Datum: 23.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / shs/1/1/18. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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23.04.2018
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ö
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Beschließend
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1 | shs/1/1/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2016 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, am 16.06.2017, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 17.08.2017 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.10.2017. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 25.07.2017 bereits ausführlich erläutert.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016.
.Beschluss:
I.
Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2016 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
- Bei einer Bilanzsumme von € 794.545,75
(Vorjahr: € 788.930,05) beträgt der Jahresverlust € 1.169.122,85 (Vorjahr: € 1.124.454,97).
- Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2015 in Höhe von insgesamt € 1.124.454,97, der auf das Wirtschaftsjahr 2016 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2016 in Höhe von € 1.169.122,85 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2017) vorgetragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / shs/1/2/18. Vorstellung der Maßnahmen für den Wochenmarkt anlässlich des Baus der Fernwärmeleitung auf dem Schloßplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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23.04.2018
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ö
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Beschließend
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2 | shs/1/2/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Dimension und der Bauzeitenplan des Abschnitts 3, Leitungsbau Fernwärmeversorgung Schloss, berühren den Aschaffenburger Wochenmarkt.
Dimension Bauabschnitt 3 (BA 3):
1. Trasse in der Verlängerung der Pfaffengasse oberhalb der Schloßplatz-Dreiecksfläche entlang des Landgerichtgebäudes
2. die halbe Breite der Schlosszufahrt
3. ein ganzer und ein zweiter halber Busparkplatz unterhalb des Landgerichtgebäudes
Bauzeitenplan:
05.03. bis voraussichtl. 20.04.2018
Vor diesem Hintergrund haben die Kongress- und Touristikbetriebe Maßnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Ablauf der Wochenmarktveranstaltung während der Baumaßnahme zu gewährleisten.
1. Wochenmarkt auf dem Schloßplatz
Solange der Wochenmarkt regulär auf dem Schloßplatz stattfindet, ist nur der Weinstand im Bereich der Fahnenmasten der SGV von der Baumaßnahme betroffen.
Maßnahme:
Der Weinstand wurde bis zum Fischmarktstart auf den Schloßplatz vor die Tourist-Information verlegt.
2. Verlegter Wochenmarkt auf der Ausweichfläche zwischen Marstall- und Schloss infolge des Hamburger Fischmarktes ab 18.04. bis 28.04.2018
Die Baustelle belegt Flächen, die im Rahmen des verlegten Wochenmarktes von Marktständen genutzt werden. Damit steht weniger Marktfläche als üblich zur Verfügung.
Maßnahmen:
- Um einen Flächenausgleich zu schaffen, überlässt der Hamburger Fischmarkt Veranstalter auf der Dreiecksfläche Schloßplatz einen Abschnitt für einen Wochenmarktstand. Die SGV stellt auf SGV Gelände einen Bereich für einen großen Wochenmarktstand zur Verfügung.
- Die Parkproblematik der Wochenmarkthändler Markthändler während des Hamburger Fischmarktes wird durch eine verkehrsrechtliche Anordnung entschärft: An der Wochenmarktterminen ist der Parkstreifen entlang der Schlossmauer in Fahrtrichtung Theoderichtor jeweils ab 3 Uhr für Fahrzeuge des Wochenmarktes reserviert.
- Die Problemstellungen und Lösungen in Zusammenhang mit der Baustelle wurden in einer Gesprächsrunde mit Vertretern der Initiative Wochenmarkt und der AVG am 12.03.2018 erörtert.
.Beschluss:
I.
Die Maßnahmen für den Wochenmarkt infolge des Baus der Fernwärmeleitung auf dem Schloßplatz werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / shs/1/3/18. Zusätzlicher Verlegungstermin des Wochenmarktes am 24.12.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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23.04.2018
|
ö
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Beschließend
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3 | shs/1/3/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wochenmarktverlegungstermine:
Aufgrund von Veranstaltungen auf dem Schlossplatz müssen an einigen Markttagen der Wochenmarkt vom Schlossplatz auf den Ausweichplatz zwischen Schloss und Marstallgebäude verlegt werden.
Der Stadthallensenat nahm in seiner Sitzung am 21.11.2017 für das Jahr 2018 insgesamt die folgenden 16 Verlegungstermine zustimmend zur Kenntnis:
Veranstaltungszeit
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Veranstaltung
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Verlegungstage
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Verlegungstermine
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19.04. - 29.04.2018
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Hamburger Fischmarkt
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4 Markttage
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Mi 18.04.2018 Sa 21.04.2018 Mi 25.04.2018 Sa 28.04.2018
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25.08. - 26.08.2018
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Stadtfest
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1 Markttag
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Sa 25.08.2018
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20.09. - 22.09.2018
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Linde German Stapler Cup 1)
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3 Markttage
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Sa 15.09.2018 Mi 19.09.2018 Sa 22.09.2018
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29.11. - 23.12.2018
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Weihnachtsmarkt
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8 Markttage
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Mi 28.11.2018 Sa 01.12.2018 Mi 05.12.2018 Sa 08.12.2018 Mi 12.12.2018 Sa 15.12.2018 Mi 19.12.2018 Sa 22.12.2018
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16 Markttage
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Bezüglich der Weihnachtsfeiertage 2018 ergibt sich nun die Situation, dass der 2. Weihnachtsfeiertag auf einen Mittwoch und damit auf einen Wochenmarkttag fällt.
Nach § 13 Abs. 3 der Marktsatzung wird in diesen Fällen der Wochenmarkt auf einen vorhergehenden Tag vorverlegt. In diesem Fall ist das Montag, 24.12.2018.
Die Vertreter der Initiative Wochenmarkt begrüßen die zeitliche Vorverlegung des Wochenmarktes vom 26.12. auf den 24.12. gem. § 13 Abs. 3 der Marktsatzung.
Allerdings wird am 24.12.2018 auf dem Schlossplatz der Abbau des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes erfolgen. Daher wird an diesem Tag zusätzlich eine weitere örtliche Verlegung des Wochenmarktes auf die Ausweichfläche zwischen Marstallgebäude und Schloss notwendig.
Mit dieser notwendigen örtlichen Wochenmarktverlegung wäre jedoch gewährleistet, dass vor den Weihnachtsfeiertagen ein wichtiger, da umsatzstarker Wochenmarkt stattfinden kann. Der Warenverkauf findet zu den üblichen Zeiten von 7.00 bis 13.00 Uhr statt.
.Beschluss:
I. Der zusätzliche 17. Wochenmarktverlegungstermin am Montag, 24.12., wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / shs/1/4/18. Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller sowie der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg vom 31.01. bzw. 01.02.2018
– Änderung der Weihnachtsmarktverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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23.04.2018
|
ö
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Beschließend
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4 | shs/1/4/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bayerische Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller sowie die Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg haben Anträge zum Aschaffenburg Weihnachtsmarkt gestellt.
A. Aschaffenburger Weihnachtsmarkt 2018
Die zeitliche Vorverlegung des Weihnachtsmarktbeginns 2017 um einen Tag auf Mittwoch vor dem 1. Advent (Beschluss Stadthallensenat, 25.04.2017) war von den Marktgästen sehr gut angenommen worden. Der Eröffnungstag war gem. Aussagen der beiden örtlichen Schaustellerverbände umsatzstark. Aus organisatorischer Sicht stellte der frühere Beginn kein Problem dar.
Vor diesem Hintergrund beantragen die beiden örtlichen Schaustellerverbände, den Weihnachtsmarktbeginn um einen Tag von Donnerstag, 29.11., auf Mittwoch, 28.11, vorzuverlegen.
Mit dem früheren Marktbeginn entstünden der Verwaltung Mehrkosten (u.a. für Personalkosten, Sicherheitsdienst und KuT, Rahmenprogrammkosten, Stromverbrauch), die mit einer zusätzlichen Kostenpauschale in Höhe von 5% der Platzgelder aufgefangen werden können.
B. Änderung der Weihnachtsmarktverordnung zum 01.01.2019
Aktuelle Fassung des §2 der Weihnachtsmarktverordnung, Stand 01.12.2003,
§2 Veranstaltungszeit
(1) Die Veranstaltungszeit ist der Zeitraum, in dem der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt stattfindet.
(2) Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Donnerstag vor dem 1. Advent ab 10.00 Uhr bis einschließlich 22.12., 20.00 Uhr
(3) Fällt der vierte Adventsonntag auf den 23.12., kann der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt um diesen Tag bis 20.00 Uhr verlängert werden
Die beiden örtlichen Schaustellerverbände beantragen die Weihnachtmarktverordnung wie folgt zu ändern/ zu ergänzen (fett hervorgehoben):
§2 Veranstaltungszeit
(1) Die Veranstaltungszeit ist der Zeitraum, in dem der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt stattfindet.
(2) Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Mittwoch vor dem 1. Advent ab 10.00 Uhr bis einschließlich 22.12., 21.00 Uhr
(3) Fällt der vierte Adventsonntag oder Adventssamstag auf den 23.12., kann der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt um diesen Tag bis 21.00 Uhr verlängert werden
Der Änderungswunsch im §2, Abs. 2 wird mit den positiven Erfahrungen aus dem letzten Jahr begründet. Mit der Ergänzung im §2, Abs. 3 wäre sichergestellt, dass bei einer gegebenen kurzen Adventszeit das vierte Adventswochenende mit einem Veranstaltungstag einbezogen wäre.
Die Kongress- und Touristikbetriebe regen zudem an, im Zuge der obigen Änderungen die Uhrzeiten, Veranstaltungsende, anzupassen. Üblicherweise endet der Weihnachtsmarkt täglich um 21 Uhr. Die Erfahrung zeigt, dass den Weihnachtsmarktbesuchern ein früheres Veranstaltungsende am letzten Markttag um 20 Uhr kommunikativ nicht zu vermitteln ist. Daher wird seit Jahren das Veranstaltungsende 21 Uhr auch am letzten Markttag erfolgreich praktiziert.
.Beschluss:
I.
A. Aschaffenburger Weihnachtsmarkt 2018
Der Beginn des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2018 wird um einen Tag von Donnerstag, 29.11., auf Mittwoch, 28.11, vorverlegt. Zur besseren Deckung der entstehenden Mehrkosten beschließt der Stadthallensenat eine zusätzliche Kostenpauschale von 5% der Platzgelder zu erheben.
(Insgesamt wird 2018 einmalig eine Kostenpauschale in Höhe von 10% der Platzgelder (Werte gerundet) erhoben, da in der Senatssitzung vom 22.11.2017 bereits eine Kostenpauschale in Höhe von 5% für die Weihnachtsmarktverlängerung um einen weiteren Tag bis 23.12. beschlossen worden war.)
B. Änderung der Weihnachtsmarktverordnung zum 01.01.2019
Der Stadthallensenat stimmt den antragsgemäßen Änderungen der Weihnachtsmarkverordnung, §2, Abs. 2 und Abs. 3, zum 01.01.2019 zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / shs/1/5/18. Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, vom 30. Januar 2018
- Vorzeitiger Beginn des Aschaffenburger Volksfestes 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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23.04.2018
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ö
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Beschließend
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5 | shs/1/5/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Punkt 2.1 der gültigen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg für die Zuteilung von Standplätzen auf dem Aschaffenburger Volksfest, ist der reguläre Volksfesttermin im Jahr 2019 Freitag, 21. Juni bis Montag, 01. Juli.
Aufgrund der kalendarischen Situation, Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, 20. Juni, beantragen die beiden örtlichen Schaustellerverbände das Volksfest im nächsten Jahr einen Tag früher zu eröffnen und den Feiertag in die Volksfestspielzeit mit einzubeziehen.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde am Fronleichnamstag 2019
- der Festbetrieb mit Rücksicht auf die Feierlichkeiten der katholischen Kirche nach den Fronleichnamsprozessionen um 14:00 Uhr beginnen und um 1:00 Uhr enden,
- die offizielle Eröffnung mit Bieranstich um 19:00 Uhr und Eröffnungsfeuerwerk um 22:30 Uhr erfolgen
Herr xxx vom katholischen Dekanat Aschaffenburg hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme positiv zu diesem Antrag geäußert. Er habe keine Einwände gegen einen vorzeitigen Beginn am Feiertag Fronleichnam in der oben dargelegten zeitlichen Konstellation.
Bei gleichen kalendarischen Gegebenheiten im Jahr 2001, 2003, 2006, 2014 und 2016 hatte der Stadtrat jeweils einer vorzeitigen Volksfesteröffnung am Feiertag zugestimmt.
Der Grund für diesen Antrag liegt darin begründet, dass Feiertage erfahrungsgemäß gut besuchte, umsatzstarke Veranstaltungstage sind und insbesondere von Familien stark frequentiert werden.
Mit der zeitlichen Vorverlegung des Volksfestbeginns und Ausweitung der Veranstaltungsdauer von 11 auf 12 Tage ist nach jetzigem Kenntnistand mit voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 4.500 Euro zu rechnen (u.a. Mehrkosten für Müllentsorgung, Sicherheitsdienst, Strom-/ Wasserverbrauch, Toiletten, Bauzaunmiete, Feuerwehrwache).
.Beschluss:
I.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein vorzeitiger Beginn des Volksfestes 2019 am Feiertag Fronleichnam, Donnerstag, 20. Juni 2019, zu befürworten.
Zur besseren Kostendeckung des um einen Tag verlängerten Volksfestes 2019 schlägt die Verwaltung vor, von den teilnehmenden Schaustellerbetrieben zusätzlich zu den Platzgeldern und anlassbezogen für das Volksfest 2019 eine Kostenpauschale in Höhe von 5 % (Werte gerundet) der Platzgelder zu erheben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.11.2018 15:31 Uhr