Datum: 16.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/5/1/18 Bekanntgabe der Kriminalstatistik 2017 für die Stadt Aschaffenburg; - Bericht des Ltd. Polizeidirektors Bruno Bozem - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 09.03.2018
2pl/5/2/18 Schließung von breitbandtechnischen Versorgungslücken am Rande der Stadtteile
3pl/5/3/18 Satzung des Aschaffenburger Jugendparlaments
4pl/5/4/18 Verwaltungsvereinbarung Bundesrepublik Deutschland/Wasserstraßen Neubauamt mit Stadt Aschaffenburg/Gemeinde Niedernberg zum Bau des barrierefreien Wehrsteges und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains
5pl/5/5/18 Knotenpunkte Würzburger Straße / Sälzer Weg / Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße; - Bau- und Finanzierungsbeschluss
6pl/5/6/18 Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b) - Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
7pl/5/7/18 Straßen-/Platzbenennung; -Baugebiet Anwandeweg: Änderung der Straßenbenennung Büschelches Äcker Neubenennung Am Grünen Häuschen -Platzbenennung Theaterplatz (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2018) -Würdigung des Gartenarchitekten Friedrich Ludwig von Sckell (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2018)
8pl/5/8/18 Tauben- und Rattenproblematik im Stadtgebiet; - Antrag des Stadtrats Manfred Christ vom 13.03.2018 auf Bericht
9pl/5/9/18 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2018
10pl/5/10/18 Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit
11pl/5/11/18 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Errichtung von Krippenplätzen zur übergangsweisen Unterbringung von Kindern gem. Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz – BayKiBiG

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1. / pl/5/1/18. Bekanntgabe der Kriminalstatistik 2017 für die Stadt Aschaffenburg; - Bericht des Ltd. Polizeidirektors Bruno Bozem - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 09.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 1pl/5/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

siehe Bericht.

.Beschluss:

Der Bericht des Ltd. Polizeidirektors Bruno Bozem zur Kriminalstatistik 2017 für die Stadt Aschaffenburg wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/5/2/18. Schließung von breitbandtechnischen Versorgungslücken am Rande der Stadtteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 2pl/5/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den vergangenen Jahren konnten beim Ausbau des schnellen Internets in der Stadt Aschaffenburg große Fortschritte erzielt werden. Im Zuge des Glasfaserausbaus der Deutschen Telekom wurde in weiten Teilen der Innenstadt 23.000 Haushalte mit bis zu 200 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit angeschlossen. Anschließend erfolgte der VDSL-Ausbau (Very High Speed Digital Subscriber Line), der Bandbreiten bis 50 Mbit/s zur Verfügung stellte und weitere 11.000 Haushalte erreichte. Hierfür wurden in den Stadtteilen Leider, Nilkheim, Damm, Strietwald und Schweinheim Multifunktionsgehäuse errichtet, die mit Glasfaser angeschlossen wurden. Dies geschah teilweise durch Kabelverlegungen im Tiefbau. Der überwiegende Teil der Glasfaserleitungen wurde jedoch in das vorhandene Rohrnetz eingezogen. Diese Arbeiten wurden im Jahr 2013 beendet. Die technische Inbetriebnahme des VDSL-Ausbaus erfolgte durch die Deutsche Telekom für das gesamte Stadt Aschaffenburg Ende 2013 an. Bis dahin war die Eingaben in die Systeme und Prüfungen aller Kundenleitungen geplant.

Der größte Teil des Aschaffenburger Stadtgebiets ist mit leistungsstarken Datenleitungen gut versorgt. Für Gebiete, in denen in den kommenden Jahren nur geringe Bandbreiten (≤ 30 Mbit/s im Download) zur Verfügung stehen, kann die Versorgungssituation mit Hilfe des Bayerischen Förderprogramms „Breitbandrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern) verbessert werden.

Die Telekommunikationsanbieter, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben, beschränken die Grundversorgung und ein bedarfsgerechter Ausbau erfolgt lediglich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Einzellösungen werden gegen Kostenerstattung angeboten, dies lehnen die Kunden jedoch häufig wegen zu hoher Kosten ab.

Für das Gewerbegebiet in Obernau wurde bereits ein Förderverfahren durchlaufen. Dort erfolgt derzeit der Ausbau durch die Deutsche Telekom. Es werden Fördermittel in Höhe von 222.651€ in Anspruch genommen.

Mit Einführung des „Höfebonus“ im Bayerischen Förderprogramm im letzten Jahr kann die Stadt nochmals über 510T€ und die Restmittel aus dem ersten Verfahren verfügen. Daher ist nun über eine weitere Beteiligung der Stadt am Förderprogramm zu entscheiden.

1.Externer Berater
Die Durchführung des Förderverfahrens, die intensive Abstimmung mit den Telekommunikationsanbietern, die Prüfung von Alternativen sowie die Erarbeitung konkreter Vergabevorschläge ist durch die Stadtverwaltung bzw. die Wirtschaftsförderung weder hinsichtlich des technischen Sachverstandes noch hinsichtlich des erforderlichen Zeitaufwandes leistbar. Hier ist eine externe Begleitung erforderlich. Diese Erforderlichkeit wird i.Ü. auch durch die für die Abwicklung des Förderprogramms zuständige Regierung von Unterfranken sowie die vom Freistaat Bayern zur Beratung und Begleitung im Förderprogramm eingerichteten Anlaufstellen gesehen, die lediglich unterstützend tätig sein können. Die Beratungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise – abh. von einer Teilnahme am Förderprogramm. Den Auftrag erhielt die Fa. Corwese GmbH.

2. Einstieg in das Förderprogramm
Gemeinsam mit dem Dienstleister Corwese GmbH wurde das sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurde durch die Verwaltung ermittelt, ob Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren in den unterversorgten Gebieten einen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Die ggfs. geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen. Auf Basis dieser Rückmeldungen der Netzbetreiber wurden dann Erschließungsgebiete mit Förderbedarf ausgewertet.

Wenn der Stadtrat einer Beteiligung der Stadt am Förderprogramm zustimmt, wird als nächstes das Ergebnis der Markterkundung veröffentlicht. Anschließend werden Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der mit dem Aus- oder Aufbau des Netzes für Breitbanddienste im jeweiligen Gebiet zu beauftragende Netzbetreiber wird im Rahmen eines öffentlichen wettbewerblichen Verfahrens (Auswahlverfahren) ermittelt. Zu Beginn des Auswahlverfahrens müssen die für den Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg notwendigen finanziellen Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr eingeplant werden (s. u.)
Erst nach Auswertung der im Rahmen des Auswahlverfahrens abgegebenen Angebote ist die exakte Höhe der für den Ausbau notwendigen Mittel zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücken für die einzelnen Gebiete bekannt. Es sollen insges. nur so viele Erschließungsgebiete ausgebaut werden, wie mit Hilfe der Fördermittel möglich ist.

3. Festlegung der Erschließungsgebiete mit Förderbedarf
Aus beiliegender Karte (Anhang 2) können die Erschließungsgebiete mit Förderbedarf entnommen werden. Eine erste interne Kalkulation ergab, dass voraussichtlich die gekennzeichneten Gebiete mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ausgebaut werden können. Für diese Gebiete sollen nun im Rahmen des Auswahlverfahrens die Netzbetreiber zur Angabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Neubaugebiete (z.B. Nilkheim-Anwandeweg) und die Versorgung von Schulen (rote Punkte in der Anlage) mit Glasfaser werden in eigenen Konzepten betrachtet und vorgestellt.

4. Finanzierung
Aschaffenburg steht bei einer Ausschöpfung der Förderquote von 60 % zuzüglich der 40 % städtischer Eigenmittel für den Ausbau ein Betrag von insgesamt xxx € zur Verfügung.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die vorläufigen Erschließungsgebiete (Anlage 1) eine Informationsveranstaltung für den Stadtrat durchzuführen, um die Schließung breitbandtechnischer Versorgungslücken zu besprechen. Mit dem Bayernhafen Aschaffenburg soll verhandelt werden, damit der städtische Eigenanteil für einen Ausbau von diesem übernommen wird.

2. Für Neubaugebiete (z. B. Anwandeweg) und die Anbindung der Schulen entwickelt die Stadt eigene Konzepte, die dem Stadtrat vorgestellt werden, sobald die Fördermittelvoraussetzungen vorliegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/5/3/18. Satzung des Aschaffenburger Jugendparlaments

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 3pl/5/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Zusammenarbeit mit Vertretern der Aschaffenburger Jugendparteien sowie nachfolgender Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten nach der Gemeindeordnung und rechtlicher Beratung wurde die Satzung für das Aschaffenburger Jugendparlament erstellt.
Der Satzungsentwurf wurde dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 08.03.2018 zur Kenntnis gegeben und diskutiert. Die im Jugendhilfeausschuss vorgetragenen Änderungswünsche wurden in der Satzung berücksichtigt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Satzungsvorlage für das Aschaffenburger Jugendparlament zu (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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4. / pl/5/4/18. Verwaltungsvereinbarung Bundesrepublik Deutschland/Wasserstraßen Neubauamt mit Stadt Aschaffenburg/Gemeinde Niedernberg zum Bau des barrierefreien Wehrsteges und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 7PVS/3/7/18
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 4pl/5/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2005 wurden drei Entwürfe zum Neubau der Staustufe Obernau bekannt, von denen zwei stark zu Eingriffen in die Grünflächen am Obernauer Ufer geführt hätten. Daraufhin haben sich mehrere hundert Obernauer für den Entwurf ausgesprochen, in dem die neue Schleusenkammer wasserseitig vorgesehen ist.
Anfang 2007 richtete der Stadtrat eine Resolution an das WNA, in der er eine Schleuse auf der Obernauer Mainwiese und eine Bauabwicklung über die Ortslage Obernau ablehnt. Kurz darauf gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet das Mainufer“. Im März 2007 erklärte der Präsident der WSV, die neue Schleusenkammer sei wasserseitig vorgesehen. Daraufhin entwickelte die Stadtverwaltung Überlegungen zu einem Mainuferpark. Am 30.10.2007 fand der für die Planfeststellung erforderliche Scoping-Termin statt.
Danach entstanden Überlegungen für einen „Schleusenpark Obernau“. Diese führten am 13.11.2011 mit dem Ziel, einen solchen Park zu entwickeln, zu einer Vereinbarung zwischen Aschaffenburg, Niedernberg und Sulzbach. Zu dieser interkommunalen Vereinbarung gehört die Abstimmung der Planungsziele untereinander und deren gemeinsames Einbringen in das Planfeststellungsverfahren für den Staustufenneubau.
Am 10.12.2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen muss und das damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung nicht von der BRD zu tragen sind.
Daher sagte am 27.10.2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschuss von 3.500 € zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu. Am 18.12.2015 wurde zwischen WNA, Aschaffenburg und Niedernberg eine Vereinbarung abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von ca. 79.000 € erbringt und die daraus entstehenden Kosten von Niedernberg und Aschaffenburg zu tragen sind.
Für den Bau des barrierefreien Wehrsteges (der auch von Radfahrern genutzt werden soll) sowie für eine temporäre Überbrückung des Baufeldes ist wegen der zusätzlich entstehenden Baukosten eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem bestehenden Nutzungsvertrag für den bestehenden Steg abgeschlossen werden.
Daher hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für einen barrierefreien Wehrsteg erstellt, der zu ca. 768.666,46 € (Netto) höheren Herstellkosten führt, als ein Wehrsteg, der lediglich dem Staustufenbetrieb genügen würde – etwa einer mit beidseitig Treppen.
Einen entsprechenden Entwurf haben Niedernberg und Aschaffenburg Juni/Juli 2016 gebilligt und in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau eingebracht. Er überbrückt die Wehrfelder in einer Neigung von ca. 1,7 % und sieht an beiden Mainufern Rampen vor, die den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen, aber zusätzliche Herstellkosten von ca. 768.666,46 € (Netto) verursachen.
Letztes Jahr hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt das Planfest-stellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dieser Planfeststellung hat Aschaffenburg in Abstimmung mit Niedernberg im Oktober 2017 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur größeren Sicherheit von Fahrradfahrern die Erhöhung der Wehrsteg-Geländer auf 1,30m verlangt. Die zusätzlichen Herstellkosten für den barrierefreien Wehrsteg erhöhen sich damit um ca. 7.560 €.
Aufgrund der im Oktober 2017 vorgelegten feststellungsreifen Baupläne für den barrierefreien Wehrsteg und einer darauf fußenden Kostenermittlung wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Daher hat das WNA auf Anforderung der Stadt ein Konzept zur Baufeldüberbrückung ausgearbeitet und am 26.01.2018 der Stadt vorgelegt, das die Verlagerung der Mainquerung vom bestehenden Schleusensteg auf den zu errichtenden Schleusensteg in zwei Schritten vorsieht, in denen das Baufeld provisorisch überbrückt bzw. umgangen wird und mit dem die Unterbrechung der Mainquerung auf ca. 6 Monate begrenzt werden kann. Die Kosten der temporären Baufeldüberbrückung belaufen sich auf ca. xxx €.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund § 3 des Vereinbarungsentwurfes 01/2018 allerdings nach den tatsächlichen Herstellkosten.

Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf vorliegenden Verwaltungsvereinbarung 01/2018 über den Bau des barrierefreien Wehrstegs und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg abzuschießen, die daraus entstehenden Kosten von xxx € (bauzeitliche Querung) und xxx € (barrierefreier Wehrsteg), somit von insgesamt xxx € im selben Verhältnis mit der Gemeinde Niedernberg zu teilen, wie dies bei den Planungskosten vereinbart ist, nämlich im Verhältnis der Einwohnerzahlen Aschaffenburgs zu denen von Niedernberg zum Stichtag 31.12.2014, nämlich von 93,18 zu 6,82 und dies mit der Gemeinde Niedernberg zu vereinbaren.

.Beschluss:

1. Der Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung 01/2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – diese vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg, endvertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung unter Nr. 1 mit dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Gemeinde Niedernberg zu schließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Niedernberg eine Vereinbarung hinsichtlich der Aufteilung der nach § 4 der unter Nr. 1 genannten Vereinbarung entstehenden Kosten entsprechend § 2 der Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg im Verhältnis 93,18 zu 6,82 abzuschließen (Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2014).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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5. / pl/5/5/18. Knotenpunkte Würzburger Straße / Sälzer Weg / Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße; - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 5pl/5/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

In den Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vom 05.05.2015 und 14.07.2015 wurden die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße – Schweinheimer Straße – Ringstraße zur Kenntnis gegeben. Dem Umbau der Lichtsignalanlagen (LSA) K305 (Würzburger Straße/ Ringstraße) und K306 (Würzburger Straße/ Flach-/ Spessartstraße) wurde zugestimmt. Die Realisierung der Umbauten sowie der Anpassung der Signalsteuerungen erfolgte im August 2016. Seitdem ist die verkehrliche Anbindung der Würzburger Straße an den Ring auf einem leistungsfähigen Niveau.
In der Sitzung des PVS vom 08.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt die Planungen zu den drei Knotenpunkten K307 (Würzburger Straße/ Berliner Allee/ Sälzerweg) sowie Sälzer Weg/ Rhönstraße als auch Sälzer Weg /Josef-Dinges-Straße ganzheitlich in Abstimmung mit dem PRIMEPARK darzustellen sowie die Bypässe verkehrstechnisch zu analysieren und mittels einer Verkehrssimulation darzustellen.
In der Sitzung des PVS vom 18.07.2017 wurde der Vorplanung zu den drei Knotenpunkte mit den Vorschlägen des Stadtrates zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Entwurfsplanung mit den Auflagen des Stadtrates durchzuführen. Am 20.3.2018 wurde die Entwurfsplanung dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt und der Senat hat dieser Planung zugestimmt.


2.        Projektbeschreibung

Das beauftragte Ingenieurbüro ISB mbH, Laudenbach am Main, hat die straßenbautechnischen Planungen der einzelnen Knotenpunkte durchgeführt. Das Ingenieurbüro T&T hat die Grundzüge der angepassten Lichtsignalsteuerung des Hauptknotenpunktes Würzburger Straße/ Sälzerweg/ Berliner Allee mit der Einmündung der Rhönstraße entwurfstechnisch durchgeplant. Die Planungen zu den betroffenen Knotenpunkten wurden inhaltlich in den reinen Straßen- und Tiefbau, sowie in die begleitende Verkehrstechnik der LSA und Straßenbeleuchtung aufgeteilt.

Als Grundlage der Planung dient die im Rahmen der im Vorfeld getätigten Verkehrsuntersuchung festgelegte Vorgabe, durch eine verbesserte Verkehrsqualität die Verkehrsströme über den Ring, die Anbindung der Würzburger Straße an den Ring und den weiteren Verlauf in der Würzburger Straße zu lenken.
Ein weiteres wesentliches planerisches Element stellt hierbei die Berücksichtigung des nichtmotorisierten Verkehrs dar. In diesem Zusammenhang soll u.a. die Radwegführung verkehrssicherheitstechnisch und gestalterisch den heutigen Erfordernissen an moderne und sichere Radwegführungen angepasst bzw. in Teilbereichen erstmalig hergestellt werden und das Radwegekonzept Berücksichtigung finden. Neben den o.g. beschriebenen Maßnahmen erfolgt darüber hinaus noch eine Deckensanierung im Bereich der Würzburger Straße, deren Oberfläche bereits erhebliche Schäden, u.a. im Zusammenhang mit Spurrinnen, aufweist.

Die Planung berücksichtigt die Belange der angrenzenden Unternehmer. Die Polizei und das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt haben Stellung genommen. Eine Kopie der Stellungnahme lag den Planungsunterlagen bei. Die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB e.V.) hat mit einer Email vom 19.02.2018 ebenfalls zu der Planung Stellung bezogen. Die gesicherte Barrierefreiheit für den Gesamtknoten der LSA ist für die sehbehinderten Verkehrsteilnehmer unabdingbar. In Vorgesprächen mit der AVG wurde der Wunsch geäußert im Bauabschnitt der Würzburger Straße einen Lückenschluss einer Wasserleitung DN 200 von der Berliner Allee kommend stadteinwärts auf der Würzburger Straße mit dem Tiefbau des Knotenpunktumbaus bzw. der Fahrbahnsanierung durchzuführen. Die Trassenvorplanung der AVG wird berücksichtigt. Zusätzlich wurde mit den Stadtwerken die Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung (Ersatzmaßnahmen in LED-Technik) abgesprochen.


3.        Verkehrssicherung:

Während der Straßenarbeiten in der Würzburger Straße werden alle Verkehrsbeziehungen aufrechterhalten und ebenfalls mit Baustellen- LSA geregelt. Es müssen allerdings die Geradeausstreifen von zwei auf jeweils einen Fahrstreifen reduziert werden. Für die Arbeiten an der Einmündung Berliner Allee muss zumindest bei der Erneuerung des Einbiegestreifens mit einer Engstelle gearbeitet werden. Dies betrifft auch die Einmündung des Sälzerweges hinsichtlich der Verrohrung der LSA und der Deckensanierung.

Nach den Regeln für Arbeitsstätten an Straßenbaustellen (ASR A 5.2) ist eine halbseitige Sperrung erst ab einer Fahrbahnbreite von 8,70 m in Erwägung zu ziehen. Deshalb wird für den Vollausbau im zweistreifigen Bereich der Rhönstraße und im Sälzerweg eine Vollsperrung zum Arbeitsschutz sehr wahrscheinlich erforderlich.

Fußgänger müssen bei den Arbeiten in den Gehwegen auf einen mindestens 1 m breiten Ersatzgehweg auf der Fahrbahn mit Absperrschranken geführt werden.

Radfahrer werden rechtzeitig in den fließenden Verkehr eingefädelt. Wenn möglich werden Angebotsstreifen für den Radverkehr eingerichtet.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h reduziert.


4.        Bauzeit und Bauablauf:

Derzeit wird von einer Gesamtbauzeit von ca. 20 Monaten ausgegangen. Dabei wird angenommen, dass unter der o. g. Verkehrsführung folgende Abschnitte nach und nach fertiggestellt werden

  1. Würzburger Straße Fahrbahn stadteinwärts und Einmündung Berliner Allee
  2. Würzburger Straße Fahrbahn stadtauswärts und Einmündung Sälzerweg
  3. Sälzerweg abgekröpfte Fahrbahn/ Einmündung Rhönstraße/ Einmündung Josef-Dinges-Straße
  4. Sälzerweg bis Würzburger Straße einschl. getrennter Rechtseinbiegestreifen

In der weiteren Planung (Ausführungsplanung) wird die Bauabschnittsbildung und Verkehrsführung detaillierter mit dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sowie der Polizei abgestimmt. Dabei wird versucht, möglichst viele Arbeiten gleichzeitig auszuführen, um die Bauzeit zu verkürzen. Im Vordergrund steht bei der weiteren Planung des Bauablaufs die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, der Arbeiter und an nächster Stelle die Bauzeit und Verkehrsabwicklung.


5.        Kostenberechnung

Kostenstelle
Haushaltsstelle
Kosten (brutto)
Straßenbau (Neubau)
1.6400.9517
748.000 €
Straßenbau (Sanierung)
0.6300.5131
150.000 €
LSA
1.6400.9517
69.000 €
Straßenbeleuchtung
1.6400.9517
10.000 €
Summe

977.000 €
Baunebenkosten (20 %)
1.6400.9517
196.000 €
Gesamtkosten

1.173.000 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


6.        Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel wie folgt vorgesehen:

HH-Stelle
2018
2019
2020
Straßenbau 1.6400.9510
40.000 €
450.000 €
450.000 €
Straßenunterhalt 0.6300.5131
1.750.000 €
1.750.000 €
1.750.000 €
Radverkehr 1.6340.9500
400.000 €
400.000 €
450.000 €

Die Kosten für das Projekt werden über die drei genannten HH-Stellen abgebildet. Im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung stehen Mittel in ausreichender Höhe bereit.


Weiteres Vorgehen:

Nach Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro ISB und T&T die Ausführungsplanung erstellen. Die weitere Terminierung sieht folgende Meilensteine vor:

Meilensteine
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
III./IV. Quartal 2018
Ausschreibung der Bauleistungen
Quartal 2019
Baudurchführung
II: Quartal 2019 bis III. Quartal 2020

.Beschluss:

I.
1. Die vorgesehene Signalisierung des freien Rechtsabbiegers aus dem Sälzerweg in die Würzburger Straße Richtung Haibach wird zunächst nicht ausgeführt und wird erst bei Bedarf nachgerüstet.

2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 1.173.000.- € brutto umzusetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung einzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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6. / pl/5/6/18. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b) - Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Vorberatend 6PVS/3/6/18
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 6pl/5/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung am 15.01.2018 hat das Stadtratsplenum für den noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Spessart-Manor“ (Nr. 4/3b) die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen. Zur Umsetzung der Planungsziele, insbesondere den geplanten öffentlichen Grünzug betreffend, soll flankierend zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Hauptgrundstückseigentümer im Gebiet (im Vertragsentwurf als „Investor“ bzw. „Privatinvestor“ bezeichnet) abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden in erster Linie die Modalitäten für die Grundstücksneuordnung, den Grundstückserwerb und die Herstellung des Grünzugs durch die Stadt Aschaffenburg einschließlich Wegeverbindungen und Leitungsführungen geregelt und mit entsprechenden Fristen zum Eigentumsübergang und zur Herstellung der betreffenden Anlagen versehen. Außerdem wird der Gesamtkaufpreis für die durch die Stadt zu erwerbenden Grundstücksflächen verbindlich vereinbart; diese Vereinbarung schafft die Grundlage für den zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor/Privatinvestor abzuschließenden notariellen Kaufvertrag.
Resultierend aus o.g. Vereinbarungen erkennt der Investor/Privatinvestor den Bebauungsplan „Spessart Manor“ an und sichert vertraglich den Verzicht auf eine eventuelle Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zu.

Einzelheiten zur Höhe des Kaufpreises und zur Kaufpreisbildung sind ergänzend zu dieser Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats zu behandeln.

Bestandteile des Vertrages:
Der Vertrag besteht aus:
- dem Vertragstext
- Anlage 1: Aktueller Bebauungsplanentwurf
- Anlage 2: Abgrenzung des Vertragsgebietes
- Anlage 3: Übersichtsplan vom 26.02.2018 zum in der festgesetzten öffentlichen Grünfläche liegenden Gebäudeteil der Mehrzweckhalle / Sporthalle
- Anlage 4: Übersichtsplan vom 09.02.2018 zum Weg (Gehrecht), der in nordöstlicher Richtung vom Grünzug abzweigt und teilweise vom Investor / Privatinvestor und Teilweise von der Stadt herzustellen und zu unterhalten ist

Empfehlung der Verwaltung:
Nur mit den einvernehmlichen Regelungen zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor / Privatinvestor im städtebaulichen Vertrag kann sichergestellt werden, dass die im öffentlichen Interesse liegenden Inhalte des Bebauungsplans, insbesondere die Schaffung des Grünzugs mit Wegeverbindung, nach Rechtskraft des Bebauungsplans tatsächlich zügig und reibungslos umgesetzt werden können. Der städtebauliche Vertrag stellt mit dem Anerkenntnis des Bebauungsplans durch den Investor / Privatinvestor sicher, dass etwaige Klageverfahren (z.B. Normenkontrollklage) oder die Notwendigkeit einer Enteignung entfallen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor / Privatinvestor zuzustimmen. Sobald der Bebauungsplan 4/3b „Spessart Manor“ vom Stadtrat beschlossen worden ist, kann der Vertrag dann von den Vertragspartnern unterzeichnet, abgeschlossen und vollzogen werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags für das Gebiet „Spessart Manor“ zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen, sobald der Bebauungsplan 4/3b „Spessart Manor“ als Satzung beschlossen worden ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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7. / pl/5/7/18. Straßen-/Platzbenennung; -Baugebiet Anwandeweg: Änderung der Straßenbenennung Büschelches Äcker Neubenennung Am Grünen Häuschen -Platzbenennung Theaterplatz (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2018) -Würdigung des Gartenarchitekten Friedrich Ludwig von Sckell (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2018)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 7pl/5/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1.
In der Stadtratssitzung (Plenum) am 16.01.2017 wurde beschlossen, dass die Planstraße JS 4 die Bezeichnung „Büschelches Äcker“ erhält (SPNr. PL/1/11/17).
Die Arbeitsgemeinschaft Nilkheimer Geschichte (ARGE) hatte diesen alten Nilkheimer Flurnamen, der im Neubaugebiet gelegen ist, vorgeschlagen. Durch die Benennung einer Neubaustraße soll dieser Flurnamen vor dem Vergessen bewahrt werden.

In den vergangenen Monaten hat es sich mehrfach gezeigt, dass dieser ungewöhnliche und in der Aussprache und Schreibweise ungewohnte Namen Probleme bereitet hat. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies auch weiterhin und zukünftig der Fall sein wird.
Sie schlägt deshalb vor, die Namensbezeichnung zu ändern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies noch ohne größeren Aufwand und Kosten möglich.
Als Ersatz schlägt die Verwaltung die Bezeichnung „Am Grünen Häuschen“ vor. Dies ist ebenfalls eine alte Nilkheimer Flurbezeichnung, die im Neubaugebiet gelegen ist.
Die ARGE hat sich auf Nachfrage dagegen ausgesprochen den Namen zu ändern. Sie ist aber mit der Wahl der Ersatzbezeichnung einverstanden.
Herr xxx vom Stadt- und Stiftsarchiv stimmt der Umbenennung zu. Ein alter Flurname bleibt erhalten, die Bezeichnung ist gewohnter und im Schreiben weniger fehleranfällig.


zu 2.
Die Fläche, die begrenzt wird durch die Dalbergstraße, die Schlossgasse, das Stadttheater, den Karlsplatz und die Anwesen Karlsplatz 2, Dalbergstraße 18 und 20, ist als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Nur für Fußgänger“ gewidmet. Die Bezeichnung „Theaterplatz“ ist seit vielen Jahren für diese Fläche allgemein bekannt und gebräuchlich, aber offiziell wurde dieser Name für diesen Platz noch nicht vergeben. Dies soll jetzt erfolgen.


zu 3.
Friedrich Ludwig von Sckell (* 13. September 1750 in Weilburg an der Lahn; † 24. Februar 1823 in München) war ein deutscher Gartengestalter, Begründer der „klassischen Phase“ des englischen Landschaftsgartens in Deutschland sowie Stadtplaner in München.
In Aschaffenburg gestaltete er 1780/85 den Park Schönbusch für den Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Friedrich Karl Joseph von Erthal in einen englischen Landschaftsgarten um, ebenso den Park Schöntal.

Durch die Benennung eines Platzes innerhalb dieser Anlage sollen seine Leistungen in Aschaffenburg gewürdigt werden.
Der sogenannte Musikerplatz liegt zwischen den von ihm gestalteten Seen mit Blick auf die Kulisse der Kirchenruine. Beides sind wichtige Elemente der historischen Parkgestaltung.
Die Fläche ist der Veranstaltungsort für die Schöntalkonzerte, so dass der neue Name des Platzes auch im Sprachgebrauch der Bürger eine Bedeutung hätte (Schöntalkonzert auf dem Friedrich-Ludwig-von-Sckell-Platz).

.Beschluss:

I.
1. Die im Baugebiet Anwandeweg gelegene Straße mit der Bezeichnung „Büschelches Äcker“ wird umbenannt und erhält neu die Benennung „Am Grünen Häuschen“ (Anlage 3).

2. Die Fläche, die begrenzt wird durch die Dalbergstraße, die Schlossgasse, das Stadttheater, den Karlsplatz und die Anwesen Karlsplatz 2, Dalbergstraße 18 und 20, erhält die Bezeichnung Theaterplatz (Anlage 3).

3. Der sogenannte Musikerplatz im Schöntal (Fläche zwischen den beiden Seen mit Blick auf die Kirchenruine) wird benannt mit Friedrich-Ludwig-von-Sckell-Platz (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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8. / pl/5/8/18. Tauben- und Rattenproblematik im Stadtgebiet; - Antrag des Stadtrats Manfred Christ vom 13.03.2018 auf Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 8pl/5/8/18

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 8 d. ö. S.
"Tauben- und Rattenproblematik im Stadtgebiet;
- Antrag des Stadtrats Manfred Christ vom 13.03.2018 auf Bericht"
aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.04.2018 abgesetzt .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pl/5/9/18. Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 9pl/5/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25.10.2017) wird beim Amtsgericht ein Wahlausschuss gebildet, dem nach Nr. 17.1 der Schöffenbekanntmachung die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie die Wahl der Schöffen obliegt.

Dieser Ausschuss besteht u. a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer, die aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes vom Stadtrat bzw. vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren (2019-2023) gewählt werden (Art. 3 AGGVG i. V. m. Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GO).

Die Regierung von Unterfranken teilte der Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 02.01.2018 mit, dass vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind.

In 2013 wurden vom Stadtrat für dieses Amt die Mitglieder xxx (CSU) und xxx (SPD) gewählt.

Mit Schreiben der Verwaltung vom 19.01.2018 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Wahl zu unterbreiten.

Folgende Vorschläge sind danach bei der Verwaltung eingegangen:

1. xxx (CSU)
2. xxx (SPD)
3. …..
4.

Da zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind, hat jedes Stadtratsmitglied zwei Stimmen.
Jedem Bewerber darf höchstens eine Stimme gegeben werden.


Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erhält.

.Beschluss:

I.

1. Für die Wahl von zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Aschaffenburg für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird ein Wahlausschuss gem. beigefügter Niederschrift in Anlage 4 gebildet.

2. Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25.10.2017) und Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 folgende zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2018 für die Stadt Aschaffenburg gewählt:

1. Anne Lenz-Böhlau

2. Rainer Kunkel

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pl/5/10/18. Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 10pl/5/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramm zunächst im
Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und
„TANDEM“ (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem
Titel „CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Das Jobcenter hat hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet. Die zuständige Fachkraft betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die jeweiligen Familien die bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung
des Projekts ist das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungs-möglichkeiten. Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander
abgestimmt und im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt bzw. bei
Bedarf angepasst. Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass zum einen Eltern motiviert und gefördert werden, ihre berufliche Eingliederung
voranzutreiben und zum anderen hinreichende Unterstützung für die Kinder in ihrer eigenen Ent-
wicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Betreuung, Lernförderung, schulische und berufliche Eingliederung) gewährleistet werden kann. Eltern sollen in ihrer Kompetenz von den Kindern als
Vorbild erlebt werden. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen Erfolgen
ihrer Kinder. Dies sind die elementaren Voraussetzungen dafür, der Entwicklung zur Tradierung
bzw. Verstetigung sozialer Randlagen entgegen zu wirken.
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt
wie auch pädagogisch begleitet werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich bereits
im Herbst 2017 dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine an-
gemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren.
Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 hat die Bayerische Staatsregierung nun die entsprechenden Fördermöglichkeiten vorgesehen.
     
Zielgruppe sind Ein- und Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften mit Kindern, also
Langzeitarbeitslose und ihre Familienangehörigen mit komplexen Problemlagen
(leistungsberechtigt nach § 7 SGB II).
Die niedrigschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch die
Jugendämter ermöglicht eine intensive Kooperation, eine niedrigschwellige Betreuung
und die entsprechenden Koordinationsleistungen innerhalb des Jugendamtes
sowie mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der ganzen Familie.

Eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft wird mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert werden. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen dem Klientel des Jobcenters und der Jugendhilfe ist mit Synergieeffekten zu rechnen, die sich aus der Optimierung des Hilfeprozesses an sich und der nachgewiesenen frühzeitigen umfassenden Hilfestellung ergeben.

Es wird vorgeschlagen, analog zum projektbezogenen Personaleinsatz des Jobcenters eine
Vollzeitstelle im Jugendamt einzurichten.
Kosten jährl. Ca. 55000-60000 €, davon 90% Kostenersatz. Nettoaufwand 5500 – 6000 € zzgl.
Sachkosten

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt der Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle „Niederschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch das Jugendamt“ für zwei Jahre, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu, vorbehaltlich der Förderung durch das bayrische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

2. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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11. / pl/5/11/18. Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Errichtung von Krippenplätzen zur übergangsweisen Unterbringung von Kindern gem. Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz – BayKiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 11pl/5/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2013 wurde durch § 24 SGB VIII eingeführt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bereits einen einklagbaren Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege hat. In der Vergangenheit konnte dieser Anspruch aufgrund der verstärkten Investitionstätigkeit der Stadt und freier Träger erfüllt werden.
Durch den Anstieg der Geburten in Aschaffenburg und dem geänderten Verhalten der Eltern, von dem gesetzlich eingeräumten Recht auf Betreuung des Kindes bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres Gebrauch zu machen, spitzt sich die Situation zunehmend zu.
Das Jugendamt geht derzeit davon aus, dass zum Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2018 der Bedarf möglicherweise nicht mehr befriedigt werden kann. Es müssen daher schnellstmöglich neue Kinderkrippenplätze im Wege der Modulbauweise realisiert werden, um den zu erwartenden Bedarf kurzfristig abzudecken und auch für die Übergangszeit bis zur Errichtung von neuen Dauerplätzen eine Ausweichmöglichkeit zu bieten.
Zu diesem Zweck ist zum einen angedacht, die Ausweichfläche auf dem Gelände des TV Schweinheim, die bereits als Ausweichfläche für Kindergartenzwecke während der Umbauphase des Kindergartens in Schweinheim genutzt worden ist, für 2 Krippengruppen zu reaktivieren. Zum anderen sollen auf dem Gelände der Grünewaldschule 2 Krippengruppen in Räumlichkeiten untergebracht werden, die in Modulbauweise errichtet werden.
Um eine Inbetriebnahme der Krippengruppen zeitnah zum Beginn des Kindergartenjahres zu ermöglichen, ist eine freihändige Vergabe der entsprechenden Module auf Mietbasis mit Kaufoption vorgesehen. Die Angebotseinholung soll in Kürze erfolgen. Die momentane Zeitplanung geht davon aus, dass die Module etwa bis spätestens 31.10.2018 betriebsfertig zur Verfügung stehen, weil in den Monaten Juli bis Oktober derartige Module verstärkt nachgefragt werden. Der konkrete Termin hängt von der Verfügbarkeit der Module ab.  Für die Auftragserteilung ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde auf entsprechende Nachfragen darauf hingewiesen, dass ggf. die Mittel außerplanmäßig durch Rücklagenentnahme bereitgestellt werden.
Das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft geht davon aus, dass für die Anmietung von Modulen für 2 Kinderkrippen, je nach Leistungsvolumen, eine Monatsmiete von rund 5.000 € anfallen können. Für zwei Standorte und einen Mietzeitraum von 3 Monaten (Oktober – Dezember) wären damit bis zu 30.000 € zu zahlen. Der entsprechende Betrag wäre im Verwaltungshaushalt auf der Haushaltsstelle 4641.5390 bereitzustellen.
Bei Objekten in Modulbauweise werden die Fundamente und die Erschließung auftraggeberseitig hergestellt. Hier ist mit Kosten in Höhe  von rund 80.000 € pro Objekt, insgesamt also mit 160.000 € zu rechnen. Für Anlieferung, Montage und Bauantrag fallen pro Objekt rund 25.000 € an, insgesamt also 50.000 €. Auch die Außenanlagen sind herzurichten. Das kostet rund 70.000 € pro Objekt also insgesamt 140.000 €. Hinzu kommt ggf. die Erstausstattung, falls sie nicht vom Betreiber gestellt wird. Es ist mit insgesamt 50.000 € für beide Standorte zu rechnen. Im Vermögenshaushalt sind daher auf der Haushaltsstelle 4641.9451 zusätzlich 400.000 € bereitzustellen.
Auf der Basis der konkreten Bieterergebnisse werden die Ansätze im Nachtragshaushalt eingestellt.
Fördermittel für temporäre Standorte werden grundsätzlich nicht gewährt. Möglich sind jedoch in geringem Umfang Mietkostenzuschüsse. Die Verwaltung wird mit der Regierung klären, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Sofern der Stadtrat die Bereitstellung der Mittel bewilligt, wird die Angebotseinholung Anfang Mai erfolgen. Sofern die Auftragserteilung nicht im Rahmen einer regulären Stadtratssitzung erfolgen kann, erfolgt der Zuschlag per dringlicher Anordnung durch den Oberbürgermeister.

.Beschluss:

I.
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Räumlichkeiten für jeweils 2 Krippengruppen in Modulbauweise im Wege der freihändigen Vergabe zu vergeben.

2. Die erforderlichen Finanzmittel für 2018 werden außerplanmäßig bereit gestellt und zwar
30.000 € für Mietkosten auf der Haushaltsstelle 4641.5390 und 400.000 € für Investitionskosten auf der Haushaltsstelle 4641.9451.

Die Folgekosten sind in den nachfolgenden Haushaltsjahren jeweils bereit zu stellen.

3. Die Deckung erfolgt durch Rücklagenentnahme.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.11.2018 14:40 Uhr