Datum: 12.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/6/1/18 Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke: Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke - Gestaltung des Hochbaues und der Stützmauer
2pvs/6/2/18 Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ - Vorstellung des Entwurfs über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Handlungskonzept (IHK) durch das Büro Neu, Darmstadt - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange
3pvs/6/3/18 Investitionsbedarf an Sanitäranlagen in städtischen Schulen
4pvs/6/4/18 Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe
5pvs/6/5/18 Umbau Akazienweg - Vorstellung der Vorplanung
6pvs/6/6/18 Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss

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1. / pvs/6/1/18. Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke: Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke - Gestaltung des Hochbaues und der Stützmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 1pvs/6/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass:

In der Sitzung des PVS am 17.04.2018 wurde die Entwurfsplanung für die Außenanlagen und den Hochbau (inklusive Gestaltung der erforderlichen Stützmauer) vorgestellt.

Betreffend die neu zu errichtende Toilettenanlage wurde beschlossen, die reduzierte Ausbauvariante als integrativen Bestandteil des Hochbaues zu realisieren.

Für die Gestaltung des Hochbauteiles der Anlage sowie der entstehenden Stützmauer wurden jeweils drei Gestaltungsvorschläge vorgestellt.

Einvernehmlich wurde beschlossen, für den Hochbau die Variante „Gebäude in eingefärbtem Sichtbeton mit partieller Holzlattung“ zu realisieren.

Betreffend die Stützmauer priorisiert die Verwaltung die Variante „Mauer in eingefärbtem Sichtbeton, der in Teilbereichen strukturiert (gefaltet) ist“.

Betreffend diese Stützmauer wurde auch nochmals geprüft, ob ein teilweises Anschütten der Stützmauer möglich und sinnvoll ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Retentionsraum für Hochwässer. Bereits bei der vorgestellten Variante entsteht durch die Baumaßnahme ein Retentionsraumdefizit (gegenüber dem Istzustand) von ca. 500 m³. Eine teilweise Anschüttung der ja sowieso (aus konstruktiven Gründen) entstehenden Mauer würde dieses Defizit in eine Größen-ordnung von ca. 1.000 m³ erhöhen. Dieses Defizit ist zwingend auszugleichen, und zwar oberstrom der Eingriffsstelle in unmittelbarer Nähe (d. h. innerhalb eines Bereiches von max. 500 m). Grund für diese harten Vorgaben ist die Tatsache, dass vor allem Unterlieger durch derartige Maßnahmen nicht schlechter gestellt werden dürfen.

Schon für die 500 m³ ist es kaum möglich dieser Forderung der Wasserwirtschaft nachzukommen, ein höherer Ausgleichsbedarf lässt sich unter den genannten Rahmenbedingungen nicht realisieren

2.        Projektbeschreibung

In der genannten Sitzung wurde vereinbart, dass die Gestaltung erneut im PVS behandelt wird. Die Verwaltung erhielt den Auftrag in den Mainwiesen ein Phantom der Stützmauer und des sichtbaren Hochbauteiles zu errichten. Dieses Phantom wird, zur Verdeutlichung der Situation vor Ort, materialbespannt. Auf diesem Wege stellt sich eine räumliche Wirkung ein.

.Beschluss: 1

1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der grundsätzlichen Gestaltung der Stützmauer durch Sandstein, z. B. Bruchsteinmauerwerk, zu.  

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Errichtung der geplanten Pergola zu.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

3.Das oberirdische Gebäude (Hochbau) des Regenüberlaufbeckens Willigisbrücke wird mit allen notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Strom) ausgestattet, damit dort evtl. später Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

4.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die vorgeschlagene Trass ierung des Geländes vor der Stützmauer prüfen und dem Stadtrat erneut vorstellen möchte.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/6/2/18. Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ - Vorstellung des Entwurfs über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das Integrierte Handlungskonzept (IHK) durch das Büro Neu, Darmstadt - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 2pvs/6/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 02.06.2014 (Planungs- und Verkehrssenat 13.05.2014) die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den historischen Ortskern Obernau entlang der Hauptstraße zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen einzuholen.

Hintergrund für den Einstieg in ein Sanierungsverfahren sind die im Ortskern Obernau festzustellenden zunehmenden Leerstände und der Bauzustand vieler Gebäude. Der Ortskern Obernau ist in der Denkmalliste als Ensemble ausgewiesen. Schon hieraus ergibt sich ein besonderes öffentliches Interesse am Erhalt dieser baulichen Struktur.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Büro xxx, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der derzeitigen Defizite im historischen Ortskern Obernau und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption mit denkmalpflegerischem Schwerpunkt hat das Büro - neben eigenen städtebaulichen Untersuchungen auch eine schriftliche Befragung der Grund- und Immobilieneigentümer im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.

Die Befragung diente dazu die Mitwirkungsbereitschaft der Grund- und Immobilien-eigentümer herauszufinden. Durch eine zusätzliche Befragung wurden auch die im Untersuchungsgebiet ansässigen gewerblichen Betriebe befragt.

Der daraufhin ausgearbeitete Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) wird vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt.

Als wesentliche strategischen Entwicklungsziele und Maßnahmen in dem künftigen Sanierungsgebiet sind zu nennen:

  • Erhalt des städtebaulichen Ensembles und der denkmalgeschützten Bausubstanz
  • Sensibilisierung für denkmalpflegerische Belange
  • Stärkung der Wohnfunktion durch ein Wohnen in allen Lebensphasen
  • Planen und Bauen in Nachbarschaften
  • Barrierefreie- und –arme Gestaltung des öffentlichen Raums
  • Aufwertung und verbesserte Anbindung des Mainvorlandes
  • Wertschöpfung aus dem Tagestourismus

Hierzu sind Ordnungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig, die über kommunale Förderprogramme Unterstützung finden sollen (z.B.: Fassadenprogramm, Wohnumfeldverbesserung, Sanierungsberatung etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
- Sanierung und Umnutzung Altes Rathaus
- Aufwertung der Gassen zum Main
- Aufwertung eines ersten Abschnitts der Maintalstraße

- Historischer Rundweg Ortskern Obernau


Das Sanierungsgebiet soll durch Erlass einer Satzung unter Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB festgelegt werden. Durch dieses „vereinfachte Verfahren“ kommen die Vorschriften über die Erhebung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung nicht zur Anwendung.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und durch Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte kann die Sanierungssatzung vom Stadtrat erlassen werden.

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Berichts vom 09.05.2018 über die Ergebnisse der Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Obernau“ zur Kenntnis (Anlage 1).

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / pvs/6/3/18. Investitionsbedarf an Sanitäranlagen in städtischen Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 3pvs/6/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sanitäranlagen an den städtischen Schulen wurden durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft aufgenommen und bewertet.

Die anstehenden Maßnahmen und überschlägig ermittelten Kosten werden dem Stadtrat vorgestellt.

Auf dieser Grundlage sollen nach Beurteilung der Dringlichkeit Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung über den Investitionsbedarf an Sanitäranlagen in städtischen Schulen zur Kenntnis (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/6/4/18. Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 4pvs/6/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Evangelische Kindertagesstätte xxx –
Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe

Der Bedarf an Kinderkrippen in den Stadtteilen Damm kann derzeit mit den verfügbaren Krippenplätzen nicht gedeckt werden. Auch bei der Evangelischen Kindertagesstätte in der xxx besteht eine große Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Eine Einrichtung für Krippenplätze ist bis jetzt nicht vorhanden. Die Möglichkeit zu einer Umwandlung von Kindergartenplätzen in Krippenplätze besteht nicht und ein Rückgriff auf Raumreserven ist im Bereich des bestehenden Kindergartens nicht gegeben.
Die Grundlage der Planung basiert daher auf die Integrierung eines zusätzlichen Gebäudeteils an den bestehenden Gebäudekomplex. Die geeignete Platzierung hierfür stellt die an den Kindergarten angrenzende Fläche der Außenanlagen im Westen dar. Die Erschließung der zukünftigen Kinderkrippe erfolgt auf der Seite des öffentlichen Gehweges im Norden über den Haupteingang der Tagesstätte. Der direkte Zugang der Kinderkrippe ergibt sich infolge der Reduzierung des Mehrzweckraumes des Kindergartens. Der Eingangsbereich gliedert sich über einen Flur als Schleuse in Kindergarderoben und Elternwartezone mit Angliederung von Abstellbereich und Personal Toilette. Im Hinblick auf die Effektivität der Betreuung der Kleinkinder in der neuen Kinderkrippe dient ein lichtdurchfluteter Gruppenraum mit integrierter Küchenzeile als Zentrum, über dem sich der kindgerechte Sanitärbereich und der Schlafraum erschließt. Die Konzipierung eines Lichthofes dient hauptsächlich dem Tageslicht des Mehrzweckraumes über die bestehenden Fenster. Der Flächenzuschlag erfolgt jedoch der Nutzung der Kinderkrippe. Die Transparenz der bodentiefen Fensterebenen bietet den Kindern den Sichtbezug zu dem Lichthof für verschiedene Aktivitäten und auf der anderen Gebäudeseite zur Natur im Außenbereich. Die Einrichtung eines gesonderten Spiel-Außenbereiches unterstützt die Eigenständigkeit. Der erforderliche Kinderwagenabstellraum ist in der Nähe des Haupteingangs vorgesehen. Der Neubau mit einer Verbindung zum derzeitigen Hauptgebäude gewährleistet einen guten organisatorischen Ablauf der Kindertagesstätte mit der Kinderkrippe. Die Angliederung eines eingeschossigen Neubaus als Erweiterungsgebäude in Massivbauweise ergänzt die bestehende Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße in einer schlichten Geometrie Die Farbgebung des neuen Gebäudes wird eigenständig, nimmt jedoch auf die bestehenden Gebäudeteile Rücksicht und harmoniert mit der Materialfarbigkeit von Metall, Beton und vor allem Holz seiner besonderen Eignung für eine Kinderkrippe hinsichtlich Optik, Haptik und Geruch.
Mit Rücksicht auf das angrenzende Überschwemmungsgebiet der Aschaff wird derzeit ein Bodengutachten erstellt. Nach Vorlage können die Gründungskosten genau beziffert werden.
Die Haushaltsmittel sind im Nachtrag-Haushalt bereit zu stellen.
Die Maßnahme ist mit der Projektgruppe für den Ausbau Kinderbetreuungsplätze als dauerhafte Lösung abgestimmt.

.Beschluss:

I. Die Planung vom 17.05.2018 für die Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe der Evangelischen Kindertagesstätte, Inselstraße 22, 63741 Aschaffenburg, wir zustimmend
zur Kenntnis genommen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 795.000,--  € (ohne Ausstattung)
Das Bauvorhaben soll wie dargestellt ausgeführt werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. / pvs/6/5/18. Umbau Akazienweg - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 5pvs/6/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat in regelmäßigen Abständen dem Stadtrat über die Ergebnisse der Kanal-TV-Befahrungen und Kanalnetzberechnungen in den einzelnen Stadtteilen berichtet. Die Auswertungen in Nilkheim haben Handlungsbedarf an den Kanälen im Akazienweg ergeben. Die Schadensbilder Korrosion und Risse sowie der Rohrdurchmesser bedingen zeitnah eine Erneuerung.

2. Projektbeschreibung

Für die Planung wurde das ortsansässige Ingenieurbüro xxx beauftragt. Die vorliegende Vorplanung umfasst die Straßen- und Kanalplanung.

Kanal- und Leitungsbau:

Die vorhandenen Kanäle werden durch neue Kanäle aus Steinzeug ersetzt. Die Umbaulänge beträgt ca. 210 m. Der Durchmesser wird gemäß der hydraulischen Überrechnung durchgehend auf DN 300 vergrößert. Alle Grundstückseigentümer wurden vom Straßenbaulastträger bereits angeschrieben um die Dichtheit ihrer Grundstücksanschlüsse und ihrer Grundstücks-entwässerungsanlagen nachzuweisen. Im Schadensfall sind diese auf Kosten der Grundstücks-eigentümer zu sanieren bzw. auszutauschen. Die AVG erneuert auf gesamter Länge ihre Gas- und Wasserleitungen. Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem Vorhabensträger koordiniert.

Straßenbau:

Durch die beengten Verhältnisse und bedingt durch den Leitungs- und Kanalbau muss der Straßenkörper komplett erneuert werden. Vom Planungsbüro wurden zwei Varianten für den Straßenausbau untersucht.
Variante 1 sieht den Ausbau mit Pflaster, Variante 2 den Ausbau mit Asphalt vor. Da es sich beim Akazienweg um einen Anliegerweg handelt, schlägt die Verwaltung vor, Variante 1 (Pflasterbauweise) in Anlehnung an die Gestaltung umliegender Anliegerstraßen (z. B. Lindenweg) umzusetzen. Die Entwässerung der Straße wird durch ein negatives Dachgefälle mit Mittelrinne gewährleistet. Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt mit einem Leistenstein. An das Planungs-gebiet angrenzende Bestandsstraßen sind in den Einmündungsbereichen entsprechend an die Neuplanung anzupassen.

Die geplante öffentliche Verkehrsfläche wird verkehrsberuhigt in einer Breite von 4,95 m bis 6,00 m (analog Bestand) ausgebaut. Gemäß RAST 06 ist die Verkehrsanlage für den Begegnungsfall Lkw/Pkw dimensioniert.

3. Kosten

Kostenschätzung:

Titel
Kosten, brutto [€]
Straßenbau
249.900,00
Kanalbau
238.100,00
Baukosten
488.000,00
Baunebenkosten ca. 20 %
97.600,00
Gesamtkosten ca.
590.000,00

Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten sind in den Baunebenkosten pauschal berücksichtigt.

Die geschätzten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand der Kostenschätzung innerhalb der Leistungsphase der Vorplanung abweichen können.

4. Finanzierung und Umsetzung
Die Maßnahme wird gegenüber dem geplanten Kanalbau in der Hafenbahnhofstraße vorgezogen, da dort aufgrund der Fernwärmeleitung ein erhöhter Planungs- und Koordinierungsaufwand besteht. Die Kosten für den Kanalbau werden über die HH-Stelle 1.7100.9511 (Kanalsanierung offene Bauweise) abgebildet, für den Straßenbau sind im Nachtragshaushalt entsprechende Mittel bereitzustellen.

5. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird nach dem Beschluss zur Vorplanung die Entwurfsplanung in die Wege leiten. Die Entwurfsplanung soll bis Ende August vorliegen. Nach gefasstem Bau- und Finanzierungs-beschluss, voraussichtlich im September, ist die Erstellung der Ausführungsplanung bis Mitte Oktober und die Ausschreibung bis Mitte Dezember 2018 vorgesehen. Es schließt sich das Vergabeverfahren an. Der Bauauftrag soll im Februar 2019 vergeben werden, so dass die Umsetzung der Baumaßnahme im Frühjahr 2019 beginnen kann. Die einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils durch Vorstellungen im Stadtrat begleitet.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zur Straßen- und Kanalplanung im Akazienweg im Stadtteil Nilkheim zu, wobei der Akazienweg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll. Anstatt in Pflasterbauweise soll die Straße mit Asphaltdecke ausgebaut werden.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt,  die Entwurfsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. / pvs/6/6/18. Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich Steinbacher Straße" für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. 6187/2, 6187/3, 6187/4, 6187/8 und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. 6161/1 (Lohmühlstraße 34) gemäß § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.06.2018 ö Beschließend 6pvs/6/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung im Zeitraum vom 09.04.2018 – 11.05.2018 und der Behördenbeteiligung wurden in acht schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Entwurf der Einbeziehungssatzung vorgebracht. Sieben Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange, eine Stellungnahme stammt von einer Bürgerin.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 9883, 2, 7, 10, 30, 34, 35, 36 behandelt und erörtert.

Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich vornehmlich auf folgende Themen:

9883:    (H):        Ablehnung der Nutzung des Grundstücks Fl.Nr. xxx (außerhalb des Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung) als Zufahrt für das Gebiet der Einbeziehungssatzung.

2:         (A):        Geringfügige Anpassung des Begründungstextes

10:        (H):        Hinweise zu Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, zur Sicherheit und  
                       Leichtigkeit des Verkehrs, zu Ansprüchen aus Lärm- oder sonstigen
                       Emissionen, zur Bemessung von Schallschutzmaßnahmen

30:       (H):        Ableitung von Niederschlagswasser
                      Möglichkeit der fußläufigen Erschließung der Grundstücke

34:       (H):        Beachtung der Anordnung der Schlafräume auf der von der BAB A3 abgewandten Seite bei der Grundrissgestaltung.

35:       (H):        Berücksichtigung artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen (Zeitraum der Räumung der Baufelder und Rodung der Gehölze zur Eingriffsminimierung)

Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen und Hinweise im Abwägungsergebnis teilweise Berücksichtigung (Nr. 2, 30, 34, 35), teilweise wird ihnen nicht gefolgt (Nr. 9883, 10, 35).

Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs der Einbeziehungssatzung, die die Grundzüge der Planung berühren, sind nicht erforderlich.


Zu 2.:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 28.05.2018 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die der Einbeziehungssatzung zugehörige Begründung vom 28.05.2018 ist zu billigen.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurden der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung zur Einbeziehungssatzung vom 28.05.2018 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet.

In den Entwurf der Einbeziehungssatzung und in die Begründung zur Einbeziehungssatzung vom 28.05.2018 sind folgende geringfügige Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

Im Textteil der Einbeziehungssatzung und in der Begründung wurde der Punkt „IV. Hinweise“ mit den folgenden Punkten ergänzt:

IV.1 Umgang mit Funden von Bodendenkmälern
Im Plangebiet auftretende Funde von Bodendenkmälern sind unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Aufgefundene Gegenstände und Fundort von Bodendenkmälern sind unverändert zu belassen. Auf die Bestimmungen des Art. 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.

IV.2 Umgang mit Niederschlagswasser
Die Ableitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation ist nicht möglich. Das Niederschlagswasser muss auf den Grundstücken schadlos unter Einhaltung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser(TRENGW) und Anwendung des Merkblatts DWA M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) versickert werden. Es darf ausschließlich schadstofffreies Regenwasser zur Versickerung gebracht werden (z.B. keine Eindeckung der angeschlossenen Dachflächen mit unbeschichtetem Kupfer, Zink oder Blei).

IV.3 Immissionsschutz
Bei der Grundrissgestaltung ist darauf zu achten, dass die Schlafräume auf der von der BAB A3 abgewandten Seite angeordnet werden. Auf die von der BAB A3 künftig auf das Baugebiet einwirkenden Immissionen (z.B. Lärm, Abgase, Erschütterungen usw.) wird hingewiesen.

IV.4 Berücksichtigung artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Die Räumung der Baufelder darf zur Eingriffsminimierung nur im Zeitraum von 01.10. bis zum 28.02. erfolgen. Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG nur im Zeitraum von 01.10. bis 28.02. gerodet werden. So kann ausgeschlossen werden, dass die Gehölze als Lebensraum und Brutstätten für Vögel und Fledermäuse dienen.

Weiterhin wird in der Einbeziehungssatzung und in der Begründung zur Einbeziehungssatzung folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:
  • Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zur Einbeziehungssatzung
  • Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung vom 28.05.2018 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017 für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. xxx und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. xx (Lohmühlstraße xx (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

2. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (s. Abwägungstabellen Bürger und Behörde) wie folgt behandelt:

(Anmerkung: die nachfolgenden Nummerierungen der eingegangenen Stellungnahmen sind aus den Abwägungstabellen hergeleitet)

9883:        Die Anregung des Bürgers 9883 wird nicht berücksichtigt.

2:        Die Anregungen des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.

7:        Die Anregungen der Autobahndirektion Nordbayern – Dienststelle Würzburg werden teilweise berücksichtigt.

10:        Die Anregungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden berücksichtigt.

30:        Die Anregung des Tiefbauamtes – SG Neubau – zur Stadtentwässerung wird berücksichtigt.
Die übrigen Hinweise des Tiefbauamtes werden zur Kenntnis genommen.

34:        Die Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird berücksichtigt.

35:        Die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz werden teilweise berücksichtigt.
Die übrigen Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz sowie die sonstigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
36:        Die Anregung der Unteren Wasserschutzbehörde wird nicht berücksichtigt.
Die Hinweise der Unteren Wasserschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs der Einbeziehungssatzung vom 01.06.2017. Grundzüge der Planung werden durch die Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Die Einbeziehungssatzung i. d. F. vom 28.05.2018 kann als Satzung beschlossen werden.

3. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 9 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. S. 375) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Westlich Steinbacher Straße“ für den Bereich der einzelnen Außenbereichsgrundstücke Fl.-Nrn. xxx und des noch im Außenbereich liegenden Grundstücksteils des Grundstücks Fl.-Nr. xxx (Lohmühlstraße xx) vom 28.05.2018 als Satzung und billigt die Begründung hierzu vom 28.05.2018.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 18.12.2018 16:07 Uhr