Datum: 19.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/4/1/18. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030;
- Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis
- Bericht über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG
- Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der erneuten Beteiligung der Behörden und der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 4a Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.02.2018
|
ö
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Vorberatend
|
4 | pvs/2/4/18 |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/4/1/18 |
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2016 über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG wird zur Kenntnis genommen.
4. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und Dienststellen sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken oder Hinweisen zur weiteren Planung werden auf der Grundlage der in den Berichten zu den Beschlüssen 1 bis 3 (jeweils mit Datum vom 15.01.2018) enthaltenen Beurteilungen folgende Beschlüsse gefasst:
4.1. Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung (Bericht vom 15.01.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
4.1.1 Die mit Schreiben vom 31.08.2017 eines Landwirtes aus dem Stadtteil Damm vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt (Nr. 1 des unter Nr. 4.1 genannten Berichts).
4.1.2 Die mit Schreiben vom 18.07.2017 eines Grundeigentümers im Außenbereich der Gemarkung Leider vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt (Nr. 2 des unter Nr. 4.1 genannten Berichts).
4.1.3 Die mit Schreiben vom 13.07.2017 vorgebrachten Bedenken einer Messwerkzeugfabrik aus dem Stadtteil Damm werden berücksichtigt (Nr. 3 des unter Nr. 4.1 genannten Berichts).
4.2 Beschlüsse zur Behördenbeteiligung (Bericht vom 15.01.2018 über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis)
4.2.1 Beschlüsse zu den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägen öffentlicher Belange
4.2.1.1 Die im Schreiben der DB AG vom 06.09.2017 mit den Stellungnahmen der DB Immobilien, der DB Station & Service AG und der DB Energie GmbH enthaltenen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und zur Beachtung in die Planbegründung übernommen. Eine Änderung der Plandarstellung ist nicht veranlasst (Nr. 1.2.1 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.2 Die im Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Würzburg, vom 10.07.2017 enthaltenen Hinweise werden berücksichtigt (Nr. 1.2.2 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.3 Die im Schreiben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Aschaffenburg vom 07.07.2017 enthaltenen Anregungen (redaktionellen Hinweise) werden in Plan und Begründung beachtet (Nr. 1.2.3 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.4 Die im Schreiben des Wasserstraßen-Neubauamtes vom 25.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung berücksichtigt (Nr. 1.2.4 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.5 Die Anregungen und Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Dienststelle Augsburg - vom 17.08.2017 wurden in Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung berücksichtigt (Nr. 1.2.5 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts). Die in diesem Schreiben vorgebrachten Bedenken (s. Bericht unter 1.2.5.6) wurden nicht berücksichtigt.
4.2.1.6 Die im Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) vom 28.08.2017 enthaltenen Hinweise wurden in Plan und Begründung berücksichtigt (Nr. 1.2.6 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.7 Die in den Schreiben der Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken - vom 07.05.2013 und vom 04.07.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung im Entwurf des FNP 2030 ist nicht veranlasst oder erforderlich (Nr. 1.2.7 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.8 Die in den Schreiben der Bayernwerk AG vom 24.04.2013 und 24.08.2017 enthaltenen Hinweise werden in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt (Nr. 1.2.8 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.9 Die mit dem Schreiben des Handelsverbandes Bayern vom 29.08.2017 gegebenen Anregungen können, soweit diese nicht bereits im Entwurf des FNP 2030 berücksichtigt sind, nicht innerhalb des vorliegenden Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden (Nr. 1.2.9 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.10 Die im Schreiben der TenneT TSO GmbH vom 11.08.2017 enthaltenen Hinweise werden, soweit nicht bereits erfolgt, in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt (Nr. 1.2.10 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.11 Die mit Schreiben des Bayernhafens vom 12.07.2017 gegebenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können in vorliegendem Verfahren jedoch nicht berücksichtigt werden (Nr. 1.2.11 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.12 Die im Schreiben des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 31.07.2017 enthaltenen Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt (Nr. 1.2.12 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.13 Die im Schreiben des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg vom 01.09.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird teils entsprochen, teils nicht (Nr. 1.2.13 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.14 Die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise sowie die damit veranlassten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu Änderungen an Bauflächendarstellungen werden nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.14 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.15 Die Hinweise im Schreiben des Bergamtes Nordbayern vom 30.08.2017 werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen. Planänderungen sind nicht veranlasst (Nr. 1.2.15 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.16 Die Anregungen und Bedenken sowie die Hinweise der Regierung von Unterfranken in ihrer Eigenschaft als höhere Naturschutzbehörde vom 21.08.2017 werden zur Kenntnis genommen. Begründungsentwurf, Umweltbericht und Umweltprüfung wurden entsprechend aktualisiert und ergänzt. Anregungen im Hinblick auf Verzicht auf Bauflächenpotentiale wurden nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.16 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.17 Die Anregungen und Bedenken der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - vom 22.09.2017 werden weitgehend berücksichtigt (Nr. 1.2.17 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.18 Die Anregungen und Bedenken des Regionalen Planungsverbandes der Region 1 Bayerischer Untermain vom 09.10.2017 werden berücksichtigt (Nr. 1.2.18 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.19 Die Bedenken des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) vom 31.08.2017 werden nur insoweit berücksichtigt, als die Bauflächendarstellungen um 2,1 ha reduziert werden (Nr. 1.2.19 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.20 Die mit Schreiben vom 14.08.2017 vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Forst Aschaffenburg werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil bleiben sie unberücksichtigt (Nr. 1.2.20 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.21 Die mit Schreiben vom 30.08.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Dienststelle Landwirtschaft Aschaffenburg werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.21 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.22 Die mit Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 01.09.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.22 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.23 Die mit Schreiben vom 25.07.2017 vorgebrachten Anregungen der IHK Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen; sie können im vorliegenden FNP-Aufstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden (Nr. 1.2.23 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.24 Der im Schreiben der Energieversorgung MainSpessart GmbH vom 14.07.2017 vorgebrachten Anregung wird entsprochen (Nr. 1.2.24 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.25 Die mit Schreiben vom 01.08.2017 gegebenen Hinweise des Landratsamtes Miltenberg werden zur Kenntnis genommen, aber im Entwurf des FNP 2030 nicht berücksichtigt (Nr. 1.2.25 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.26 Die mit Schreiben des Landratsamtes Aschaffenburg (LRA) vom 24.08.2017 gegebenen Hinweise werden berücksichtigt (Nr. 1.2.26 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.27 Die mit Schreiben des Marktes Großostheim vom 14.08.2017 vorgebrachten Anregungen sind berücksichtigt (Nr. 1.2.27 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.28 Die im Schreiben des Marktes Goldbach vom 16.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind jedoch nicht veranlasst (Nr. 1.2.28 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.29 Die im Schreiben des Marktes Sulzbach mit Eingangsstempel vom 10.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht erforderlich (Nr. 1.2.29 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.1.30 Die im Schreiben des Marktes Stockstadt am Main vom 04.10.2017 enthaltenen Anregungen werden berücksichtigt (Nr. 1.2.30 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2. Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern und Dienststellen mit Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis
4.2.2.1 Die Hinweise des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Sachgebiet Immissionsschutz und Klimaanpassung - vom 24.08.2017 werden berücksichtigt. Die darin vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden teils berücksichtigt, teils nicht berücksichtigt (Nr. 2.2.1 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.2 Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Wasserrecht- und Bodenschutzbehörde - vom 19.09.2017 gegebenen Hinweise werden wie die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise und die damit veranlassten und erfolgten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung zur Kenntnis genommen. Soweit Änderungen an Bauflächendarstellungen angeregt werden, werden diese nicht berücksichtigt (Nr. 2.2.2 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.3 Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Naturschutzbehörde - vom 30.08.2017 enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil nicht berücksichtigt (Nr. 2.2.3 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.4 Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 05.09.2017 werden berücksichtigt (Nr. 2.2.4 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.2.5 Die Hinweise des Bauordnungsamtes der Stadt Aschaffenburg in seiner Eigenschaft als untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2017 werden berücksichtigt (Nr. 2.2.5 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3 Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern aus dem eigenen Wirkungskreis
4.2.3.1 Die Hinweise des Forstamts der Stadt Aschaffenburg vom 17.09.2017 werden berücksichtigt, seine Anregungen und Bedenken werden hintangestellt (Nr. 3.2.1 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3.2 Die im Schreiben des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Aschaffenburg vom 22.08.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden nicht berücksichtigt (Nr. 3.2.2 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3.3 Die Hinweise der Stadtwerke Aschaffenburg, Abt. Abfallentsorgung vom 11.07.2017 werden berücksichtigt (Nr. 3.2.3 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.2.3.4 Die Hinweise des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Aschaffenburg vom 24.07.2017 werden berücksichtigt (Nr. 3.2.4 des unter Nr. 4.2 genannten Berichts).
4.3 Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände (Bericht vom 15.01.2016 über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG)
4.3.1 Die im Schreiben des Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ortsgruppe Aschaffenburg - vom 01.08.2017 enthaltenen Anregungen und Bedenken werden durch die Verkleinerung der Bauflächen Damm/Reischberg um 2,1 ha berücksichtigt und im Übrigen nicht berücksichtigt (Nr. 4.3.1 des unter Nr. 4.3 genannten Berichts).
4.3.2 Die im Schreiben des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. - Kreisgruppe Aschaffenburg - vom 04.07.2017 enthaltenen Anregungen und Bedenken werden durch die nachrichtliche Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope in die Planzeichnung berücksichtigt und im Übrigen nicht berücksichtigt (Nr. 4.3.2 des unter Nr. 4.3 genannten Berichts)
5. Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird zugestimmt.
6. Das Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums wird gebilligt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden durchzuführen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände erneut zu beteiligen, die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.
8. Es wird beschlossen, dass im Rahmen der unter Nr. 7 genannten Verfahren Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten und ergänzten Teile sind aus dem unter Nr. 6 genannten Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums zu ersehen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ X ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 9
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2. / pl/4/2/18. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/4/2/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungs-
prüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2016 geprüft und den Bericht Nr. 380/2017 vom 29.08.2017 über die Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.10.2017 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2016 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2016 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 122 und 123 des Berichts) verwiesen.
Der Bericht Nr. 380/2017 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 380/2017 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 1
) wird zur Kenntnis ge-nommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pl/4/3/18. Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/4/3/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 380/2017 vom 29.08.2017 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.10.2017 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2016 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.10.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
I.
Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
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|
Haushaltsrechnung 2016
|
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|
|
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|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
233.611.157,74
|
35.941.629,53
|
269.552.787,27
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
1.615.249,80
|
1.615.249,80
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
-175.503,05
|
-175.503,05
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
-681.954,25
|
-24.509,13
|
-706.463,38
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
232.929.203,49
|
37.356.867,15
|
270.286.070,64
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
232.030.924,07
|
24.845.872,44
|
256.876.796,51
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
1.145.580,89
|
13.650.548,54
|
14.796.129,43
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
251.143,25
|
1.142.491,52
|
1.393.634,77
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
-3.841,78
|
-2.937,69
|
-6.779,47
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
232.929.203,49
|
37.356.867,15
|
270.286.070,64
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
19.283.947,61 €
|
Vermögenshaushalt - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
2.189.847,90 €
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2016
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen einschließlich Vorjahr
|
237.485.944,88
|
50.387.588,95
|
287.873.533,83
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
234.005.573,55
|
50.074.146,65
|
284.079.720,20
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
3.480.371,33
|
313.442,30
|
3.793.813,63
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben einschließlich Vorjahr
|
236.340.363,99
|
34.151.619,15
|
270.491.983,14
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
236.293.210,02
|
34.163.117,06
|
270.456.327,08
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
47.153,97
|
-11.497,91
|
35.656,06
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-2.287.636,47
|
|
|
Ist-Überschuss
|
|
15.911.029,59
|
13.623.393,12
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
13.120.972,35
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
-167.037,50
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
26.577.327,97
|
|
|
|
|
Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
- Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
- Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
- Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr
|
Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
|
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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4. / pl/4/4/18. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/4/4/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungs-
prüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2016 geprüft und den Bericht Nr. 390/2017 vom 31.08.2017 über die Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.10.2017 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2016 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2016 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 43 und 44 des Berichts) verwiesen.
Der Bericht Nr. 390/2017 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 390/2017 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 2
) wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / pl/4/5/18. Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/4/5/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 390/2017 vom 31.08.2017 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.10.2017 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2016 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.10.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest-
zustellen.
.Beschluss:
I.
|
Die Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
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Haushaltsrechnung 2016
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|
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|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.381.905,97
|
183.341,50
|
1.565.247,47
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
17.621,70
|
0,00
|
17.621,70
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
1.364.284,27
|
183.341,50
|
1.547.625,77
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.364.284,27
|
212.900,45
|
1.577.184,72
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
20.441,05
|
20.441,05
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
50.000,00
|
50.000,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
1.364.284,27
|
183.341,50
|
1.547.625,77
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
142.978,92 €
|
|
|
Vermögenshaushalt - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
40.362,58 €
|
|
|
|
|
|
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2016
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.405.581,46
|
243.341,50
|
1.648.922,96
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
1.378.574,87
|
202.978,92
|
1.581.553,79
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
27.006,59
|
40.362,58
|
67.369,17
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.405.581,46
|
222.900,45
|
1.628.481,91
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
1.405.590,76
|
222.900,45
|
1.628.491,21
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
-9,30
|
0,00
|
-9,30
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-27.015,89
|
-19.921,53
|
-46.937,42
|
Ist-Überschuss
|
|
|
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
84.040,64
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
0,00
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
37.103,22
|
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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6. / pl/4/6/18. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2016 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/4/6/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 19.03.2018 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.
Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten
.Beschluss:
I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2016 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2016 wird erteilt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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7. / pl/4/7/18. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und einer stellvertretenden Datenschutzbeauftragten für die Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/4/7/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten mit Hilfe automatisierter Verfahren verarbeiten oder nutzen, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Bei der Stadt Aschaffenburg ist der Stadtrat zur Bestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 3 Nr. 16 der Geschäftsordnung des Stadtrates zuständig.
Mit Beschluss des Plenums vom 23.11.2009 (SPNr. PL/15/16/09) wurden der Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Stadt Aschaffenburg zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Stadt Aschaffenburg und den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ bestellt.
Die Neubestellungen in den Funktionen des Datenschutzbeauftragten bzw. der stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ist aufgrund personeller Veränderungen im Büro des Oberbürgermeisters notwendig.
Um Zustimmung wird gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Herr Jochen Dann, Sachgebietsleiter im Büro des Oberbürgermeisters, wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Christian Patalong, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg (mit Ausnahme des Eigenbetriebs Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen) bestellt.
2. Frau Denise Dornhöfer, Sachbearbeiterin im Büro des Oberbürgermeisters, wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Jochen Dann, Sachgebietsleiter im Büro des Oberbürgermeisters, zur stellvertretenden Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg (mit Ausnahme des Eigenbetriebs Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen) bestellt.
3. Der Datenschutzbeauftragte und die stellvertretende Datenschutzbeauftragte nach Nrn. 1 und 2 werden mit sofortiger Wirkung zum gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg und des Eigenbetriebs „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ X ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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8. / pl/4/8/18. Einrichtung des Schulprofils „Inklusion“ an der Pestalozzi-Mittelschule zum Schuljahr 2018/19
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.03.2018
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/4/8/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Pestalozzi-Mittelschule beantragt die Einrichtung des Schulprofils „Inklusion“ zum Schuljahr 2018/19.
Der Antrag ist über das Staatliche Schulamt und die Regierung von Unterfranken an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu stellen. Für den Antrag ist die Zustimmung der Stadt Aschaffenburg als Sachaufwandsträger erforderlich.
Die Schulleitung hat den Antrag bereits mit der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und dem Staatlichen Schulamt abgestimmt.
In der Pestalozzi-Mittelschule werden bereits seit mehr als zehn Jahren Schülerinnen und Schüler in s. g. Kooperationsklassen unterrichtet.
In einer Kooperationsklasse werden Schülerinnen und Schüler ohne und mit sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Kooperationsklassen sind derzeit in allen Jahrgangsstufen der Pestalozzi-Mittelschule eingerichtet. Es wird nach dem Lehrplan der Mittelschule unterrichtet. Neben der Klassenleitung betreut eine Förderschullehrkraft im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) die Kooperationsschüler mehrere Stunden pro Woche. Aber auch alle anderen Kinder der Klasse profitieren von der gegenseitigen Beratung und der engen Zusammenarbeit beider Lehrkräfte.
Die Schülerinnen und Schüler haben hauptsächlich im Förderbereich Lernen und im sozial emotionalen Bereich ihre Defizite. Es werden aber auch Kinder mit Hör- oder Sehschwächen unterrichtet. Außerdem sind im laufenden Schuljahr 2017/18 noch zwei Schüler mit Autismus an der Schule, die eine Schulbegleitung haben.
Zielgruppe der Kooperationsklassen sind Schülerinnen und Schüler, von denen zu erwarten ist, dass sie mit Unterstützung durch den MSD ihre Schullaufbahn erfolgreich an der Regelschule fortsetzen können. Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll somit der Verbleib an der Mittelschule ermöglicht werden.
Der MSD besteht aus Lehrkräften der Fröbel-Schule Aschaffenburg – Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen. Diese unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, deren Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben die Aufgabe zu diagnostizieren, zu fördern, zu beraten sowie Maßnahmen zu koordinieren.
Somit wird an der Pestalozzi-Mittelschule bereits umfangreiche Inklusionsarbeit geleistet. Die unterrichtenden Lehrkräfte bringen durch die langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet sehr gute Voraussetzungen mit, um erfolgreich zu arbeiten. Die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass Schülerinnen und Schüler, die mit Förderbedarf an die Schule kamen, so gut gefördert wurden, dass sie den erfolgreichen Mittelschulabschluss und sogar den qualifizierenden Mittelschulabschluss geschafft haben.
Durch das Schulprofil „Inklusion“ erhält die Schule zusätzliche Förderstunden im Vergleich zur jetzigen Stundenausstattung.
Das Erfordernis eines barrierefreien Ausbaus ist mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht verbunden. Bei Baumaßnahmen an der Schule würde Barrierefreiheit geschaffen. Der Haupteingang der Schule ist ebenerdig, im Erdgeschoss sind Klassenzimmer vorhanden. Die Räume im Untergeschoss sind über den Eingang Sonnenstraße erreichbar.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg befürwortet die Einrichtung des Schulprofils „Inklusion“ an der Pestalozzi-Mittelschule.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.11.2018 08:01 Uhr