unklar geworden sind die Konturen des Jugendalters, zu unscharf die Besonderheiten einer gemeinsamen Generationenlage, zu undeutlich die damit verbundenen politischen Herausforderungen. Stattdessen wurde aus dem Jugendalter eine Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter, wurde aus der Jugend ein individualisiertes Gestaltungs- und Bewältigungsprojekt jedes und jeder einzelnen Jugendlichen.
Zugleich ist die Aufmerksamkeit für die Belange des Jugendalters auch aus der Öffentlichkeit verschwunden. Jugend stößt auf kein allgemeines Interesse mehr, Jugend ist kein eigenes, attraktives Thema mehr. Regelmäßig erscheinende Jugendstudien lösen noch am ehesten in den einschlägigen Unternehmensbranchen Neugier aus, die sich auf die Jugend als Konsumenten beziehen und keinen neuen Jugendtrend verpassen wollen.
Im Anschluss an eine Hochphase von Jugend, Jugendpolitik und Jugendforschung, welche bis in die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts anhielt und durch geburtenstarke Altersjahrgänge ebenso geprägt war wie durch exponierte neue Jugendkulturen und soziale Bewegungen, hat die Jugend an gesellschaftlicher Anziehungskraft und politischer Bedeutung verloren. Mehr noch: Im Zuge der neu entstandenen Aufmerksamkeit gegenüber der Kindheit und insbesondere der frühen Kindheit – sowie einem demografisch bedingten Anstieg des Interesses an den über 60-Jährigen – rückte sie eher an den Rand des öffentlichen Interesses. Es bedurfte und bedarf daher eigener, zusätzlicher Anstrengungen und gezielter politischer Aktivitäten – wie beispielsweise in jüngerer Zeit den Bemühungen um eine „eigenständige Jugendpolitik“ oder den Debatten zu einem „Jugendcheck“ –, um sich des Themas Jugend im öffentlichen und politischen Raum wieder neu zu bemächtigen.

Im ersten Teil des Berichts werden die konzeptionellen Grundlagen für ein zeitgemäßes Verständnis von Jugend gelegt sowie die Lebenslagen, Ausdrucksformen und generationalen Lagerungen Jugendlicher skizziert. Die Leitfrage ist dabei: Wie wird Jugend ermöglicht? Die Beantwortung dieser Frage beginnt mit der Spurensuche danach, welche Bilder von Jugend heute vorherrschen, wenn in unterschiedlichen gesellschaftlichen Segmenten von Jugend die Rede ist. Gefragt wird aber auch, ob sich Jugend aufgrund innerer Gemeinsamkeiten überhaupt noch sinnvoll als eine gemeinsame Generationenlage konturieren und gegenüber anderen Lebensphasen überzeugend abgrenzen lässt. Der Übergang in die Volljährigkeit jedenfalls erweist sich diesbezüglich als wenig tragfähig.

Diese Befundlage hat dazu beigetragen, dass die Kommission in Anbetracht der vielen fließenden Übergänge zwischen Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie der vielfach ungleichzeitig verlaufenden biografischen Prozesse des Erwachsenwerdens im Laufe ihrer Arbeit den Blick immer stärker und dezidierter auf die jungen Erwachsenen ausgeweitet und diese in ihre Betrachtungen mit einbezogen hat. Viele Lebensereignisse, die lange dem Jugendalter oder seinem Ende zugesprochen wurden – Schule, berufliche Ausbildung, Auszug aus dem Elternhaus etc. –, haben sich bei einer wachsenden Zahl von jungen Menschen bis in das dritte Lebensjahrzehnt und damit das junge Erwachsenenalter hinein verlängert und verschoben. Die Sachverständigenkommission rückte daher neben den Jugendlichen auch die jungen Erwachsenen in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit.

Das zweite Kapitel widmet sich den Lebenslagen Jugendlicher und junger Erwachsener anhand verfügbarer amtlicher und repräsentativer nichtamtlicher Daten. Dabei wird der Blick zunächst auf die generationale Lage gerichtet mit den Schwerpunkten der demografisch veränderten Stellung der Alterskohorten des Jugendalters im Generationenvergleich, der wachsenden Bedeutung des gesellschaftlichen Umgangs mit Zuwanderung und Migration im Jugend- und jungen Erwachsenenalter – einschließlich der aktuell geflüchteten jungen Menschen – sowie den sozio-ökonomischen Bedingungen des Jugendalters zwischen Armutsrisiken, (Neben-)Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit.
Ausführlich bilanziert wird die Befundlage zu den einzelnen Etappen der bildungsbezogenen Qualifizierung junger Menschen, angefangen von den schulischen Erfolgen und Misserfolgen über das berufliche Ausbildungswesen bis hin zu den Veränderungen im Zugang zum Studium. Dabei wird auch nach den Kontinuitäten und Diskontinuitäten mit Blick auf die jahrgangsbezogenen Anteile und die Dauer der einzelnen Qualifikationsphasen gefragt. Abgerundet wird dieser Abschnitt mit einer exemplarischen Präsentation non-formaler Qualifizierungsangebote im Jugend- und jungen Erwachsenenalter.
Abschließend in den Blick genommen wird in diesem zweiten Kapitel ausführlich der Prozess der Verselbstständigung. Dabei wird neben einer generellen Inblicknahme dieser Thematik vor allem die Gründung eines eigenen Haushalts, die ökonomische Verselbstständigung sowie die Familiengründung betrachtet. Insgesamt eröffnet das Kapitel die Möglichkeit einer empirisch gerahmten Grundlegung der Kernherausforderungen im Jugend- und jungen Erwachsenenalter.

Das dritte Kapitel greift erstmalig und ausführlich das Anliegen auf, das Alltagsleben, die Ausdrucksformen und die Handlungsräume Jugendlicher anhand einschlägiger Jugendstudien und thematischer Einzelstudien in den Mittelpunkt zu rücken. In diesem Sinne ist es auch als die andere Seite der Lebenslagen des vorigen Kapitels zu verstehen, weil es weniger die strukturellen Aspekte des Jugendalters, als vielmehr die Ausdrucksformen der Jugendlichen in dieser Lebensphase thematisiert. Der im Raum stehende Akzent liegt dabei auf den Fragen, was Jugendliche in ihrem Alltag tun, welchen Stellenwert Familien- und Gleichaltrigenbeziehungen einnehmen, wie sie diese Netzwerke gestalten, was über Gleichaltrigenbeziehungen und Paarbeziehungen aus Sicht der Jugendlichen bekannt ist, aber auch, wie sich Jugendliche in Jugendkulturen und Jugendszenen ausdrücken und wie sie mit Politik und Religion umgehen. Hierzu wird ausführlich das verfügbare Daten- und Studienmaterial zusammengetragen, sodass insgesamt eine Vorstellung davon erkennbar wird, was Jugendliche in und mit diesen Themenfeldern tun. Abgerundet wird das dritte Kapitel mit einem Blick auf das Handeln von Jugendlichen in öffentlichen Räumen und den damit zusammenhängenden regionalen Disparitäten. Dies schließt auch Analysen zu den sozial segregierten sowie peripherisierten ländlichen Räumen mit ein. Schließlich wird in Anbetracht der verstärkten internationalen Mobilität das Augenmerk auch auf die globalen und transnationalen Räume gerichtet, um so den damit verbundenen wachsenden Realitäten – zwischen Zuwanderung und Auslandsaufenthalten – Ausdruck zu verleihen. In der Summe kommen damit, auch in Übereinstimmung mit dem Anliegen des Berichtsauftrags, die Ausdrucksformen und Sichtweisen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstärkt ins Blickfeld.

Das vierte Kapitel widmet sich ausführlich dem digital vernetzten Leben Jugendlicher. Noch tut sich die Jugendforschung schwer, die Digitalisierung des Alltags junger Menschen zu einem integralen und selbstverständlichen Bestandteil ihrer Forschung zu machen. Umso dringlicher erschien es der Kommission, das Thema der „virtuellen Welten“, wie es im Berichtsauftrag heißt, zu einem eigenen, umfangreichen Teil des Berichts auszubauen, auch wenn sich die Digitalisierung längst zu einem universellen Bestandteil aller Lebensbereiche entwickelt hat. Digitale Medien nehmen Einfluss auf die Art und Weise, wie Jugendliche ihren Alltag und die Zeiten mit der Familie gestalten, wie sie Peer- und Partnerschaftsbeziehungen pflegen, wie sie ihren Schul-, Ausbildungs- und Studienalltag organisieren, wie sie sich orientieren und Zugehörigkeiten herstellen und wie sie sich politisch, kulturell und religiös positionieren

Kapitel 5 bilanziert die aktuelle Situation der Ganztagsschule in der Sekundarstufe. Nach fast fünfzehn Jahren des deutschlandweit intensivierten Auf- und Ausbaus einer sich nach und nach zum Regelangebot entwickelnden Ganztagsschule ist eine Standortbestimmung überfällig. Dabei liegt im Bericht der Akzent zum einen dezidiert auf der Ganztagsschule im Jugendalter, da ab der Sekundarstufe und den damit einhergehenden Altersstufen das Betreuungsmotiv einer Nutzung der Ganztagsschule immer weniger zugrunde liegt. Zum anderen werden vor allem Fragen der Kooperation mit außerschulischen Partnern wie der Kinder- und Jugendhilfe besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Während im ersten Teil die Frage im Mittelpunkt steht, welche Rolle der Schule bei der Regulierung von Jugend zukommt, wird im zweiten Teil dieses Kapitels eine breite empirische Bilanz zur Ganztagsschule im Sekundarschulalter gezogen. Infolgedessen stellt sich im Anschluss daran die Frage nach dem Verhältnis der Schule bzw. der Ganztagsschule zu den Besonderheiten des Jugendalters. Gefragt wird, wie Jugendliche die neuen Optionen und Restriktionen der Ganztagsschule wahrnehmen, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang die Inhalte und die Qualität der Angebote haben, wie sich die Pflichtschule mit der Idee eines freiwillig genutzten Ganztagsangebots verträgt und welche Chancen eine stärkere Beteiligungsorientierung in dieser erweiterten Schulform entfalten könnte.

Die Kinder- und Jugendarbeit, Gegenstand des sechsten Kapitels, gehört zum Grundbestand einer modernen Kinder- und Jugendhilfe. Infolgedessen hat sich die Kommission entschlossen, sich damit in einem eigenen Kapitel zu befassen, zumal sich die Kinder- und Jugendarbeit gegenwärtig zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Hilfen zur Erziehung nicht gerade in einer komfortablen Lage befindet. In Anbetracht dessen stehen im Bericht mehrere Themen im Blickpunkt: Zunächst wird auf Basis empirischer Daten gefragt, wie sich das institutionelle Gefüge der Kinder- und Jugendarbeit aktuell darstellt, wer die Angebote nutzt und was Jugendlichen dort wichtig ist bzw. was sie aus der Kinder- und Jugendarbeit machen.
Im Horizont dieser empirischen Vermessung wird anschließend eine Zwischenbilanz zu aktuellen Spannungsfeldern gezogen: die Spannung zwischen der Erreichbarkeit aller gegenüber den tatsächlich erreichten Jugendlichen, die Spannung zwischen den Eigeninteressen der Jugendlichen und den gesellschaftlichen Erwartungen und Ansprüchen an eine zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit, die Spannung zwischen von Erwachsenen vorstrukturierten Angeboten und der Selbstorganisation Jugendlicher sowie die Spannung zwischen einer ehrenamtlich und einer beruflich ausgerichteten Kinder- und Jugendarbeit.

Das letzte themenspezifische Kapitel 7 dreht sich um jene sozialen Dienste, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen – vorzugsweise in prekären Lebenslagen – Angebote und Unterstützung unterbreiten. Dabei werden vier thematische Horizonte entfaltet: Erstens wird der Blick auf die Schwellen und Schnittstellen zwischen Schule und Beruf gerichtet; Fragen der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit werden in diesem Zusammenhang ebenso aufgeworfen wie, vor allem, die Unzulänglichkeiten des Berufsbildungswesens mit seinem Übergangssystem. Zweitens werden die Hilfen zur Erziehung und dabei vor allem die Situation der jungen Volljährigen thematisiert. Der Bericht lenkt in diesem Zusammenhang den Blick zum einen auf die Ambivalenz, dass die Beendigung der Hilfen relativ pauschal mit dem Übergang in die Volljährigkeit vollzogen wird, obwohl alle Daten darauf hinweisen, dass zu diesem Zeitpunkt von einem Übertritt in ein selbstständiges Erwachsenenleben nicht die Rede sein kann. Zum anderen wird auch hier die Herausforderung erörtert, wie sich in diesem Feld der Kinder- und Jugendhilfe „Jugend ermöglichen“ lässt.

Der 15. Kinder- und Jugendbericht endet mit einem achten und letzten Kapitel, das an sämtliche vorigen Kapitel anschließt und anknüpft. Unter dem Leitmotiv „Jugend ermöglichen“ werden die Herausforderungen und Empfehlungen des Berichts zu den einzelnen Themenfeldern in den Mittelpunkt gerückt. Im Unterschied zu früheren Berichten hat die Kommission dabei auf einen eigenen Abschnitt zu Empfehlungen verzichtet und stattdessen die aus ihrer Sicht wesentlichen Herausforderungen thesenförmig zugespitzt in dieses Kapitel eingebaut.

.Beschluss:

I. Der Kultur- und Schulsenat und der Jugendhilfeausschuss nehmen den Inhaltsüberblick über den 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. / kss/2/6/17. Bericht über die Gründung einer Kinderschutzgruppe im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 6kss/2/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das bayerische Sozialministerium hat die Gründung von Kinderschutzgruppen als dezentrale, interne Struktur in Kinderkliniken mit kompetenten Ansprechpartnern in Kinderschutzfragen für die weitere Optimierung des bereits tätigen Kinderschutzsystems in Bayern angeregt.
Generelle Zielsetzungen sind dabei gemeinsame interdisziplinäre Kooperationsvereinbarungen,
die eine verbindliche und verlässliche Zusammenarbeit personenunabhängig sicherstellen.
Dies soll mit der Gründung einer Kinderschutzgruppe am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
sichergestellt werden.

Konzept der interdisziplinären Kinderschutzgruppe

Polizei und Justiz gehen im Bereich der Gewalt gegenüber Kindern in Form von Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch nach wie vor von einer hohen Dunkelziffer aus. Kindesmisshandlung wird jedoch selten diagnostiziert, weil Sensibilisierung und standardisierte Verfahrenswege im medizinischen bzw. klinischen Bereich häufig noch fehlen.
Mit Kinderschutzambulanzen bzw. Kinderschutzgruppen soll diesen Kindern gezielt und strukturiert geholfen werden. In München, Augsburg, Fürth und Nürnberg beispielsweise gibt es diese seit Jahren. In den USA bewähren sie sich seit 40 Jahren, in Österreich und der Schweiz gehören sie verpflichtend zu den Instrumentarien einer Kinderklinik.
Auch für die Bayerische Staatsregierung sind diese Einrichtungen äußerst wirksame und notwendige Schritte im Gesamtkonzept Kinderschutz. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren Fortbildungsangebote für Ärzte an Kliniken zum Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemacht, um das Bewusstsein und  die dazu notwendigen Basiskompetenzen zu stärken.
Im Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums  für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Erkennen und Handeln“  für Ärzte  heißt es im Kapitel Fallmanagement in Kliniken bereits 2011, „Zunächst sollte eine Kinderschutzgruppe etabliert werden, die aus verschiedenen klinikinternen Fachdisziplinen besteht…In vielen Kinderschutzgruppen hat sich eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit bewährt..“, S. 129.


Grundsätze und Zielsetzung

Zum Schutz von Kindern vor Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung soll es als fachlichen Standard an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin ein den lokalen Gegebenheiten angepasstes Vorgehen in Verdachtsfällen geben. Dieses dient dem Erkennen von Gewalt, der Behandlung aber auch der Prävention.
Sogenannte Klinikpfade strukturieren sehr konkret und verbindlich  nachvollziehbare und verifizierbare Abläufe interdisziplinärer Kooperation. Dazu gehören Diagnostik und Dokumentation, interdisziplinäre Fallkonferenzen von Ärzten, Sozialen Diensten, Therapeuten, u.U. Polizei und Justiz oder anderen Fachstellen. Sie sind für die weitere Hilfeplanung mit den Eltern oder auch für notwendige  Interventionen der Jugendämter und der Gerichte zum Schutz des Kindes äußerst hilfreich. Diese interne Leitlinie hat  auch zum Ziel, in Drucksituationen überstürztes Handeln zu vermeiden, fachliche Unsicherheit abzubauen und den professionellen Umgang mit hochemotionalen Inhalten qualitativ zu sichern.

Die Kosten werden für eine Halbtagsstelle inklusive Sachkosten mit 30.000 €/Jahr veranschlagt.
Die Stelle soll am Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau eingerichtet werden und durch die drei beteiligten Gebietskörperschaften (Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, Stadt Aschaffenburg) zu je einem Drittel finanziert werden.

.Beschluss:

I. Der Kultur- und Schul senat sowie der Jugendhilfeausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung
über die Initiative zur Gründung einer Kinderschutzgruppe im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau zur Kenntnis

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / kss/2/7/17. Information über das Online-Beratungskonzept „U25“ zur Suizidprävention von jungen Menschen; - Antrag UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 7kss/2/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Jedes Jahr nehmen sich in Deutschland ungefähr 10.000 Menschen das Leben

Etwa 70% davon sind Männer. Das Suizidrisiko steigt bei Frauen und Männern mit dem Lebensalter. Das durchschnittliche Lebensalter eines durch Suizid Verstorbenen liegt bei ca. 57 Jahren – mit steigender Tendenz. In Deutschland sterben ungefähr genauso viele Menschen durch Suizid wie durch Verkehrsunfälle, AIDS, illegale Drogen und Gewalttaten zusammen.
Die Anzahl der Suizidversuche kann auf mindestens 100.000 im Jahr geschätzt werden

Suizidversuche werden besonders häufig von Frauen und in jüngerem Lebensalter unternommen und können oft als „Hilferufe“ interpretiert werden. Sie müssen jedoch immer ernst genommen werden, da sie einen Hinweis auf das Vorhandensein ernstzunehmender psychischer Probleme sind. Ungefähr jeder Dritte unternimmt nach dem ersten einen weiteren Suizidversuch und jeder Zehnte stirbt später durch Suizid. Eine Unterscheidung zwischen „ernsthaften“ und „nicht ernsthaften“ Suizidversuchen wird in der Suizidforschung mehrheitlich nicht mehr getroffen.
Der Anteil psychiatrischer Erkrankungen an Suiziden ist methodisch nur sehr schwierig zu erheben. Die vorliegenden Studienergebnisse unterscheiden sich erheblich: je nach Studie wurden 15% bis 95% der durch Suizid Verstorbenen als depressiv beurteilt. Auch ist zu berücksichtigen, dass aus Suizidgedanken nicht zwangsläufig auf eine psychische Erkrankung zu schließen ist.
Nach einer Untersuchung der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitätsklinik Würzburg liegt der Anteil der Todesfälle in der Altersgruppe von 15-19 Jahren bei 16,6 % (m. 18,8 %;
w 12,2 %) und ist damit in diesem Altersabschnitt die zweithäufigste Todesart nach Verkehrsunfällen.
Das Online-Beratungsangebot „U25“ mit mittlerweile 10 Standorten in Deutschland richtet sich an junge Menschen in persönlichen Krisensituationen. Es wird vom Gesundheitsministerium gefördert.
Gleichaltrige – sogenannte „Peers“ – unterstützen die Suizidgefährdeten per E-Mail.
Das Konzept „U25“ gibt es bereits seit dem Jahr 2002. Bundesweit beraten aktuell etwa 180 Jugendliche/junge Erwachsene an 10 Standorten (Nürnberg als erster Standort in Bayern seit Juni 2017) Gleichaltrige.
Im Jahr 2016 hat es rund 5900 Mailkontakte gegeben. – Nach der Anmeldung auf der Internetseite erhalten die hilfesuchenden Jugendlichen einen Spitznamen. Ihre E-Mails können nicht zurückverfolgt werden, so dass die Vertraulichkeit und Anonymität in jedem Fall gewahrt bleiben. Innerhalb von 2 Tagen antwortet zunächst ein hauptamtlicher Mitarbeiter den jungen Menschen. Die „Peers“ haben dann 7 Tage Zeit, ihnen zu schreiben.
Die Grundidee ist, dass die Bereitschaft, Rückmeldungen und Ratschläge von Gleichaltrigen zu akzeptieren, in der Regel höher ist als wenn die Ratschläge von Erwachsenen kommen. In anderen Bereichen hat sich der Einsatz von „Peers“ durchaus erfolgreich gezeigt, insbesondere im Bereich der Konfliktschlichtung („Peer-Group-Mediation“).
Über diese allgemeine Grundannahme hinaus gibt es allerdings keine objektiv statistisch bewertbaren Indikatoren. Das Modell ist in Fachkreisen durchaus umstritten, da es bei schwer- wiegenden Konflikten eine intensive psychologische Beratung nicht ersetzen kann und die Schulung der „Peers“ mit etwa 70 Stunden kaum mehr als Basiskenntnisse vermitteln kann.
Die Kosten für die Einrichtung einer „U25“-Onlineberatung belaufen sich auf etwa 40.000 €. Dies entspricht etwa einer 50%-Stelle für eine psychologische Fachkraft.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Einrichtung einer solchen Onlineberatung - unabhängig von der unbeantworteten Wirksamkeitsfrage - allenfalls im Rahmen einer über die jeweilige Gebietskörperschaft hinausgehenden überregionalen Kooperation sinnvoll.

.Beschluss:

I. Der Kultur- und Schul senat sowie der Jugendhilfeausschuss nehmen den Bericht zum Online-
Beratungskonzept „U25“ zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / kss/2/8/17. Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 8kss/2/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der Bericht des Amtsleiters zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Jugendamt wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / kss/2/9/17. Bekanntgabe des nächsten Sitzungstermins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 06.07.2017 ö Beschließend 9kss/2/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

19.10.2017, 17.00 Uhr
Sitzung des Jugendhilfeausschusses, Großer Sitzungssaal

.Beschluss:

I. Der Ausschuss nimmt den Termin der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.10.2017 16:37 Uhr