Datum: 11.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/7/1/18 SPNr. 1
2pl/7/2/18 Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC)
3pl/7/3/18 Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke: Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke - Bau- und Finanzierungsbeschluss
4pl/7/4/18 Mittelbereitstellung für die Kampagne Jugendparlament;
5pl/7/5/18 Bericht zum aktuellen Kita-Betreuungsbedarf und den Ausbauplanungen der Aschaffenburger Kindertagesstätten
6pl/7/6/18 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
7pl/7/7/18 Beschränkte Ausschreibung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte in der Erthalschule
8pl/7/8/18 Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe durch den St. Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. – Beteiligung der Stadt Aschaffenburg an den Baukosten
9pl/7/9/18 Neuregelung Zuschüsse für ehrenamtliche Hospizarbeit
10pl/7/10/18 Integrale Konzeption der Wohnungslosenhilfe der Stadt Aschaffenburg
11pl/7/11/18 Umsetzung der Insolvenzberatung als kommunale Pflichtaufgabe
12pl/7/12/18 Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose
13pl/7/13/18 Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats
14pl/7/14/18 Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses
15pl/7/15/18 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss 1. Bestellung von Frau Anna Oberle als Vertreterin der Katholischen Jugend und Herrn Thomas Ortlepp, Evangelische Jugend, zum künftigen Stellvertreter von Frau Anna Oberle 2. Bestellung von Herrn Orkan Agdas als neuen Stellvertreter von Frau Lisa Narloch, Vertreterin für den Stadtjugendring Aschaffenburg
16pl/7/16/18 SPNr.

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1. / pl/7/1/18. SPNr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 1pl/7/1/18

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung aufgrund des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion (Anlage 1) vom 08.06.2018 geändert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/7/2/18. Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 2pl/7/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aufgabenschwerpunkte der ZENTEC werden vorgestellt.
Es erfolgt mündlicher Bericht und Präsentation der Themen und Aufgabenstellungen.

Die Präsentation, die von der ZENTEC in der Sitzung vorgestellt werden wird, wird im Anschluss an die Sitzung auf Wunsch zugestellt.

.Beschluss:

Der Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/7/3/18. Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke: Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 3pl/7/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass:

Das Projekt wurde zuletzt im Planungs- und Verkehrssenat am 17.04.2018 ausführlich vorgestellt.

Die erste Kostenberechnung wurde im Plenum am 18.09.2017 vorgestellt. Nach Vorstellung dieser Kostenberechnung wurde anhand der zwischenzeitlich durchgeführten Ausschreibung für das Hochwasserpumpwerk (HWP) Fischerviertel klar, dass diese erste Kostenberechnung mit den aus der genannten Ausschreibung gewonnenen aktuellen Marktpreisen neu kalkuliert werden muss.

Diese Neukalkulation ist nun durchgeführt und wird für den Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgestellt und erläutert.

  1. Projektbeschreibung

Hinweis: Bei allen im folgenden genannten Kosten handelt es sich um Bruttobeträge (inkl. 19 % MwSt. und 20 % Baunebenkosten).

2.1) Entwicklung der Gesamtkosten

Die Gesamtkosten wurden neu ermittelt. Sie belaufen sich nunmehr auf ca. 18,2 Mio. €. Drei Teilleistungen sind, mit unterschiedlicher Begründung (nachstehend gesondert ausgeführt), in diesen Kosten bislang nicht enthalten. Um eine Vergleichbarkeit mit der Berechnung vom Herbst 2017 zu erreichen, sind diese Kosten von den damals genannten 15,2 Mio. € Gesamtkosten ebenfalls abgezogen, die 18,2 Mio. sind also zu 14,7 Mio. (aus der Kostenberechnung November 2017) ins Verhältnis zu setzen. Dies ergibt eine Kostensteigerung von ca. 24 %.

2.2) Erläuterung der bislang unberücksichtigten Kosten

  • Sanierung der historischen Sandsteinmauer an der Suicardusstrasse

Diese Maßnahme steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme. Zudem ist hier die Frage einer Bezuschussung aus Denkmalschutzmitteln zu prüfen. Diese Maßnahme ist unverändert mit einer Kostenerwartung von ca. 200.000.- € angesetzt.

  • Verlegung einer Gasleitung der AVG

Hier ist die Kostentragung noch nicht endverhandelt. Unter Umständen ist hier der Konzessions-vertrag zwischen der Stadt und der AVG anzusetzen. Die im Raum stehende Summe beträgt hier ca. 120.000.- €.

  • Landschaftsbau

Hier ist die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser besteht Klarheit über den anfallenden Umfang der Ausgleichsarbeiten. Zudem ist auch hier die Frage von möglichen Zuschüssen zu prüfen. Der Landschaftsbau war im Herbst 2017 mit ca. 200.000.- € angesetzt. Dieser Kostenansatz wird sich erhöhen, eine genaue Summe kann bisher aber aus den angeführten Gründen nicht eingesetzt werden.

2.3.) Erläuterung der gestiegenen Kostenansätze

Der Hauptanteil der Kostensteigerung liegt im Bereich der Bauwerke an sich. Zu diesen zählt auch die Erstellung der sehr aufwendigen Baugrube.

  • Abwasserbauwerke

Dieser Punkt umfasst die genannte Baugrube (inkl. der Abdichtung dieser nach unten, hierfür ist das sehr aufwendige Injektionsverfahren notwendig), die wasserdicht als überschnittene Bohrpfahlwand ausgebildet werden muss. Diese Baugrube hat sich gegenüber der ersten Kostenberechnung auch um ca. 10 % vergrößert, da ein ursprünglich separat vorgesehenes großes Schachtbauwerk nun sinnvollerweise in die Grube integriert wird. Weiterhin zählen zu diesem Punkt die Ausstattung des Beckens und der Pumpstation (Maschinen- und Elektrotechnik) sowie Zu- und Ablaufkanäle.

Hier ergibt sich, kostentechnisch basierend auf der Ausschreibung HWP Fischerviertel, eine Kostenmehrung von bisher ca. 13,4 Mio. auf nun 16,7 Mio. €. Dies entspricht einer Kostensteigerung um ca. 25 %.

  • Verlegung Versorgungsleitungen

Es handelt sich hier um die Verlegung der 110-KV-Leitung der Westnetz AG und um das zu verlegende Glasfaserkabel der WSV. Insbesondere auf die Verlegung der 110-KV-Leitung hat die Stadt kostentechnisch keine Einflussmöglichkeit. Die Verlegung wird von Westnetz durchgeführt. Die Verlegung der Gasleitung der AVG ist hier (siehe Begründung obenstehend) ausgeklammert.

Die Kostensteigerung in diesem Bereich beträgt ca. 9 % (von vorher ca. 785.000.- € auf nunmehr ca. 855.000.- €).

  • Öffentliche Toilettenanlage

Durch die Verkleinerung der Anlage und eine Neukonzeption in der Anordnung kommt es hier zu einer Kostenreduzierung von ca. 26 % (von ehemals ca. 440.000.- € auf nunmehr ca. 325.000.- €).

  • Öffentlicher Spielplatz

Die Weiterplanung und Optimierung der Anlage führt hier zu einer Kostensteigerung. Statt 100.000.- € werden jetzt Wiederherstellungs- und Optimierungskosten von ca. 135.000.- € erwartet.

  • Anschluss an die öffentliche Stromversorgung

Es handelt sich hier vorwiegend um Kabelverlegungsarbeiten. Die Kosten haben sich gegenüber der Kostenberechnung 2017 nicht verändert (geschätzt ca. 115.000.- €).

2.4) Kostenzusammenstellung


EUR in Mio
Abwasserbauwerke mit allen Gewerken
16,75
Verlegung Versorgungsleitungen
0,85
Öffentliche Toilettenanlage
0,33
Neuanlage Spielplatz
0,14
Netzanbindung (Strom)
0,11
Gesamtsumme
18,20


  1. Finanzierung

Die notwendigen Mittel für die Planung und die Vorbereitung der Ausschreibung sind im Haushalt 2018 eingestellt.

Die erforderlichen Baumittel müssen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2019 bereitgestellt werden.

  1. Zeitplan

Die Planung ist weit fortgeschritten und wird in 2018 abgeschlossen.

Die notwendigen Genehmigungen (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Baurecht, Gestattungen Dritter) werden nach Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses beantragt.

Die Ausschreibung wird im Herbst 2018 vorbereitet, die Baumaßnahme kann im Winter 2018 / 2019 ausgeschrieben werden.

Der Baubeginn ist für die Jahresmitte 2019 vorgesehen. Die erwartete Bauzeit beträgt ca. zwei Jahre.

.Beschluss:

I. Dem Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Maßnahme Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 18,2 Mio. Euro wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgestellten Kostenberechnung die Realisierung des Projektes durchzuführen und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

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4. / pl/7/4/18. Mittelbereitstellung für die Kampagne Jugendparlament;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 4pl/7/4/18

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Mittel für eine Kampagne zur Wahl des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments in der vorhergehenden Sitzung des Haupt- und Finanzsenates beschlossen wurde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/7/5/18. Bericht zum aktuellen Kita-Betreuungsbedarf und den Ausbauplanungen der Aschaffenburger Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 5pl/7/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auch im Jahr 2017 hat die Geburtenzahl mit 709 das hohe Niveau der letzten Jahre gehalten. In den Jahren 2014 und 2015 lagen die Geburten noch bei 597 und 603. Im Jahr 2013 waren es sogar nur 560 Neugeborene.
2016 kam es dann zu einem deutlichen Anstieg auf 718. Für das laufende Jahr 2018 kann nach den aktuellen Zahlen aus den Monaten Januar bis März wieder von zirka 700 Geburten ausgegangen werden. D.h. in den letzten beiden Jahren kamen und aktuell kommen 100 Aschaffenburger Kinder mehr auf die Welt. Dies hat Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe.

In der Stadt Aschaffenburg bestehen 478 Krippenplätze. Mit diesen wird, bezogen auf die auf die 1- und 2-Jährigen, eine Betreuungsquote von 36 Prozent erreicht. Um diese Quote auf 50 Prozent anzuheben, ist ein Ausbau auf 660 Plätze (plus 182, zirka 15 Krippengruppen) notwendig. 60 Prozent erreichen wir mit 791 Plätzen.
Geplant sind zurzeit 11 neue Krippengruppen mit 132 Plätzen:
  • 24 Plätze in der Erthalschule in Leider
  • 12 Plätze im Haus für Kinder Maria Geburt in Schweinheim
  • 24 Plätze Interimslösung in Schweinheim
  • 24 Plätze in der Grünewaldschule in der Innenstadt
  • 12 Plätze im Kindergarten „Schwalbennest“ Schweinheim
  • 24 Plätze in der evangelischen Kindertagesstätte „St. Matthäus“
  • 12 Plätze in der evangelischen Kita Inselstraße






Mit dem Bestand von 2.040 Kindergartenplätzen können schon zum jetzigen Zeitpunkt 3,5 Jahrgänge (3-, 4-, 5-jährige und die Hälfte der 6-jährigen = 2.090 Kinder) nur bedingt abgedeckt werden. Durch den deutlichen Geburtenanstieg wird der Bedarf in den kommenden Kindergartenjahren weiter zunehmen. Für das Kindergartenjahr ab September 2018 wird ein Bedarf von zirka 2.130 berechnet. Für 2019 liegt er bei 2.240 und für das Jahr 2020 bei 2.340. Weitere Gruppen sind daher erforderlich. Eine zusätzliche Kindergartengruppe (25 Plätze)  st in der Erthalschule vorgesehen. In der privaten Kindertagesstätte „Mäuschen“ sollen zudem nach Umbau und Erweiterung 50 zusätzliche Kindergartenplätze entstehen.
      Die Verwaltung prüft zeitnah weitere Ausbaumöglichkeiten und weitere Interimsangebote.

.Beschluss:

I. Der Bericht zum aktuellen Betreuungsbedarf und den Ausbauplanungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pl/7/6/18. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 6pl/7/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.und 2.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen in Aschaffenburg ist so stark angestiegen, dass bereits zu Beginn des Krippenjahres manche Eltern im Stadtgebiet für ihre Kinder keinen Krippenplatz finden. Eltern deren Kinder im laufenden Krippenjahr einen Betreuungsplatz suchen, erhalten häufig Absagen von allen Einrichtungen, bei denen sie sich angemeldet haben. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt für viele Kinder bereits ab Geburt, für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Mit den beiden Kinderkrippen in Modulbauweise an der TV Turnhalle in Schweinheim sowie auf dem Gelände der Grünewaldschule sollen kurzfristig die dringend benötigten Krippenplätze geschaffen werden. Beide Einrichtungen sollen befristet so lange betrieben werden, bis die notwendigen Plätze an anderer Stelle dauerhaft eingerichtet werden können.
3.
Die Kinderkrippe Mäuschen in der Goldbacher Straße hatte bisher 36 Krippenplätze in drei Gruppen. Die Krippe soll im bestehenden Gebäude verbleiben, saniert und um zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen erweitert werden. Die zusätzlichen Kindergartenplätze werden in der Innenstadt dringend benötigt.
4.
Der ev. Kindergarten in der Inselstraße hat derzeit 50 Kindergartenplätze in zwei Gruppen. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Krippenplätzen stark angestiegen, so dass jetzt ein Anbau für 12 Kinder errichtet und eine Krippengruppe in Betrieb genommen werden soll.
5.
Der ev. Kindergarten St. Matthäus in Schweinheim betreibt bereits zwei Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe im Hauptgebäude. Auf dem Gelände sollen in einem neuen Gebäude dauerhaft zwei neue Krippengruppen mit 24 Plätzen entstehen. Die bereits bestehende Krippengruppe soll künftig mit einem besonderen Konzept als Übergangsgruppe von der Krippe zum Kindergarten oder wieder als vollwertige Kindergartengruppe betrieben werden.
6.
Der Kindergarten Schwalbennest betreibt einen Kindergarten mit 3 Regelkindergartengruppen, einer Kindergartengruppe mit integrativem Ansatz und einer Krippengruppe. Der Nachfrage nach U-3 Plätzen entsprechend soll der Kindergarten um mindestens 1 Krippengruppe mit 12 zusätzlichen Plätzen erweitert werden.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt

1. ab dem 01.09.2018 an der alten TV Turnhalle in Schweinheim 24 neue Krippenplätze
2. ab dem 01.09.2018 auf dem Gelände der Grünewaldschule 24 neue Krippenplätze
3. ab dem 01.09.2019 in der Kindertagesstätte Mäuschen in der Goldbacher Str.14 50 zusätzliche Kindergartenplätze
4. ab dem 01.09.2019 im Ev. Kindergarten in der Inselstraße 12 neue Krippenplätze
5. ab dem 01.09.2019 im Ev. Kindergarten St. Matthäus 24 neue Krippenplätze
6. ab dem 01.09.2019 im Kindergarten Schwalbennest 12 neue Krippenplätze

als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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7. / pl/7/7/18. Beschränkte Ausschreibung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte in der Erthalschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 7pl/7/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit beginnen die Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss der früheren Mittelschule zur Erweiterung des Angebotes an Betreuungsplätzen um zwei weitere Krippen- und eine Kindergartengruppe.
Die Fertigstellung ist für Juli 2019 geplant. Die Inbetriebnahme soll zum 01.09.2019 erfolgen.
Die Stadt Aschaffenburg wird dem Betriebsträger das Gebäude und die Außenfläche im Rahmen eines Überlassungsvertrages mit Ausnahme der laufenden Betriebskosten unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Die Ausstattung der Räume obliegt dem Betriebsträger. Hierfür wird die Stadt Aschaffenburg Zuschüsse gewähren.
Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungs-gesetzes (BayKiBiG).
Zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird von Seiten der Stadt Aschaffenburg insbesondere erwartet, dass sich die Öffnungs- und Betreuungszeiten an den besonderen Bedürfnissen der Familie orientieren, wonach die Einrichtung an fünf Tagen in der Zeit von morgens 7.00 Uhr bis mindestens 17.00 Uhr geöffnet ist. Die Schließtage dürfen nicht mehr als 24 Tage im Jahr betragen.
Da es bereits mehrere grundsätzliche Interessensbekundungen seitens erfahrener Träger von Kindertagesstätten in Aschaffenburg bzgl. der Übernahme der Trägerschaft für eine weitere Einrichtung gibt, wird vorgeschlagen, die Trägerschaft für die künftige Kindertagesstätte in der xxx beschränkt auszuschreiben. Die Trägervertreter werden gebeten, der Stadt Aschaffenburg eine schriftliche Interessensbekundung vorzulegen, welche die pädagogische Konzeption für den Betrieb einer Kindertagesstätte und einen Finanzplan beinhaltet.
Die beschränkte Ausschreibung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte in der xxx richtet sich an folgende Träger:
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Aschaffenburg
  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Aschaffenburg
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Lukas Aschaffenburg (Träger des Haus für Kinder St. Jakobus)
  • Katholische Kirchenstiftung St. Kilian , Aschaffenburg-Nilkheim (Träger der Kindertagesstätte „Zauberdrachen“ in Abg.-Nilkheim)
  • St. Elisabethen-Verein Aschaffenburg Leider e.V. (Träger des Hauses für Kinder , Abg.-Leider)

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Thomas Giegerich beantragt, dass die beschränkte Ausschreibung unter den Bedingungen erfolgt, dass die Einrichtung mindestens bis 17. 00 Uhr geöffnet haben muss und dass die Schließtage höchstens 20 Tage im Jahr betragen dürfen. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt diesen Änderungsantrag daraufhin zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I. Mittelfreigabe:

Der Stadtrat stimmt der beschränkten Ausschreibung der Trägerschaft der künftigen 3-gruppigen
Kindertagesstätte in der Erthalschule in Aschaffenburg-Leider zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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8. / pl/7/8/18. Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe durch den St. Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. – Beteiligung der Stadt Aschaffenburg an den Baukosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 11.06.2018 ö Vorberatend 1hfs/8/23/18
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 8pl/7/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der St. Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. betreibt in der Gutwerkstr. 61 die Kindertagesstätte „Haus der Kinder Maria Geburt“. Der Verein beabsichtigt, aufgrund gestiegener Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtteil Schweinheim den Neubau einer Kinderkrippe auf dem vereinseigenen Grundstück zu errichten. Hierdurch werden 24 zusätzliche Krippenplätze geschaffen.

Die Planung ist mit dem städtischen Jugendamt abgestimmt worden; das Jugendamt befürwortet das Vorhaben. Die förderrechtlich erforderliche Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme nach Art. 7 BayKiBiG hat der Stadtrat bereits mit Beschluss vom 03.07.2017 festgestellt.


Die Stadt hat bisher – und zwar unabhängig von der Refinanzierung durch staatliche Fördermittel - bei Kindergartenneu-, um- und Ausbauten stets einen freiwilligen Baukostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtkosten geleistet (PL v. 17.06.2013). Diese Verfahrensweise war auf die mittlerweile überholte „Drittel-Regelung“ der Kostentragung für KiTas (1 Drittel Träger, 1 Drittel Kommune, 1 Drittel staatl. Zuwendung) zurückzuführen. Dementsprechend war die Refinanzierung der Stadt durch die staatliche Zuwendung auf 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten beschränkt.


Mit Inkrafttreten des 4. Sonderinvestitionsprogramms (rückwirkend zum 01.01.2017, Bek. des BayStMAS vom 08.08.2017) ist die staatliche Förderung von KiTas auf neu geregelt worden. Hiernach werden insbesondere neu geschaffene, bedarfsnotwendige Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt zusätzlich zur Förderung nach Art. 10 FAG (Fördersatz: 50 %) mit weiteren 35 % der nach Art. 10 FAG förderfähigen Kosten bezuschusst. Der zwischen der Stadt und dem Maßnahmenträger vereinbarte Baukostenzuschuss kann (bis zum förderfähigen Kostenhöchstwert) in vollem Umfang gefördert werden.

Für die Ermittlung der förderfähigen Kosten gilt das Produkt aus der maximal förderfähigen Nutzfläche nach dem Summenraumprogramm und dem Kostenrichtwert (für KiTas aktuell 4.102 €/m²) der Zuwendungsrichtlinie (FA-ZR). Beim Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe errechnet sich folgender Wert:

förderfähige Nutzfläche 184 m² x Kostenrichtwert 4.455 €/m² = 819.720 € maximal förderfähige Kosten (= Kostenhöchstwert).

Gewährt die Stadt dem Maßnahmenträger wie vorgeschlagen einen Baukostenzuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten, ergibt sich eine Refinanzierung durch staatliche Zuwendungen wie folgt:

Art. 10 FAG:        50 % der förderfähigen Kosten:                410.000 €
4. SIP:                35 % der förderfähigen Kosten:                287.000 €

zusammen:                                                697.000 €

Die Nettobelastung des städtischen Haushalts beläuft sich auf 122.720 €.


Bezogen auf die vom St. Johannis-Zweigverein vorgelegte Kostenberechnung ergibt sich damit folgende Finanzierung des Neubaus:

städtischer Baukostenzuschuss                                819.720 €
Eigenanteil St. Johannis-Zweigverein                          48.880 €

Gesamtbaukosten                                        868.600 €


Der städtische Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig sowohl nach Art. 10 FAG als auch nach dem neuen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch zu ihrem Kostenanteil staatliche Fördermittel erhält. Ein entsprechender Förderantrag wird in den nächsten Tagen bei der Regierung von Unterfranken eingereicht.

Im Nachtragshaushalt 2018 sind für die Baumaßnahme entsprechende Mittel zu veranschlagen.


Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Unter Vorbehalt des Erlasses von allgemeinen Zuschussrichtlinien durch den Stadtrat in der Sitzung am 02.07.2018, die den folgenden Kriterien entsprechen, werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit der Maßnahme nach Art. 10 FAG und dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ leistet die Stadt Aschaffenburg zum Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe durch den St. Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. einen freiwilligen Baukostenzuschuss in Höhe 100 % der förderfähigen Kosten, d.s. vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken derzeit 819.720,00 €.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem St. Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. im Rahmen eines Pachtvertrages die unentgeltliche Überlassung einer Teilfläche aus dem benachbarten städtischen Grundstück Fl.- Nr. 1696, Gemarkung Schweinheim (Grünfläche), für die erforderliche Außenspielanlage der neuen Kinderkrippe zu regeln.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / pl/7/9/18. Neuregelung Zuschüsse für ehrenamtliche Hospizarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 9pl/7/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises des Zuschusses „Netzwerk Pflege“ beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege erhalten auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Der zu Verfügung gestellte Gesamtbetrag von 50.000 € wird gemindert durch die Förderung der Familienpflege der Caritas-Sozialstation, der Hospiz Gruppe Aschaffenburg sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes. Dadurch verblieb 2017 ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 44.287,62 €.
Bislang war die Förderung der Hospizarbeit am sog. „1-EURO-Zuschuss“ der bayerischen Hospizstiftung gekoppelt. Dieser ist inzwischen entfallen, so dass eine neue Bezugsgröße festgelegt werden muss. Die Landesförderung wurde auf „Projektzuschüsse“ umgestellt. Die Verwaltung empfiehlt daher nach Beratung mit den Zuschussempfängern, die Gesamtsumme der jährlichen Projektzuschüsse, die ebenfalls für ehrenamtliche Hospizarbeit gewährt werden, als Bezugsgröße festzulegen und hieraus 50 % als zusätzliche Förderung der Stadt auszureichen. Auf dieser Grundlage wäre der aktuelle Stand für 2017:
1. Hospizgruppe Aschaffenburg: Gesamtzuschuss aus Landesförderung 6.785,00 €
Einzelprojekte: Öffentlichkeitsarbeit, Beraterschulungen, Fallberatung, Hospiz macht Schule
2. Malteser Hilfsdienst: Gesamtzuschuss aus Landesförderung 4.334,40 €
Einzelprojekte: Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung Trauerbegleiter
Bei 50 % des jeweiligen Gesamtzuschusses der Landes-Stiftung ergäbe sich:
Hospizgruppe: 3.392,50 € (bisher: 1.349,64 €)
Malteser: 2.167,20 € (bisher: 957,26 €)
Der Rest des Gesamtbetrages von 50.000 € stünde dann nach Abzug des Zuschusses für die Familienpflege der Caritas-Sozialstation zur Verteilung an die ambulante Pflege zu Verfügung.

Durch diese Neuregelung wird auch die wachsende Bedeutung der Hospizarbeit und das Engagement der dort tätigen Ehrenamtlichen besonders gewürdigt.

.Beschluss:

I. Die Mitglieder des Stadtrates stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zur Neuregelung der Zuschüsse für ehrenamtliche Hospizarbeit mit Wirkung für 2018 zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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10. / pl/7/10/18. Integrale Konzeption der Wohnungslosenhilfe der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 10pl/7/10/18

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Integrale Konzeption der Wohnungslosenhilfe der Stadt Aschaffenburg" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pl/7/11/18. Umsetzung der Insolvenzberatung als kommunale Pflichtaufgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 11pl/7/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayerische Staatsregierung wird die kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung per Gesetz zum 1.1.2019 zur kommunalen Pflichtaufgabe erklären. Im Gegenzug wird eine Finanzierung nach Bevölkerungsschlüssel erfolgen. Grundsätzlich kann die Kommune die Aufgabe weiter delegieren an anerkannte Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Geförderte Stellen müssen dann beides anbieten: Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand.

Derzeit bietet die Stadt Aschaffenburg ausschließlich Schuldnerberatung als Pflichtleistung an. Dies bedeutet, dass bei Ratsuchenden, bei denen festgestellt wird, dass eine Überschuldung vorliegt und keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung besteht, das Insolvenzverfahren angeraten wird. Die Beratung wird dann beendet und der Klient an Rechtsanwälte oder an die Insolvenzberatung der Diakonie Aschaffenburg verwiesen.

Der Nachteil dieser „Verweisungspraxis“ besteht darin, dass die Betroffenen es erneut mit wechselnden Personen und Stellen zu tun haben und ihre Geschichte noch einmal erzählen müssen. Des Weiteren kommen viele nicht im Insolvenzverfahren an, da sie sich nicht an die Diakonie oder Rechtsanwalt wenden. Durch die Schuldnerberatung halten oftmals Gläubiger still. Dabei steigt die Schuldsumme (Zinsen und Kosten). Besser wäre es deshalb den Schuldner von Anfang an durch ein Insolvenzverfahren begleiten zu können.

Gerade in unserer Stadt mit einer der höchsten Verschuldungsquoten in ganz Nordbayern ist eine gut funktionierende Beratung von hoher Bedeutung. Nur die Anbindung an die Kommune stellt sicher, dass die Vernetzung mit den relevanten „Zuführungs-Stellen“ optimal funktioniert bis hin zu einer persönlich begleiteten Übergabe der Klienten, z.B. durch: Jobcenter, Grundsicherung, Jugendamt, Betreuungsstelle, Wohnungslosenhilfe, Obdachlosenunterbringung, Stadtbau GmbH.

Mögliche Wirkungen bei Abgabe des Bereichs Schuldnerberatung an freie Träger:
- Synergien und kurze Wege in der Beratungsarbeit gehen verloren (Grundsicherung, Obdachlosenhilfe, Betreuungsstelle…)
- Längere Wartezeiten
- Abruf und Weiterleitung der staatlichen Fördermittel sowie die Abrechnung verbleiben in jedem Fall bei der Kommune

Die Kostenerstattung für die Insolvenzberatung durch das Land ist als Festbetrags-Förderung vorgesehen in Höhe von 56.534,- €, die u.a. an folgende (Qualitäts-)Kriterien gebunden wird:
  • Mindestens 2 Vollzeitstellen für Schuldner- und Insolvenzberatung;
  • angemessene Ausstattung an Verwaltungskräften (vorauss. 0,5 Stellen)
  • die Beratung soll durch Ehrenamtliche ergänzt werden (ggf. Sozialpaten)
  • Der Insolvenzberater muss die Voraussetzungen als „geeignete Stelle“ erfüllen: 3 Jahre Berufserfahrung. Dies erfüllt der städt. Schuldnerberater bereits (langjährige Vorerfahrung als Jurist in Insolvenzverfahren, Zusatzausbildung)  
Leider wird nach dem derzeitigen Zuschuss-Verteilungssystem nach Einwohnerschlüssel das hohe Schuldneraufkommen in Aschaffenburg nicht berücksichtigt. Somit entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 85.000 € zur Finanzierung einer zusätzlichen Vollzeitstelle (Beratung) und der Teilzeitstelle 50% (Verwaltung).

Aus Sicht der Verwaltung wird aus folgenden Gründen vorgeschlagen trotz Mehrkosten in Höhe von rund 30.000 € p. a. (Kosten 85.000 ./. Staatszuschuss 56.534) die Insolvenzberatung innerhalb der Stadtverwaltung umzusetzen:
  • Zur Wahrung der Beratungsqualität und Synergieeffekte im Sinne der Klienten (Ziel der kurzen Wege);
  • Nur die direkte Anbindung an die Kommune stellt sicher, dass die Vernetzung mit den „Zuführungs-Stellen“ optimal funktioniert bis hin zu einer persönlich begleiteten Übergabe der Klienten. Damit erhöht die Insolvenzberatung die Chance, Klienten im Beratungssystem zu halten, weil sie nicht auf dem Weg zur Insolvenzberatung „verloren gehen“;
  • Für die Problematik „Schufa“ werden die Stellungnahmen der eigenen Schuldnerberatung benötigt (z.B. für Stadtbau GmbH);
  • Durch die zusätzliche 2. Fachkraft kann eine gegenseitige und inhaltlich vollumfängliche Vertretung erfolgen.

Da es sich um eine neue Stelle / Aufgabe handelt, ist nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich. Die Notwendigkeit der Zustimmung des Haupt- und Finanzsenates ergibt sich in Anwendung des Eckpunktepapiers zum Haushalt 2015.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der Insolvenzberatung im Verbund der bereits bei der Stadt Aschaffenburg vorhandenen Schuldnerberatung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Einrichtung und Besetzung von bis zu 1,5 Vollzeitstellen für die Umsetzung der Insolvenzberatung bis zum 01.0 1.2019 wird zugestimmt.

3. Die Stellen sind im Stellenplan 2019 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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12. / pl/7/12/18. Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 12pl/7/12/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Übergangswohnheim für Obdachlose in der Bayreuther Str. 8 wurde das Dachgeschoss für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Das Dachgeschoss wurde hierzu durch Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2014 aus der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose ausgegliedert. Nach Beendigung der dezentralen Unterbringung soll das Dachgeschoss der Nutzung im Rahmen der regulären Obdachlosenunterbringung zugeführt werden. Dies soll zum 1.7.2018 erfolgen. Daher ist die Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen in Unterkünften vom 23.09.2016 wie folgt zu ändern (Widmung):

§ 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 (ohne Dachgeschoss) sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung.

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung.

Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose wird erlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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13. / pl/7/13/18. Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 13pl/7/13/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der personellen Zusammensetzung des Seniorenbeirats haben sich Änderungen ergeben.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Ab 01.0 7.2018 werden für den Seniorenbeirat benannt: Frau XXX für die Vertretung der AWO, Bernhard-Junker-Haus, nach Ausscheiden von Herrn XXX. Herr XXX, Matthias-Claudius-Haus, wird die Altenheime vertreten, nachdem Frau XXX ausgeschieden ist. Herr XXX wird das Mehrgenerationenhaus MIZ vertreten, nachdem Frau XXX ausgeschieden ist. Als Vertretung des Herrn XXX wird Herr XXX benannt, nachdem Frau XXX ausgeschieden ist. Frau XXX wird die Beratungsstelle Demenz Untermain vertreten, nachdem Frau XXX ausgeschieden ist.

II. Angaben zu den Kosten:        

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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14. / pl/7/14/18. Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 14pl/7/14/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ist in § 2 der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) geregelt. Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, von denen zwei dem Stadtrat angehören müssen (§ 2 Abs. 2 Ziff. 1 UmlegAusschV), eines dem höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2 UmlegAusschV), eines dem höheren Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 3 UmlegAusschV), eines Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken sein muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 4 UmlegAusschV) und eines Bausachverständiger sein muss, der auf dem Gebiet des Baurechtes, insbesondere der Bauleitplanung, erfahren ist (§ 2 Abs. 2 Ziff. 5 UmlegAusschV). Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen (§ 2 Abs. 4 UmlegAusschV).

Mit Beschluss des Plenums vom 06.03.2017 wurde als Mitglied, das dem höheren Verwaltungsdienst angehört, Herr ****, sowie als dessen Vertreterin, Frau ****, bestellt. Frau **** ist zwischenzeitlich aus dem Dienst der Stadt Aschaffenburg ausgeschieden.

Es wird vorgeschlagen Frau **** für die Dauer der Restamtszeit, für die Frau **** berufen wurde (Ablauf: 30.04.2020), als Mitglied des Umlegungsausschusses (Vertreterin von Herrn ****) zu bestellen.

.Beschluss:

I.
Als Mitglied des Umlegungsausschusses, das nicht dem Stadtrat angehört, wird gemäß § 46 Abs. 2 und § 155 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der VO über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung – UmlegAusschV, BayRS 2130-1-I) Frau **** als Nachfolgerin von Frau **** bestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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15. / pl/7/15/18. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss 1. Bestellung von Frau Anna Oberle als Vertreterin der Katholischen Jugend und Herrn Thomas Ortlepp, Evangelische Jugend, zum künftigen Stellvertreter von Frau Anna Oberle 2. Bestellung von Herrn Orkan Agdas als neuen Stellvertreter von Frau Lisa Narloch, Vertreterin für den Stadtjugendring Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 15pl/7/15/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1)
Um eine paritätische Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die Evangelische Jugend sowie die Katholische Jugend zu gewährleisten, wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
23.10.2014 beschlossen, dass Mitte der Legislaturperiode ein Tausch zwischen dem Vertreter und
dem Stellvertreter stattfinden wird (siehe Anlage).
Da Herr xxx inzwischen aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden ist und in der Folge Herr xxx für die Evangelische Jugend die Vertretung der kirchlichen Jugend im Jugendhilfeausschuss übernommen hatte, soll künftig die Vertretung der kirchlichen Jugend im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg durch Frau xxx (Katholische Jugend) erfolgen. Ihre Stellvertretung übernimmt künftig Herr xxx.

Zu 2)
Der Stadtjugendring hat mit Schreiben vom 09.03.2018 als Stellvertretung für Frau xxx,
Vertreterin des Stadtjugendrings im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg, Herrn xxx benannt.
Der bisherige Stellvertreter von Frau xxx, Herr xxx, steht nicht mehr zur Verfügung.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:

1. Frau xxx, Vertreterin der Katholischen Jugend, wird Nachfolgerin des bisherigen Vertreters für die Evangelische und Katholische Jugend im Jugendhilfeausschuss, Herrn xxx. Herr xxx wird – wie zwischen den beiden kirchlichen Jugendverbänden vereinbart – künftig Stellvertreter von Frau xxx im Jugendhilfeausschuss sein.

2. Herr xxx wird Stellvertreter für Frau xxx , Vertreterin des Stadtjugendrings.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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16. / pl/7/16/18. SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 16pl/7/16/18

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zur Raumproblematik der Mittagsbetreuung an der Gutenbergschule für das kommende Schuljahr 2018/2019 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr