Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/2/1/18 Berufsschule 1; Machbarkeitsstudie
2pvs/2/2/18 Schönbergschule; Überarbeitete Machbarkeitsstudie
3pvs/2/3/18 Fröbel- / Gutenbergschule; - Mittagsbetreuung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.09.2017
4pvs/2/4/18 Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung - Anordnung der erneuten Beteiligung der Behörden
5pvs/2/5/18 An der Lache; - Radverkehrsführung
6pvs/2/6/18 Würzburger Straße; - Teilabschnitt Sandtor - Verbesserung Radverkehr

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1. / pvs/2/1/18. Berufsschule 1; Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 1pvs/2/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 den Generalplaner agn niederberghaus & partner gmbh aus Ludwigsburg mit einer Machbarkeitsstudie zum Bauvorhaben Berufsschule 1 beauftragt.
Am 11.09.2017 wurde vom Schulverwaltungsamt das Raumprogramm bei der Regierung von Unterfranken zur schulaufsichtlichen Genehmigung eingereicht. Mit Bescheid vom 01.02.2018 wurde das Raumprogramm durch die Regierung schulaufsichtlich genehmigt.
Gegenüber dem 2011 genehmigten Raumbedarf ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 1632 m2 Haupt-Nutzfläche.

In der Machbarkeitsstudie wurden 3 Varianten bearbeitet:

Variante 1 - Generalsanierung des Bestandsgebäudes

Im Zuge der Bearbeitung der Machbarkeitsstudie stellte sich heraus, daß eine reine Generalsanierung nicht möglich ist. Aus Gründen des Brandschutzes (Fluchtwegsicherung) entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf, der nur durch Anbauten gedeckt werden kann.
Weiterhin wird der schulaufsichtliche Flächenmehrbedarf durch eine Aufstockung von Bauteil C und eine Erweiterung von Bauteil D gedeckt. Eine Mensa mit den erforderlichen Nebenraumflächen wird als Neubau im Erdgeschoß (zur Mainseite) vorgeschlagen.

Kostenrahmen nach DIN 276:
Gesamtsumme netto                                                        70.500.000,00 €
19 % Mehrwertsteuer                                                        13.400.000,00 €
Gesamtsumme brutto                                                83.900.000,00 €

Die Lebenszykluskosten wurden einschließlich Investitionskosten und Abschreibung auf 42 Jahre berechnet. In der Variante A betragen die Lebenszykluskosten ca. 148.000,00 € / Jahr.

Die jährlichen Betriebskosten wurden ebenfalls auf 42 Jahre ermittelt. Sie betragen einschließlich Gebäudeinstandhaltung ca. 1.483.000,00 € / Jahr. Die Energiekosten (Heizung und Elektro) liegen (rechnerisch) bei ca. 433.000,00 € im Jahr.





Variante 2 - Generalsanierung mit Ersatzneubau

Auch in der Variante B liegt der Schwerpunkt auf der Gebäudesanierung. Jedoch wird das Werkstattgebäude als Neubau auf die vorhandene Tiefgarage vorgeschlagen. Bei der Variante B entfällt die Aufstockung von Bauteil C. Dafür werden Anbauten an das Bauteil B notwendig. Eine Mensa mit den erforderlichen Nebenraumflächen wird als Neubau im Erdgeschoß (zur Mainseite) vorgesehen.

Kostenrahmen nach DIN 276
Gesamtsumme netto                                                        68.400.000,00 €
19 % MWST                                                                13.000.000,00 €
Gesamtsumme brutto                                                        81.400.000,00 €

Die Lebenszykluskosten liegen in der Variante B bei ca.: 144.000,00 € / Jahr.
Die jährlichen Betriebskosten wurden ebenfalls auf 42 Jahre hochgerechnet. Sie betragen einschließlich Gebäudeinstandhaltung ca. 1.412.000,00 € / Jahr. Die Energiekosten wurden auf ca. 380.000,00 € im Jahr berechnet.


Variante 3 - Neubau der Berufsschule

In der Variante 3 entsteht ein kompletter Neubau der Berufsschule an weitestgehend gleicher Stelle. Der 1. Bauabschnitt sieht ein zunächst eigenständiges Gebäude nördlich des Hauptgebäudes vor. Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes erfolgt der Abbruch des Hauptgebäudes. Im 2.Bauabschnitt schließt ein Winkelbau an den 1. Bauabschnitt an und bildet als Atriumgebäude das Berufsschulgebäude. Im 3. und 4. Bauabschnitt werden abschnittsweise die Werkstätten erneuert. Die Mensa liegt an zentraler Stelle und wird im 4. Bauabschnitt dem Innenhof zwischen der Berufsschule 2 und 3 zugeordnet.
Da die Kfz-Stellplätze alle ebenerdig nachwiesen werden können, entfällt die Tiefgarage.
An der Westseite sind Flächen für einen Erweiterungsbau vorhanden.

Kostenrahmen nach DIN 276
Gesamtsumme netto                                                        63.800.000,00 €
19 % MWST                                                                12.200.000,00 €
Gesamtsumme brutto                                                        76.000.000,00 €

In der Variante 3 ergeben sich die niedrigsten Lebenszykluskosten in Höhe von ca. 115.500,00 € / Jahr.
Die jährlichen Betriebskosten wurden auf den Betrachtungszeitraum von 42 Jahren berechnet. Sie betragen einschließlich Gebäudeinstandhaltung ca. 962.000,00 € / Jahr. Die Energiekosten liegen, bedingt durch den Passivhaus-Standard, bei ca. 138.400,00 € im Jahr.

Die Variante 3 liefert ein planerisch und energetisch (Passivhaus) überzeugendes Konzept und stellt auch die wirtschaftlichste Lösung dar.

In allen drei Varianten sind 5 Klassenzimmer der Berufsschule 2 berücksichtigt worden, die in der 2015 fertig gestellten Aufstockung nicht nachgewiesen werden konnten.

Die mögliche Förderung (Fördersatz ca. 50 % der anrechenbaren Kosten) in der Variante 3 beträgt ca. 27,0 bis 30,0 Mio € bei Gesamtkosten in Höhe von 76 Mio €.

Das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft schlägt in Absprache mit der Schulleitung vor, für die weitere Planung einen Architektenwettbewerb (nach RPW 2013) in der Variante 3 durchzuführen.

.Beschluss:

I.

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Machbarkeitsstudie zur Berufsschule 1
zur Kenntnis.

2. Die Variante 3 „Neubau der Berufsschule“ wird weiterverfolgt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architektenwettbewerb für die Variante 3 durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / pvs/2/2/18. Schönbergschule; Überarbeitete Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 2pvs/2/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2012 wurde durch das Architekturbüro RitterBauerArchitekten aus Aschaffenburg eine Machbarkeitsstudie zur anstehenden Sanierung der Schönbergschule einschließlich Schwimm- und Sporthalle erarbeitet und am 04.12.2012 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Zur Überarbeitung und Aktualisierung dieser Machbarkeitsstudie wurde das erforderliche Raumprogramm im Frühjahr 2017 bei der Regierung zur Überarbeitung eingereicht. Die abschließende Genehmigung steht noch aus. Abweichend von früheren Prognosen (13 Klassen) führt die Schule jetzt 16 Klassen, die nun als Planungsgrundlage dienen.
Ein Fehlbedarf ist auch bei den Ausweich- und Sozialarbeitsräumen festgestellt worden. Der Gesamtfehlbedarf beträgt voraussichtlich ca. 420 qm Hauptnutzfläche.
RitterBauerArchitekten haben die Machbarkeitsstudie von 2012 überarbeitet und 3 Varianten zur Erweiterung des Schulgebäudes erarbeitet.
In der Beauftragung waren Ausarbeitungen für die Lebenszykluskosten, Betriebs- und Energiekosten nicht enthalten.
Die Kosten für die Sanierung des Schul- und Sportgebäudes wurden mit einem Bauindex                (10/2012 – 11/2017 = 111,10 %) neu berechnet.

       Variante 1

In der Variante 1 werden 3 Teilflächen des Schulgebäudes aufgestockt. Als Erweiterung wird eine Aufstockung der Nebenräume der Sporthalle vorgeschlagen, der im Wesentlichen die Flächen für die Schulsozialarbeit beinhaltet. Außerdem wird eine Flachdachfläche im Obergeschoß mit 2 Klassenzimmern überbaut. Die noch fehlenden Hauptnutzflächen (Klassenzimmer) werden in einer Aufstockung über der Mittagsbetreuung nachgewiesen.

Kostenrahmen
Schulgebäude Kosten 2012                        9.120.700,00 €
Kostensteigerung 10/2012 – 11/2017:                
Index:111,10 %                                                                           10.132.000,00 €

Erweiterungen/Teilaufstockungen (11/2017)
3.645 m3 * 657 €                                2.395.000,00 €
2558 m3 * 250 €                                   640.000,00 €
                                                                                           3.035.000,00 €

Sporthalle  Kosten 2012                        3.855.000,00 €
Kostensteigerung 10/2012 – 11/2017
Index 111,10 %                                                                           4.283.000,00 €


Schwimmhalle Kosten 2012                        2.097.000,00 €
Kostensteigerung  10/2012 - 12/2017
Index 111,10 %                                                                           2.330.000,00 €        
Zuschlag Bauabschnitte, Bauzeitenverlängerung  ca. 7,5 %                          1.483.000,00 €
Gesamtkosten brutto                                                                21.263.000,00 €

Mögliche Förderung nach FAG:  7,5 – 8,5 Mio €. (Fördersatz 50 % der anrechenbaren Kosten)
Variante 2

In der Variante 2 werden 2 Teilflächen des Schulgebäudes aufgestockt. Für die Schulsozialarbeit wird das 2012 errichtete Gebäude der Mittagsbetreuung aufgestockt. Die fehlenden Hauptnutzflächen (Klassenzimmer) werden in einer Aufstockung über dem westlichen Gebäudeteil nachgewiesen.

Kostenrahmen
Schulgebäude Kosten 2012                        9.120.700,00 €
Kostensteigerung 10/2012 – 11/2017:                
Index:111,10 %                                                                           10.133.000,00 €

Erweiterungen/Teilaufstockungen (11/2017)
3.935 m3 * 657 €                                2.585.000,00 €
Statische Ertüchtigung psch.                           700.000,00 €
                                                                                           3.285.000,00 €

Sporthalle Kosten 2012                        3.855.000,00 €
Kostensteigerung 10/2012 – 11/2017
Index 111,10 %                                                                           4.283.000,00 €


Schwimmhalle Kosten 2012                        2.097.000,00 €
Kostensteigerung 10/2012 - 12/2017
Index 111,10 %                                                                           2.330.000,00 €        

Zuschlag Bauabschnitte, Bauzeitenverlängerung  ca. 7,5 %                          1.500.000,00 €
Gesamtkosten brutto                                                                21.531.000,00 €

Mögliche Förderung nach FAG:  7,5 – 8,5 Mio €. (Fördersatz 50 % der anrechenbaren Kosten)

       Variante 3

In der Variante 3 wird eine Teilfläche des Schulgebäudes aufgestockt. Hierzu wird eine Flachdachfläche im Obergeschoß mit 2 Klassenräumen überbaut. Als Erweiterung wird ein 2-geschossiger Anbau an die Sporthalle vorgeschlagen, der die fehlenden Klassenzimmer aufnimmt.

Kostenrahmen
Schulgebäude Kosten 2012                        8.603.000,00 €
Kostensteigerung 10/2012 – 11/2017:                
Index:111,10 %                                                                            9.558.000,00 €

Erweiterungen/Teilaufstockungen (11/2017)
4.957 m3 * 657 €                                3.257.000,00 €
603 m3 * 300 €                                   181.000,00 €
                                                                                           3.438.000,00 €

Sporthalle  Kosten 2012                        3.924.000,00 €
Kostensteigerung 10/2012 – 11/2017
Index 111,10 %                                                                           4.360.000,00 €


Schwimmhalle Kosten 2012                        2.097.000,00 €
Kostensteigerung  10/2012 - 12/2017
Index 111,10 %                                                                           2.330.000,00 €        

Zuschlag Bauabschnitte, Bauzeitenverlängerung  ca. 7,5 %                          1.474.000,00 €
Gesamtkosten brutto                                                                21.160.000,00 €

Mögliche Förderung nach FAG:  7,4 – 8,4 Mio €. (Fördersatz 50 % der anrechenbaren Kosten)

Die Variante 3 wird in Abstimmung mit der Schule zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen. Der 2-geschossige Anbau an die Sporthalle kann ohne größere Beeinträchtigung des Schulbetriebs als 1. Bauabschnitt erstellt werden. Nach Fertigstellung kann der Neubau als Ausweichfläche für die geplante Generalsanierung genutzt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand sind dann keine Ausweichquartiere oder Ersatzbauten notwendig. Weiterhin ist die Variante 3 die wirtschaftlichste Lösung.
Als energetischer Standard für den kompletten Gebäudekomplex gilt der Beschluß (16.07.2008) zur Energiespar-Offensive: 25 % unter EnEV.

Das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft schlägt in Abstimmung mit der Schule für die weitere Planung ein Verhandlungsverfahren nach § 17 der Vergabeverordnung (VgV) vor.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die erweiterte Machbarkeitsstudie zur Schönbergschule zur Kenntnis.

2. Für die weitere Planung wird die Verwaltung beauftragt ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / pvs/2/3/18. Fröbel- / Gutenbergschule; - Mittagsbetreuung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 3pvs/2/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Antrag vom 28.09.2017 hat die CSU- Stadtratsfraktion um Informationen zur Raumsituation der Mittagsbetreuung an der Fröbel- /Gutenbergschule gebeten.

  1. Gutenbergschule
Gemäß förderfähigem Raumprogramm sollten der Grundschule 2 Räume zu je 58 qm für die 2-gruppige Mittagsbetreuung zur Verfügung stehen. Tatsächlich können nur 2 Räume mit insgesamt 75,00 qm genutzt werden. Der Fehlbedarf beträgt folglich 41,00 qm. In den Räumen findet auch die Mittagsverpflegung (aktuell 32 Mittagessen) statt.

  1. Fröbelschule
Die Fröbelschule ist eine Förderschule mit einem gebundenen und einem offenen Ganztagsbereich. Genehmigungsfähig für den Ganztagsbereich sind 8 Räume zu je 58 qm Hauptnutzfläche. Tatsächlich vorhanden sind 4 Räume mit insgesamt ca. 188 qm. Dadurch wird ein Fehlbedarf von 4 Räumen mit ca. 276 qm abgeleitet. Ein eigener Speiseraum steht der Ganztagsschule nicht zur Verfügung. Die ca. 110 Mittagessen (pro Tag) werden im Untergeschoß im Bereich der Schullehrküche und in einem 18 qm großen Gruppenraum eingenommen. Der Fehlbedarf für den Speiseraum beträgt zusätzlich ca. 120 qm.

  1. Konzept
Der fehlende Raumbedarf der Fröbel- und Gutenbergschule kann im Bestand nicht ausgewiesen werden. Erweiterungsflächen sind auf dem Schulgrundstück nicht vorhanden. Zur Abdeckung des notwendigen Raumbedarfs ist eine Teilaufstockung des westlichen Gebäudeteils als leichte Stahlkonstruktion denkbar.
Die mögliche Aufstockung wird derzeit mit einem Tragwerksplaner abgestimmt. Zur statischen Ertüchtigung der tragenden Konstruktion können zusätzliche Kosten anfallen. Abschließend geklärt ist auch noch nicht, ob durch die Aufstockung eine Fassadensanierung notwendig wird. Die Ergebnisse der Tragwerksplanung werden im März vorliegen.
Die Konzeptplanung sieht 6 zusätzliche Räume sowie eine Mensa mit Nebenräumen in einem neuen 2.Obergeschoß vor.
Bruttogeschoßfläche: 41,30 m x 19,00 m        =        785 m2

Kostenrahmen Aufstockung:

Kostengruppen 200 – 700 nach DIN 276, ohne Außenanlagen

Gesamtkosten, brutto                                                        =        2.950.000,00 €

In den Kosten nicht enthalten sind eventuell notwendige statische Ertüchtigungen der Tragkonstruktion sowie eine Fassadensanierung.

Die Erweiterung der Fröbel- und Gutenbergschule ist nach Art 10 FAG förderfähig.
Die Förderung beträgt bei einem Fördersatz von ca. 50 % (der anrechenbaren Kosten) ca. 1,0 Mio € und kann erst nach Erstellung der Entwurfsplanung genauer bestimmt werden.


Kostenrahmen Flachdachsanierung
Im Rahmen einer Aufstockung muss die Restfläche des Flachdaches (1.350,00 m2) saniert werden.
Hierfür wurden die nicht förderfähigen Kosten separat ermittelt:

Gesamtkosten, brutto                                                        =        555.000,00 €


Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft schlägt vor, die Ergebnisse der Tragwerksplanung in der nächst möglichen Sitzung vorzustellen.

.Beschluss:

I.

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt das Konzept zur Erweiterung der Fröbel- und
Gutenbergschule zur Kenntnis.

2. Nach Fertigstellung der Tragwerksplanung werden die Ergebnisse dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/2/4/18. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung - Anordnung der erneuten Beteiligung der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Vorberatend 4pvs/2/4/18
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.03.2018 ö Beschließend 1pl/4/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Verfahrensstand

Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte 2013 durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfes. Zugleich wurde die Planung in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in den Bürgergesprächen hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur allgemeinen Information hatte die Verwaltung ein Faltblatt herausgegeben, in dem Inhalt und Bedeutung des FNP 2030 sowie das Verfahren zu dessen Aufstellung erläutert wurden.

Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei dieser formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2013 ca. 100 Bürger schriftlich einzeln geäußert oder auf Listen unterschrieben. Ihre Anregungen und Bedenken haben vorwiegend gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und der Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen im Kühruhgraben betroffen. Über die Bürgergespräche und die 2013 schriftlich eingegangenen Äußerungen hatte die Verwaltung den Bericht vom 17.05.2016 verfasst.

Zu gleicher Zeit sind insgesamt 101 möglicherweise von der Planung betroffene Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt worden. Die in den dabei vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Planung hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.2016 gewürdigt.

Aufgrund dieser beiden Berichte wurde der Vorentwurf des FNP 2030 des Jahres 2013 zum Entwurf des FNP 2030 vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf zeichnete sich vor allem durch erweiterte Ausweisungen von Wohnbauflächen aus und durch den Ersatz der an der Obernburger Straße nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbaren Gewerbeflächen durch die Beibehaltung der im rechtswirksamen FNP 1987 enthaltenen gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.

Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung wurde zugesagt, dass drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP für das nördliche Stadtgebiet, für Obernau und die Innenstadt durchgeführt werden.

Infolgedessen hat die Verwaltung im Herbst 2016 im Martinushaus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die zugesagten Bürgerveranstaltungen durchgeführt, darüber den Bericht vom 21.11.2016 verfasst und zur Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken den Entwurf des FNP vom 17.05.2016 an vier Stellen wie folgt geändert:
-        Im Stadtteil Strietwald wurde die Darstellung Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
-        Im Stadtteil Damm wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
-        Im Stadtteil Obernau wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1,1 ha. verkleinert zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Abwasserbeseitigung.
-        Im Stadtteil Obernau wurde die im Entwurf vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha gewerblichen Bauflächen im Mainbogen zurückgesetzt auf die Darstellungen des Vorentwurfes von 2013 (Flächen für die Landwirtschaft).

In der Mehrzahl der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen oder Korrekturen angeregt. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken und des Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain haben hingegen auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung verwiesen, denen ein besonderes Gewicht beizumessen war.

Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 wichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Da die Abweichungen vom Regionalplan nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange eingegriffen haben, konnten sie weitgehend isoliert betrachtet werden. Da aber diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen im Aufstellungsverfahren hätten führen können, wurden Vorschläge erarbeitet, wie die beiden Planwerke aneinander angepasst werden können:

Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 war es möglich, die Lage und Zuschnitte der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte deutlich vermindert werden konnten. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung nicht zu vereinbarenden Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - hat die Verwaltung vorgeschlagen, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.

Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächenreserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 16. Januar 2017 die Verwaltung beauftragt, unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 auf der Ebene der Regionalplanung die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um künftig eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich zu einem Gewerbegebiet entwickeln zu können.

Entwurf des FNP 2030

Die Verwaltung hatte den Vorentwurf des FNP 2030 auf der Grundlage der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sowie auf der Grundlage der veränderten Rahmenbedingungen bei der Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden starken Nachfrage im Wohnungsbau zum Entwurf vom 17.05.2016 weiterentwickelt, und mit diesem Entwurf im September und Oktober 2016 drei weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Veranlasst von diesen Bürgerveranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken zu diesem FNP-Entwurf hat die Verwaltung den Entwurf nochmals dahingehend geändert, dass mit dem daraus entwickelten Entwurf vom 21.11.2016 auch weitgehend den seit Mai 2016 eingegangenen Anregungen und Bedenken entsprochen wurde.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat am 16.01.2017 die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf des FNP 2030 vom 16.11.2016 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Dies geschah in der Zeit vom 03.07.2017 bis 01.09.2017.
Über die Ergebnisse dieses Verfahrensschrittes hat die Verwaltung die in den Beschlüssen 1 bis 3 näher bezeichneten Berichte verfasst und zu den eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken jeweils eine Beurteilung abgegeben.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des FNP 2030 vom 21.11.2016 nochmals auf einer Fläche von 2,1 ha im Bereich Damm/Reischberg von der Darstellung „Wohnbauflächen“ in die Darstellung „Grünflächen“ und im Bereich zwischen Kinzigstraße, Lohrweg, Aschaffstraße und Jossaweg von der Darstellung „Wohnbauflächen“ in die Darstellung „Gemischte Bauflächen“ geändert. Zudem wurden an verschiedenen Stellen in der Planzeichnung die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise ergänzt und fortgeschrieben und an der Begründung, im Umweltbericht und in der Umweltprüfung meist redaktionelle, aber auch einige inhaltliche Aktualisierungen, Berichtigungen und Ergänzungen vorgenommen.

Diese Änderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Nach der Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise können die überarbeiteten Unterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und erneut Stellungnahmen eingeholt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, zu bestimmen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2) sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis wird zur Kenntnis genommen.

3.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2016 über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BnatSchG (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

4.        Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und Dienststellen sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken oder Hinweisen zur weiteren Planung werden auf der Grundlage der in den Berichten zu den Beschlüssen 1 bis 3 (jeweils mit Datum vom 15.01.2018) enthaltenen Beurteilungen folgende Beschlussvorschläge für die Beschlussfassung im Plenum zur Kenntnis genommen.
4.1.        Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung
4.1.1        Die mit Schreiben vom 31.08.2017 eines Landwirtes aus dem Stadtteil Damm vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt.
4.1.2        Die mit Schreiben vom 18.07.2017 eines Grundeigentümers im Außenbereich der Gemarkung Leider vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt.
4.1.3        Die mit Schreiben vom 13.07.2017 vorgebrachten Bedenken einer Messwerkzeugfabrik aus dem Stadtteil Damm werden berücksichtigt.
4.2        Beschlüsse zur Behördenbeteiligung
4.2.1        Beschlüsse zu den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägen öffentlicher Belange
4.2.1.1        Die im Schreiben der DB AG vom 06.09.2017 mit den Stellungnahmen der DB Immobilien, der DB Station & Service AG und der DB Energie GmbH enthaltenen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und zur Beachtung in die Planbegründung übernommen. Eine Änderung der Plandarstellung ist nicht veranlasst.
4.2.1.2        Die im Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Würzburg, vom 10.07.2017 enthaltenen Hinweise werden berücksichtigt.
4.2.1.3        Die im Schreiben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Aschaffenburg vom 07.07.2017 enthaltenen Anregungen (redaktionellen Hinweise) werden in Plan und Begründung beachtet.
4.2.1.4        Die im Schreiben des Wasserstraßen-Neubauamtes vom 25.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung berücksichtigt.
4.2.1.5        Die Anregungen und Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Dienststelle Augsburg - vom 17.08.2017 wurden in Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung berücksichtigt. Die in diesem Schreiben vorgebrachten Bedenken (s. Bericht unter 1.2.5.6) wurden nicht berücksichtigt.
4.2.1.6        Die im Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) vom 28.08.2017 enthaltenen Hinweise wurden in Plan und Begründung berücksichtigt.
4.2.1.7        Die in den Schreiben der Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken - vom 07.05.2013 und vom 04.07.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung im Entwurf des FNP 2030 ist nicht veranlasst oder erforderlich.
4.2.1.8        Die in den Schreiben der Bayernwerk AG vom 24.04.2013 und 24.08.2017 enthaltenen Hinweise werden in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt.
4.2.1.9        Die mit dem Schreiben des Handelsverbandes Bayern vom 29.08.2017 gegebenen Anregungen können, soweit diese nicht bereits im Entwurf des FNP 2030 berücksichtigt sind, nicht innerhalb des vorliegenden Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden.
4.2.1.10        Die im Schreiben der TenneT TSO GmbH vom 11.08.2017 enthaltenen Hinweise werden, soweit nicht bereits erfolgt, in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt.
4.2.1.11        Die mit Schreiben des Bayernhafens vom 12.07.2017 gegebenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können in vorliegendem Verfahren jedoch nicht berücksichtigt werden.
4.2.1.12        Die im Schreiben des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 31.07.2017 enthaltenen Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt.
4.2.1.13        Die im Schreiben des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg vom 01.09.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird teils entsprochen, teils nicht.
4.2.1.14        Die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise sowie die damit veranlassten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu Änderungen an Bauflächendarstellungen werden nicht berücksichtigt.
4.2.1.15        Die Hinweise im Schreiben des Bergamtes Nordbayern vom 30.08.2017 werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
4.2.1.16        Die Anregungen und Bedenken sowie die Hinweise der Regierung von Unterfranken in ihrer Eigenschaft als höhere Naturschutzbehörde vom 21.08.2017 werden zur Kenntnis genommen. Begründungsentwurf, Umweltbericht und Umweltprüfung wurden entsprechend aktualisiert und ergänzt. Anregungen im Hinblick auf Verzicht auf Bauflächenpotentiale wurden nicht berücksichtigt.
4.2.1.17        Die Anregungen und Bedenken der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - vom 22.09.2017 werden weitgehend berücksichtigt.
4.2.1.18        Die Anregungen und Bedenken des Regionalen Planungsverbandes der Region 1 Bayerischer Untermain vom 09.10.2017 werden berücksichtigt.
4.2.1.19        Die Bedenken des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) vom 31.08.2017 werden nur insoweit berücksichtigt, als die Bauflächendarstellungen um 2,1 ha reduziert werden.
4.2.1.20        Die mit Schreiben vom 14.08.2017 vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Forst Aschaffenburg, werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil bleiben sie unberücksichtigt.
4.2.1.21        Die mit Schreiben vom 30.08.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Dienststelle Landwirtschaft Aschaffenburg, werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt.
4.2.1.22        Die mit Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 01.09.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt.
4.2.1.23        Die mit Schreiben vom 25.07.2017 vorgebrachten Anregungen der IHK Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen; sie können im vorliegenden FNP-Aufstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
4.2.1.24        Der im Schreiben der Energieversorgung MainSpessart GmbH vom 14.07.2017 vorgebrachten Anregung wird entsprochen.
4.2.1.25        Die mit Schreiben vom 01.08.2017 gegebenen Hinweise des Landratsamtes Miltenberg werden zur Kenntnis genommen, aber im Entwurf des FNP 2030 nicht berücksichtigt.
4.2.1.26        Die mit Schreiben des Landratsamtes Aschaffenburg (LRA) vom 24.08.2017 gegebenen Hinweise werden berücksichtigt.
4.2.1.27        Die mit Schreiben des Marktes Großostheim vom 14.08.2017 vorgebrachten Anregungen sind berücksichtigt.
4.2.1.28        Die im Schreiben des Marktes Goldbach vom 16.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind jedoch nicht veranlasst.
4.2.1.29        Die im Schreiben des Marktes Sulzbach mit Eingangsstempel vom 10.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht erforderlich.
4.2.1.30        Die im Schreiben des Marktes Stockstadt am Main vom 04.10.2017 enthaltenen Anregungen werden berücksichtigt.
4.2.2        Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern und Dienststellen mit Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis
4.2.2.1        Die Hinweise des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Sachgebiet Immissionsschutz und Klimaanpassung - vom 24.08.2017 werden berücksichtigt. Die darin vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden teils berücksichtigt, teils nicht berücksichtigt. 
4.2.2.2        Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Wasserrecht- und Bodenschutzbehörde - vom 19.09.2017 gegebenen Hinweise werden wie die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise und die damit veranlassten und erfolgten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung zur Kenntnis genommen. Soweit Änderungen an Bauflächendarstellungen angeregt werden, werden diese nicht berücksichtigt.
4.2.2.3        Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Naturschutzbehörde - vom 30.08.2017 enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil nicht berücksichtigt.
4.2.2.4        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 05.09.2017 werden berücksichtigt.
4.2.2.5        Die Hinweise des Bauordnungsamtes der Stadt Aschaffenburg in seiner Eigenschaft als untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2017 werden berücksichtigt.
4.2.3        Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern aus dem eigenen Wirkungskreis
4.2.3.1        Die Hinweise des Forstamts der Stadt Aschaffenburg vom 17.09.2017 werden berücksichtigt, seine Anregungen und Bedenken werden hintangestellt.
4.2.3.2        Die im Schreiben des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Aschaffenburg vom 22.08.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden nicht berücksichtigt.
4.2.3.3        Die Hinweise der Stadtwerke Aschaffenburg, Abt. Abfallentsorgung, vom 11.07.2017 werden berücksichtigt.
4.2.3.4        Die Hinweise des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Aschaffenburg vom 24.07.2017 werden berücksichtigt.
4.3        Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände
4.3.1        Die im Schreiben des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 01.08.2017 enthaltenen Anregungen und Bedenken werden durch die Verkleinerung der Bauflächen Damm/Reischberg um 2,1 ha berücksichtigt und im Übrigen nicht berücksichtigt.

5.        Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.

6.        Das Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4)

7.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, dass auf Grundlage des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden durchzuführen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände erneut zu beteiligen, die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.

8.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass beschlossen werden soll, dass im Rahmen der Verfahren nach Nr. 7 Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten und ergänzten Teile sind aus dem unter Nr. 6 genannten Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums zu ersehen.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/2/5/18. An der Lache; - Radverkehrsführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 5pvs/2/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass und Aufgabenstellung
An der Einmündung Goldbacher Str./ An der Lache hat sich im Juni 2017 ein tragischer tödlicher Radverkehrsunfall ereignet. Am Einmündungsbereich endet die stadteinwärts gerichtete Radverkehrsführung. Die Stadtverwaltung nimmt den Unfall zum Anlass, die Radverkehrsführung im Einmündungsbereich zu verbessern. Die Radverkehrsführung am Knoten Schönbornstr./ Goldbacher Str. muss dabei mit die Planung einbezogen werden. Der Markt Goldbach hat die Stadt Aschaffenburg gebeten die Situation zu verbessern.
Der Verkehrsunfall ereignete sich in der Zufuhrt zum Knoten An der Lache. Ein rechtsabbiegender Sattelzug kollidierte mit einer linksabbiegenden, in Richtung Stadt fahrenden, Radfahrerin. Bei der Kollision ist die Radfahrerin unter den Sattelzug geraten, wodurch sie sich tödliche Verletzungen zuzog.

Radwegeverbindungen zwischen Aschaffenburg und Goldbach
Zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Goldbach bestehen heute 3 Routen für den Radverkehr. Diese sind die Verbindungen über den Haselmühlweg zum Dammer Weg, über die Deutsche Straße – Elsässer Straße in die Österreicher Straße in Goldbach und die Verbindung Goldbacher Straße – An der Lache mit Unterführung der Autobahn zur Südspange in Goldbach. Für den Alltagsradverkehr hat die letztgenannte eine besondere Bedeutung. Nach dem Radverkehrskonzept ist diese als Hauptverbindung 2. Ordnung klassifiziert. Die Stadtverwaltung und der Landkreis Aschaffenburg lassen zur Zeit einen geeigneten Korridor für eine Radschnellverbindung untersuchen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knoten Goldbacher Straße/An der Lache muss dabei unabhängig von den Planungsergebnissen dieser Studie gesehen werden.

Bestand
Derzeit wird der stadteinwärts fahrende Radfahrer auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Straße An der Lache im Zweirichtungsverkehr geführt. An der Fußgängerfurt verlässt der Radfahrer den Seitenbereich und fädelt sich in den Mischverkehr auf der Fahrbahn ein um den Knoten passieren zu können.
Der stadtauswärts fahrende Radfahrer wird im Seitenbereich der Goldbacher Straße auf einem benutzungspflichtigen Radweg geführt und passiert den Knotenpunktarm An der Lache mittels einer baulichen Querungshilfe gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr.
Der stadtauswärts fahrende Radfahrer entlang der Schönbornstraße gelangt über drei Fußgängerfurten auf den gemeinsamen Geh- und Radweg Richtung Goldbach. Der freie Rechtsabbieger ist mit einer Fußgängersignalanlage ausgestattet, womit Fußgänger und im Seitenbereich fahrende Radfahrer eine Freigabezeit bei Bedarf anfordern.
In der Ausfahrt An der Lache besteht ein hohes Gefahrenpotential zwischen Radfahren die sich aus dem Seitenbereich in den Mischverkehr auf der Fahrbahn einordnen und aufstellen müssen. An der Einmündung kommen häufig Radfahrer mit dem Kfz- Verkehr zum Halt. Rechtsabbieger Richtung Schönbornstraße (Autobahn) und Linkseinbiegender kreuzen ihre Fahrwege. Mit dem Gewerbegebiet besteht ein hohes LKW-Aufkommen. Es bestehen ungünstige Sichtbeziehungen zwischen dem rechts abbiegendem MIV aus der Goldbacher Straße und dem die An der Lache querenden Radverkehr. Verstärkt wird dies durch eine Werbetafel die im Sichtfeld auf den abgesetzten Geh- und Radweg steht und somit die Sicht auf ankommende querende Fußgänger und Radfahrer stark einschränkt.

Planung
Nach ausführlichen Beratungen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde soll die Verkehrssicherheit der Radfahrer an dieser Stelle deutlich verbessert werden Hierfür wurden 2 Lösungsansätze erarbeitet.
Variante 1
In Variante 1 wurde ein Zweirichtungsradweg zur Querung der Straße An der Lache mit einer Breite von 2 m geplant. Zum Passieren der Goldbacher Straße wurde eine bauliche Querungshilfe vorgesehen, um den Radfahrer auf den bestehenden stadteinwärtigen Radweg zu führen. Der Zweirichtungsradweg wird entlang der Goldbacher Straße bis auf Höhe Querungshilfe im Seitenbereich geführt.
Variante 2
In Variante 2 wird die Führung im Zweirichtungsverkehr ca. 50 m vor der Einmündung Goldbacher Straße/ An der Lache gem. Plandarstellung am Abzweig aufgehoben. Der stadteinwärts fahrende Radfahrer wird auf dem bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg geradeaus zu dem Knotenpunkt Schönbornstraße/ Goldbacher Straße geleitet und passiert die Goldbacher Straße gemeinsam mit den Fußgängern auf den bestehenden Furten. Nach Passieren der Furten wird der Radverkehr bis zum Erreichen des bestehenden baulich angelegten Radweges in der Goldbacher Straße stadteinwärts auf einem Schutzstreifen geführt. Der Schutzstreifen erhält eine regelkonforme Breite von 1,5 m.
Der stadtauswärts fahrende Radverkehr entlang der Schönbornstraße passiert die Goldbacher Straße wie bisher über die Fußgängerfurt.
Die Planung sieht die Einrichtung eines Schutzstreifens mit einer Breite von 1,5 m hinter der Bushaltestelle vor. In der Einmündung „An der Lache“ geht der Schutzstreifen in rot eingeschlämmte Radverkehrsfurten über und führt den stadtauswärts gerichteten Radverkehr auf den bestehenden Geh- und Radweg. Dieser wickelt das Radverkehrsaufkommen Richtung Goldbach im Einrichtungsbetrieb (siehe Plandarstellung) ab. Die Borde werden im Bereich der Radverkehrsanlagen vollständig abgesenkt.
Die Radwegeverbindung wird in die wegweisende Beschilderung des Radwegenetzes aufgenommen. Die Radverkehrsführung wird anhand Piktogrammen und Abbiegepfeilen auf den Radverkehrsanlagen verdeutlicht. Die Markierung für den motorisierten Individualverkehr wird gem. Plandarstellung der geänderten Radverkehrsführung angepasst. Um die Sichtbeziehungen auf Fußgänger zu verbessern, wird die Werbetafel im Seitenbereich der Einmündung versetzt. Der neue Standort der Werbetafel wird zur Zeit mit den zuständigen Dienststellen festgelegt.

Empfehlung
Die Variante 1 wird aufgrund des Konfliktpotentiales mit dem Fußgängerverkehr, Radfahrern beider Fahrtrichtungen sowie den Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern nicht empfohlen, auch wenn sie die direkte und kürzeste Verbindung für den Radverkehr darstellt.
Mit der vorgeschlagenen Radverkehrsführung in Variante 2 wird in der Zufahrt „An der Lache“ das Aufstellen neben dem motorisierten Individualverkehr sowie dem Schwerverkehr vermieden.
Die Verwaltung empfiehlt aus fachlicher Sicht die Umsetzung von Variante 2.

Grunderwerb und Kosten der Maßnahme
Grunderwerb ist nicht erforderlich. Die Kosten der Baumaßnahme betragen ca. 13 000 € und können über die HH-Stelle Radverkehr gedeckt werden. Die Maßnahme soll 2018 umgesetzt werden.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung an der Einmündung Goldbacher Straße/ An der Lache wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme (Variante 2) 2018 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / pvs/2/6/18. Würzburger Straße; - Teilabschnitt Sandtor - Verbesserung Radverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Beschließend 6pvs/2/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkung
Die vorliegende Planung wurde am 05.10.2017 erstmals dem Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung im Fahrradforum beraten zu lassen. Dies ist am 26.01.2018 in der 6. Sitzung des Fahrradforums geschehen. Das Fahrradforum stimmt der Planung mit geringfügiger Änderung mit einer Enthaltung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Maßnahme 2018 umzusetzen.

Aufgrund der Anregung aus dem Fahrradforum wurde die Führung des Bordes im Bereich Schöntal optimiert.
Im Fahrradforum wurde über die rot eingeschlämmte „Aufstellfläche“ vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) zum Erreichen des Linksabbiegerstreifens für den Radverkehr diskutiert. Dies soll dem Radfahrer das Einordnen auf den Radfahrstreifen im Kurvenbereich erleichtern. Das Fahrradforum kann hierzu keine eindeutige Empfehlung abgeben. Aufgrund von Sicherheitsbedenken der Polizei empfiehlt die Verwaltung vor dem FGÜ keine „Aufstellfläche“ einzurichten.

2. Aufgabenstellung
Im Jahr 2015 hat der Stadtrat die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (RVK) beschlossen. Im darauffolgenden Jahr wurde im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt u. a. auf einer Verbesserung der innerstädtischen Verbindungen, insbesondere auf dem Inneren Ring. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dem Stadtratsbeschluss vom 21.04.2015 Rechnung tragen und als nächster Bauabschnitt an die umgesetzten Maßnahmen Brentano-Fahrradachse und Alexandrastraße anknüpfen. Mit der Umsetzung des ersten Teilabschnittes Alexandrastraße ist bereits ein wichtiges Signal gesetzt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes voranzubringen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen im Kurvenbereich Alexandrastraße – Untere Würzburger Straße soll nun eine wichtige Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr ausgebaut werden. Darüber hinaus sieht die Verwaltung für den Kurvenbereich Alexandrastraße – Würzburger Straße eine verbesserungswürdige Verkehrssituation für schwache Verkehrsarten (Fußgänger und Radfahrer).

3. Bestand und Planung

3.1 Bestand
Seit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes in der Alexandrastraße wird der Radverkehr regelkonform stadtauswärts auf einem Radfahrstreifen und stadteinwärts abschnittsweise auf Schutz- bzw. Radfahrstreifen geführt. Auf Höhe der bestehenden Querungshilfe an der Sandkirche endet der Ausbau des 1. Bauabschnittes.

Radverkehr:
Der Radverkehr wird auf Höhe Sandkirche beidseitig auf Schutzstreifen geführt. Die Dimensionierung der Schutzstreifen liegt unter dem Regelmaß (1,50 m). Auf Höhe des Treppenzuganges zum Park Schönbusch befindet sich eine weitere Querungshilfe inform eines Fußgängerüberweges (FGÜ).
Der Radverkehr wird nach der Eisdiele stadtauswärts in den Seitenraum geführt. Der bestehende Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen mit nicht regelkonformer Breite geführt und geht vor der Einmündung Sandkirche in einen Schutzstreifen über.
Seit August stehen auf der südlichen Gehwegseite im Bereich der Eisdiele (Höhe Hausnummer 6) Fahrradabstellanlagen zur Verfügung, sowie Poller und Frankfurter Hüte um den Radweg vor parkenden Kfz freizuhalten.
Die Querung der Alexandrastraße in Richtung Sandtor stellt auch für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsfunktion dar. Derzeit ist kein Angebot für Radfahrer zum Linksabbiegen eingerichtet. Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich. Nicht wenige Radfahrer fahren über die Betgasse in die Innenstadt, wodurch Konflikte mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) (Parkhauszufahrt und Kurzzeitstellplätze zur Andienung des dortigen Einzelhandels) entstehen.
Im Radverkehrskonzept (RVK) wird die Einfahrt in die Sandgasse für den links abbiegenden Radverkehr aus der Alexandrastraße bemängelt und zur Verbesserung der Abbiegesituation die Einrichtung eines Linksabbiegerstreifens für Radverkehr vorgeschlagen.

MIV:
Der MIV wird einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo-30 Regelung.

Fußgängerverkehr:
Der Fußgängerverkehr hat vergleichsweise breite Gehwegflächen. Die angebotene Querung für Fußgänger ist nicht regelkonform. Die baulich angelegte Mittelinsel entspricht nicht dem aktuellen Regelmaß der Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA). Die Fußgängerüberwege entsprechen hinsichtlich der Beleuchtung nicht den aktuell gültigen Vorgaben. Zusätzlich entspricht der FGÜ in der Würzburger Straße aufgrund der Fahrbahnbreite nicht den aktuell gültigen Vorgaben der Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ).
Ein barrierefreier Ausbau der Querungsanlagen besteht nicht.
Im angrenzenden Bereich des FGÜ wird Außengastronomie durch eine Eisdiele betrieben.

Erhebungen über den Fußgängerverkehr:
Die Verbindung zur Sandkirche und zum Park Schöntal ist eine innerstädtische Hauptverbindung für Fußgänger. Um im Planungsprozess die signifikanten Querungsbeziehungen sowie die Konfliktpotentiale zu berücksichtigen, wurden am 12.07.2017 Erhebungen durchgeführt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Querungshilfen in der Alexandrastraße und in der Verbindung zur Treppenanlage des Parkes Schöntal weiterhin zu berücksichtigen sind. Zusätzlich wurde das Erfordernis einer barrierefreien Gestaltung des Einmündungsbereiches Sandkirche deutlich. Ein barrierefreier Ausbau mit differenzierter Bordhöhe wird insbesondere auf dem höhengleichen Zugang an der Sandkirche notwendig, um mobilitätseingeschränkte Personen ohne Umwege in die Innenstadt zu führen. Darüber hinaus, liegt dieser Zugang an den Haltestellen des ÖPNV.

Probleme für den Fußgängerverkehr:
In Verbindung des Treppenzuganges zu Park Schöntal ist die Einrichtung eines regelkonformen FGÜ ohne bauliche Querungshilfe aufgrund Gesetzesvorgaben nicht möglich. Um dieser Hauptfußwegeverbindung Rechnung zu tragen, muss eine bauliche Querungshilfe eingebaut werden.
Der Sichtkontakt Fußgänger/ Fahrzeugführer ist ungünstig. Durch den Kurvenverlauf der Straße gestaltet sich vor allem stadtauswärts die Querungssituation zu Beginn der Würzburger Straße heute als unübersichtlich.




3.2. Planung
In folgenden Ausführungen werden die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben.

Radverkehr:
Die Situation für links abbiegende Radfahrer aus der Alexandrastraße birgt ein Konfliktpotential mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem Fußgängerverkehr. Dafür erhält der Radverkehr im Kurvenbereich eine eigene Verkehrsfläche inform eines Radfahrstreifens. Der linksabbiegende Radfahrstreifen wird in ganzer Länge rot eingeschlämmt und mit einer regelkonformen Breite (1,85 m) bemessen. Der Radfahrstreifen führt den abbiegenden Radfahrer StVO-konform in den verkehrsberuhigten Bereich am Sandtor. Aufgrund der Stellungnahme der Polizei im Fahrradforum wird in der vorliegenden Planung auf die Einrichtung einer rot eingeschlämmten Fläche zum Erreichen des Linksabbiegerstreifens für Radfahrer verzichtet. Vor dem FGÜ wird eine Rampe inform einer Bordabsenkung für Radverkehr eingerichtet, die dem Radfahrer ermöglicht, zur Fahrbahnquerung abzusteigen und die Alexandrastraße über den FGÜ als Fußgänger zu passieren. Der Radfahrer hat zwei Möglichkeiten von der Alexandrastraße zum Sandtor zu gelangen.
Der rechts abbiegende Radfahrer wird im Kurvenbereich auf einem Schutzstreifen (Breite 1,50 m) von der Alexandrastraße in die Würzburger Straße geführt.
Zusätzlich ist die Einrichtung von 10 Fahrradbügeln im Bereich der Sandkirche vorgesehen.

Fußgängerverkehr:
Die Planung beinhaltet zwei bauliche Querungshilfen inform von Mittelinseln. Beide Mittelinseln sollen nach den ortsüblichen Ausbaustandards und den Vorgaben der aktuellen DIN - Normen barrierefrei eingerichtet werden. Die Mittelinsel auf Höhe Sandkirche (Tiefe 2,50 m) wird mit einer Aufstellfläche von 4,50 m Breite geplant, sodass die Querungshilfe für Geh- und Sehbehinderte Personen mit differenzierter Bordhöhe ausgebildet werden kann. Die Lage des bestehenden FGÜ bleibt erhalten, wird jedoch mit einer barrierefrei ausgebauten Mittelinsel (Tiefe 2 m) unterbrochen. Punktuelle Anpassungen in der nördlichen Bordführung des Gehweges sind geringfügig erforderlich.
Die Fläche für die Außengastronomie der Eisdiele (Höhe Hausnummer 4) bleibt unberührt.

Abstimmungen:
Die Planungen wurden mit dem Tiefbauamt, dem städtischen Bauhof, der Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) abgestimmt.
Der ÖPNV wird von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt.

Perspektiven:
Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Wertstoffcontainer durch Unterflurcontainer zu ersetzen. Die Kosten hierfür werden der Baumaßnahme nicht zugeordnet.

3.3 Grunderwerb und Kosten der Maßnahmen
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahmen liegen inkl. Deckenbau bei ca. 148.000 €, mit einem Zuschlag von 10% liegt die Kostenschätzung bei ca. 163.000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Preissteigerungen ergeben können.
Die Maßnahme wird aus der HH-Stelle Radverkehr und der HH-Stelle Unterhalt finanziert.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2018 geplant.
Der Beschlussvorlage liegen 1 Lageplan (M 1:500) mit integriertem Querschnittsplan (M 1:200) sowie 1 Bestandsplan bei.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Einmündung Alexandrastraße/ Sandtor wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausführungsplanung zu erstellen und die Maßnahme im Jahr 2018 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2018 08:11 Uhr