Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/3/1/18 Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“; - Vorstellung des Entwurfs über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Handlungskonzept (IHK) durch das Büro Neu, Darmstadt - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange
2PVS/3/2/18 Dalbergstraße; - Vorstellung der Planvarianten durch das Büro Neu, Darmstadt
3PVS/3/3/18 Knotenpunkte Würzburger Straße/Sälzer Weg/Rhönstraße/Josef-Dinges-Straße; -Vorstellung der Entwurfsplanung
4PVS/3/4/18 Bachgaubahn; - Pflichtenheft und Planungsvereinbarung
5PVS/3/5/18 Interkommunales Gewerbegebiet Aschaffenburg-Goldbach; - Absichtserklärung und Grundsatzbeschluss
6PVS/3/6/18 Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b); - Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
7PVS/3/7/18 Verwaltungsvereinbarung Bundesrepublik Deutschland/Wasserstraßen Neubauamt mit Stadt Aschaffenburg/Gemeinde Niedernberg zum Bau des barrierefreien Wehrsteges und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains
8PVS/3/8/18 Radverkehrsmaßnahmen I. Anschluss Radfahrstreifen Schillerstraße an Knoten Hanauer Straße / Ebertbrücke II. AGFK Fahrrad-Zählstelle Alexandrastraße
9PVS/3/9/18 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 18.01.2018 wegen "Haltestelle Birkenweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2018
10PVS/3/10/18 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 22.12.2017 wegen "Herstellung von barrierefreien Straßenübergängen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2018
11PVS/3/11/18 Behandlung des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 16.01.2018 wegen "Erhöhung der Sicherheit am FGÜ Fabrikstraße/Platanenallee" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2018
12PVS/3/12/18 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 14.01.2018 wegen "Gefahrenstelle Treppenaufgang Mehrzweckhalle Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2018

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1. / PVS/3/1/18. Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“; - Vorstellung des Entwurfs über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Handlungskonzept (IHK) durch das Büro Neu, Darmstadt - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 1PVS/3/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der derzeitigen Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen und der Auswertung vorliegender Untersuchungen wie z. B. der Vorbereitenden Untersuchungen und der Evaluation für das Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“ - auch schriftliche Befragungen im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt. So erhielten alle Grundstückseigentümer (mit Ausnahme der Eigentümer in großen, erst ab ca. der 1980er Jahre errichteten Wohngebäuden mit Eigentumswohnungen) einen Fragebogen, in dem die aktuellen Mängel auf dem Grundstück und im Umfeld benannt werden konnten. Eine zusätzliche Befragung wurde im Bereich nördlich der Seestraße durchgeführt, um zu eruieren, ob in diesem noch unbebauten inneren Bereich ein Interesse an einer baulichen Entwicklung besteht. Eigens befragt wurden auch die Gewerbetreibenden und Freiberufler im Quartier. Vom Gesundheitsbeauftragten der Stadt wurde eine „Gesundheitsbefragung“ durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls Eingang in VU und IHK gefunden haben.

Der daraufhin ausgearbeitete Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) wird vom Büro Neu in der Sitzung vorgestellt. Als wesentliche Maßnahmen in einem künftigen Sanierungsgebiet sind zu nennen:
- „Grünes Band“- Neugestaltung Schillerstraße
- „Neue Mitte Damm“ -Neugestaltung St.-Michaels-Platz
- „Vitale Burchardtstraße“ - Neugestaltung öffentlicher Raum
- „Aschaff-Terrassen Dämmer Brücke“ - Neugestaltung und Belebung
- „Verbindung Ortsmitte und Aschaff“ - Neugestaltung Mittelstraße
- „Wohnen im Quartier“ - Innenentwicklung nördlich der Seestraße (in Abhängigkeit vom Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer)
- Einrichtung von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. Beratung über die Sanierung von Bestandsimmobilien, Fassadensanierung, Verbesserung des Wohnumfeldes etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
- Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des St.-Michaels-Platzes
- „Grünes Band“ – Neugestaltung Schillerstraße
- Platzgestaltung Mühlstraße / Ecke Woernerstraße

Das Sanierungsgebiet soll durch Erlass einer Satzung unter Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB festgelegt werden. Durch dieses „vereinfachte Verfahren“ kommen die Vorschriften über die Erhebung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung nicht zur Anwendung.

Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und durch Auslegung der Planunterlagen sowie deren Einstellung in das Internet erfolgen. Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte kann die Sanierungssatzung vom Stadtrat erlassen werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Berichts vom 19.02.2018 über die Ergebnisse der Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/3/2/18. Dalbergstraße; - Vorstellung der Planvarianten durch das Büro Neu, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 2PVS/3/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass
Aufgrund der Bauarbeiten zur Fernwärmeerschließung der Oberstadt wurde die Oberfläche der Dalbergstraße 2016 provisorisch hergestellt. Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, unter Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden zu klären, wie die Oberfläche des Straßenkörpers und seines Seitenraums neugestaltet und wie die Verkehrsführung erfolgen soll.
Das Planungsbüro Neu aus Darmstadt wurde beauftragt, Konzeptstudien und erste Entwurfsskizzen zur Gestaltung der Dalbergstraße zu entwerfen. Acht verschiedene Planungsvarianten mit der Verkehrsführung Einbahnstraße, Zweirichtungsverkehr im verkehrsberuhigter Ausbau bzw. als Tempo 30 Straße wurden entwickelt. Die Varianten wurden daraufhin mit den Anwohnern der Oberstadt im Rahmen eines Workshops am 23.Juni 2016 diskutiert. Die Ergebnisse des Bürgerworkshops wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 04.04.2017 zur Kenntnis gegeben.
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung vier der acht Varianten weiter zu vertiefen und auf deren Realisierbarkeit zu prüfen.
Diese vier Varianten waren:
- Einbahnstraße - Tempo 30 (A1)
- Einbahnstraße – verkehrsberuhigt mit Platzflächen (B2)
- Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt, Trennung/Durchfahrtsverbot am Theaterplatz (C1)
- und die zum Zeitpunkt der Sitzung aktuelle Verkehrsführung (2017)


2. Planungsgrundsätze und Ziele

Die nun vorliegenden vier Planungsvarianten vertiefen die Planungsziele wie sie in der bisherigen Diskussion im Planungs- und Verkehrssenat und im Bürgerworkshop am 23.06.2016 herausgearbeitet wurden.

Diese sind:
- die Herausnahme des Durchgangsverkehrs
- die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Anlieger und Besucher der Oberstadt sowie die Aufweitungen der Seitenräume als Aufenthaltsflächen z.B. für die Gastronomie
- eine „altstadtgerechte“ Gestaltung des Straßenraums mit Präferenz eines Asphaltbelages für die eigentliche Fahrbahn
- geringe Fahrgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs
- ein Parkierungskonzept, dass den Belangen der Bewohner und der Gewerbetreibenden gerecht wird und konsequent zu überwachen ist
- keine Verdrängung oder Verlagerung von Verkehr in die Schlossgasse und Stiftsgasse
- die Einbeziehung des Abschnitts zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße in den Ausbau
- die gestalterische und funktionale Anpassung des bestehenden verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Rathaus und Stiftsplatz zur Gewährleistung niedriger Fahrgeschwindigkeit (Schrittfahren)

Bei der Ausbauplanung und der Verkehrsführung muss beachtet werden, dass die Andienung des Stadttheaters mit Sattelzügen erfolgt. Die Abfahrt der LKW vom Karlsplatz kann aus der Pfaffengasse nur in Fahrtrichtung Suicardusstraße erfolgen. Ein Linksabbiegen aus der Pfaffengasse in Richtung Landingstraße/Wermbachstraße ist fahrgeometrisch nicht möglich.
Zudem ist zu beachten, dass die Erschließung der Oberstadt auch zu Sonderveranstaltungen sichergestellt sein muss, wenn beispielsweise Landing/Wermbachstraße oder Schloßplatz für den Fahrverkehr gesperrt sind (z.B. Faschingsumzug, Markt, Stadtfest o.ä.)

3. Planungsvarianten
Für die nachfolgenden Varianten wurden Funktions- und Gestaltungspläne erarbeitet. Jede Variante wurde darüber hinaus über das Verkehrsmodell geprüft und einer Verkehrsmengenbetrachtung unterzogen.

3.1. Variante: Neugestaltung Verkehrsführung 2015 (Ein- und Zweibahnverkehr, T-30)

Im Bestand von 2015 (vor Verlegung der Fernwärmeleitung) wurde der Bereich Suicardusstraße bis Schloßgasse im Zweirichtungsverkehr befahren. Der Abschnitt von der Pfaffengasse bis zur Wermbachstraße war als Einbahnstraße mit Tempo 30-Regelung ausgebildet.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgte nur über die Mainseite. Die Ausfahrt war in beide Richtungen möglich.
Der Theater-LKW fuhr in Richtung Main ab.
Für den Radverkehr gab es am Knotenpunkt Dalberstraße/Wermbachstraße keine Möglichkeit gesichert und regelkonform in die Herstallstraße einzufahren.

3.1.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
In der Variante „Neugestaltung der Verkehrsführung 2015“ bleibt der Zweirichtungsverkehr im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse erhalten. Der Verkehr aus der Tiefgarage kann somit in beide Richtungen abfahren. Es gilt Tempo 30.
Um die Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs im Bereich zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse zu reduzieren und zusätzlich Stellplätze für Anwohner und Lieferverkehre zu schaffen wird in diesem Abschnitt versetztes Parken angeboten. Dadurch entstehen ca.10 Kurzzeit-/bzw. Anwohnerparkplätze für die Oberstadt.
Die Aufenthaltsqualität in diesem Abschnitt wird durch eine neue Bordsteinführung verbessert. In Teilbereichen kann der Gehsteig verbreitert werden.
Außerdem dienen sogenannte Aufmerksamkeitsflächen mit einem Belagswechsel der optischen Gestaltung bzw. Gliederung der Straßenlänge und verdeutlichen dem Kfz-Verkehr eine besondere Situation im Altstadtensemble, die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit beiträgt.
3.1.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
In diesem Abschnitt wird die Fahrbahn wieder auf einen stadteinwärts führenden Fahrstreifen zurückgebaut.
Im Zuge dessen soll der Gehsteig auf der nördlichen Seite auf 3,15m-3,90m verbreitert werden. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der Fußgängerverbindung zwischen Herstallstraße/Geschäftsbereich und Oberstadt dar.
Der Radverkehr aus Richtung Dalbergstraße kommend erhält die Freigabe auch geradeaus fahren zu dürfen und wird sicher über den Knotenpunkt geführt. Aus Richtung Herstallstraße kommend kann der Radfahrer auf dem Gehweg mit Rücksicht auf die Fußgänger weiterfahren (Gehweg/Radfahrer frei). Somit wird das Prinzip der Fußgängerzone aus der Herstallstraße in die Dalbergstraße weitergeführt.
Die Polizei hat bei der Anlage von Radverkehrsfurten im Knoten Dalbergstr/Wermbachstraße noch Vorbehalte. Die Radverkehrsführung würde prinzipiell auch ohne diese Furten funktionieren. Die konkrete Umsetzung soll in der nächsten Planungsphase abschließend geprüft werden.
Die Busspur in der Landingstraße kann erhalten werden.

3.1.3 Verkehrsmengen
Die Verkehrsmengen lagen 2015 im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse bei ca. 4070 Fahrzeugen am Tag. Im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße waren es 1470 Fahrzeuge/Tag.

3.2 Variante: Neugestaltung Verkehrsführung 2017 (Ein- und Zweibahnverkehr, T-30)
Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wurde die derzeit bestehende Verkehrsführung hergestellt: Im Abschnitt Suidardusstaße bis Schloßgasse besteht Einbahnstraßenverkehr stadteinwärts. Es gilt Tempo 30. Im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße besteht Zweirichtungsverkehr. Die Tiefgarage kann von beiden Seiten angefahren werden. Die Ausfahrt ist in Richtung Wermbachstraße und über die Schloßgasse möglich.
Der Theater-LKW wird über die Schloßgasse geleitet. Für den Radverkehr gibt es am Knoten Dalberstraße/Wermbachstraße keine Möglichkeit gesichert und regelkonform in die Herstallstraße einzufahren.

3.2.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
Im Rahmen der vertiefenden Planung wurde in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei festgestellt, dass eine Einbahnstraßenführung im Abschnitt zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse nicht funktionieren wird. Der Theater-LKW kann aufgrund der beengten Verhältnisse an der Einmündung Pfaffengasse nur rechts ausfahren.
Die Ausfahrt des LKW-Verkehrs über die Schloßgasse ist aufgrund der beengten Verhältnisse mit Anwohnerparkplätzen und Gaststättenbetrieben auf Dauer nicht realisierbar und sowohl den Gaststättenbetrieben wie auch den Anwohnern nicht zumutbar. Insbesondere da ein Planungsgrundsatz lautete:
„keine Verdrängung oder Verlagerung von Verkehr in die Schlossgasse und Stiftsgasse“.
Die Ausfahrt des Theater-LKW aus der Oberstadt muss daher grundsätzlich über die Suicardusstraße erfolgen.
Aus diesem Grund wird die Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nicht weiterverfolgt.
Die dauerhafte Öffnung der Schloßgasse in Richtung Schloss für den Kfz-Verkehr wird abgelehnt.

3.2.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
Der Zweirichtungsverkehr im Abschnitt zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße bleibt in dieser Variante bestehen. Dadurch ist die Zufahrt zur Tiefgarage weiterhin über die Wermbachstraße möglich.
Die Busspur in der Landingstraße muss entfallen (wie im Bestand 2017), um das Rechtsabbiegen aus Richtung Landingstraße in die Dalbergstraße zu ermöglichen.
Um die Radverkehrsführung in diesem Knotenpunkt zu optimieren, erhält der Radverkehr aus Richtung Dalbergstraße kommend die Freigabe auch geradeaus fahren zu dürfen. Auch in Gegenrichtung von der Herstallstraße kommend wird der Radverkehr sicher über den Knotenpunkt geführt.
Auch in dieser Variante sieht die Polizei die Anlage von Radverkehrsfurten im Knoten Dalbergstr/Wermbachstraße kritisch. Die Radverkehrsführung würde auch hier prinzipiell ohne diese Furten funktionieren. Die konkrete Umsetzung kann in der nächsten Planungsphase abschließend geprüft werden.
In der Variante „Neugestaltung der Verkehrsführung 2017“ bleiben die Gehsteigbreiten wie im Bestand. Eine Aufwertung der Aufenthaltsbereiche insbesondere für den Fußgängerverkehr erfolgt daher nicht.

3.2.3 Verkehrsmengen
In der Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ nimmt der Verkehr im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße um ca. 1.210 Fahrzeuge pro Tag im Vergleich zu 2015 zu. Im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nimmt der Verkehr um ca. 2480 Fahrzeuge/Tag ab.

3.3 Variante A1: Durchgängig Tempo 30 (nordw. 20) Verbot der Einfahrt: Tiefgarage Richtung Theaterplatz

3.3.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
Um den Verkehr auch ohne Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse zu reduzieren, wird in der Vertiefungsplanung der Variante A1 ein Einfahrtsverbot ab der Tiefgarage in Richtung Suicardusstraße vorgeschlagen. Gleiches gilt für Variante C1.
Für den Hauptzu-/und Abfahrtsverkehr in die Oberstadt, welcher in der Regel das Ziel Tiefgarage hat, kommt diese Verkehrsführung daher einer Einbahnstraße im Bereich zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse gleich.
Der LKW-Verkehr wird von dem Einfahrtsverbot ausgenommen und kann somit ungehindert in Richtung Main abfahren. Auch die Bewohner im westlichen Bereich der Oberstadt erhalten mit dieser Lösung weiterhin die Möglichkeit ab der Schloßgasse in Richtung Main abzufahren.
Das Einfahrtverbot an der Tiefgaragenausfahrt wird nicht nur durch Verkehrszeichen sondern auch durch eine bauliche Einengung verdeutlicht.
Das Abfahren aus der Tiefgarage in Richtung Main ist trotz baulicher Einengung auch in Ausnahmesituationen möglich, wenn z.B. die Wermbachstraße gesperrt ist (z.B. Citylauf, Faschingsumzug o.ä).
Die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Gestaltung werden, genauso wie in der Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2015“, durch versetztes Parken und sogenannte Aufmerksamkeitsflächen mit einem Belagswechsel erreicht. Ebenso werden die Gehsteigbreiten in manchen Bereichen optimiert.
Auch hier entstehen ca.10 Kurzzeit-/bzw. Anwohnerparkplätze für die Oberstadt.

3.3.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
Variante A1 entspricht in diesem Abschnitt der Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2015“. Die Fahrbahn wird auf einen stadteinwärts führenden Fahrstreifen zurückgebaut. (siehe 3.1)
3.3.3 Verkehrsmengen
In der Variante „A1“ nimmt der Verkehr im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße um ca. 790 Fahrzeuge pro Tag im Vergleich zu 2015 zu. Im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nimmt der Verkehr um ca. 780 Fahrzeuge/Tag ab.

3.4 Variante C1: Durchgängig verkehrsberuhigt, Tiefgarage bis Landing Zweirichtung, Verbot der Einfahrt: Tiefgarage Richtung Theaterplatz

3.4.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
Eine komplette Trennung des Verkehrs mit Durchfahrtsverbot am Theaterplatz, wie es in der ursprünglichen Variante C1 vorgeschlagen war, wird in der vertiefenden Planung als schwierig erachtet, da insbesondere im Kreuzungsbereich Dalbergstraße/Schloßgasse eine Wendemöglichkeit geschaffen werden müsste. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist dies nur schwer und verbunden mit großflächigem Umbau und Eingriff in den Theaterpatz möglich. Daher wird in der weiteren Bearbeitung von dieser Lösung abgesehen.
Um jedoch auch bei dieser Variante die Verkehrsmenge zu reduzieren und die Durchfahrung der Altstadt aus Richtung Wermbachstraße zu unterbinden, wird wie bei Variante A1 auch hier das Einfahrtsverbot ab Tiefgaragenausfahrt in Richtung Main vorgeschlagen.
Wie in den bereits beschriebenen Varianten wird ebenso versetztes Parken angeordnet, um die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Auch hier entstehen dadurch ca. 10 Stellplätze.
In Variante C1 wird der gesamte Straßenzug der Dalbergstraße verkehrsberuhigt (ohne Bordsteinkante) ausgebaut. Dadurch wird deutlich mehr Aufenthaltsfläche für die Fußgänger geschaffen. Allerdings besteht dadurch die Gefahr, dass auch der Kfz-Verkehr die gesamte Verkehrsfläche in Anspruch nimmt. Daher müssen bestimmte Bereiche zum Schutz der Fußgänger mit Pollern versehen werden.
3.4.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
Bei Variante C1 bleibt wie in Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ der Zweirichtungsverkehr im Abschnitt zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße bestehen. Ebenso wird der Radverkehr in gleicher Weise über den Knotenpunkt geführt (siehe 3.2)
Im Unterschied zur Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ wird in Variante C1 der Abschnitt verkehrsberuhigt ausgebaut. Durch das hohe Kfz-Aufkommen und die beengten Straßenverhältnisse ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Fußgänger weiterhin im Seitenbereich bewegt und in der Praxis die Straßenmitte nicht nutzen wird. Eine Attraktivitätssteigerung für den Fußgängerverkehr erfolgt daher nur geringfügig. Im Gegenzug kann es hier sogar zu einem Überfahren der Seitenbereiche durch Kfz-Verkehre kommen, da auch diese den gesamten Straßenraum im verkehrsberuhigten Bereich nutzen dürfen.

3.4.3 Verkehrsmengen
In der Variante „C1“ nimmt der Verkehr im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße um ca. 1620 Fahrzeuge pro Tag im Vergleich zu 2015 zu. Im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nimmt der Verkehr um ca. 1620 Fahrzeuge/Tag ab.

3.5 Variante B2: Einbahnstraße – verkehrsberuhigt mit Platzflächen

Da, wie beschrieben, die echte Einbahnstraße verkehrsrechtlich nicht möglich ist, um den Theater-LKW aus der Oberstadt zu führen, wurde die Variante B2 nicht weiterverfolgt. Der Entwurfsgedanke dieser Variante (verkehrsberuhigt mit Einfahrtsverbot ab TG) findet sich jedoch in der Variante C1 wieder.

4. Fazit/Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung sowie die Polizei sprechen sich für Variante A1 aus
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens mit Zielverkehr Tiefgarage Theaterparkhaus wird in der Dalbergstraße kein verkehrsberuhigter Bereich auf ganzer Strecke in den Abschnitten Suicardusstraße bis Schloßgasse und Pfaffengasse bis Wermbachstraße empfohlen.
Auch durch eine Verbreiterung der Gehsteige lässt sich die Aufenthaltsqualität für Fußgänger im Vergleich zum Bestand deutlich steigern. Aus Sicht der Verwaltung gewährleistet eine geordnete Aufteilung der Verkehrsfläche (Gehsteig mit Bordstein, Fahrbahn) mit Tempo 30-Regelung in den beengten Verhältnissen der Dalbergstraße mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Das versetzte Parken und die sogenannten Aufmerksamkeitsflächen mit Belagswechsel lassen verringerte Fahrgeschwindigkeiten erwarten.
Ein einseitiges Zufahren in die Tiefgarage, von der Mainseite kommend, reduziert die Verkehrsmenge im Abschnitt Suicardusstraße/Schloßgasse im Vergleich zur Situation 2015 um ca. 780 Fahrzeuge.
Der Abschnitt Pfaffengasse/Wermbachstraße wird dadurch zwar geringfügig mehr belastet (790 Fahrzeuge/Tag zusätzlich im Vergleich zu 2015). Im Gegenzug kann dieser Bereich jedoch durch die Wiederherstellung des Einrichtungsverkehres Richtung Wermbachstraße und die damit verbundene Verbreiterung des Gehsteiges deutlich aufgewertet werden. Dies wird der Bedeutung dieser fußläufigen Verbindung zwischen Herstallstraße und Dalbergstraße endlich gerecht.
Zudem ist die Verkehrsbelastung für den Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße im Einrichtungsverkehr (2250 Fahrzeuge/Tag) geringer als im derzeitigen Zustand mit Zweirichtungsverkehr (2670 Fahrzeuge/Tag).
Eine einseitige Zufahrt zur Tiefgarage Theaterparkhaus hat keine Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und Auslastung der Tiefgarage. Dies wird von den Stadtwerken bestätigt. (Die einseitige Zufahrt funktionierte bereits ohne Beanstandungen vor Beginn der Kanalbauarbeiten 2015.)
Stattdessen kann durch den stadteinwärtigen Einrichtungsverkehr im Abschnitt Pfaffengasse/Wermbachstraße die Busspur in der Landigstraße erhalten bleiben.
Die einseitige Abfahrtsmöglichkeit aus der Tiefgarage in Richtung Wermbachstraße bringt zwar zu Stoßzeiten einen Rückstau mit sich. Dafür kann jedoch, wie bereits beschrieben, mit dieser Verkehrsführung der Bereich zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse von Verkehr entlastet werden.
Durch das Einfahrtsverbot auf Höhe Tiefgaragenausfahrt kann der Anwohnerverkehr aus der westlichen Oberstadt (ab Schloßgasse) auch weiterhin in Richtung Main abfahren. (Im Gegensatz zur Einbahnstraße, bei welcher der gesamte Verkehr der Oberstadt über die Wermbachstraße abfließen muss.)
Dadurch bleibt auch der Einzelhandel im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse vollumfänglich erreichbar.
Variante A1 stellt damit einen guten Kompromiss zwischen Verkehrsentlastung und Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität und Sicherheit dar.

5. Weiteres Vorgehen
Als nächster Schritt sollen die Vertiefungen der Varianten nun wieder den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und die Variante A1 als Vorzugsvariante mit ihnen diskutiert werden.
Der Stadtrat wird im Anschluss über das Ergebnis informiert werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt die vertiefenden Planungen zur Neugestaltung der Dalbergstraße zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Diskussion im Stadtrat und des politischen Willens mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/3/3/18. Knotenpunkte Würzburger Straße/Sälzer Weg/Rhönstraße/Josef-Dinges-Straße; -Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 3PVS/3/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.)        Sachstand und Anlass:
In den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vom 05.05.2015 und 14.07.2015 wurden die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße – Schweinheimer Straße – Ringstraße zur Kenntnis gegeben. Dem Umbau der Lichtsignalanlagen (LSA) K305 (Würzburger Straße/ Ringstraße) und K306 (Würzburger Straße/ Flach-/ Spessartstraße) wurde zugestimmt. Die Realisierung der Umbauten sowie der Anpassung der Signalsteuerungen erfolgte im August 2016. Seitdem ist die verkehrliche Anbindung der Würzburger Straße an den Ring auf einem leistungsfähigen Niveau.
In der Sitzung des PVS vom 08.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt die Planungen zu den drei Knotenpunkten K307 (Würzburger Straße/ Berliner Allee/ Sälzer Weg) sowie Sälzer Weg/ Rhönstraße als auch Sälzer Weg /Josef-Dinges-Straße ganzheitlich in Abstimmung mit dem PRIMEPARK darzustellen sowie die Bypässe verkehrstechnisch zu analysieren und mittels einer Verkehrssimulation darzustellen.
In der Sitzung des PVS vom 18.07.2017 wurde der Vorplanung zu den drei Knotenpunkte mit den Vorschlägen des Stadtrates zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Entwurfsplanung durchzuführen. Die Anmerkungen des Stadtrates beinhalteten folgende Punkte:
a.)        Die verkehrstechnische Überprüfung des Rechtseinbiegers vom Sälzer Weg kommend in Fahrtrichtung Würzburger Straße stadtauswärts. Dafür sollten die jeweilige Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit betrachtet werden.
b.)        Der LSA-Gesamtknoten soll hinsichtlich der Qualitätsstufe im Vergleich vorher/ nachher betrachtet werden.
c.)        Die Rotmarkierung des Radfahrstreifens soll abweichend von der RMS (Richtlinien für die Markierung von Straßen) im gesamten Knotenpunktgeflecht aufgetragen werden.
d.)        Die jeweiligen Aufstellflächen für querende Radfahrer soll durch Piktogramme hervorgehoben werden.

2.)        Projektbeschreibung:
Das beauftragte Ingenieurbüro ISB mbH, Laudenbach am Main, hat die straßenbautechnischen Planungen der einzelnen Knotenpunkte durchgeführt. Im Rahmen einer Präsentation stellt die Verwaltung diese Planungen dem Stadtrat vor. Das Ingenieurbüro T&T erläutert die Grundzüge der angepassten Lichtsignalsteuerung des Hauptknotenpunktes Würzburger Straße/ Sälzer Weg/ Berliner Allee mit der Einmündung der Rhönstraße. Die mikroskopische Verkehrssimulation stellt den Knotenpunkt mit und ohne Signalisierung des Rechtseinbiegers vom Sälzer Weg kommend in Fahrtrichtung Würzburger Straße stadtauswärts dar. Die Planungen zu den betroffenen Knoten-punkten wurden inhaltlich in den reinen Straßen- und Tiefbau, sowie in die begleitende Verkehrs-technik der LSA aufgeteilt.
Als Grundlage der Planung dient die im Rahmen der im Vorfeld getätigten Verkehrsuntersuchung festgelegte Vorgabe, durch eine verbesserte Verkehrsqualität die Verkehrsströme über den Ring, die Anbindung der Würzburger Straße an den Ring und den weiteren Verlauf in der Würzburger Straße zu lenken. Ein weiteres wesentliches planerisches Element stellt hierbei die Berück-sichtigung des nichtmotorisierten Verkehrs dar. In diesem Zusammenhang soll u.a, die Radweg-führung verkehrssicherheitstechnisch und gestalterisch den heutigen Erfordernissen an moderne und sichere Radwegführungen angepasst bzw. in Teilbereichen erstmalig hergestellt werden und das Radwegekonzept Berücksichtigung finden. Neben den o.g. beschriebenen Maßnahmen erfolgt darüber hinaus noch eine Deckensanierung im Bereich der Würzburger Straße, deren Oberfläche bereits erhebliche Schäden, u.a. im Zusammenhang mit Spurrinnen, aufweist.

Die Planung berücksichtigt die Belange der angrenzenden Unternehmer. Die Polizei und das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt haben Stellung genommen. Eine Kopie der Stellungnahme liegt den Planungsunterlagen bei. Die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB e.V.) hat mit einer Email vom 19.02.2018 ebenfalls zu der Planung Stellung bezogen. Die gesicherte Barrierefreiheit für den Gesamtknoten der LSA ist für die sehbehinderten Verkehrsteilnehmer unabdingbar. In Vorgesprächen mit der AVG wurde der Wunsch geäußert im Bauabschnitt der Würzburger Straße einen Lückenschluss einer Wasserleitung DN 200 von der Berliner Allee kommend stadteinwärts auf der Würzburger Straße mit dem Tiefbau des Knotenpunktumbaus bzw. der Fahrbahnsanierung durchzuführen. Die Trassenvorplanung der AVG wird berücksichtigt. Zusätzlich wurde mit den Stadtwerken die Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung (Ersatzmaß-nahmen in LED-Technik) abgesprochen.

3.)        Kosten:
Gemäß Kostenberechnung stellen sich die Kosten der Gesamtmaßnahme wie folgt dar, wobei die Kostenberechnung im Kostenrahmen der Kostenschätzung liegt:


Vorplanung
Kostenschätzung

18.07.2017
Entwurfsplanung
Kostenberechnung

20.03.2018
  1. Baukosten:


  • Würzburger Straße/
Sälzer Weg
530.000 €
412.940 €
  • Sälzer Weg/ Rhönstraße
Sälzer Weg/ Josef-Dinges-Str.
370.000 €
422.060 €
  • LSA

65.000 €
Zwischensumme:
900.000 €
900.000 €
  1. Baunebenkosten 20%
180.000 €
180.000 €
  1. Gesamtkosten:
1.080.000 €
1.080.000 €

3.)        Gesamtkosten:        1.080.000 €        1.080.000 €
Die Kosten sind nach den derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

4.)        Finanzierung:
Für die Ausführungsplanung „Umbau Knotenpunkt Würzburger Straße/ Berliner Allee/ Sälzer Weg, Sälzer Weg/ Rhönstraße sowie Sälzer Weg/ Josef-Dinges-Straße“ stehen unter der Haushaltsstelle xxx für 2018 die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme wurden in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2019 auf der HH-stelle xxx über zwei Haushaltsjahre Mittel in Höhe von jeweils 300.000 € angemeldet. Diese Ansätze sind im Rahmen der Haushaltsberatungen auf die Kostenberechnung entsprechend anzupassen.
Die erforderlichen Kosten für den Sanierungsbereich, die dem Unterhalt des kommunalen Straßennetzes zuzuordnen sind, werden über die HH-Stelle xxx abgebildet. Hier stehen in den Folgejahren ausreichende Mittel zur Verfügung.

5.)        Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird nach der Freigabe des Bau- und Finanzierungsbeschlusses im Plenum (vsl. April 2018) die nächste Leistungsstufe für den Straßenbau an das Büro ISB (xxx) sowie für die Verkehrstechnik an das Büro T&T (xxx) vergeben.
Das Projekt kann dann nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen frühestens ab 2019 über zwei Jahre hinweg in zwei Bauabschnitten ausgeschrieben und baulich umgesetzt werden. Die geplanten Bauabschnitte orientieren sich dabei am baulichen Zustand der jeweiligen Fahrbahnen. Als erster Bauabschnitt wird auf Grund des Zustands der Fahrbahndecke im Knotenpunkt der Würzburger/ Berliner Allee/ Sälzer Weg die Würzburger Straße gewählt. Dies dient einerseits der erhöhten Verkehrssicherheit und –qualität für alle Verkehrsteilnehmer sowie zur weiteren Entlastung der Rhönstraße.

.Beschluss:

I.
1.        Die Berichte der Verwaltung sowie des Ingenieurbüros T + T (Dr. Schenk Verkehrsmanagement GmbH, Dreieich) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung zu.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt,  den Bau- und Finanzierungsbeschluss im Plenum herbeizuführen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. / PVS/3/4/18. Bachgaubahn; - Pflichtenheft und Planungsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 4PVS/3/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Planungs- und Verkehrssenatssitzung am 16.1.2018 wurde der Stadtrat über die gemeinsame Absicht der Gebietskörperschaften Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg informiert, eine gemeinsame Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bachgaubahn in Auftrag zu geben, die das Fahrgastpotential und die technische Realisierbarkeit gutachterlich überprüft.
Mittlerweile liegt eine genaue Aufgabenbeschreibung als sogenanntes Pflichtenheft vor. Es beschreibt im Detail die zu untersuchenden Aufgaben und dient dem Einholen von Kosten- und Leistungsangeboten sowie der Bepreisung der Machbarkeitsstudie. Das Pflichtenheft gliedert sich in folgende Bausteine
  • Klärung der Rahmenbedingungen mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und der Westfrankenbahn (Teil B)
  • Grundlagenermittlung/Potentialanalyse mittels empirischer Befragung (Teil C)
  • Entwicklung von mindestens zwei Umsetzungsszenarien mit Akzeptanzabfrage für das Szenario Bachgaubahn mit ergänzendem ÖPNV-Buskonzept und das Szenario Schnellbus (Teil D) und der
  • Technischen Untersuchung mit Ingenieurkosten (Teil F)
Mit eingebracht hat die Stadtverwaltung den Wunsch aus der Mitte des Stadtrates, eine mögliche Schienenanbindung über die Hafenbahn ins Schulzentrum nach Leider zu untersuchen (sogenannte Ergänzungsuntersuchung Abschnitt Hafenbahn bis Leider Hafenbahnhof – Teil E). Die Ergänzungsuntersuchung erfolgt in der Kostenträgerschaft der Stadt Aschaffenburg. Sie soll in die Gesamtuntersuchung integriert werden.
Für die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchung als interkommunale Planungsleistung bedarf es einer Planungsvereinbarung der beteiligten Gebietskörperschaften. In ihr wird die Aufgabenstellung beschrieben und die Aufteilung der Kosten geregelt. Diese werden zu gleichen Teilen auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Die Verwaltung geht von Kosten in einer Größenordnung von 60.000,- Euro brutto aus. Die städtische Ergänzungsuntersuchung ist kein Bestandteil der Planungsvereinbarung. Für den Gesamtaufwand beider Untersuchungen stehen im Haushalt 2018 50.000 Euro zur Verfügung.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über den Abschluss einer Planungsvereinbarung mit Pflichtenheft zur Reaktivierung der Bachgaubahn wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2.        Die Machbarkeitsstudie wird auf der Grundlage des zwischen dem Markt Großostheim, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes erstellt.

3.        Der Planungsvereinbarung zwischen dem Markt Großostheim, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg wird zugestimmt.

4.        Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist auch die Untersuchung einer Schienenanbindung nach Leider. Die Kostentragung hierfür erfolgt ausschließlich durch die Stadt Aschaffenburg.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/3/5/18. Interkommunales Gewerbegebiet Aschaffenburg-Goldbach; - Absichtserklärung und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 5PVS/3/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:
Die Stadt Aschaffenburg plant im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans am nordöstlichen Rand des Stadtteils Damm an der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (Haselmühlweg / Dammer Weg) eine gewerbliche Baufläche darzustellen. Bereits heute besteht gemarkungsübergreifend das Betriebsgelände der insolventen Firma Basler. Dieses Firmengelände ist inzwischen verkauft und steht leer.

Im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf der Stadt Aschaffenburg an gewerblichen Bauflächen bietet es sich an, die gewerbliche Baufläche an der Grenze zum Markt Goldbach in Anknüpfung an den brach gefallenen Standort Basler auszuweiten, ggf. neu zu ordnen und damit eine Neuansiedlung von Unternehmen zu erleichtern und planerisch zu steuern. Ein wichtiger Bestandteil für die Erweiterung und Funktionsfähigkeit dieses Gewerbestandorts ist die Verbesserung der Verkehrserschließung, für die der Markt Goldbach mit seinem Bebauungsplan „Südlich des Dammer Wegs“ und der darin festgesetzten neuen Straßenverbindung über die „Aschaffenburger Straße“ an die Bundesstraße 26 bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.

Bezüglich der Entwicklung des Gewerbegebiets und einem entsprechenden Zusammenwirken mit der Stadt Aschaffenburg verfolgt der Markt Goldbach die gleichen Interessen wie die Stadt: In seiner Sitzung am 09.02.2018 hat der Marktgemeinderat Goldbach bereits einstimmig die Entwicklung eines solchen interkommunalen Gewerbegebietes in Zusammenarbeit mit der Stadt Aschaffenburg befürwortet.
Planungskosten für eine interkommunale Kooperation sind nach dem „Gesetz für die kommunale Zusammenarbeit“ (KommZG) grundsätzlich förderfähig, und zwar bis zu max. 85% der förderfähigen Kosten bei einem Förderhöchstbetrag von 90.000,-€; hierfür bedarf es eines entsprechenden Antrags bei der Regierung von Unterfranken.


Zu 2:

Die Ausweitung und ggf. Neuordnung des Gewerbegebiets am Haselmühlweg / Dammer Weg bedarf der verbindlichen Bauleitplanung. Es ist also erforderlich, dass die Stadt Aschaffenburg und der Markt Goldbach für ein gemeindeübergreifendes Plangebiet einen Bebauungsplan bzw. Bebauungspläne aufstellen und diese räumlich, inhaltlich, formell und zeitlich eng aufeinander abstimmen.

Auf Aschaffenburger Stadtgebiet würde das Plangebiet voraussichtlich vollständig die im neuen Flächennutzungsplan auszuweisenden gewerblichen Bauflächen abdecken und somit die bereits bebauten Flächen der Firma Basler, die bis ca. 180m hiervon östlich angrenzenden Grundstücksflächen zwischen dem Haselmühlweg und der südlich verlaufenden Hochspannungsleitung sowie die nördlich des Haselmühlwegs befindliche Parkplatzfläche plus Randbereiche umfassen.

Zum rund 3 ha großen räumlichen Umgriff eines Bebauungsplans auf Aschaffenburger Gemarkung gehören überwiegend in Privateigentum befindliche Grundstücke. Die spätere Umsetzung der Bauleitplanung macht Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich.

Für die verbindliche Bauleitplanung und die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets wird eine Reihe von Schritten notwendig, die eine enge Abstimmung und gemeinsames Handeln des Marktes Goldbach und der Stadt Aschaffenburg verlangen.
Zu nennen sind hier z.B.:
- Abschluss einer Planungsvereinbarung und gemeinsame Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros für die Erstellung des/r Bebauungsplans/pläne sowie von Fachgutachten (z.B. Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutz, jeweils soweit planerisch erforderlich)
- Gemeinsame bzw. eng abgestimmte Durchführung des/r Bebauungsplanverfahren/s
- Beantragung von Fördermitteln bei der Regierung von Unterfranken für die interkommunale Kooperation
- Zusammenwirken beim Grundstücksverkehr
- Abschluss von Zweckvereinbarungen und Finanzierungsregelungen hinsichtlich Erschließung, Ver- und Entsorgung, Unterhalt… (mit Aufgabenübertragung an eine der beteiligten Gebietskörperschaften oder mit Bestimmungen, nach welchem Maßstab der jeweilige Aufwand unter den Beteiligten aufgeteilt werden soll)

Mit Absichtserklärung und Grundsatzbeschluss des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg – Goldbach erhält die Stadtverwaltung Aschaffenburg den Auftrag, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Markt Goldbach alle notwendigen Planungs- und Entwicklungsschritte zu tätigen und die für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets erforderlichen Planungs- und Zweckvereinbarungen vorzubereiten.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat stimmt der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes nördlich der BAB A3 im Bereich des Dämmer Wegs / Haselmühlwegs zu (Anlage 3).
2. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Markt Goldbach hierfür die planerischen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen und darauf zu achten, dass keine Durchfahrtsverkehrsbeziehung entsteht. Außerdem sind für dieses Projekt Fördermittel bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen.
3. Über den Fortgang der Arbeit ist regelmäßig im Stadtrat zu berichten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 2

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6. / PVS/3/6/18. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b); - Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Vorberatend 6PVS/3/6/18
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 6pl/5/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung am 15.01.2018 hat das Stadtratsplenum für den noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Spessart-Manor“ (Nr. 4/3b) die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen. Zur Umsetzung der Planungsziele, insbesondere den geplanten öffentlichen Grünzug betreffend, soll flankierend zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Hauptgrundstückseigentümer im Gebiet (im Vertragsentwurf als „Investor“ bzw. „Privatinvestor“ bezeichnet) abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden in erster Linie die Modalitäten für die Grundstücksneuordnung, den Grundstückserwerb und die Herstellung des Grünzugs durch die Stadt Aschaffenburg einschließlich Wegeverbindungen und Leitungsführungen geregelt und mit entsprechenden Fristen zum Eigentumsübergang und zur Herstellung der betreffenden Anlagen versehen. Außerdem wird der Gesamtkaufpreis für die durch die Stadt zu erwerbenden Grundstücksflächen verbindlich vereinbart; diese Vereinbarung schafft die Grundlage für den zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor/Privatinvestor abzuschließenden notariellen Kaufvertrag.
Resultierend aus o.g. Vereinbarungen erkennt der Investor/Privatinvestor den Bebauungsplan „Spessart Manor“ an und sichert vertraglich den Verzicht auf eine eventuelle Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zu.

Einzelheiten zur Höhe des Kaufpreises und zur Kaufpreisbildung sind ergänzend zu dieser Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats zu behandeln.

Bestandteile des Vertrages:
Der Vertrag besteht aus:
- dem Vertragstext
- Anlage 1: Aktueller Bebauungsplanentwurf
- Anlage 2: Abgrenzung des Vertragsgebietes
- Anlage 3: Übersichtsplan vom 26.02.2018 zum in der festgesetzten öffentlichen Grünfläche liegenden Gebäudeteil der Mehrzweckhalle / Sporthalle
- Anlage 4: Übersichtsplan vom 09.02.2018 zum Weg (Gehrecht), der in nordöstlicher Richtung vom Grünzug abzweigt und teilweise vom Investor / Privatinvestor und Teilweise von der Stadt herzustellen und zu unterhalten ist

Empfehlung der Verwaltung:
Nur mit den einvernehmlichen Regelungen zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor / Privatinvestor im städtebaulichen Vertrag kann sichergestellt werden, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Inhalte des Bebauungsplans, insbesondere die Schaffung des Grünzugs mit Wegeverbindung, nach Rechtskraft des Bebauungsplans tatsächlich zügig und reibungslos umgesetzt werden können. Der städtebauliche Vertrag stellt mit dem Anerkenntnis des Bebauungsplans durch den Investor / Privatinvestor sicher, dass etwaige Klageverfahren (z.B. Normenkontrollklage) oder die Notwendigkeit einer Enteignung entfallen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor / Privatinvestor zuzustimmen. Sobald der Bebauungsplan 4/3b „Spessart Manor“ vom Stadtrat beschlossen worden ist, kann der Vertrag dann von den Vertragspartnern unterzeichnet, abgeschlossen und vollzogen werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags für das Gebiet „Spessart-Manor“ zu (Anlage 4).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen, sobald der Bebauungsplan 4/3b „Spessart- Manor“ als Satzung beschlossen worden ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[x]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/3/7/18. Verwaltungsvereinbarung Bundesrepublik Deutschland/Wasserstraßen Neubauamt mit Stadt Aschaffenburg/Gemeinde Niedernberg zum Bau des barrierefreien Wehrsteges und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 7PVS/3/7/18
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 4pl/5/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2005 wurden drei Entwürfe zum Neubau der Staustufe Obernau bekannt, von denen zwei stark zu Eingriffen in die Grünflächen am Obernauer Ufer geführt hätten. Daraufhin haben sich mehrere hundert Obernauer für den Entwurf ausgesprochen, in dem die neue Schleusenkammer wasserseitig vorgesehen ist.
Anfang 2007 richtete der Stadtrat eine Resolution an das WNA, in der er eine Schleuse auf der Obernauer Mainwiese und eine Bauabwicklung über die Ortslage Obernau ablehnt. Kurz darauf gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet das Mainufer“. Im März 2007 erklärte der Präsident der WSV, die neue Schleusenkammer sei wasserseitig vorgesehen. Daraufhin entwickelte die Stadtverwaltung Überlegungen zu einem Mainuferpark. Am 30.10.2007 fand der für die Planfeststellung erforderliche Scoping-Termin statt.
Danach entstanden Überlegungen für einen „Schleusenpark Obernau“. Diese führten am 13.11.2011 mit dem Ziel, einen solchen Park zu entwickeln, zu einer Vereinbarung zwischen Aschaffenburg, Niedernberg und Sulzbach. Zu dieser interkommunalen Vereinbarung gehört die Abstimmung der Planungsziele untereinander und deren gemeinsames Einbringen in das Planfeststellungsverfahren für den Staustufenneubau.
Am 10.12.2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen muss und das damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung nicht von der BRD zu tragen sind.
Daher sagte am 27.10.2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschuss von 3.500 € zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu. Am 18.12.2015 wurde zwischen WNA, Aschaffenburg und Niedernberg eine Vereinbarung abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von ca. 79.000 € erbringt und die daraus entstehenden Kosten von Niedernberg und Aschaffenburg zu tragen sind.
Für den Bau des barrierefreien Wehrsteges (der auch von Radfahrern genutzt werden soll) sowie für eine temporäre Überbrückung des Baufeldes ist wegen der zusätzlich entstehenden Baukosten eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem bestehenden Nutzungsvertrag für den bestehenden Steg abgeschlossen werden.
Daher hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für einen barrierefreien Wehrsteg erstellt, der zu ca. 768.666,46 € (Netto) höheren Herstellkosten führt, als ein Wehrsteg, der lediglich dem Staustufenbetrieb genügen würde – etwa einer mit beidseitig Treppen.
Einen entsprechenden Entwurf haben Niedernberg und Aschaffenburg Juni/Juli 2016 gebilligt und in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau eingebracht. Er überbrückt die Wehrfelder in einer Neigung von ca. 1,7 % und siehtkleri an beiden Mainufern Rampen vor, die den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen, aber zusätzliche Herstellkosten von ca. 768.666,46 € (Netto) verursachen.
Letztes Jahr hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt das Planfest-stellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dieser Planfeststellung hat Aschaffenburg in Abstimmung mit Niedernberg im Oktober 2017 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur größeren Sicherheit von Fahrradfahrern die Erhöhung der Wehrsteg-Geländer auf 1,30m verlangt. Die zusätzlichen Herstellkosten für den barrierefreien Wehrsteg erhöhen sich damit um ca. 7.560 €.
Aufgrund der im Oktober 2017 vorgelegten feststellungsreifen Baupläne für den barrierefreien Wehrsteg und einer darauf fußenden Kostenermittlung wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Daher hat das WNA auf Anforderung der Stadt ein Konzept zur Baufeldüberbrückung ausgearbeitet und am 26.01.2018 der Stadt vorgelegt, das die Verlagerung der Mainquerung vom bestehenden Schleusensteg auf den zu errichtenden Schleusensteg in zwei Schritten vorsieht, in denen das Baufeld provisorisch überbrückt bzw. umgangen wird und mit dem die Unterbrechung der Mainquerung auf ca. 6 Monate begrenzt werden kann. Die Kosten der temporären Baufeldüberbrückung belaufen sich auf ca. 294.000 €.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund § 3 des Vereinbarungsentwurfes 01/2018 allerdings nach den tatsächlichen Herstellkosten.

Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf vorliegenden Verwaltungsvereinbarung 01/2018 über den Bau des barrierefreien Wehrstegs und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg abzuschießen, die daraus entstehenden Kosten von 293.746,35 € (bauzeitliche Querung) und 978.238,55 € (barrierefreier Wehrsteg), somit von insgesamt 1.271.984,91 € im selben Verhältnis mit der Gemeinde Niedernberg zu teilen, wie dies bei den Planungskosten vereinbart ist, nämlich im Verhältnis der Einwohnerzahlen Aschaffenburgs zu denen von Niedernberg zum Stichtag 31.12.2014, nämlich von 93,18 zu 6,82 und dies mit der Gemeinde Niedernberg zu vereinbaren.

.Beschluss:

1.        Der Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung 01/2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – diese vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg, endvertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 5).

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung unter Nr. 1 mit dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Gemeinde Niedernberg zu schließen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Niedernberg eine Vereinbarung hinsichtlich der Aufteilung der nach § 4 der unter Nr. 1 genannten Vereinbarung entstehenden Kosten entsprechend § 2 der Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg im Verhältnis 93,18 zu 6,82 abzuschließen (Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2014).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/3/8/18. Radverkehrsmaßnahmen I. Anschluss Radfahrstreifen Schillerstraße an Knoten Hanauer Straße / Ebertbrücke II. AGFK Fahrrad-Zählstelle Alexandrastraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 8PVS/3/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Anschluss Radfahrstreifen Schillerstraße an Knoten Hanauer Straße / Ebertbrücke

Handlungsfeld
Die Stadt hat im Sommer 2017 großzügige Radfahrstreifen in der Schillerstraße geschaffen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Markierungen am Ende des Radfahrstreifens vielfach durch Kraftfahrzeuge überfahren werden und damit keinen umfangreichen Schutz bieten. Die sichere und komfortable Radverkehrsführung endet aus der Schillerstraße kommend und wird auf dem schmalen Gehweg weitergeführt.

In der Sitzung vom PVS am 05.12.2017 wurde der Beschluss zur Verlängerung des Radfahrstreifens vertagt und ein Ortstermin im Rahmen des PVS am 20.02.2018 durchgeführt.


Planung zur Verlängerung Radfahrstreifen mit Verschwenk der Geradeaus-Fahrstreifen (Anlage 1):
Der Radfahrsteifen der Schillerstraße wird in Richtung Ebertbrücke in bestehender Breite fortgesetzt. Die Radfahrerinnen und Radfahrer gelangen damit sehr viel sicherer und vor allem gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer über den Rechtsabbieger in Richtung Mainaschaff und Kleinostheim hinweg. Die Konfliktfläche am Rechtsabbieger wird rot eingefärbt. Erst nach dem Rechtsabbieger wird baulich eingegriffen und der Radstreifen auf die bestehenden und richtlinienkonformen Radverkehrsanlagen im Knoten angeschlossen. Im Ergebnis kann der Radverkehr dann ebenso wie der Kraftverkehr sicher und mit nur einer Wartestelle die Ebert-Brücke erreichen.

Damit der Kraftverkehr bei Rückstau in den Spitzenzeiten nicht den Radfahrstreifen blockiert und damit die Rechtsabbieger in Richtung Mainaschaff und Kleinostheim nicht missbräuchlich den Radfahrstreifen mitbenutzen, ist eine bauliche Absicherung zu empfehlen. Deshalb soll zum einen in der Zufahrt das Benutzen des Radfahrstreifens durch Sichtzeichen („Bischofsmützen“) verhindert werden. Zum anderen soll hinter dem neuen Durchbruch zur bestehenden Radverkehrsführung im Knoten eine bauliche Insel das Zustellen durch Kraftfahrzeuge im Wartebereich der Ampel verhindern. Eine Überprüfung der bestehenden Induktionsschleifen zur Steuerung der Lichtsignalanlage hat ergeben, dass sie problemlos angepasst werden kann.

Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Knotens wird ein Verschwenk der beiden Geradeaus-Fahrtstreifen der Schillerstraße auf den kaum genutzten Linksabbiegestreifen in Richtung Innenstadt vorgenommen. Ein Rückstau in den Spitzenstunden wird durch diese Begleitmaßnahme vermieden.

Stellungnahme Staatliches Bauamt
Die geplante Führung sowie die baulichen Sicherungsmaßnahmen werden vom Staatlichen Bauamt unterstützt und sind abgestimmt. Insbesondere die verkürzte Aufstellfläche für Kraftfahrzeuge wurde geprüft, weil in der morgendlichen Spitzenstunde ein kleiner Rückstau eintritt, der allerdings auch in der Spitzenstunde in jedem Umlauf mit der Freigabezeit der Schillerstraße vollständig abgearbeitet. Dies bestätigen mehrtägige Verkehrszählungen und die Auswertung von Videoaufnahmen.

Stellungnahme Polizeidirektion Aschaffenburg 
Auch mit der Polizei wurde die Planung abgestimmt. Der Verbesserungsvorschlag ist richtlinienkonform und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Polizei empfiehlt aber den Verschwenk der Geradeaus-Fahrtstreifen im Zuge der verlängerten Radverkehrsführung um längere Rückstaus zu vermeiden. Sie sieht daher eine Hilfe für das soziale Miteinander im Verkehrsgeschehen.

Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Verlängerung des Radfahrstreifens der Schillerstraße im 1. Halbjahr durchzuführen und die Unmarkierung des Fahrstreifens.

Einordnung in ein radfahrfreundliches Gesamtkonzept des Knotens
Nach dem Auftrag des Stadtrates im PVS vom 05.12.2017 wurde im Stadtplanungsamt ein radfahrfreundliches Gesamtkonzept für den Knoten erarbeitet. Die Planung zur Verlängerung des Radfahrstreifens der Schillerstraße ist darin enthalten. Das Gesamtkonzept und der Vergleich von Planungsalternativen wird im Rahmen der Präsentation am 20.03.2018 vorgestellt

Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes wurden zwei Varianten verglichen: Die erste Variante „Fahrrad +“ (Anlage 2) mit einer sehr komfortablen Radverkehrsführung wurde mit einer zweiten, den örtlichen Gegebenheiten „angepassten“ Variante (Anlage 3) verglichen. Dabei zeigte sich im Rahmen einer Wartestellen-Matrix für die 12 verschiedenen Verkehrsbeziehungen, dass die angepasste Variante bezüglich der wichtigsten Aspekte „Zeit“ und „Sicherheit“ keine entscheidenden Nachteile hat. Ganz im Gegenteil ist wegen der bestehenden Kfz-Belastung eine Führung im Seitenraum dem Sicherheitsempfinden eher zuträglich. Durch die Variante „Fahrrad +“, die ohne Kompromisse und ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Knotens konzipiert wurde, würden für den Radverkehr in erster Linie Komfortvorteile entstehen. Dieser Komfortgewinn kann aber nur durch massive Einschnitte und sehr viel umfangreichere und teurere Umbauten erreicht werden. Zudem würde die Leistungsfähigkeit des Knotens durch den Verlust von Kfz-Fahrstreifen stark eingeschränkt werden.

Ergebnis der Varianten-Auswahl für den Radverkehr
Die Besprechung mit der Polizeidirektion Aschaffenburg und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg bestätigten das interne Ergebnis der Stadtverwaltung: Gegen die „angepasste“ Variante bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Umplanung wird deshalb unterstützt und sie soll wegen des großen Nutzens für den Radverkehr weiter vertieft und im Detail abgestimmt werden. Wichtiger Bestandteil dieser Umplanung ist auch eine neue und fahrradfreundlichere Steuerung der Lichtsignalanlage. Diese muss angepasst werden, was zum Großteil ohne jede Einschränkung der Kfz-Ströme möglich ist.

Der große Vorzug der angepassten Variante ist es, dass keine zusätzlichen Lichtsignale für den Kfz-Verkehr erforderlich sind und weiterhin alle Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens bleibt weiterhin gewährleistet. Auch die Fußgänger würden von einer anderen Steuerung und insbesondere einer Vermeidung der separaten Anforderung auf den schmalen Mittelinseln profitieren.

Die Variante „Fahrrad +“ findet demgegenüber bei der Polizeidirektion Aschaffenburg und dem Staatlichen Bauamt keine Unterstützung. Sie soll wegen massiver negativer Wirkungen für den Kfz-Verkehrsfluss verworfen werden, denn die bestehenden Verkehrsmengen rechtfertigen keinesfalls den massiven Eingriff. Der Ring und die Radialen sollen in ihrer Leistungsfähigkeit bestehen bleiben, um den Kfz-Verkehr effektiv abzuwickeln und ein Ausweichen auf Nebenstrecke zu vermeiden.

Weitere Vorgehensweise
Zunächst wird von Seiten des staatlichen Bauamtes geprüft, ob die Prüfung der Anpassungsmöglichkeiten der Lichtsignalsteuerung im Rahmen des Jahresvertrages bearbeitet werden kann. Der jetzige Arbeitsstand des Planungskonzeptes wurde dafür bereits weitergeleitet.

Für die Konkretisierung und Detaillierung der Planung hat das staatliche Bauamt aktuell keine Kapazitäten. Aufgrund der weiteren Betreuung des Projektes durch das Tiefbauamt ist es vorteilhaft, wenn das Planungskonzeptes dort weiter konkretisiert wird. Deshalb soll auf Basis des bestehenden Planungskonzeptes die Entwurfsplanung erstellt werden. Eine aktive Mitarbeit durch den Radverkehrsbeauftragten im Stadtplanungsamt ist gewährleistet.

Die Kosten für die bauliche Umsetzung liegen als Maßnahme an Staats- bzw. Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt.

II AGFK-Zählstelle in der Alexandrastraße
Eine Fahrrad-Zählsteller erfasst alle Radfahrer in einem bestimmten Streckenabschnitt und liefert dauerhaft detaillierte Zahlen speziell für den Radverkehr und deren Verteilung im Tagesablauf. Vielfach wird eine solche Zählstelle mit einer öffentlichkeitswirksame Maßnahme zur Radverkehrsförderung verknüpft. Durch eine Stele mit digitaler Anzeige des Tages- und des Jahreswertes wird Radverkehr sichtbar gemacht. Jede Durchfahrt wird sofort angezeigt und spornt zur verstärkten Fahrradnutzung an.

Die AGFK Bayern vergibt nach der erfolgreichen Hauptbereisung und Zertifizierung als „fahrradfreundliche Stadt in Bayern“ einen einmaligen Preis in Form der Bezuschussung eine Fahrrad-Zählstelle in Höhe von 5.500 EUR. Im Rahmen der Preisverleihung in Augsburg wurde diese Zählstelle symbolisch übergeben. Eine Umsetzung obliegt der Stadt Aschaffenburg.


Um den Zuschuss zu erhalten müssen folgende Kriterien der AGFK erfüllt werden:
  1. Es werden nur die Kosten für Hardware und Einbau des Zählgerätes erstattet. Kosten für Software, für die technische Einrichtung der Zählstelle, für zusätzlich gewünschte Module wie z.B. LED-Anzeige oder für den Betrieb der Zählstelle sind von der Kommune selbst zu tragen.

  1. Die Kommune verpflichtet sich, die Dauerzählstelle an der gewählten Örtlichkeit zu errichten und dauerhaft zu betreiben. Eine Betriebsdauer von mindestens 2 Jahren an der gewählten Örtlichkeit ist notwendig, um z.B. Entwicklungen im Modal Split zu dokumentieren.

  1. Die Zähldaten sind für jedermann zugänglich zu veröffentlichen, z.B. über die Homepage der Kommune. Die Kommune verpflichtet sich ferner, alle erfassten Zähldaten der OBB zur Nutzung und Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

  1. Der Standort sollte so gewählt werden, dass der Radverkehr zahlenmäßig richtig erfasst wird und nach der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auch positive Veränderungen an den Radverkehrsmengen festgestellt werden können.

In Erlangen wurde eine solche Zählstelle der AGFK begutachtet (Anlage 4). Sie hat nicht nur den verkehrsplanerischen Nutzen der tatsächlichen Zählung der Radfahrerinnen und Radfahrern. Die Stele ist eine sehr wirksame und dauerhafte Öffentlichkeitsmaßnahme zur Förderung des Radverkehrs.

Bei den Herstellern von Fahrrad-Zählstellen gibt es nach Prüfung seitens der Verkehrstechnik im Tiefbauamt keine technisch sinnvolle Alternative zur Firma „Eco-Counter“. Diese hat sich europaweit mit dieser Spezialtechnik etabliert. Nur hier besteht mit dem „Eco-Barometer“ die technische Möglichkeit

  • die Tagesdaten und den Jahreswert direkt vor Ort anzuzeigen
  • die Zähldaten der Bürgerschaft online zur Verfügung zu stellen sowie
  • die Zähldaten direkt in den Verkehrsrechner des Tiefbauamtes einzuspeisen und so zur verkehrsplanerischen Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Standortauswahl Alexandrastraße
Die Auswahl eines Standortes wurde in Absprache zwischen dem Stadtplanungsamt und der Verkehrstechnik im Tiefbauamt durchgeführt. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, einen möglichst hohen Zählwert zu erreichen. Ein solcher könnte beispielsweise auf der Willigisbrücke erreicht werden, wo das Radverkehrsaufkommen bei der Mainquerung zwangsläufig erhöht ist sowie die Schülerinnen und Schüler und die Radtouristen am Mainradweg erfasst werden könnten.

Viel wichtiger ist für die Bedeutung des Radverkehrs einen Standort einzuschätzen, der symbolisch als Initialzündung zur Förderung des Radverkehrs in Aschaffenburg gesehen werden kann. Dafür ist der Umbau der Alexandrastraße als erste große Umsetzung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes zur radverkehrsgerechten Umgestaltung des Innenstadtrings prädestiniert. In der Alexandrastraße und damit auch in der Zufahrt zur Fahrradstraße Brentanoachse könnte auf einer der wichtigsten Alltagsradrouten das Radverkehrsaufkommen in den nächsten Jahren dauerhaft erfasst und verkehrsplanerisch ausgewertet werden. Zudem kann dort durch das Verlegen der Induktionsschleifen in die Radfahrstreifen eine sehr hohe Messgenauigkeit erreicht werden.

Der Standort neben der Querungshilfe auf der Höhe des Parkhauses Alexandrastraße ist auch deshalb sehr gut geeignet, da die Stele dort geschützt im Seitenbereich aufgestellt werden kann und keine Gefahr besteht, dass sie durch parkende oder rangierende Fahrzeuge beschädigt wird. Zudem wird die Stele dort aus beiden Fahrtrichtungen sehr gut sichtbar sein und kann auch nicht zugestellt oder verdeckt werden. Nicht nur von den Radfahrerinnen und Radfahren, sondern auch von den zahlreichen Fußgängern bei der Querungshilfe und den vorbeifahrenden Kraftfahrzeuginsassen können die Zählwerte wahrgenommen werden kann. Auch die gute Beleuchtung des Standortes und die hohe Öffentlichkeit zum Schutz vor Vandalismus bestärken die Auswahl dieses Standortes (Anlagen 5 und 6).

Kosten
Für die Stele mit der individuellen Anpassung an den Standort Alexandrastraße liegt bereits ein Angebot vor. Es beläuft sich auf knapp 17.500 EUR, von denen die zweckgebundene Förderung der AGFK in Höhe von 5.500 EUR abzuziehen ist. Nach Schätzungen der Verkehrstechnik entstehen durch die Tiefbauarbeiten für Fundament, Stromanschluss und Schnitt der Induktionsschleifen, die Verkabelung mit Datenleitung oder DSL und die Integration in den Verkehrsrechner der Stadt weitere Kosten. Insgesamt ist als Eigenanteil der Stadt mit einmaligen Kosten von maximal 19.500 EUR zu rechnen.

Alternativ könnte als einfache Lösung eine Zählstelle in Form von speziellen Induktionsschleifen ohne Stele und Anzeigetafel eingebaut werden. Hierfür würden lediglich Kosten in Höhe von 7.000-8.000 EUR entstehen und der verkehrsplanerische Nutzen wäre damit erfüllt. Die Zähldaten könnten auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Diese Zählstelle wäre jedoch ohne jeden optischen und öffentlichkeitswirksamen Effekt zur Radverkehrsförderung.

Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot der Firma Eco-Counter anzunehmen und eine beidseitig sichtbare Stele (ein „Eco-Barometer“) am vorgeschlagenen Standort in der Alexandrastraße zu installieren. Der Mehrwert des optischen Effektes und die dauerhafte Präsenz „rund um die Uhr“ sind sehr viel höher einzuschätzen als der finanzielle Mehraufwand und bleibt über viele Jahre erhalten.

Der für die Stadt Eigenanteil kann über die Haushaltstelle Radverkehr 2018 abgedeckt werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

2.        Die Verwaltung wird beauftragt,

zu I:
den Anschluss des Radfahrtstreifens der Schillerstraße im 1. Halbjahr 2018 umzusetzen und die Verschwenkung der Kfz-Fahrstreifen durchzuführen. Die radverkehrsgerechte Umplanung des Knotens mit der Hanauer Str. / Ebertbrücke wird weiter aktiv verfolgt und der Stadtrat regelmäßig über den Projektfortschritt unterrichtet.

  1. zu II
die AGFK-Zählstelle in der Alexandrastraße umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PVS/3/9/18. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 18.01.2018 wegen "Haltestelle Birkenweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 9PVS/3/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 18.01.2018 wegen "Haltestelle Birkenweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PVS/3/10/18. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 22.12.2017 wegen "Herstellung von barrierefreien Straßenübergängen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 10PVS/3/10/18

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 22.12.2017 wegen "Herstellung von barrierefreien Straßenübergängen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PVS/3/11/18. Behandlung des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 16.01.2018 wegen "Erhöhung der Sicherheit am FGÜ Fabrikstraße/Platanenallee" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 11PVS/3/11/18

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 16.01.2018 wegen "Erhöhung der Sicherheit am FGÜ Fabrikstraße/Platanenallee" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 9 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / PVS/3/12/18. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 14.01.2018 wegen "Gefahrenstelle Treppenaufgang Mehrzweckhalle Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 12PVS/3/12/18

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 14.01.2018 wegen "Gefahrenstelle Treppenaufgang Mehrzweckhalle Obernau" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 10).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2019 08:43 Uhr