Datum: 16.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:57 Uhr bis 18:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/6/22/18 Fortführung des Projekts "Kommunale Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte"
2hfs/6/23/18 Vergabeangelegenheit; Christian-Schad-Museum; Neugestaltung des Arkadenhofes -Bau- und Finanzierungsbeschluss
3hfs/6/24/18 Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit

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1. / hfs/6/22/18. Fortführung des Projekts "Kommunale Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.04.2018 ö Beschließend 1hfs/6/22/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Erreichte Ergebnisse und aktueller Entwicklungsstand
Die Aufgaben der Bildungskoordination gliedern sich in 5 unterschiedliche Bildungsbereiche:
  • Erwerb und Förderung der deutschen Sprache,
  • Berufliche Integration,
  • KiTa, Schule und Erziehung,
  • Interkulturelle Qualifizierung und kulturelle Teilhabe
  • Gesundheitsförderung.
In allen 5 Bereichen wurden die jeweiligen Akteure identifiziert und deren Angebote erfasst, um diese dann transparent für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Migranten aufzubereiten. Die Homepage www.integration-aschaffenburg.de wurde neugestaltet und um Angebote externer Akteure erweitert, eine niedrigschwellige Facebook-Seite wurde aufgebaut und gemeinsam mit Bildungsträgern und Wohlfahrtseinrichtungen wurden Flyer zu den Themen „Migrationsberatung“ und „Integrationskurse“ erarbeitet.
Parallel hat sich die Bildungskoordinatorin in bestehende Netzwerke eingearbeitet und bei Bedarf neue Gremien gegründet. Beispiele hierfür sind der „Kooperationskreis Integrationskurse“, ein Zusammenschluss aller Integrationskursträger und entsendenden Institutionen, der unter Leitung der Bildungskoordinatorin Lösungen für lokale Probleme erarbeitet und sich alle drei Monate trifft.
Das „Netzwerk Berufsintegrationsklassen“ ist unter Federführung der Bildungskoordination und unter Einbindung der Sozialpädagogischen Betreuungskräfte der Berufsintegrationsklassen gegründet worden und trifft alle 6 Monate zusammen.
Um die Kommunikation zwischen Ehrenamt und Hauptamt zu verbessern und die Angebote im ehrenamtlichen Bereich transparenter zu gestalten und Koordinierungsstrukturen aufzubauen, wurde gemeinsam mit der städtischen Ehrenamtskoordination im Bereich Asyl, der städtischen offenen Jugendarbeit und dem Stadtjugendring unter Federführung der Bildungskoordination die „Vernetzungskonferenz für Anbieter von Kulturangeboten für Geflüchtete“ initiiert.
Insgesamt wurde die Vernetzung der einzelnen Akteure untereinander durch regelmäßigen und vor allem gezielten Austausch, eigens erarbeitete Listen, Übersichten und Flyern und der daraus entstandenen Transparenz erheblich verbessert. Vor allem durch die parallele Netzwerkarbeit sowohl auf Arbeits-, als auch auf Führungsebene konnten neue Koordinationsstrukturen geschaffen werden. Viele tägliche Arbeitsprozesse von Fachkräften und Ehrenamtlichen konnten vereinfacht und somit Integrationsprozesse von Neuzugewanderten erleichtert werden. Durch die bildungsbereichs- und fachübergreifende Netzwerkarbeit auf Führungsebene hat sich die Bildungskoordinatorin nicht nur als Ansprechpartnerin rund um das Thema „Bildung für Neuzugewanderte“ etabliert, sondern wird auch bei Entscheidungsprozessen als beratende Instanz hinzugezogen.

Zentrale Ziele für den Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2020
In der Stadt Aschaffenburg leben mehr als 20.000 Menschen mit Migrationshintergrund, davon knapp 12.000 Bürger mit einer ausländischen Nationalität. Die Breite des Bildungsangebots für Neuzugewanderte wächst stetig, weshalb es sehr wichtig ist, den Blick als Stadt nicht nur auf städtische Angebote zu richten, sondern auch externe Angebote und Akteure mit in die Koordinierungsstrukturen aufzunehmen.
Die Koordination und Vernetzung der verwaltungsinternen und der externen Akteure muss deshalb auch in der zweiten Förderphase eine zentrale Aufgabe der Bildungskoordination bleiben. Zusätzlich müssen weitere Strukturen aufgebaut und Maßnahmen geplant werden, um sowohl Fachkräfte als auch Ehrenamtliche in ihrer täglichen Arbeit mit Neuzugewanderten bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört auch die transparente Aufarbeitung der jeweiligen Angebote in den einzelnen Bildungsbereichen.
Aufgrund fortschreitender Integrationsprozesse der Neuzugewanderten unterliegen auch die Bedarfe einem stetigen Wandel. Um diese Bedarfe abzudecken, werden zwei Bildungsbereiche verstärkt in den Vordergrund treten: Die beruflichen Schulen und die vorschulische Bildung.
Mit aktuell 29 laufenden und seit 2014 18 abgeschlossenen Berufsintegrationsklassen steigt der Bedarf an Koordinierung an den beruflichen Schulen in Aschaffenburg stetig. Ergänzende Angebote für junge Geflüchtete in den Berufsintegrationsklassen müssen erfasst werden, um Lücken in der Angebotsstruktur zu erkennen und schließen zu können. Bereits begonnene Maßnahmen müssen fortgeführt und nachhaltig verstetigt werden. Aufgrund mangelnder Unterstützungsangebote für junge Geflüchtete, die von einer Berufsintegrationsklasse in eine Ausbildung gewechselt haben, und einem erweiterten Netzwerk ergibt sich auch in diesem Bereich ein hoher Koordinierungsbedarf. Des Weiteren muss besonderes Augenmerk auf diejenigen Geflüchteten gelegt werden, die keinen Ausbildungsplatz antreten und bei unzureichend koordiniertem Übergang verloren gehen könnten.
Aufgrund steigender Geburtenzahlen und Familiennachzug wächst die Nachfrage nach Koordinierung und Vernetzung derzeit auch im vorschulischen Bildungsbereich. Um Eltern und deren Kinder möglichst lückenlos und von Anfang an in das deutsche Bildungssystem zu integrieren, soll die Bildungskoordination verstärkt in diesem Bereich tätig werden.
Die Bildungskoordination hat bereits einiges geleistet, um die Steuerung des Integrations- und Bildungssektors im gesamtstädtischen Bereich voran zu treiben. Insgesamt soll die zweite Förderphase deshalb vor allem dazu genutzt werden, um die neu entstandenen Koordinationsstrukturen nachhaltig zu gestalten und in den Regelstrukturen, sowohl verwaltungsintern als auch extern, zu verankern. Darüber hinaus soll in den kommenden zwei Jahren der bildungsbereichsübergreifende Dialog und die Kommunikation der einzelnen Akteure untereinander ausgebaut und gestärkt werden.
Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf zirka 60.000 Euro und sind über die Projektmittel abgedeckt.

.Beschluss:

1. Das Projekt „Kommunale Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“ (100% Finanzierung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung) wird im Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2020 unter der Voraussetzung der weiteren Projektförderung fortgeführt.

2. Die dafür benötigte Stelle ist im Stellenplan 2019 und 2020 entsprechend auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / hfs/6/23/18. Vergabeangelegenheit; Christian-Schad-Museum; Neugestaltung des Arkadenhofes -Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.04.2018 ö Beschließend 2hfs/6/23/18
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3. / hfs/6/24/18. Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.04.2018 ö Beschließend 3hfs/6/24/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramm zunächst im
Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und
„TANDEM“ (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem
Titel „CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Das Jobcenter hat hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet. Die zuständige Fachkraft betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die jeweiligen Familien die bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung
des Projekts ist das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungs-möglichkeiten. Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander
abgestimmt und im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt bzw. bei
Bedarf angepasst. Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass zum einen Eltern motiviert und gefördert werden, ihre berufliche Eingliederung
voranzutreiben und zum anderen hinreichende Unterstützung für die Kinder in ihrer eigenen Ent-
wicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Betreuung, Lernförderung, schulische und berufliche Eingliederung) gewährleistet werden kann. Eltern sollen in ihrer Kompetenz von den Kindern als
Vorbild erlebt werden. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen Erfolgen
ihrer Kinder. Dies sind die elementaren Voraussetzungen dafür, der Entwicklung zur Tradierung
bzw. Verstetigung sozialer Randlagen entgegen zu wirken.
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt
wie auch pädagogisch begleitet werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich bereits
im Herbst 2017 dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine an-
gemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren.
Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 hat die Bayerische Staatsregierung nun die entsprechenden Fördermöglichkeiten vorgesehen.
     
Zielgruppe sind Ein- und Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften mit Kindern, also
Langzeitarbeitslose und ihre Familienangehörigen mit komplexen Problemlagen
(leistungsberechtigt nach § 7 SGB II).
Die niedrigschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch die
Jugendämter ermöglicht eine intensive Kooperation, eine niedrigschwellige Betreuung
und die entsprechenden Koordinationsleistungen innerhalb des Jugendamtes
sowie mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der ganzen Familie.

Eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft wird mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert werden. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen dem Klientel des Jobcenters und der Jugendhilfe ist mit Synergieeffekten zu rechnen, die sich aus der Optimierung des Hilfeprozesses an sich und der nachgewiesenen frühzeitigen umfassenden Hilfestellung ergeben.

Es wird vorgeschlagen, analog zum projektbezogenen Personaleinsatz des Jobcenters eine
Vollzeitstelle im Jugendamt einzurichten.
Kosten jährl. Ca. 55000-60000 €, davon 90% Kostenersatz. Nettoaufwand 5500 – 6000 € zzgl.
Sachkosten

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 16:41 Uhr