Datum: 14.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/3/1/18 Busantriebskonzepte
2ws/3/2/18 Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2017
3ws/3/3/18 Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2019
4ws/3/4/18 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2018 bis einschließlich April 2018
5ws/3/5/18 letzte ö SPNr.

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1. / ws/3/1/18. Busantriebskonzepte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 14.06.2018 ö Beschließend 1ws/3/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der bevorstehenden Pfingstferien verbunden mit den Abgabeterminen der Beschlussvorlagen, liegt der aktuellen BV nur der Bericht zum „Emissionsvergleich Euro-III- und Euro-VI-“ bei.

Die Studie „Vergleich von Dieselantrieben mit alternativen Antrieben“, wird Anfang Juni nachgereicht.

.Beschluss: 1

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Überprüfung der Emissionen von Euro-III- und Euro-VI- Linienbussen im Realbetrieb in Aschaffenburg, sowie die Studie zum Vergleich von Diesel- und alternativen Antrieben unter ökologischen und ökonomischen Aspekten, verbunden mit einem Ausblick auf einen mittelfristigen Zeithorizont (2028) unter den Randbedingungen der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Referent verwahrt sich aufgrund einer Behauptung von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich jeglicher politischer Einflussnahme.
.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/3/2/18. Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 14.06.2018 ö Beschließend 2ws/3/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.198 / 31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch laufende Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.

Von einer endgültige Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2035 wird ausgegangen, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.

Für das Abrechnungsjahr 2017 ist eine Nachzahlung von 49.050,04 € an den Landkreis Aschaffenburg zu leisten. Die jährliche Abschlagszahlung von 200.000,- € wurde bereits berücksichtigt. Die erhöhten Kosten kommen durch die Instandsetzung der Gasleitungen sowie des setzen des Sickerwasserschachtes D1a. Die Kosten werden aus der Rückstellung zur Deponienachsorge gezahlt.

.Beschluss:

I. Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988 / 31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragenen Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt für das Kalenderjahr 2017 eine Nachzahlung von 49.050,04 € zu leisten hat.

Die jährliche Abschlagszahlung i. H. v. 200.000,-- € wurde bereits berücksichtigt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. / ws/3/3/18. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 14.06.2018 ö Vorberatend 3ws/3/3/18
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.07.2018 ö Beschließend 2pl/8/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2018. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 27.06.2018 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.

Grundlagen der Tarifanpassung

1. Kostenentwicklung allgemein

Die Kosten für Treibstoffe und Material haben sich nur leicht erhöht, weshalb hieraus kein aktueller Handlungsbedarf entsteht.

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich überwiegend aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten.
So wurden die Lohnkosten der nach dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen LBO beschäftigten Fahrpersonale (SVG, 76 Fahrer/innen) in 2017 neu verhandelt und stufenweise angehoben. Dementsprechend stiegen die Personalkosten ab dem 01.11.2017 um 5,8 Prozent. Ab dem 01.11.2018 erfolgt die zweite Anpassung um 2,3 Prozent und ab dem 01.11.2019 die dritte um nochmal 1,5 Prozent.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde der TV-ÖD in 2018 neu verhandelt. Das Ergebnis sieht Gehaltserhöhungen ebenfalls in drei Stufen vor. Ab März 2018 um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Diese beschlossene Entgeltsteigerung soll ebenfalls auf die aktuellen Verhandlungen des Tarifvertrages für Nahverkehrsbetriebe (TV-N, STA, 30 Fahrer/innen) übertragen werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 27.06.2018 eine angemessene Tarifanpassung in der Größenordnung von ca. 2,5 % zu verhandeln.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. / ws/3/4/18. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2018 bis einschließlich April 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 14.06.2018 ö Beschließend 4ws/3/4/18

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - K ommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / ws/3/5/18. letzte ö SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 14.06.2018 ö Beschließend 5ws/3/5/18

.Beschluss:

I.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2018 10:41 Uhr