Datum: 19.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/2/1/18 SPNr. 1
2pl/2/2/18 Klinikum Aschaffenburg-Alzenau; - Bericht der Geschäftsführerin - Antrag der KI vom 11.12.2017
3pl/2/3/18 Erschließung des Baugebietes Anwandeweg, Stadtteil Nilkheim - Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Büro FKS, Aschaffenburg - Bau- und Finanzierungsbeschluss
4pl/2/4/18 Haushaltsreden
5pl/2/5/18 Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2018
6pl/2/6/18 Haushaltssatzung 2018 und Haushaltsplan 2018 der Stadt Aschaffenburg Haushaltssatzung 2018 und Haushaltsplan 2018 der Hospital-Stiftung
7pl/2/7/18 Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021
8pl/2/8/18 Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule für das Schuljahr 2018/19
9pl/2/9/18 Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Aschaffenburg
10pl/2/10/18 Ausbau der B 26 im Stadtgebiet; Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee - Anfrage der GRÜNEN Stadtratsfraktion vom 26.11.2017 - Antrag der FDP Stadtratsfraktion vom 15.12.2017
11pl/2/11/18 letzte ö SPNr.

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1. / pl/2/1/18. SPNr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 1pl/2/1/18

.Beschluss: 1

1. Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.02.2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Nach einer Stellungnahme der Verwaltung teilt Herr Stadtrat Johannes Büttner mit, dass sein Antrag in Anlage 1 hinsichtlich der öffentlichen Behandlung der Tagesordnungspunkte Nr. 3 und Nr. 4 des nichtöffentlichen Teils zurückgenommen ist .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Nach einer Stellungnahme der Verwaltung teilt Herr Stadtrat Johannes Büttner mit, dass er auf eine Abstimmung über seinen Geschäftsordnungsantrag in Anlage 1 hinsichtlich einer öffentlichen Behandlung von Tagesordnungspunkt Nr. 5 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung besteht.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt diesen Antrag wie folgt zur Abstimmung:

Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner in Anlage 1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

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2. / pl/2/2/18. Klinikum Aschaffenburg-Alzenau; - Bericht der Geschäftsführerin - Antrag der KI vom 11.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 2pl/2/2/18

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 1 d. ö. S. "Klinikum Aschaffenburg-Alzenau;
- Bericht der Geschäftsführerin
- Antrag der KI vom 11.12.2017"
aufgrund des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.02.2018 (Anlage 2) abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/2/3/18. Erschließung des Baugebietes Anwandeweg, Stadtteil Nilkheim - Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Büro FKS, Aschaffenburg - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 3pl/2/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Stadt Aschaffenburg plant die Erschließung des rund 27 ha großen Plangebietes als Wohn- und Mischgebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim. Die Vorplanung wurde am 07.03.2017 dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Als Grundlage für die weiterführende Entwurfsplanung wurde die Gestaltungsvariante 3 beschlossen. Diese Variante beinhaltet Verkehrsflächen sowohl mit Asphalt- als auch mit Pflasteroberflächen.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 dieser Entwurfsplanung zugestimmt.

2.        Projektbeschreibung

Das ortsansässige Planungsbüro FKS, Aschaffenburg, hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 05.12.2017 in einer ausführlichen Präsentation die Entwurfsplanung vorgestellt. In einer Kurzpräsentation wird dem Stadtrat die Entwurfsplanung erläutert.

3.        Kosten (Stand 02/2018)

Erschließung        Kostenrahmen
Stadt        Kostenschätzung
FKS        Kostenberechnung FKS
Ingenieurbauwerke        5.740.000 €        5.250.000 €        4.840.000 €
Verkehrsanlagen        13.990.000 €        11.890.000 €        11.350.000 €
Freianlagen        1.810.000 €        1.820.000 €        1.880.000 €
Baukosten gesamt        21.540.000 €        18.960.000 €        18.070.000 €
Baunebenkosten        3.390.000 €        3.410.000 €        3.430.000 €
Gesamtkosten Brutto        24.930.000 €        22.370.000 €        21.500.000 €
Kostenentwicklung                -2.560.000 €        -3.430.000 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

4.        Finanzierung

Für die finanztechnische Abwicklung des Erschließungsprojektes stehen mehrere Haushaltsstellen zur Verfügung. Im Einzelnen sind dies:

1.6375.9510 Planungskosten; AOD 665
1.6375.9511 Straßenbau; AOD 665
1.6375.9535 Kanalbau; AOD 665
1.6375.9580 Freianlagen; AOD 670


Übersicht Mittelabfluss Baukosten (Stand 02/2018):

Baukosten brutto        2018        2019        2020        2021        2022        Gesamt Baugebiet
Ing.-BW        60.000 €        2.100.000 €        2.220.000 €                460.000 €        4.840.000 €
Verkehrsanl.        100.000 €        1.950.000 €        3.100.000 €        4.650.000 €        1.550.000 €        11.350.000 €
Freianlagen                        550.000 €        1.150.000 €        180.000 €        1.880.000 €
Baugebiet        160.000 €        4.050.000 €        5.870.000 €        5.800.000 €        2.190.000 €        18.070.000 €

Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Baukosten (Stand 02/2018):

Baukosten brutto        BA 0
Rodung

VE: 2018        BA 1
Erschließ
ung
VE: 2018        BA 2
Erschließ
ung
VE: 2019        BA 3
Erschließ
ung
VE: 2020        BA 4
Freian
lagen
VE: 2019        BA 5
Freian
lagen
VE: 2020
Ing.-BW                3.370.000 €        1.470.000 €                        
Verkehrsanl.        340.000 €        5.000.000 €        4.910.000 €        1.100.000 €                
Freianlagen                50.000 €                        1.560.000 €        270.000 €
Baugebiet        340.000 €        8.420.000 €        6.380.000 €        1.100.000 €        1.560.000 €        270.000 €
VE-Gesamt        18.070.000 €


5.        Ausblick

Nach erfolgtem Bau- und Finanzierungsbeschluss kann die Ausführungsplanung erstellt werden. Im Anschluss werden die einzelnen Bauabschnitte ausgeschrieben.

Für die Bauabschnitte sind derzeit folgende Termine vorgesehen (Stand 02/2018):

Bauabschnitt        Baubeginn        Leistung
BA 0        11/2018        Rodung komplett
BA 1        02/2019        Straße, SW, RW, Versorgung
BA 2        02/2020        Straße, SW, RW, Versorgung
BA 3        02/2021        Straße, SW, RW, Versorgung
BA4        07/2020        Spielen, Parkanlage ÖG‘s
BA 5        02/2021        Spielen, ÖG (Gartenamt)


Geplante Baufeldfreigaben (Stand 02/2018):
Bauabschnitt 1
AW 6        01/2020
AW 1        04/2020
AW 2        10/2020
AW 3        04/2021
AW 4        07/2021
AW 5        10/2021
Bauabschnitt 2
THS        01/2021
GH A        07/2021
GH B        01/2022
MLP 1        01/2022
Bauabschnitt 3
MLP        06/2022

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Rainer Kunkel beantragt nach dem Sachvortrag, dass bereits im Jahr 2020 mit dem Bau des Martin-Luther-Platzes begonnen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die Erschließung des Baugebietes Anwandeweg, Stadtteil Nilkheim, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat fasst für die Erschließung des Baugebietes Anwandeweg den Bau- und Finanzierungsbeschluss mit Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung in Höhe von 21.500.000 € brutto (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Baunebenkosten).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

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4. / pl/2/4/18. Haushaltsreden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 4pl/2/4/18

.Beschluss:

Die Reden von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog (Anlage 3) sowie den Vorsitzenden und Sprechern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Gruppen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/2/5/18. Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 5pl/2/5/18

.Beschluss: 1

Die von verschiedenen Stadtratsfraktionen und Stadtratsmitgliedern eingebrachten Anträge zum Haushalt 2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4) und in Reihenfolge der Anlage 4 wie folgt behandelt:

1. Zu Antrag Nr. 1 vom 07.06.2017 wird zu Kenntnis genommen, dass der „alte“ Zuschuss überprüft wird und bei Bedarf danach eine neue Entscheidung über dieses Anliegen im Stadtrat herbeigeführt wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

2. Zu Antrag Nr. 2 vom 18.06.2017 wird zur Kenntnis genommen, dass über den Ankauf von Flächen jeweils bei Bedarf entschieden wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

3. Zu Antrag Nr. 3 vom 10.11.2017 wird zur Kenntnis genommen, dass die Ist-Situation im Stadtrat dargestellt wird und danach über das Anliegen entschieden wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

4. Zu Antrag Nr. 4 vom 20.11.2017 wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung zunächst eine Zuschussrichtlinie für Investitionsmaßnahmen im Bereich Inklusion erarbeiten möchte.


Anwesend:        39 Mitglieder

5. Zu Antrag Nr. 5 vom 16.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplan bei Haushaltsstelle 1.2000.9400 Mittel in Höhe von 500.000.-- € bereits veranschlagt worden sind und dass die Verwaltung im Übrigen ein Konzept zur Verteilung der Mittel erstellen wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

6. Zu Antrag Nr. 6 vom 18.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass das Antragsbegehren aufgrund einer bis ins Jahr 2020 laufenden bindenden Vereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg rechtlich nicht möglich ist.

Anwesend:        39 Mitglieder

7. Zu Antrag Nr. 7 vom 18.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass das Antragsbegehren aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage rechtlich nicht möglich ist.


Anwesend:        39 Mitglieder

8. Zu Antrag Nr. 8 vom 18.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplan bei Haushaltsstelle 1.2133.9401 Mittel in Höhe von 1.200.000,-- € veranschlagt sind und weitere Ansätze in der Finanzplanung aufgenommen wurden.


Anwesend:        39 Mitglieder

9. Zu Antrag Nr. 9 vom 24.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass über die Erwerbssituation demnächst im Planungs- und Verkehrssenat berichtet und danach über die weitere Vorgehensweise Beschluss gefasst werden wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

10. Zu Antrag Nr. 10 vom 24.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostensituation demnächst im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt wird und danach über die weitere Vorgehensweise Beschluss gefasst werden wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

11. Zu Antrag Nr. 11 vom 24.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplan 2018 bei Haushaltsstelle 1.6400.9503 Mittel in Höhe von 100.000,-- € veranschlagt sind und für 2019 ein Ansatz in Höhe von 1.200.000,-- € vorgesehen sind.


Anwesend:        39 Mitglieder

12. Zu Antrag Nr. 12 vom 25.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplan 2018 bei Haushaltsstelle 1.6400.9503 Mittel in Höhe von 100.000,-- € veranschlagt sind und für 2019 ein Ansatz in Höhe von 1.200.000,-- € vorgesehen sind.


Anwesend:        39 Mitglieder

13. Zu Antrag Nr. 13 vom 26.01.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst eine Bedarfsfeststellung durch die Verwaltung erfolgen wird und es anschließend beabsichtigt ist, einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen.


Anwesend:        39 Mitglieder

14. Zu Antrag Nr. 14 vom 26.01.2018, der sich wie folgt untergliedert, wird folgendes zur Kenntnis genommen:

14.1 Im Planungs- und Verkehrssenat wird eine Prioritätenbildung für die Straßensanierungen vorgestellt.

14.2

- Radwegeausbau in Obernau zwischen Sulzbacher Straße und der
Altenbachüberquerung: Kein Zugriff auf die Grundstücke möglich, da diese im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) sind.

- Radwegeausbau in Obernau zwischen 2309 und dem nördlichen Ortsrand:
Über die Erwerbssituation wird demnächst im Planungs- und Verkehrssenat berichtet und danach wird über die weitere Vorgehensweise Beschluss gefasst.

- Radstreifen in Damm zwischen Burchardtstraße und Schneidmühlweg und Gegenrichtung: Das Anliegen wird in die Planungen zum Sanierungsgebiet einbezogen.

- Radweg von Nilkheim nach Großostheim: Umfahrung der Kapelle an der Großostheimer
Straße: Das Anliegen wird über den laufenden Bauunterhalt in 2018 erledigt.

14.3 Fußwege, Gehsteige, Barrierefreiheit:
Die Anliegen werden im Rahmen der Bedarfsnotwendigkeit berücksichtigt.

14.4
- Sanierungsmaßnahmen in der Obernauer Mehrzweckhalle:
Hierzu vertritt die Verwaltung die gegenteilige Auffassung, dass kein Sanierungsbedarf besteht.

- Toilettenerneuerung (Modernisierung) in mehreren Schulen
Im Planungs- und Verkehrssenat wird die Gesamtsituation der Toiletten an Schulen dargestellt.

14.5
- Platzgestaltung am Ende der Sulzbacher Straße in Obernau:
Kein Zugriff auf die Grundstücke möglich, da diese im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) sind.

- Ortsgestaltung und Fußgängerüberwege (z.B. Maintalstraße/Brucknerstraße) nach
Verlegung der 2309 auf die Ortsentlastungsstraße in Obernau:
Das Anliegen wird in 2019 durchgeführt.

14.6
Beleuchtung in Leider:
Die Maßnahmen werden wie berichtet in 2018 umgesetzt.


Anwesend:        39 Mitglieder

15. Zu Antrag Nr. 15 vom 29.01.2018, der sich wie folgt untergliedert, wird folgendes zur Kenntnis genommen:

15. 1 Studie zur Verbesserung der ÖPNV Situation auf dem West-Korridor:
Im Haushaltsplan 2018 sind bei Haushaltsstelle 0.6101.6559 Mittel in Höhe von 50.000,-- € veranschlagt.

15.2 Aufnahme der Sanierung der Badergasse:
Im Haushaltsplan sind Planungskosten in Höhe von 20.000,-- € auf der Haushaltsstelle 1.6157.9519 eingestellt (Gesamtansatz: 100.000,-- €).


Anwesend:        39 Mitglieder

16. Zu Antrag Nr. 16 vom 02.02.2018, der wie folgt untergliedert ist, wurde im Einzelnen beschlossen:

16.1 Gewinnabführung Sparkasse

Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

Aus der Mitte des Stadtrates wird gefordert, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis Aschaffenburg aufnimmt, um eine mittelfristige Gewinnabführung der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau z. B. zu Gunsten des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau abzuklären.


Anwesend:        39

16.2 Einführung Parkraumbewirtschaftung:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.3 Streichung des Zuschusses für die ZENTEC:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.4 Freie Fahrt für alle Aschaffenburger Schüler/innen:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.5 Machbarkeitsstudie schienengebundener ÖPNV in Schulzentrum Leider und Gewerbegebiet Nilkheim II:
Im Haushaltsplan 2018 sind bei Haushaltsstelle 0.6101.6559 Mittel in Höhe von 50.000,-- € veranschlagt.


Anwesend:        39

16.6 Machbarkeitsstudie Bachgaubahn als eigene Haushaltsstelle:
Im Haushaltsplan 2018 sind bei Haushaltsstelle 0.6101.6559 Mittel in Höhe von 50.000,-- € veranschlagt.


Anwesend:        39

16.7 Mittel 1-€ Ticket, Nachtbus freitags-, samstags- und sonntagsfrüh:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.7 a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass über den Zusatzantrag im Planungs- und Verkehrssenat berichtet wird.


Anwesend:        39

16.8 Neueinstellung Personal Parkraumüberwachung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ist-Situation im Stadtrat dargestellt wird und danach über das Anliegen entschieden wird.

16.9 Abschaltung der Ampeln werktags ab 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen komplett:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.10 Freier Eintritt für Dauerausstellungen in den städtischen Museen:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.11 Übernahme des ersten und zweiten Kindergartenjahrs:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.12 Ausweitung des Kulturpasses:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.


16.13 Wiederaufforstung der Pappelallee vom Auweg bis zum Westring:
Es wird auf die Diskussion zu TOP 9 d.ö.S. des heutigen Plenums verwiesen.


Anwesend:        39

16.14 Feinstaubmessungen im Stadtgebiet:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.15 Streaming von Stadtratssitzungen ins Internet:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

16.16 Öffentlichkeitsarbeit – Ausgabe der Bürgerzeitung 4x pro Jahr:


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich abgelehnt.

17. Zu Antrag Nr. 17 vom 16.02.2018 wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsplan bei Haushaltsstelle 1.2000.9400 Mittel in Höhe von 500.000.- - € bereits veranschlagt worden sind und dass die Verwaltung im Übrigen ein Konzept zur Verteilung der Mittel erstellen wird.

18. Zu Antrag Nr. 18 vom 29.01.2016: Die beantragten Zuschussrichtlinien werden in 2018 erstellt und modifiziert.


Anwesend:        39
Beschlussfassung:
Mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt mündlich, dass der Zuschuss an die Maria-Ward-Schule aufgrund der Fällung von Bäumen gekürzt oder zumindest teilweise in Form einer Sicherheit zur Nachpflanzung der gefällten Bäume einbehalten wird.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

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6. / pl/2/6/18. Haushaltssatzung 2018 und Haushaltsplan 2018 der Stadt Aschaffenburg Haushaltssatzung 2018 und Haushaltsplan 2018 der Hospital-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 6pl/2/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 29.01.2018 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 08.12.2017) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.

Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage ändert sich das Haushaltsvolumen wie in der neuen Haushaltssatzung ausgewiesen. Das hieran angepasste Investitionsprogramm ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage wird auf neu 596.900 € festgesetzt. Die Zuführung zur Sonderrücklage „Schulbauten“ vermindert sich um 1.600.000 € auf neu 0 €.

Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2021 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 08.12.2017 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage 5 beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        242.481.800,-- €

und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        40.674.600,-- €

(2) Der als Anlage 5 beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        1.392.700,-- €

und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        247.000,-- €


§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.971.700,-- € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 1.342.000,-- € festgesetzt.

(3) Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.

(4) Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.

§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 21.520.000,-- € festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
(4) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        400 v.H.
2. Gewerbesteuer                400 v.H.

§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000,-- € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000,-- € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 225.000,-- € festgesetzt.
(4) Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

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7. / pl/2/7/18. Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 7pl/2/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 den Haushaltsplan 2018 beschlossen. Nach den
Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.

.Beschluss:

I.
Der Stadtrat genehmigt
a) den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

Haushaltsjahr                2019        2020        2021
                                       
Verwaltungshaushalt        242.110.400        242.119.850        242.071.550

Vermögenshaushalt        46.877.700        48.893.400        43.007.300
               
Gesamthaushalt        288.988.100        291.013.250        285.078.850
       =======================================

b) das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage 6 zu diesem Beschluss

c) den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

Haushaltsjahr                2019        2020        2021
                                       
Verwaltungshaushalt        1.392.700        1.392.700        1.392.700

Vermögenshaushalt        206.400        206.800        207.200
               
Gesamthaushalt        1.599.100        1.599.500        1.599.900
               =======================================

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

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8. / pl/2/8/18. Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule für das Schuljahr 2018/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 8pl/2/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2018 um rund 2,5 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2018/19 in gleicher Höhe anzuheben.

Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte:

Jahresbetrag für Schüler(innen) mit Familienwohnsitz
A) in Aschaffenburg und Großostheim
B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim



A alt
A neu
B alt
B neu





GRUNDFÄCHER
 
 

 
Babygarten/Musikschulgarten
195 €
200 €
292 €
300 €
Grundkurs Musik (75 min)
391 €
401 €
586 €
601 €
Elementares Gruppenmusizieren
318 €
326 €
477 €
489 €
Percussion 4er-Gruppe
357 €
366 €
536 €
549 €
Percussion 5er-Gruppe
287 €
294 €
430 €
441 €
Kindertanz
233 €
239 €
349 €
358 €
Taketina für Erwachsene
195 €
200 €
292 €
300 €
Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
444 €
455 €
666 €
683 €
 




HAUPTFÄCHER




Einzel (45 min)
1.186 €
1.216 €
1779 €
1.824 €
Einzel (30 min)
791 €
811 €
1187 €
1.217 €
Zweiergruppe (45 min)
707 €
725 €
1060 €
1.087 €
Dreiergruppe (45 min)
537 €
550 €
805 €
825 €
Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble*
791 €
811 €
1187 €
1.217 €
Zwölferticket*
395 €
405 €
593 €
608 €
Ergänzungsfächer
71 €
73 €
107 €
110 €

*nur für Erwachsene und/oder Wiedereinsteiger, soweit Kapazitäten frei


In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule jährlich moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen. Die Vorgabe des Stadtrats wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt.

Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent. Weitere Unterstützung wird in sozialen Härtefällen über Erträgnisse der Geissler-Stiftung geleistet.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Unterrichtsentgelte an der städtischen Musikschule um 2,5 % für das Schuljahr 2018/19.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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9. / pl/2/9/18. Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 9pl/2/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die derzeit gültige Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung stammt in ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1983. Sie wurde zwar immer wieder geändert, zuletzt zum 01.01.2010, dies betraf jedoch mehrheitlich die Anpassung der Gebührensätze und die Ergänzung neu eingeführter Leistungen. Im Kern sind die Regelungen aber weitgehend unverändert geblieben.
Das Bestattungswesen unterliegt seit einigen Jahren enormen Veränderungen, die sich auch auf die Stadt Aschaffenburg auswirken. Zu nennen sind hier vor allem der ungebrochene Trend zur Urnenbeisetzung mit gleichzeitigem Rückgang der Sargbestattungen und damit einhergehender Verringerung des Flächenbedarfs, aber auch das Aufkommen naturnaher Bestattungsformen (z. B. Friedwälder, Baumgräber, Aschefelder, etc.) sowie der Wunsch vieler Angehöriger nach pflegearmen Grabstätten (z. B. Urnengemeinschaftsgräber, Urnenwände) und generell kürzeren Nutzungszeiten als früher.
Neben diesen allgemeinen Umwälzungen gibt es jedoch auch spezifische Umstände, die einen Neuerlass der Satzung als notwendig erscheinen lassen. Damit sind einige inhaltliche Änderungen verbunden:

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Sachverhalte:

  • Verkürzung der Nutzungszeit auf die Ruhezeit (Ausnahme: Baumgräber)
  • Wegfall der Gebührenrückerstattung bei vorzeitiger Grabaufgabe
  • Erweiterungsoption bei Familienbäumen (bis zu 12 Bestattungsmöglichkeiten)
  • Streichung der Feuerbestattungsgebühren (auf Grund der Verpachtung des Krematoriums)
  • Urnenbestattungsgebühr als Einheitsgebühr inkl. Trauerfeier
  • Einführung neuer Gebühren (Mehrfachzeiten bei Bestattungen, Nutzung des Leichenhauses ohne Beisetzung in Aschaffenburg oder vor der Einäscherung, Nutzung Raum des Abschiedes, Nutzung der Trauerhalle)

Die Themen wurden im Friedhofsbeirat diskutiert und zur Umsetzung empfohlen.

Überdies liegen Beanstandungen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) vor. Diese geben auch Anlass zu einer vollständigen Neukalkulation der Friedhofsgebühren.


In seinem überörtlichen Prüfungsbericht kommt der BKPV zu folgenden Feststellungen:

  • Ermittlung des Anteils nichtgebührenfähiger Aufwendungen für das sog. „Öffentliche Grün“ anhand von pauschalen Verteilungssätzen, wie die bisher praktizierte Weiterverrechnung in Höhe von nur 40 % der auf den Friedhöfen erbrachten gärtnerischen Leistungen unter Verweis auf die „Grünanlagen- und Parkfunktion“ ist nicht zulässig. Die Ausgaben für solche Leistungen, zu denen nicht nur Grünflächen, sondern z. B. auch Ehrengräber, Denkmäler u. ä. zählen, dürfen nicht als Kosten in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen, sondern sind aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken. Allerdings gibt es keine verbindlichen Regelungen, wie hoch dieser Anteil sein sollte und auch eine exakte Berechnung ist nicht möglich. Somit besteht hier ein Ermessensspielraum. Deshalb gibt der BKPV die Empfehlung ab, die nicht gebührenrelevanten Aufwendungen - soweit möglich - direkt und in allen anderen Fällen im Verhältnis der Flächen zu bestimmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine sog. qualifizierte Flächenermittlung.
Maßnahme der Stadt: Das Garten- und Friedhofsamt kam dieser Empfehlung nach und erfasste alle Friedhofsflächen mit zugehörigen Nutzungen in digitaler Form neu und verknüpfte diese in einer speziellen Friedhofsdatenbank. Damit konnten erstmals Flächenanteile auf den Friedhöfen bestimmt werden, die neben anderen Kriterien, wie z. B. Lage, Vorhandensein anderer Grünflächen, etc., Ausgangspunkt für die Bestimmung des Anteils „Öffentlicher Leistungen“ auf jedem einzelnen der neun städtischen Friedhöfe waren. Durch Gewichtung der jeweiligen Anteile mit den Gesamtflächen wurde ein gewogener Durchschnitt über alle neun Friedhöfe gebildet, da es ja nur eine einheitliche Friedhofseinrichtung in der Stadt Aschaffenburg gibt. Dieser beträgt 26,5 % und ist somit der Anteil des „Öffentlichen Grüns“ auf den Aschaffenburger Friedhöfen.

  • Unzulässiger Wertansatz für die Friedhofsgrundstücke

Die im Rahmen der Grundstücksbewertung für die Friedhöfe ermittelten Wertansätze nach Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses unter Berücksichtigung pauschaler Abschläge aufgrund der Nutzung als Friedhof ist für Zwecke der Gebührenkalkulation unzulässig. Sie führen zu überhöhten kalkulatorischen Kosten, die in die Kalkulation einfließen. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sollen die Gebühren die ansatzfähigen Kosten einer Einrichtung nicht überschreiten. Dies ist hier jedoch der Fall, da die ermittelten Grundstückswerte die Ausgangsbasis für die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung darstellen und diese somit ebenfalls das zulässige Maß überschreitet. Aus diesem Grund empfiehlt der Prüfungsverband die Friedhofsgrundstücke nach deren ursprünglichen Anschaffungskosten zu bewerten.
Maßnahme der Stadt: Recherche in den Rathausarchiven nach den historischen Kaufpreisen und deren Ansatz zur Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung.

  • Ermittlung kostendeckender Verrechnungsätze des Gartenamtes

Zur Verrechnung von Kosten für das vom Gartenamt auf den Friedhöfen eingesetzte Personal, die Fahrzeuge und Maschinen wurden jeweils Verrechnungssätze gebildet.
Diese wurden zuletzt im Jahr 1999 erhöht.

Grundlage zur Ermittlung des Personalkostensatzes waren die veröffentlichten, durchschnittlichen Stundensätze für jede Entgeltgruppe. Auf diese Durchschnittssätze wurde für die interne Verrechnung ein Gemeinkostenzuschlag von 40 % erhoben. Der
BKPV hält dies für überhöht und gibt die Empfehlung ab, sich an der durch Organisationsuntersuchungen festgestellten Untergrenze für Gemeinkostenzuschläge von 18 % zu orientieren. Überdies sollte der Personalkostensatz des Gartenamtes jährlich anhand der veröffentlichten Durchschnittssätze sowie der tatsächlichen Eingruppierung der Beschäftigten in die Entgeltgruppen berechnet werden.
Maßnahme der Stadt: Jährliche Neuberechnung des Personalkostensatzes exakt nach den Empfehlungen des Prüfungsverbandes.

Für die Verrechnung der Fahrzeug- und Maschinenkosten wurden Kostensätze verwendet, deren genaue Herkunft und Ermittlung nicht mehr geklärt werden konnten. Dies wurde vom BKPV beanstandet und dazu geraten, die Verrechnungssätze für den Fahrzeug- und Maschineneinsatz unter Einbeziehung von kalkulatorischer Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten Vermögensgegenstände neu zu berechnen, um die erbrachten Leistungen kostendeckend verrechnen zu können.  
Maßnahme der Stadt: Neuberechnung der Kostensätze für Fahrzeuge und Maschinen in verschiedenen Kategorien nach den Empfehlungen des Prüfungsverbandes.

  • Kalkulation kostendeckender Gebühren im Bestattungswesen

Für die Bestattungseinrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden, wobei das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll. Hierbei sind insbesondere die Vorschriften in Art. 8 KAG zu beachten. Der BKPV beanstandet bei der bisherigen Gebührenbedarfsberechnung, die sich vorwiegend an einer Begrenzung der entstehenden Fehlbeträge orientiert, mehrere Einzelpunkte, die in der Summe eine vollständige Neukalkulation aller Friedhofsgebühren notwendig macht.
Maßnahme der Stadt: Neukalkulation aller Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der Hinweise des Prüfungsverbandes mit den folgenden Maßgaben:        
  • Für alle städtischen Friedhöfe gelten die gleichen Gebührensätze (= einheitliche Bestattungseinrichtung)
  • Alle bisherigen Wahlmöglichkeiten zwischen den Grabarten bleiben erhalten
  • Die gesetzlich (Art. 8 Abs. 2 KAG) vorgesehene Kostendeckung soll kalkulatorisch weitestgehend erreicht werden
  • Neuberechnet werden alle Gebührenarten, das sind:
    • Grabnutzungsgebühren (= Nutzungsrecht oder „Miete“ für die Grabstelle)
    • Bestattungsgebühren (= Aufwand für den Bestattungsvorgang wie z. B. Leichenhalle, Trauerfeier, Öffnen und Schließen des Grabes etc.)
    • Gebühren für Sonderleistungen (z. B. Bestattung außerhalb üblicher Bestattungszeiten, Nutzung Verabschiedungsraum)
    • Verwaltungsgebühren (z.B. Umbettungserlaubnis, Grabmalanträge etc.)

Vorgehensweise bei der Neukalkulation

  1. Bildung eines durchschnittlichen Jahresaufwandes aus den Ausgaben der vorherigen fünf Jahre, um größere Abweichungen einzelner Jahre auszugleichen.
  2. Ausgliederung aller nichtgebührenfähiger Ausgaben, z. B. für Sozialbestattungen
  3. Zuordnung der gebührenfähigen Ausgaben (= Kosten) auf die Teilbereiche Grabnutzung, Bestattung, Öffentliche Leistungen, Verwaltungsleistungen entweder direkt oder nach geeigneten Verteilungsgrößen, wie z. B. nach den Arbeitsstunden des Friedhofspersonals
  4. Aufsummieren der einzelnen Kostenarten für jeden Teilleistungsbereich
  5. Aufteilung der Gesamtkosten der einzelnen Teilbereiche auf die jeweiligen Einzelleistungen nach unterschiedlichen Methoden, wobei hier das Ausmaß der Nutzung der Einrichtung berücksichtigt werden muss (sog. „Äquivalenzprinzip“ gemäß Art. 8 Abs. 4 KAG).
  6. Ergebnis dieser Aufteilung ist der kalkulierte Gebührensatz für die jeweilige Leistung.

Kalkulation der Grabnutzungsgebühren

In die Kostensumme des Teilbereichs Grabnutzung fließen alle gebührenfähigen Ausgaben ein, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Unterhalt von Bestattungsplätzen entstehen. Hierzu zählen vor allem die Herstellungskosten von Grabfeldern, Urnenwänden, Wegen und der Begrünung sowie die Kosten für die laufenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten (Personal-, Maschinen-, Material- und Entsorgungskosten).

Die Verteilung der Kostensumme auf die einzelnen Grabarten erfolgt nun nach der Äquivalenzziffernmethode. Durch sie werden die unterschiedlichen, ungleichen Grabarten rechnerisch gleichgemacht. Erst dadurch ist es möglich, die Gesamtkosten auf alle vorhandenen Grabstellen gleich zu verteilen. Die Differenzierung in der Kostenhöhe zwischen den verschiedenen Grabarten erfolgt anschließend durch die Multiplikation mit der jeweils gebildeten Äquivalenzziffer. Diese drückt somit das Vorteilsverhältnis zwischen den Grabarten aus. Die Berechnung dieser Verhältniszahlen erfolgt nach einem Bewertungsschema, dessen Bewertungskriterien die unterschiedlichen Nutzungsvorteile und Aufwände zwischen den Grabarten zum Ausdruck bringen. Es besteht vorwiegend aus zwei Bewertungsblöcken. Zum einen die konkreten Herstellungs- und Unterhaltskosten der Stadt, die mit 2/3 gewichtet sind und zum anderen die Nutzungsvorteile für die Grabplatzinhaber, die mit 1/3 gewichtet sind. Aus den unterschiedlichen Bewertungsergebnissen werden dann die Äquivalenzziffern der einzelnen Grabarten errechnet.

Ergebnis der Äquivalenzziffernkalkulation:
  • Sarggräber werden günstiger, teils geringfügig (Reihen- und Wahlgräber), teils deutlich (Solitärgräber, Grüfte)
  • Urnen- und Baumgräber werden teurer


Finanzielle Auswirkungen der Grabgebührenkalkulation

Die finanziellen Auswirkungen der Anpassung der Grabnutzungsgebühren sind nur näherungsweise ermittelbar, da schon in den vergangenen Jahren starke Schwankungen im jährlichen Grabgebührenaufkommen zu verzeichnen waren (von 520.000 € bis 960.000 €) und schwer abschätzbar ist, inwieweit sich das Nachfrageverhalten in Zukunft entwickeln wird. Ursachen dafür sind u. a.:
  • Die Belegung der verschiedenen Grabvarianten sich permanent ändert
  • Die Verlängerungsmöglichkeit eines Grabnutzungsrechtes bei einem neuen Bestattungsfall besteht, mit teils deutlich kürzerer Verlängerungsdauer als die ursprüngliche Nutzungszeit nach der vorgeschriebenen Ruhefrist
  • Grabnutzungsrechte auch ohne Bestattungsfall – mit völlig unterschiedlichen Zeiträumen - verlängert werden

Um dennoch eine grobe Annäherung an die zu erwartenden Auswirkungen zu erzielen, wurde eine stark vereinfachte Berechnung durchgeführt, bei der unterstellt wird, dass sich die gemittelte Fallzahl der Bestattungsfälle auf die zwei Hauptbestattungsformen verteilt. Im Ergebnis ergibt sich eine relativ moderate Gebührenmehrung von ca. 15.000 € pro Jahr. Daraus lässt sich schließen, dass die jährlichen Gesamteinnahmen aus Grabstellen nur unwesentlich steigen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Mittelwert der Gesamtgrabnutzungsgebühren aus den Jahren 2012 bis 2016 (792.000 €) nur um ca. 31.000 € auf durchschnittlich 823.000 € übertroffen werden wird. Diese vergleichsweise geringe Zunahme liegt vor allem an den niedrigeren Gebühren für Sarggräber, was durch die höheren Gebühren für die Urnenplätze nicht kompensiert werden kann.
Im städtischen Haushalt wird die angestrebte kalkulatorische Kostendeckung aufgrund der Verteilung der Gesamtkosten auf alle für Bestattungszwecke verfügbaren Grabstellen nicht erreichbar sein, da sie nicht alle zeitgleich voll belegt sind, aber aufgrund des Belegungszusammenhangs trotzdem vorgehalten und unterhalten werden müssen. Von 18.390 Grabstätten sind 5.916 zurzeit nicht belegt. Überdies sind die Ausgaben für das „Öffentliche Grün“ (ca. 26 % der Friedhofsflächen sind als „Erholungsflächen“ einzustufen) nicht umlagefähig und können somit nicht über Gebühren finanziert werden.


Kalkulation der Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren umfassen als Einheitsgebühren alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Bestattung anfallen: Bearbeitung des Antrages, Benutzung der Leichenhalle, Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung, Graböffnen und -schließen, Benutzung der erforderlichen allgemeinen Friedhofseinrichtungen. Deshalb fließen in sie alle Kosten, die durch Bestattungen direkt oder anteilig verursacht werden. Dazu zählen vorwiegend die Personal- und Fahrzeugkosten, Maschinen- und Gerätekosten (z. B. Grabbagger) sowie die Kosten für Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterial. Es gehen aber auch Gebäudekosten für Leichen- und Trauerhallen mit ein, wie z. B. Unterhalt, Abschreibung und Verzinsung, Energie und Reinigung.
Die Gesamtkosten für den Teilbereich Bestattung werden über Aufteilungsschlüssel auf die einzelnen Bestattungsarten und Sonderleistungen verteilt. Zu diesem Zweck wird für jede einzelne Leistung eine eigene Aufwandskalkulation durchgeführt, in die der konkrete Aufwand für Personal- und Maschinenstunden sowie der tatsächliche Materialverbrauch einfließen. Anhand der Ergebnisse dieser Kalkulationen werden für alle Leistungen Verhältniszahlen berechnet, die durch Gewichtung mit den prognostizierten Fallzahlen in der Gesamtsumme den Kostenteiler ergeben. Die anschließende Multiplikation mit der Verhältniszahl ergibt den Gebührensatz für die jeweilige Bestattungsleistung. Diese Methode ermöglicht eine weitgehend verursachungsgerechte Zuordnung von Kosten, die nicht direkt den einzelnen Leistungen zuzuordnen sind.




Ergebnis und finanzielle Auswirkungen der Bestattungsgebührenkalkulation

Die Neukalkulation führt im Ergebnis zu einem Ansteigen aller Bestattungsgebühren. Ursächlich dafür sind zum einen die seit der letzten Gebührenbedarfsberechnung gestiegenen Personal- und Sachkosten, zum anderen aber auch, dass im Bereich Bestattungsgebühren erstmalig eine kostendeckende Kalkulation (s. o. Bericht BKPV) durchgeführt wurde.

Für den städtischen Haushalt ergeben sich daraus Gebührenmehreinnahmen. Bei Ansatz von durchschnittlichen Fallzahlen führt dies insgesamt zu einer Zunahme der Bestattungsgebühren um rund 200.000 €. Aber auch hier gibt es ein Prognoserisiko, da eine genaue Vorhersage über die zukünftige Entwicklung von Bestattungszahlen und der Nachfrage nach Sonderleistungen nicht möglich ist. Sich im laufenden Jahr abzeichnende Einnahmenänderungen werden im Nachtragshaushalt 2018 berücksichtigt.

Vergleich Gesamtgebühr im Einzelfall zwischen Sarg- und Urnenbestattung

Bei der Sargbestattung verringert sich die Grabgebühr für 15 Jahre von 930 € auf 720 €.
Die Bestattungsgebühr steigt von 1.050 € auf 1.378 €. Die Gesamtgebühr für den Einzelfall steigt somit von 1.980 € auf 2.098 €.

Bei der Urnenbestattung erhöht sich die Grabgebühr für 10 Jahre von 340 € auf 480 €. Die Bestattungsgebühr steigt von 306 € auf 565 €. Die Gesamtgebühr für den Einzelfall steigt somit von 646 € auf 1.045 €.
Das Gesamtgebührenverhältnis zwischen Sarg- und Urnenbestattungsfall ändert sich damit von rund 3:1 (alt) auf 2:1 (neu).


Im Haupt- und Finanzsenat vom 15.01.2018 wurde die neue Satzung bereits ausführlich vorgestellt. Der HFS hat die Verwaltung beauftragt, den Satzungsneuerlass dem Plenum zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung in Anlage 7.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

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10. / pl/2/10/18. Ausbau der B 26 im Stadtgebiet; Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee - Anfrage der GRÜNEN Stadtratsfraktion vom 26.11.2017 - Antrag der FDP Stadtratsfraktion vom 15.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 10pl/2/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 24.09.2017 hat sich der Bürgerentscheid 1 „Pro Ausbau B 26 – Stoppt den Stau“ gegen den Bürgerentscheid 2 „Gegen die Missachtung des Bürgerwillens“ durchgesetzt. Diesen Bürgerentscheid hat die Verwaltung nun umzusetzen. Sie hat damit den Auftrag erhalten „alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Darmstädter Straße (B26) zwischen der Zufahrt Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke mit 4 Streifen, mit Pappelreihen ohne Mauer entlang des Schönbusch, landschaftsgerecht ausgebaut wird.“.

Zur Umsetzung gehört auch die Wiederaufnahme des angehaltenen Planfeststellungsverfahrens. Dazu sind seitens des Staatlichen Bauamtes Tekturpläne bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Diese Tekturpläne sind in Arbeit. Die Tekturplanung soll dabei die Inhalte des Gutachtens „Stadtgrün“ und die anderen im Plenum am 24.10. beschlossenen Zielsetzungen zur Gestaltung der Straßenbegleitenden Flächen von Waldfriedhof bis zur Ringstraße beachten. Hierzu hat die Stadtverwaltung mit dem Staatlichen Bauamt Verhandlungen geführt wie diese Rahmenbedingungen in die Planfeststellungsunterlagen integriert werden können.

Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom staatlichen Bauamt aufgegriffen und werden Teil des landschaftspflegerischen Begleitplanes im Zuge des Planfeststellungsverfahrens. Die weiteren Gestaltungselemente der Grünplanung, die über die Planfeststellungsgrenzen hinausgehen, sind in der Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee aufgegriffen, damit der Bereich östlich der Hafenbahnbrücke nach Fertigstellung der Planung kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren ist.

Das Gesamtpaket an landschaftsgestalterischen Maßnahmen setzt damit das Gutachten des Büros Kubus, Wetzlar „Stadtgrün in Aschaffenburg“ um. Im Vorfeld des Bürgerentscheids wurde das Gutachten im Rahmen der Informationsveranstaltungen von Seiten der Stadtverwaltung immer wieder präsentiert.
Kubus gehört zu den führenden Büros für Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung in Deutschland. Das Büro bearbeitet auch Projekte mit Bezug zur Gartendenkmalpflege und ist daher im Sinne der Anregung der Altstadtfreunde für diese Aufgabenstellung hervorragend qualifiziert.

Eine erste Beratung der Planungs- und Zielvereinbarung am 20.11.2017 wurde vertagt. Einzelne Stadträte und Fraktionen stellten ergänzende Fragen bzw. warfen Fragen auf, die nicht oder nicht präzise genug im Rahmen der Planungs- und Zielvereinbarung geregelt waren. Der Oberbürgermeister forderte daher die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat auf bis zum 26.11.2017 die aus ihrer Sicht zu beantwortenden Fragen schriftlich bei der Verwaltung einzureichen, damit diese umfassend und ausführlich aufgearbeitet und beantwortet werden können. Von dieser Möglichkeit hat nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gebrauch gemacht und mit Schreiben vom 26.11.2017 einen Fragenkatalog eingereicht. Dieser Fragenkatalog wurde am 13.12.2017 dem Staatlichen Bauamt mit der Bitte um Beantwortung zugestellt, da die Mehrzahl der Fragen sich an das Staatliche Bauamt richteten oder nur gemeinsam mit ihm zu beantworten waren.
In der Anlage sind der Fragenkatalog und die Antworten aufgeführt.

Weiterhin wurde die kompliziert gehaltene Planungs- und Zielvereinbarung grundlegend überarbeitet. Sie ist jetzt wesentlich einfacher gefasst und enthält primär Aussagen zu dem Teilabschnitt der Straße der nicht von der Planfeststellung erfasst ist. Dies ist von großem Vorteil, weil die landschaftsgestalterischen Maßnahmen im auszubauenden Straßenabschnitt in die Planfeststellung integriert werden.

Die Zielsetzungen der Planungsvereinbarung unterscheiden sich nicht von den im November 2017 vorgelegten Inhalten. Die beschriebenen Teilprojekte wurden allerdings neu bezeichnet und gegliedert. Dies dient der Vereinfachung. Um der Planung nicht den notwendigen Spielraum zu nehmen, werden in der Vereinbarung keine Abstände der Bäume zum Straßenrand genannt, sondern es wird lediglich auf die geltenden Richtlinien hingewiesen. Die Planungsvereinbarung ist so gefasst, dass die Abstände zwischen Straßenrand und Bäumen alle Möglichkeiten der geltenden Richtlinien ausschöpfen können so z.B. wenn eine kleine Lücke zwischen den Alleebäumen nachgepflanzt wird.

Bei der geplanten Baumallee an der Zufahrt zum Jägerhof westlich des Schönbusch hat der Eigentümer am 07.12.2017 erklärt, dass er nicht bereit sei, die Fläche zur Pflanzung zur Verfügung zu stellen oder zu verkaufen. Der Vorschlag ist daher kurzfristig nicht umzusetzen.

Von herausragender Bedeutung für die Umsetzung ist die nun vorliegende Bereitschaft des Bayernhafens, der Vereinbarung beizutreten. Dies macht eine kurzfristige Wiederherstellung des Alleecharakters zwischen Augasse und Ringstraße möglich.

Die Planungsvereinbarung hat, wie im November 2017 bereits vorgestellt, das Ziel für den von ihr erfassten räumlichen Bereich eine ausführungsreife Landschaftsplanung auszuarbeiten, die Anzahl, Lage und Qualität der nachzupflanzenden Bäume regelt. Das Leistungsbild für den zu vergebenden Auftrag umfasst die Grundlagenermittlung, die Vor- und Entwurfsplanung, die Ausführungsplanung einschließlich Vorbereitung der Vergabe. Mit der Planung soll das Büro Kubus beauftragt werden.

Nach Fertigstellung der Planung könnte damit sehr zeitnah mit Nachpflanzungen begonnen werden, so dass das prägende Stück der großen Schönbuschallee kurzfristig wiederhergestellt werden kann.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch (Anlage 8) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 3

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11. / pl/2/11/18. letzte ö SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 11pl/2/11/18

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zu der ungenehmigten „Baumfällaktion“ auf dem Grundstück der Maria-Ward-Stiftung am 13. und 14.02.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung weist die Anwesenden insbesondere auf die ausführliche Berichterstattung in der Tageszeitung Main-Echo hin.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2018 13:37 Uhr