Datum: 22.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 18:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/1/1/18 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017
2ws/1/2/18 Bericht der Stadtwerke - Digitales Gründerzentrum
3ws/1/3/18 Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“: Erweiterung des Unternehmensgegenstandes
4ws/1/4/18 Busersatzbeschaffung 2018
5ws/1/5/18 Anpassung des Lastenheftes für die Busersatzbeschaffungen ab 2018
6ws/1/6/18 Behandlung des Antrags der UBV-Fraktion, Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 17.01.2018 zur Optimierung der Information über die Abfallverwertung
7ws/1/7/18 Behandlung des Antrages der Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner und Hr. Stadtrat Dr. Andreas Schubring vom 12.12.2017, Prüfantrag: Bus-Sammellinien als Standardangebot für Nachtverkehrszeiten am Wochenende sowie am Sonntagvormittag und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 18.01.2018
8ws/1/8/18 Behandlung des Antrages der Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner und Hr. Stadtrat Dr. Andreas Schubring vom 12.12.2017, Faktencheck AST-Nachtbus – Antrag auf Beratung und Vorlage einer seriösen Kosten/Nutzen-Rechnung im zuständigen Senat und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 22.01.2018

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1. / ws/1/1/18. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 1ws/1/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/1/2/18. Bericht der Stadtwerke - Digitales Gründerzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 2ws/1/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über den Stand des „Digitalen Gründerzentrum“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/1/3/18. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“: Erweiterung des Unternehmensgegenstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Vorberatend 3ws/1/3/18
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.03.2018 ö Beschließend 10pl/3/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Betrieb des Reisemobilstellplatzes
Die Bewirtschaftung des Parkplatzes für Freizeitmobile soll zum 01.01.2018 an die Stadtwerke Aschaffenburg übertragen werden. Die erforderliche Aufwertung des Parkplatzes sowie die Bewirtschaftung mittels Schrankenanlage und nachgelagerter Aufschaltung in die Service-Leitstelle Parken in Verbindung mit dem vorhandenen technischen Know-How gehört zum originären Aufgabenfeld der Stadtwerke.
2. Betrieb des Digitalen Gründerzentrums
Mit Bescheid vom 15.12.2017 hat die Regierung von Unterfranken der Stadt Aschaffenburg als Zuwendungsempfänger und Aufgabenträger eine Zuwendung als Projektförderung für die Infrastruktur des Digitalen Gründerzentrums Starthouse im Spessart (SiS) bewilligt. Es handelt sich um ein Gründerzentrum mit Standort in Aschaffenburg und einem vollwertigen Satelliten in Lohr am Main. Die regionale Wirtschaft beteiligt sich an den Kosten, die das Netzwerk verursachen wird. Die Netzwerkkosten werden nach dem Förderprogramm zu 50 % vom Freistaat Bayern gefördert. Die weitere Hälfte müssen die Netzwerkpartner aus der Wirtschaft tragen. Die Infrastrukturkosten für das digitale Gründerzentrum fördert der Freistaat Bayern zu 90 %. 10 % (sowie nicht förderfähige Kosten) tragen die Gebietskörperschaften Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und die Stadt Lohr. Die Projektlaufzeit beginnt 2018 und endet 2032. Die Betreuung und Organisation (operative Aufgaben) des Digitalen Gründungszentrums soll durch die Stadtwerke Aschaffenburg erfolgen. Die originäre Trägerschaft bleibt bei der Stadt Aschaffenburg.
3. Erhebung der Parkgebühren gemäß § 3 der städtischen Parkgebührenordnung mittels mobiler Bezahlsysteme
Es ist beabsichtigt in den Parkhäusern und Tiefgaragen die Möglichkeit einzuführen, Parkentgelte per Handy zu bezahlen. Gleiches beabsichtigt die Stadt Aschaffenburg für den öffentlichen Straßenraum im Geltungsbereich der Parkgebührenverordnung. Zwecks Anwendung identischer Bezahlsysteme im kommunalen Zuständigkeitsbereich sollen die Stadtwerke den Systembetreiber auswählen, über diesen die Parkgebühren und –entgelte einziehen lassen und entsprechend der Zugehörigkeit der Parkfläche verteilen. Die ordnungsbehördliche Verkehrsüberwachung des Handyparkens sowie die straßenverkehrsrechtliche Anordnungsbefugnis verbleiben bei der Stadt im Hoheitsbereich.

.Beschluss:

I. Wortlaut des gewünschten Beschlusses und haushaltsmäßige Deckung:
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 23 S. 1, Art. 88 Abs. 5 S. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) folgende

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“

§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24.07.2017 wird wie folgt geändert:


§ 2 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt gefasst:

„Aufgabe der Stadtwerke ist der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen, der Betrieb des Reisemobilstellplatzes, der Bäder und der Eissporthalle, der Betrieb des digitalen Gründerzentrums, die Aufgaben der Abfallentsorgung, Klärschlammtrocknung und –verwertung, Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Stromerzeugung und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme und der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung einschließlich der Aufgaben aus dem Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung dienen.“
In § 2 Abs. 1 wird ein neuer Satz 4 eingefügt:
„Zu den Aufgaben der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der Parkgebühren gemäß § 3 der städtischen Parkgebührenordnung soweit die Erhebung mittels mobiler Bezahlsysteme (z.B. „Handyparken“) erfolgt.“
§ 2 Abs. 1 Satz 4 und 5 werden zu Satz 5 und 6.
§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.





II. Angaben zu den Kosten:
                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]


*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / ws/1/4/18. Busersatzbeschaffung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Vorberatend 4ws/1/4/18
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.03.2018 ö Beschließend 11pl/3/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Stichtag 31.12.2017 ergibt das Durchschnittsalter der Busse im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg 10,65 Jahre. Eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2024 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:



Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 41 der 51 Busse verfügen darüber hinaus über ein Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern.
Rund 86 Prozent (44 Stück) der Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen.
Im Jahr 2018 sind 3 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:
AB-VA 38        EZ: 1995        KM (31.12.2017):  1.080.538                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 40        EZ: 1996        Km (31.12.2017):  1.053.216                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 42        EZ: 1996        Km (31.12.2017):  1.102.552        Abgasnorm Euro 2


Die vorgesehenen drei Busersatzbeschaffungen wurden mit 750.000,-- € im Wirtschaftsplan 2018 eingestellt.
Für die im vergangenen Jahr 2017 angeschafften drei Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000,-- € gewährt.
Die Förderanträge für die geplanten drei neuen Busse wurden bereits im Oktober 2017 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Für das Jahr 2018 gehen wir von den folgenden, unveränderten Förderbeträgen durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr aus:
Standardbus                                        60.000 €
Zusätzlich für Niederflurbauweise                10.000 €

Das Gesamtvolumen der Förderung durch den Freistaat Bayern bleibt mit rund 30 Millionen € gegenüber 2017 unverändert.
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.
Grundlage dieser Ausschreibung bildet das am 07.04.2011 im Werksenat beschlossene und am 22.02.2018 angepasste Lastenheft.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Die Ausschreibung von drei Solobussen - jeweils behindertengerecht - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / ws/1/5/18. Anpassung des Lastenheftes für die Busersatzbeschaffungen ab 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 5ws/1/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der Busersatzbeschaffung 2011 wurden die Ausstattungsmerkmale der Linienbusse festgelegt. Bezüglich der Bestuhlung im Fahrgastraum wurde beschlossen, auf eine maximale Anzahl von Fahrgastsitzplätzen abzuzielen. Aufgrund heute zur Verfügung stehender und vermehrt eingesetzter technischer Hilfsmittel für in ihrer Mobilität eingeschränkter Fahrgäste, in Form von Rollatoren und insbesondere Rollstühlen, bedarf es einer Anpassung der Flächenaufteilung zugunsten einer weiteren Aufstellfläche für Rollstühle. Eine EU-weite Neuregelung zur Beförderung von Rollstühlen begrenzt die Anzahl der gleichzeitigen Rollstuhlmitnahme auf die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Anzahl (i.d.R. ein Stellplatz). Hierdurch kam es zu einzelnen Beschwerden, weswegen das Amt für soziale Leistungen zu einer Besprechung mit dem Zentrum für Körperbehinderte eingeladen hatte (siehe Anlage).
Die Stadtwerke kommen zum Ergebnis, dass durch den Verzicht auf einige wenige Sitzplätze der Fahrgastraum nicht nur optisch deutlich aufgewertet, sondern auch eine zusätzlich gekennzeichnete und gesicherte Aufstellfläche für Rollstuhlfahrer ermöglicht werden kann.
Diese Aufstellfläche kann aber auch für Kinderwagen, Rollatoren, Gepäck, Fahrräder, oder als Stehfläche genutzt werden. Bis auf die Spitzenlastzeiten, in denen bereits heute nicht für alle Fahrgäste eine Sitzmöglichkeit gegeben ist, sind in den übrigen Zeiten dennoch ausreichend Sitzplätze vorhanden.
Die Stadtwerke schlagen daher vor, die im Werksenat am 07.04.2011 beschlossene Ausrichtung der Innenausstattung auf eine max. Anzahl von Sitzplätzen, zugunsten einer weiteren Aufstellfläche für Rollstuhlfahrer, anzupassen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zur Anpassung des Lastenheftes für die Busersatzbeschaffungen ab 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die im Rahmen der Busersatzbeschaffung 2011 im Werksenat am 07.04.2011 beschlossene Innenausstattung zugunsten einer maximal möglichen Anzahl von Fahrgastsitzplätzen wird aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse aufgegeben.
Die Stadtwerke werden beauftragt bei künftigen Ausschreibungen eine weitere Aufstellfläche für einen Rollstuhlplatz in das Lastenheft aufzunehmen (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / ws/1/6/18. Behandlung des Antrags der UBV-Fraktion, Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 17.01.2018 zur Optimierung der Information über die Abfallverwertung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 6ws/1/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an die die UBV-Fraktion, Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / ws/1/7/18. Behandlung des Antrages der Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner und Hr. Stadtrat Dr. Andreas Schubring vom 12.12.2017, Prüfantrag: Bus-Sammellinien als Standardangebot für Nachtverkehrszeiten am Wochenende sowie am Sonntagvormittag und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 18.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 7ws/1/7/18

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an die Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner und Herrn Stadtrat Dr. Andreas Schubring wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. / ws/1/8/18. Behandlung des Antrages der Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner und Hr. Stadtrat Dr. Andreas Schubring vom 12.12.2017, Faktencheck AST-Nachtbus – Antrag auf Beratung und Vorlage einer seriösen Kosten/Nutzen-Rechnung im zuständigen Senat und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 22.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.02.2018 ö Beschließend 8ws/1/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an die Kommunale Initiative, Herrn Stadtrat Johannes Büttner und Herrn Stadtrat Dr. Andreas Schubring wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.06.2018 16:12 Uhr