Datum: 17.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 | pvs/7/1/18 |
PVS/7/1/18
|
2 | pvs/7/2/18 |
Mischwasserbehandlung im Bereich Willigisbrücke;
Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke
-Varianten zur Entwurfsplanung (Gestaltung der Stützmauer, Anlage von Geländestufen am Fuß der Mauer)
|
3 | pvs/7/3/18 |
Abwassereigenkontrollverordnung (Abwasser-EKVO);
Bericht der Verwaltung zur Kanalzustandserfassung
|
4 | pvs/7/4/18 |
Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der Pfaffengasse nach Stadtbodenkonzept
|
5 | pvs/7/5/18 |
Ingenieurbauwerke - Bauwerksprüfung (Tiefbau)
-Bericht der Verwaltung
|
6 | pvs/7/6/18 |
Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg;
Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Architektenwettbewerb
|
7 | pvs/7/7/18 |
Fahrradstraße Deutsche Straße
|
8 | pvs/7/8/18 |
Städtebaulicher Vertrag über die Verlagerung einer Spielhalle von der Ludwigstraße in die Linkstraße
|
9 | pvs/7/9/18 |
Brücke Schönbornstraße;
-Vorstellung der Vorplanung
|
10 | pvs/7/10/18 |
Sanierung der Jahnstraße in Obernau;
-Vorstellung der Vorplanung
|
11 | pvs/7/11/18 |
Radverkehrsverbindungen;
- Beschilderung
|
12 | pvs/7/12/18 |
Nahverkehrsplan
|
13 | pvs/7/13/18 |
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm.
- Aufstellungsbeschluss
|
14 | pvs/7/14/18 |
Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030;
- Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis
- Bericht über die erneute Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG
- Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken
- Feststellungsbeschluss
|
15 | pvs/7/15/18 |
Entwurf der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1)
- Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
|
16 | pvs/7/16/18 |
Planfeststellungsverfahren B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg – Planänderung vom 09.05.2018
- Beteiligung der Stadt Aschaffenburg als Trägerin öffentlicher Belange, als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung als Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
|
17 | pvs/7/17/18 |
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 30.11.2017 wegen Ruhlandstraße 39 - ehemalige Gaststätte "Zum weißen Ross" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2018
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 30.11.2017
|
18 | pvs/7/18/18 |
PVS/7/18/18
|
zum Seitenanfang
1. / pvs/7/1/18. PVS/7/1/18
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pvs/7/1/18 |
.Beschluss:
Herr Wolfgang Maier weist zu Beginn der Sitzung auf die Baustellen in Aschaffenburg hin.
Er stellt die Sanierung des Rings und die Umleitungen vor, die ab dem 30.07.2018 beginnen und ca. 3 -
4 Wochen andauern werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / pvs/7/2/18. Mischwasserbehandlung im Bereich Willigisbrücke;
Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke
-Varianten zur Entwurfsplanung (Gestaltung der Stützmauer, Anlage von Geländestufen am Fuß der Mauer)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pvs/7/2/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachstand und Anlass
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates (PVS) am 12.06.2018 wurden die beiden Gestaltungspunkte „Ausführung der Stützmauer“ und „Modellierung des Geländes am Fuße der Stützmauer“ ausgiebig diskutiert.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu beiden Punkten weitere und vertiefende Planungsüber-legungen anzustellen und diese am 17.07.2018 erneut im PVS vorzustellen.
- Projektbeschreibung
Als Basis der Überlegungen nahm die Verwaltung die Aufträge mit, die Stützmauer in der Variante „Oberfläche in Sandstein (Analogie zu den Mauergestaltungen im Bereich der Ringstraße)“ zu überarbeiten und den Mauerfuß gestalterisch an die Geländestufen im Bereich des Zuganges zur City-Galerie im Schöntal anzunähern. Letzteres, wenn möglich, auch unter dem Gesichtspunkt die Fußmauer etwas anzuschütten und so, vor allem in den relativ hohen Eckbereichen, höhenmäßig etwas abzumindern.
Die neuen Konstruktionsskizzen werden momentan vom Architekturbüro Resonator Coop und vom Landschaftsarchitekten (xxx) vorbereitet.
Sie werden am 17.07.2018 im PVS vorgestellt. Die beiden Büros werden für die Diskussion zur Verfügung stehen.
.Beschluss:
I.
Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Gestaltung der Stützmauer und der Geländemodellierung am Fuß der Stützmauer zustimmend zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. / pvs/7/3/18. Abwassereigenkontrollverordnung (Abwasser-EKVO);
Bericht der Verwaltung zur Kanalzustandserfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pvs/7/3/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Basierend auf den Vorgaben der Eigenkontrollverordnung (EKVO) betreibt die Stadt Aschaffenburg seit 2011 die Untersuchung „Sanierung des städtischen Kanalnetzes“.
Der folgende Bericht gibt einen Überblick über die bisher durchgeführten Untersuchungen und die hieraus resultierenden Sanierungsmaßnahmen.
2. Projektbeschreibung
Das von der Stadt Aschaffenburg beauftragte Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, stellt in der nachfolgenden Power-Point-Präsentation die wichtigsten Aspekte der bislang durchgeführten Arbeiten dar. Weiterhin wird ein Ausblick auf die noch ausstehenden Arbeitsschritte gegeben und eine monetäre Einordnung der geleisteten und noch zu leistenden Arbeiten vorgenommen.
Zur Einführung kurz einige Zahlen:
- Bislang wurden ca. 290 km der 320 km zu untersuchenden Kanallängen im Stadtgebiet untersucht.
- Der Anteil der Kanallängen mit kritischen baulichem Zustand beträgt dabei ca. 22 %. Immerhin 49 % sind in einem guten oder sehr guten Zustand.
- Insgesamt sind für die Beseitigung aller festgestellten Schäden seit 2011 (bis heute) ca. 40 Mio. € erforderlich. Investiert wurden davon bislang ca. 9,0 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die erforderlichen Mittel auf unterschiedliche Schadensklassen beziehen. Für die Schadensklassen 0 und 1 wären 19,0 der 40,0 Mio. € erforderlich. Der Großteil der bisher verwendeten Mittel entfällt auf diese Schadensklassen.
- Der Sanierungserfolg ist in der Statistik deutlich zu sehen. Der Anteil der Haltungen in Schadens-klasse 0 ging von 316 auf 144 zurück (minus 60 %). In Schadensklasse 1 reduzierte sich der Anteil der betroffenen Haltungen von 1404 auf 1048 (minus 25 %). Entsprechend erhöhte sich der Anteil der Haltungen ohne jegliche Schäden von 3100 auf 3836 (plus 24 %).
3. Ausblick
Kanalunterhalt und -sanierung ist ein fortlaufender Prozess. Durch Abnutzung verschlechtert sich der Zustand der Kanäle. Die wiederum muss durch Sanierungsarbeiten aufgefangen werden.
Nach einer Grundinstandsetzung des Netzes, die momentan erfolgt und vor allem die Schadens-klasse 0 und 1 umfasst, wird auch künftig jährlich ein namhafter Betrag zur Instandhaltung und Qualitätssicherung des städtischen Kanalnetzes erforderlich sein. Die EKVO schreibt dafür acht regelmäßige, stetig zu wiederholende, Befahrungszeiträume vor.
Auf der anderen Seite sichert die kontinuierliche Instandhaltung der Kanäle die Reinhaltung des Untergrundes, vor allem in Bezug auf das Grundwasser.
Darüber hinaus stellt das Kanalsystem auch ein erhebliches Anlagevermögen der Stadt dar.
4. Kosten
Die bereits realisierten und zu erwartenden Kosten sind in Punkt 2. und im Vortrag erläutert.
5. Finanzierung
Die zugeordneten Haushaltsstellen finden sich im Vermögenshaushalt unter den Haushaltsstellen 1.7100.9510 (Kanalsanierung geschlossene Bauweise) und 1.7100.9511 (Kanalsanierung offene Bauweise). Hier sind für 2018 insgesamt 2,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dieser Ansatz findet sich auch zukünftig in der mittelfristigen Finanzplanung wieder.
Von diesen allgemeinen Ansätzen abgekoppelt sind Kanalsanierungen im Zusammenhang mit verschiedenen Objektplanungen (z.B. Neubau Regenüberlauf mit Hochwasserpumpwerk Fischer-viertel, Erneuerung Stützwand Obernauer Str.), die über die diesen Planungen zugeordneten Haushaltsstellen zusätzlich zu den o. a. Mitteln abgewickelt werden.
.Beschluss:
I.
Der Bericht der Verwaltung zur Kanalzustandserfassung wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / pvs/7/4/18. Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der Pfaffengasse nach Stadtbodenkonzept
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pvs/7/4/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung
Im Zuge des 2. Bauabschnittes der Baumaßnahme Gebäudehüllensanierung Rathaus Aschaffenburg wird es notwendig ab ca. Oktober 2018 bis nächstes Frühjahr 2020 die Dalbergstraße im Bereich des Rathauses Bauteil A (Hochhaus) halbseitig zu sperren. Dieser Bereich wird für die Baustelleneinrichtung benötigt, um einen Treppenturm und einen Gerüstaufzug an der Nordfassade an das Fassadengerüst anbauen zu können. Es wird weiterhin Platz für Aufsatzmulden in diesem Bereich benötigt. Diese Maßnahmen werden notwendig, um die alten Sandsteinplatten und Fenster abzutransportieren und die neuen Sandsteinplatten und Fensterelemente auf die Gerüstebenen bringen zu können. Über die Dalbergstraße ist der gesamte Baustellenverkehr abzuwickeln. Daher muss der geplante Straßenneubau zeitlich verschoben werden. Die Bürgerinitiative wird darüber noch gesondert informiert.
Diese Maßnahmen am Rathaus haben bedeutende Auswirkungen auf die geplante Sanierungsmaßnahme der Dalbergstraße. Während einer halbseitigen Sperrung kann die Dalbergstraße nicht wie vorgesehen in den kommenden 2 Jahren saniert und gemäß des Stadtbodenkonzeptes neu gestaltet werden. Der nach der Fernwärmeleitung aufgebrachte provisorische Asphaltbelag muss daher solange bestehen bleiben, bis die Sanierung des Rathauses bzw. die dafür notwendige halbseitige Sperrung der Dalbergstraße beendet ist. Erst dann können die Konzeptideen zur Neugestaltung der Dalbergstraße umgesetzt werden.
Um in dieser Zeit bei der Umsetzung des Stadtbodenkonzeptes und der Aufwertung der Oberstadt nicht tatenlos zu bleiben, schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltsmittel, die für die Dalbergstraße derzeit vorgesehen sind, umzuschichten und für die Sanierung der Pfaffengasse zu verwenden.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher die erforderliche Sanierung der Pfaffengasse der Dalbergstraße vorzuziehen den Verkehrsraum der Pfaffengasse neu zu gestalten.
Bestand und Planungskonzepte
Bestand
Der Verkehrsraum ist zwischen Dalbergstraße und Christuskirche mit Porphyr-Kleinpflaster belegt. Im Streckenabschnitt zwischen Christuskirche und Fürstengasse ist nach der Verlegung der Fernwärmeleitung durch die AVG eine Asphaltfläche als Provisorium aufgebracht worden um zu einem späteren Zeitpunkt eine altstadtgerechte, barrierefreie Gestaltung nach Stadtbodenkonzept umzusetzen. Die Asphaltfläche ist von Basalt-Großpflaster eingefasst. Entlang der Grundstücksflächen ist der Verkehrsraum mittels eines Traufstreifens aus Natursteinpflaster begrenzt. Der Karlsplatz ist mit Sandstein befestigt und nicht Bestandteil der Umgestaltung Pfaffengasse.
Die Entwässerung wird derzeit über eine gepflasterte Mittelrinne geführt.
Die Pfaffengasse ist Bestandteil des verkehrsberuhigten Bereiches der Oberstadt und daher eine Mischfläche die von Kfz-Verkehren, Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt wird. Auch die Anlieferung des Theaters durch Schwerlastverkehr erfolgt über die Pfaffengasse und den Karlsplatz.
Des weiteren befindet sich im Seitenbereich bereichsweise Außengastronomie und auf Höhe der Fachoberschule sind Fahrradabstellanlagen zu berücksichtigen.
Die Pfaffengasse ist eine wichtige Fußgängerverbindung zwischen Stiftsplatz und Schlossplatz und wird auf Höhe Karlsplatz über eine Fußgängerpassage zur Landingstr. an den Innenstadtkern angebunden. Mit der Eröffnung des Christian-Schad - Museums in der alten FOS/BOS im kommenden Jahr erhält die Pfaffengasse einen weiteren kulturellen Anziehungspunkt. Die Pfaffengasse gewinnt als Museumsmeile zwischen dem Schloss und dem Stiftszentrum auch touristisch weiter an Bedeutung.
Der Verkehrsraum variiert ortstypisch und entspricht dem Erscheinungsbild der Oberstadt. Restaurants, Dienstleistungsgewerbe und Praxen sowie ein Hotel und private Wohnnutzungen sind entlang der Pfaffengasse ansässig. Die Pfaffengasse schließt nördlich und südlich an Stadtplätze mit historisch geprägter Bebauung (Dalbergstraße und Fürstengasse) an.
Ausgangslage und baulicher Zustand der Pfaffengasse
Schon im Stadtbodenkonzept vom Jahr 2013 wurde die Oberfläche der Pfaffengasse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insbesondere im Abschnitt zwischen Dalbergstraße und Karlsplatz lösen sich immer mehr Pflastersteine aus dem Verbund. Eine Ausbesserung findet seit einigen Jahren nur provisorisch mit Asphalt statt. Eine homogen gestaltete und vor allen barrierefrei ausgebaute Oberfläche ist hier nicht mehr gegeben. Vor allem auch im Hinblick der entstehenden Museumsmeile sieht die Verwaltung hier akuten Handlungsbedarf.
Die Planung unterliegt dem Erhalt des historisch gewachsenen Stadtbildes und der Betonung einzelner historisch bedeutsamer Gebäude. Die Umgestaltung der Pfaffengasse basiert auf dem Stadtbodenkonzept der Stadt Aschaffenburg. Im Stadtbodenkonzept wurde die Altstadt abhängig zu den spezifischen Charakteristika in 3 Teilbereiche gegliedert und für jeden Teilbereich ein durchgängiges Gestaltungskonzept erstellt. Ein weiterer Schwerpunkt des Stadtbodenkonzeptes ist die Berücksichtigung der Anforderungen der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen.
Planungskonzept
Die vorliegende Planung übernimmt das beschlossene Stadtboden- und Barrierefreiheitskonzept der Stadt Aschaffenburg. Der Verkehrsraum wird, wie im Roßmarkt in 3 Teilbereiche gegliedert. Diese Teilbereiche bestehen aus einer Bewegungsfläche und jeweils zwei angrenzenden Seitenbereichen. Entlang der Bewegungsfläche wird beidseitig die Entwässerung geführt.
In der Planung ist eine durchgängige Bewegungsfläche mit einer Breite von ca. 3m vorgesehen. Die Bewegungsfläche wird beidseitig mit einer zweizeiligen Einfassung begrenzt. Entlang der Rinne verläuft beidseitig ein Leistenstein. Hierbei dient die Rinne als Leitelement und der Leistenstein als Kontraststreifen für sehbehinderte Personen. Die Bewegungsfläche wird mit Großpflaster, die Seitenbereiche werden mit Kleinpflaster befestigt. Entlang der Grundstücksflächen wird ein Traufstreifen aus Basaltkleinpflaster geführt. Im Abschnitt zwischen Dalbergstraße und Karlsplatz wird aus funktionalen Aspekten die Bewegungsfläche in den Seitenbereich verlagert, sodass zum einen die bestehende Entwässerungsrinne in der Lage aufgegriffen werden kann und zum anderen die Außengastronomie keinen Beeinträchtigungen unterliegt.
Die Bewegungsfläche soll mit granitfarbigem Kunststein ausgeführt werden. Zwischen Dalbergstraße und Karlsplatz soll der Seitenbereich mit Segmentbogenpflaster gestaltet werden. Die genaue Farb- und Materialauswahl erfolgt im Zuge der Detailplanung und wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorgestellt.
Da die Andienung des Theaters durch Schwerlastverkehr über den Karlsplatz erfolgt, ist im Bereich des Karlsplatzes ein Asphaltaufbau vorgesehen.
Die Eingangsbereiche der Christuskirche, des Christian-Schad-Museums und der Jesuitenkirche werden durch eine Erweiterung der Bewegungsflächen funktional und optisch hervorgehoben.
Die bestehende Entwässerungsrinne wird in der derzeitigen Lage beibehalten und in die Planung gemäß Stadtbodenkonzept integriert.
Die Flächen für Außengastronomie und Fahrradabstellanlagen werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt und beibehalten (ggf. neu geordnet).
Die vorliegende Baumaßnahme soll mit einer Gestaltung der Grünanlage auf Höhe Fachoberschule verbunden werden.
Zwischen der katholischen Stiftsbasilika und der Christuskirche verläuft der Symbolweg „Ökumene geht“. Dies sind bronzene Platten mit einem Durchmesser von 0,15x0,15 m und werden gemäß Plandarstellung in der Pfaffengasse verlegt. Bei der Ausführungsplanung sind die Platten und dessen Fundament zu berücksichtigen.
Auf Höhe des Christian-Schad-Museums steht eine historische Mariensäule, die bei der Bauausführung eine besondere Sorgfalt erfordert.
Abstimmungen
Vorplanungen wurden verwaltungsintern und mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH als hauptsächlich betroffener Leitungsträger (AVG) abgestimmt. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme sind seitens der AVG Sanierungsarbeiten am bestehenden Versorgungsnetz erforderlich. Hiervon sind insbesondere die bestehenden Gas- und Wasserleitungen sowie ggf. Elektrokabel betroffen.
Perspektiven
Nach dem Ende der Rathaussanierung ist die Umgestaltung der Dalbergstraße vorgesehen.
Die Maßnahme wird terminlich auf die Eröffnung des Christian-Schad – Museums sowie dem Theater abgestimmt. Baubeginn ist derzeit nach der Eröffnung des Museums vorgesehen. Daher muss noch in diesem Jahr ein Förderantrag gestellt werden.
Grunderwerb, Kosten und Finanzierung
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Der Kostenrahmen der Baumaßnahme liegt bei ca. 500.000 €.
Die Verwaltung sieht vor, über das Programmgebiet „Aktive Zentren“ Fördermittel der Städtebauförderung zu beantragen. Als nächster Schritt ist der Förderantrag von der Verwaltung vorzubereiten. Er soll noch dieses Jahr bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.
Der Beschlussvorlage liegen ein Lageplan und ein Bestandsplan bei.
.Beschluss:
I.
1. Dem Planungskonzept zur Umgestaltung der Pfaffengasse wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte gem. HOAI einzuleiten und an ein Planungsbüro zu vergeben. Bei der Regierung von
Unterfranken ist ein Förderantrag zu stellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / pvs/7/5/18. Ingenieurbauwerke - Bauwerksprüfung (Tiefbau)
-Bericht der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/7/5/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg hat 60 Brückenbauwerke, 4 Tunnel, 3 Durchlässe und ca. 3,2 km Stütz-wände im Unterhalt des Tiefbauamtes. Alle diese Bauwerke werden gemäß den gültigen Vorschiften turnusmäßig geprüft. Grundlage hierfür ist die DIN 1076. Dabei wechseln sich Einfache Prüfungen mit Hauptprüfungen ab. Der Abstand zwischen zwei Prüfungen beträgt 3 Jahre.
2. Projektbeschreibung
Grundlage für die Schadenserfassung und -bewertung ist die RI-EBW-PRÜF und die DIN 1076.
Hier werden die Schäden nach Ihrem Einfluss auf:
Standsicherheit: kennzeichnet die Eigenschaft eines Bauwerks oder Bauteils Beanspruchungen schadlos aufzunehmen
Verkehrssicherheit: Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge, Personen und Sachen im Bauwerksumfeld
Dauerhaftigkeit: Widerstandsfähigkeit des Bauwerks gegen Einwirkungen
beurteilt.
Ergebnisse der Prüfungen der Stadt Aschaffenburg:
Notenbereich
|
3,5-4,0
|
3,0-3,4
|
2,5-2,9
|
2,0-2,4
|
1,5-1,9
|
1,0-1,4
|
Zustandsbeschreibung
|
ungenügend
|
Nicht ausreichend
|
ausreichend
|
befriedigend
|
gut
|
Sehr gut
|
aus 2017 Anzahl:
|
0
|
2
|
10
|
16
|
5
|
3
|
Alle Bauwerke
|
0
|
6
|
20
|
29
|
14
|
5
|
Alle Bauwerke mit einer schlechteren Benotung als „befriedigend“ sollen mittel- bis langfristig saniert werden.
Die Reihenfolge ergibt sich aus Bauzustand und Bedeutung des Bauwerks.
Neben den Brücken und Tunnel, auf denen das Hauptaugenmerk liegt, müssen weitere Stützwände im Stadtgebiet erfasst, untersucht und ggf. saniert werden.
3. Kosten
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
(Angaben in EUR brutto gerundet)
2018
|
51.000
|
2017
|
53.000
|
2016
|
11.000
|
2015
|
30.000
|
Mittel der Haushaltsstelle Bauwerksunterhalt (0.6300.5141)
2018
|
120.000 €
|
2017
|
115.000 €
|
2016
|
110.000 €
|
4. Finanzierung und Umsetzung
Die Bauwerksprüfungen werden über die Haushaltsstelle Brückenunterhalt finanziert. Außerdem werden alle Unterhaltsmaßnahmen sowie kleinere Baumaßnahmen oder erste Planungsaufgaben zu Sanierungsarbeiten von dieser Haushaltsstelle beglichen.
5. Empfehlung und weiteres Vorgehen
Durch den Ringstraßenbau ist die Zahl der Ingenieurbauwerke deutlich gestiegen. Damit verbunden steigen die Kosten für deren Untersuchung und Unterhalt. Außerdem ist ein Großteil der Bauwerke der Stadt Aschaffenburg aus den 70er Jahren. Diese werden altersbedingt mängelanfällig. Deshalb ist es sinnvoll, neben dem Budget im Verwaltungshaushalt, einen größeren Betrag in den Vermögenshaushalt einzustellen und damit notwendige Sanierungs-arbeiten zu finanzieren. Darüber hinaus müssen weitere Stützwände in Stadtgebiet erfasst und untersucht werden.
.Beschluss:
I.
Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. / pvs/7/6/18. Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg;
Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Architektenwettbewerb
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/7/6/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg erschließt im Stadtteil Nilkheim ab 2019 ein neues Siedlungsgebiet für rund 2.000 Einwohner. Das Baugebiet Anwandeweg ist damit eines der größten Wohnungsbauvorhaben seit den 1980er Jahren. Der Bebauungsplan ist seit Ende 2014 rechtskräftig, die umfangreiche Erschließungsplanung läuft derzeit auf Hochtouren. Ein erster Baubeginn der Wohnhäuser ist ab Mitte 2019 wahrscheinlich.
Im Zusammenhang mit der Stadtteilerweiterung in den kommenden Jahren soll auch die soziale Infrastruktur mit entwickelt werden. Der Neubau der Kindertagesstätte soll eine positive Signalwirkung auf das Baugebiet entfalten.
Im Bebauungsplan sind hierfür 2 Flächen für Kindertagesstätten ausgewiesen. Als erstes soll die Fläche am Stadtteilzentrum mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.
Um für die Realisierung aus möglichst vielfältigen Vorschlägen im Vergleich auswählen zu können, wird vorgeschlagen ein Architektenwettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Der Wettbewerb soll nach den Regeln der RPW 2013 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) als nicht-offener Realisierungswettbewerb für 15 Teilnehmer ausgelobt werden. Neben dem Gebäude sollen auch die Freianlagen geplant werden.
Folgender Grob-Terminplan ist derzeit geplant:
Veröffentlichung Wettbewerb Oktober 2018
Preisgerichtssitzung Mai 2019
Planungsauftrag Juni 2019
Baubeginn Mai 2020
Fertigstellung September 2021
Für die Wettbewerbsbetreuung durch ein Fachplanungsbüro werden ca. 35.000,00 € veranschlagt.
Die übrigen Verfahrenskosten (Preisgelder, Preisrichterhonorare etc.) werden ca. 50.000,00 € betragen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.
Das Raumprogramm wird derzeit noch überarbeitet. Aktuell geplant sind 2 Kindergartengruppen sowie 3 Kinderkrippengruppen. Ob die Einrichtung als Familienstützpunkt genutzt werden soll und dadurch weiterer Raumbedarf besteht muss ebenfalls noch geklärt werden.
Der Auslobungstext des Architektenwettbewerbs wird im Herbst 2018 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen.
.Beschluss:
- Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Architektenwettbewerb für den Neubau der Kindertagesstätte am Anwandeweg zu.
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pvs/7/7/18. Fahrradstraße Deutsche Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/7/7/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Zielvorstellung und Zustandsbeschreibung
Das Radverkehrskonzept definiert den Straßenzug Deschstraße – Deutsche Straße – Lufthofweg als Hauptverbindung 1. Ordnung (rote Linie in Bild 1) und stellt damit auch die empfohlene Regionalverbindung zwischen Stadt und dem Markt Goldbach bzw. Hösbach dar. Das Kronberg-Gymnasium liegt als radverkehraffines Ziel unmittelbar an dieser Route.
Bild 1: Radverkehrszielnetz (Radverkehrskonzept)
Über diese Route wird der Radverkehr aus der Platanenallee, Hofgartenstraße und Ringstraßen-Radweg gen Osten hin gebündelt. Es gilt nun, den Straßenzug Deschstraße – Deutsche Straße – Lufthofweg in ihrer Funktion als Radverkehrsverbindung zu stärken und sichtbar zu verbessern.
Die Route ist heute schon sehr beliebt, weil sie weitgehend durch die Tempo-30-Zone Österreicher Kolonie führt, in der die Deutsche Straße mittels Berliner Kissen stark verkehrsberuhigt ist. Im Bild 2 zeigen Zählungen vom 18.06.2013 den hohen Radverkehrsanteil im Vergleich zum Kfz-Verkehr.
Bild 2: Radverkehrsanteil in der Deutschen Straße (18.06.2013)
Gleichwohl wird der Weg am Rand der Fasanerie oder durch die Großmutterwiese in hohem Umfang vom Radverkehr genutzt, insbesondere in Verbindung mit der Landschaftsbrücke. Diese Wege sind für den Freizeitverkehr hervorragend, aber für den Alltagsverkehr nur eingeschränkt geeignet. Sie zeichnen sich in erster Linie durch eine breite Nutzungsüberlagerung aus, die für den Alltagsverkehr hinderlich ist (Spaziergänger, Hunde, Spielplatz, Kinder, Bouleplatz) und in Kombination mit den eher geringen Wegbreiten dann sogar gefährlich wird. Zudem sind die Wege nicht asphaltiert. Dieses Kriterium gewinnt durch den Gebrauch hochwertiger Fahrräder immer mehr an Gewicht. Letztlich sind diese Wege auch nicht durchweg beleuchtet und bieten daher auch nicht das Sicherheitsmaß straßengeführter Routen.
In Bild 3 sind die unterschiedlichen Verkehrsregelungen bzw. Höchstgeschwindigkeiten entlang der Route dargestellt.
Bild 3: Verkehrsregelungen bzw. Höchstgeschwindigkeiten
2 Die Fahrradstraße Deutsche Straße im Kontext zur Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung Aschafftal
Im Juni 2017 wurde das Ingenieurbüro Habermehl & Follmann von Seiten der Stadt, bzw. das Ingenieurbüro Obermeyer von Seiten des Landkreises Aschaffenburg mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung im Aschafftal beauftragt. Das Gutachten steht zumindest für den städtischen Bereich kurz vor dem Ende – es fehlt bislang noch die abschließende Bewertung der untersuchten Korridore und Varianten.
Auf dem Stadtgebiet wurden drei Korridore (mit Untervarianten) für die Radschnellverbindung untersucht:
- Goldbacher Straße,
- Elsässer Straße und
- Deutsche Straße.
Start- bzw. Zielpunkt ist dabei immer der Radweg An der Lache (abgestimmter Übergabepunkt mit dem Landkreis) und der Kreisverkehr Platanenallee / Goldbacher Str. mit direktem Anschluss an Innenstadt und Hauptbahnhof.
Über das Projekt der Radschnellverbindung wird unter Berücksichtigung des Planungsstands im Landkreis in einer gesonderten Stadtratssitzung umfassend berichtet. Wichtig bleibt aber bereits jetzt festzuhalten, dass die Einrichtung der Fahrradstraße in der Deutschen Straße den Überlegungen der Radschnellverbindung nicht im Weg steht. Im Gegenteil: durch eine Überlagerung beider Projekte wird die Fahrradstraße noch an Komfort gewinnen, etwa durch eine Vorfahrtsregelung für den Radverkehr.
Fällt die Entscheidung über die Route der Radschnellverbindung auf eine andere Trasse, so kann die Fahrradstraße dennoch in der im Folgenden beschriebenen Weise ausgeführt werden und stellt eine zusätzliche gute Verbindungsoption für den Radverkehr dar.
3 Maßnahmenentwicklung
Gemäß dem Abschnittsplan in Bild 4 erfolgt die Maßnahmenbeschreibung.
Abschnitt 1: Deschstraße
Die Deschstraße ist nicht Bestandteil der Tempo-30-Zone Herz-Jesu Viertel, aber mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h versehen. Das Basaltpflaster stellt mit seinen Verwerfungen und Asphaltflicken keine komfortable Oberfläche dar. Radverkehrsanlagen sind keine vorhanden. Der Neubau von Radverkehrsanlagen erscheint unter der momentanen Straßenraumgestaltung mit der Dominanz des ruhenden Verkehrs kaum möglich. Grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Radverkehrssituation wäre ein Deckenneubau und ggf. eine Umgestaltung, der sich jedoch finanziell mittelfristig nicht abbilden lässt. Für die Deschstraße wird daher jetzt keine Maßnahme empfohlen. Langfristig soll hier die Fahrradstraße ihre Fortsetzung finden.
Bild 4: Abschnittsbildung
Abschnitt 2: Einmündung Deschstraße / Hohenzollernring / Deutsche Straße
Die Einmündung war im Zuge des Ringstraßenbaus zunächst ohne Lichtsignalanlage geplant. Auf Wunsch der anliegenden Schulen (Fröbel- und Gutenbergschule, Kronberg-Gymnasium) und des Altenheims St.-Elisabeth sollte aber an dieser Stelle die signalisierte Querungsmöglichkeit erhalten bleiben. Die nunmehr eingetretene massive Reduzierung der Verkehrsbelastung an dieser Einmündung lassen eine Optimierung der Lichtsignalsteuerung zu. Aus dem bislang 3-phasigen Programm
- Freigabe Hohenzollernring
- Freigabe Deutsche Straße und Deschstraße
- Freigabe Fußgänger über die Deschstraße und Hohenzollernring
soll die dritte Phase in die beiden ersten integriert werden. Dies ist der Regelfall bei Lichtsignalsteuerungen im Stadtgebiet und reduziert die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer. Konkret: Bei Freigabe Hohenzollernring erhalten auch die Fußgänger über die Deschstraße (mit Vorlauf) ihre Freigabe. Bei Freigabe des Straßenzugs Deschstraße – Deutsche Straße erhalten auch die Fußgänger über den Hohenzollernring (mit Vorlauf) ihre Freigabe.
Die Phase 2 (Freigabe Deutsche Straße und Deschstraße) mit Fußgängerfreigabe über den Hohenzollernring soll dauerhaft geschaltet bleiben. Phase 1 und Fußgängerfreigabe Deschstraße dagegen nur auf Anforderung von Fahrzeugen im Hohenzollernring und von Fußgängern, die die Deschstraße queren möchten.
Diese dann verkehrsabhängige Schaltung wird die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) noch weiter senken und die Radverkehrsachse Deschstraße – Deutsche Straße beschleunigen. Es hat sich erwiesen, dass die Länge der Wartezeit Einfluss auf die Akzeptanz einer Verkehrsanlage hat. Aktuelle Beobachtungen an der Einmündung lassen einen hohen Grad an Rotlichtverstößen erkennen. Somit verhilft diese Maßnahme auch zu mehr Verkehrssicherheit, wenn die Rotzeiten verkürzt werden und damit die Reizschwelle für eine Regelübertretung erhöht wird.
Abschnitt 3: Deutsche Straße zwischen Desch- und Bayernstraße
Nach der Einmündung aus Abschnitt 2 beginnt hier die Tempo-30-Zone der Österreicher Kolonie. Die Deutsche Straße dient hier überwiegend als Erschließungs-Sammelstraße. Der Radverkehr tritt hier zwar nicht als vorherrschendes Verkehrsmittel auf, aber in der Gesamtbetrachtung der Route ist dieser Abschnitt unumgänglich. Es wird daher empfohlen, auch diesen Abschnitt als Fahrradstraße auszuweisen. Die Vorfahrtsregeln bleiben wie im Bestand erhalten.
Ein Neubau eines Radwegs alternativ zur Fahrradstraße in Abschnitt 3 erweist sich als weit aus kostspieliger und umständlicher, ohne dabei einen deutlichen Mehrwert für den Radverkehr zu erzielen: Ein eigenständiger Zweirichtungs-Radweg abseits der Straße etwa an den Kleingärten entlang wäre zwar technisch denkbar, aber letztlich besteht dann immer die Problematik, die Fahrtrichtungsströme am Ende des Radwegs wieder in den Mischverkehr zu entflechten. Zudem ein solcher Weg mehrfach rege frequentierte Fußwegbeziehungen zu den Schulen kreuzen müsste und damit einer Schnellverbindung nicht gerecht wird. Und für Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) ist die Fahrbahnbreite mit 7,0 bis 7,6 m zu gering. Zudem sind nach § 45 Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen nicht zulässig.
In der Anlage 1 werden zwei Varianten einer eigenständigen Führung in diesem Abschnitt gezeigt. Variante 1 leitet den Radverkehr von der Deutschen Straße wieder zurück auf die Deutsche Straße und unterbricht damit eine kontinuierliche Führung. Problematisch ist hierbei besonders der Übergang vom Radweg auf die Fahrbahn in unmittelbarer Nähe zum Knoten mit dem Hohenzollernring. Variante 2 sieht die Weiterführung über die Landschaftsbrücke bis zur Lindenallee vor. Die Wege der Landschaftsbrücke genügen hinsichtlich ihrer Oberfläche und Breite nicht den Anforderungen einer Radschnellverbindung. Die Führung über die Lindenallee weist bereits einen beträchtlichen Umweg auf dem Weg zur Innenstadt / Hauptbahnhof auf und besitzt in Fahrtrichtung Goldbach auch keine Radverkehrsanlage in der Lindenallee.
Vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Straße im Abschnitt 3 von nur rund 2.500 Kfz / Tag befahren wird, werden Überlegungen für einen eigenständigen Radweg nicht weiterverfolgt. Bei dieser Belastung ist der Mischverkehr auf der Fahrbahn – wie ohnehin in jeder Tempo-30-Zone – die empfohlene Führungsart.
Abschnitt 4: Deutsche Straße zwischen Bayernstraße und Elsässer Straße
Der Verlauf der Fahrradstraße wird mittels deutlichen Markierungen auf der Fahrbahn verdeutlicht. Auch hier bleibt die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links erhalten. Der aus dem Quartier auf die Deutsche Straße einfahrende Verkehrsmenge ist insgesamt so gering, dass eine Vorfahrtsregelung pro Deutsche Straße keinen nennenswerten Vorteil bringt – in anderem Fall aber der Beschilderungsaufwand recht groß ist. Die Berliner Kissen an den Einmündungen der Deutschen Straße bleiben erhalten. Sie stellen für den Radverkehr kein Hindernis dar.
An der Einmündung zur Elsässer Straße soll der eingebaute Fahrbahnteiler entfernt werden. Zurzeit dient der Fahrbahnteiler als Einfahrtsschleuse in die unechte Einbahnstraße Deutsche Straße. Sie lässt sich aber von Goldbach kommend nur mühselig befahren und wird in der Praxis ignoriert. Im Prinzip bleibt die Einfahrtsschleuse erhalten. Sie wird aber lediglich mit einer Markierung angelegt und insgesamt breiter ausgeführt (s. Bild 5).
Bild 5: Einmündung Deutsche Straße / Elsässer Straße
Abschnitt 5: Deutsche Straße, zwischen Elsässer Straße und Lufthofweg
Hier treffen im Wesentlichen die Ausführungen aus Abschnitt 3 zu. Die Deutsche Straße ist hier noch Tempo-30-Zone und weist versetzte Parkstände auf, so dass sich die Anlage von Radverkehrsanlagen schwierig bis unmöglich erweist. Die Erweiterung der Fahrradstraße bis zum Lufthofweg schafft auch hier den notwendigen Lückenschluss in der Gesamtverbindung.
Abschnitt 6: Lufthofweg von Deutscher Straße bis zur Ortsgrenze zum Markt Goldbach
In diesem Abschnitt verläuft ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg bis nach Goldbach. Für diesen Abschnitt sind keine Maßnahmen im Rahmen des Projekts Fahrradstraße Deutsche Straße vorgesehen. Die Benutzungspflicht des Geh- und Radwegs kann in Frage gestellt werden. Dies erfolgt aber in Abstimmung mit dem Markt Goldbach zu einem späteren Zeitpunkt.
4 Abstimmungen
Das Projekt wurde am 26.01.2018 im Fahrradforum vorgestellt und die Empfehlung ausgesprochen, eine Fahrradstraße zwischen der Deschstraße und dem Lufthofweg auszubilden.
Zum Thema Lichtsignalanlage aus Abschnitt 2 wurde mit der Fröbel-/ Gutenbergschule sowie dem Kronberg-Gymnasium gesprochen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Lichtsignalanlage einen wichtigen Beitrag zur Schulwegsicherheit leistet. Der Vorschlag der Verwaltung zur beschriebenen Programmänderung wird von beiden Schulen befürwortet – die Fahrradstraße ebenso.
Das Landratsamt wurde über die Absicht der Verwaltung informiert, eine Fahrradstraße in der Deutschen Straße zu errichten. Zwar gelangen Besucher und Beschäftigte des Landratsamts überwiegend von der Goldbacher Straße zum Landratsamt, die Rückfahrt führt aber häufig über die Deutsche Straße zur Deschstraße und weiter über die Lindenallee zur Ringstraße. Das Landratsamt erhebt grundsätzlich keine Bedenken gegen die Fahrradstraße. Lediglich im Abschnitt 3, zwischen Desch- und Bayernstraße, sieht das Landratsamt den Radverkehr in den Hauptverkehrszeiten mit dem Berufs- und Ausbildungsverkehr eher gefährdet. Die Stadtverwaltung sieht diesen Punkt eher unkritisch, da sich der Radverkehr auch heute schon zu jeder Tageszeit gut im Mischverkehr auf der Fahrbahn mit anderen Verkehrsteilnehmern arrangiert. Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sind in den letzten drei Jahren nicht aufgetreten.
Die Polizei sieht keine Bedenken und befürwortet die Fahrradstraße in ganzer Länge.
Der Verkehrsbetrieb weist darauf hin, dass es im Abschnitt 3, zwischen Desch- und Bayernstraße, zu Fahrzeitverlusten kommen kann, wenn der Radverkehr sein Privileg in der Fahrradstraße nutzt und nebeneinander auf der Fahrbahn fährt. Tatsächlich ist es dem Bus aber bereits jetzt nicht möglich, ein einzelnes Fahrrad zu überholen, da die Fahrbahn bedingt durch den ruhenden Verkehr zu schmal zum Überholen ist.
Den Bedenken des Landratsamts sowie des Verkehrsbetriebs soll aber dahingehend Rechnung getragen werden, dass dieser Abschnitt der Fahrradstraße zunächst auf Probe eingerichtet und einer besonderen Beobachtung durch das Stadtplanungsamt unterstellt wird.
5 Fazit
Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Deutschen Straße gelingt eine Erweiterung der Radverkehrsinfrastruktur gemäß dem Radverkehrskonzept. Die Einrichtung ist kostengünstig und besitzt einen hohen Symbolwert für den Radverkehr. Einzig der Abschnitt zwischen Desch- und Bayernstraße, auf dem auch der Linienverkehr verläuft, wird vom Landratsamt und Verkehrsbetrieb kritisch gesehen. Es wird daher empfohlen, die Fahrradstraße für diesen Abschnitt zunächst für ein Jahr zur Probe einzurichten und die Situation insbesondere zur Hauptverkehrszeit zu beobachten. Der Bericht über den Probezeitraum wird dem Stadtrat vorgestellt. Es wird angestrebt, die Maßnahmen zur Fahrradstraße nach den Sommerferien zum Schulbeginn umzusetzen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Deutschen Straße wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung zum Projektstand der Radschnellverbindung Aschafftal wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Fahrradstraße (Abschnitt 2 -
5) noch im Jahr 2018 umzusetzen. Dabei wird der Abschnitt 3 – zwischen der Deschstraße und der Bayernstraße – zunächst nur ein Jahr auf Probe eingerichtet. Die Bewohner und Anlieger werden vorab schriftlich informiert.
4. Zum Abschluss der Probezeit berichtet die Verwaltung über die Erfahrungen mit der Fahrradstraße im Abschnitt Desch- bis Bayernstraße.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lichtsignalanlage an der Einmündung Deschstraße / Hohenzollernring / Deutsche Straße auf 2 Phasen zu reduzieren und der Fahrbeziehung Deutsche Straße – Deschstraße den Vorrang einzuräumen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
[ ]
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / pvs/7/8/18. Städtebaulicher Vertrag über die Verlagerung einer Spielhalle von der Ludwigstraße in die Linkstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pvs/7/8/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Derzeit wird in der Ludwigstraße 1 eine Spielhalle betrieben. Das Gebäude liegt zwar im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Ludwigstraße, Erthalstraße, Weißenburger Straße und Kolpingstraße (Nr. 1/22), der Vergnügungsstätten grundsätzlich ausschließt, die vorhandene Spielhalle genießt allerdings als solche Bestandsschutz. Die Eigentümer wollen diese Spielhalle nun auf das Grundstück Linkstraße 63 verlagern. Um die Verlagerung zu regeln und die Nachnutzung zu ordnen soll der beigefügte städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.
Der städtebauliche Vertrag trifft im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Schließung der Spielhalle in der Ludwigstraße 1 spätestens mit der Eröffnung der Spielhalle in der Linkstraße 63
- Ausschluss von Vergnügungsstätten in den frei werdenden Räumen des Gebäudes Ludwigstraße 1
Durch diesen Vertrag wird die Spielhallensituation bereinigt und an die geltenden rechtlichen Bestimmungen angepasst Hierdurch wird eine weitere Aufwertung des Bahnhofsquartiers vorgenommen.
In einer kommenden Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats wird über den Bauantrag zur Verlagerung der Spielhalle entschieden.
.Beschluss:
I.
Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags zur Verlagerung einer Spielhalle vom Grundstück Ludwigstraße 1 auf das Grundstück Linkstraße 63 wird zugestimmt (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
9. / pvs/7/9/18. Brücke Schönbornstraße;
-Vorstellung der Vorplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/7/9/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Das Tiefbauamt plant die Sanierung der Brücke Schönbornstraße im Jahr 2019. Hier haben in der Vergangenheit Setzungen im Bereich der Rampen zu Absackungen der Fahrbahn geführt. Ausbesserungsmaßnahmen waren nur begrenzt erfolgreich, weil die Schadensursache im Unter-grund liegt und nur durch eine großflächige Sanierung behoben werden kann. Hierzu wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt.
Alle Bauwerke sind nach DIN 1076 regelmäßigen Bauwerksprüfungen (alle 3 Jahre) zu unterziehen. Die Brücke Schönbornstraße (Baujahr 1970) wurde letztmals 2017 geprüft und erhielt dabei die Zustandsnote 2,8. Das bedeutet, dem Bauwerk ist lediglich ein ausreichender Bauwerkszustand attestiert worden, wodurch mittelfristig eine Sanierung veranlasst ist. Besonders die Verkehrssicherheit (z.B. geringe Geländerhöhe) und Dauerhaftigkeit wurden bemängelt. Die Standsicherheit des Bauwerks wurde in dieser Prüfung als gegeben bewertet.
Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 14.05.2018 wurde das Ingenieurbüro Hampf Consult, München, mit der Vorplanung beauftragt. Erste Ergebnisse der Vorplanung liegen nun vor.
2. Projektbeschreibung
Das Ingenieurbüro Hampf Consult hat die Vorplanung abgeschlossen.
Neben der Sanierung der Rampen ist als Folge der Bauwerksprüfung auch ein Ersatz der Bauwerkskappen (äußere Ränder eines Bauwerks) und des darüber liegenden Geländers geplant. Alle Maßnahmen sind entsprechend dem Alter des Bauwerks (Baujahr 1970) als Routinemaß-nahmen zu bewerten. Betonbrücken sind nutzungs- und umweltbedingten Einflüssen ausgesetzt, die nicht zu vermeiden sind. Insbesondere Witterung, Verkehrsbelastung, Abgase und Tausalze schädigen die Bauwerke.
Bei der Erstellung der Vorplanung wurden gravierende Unterschiede zwischen der vorliegenden Statik und der Ausführung des Bauwerks festgestellt. Das deutet bereits in diesem Planungs-stadium darauf hin, dass eine Verstärkung des Kragarms der Brücke notwendig wird.
In jedem Fall sind weitere statische Berechnungen und örtliche Untersuchungen dringend angeraten.
Untersucht worden sind 3 Varianten der notwendigen Kappensanierung mit und ohne Kragarmverstärkung:
Variante 1: Kappe wird abgebaut, Kragarm bleibt bestehen.
Vorteile: Kragarm bleibt, keine zusätzlichen Lasten.
Nachteile: ein statischer Nachweis ist im jetzigen Planungsstadium noch nicht gesichert möglich; es ist keine normgerechte Abdichtung möglich, was zu einer geringen Dauerhaftigkeit führt.
Variante 2: neue Kappe und neuer Kragarm
Vorteile: saniertes Bauwerk, welches dem Stand der Technik entspricht
Nachteile: es sind noch weitere statische Nachweise z.B. der Lager und Widerlager notwendig; wegen größeren Eigengewichtes aufwendiger
Variante 3: verstärkter Überbau, neue Kappe, neuer Kragarm
Vorteile: saniertes Bauwerk, welches dem Stand der Technik entspricht; die Gesamtsteifigkeit des Bauwerks wird verbessert.
Nachteile: ein statischer Nachweis ist im jetzigen Planungsstadium noch nicht gesichert möglich, sehr aufwendig
3. Kosten
Die aufgeführten Kosten beinhalten jeweils die notwendigen Abbrucharbeiten, Erdbauarbeiten, Betonarbeiten, Abdichtungsarbeiten und den Geländeraustausch.
Variante 1
|
397.383,84
|
Variante 2
|
401.638,14
|
Variante 3
|
470.050,83
|
Zu diesen Kosten kommen noch die Kosten für Ingenieurleistungen hinzu. Erfahrungsgemäß belaufen sich diese auf ca. 15-20 % der Bausumme.
Im jetzigen Planungsstadium basieren alle genannten Kosten auf Annahmen. Sie sind zum Überblick geeignet. Alle Preise sind Bruttopreise, die nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand vom Ingenieurbüro ermittelt wurden. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können
4. Finanzierung und Umsetzung
Die Vorplanung wurde aus den Mittel der Haushaltsstelle Bauwerksunterhalt finanziert. Die zu beauftragende Entwurfsplanung und die notwendigen statischen Untersuchungen werden ebenfalls über die Haushaltsstelle Bauwerksunterhalt finanziert. Für das Jahr 2019 soll das Projekt eine eigene Haushaltsstelle erhalten.
5. Empfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 in der Entwurfsplanung weiterzuverfolgen. Dies wird damit begründet, dass gegenüber der Variante 1 nur geringfügig höhere Kosten (ca. 4.000 €) entstehen, jedoch dafür eine ordnungsgemäße Abdichtung möglich ist und damit auch die Dauerhaftigkeit des Bauwerks deutlich erhöht und auf den Stand der Technik gebracht wird.
.Beschluss:
I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt das Ingenieurbüro xxx, München, mit weiteren
Planungsleistungen zu beauftragen: Entwurfsplanung und statische Nachrechnungen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ X ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pvs/7/10/18. Sanierung der Jahnstraße in Obernau;
-Vorstellung der Vorplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/7/10/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die Jahnstraße im Stadtteil Obernau ist schon seit einigen Jahren im Gespräch. Die Straße mit einer Länge von 670 m dient dem Wohngebiet als Sammelstraße und dem öffentlichen Personen-nahverkehr als wichtiger Linienabschnitt mit 66 Bussen/Werktag.
Bereits seit 2013 gab es immer wieder Beschwerden von den Anwohnern über zu hohe Erschütterungen vor allem von vorbeifahrenden Bussen.
Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahndecke ist an mehreren Stellen eingedrückt, die Borde und Rinnen haben sich gesenkt, sodass das Gefälle der Gehsteige höher wurde und sie mittlerweile schlecht begehbar sind. Auf der gesamten Länge der Jahrstraße besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung.
Das städtische Tiefbauamt hat auf die Dringlichkeit des Projektes hingewiesen, jedoch wurden die finanziellen Mittel in der Vergangenheit dafür nicht bewilligt.
Nach einem neuerlichen Stadtratsantrag im Januar 2018 wurden jetzt Haushaltsmittel für die Planung zur Verfügung gestellt.
2. Projektbeschreibung
Die Jahnstraße wird in ihrer ganzen Länge von der Einmündung Bahnhofstraße bis zur Tschoepestraße saniert. Dabei werden sowohl die Fahrbahn als auch die Rinnen, Borde und Gehwege von Grund auf erneuert.
Die vorliegende Planung sieht vor den Gehweg in Teilbereichen geringfügig zu verbreitern. Es wurde eine komplett neue Trassierung vorgenommen und hierbei folgende Parameter angesetzt:
Fahrbahnbreite bis ca. Station 0+060,00: 5,90 m
Fahrbahnbreite ab Station 0+080,00 bis ca. Station 0+ 290,00 5,55 m
Fahrbahnbreite ab Station 0+305,00 bis Bauende: 5,90 m
Leider ist trotz der teilweise engeren Fahrbahn von B = 5,55 m in Teilbereichen (z.B. zwischen ca. Station 0+220,00 bis 0+270,00/ zwischen ca. Station 0+460,00 bis 0+540,00) auf der Ostseite dennoch nicht immer eine Gehwegbreite von 1,25 m zu erreichen.
Bushaltestellen:
Sämtliche Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut, d. h. sie werden mit taktilen Elementen im Bereich des Einstieges und einem Sonderbord von 18 cm Höhe versehen. Um die Bushalte-stellen barrierefrei auszubauen, müssen sie mindestens mit einem 18 cm hohen Sonderbord von 13,00 m Länge versehen werden, weil auf dieser Linie auch Gelenkbusse verkehren. Da dies aufgrund der in der Jahnstraße zahlreich vorhandenen Zufahrten nicht immer am alten Standort verwirklicht werden kann, sind in der vorliegenden Planung die meisten Haltestellen an eine andere Stelle verlegt worden.
Die Bushaltestelle (BHS) „Mehrzweckhalle-stadtauswärts“ bleibt auf Höhe der bisherigen Busbucht. Diese wird komplett neu aufgebaut. Die BHS „Mehrzweckhalle-stadteinwärts“ wird auf die Grenze zwischen den beiden Hausnr. 4 und 10 verlegt. Sie wird als Buskap ausgebaut und ragt daher ca. 1,00 m in die Fahrbahn hinein. Sie erhält einen schmalen Fahrgastunterstand mit Sitzbänken.
Die Bushaltestellen „Jahnstraße“ (beidseitig) sollen ersatzlos entfallen, da geplant ist die Bushaltestellen „Am Waldrand“ (beidseitig) näher in Richtung Bahnhofstraße zu verschieben.
Die BHS „Am Waldrand-stadteinwärts“ wird vor das Anwesen Nr. 56 (Gewerbebetrieb) verschoben und ebenfalls als Buskap ausgebaut. Auch diese Haltestelle erhält einen Fahrgastunterstand mit Sitzmöglichkeiten. Schräg gegenüber soll vor die Hausnr. 45 die BHS „Am Waldrand-stadtauswärts“ verlegt werden. Auch diese Haltestelle ragt als Buskap in die Fahrbahn, da sonst die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer nicht mehr gegeben ist. Der Gehweg hat an dieser Stelle nur eine Breite von 1,44 m. Ein Fahrgastunterstand ist nicht vorgesehen, da es sich überwiegend um eine Ausstiegshaltestelle handelt.
Die Fahrbahn wird im Überlagerungsbereich der beiden Buskaps auf einer Länge von 9,00 m auf 3,50 m eingeengt.
Die Vorplanung ist mit dem Stadtplanungsamt, den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke und der Feuerwehr abgestimmt.
Der städtische Kanal wird in geschlossener Bauweise im Inlinerverfahren saniert. In Höhe der Treppenanlage reicht die Haltung in ihrer Dimension nicht mehr aus, eine Sanierung in offener Bauweise wird angestrebt.
Die AVG wird gegebenenfalls ihre Leitungen erneuern. Eine Planung hierüber gibt es noch nicht.
Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt Leerrohre zwecks der zukünftigen Verlegung von Glasfaserkabel mit einzubauen.
3. Kosten
Baukosten
|
1.077.300 EUR
|
Baunebenkosten
|
215.000 EUR
|
gesamt brutto
|
1.292.800 EUR
|
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt sind im Haushalt 2018 unter der Haushaltsstelle 1.6400.9503 Planungskosten in Höhe von 100.000 € eingestellt. Für den Bau müssen im Haushalt 2019 Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt werden.
Im Investitionsprogramm sind unter der gleichen Haushaltsstelle für das Jahr 2019 1,2 Mio. € vorgesehen.
.Beschluss:
I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Vorplanung zur Sanierung der Jahnstraße zu (Anlage 2).
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Entwurfsplanung zu erstellen und darauf aufbauend den Bau-
und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
11. / pvs/7/11/18. Radverkehrsverbindungen;
- Beschilderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pvs/7/11/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangslage
Eine Rad-Wegweisung gehört zur Grundausstattung jeder Stadt. Sie zeigt den Bürgerinnen und Bürgern auch abseits der bekannten Routen alternative und attraktive Radverbindungen auf und macht das Rad-Hauptnetz im Stadtgebiet sichtbar. Für Ortsunkundige aus anderen Stadtteilen oder den Nachbarkommunen sowie für externe Gäste und Touristen bietet sie Orientierung und Führung des Radverkehrs auf dafür geeigneten Wegen. Die Wegweisung stellt damit einen Bestandteil der aktiven Radverkehrsförderung dar.
In Aschaffenburg ist außer der nach wie vor geeigneten touristischen Beschilderung des Main-Radweges keine Wegweisung vorhanden. Rudimentäre Reste des „Main-Radwanderweges“ auf der östlichen Mainseite in Richtung Sulzbach entsprechen nicht dem aktuellen Beschilderungsstandard und Systematik und sind im Rahmen der Neumontagen ersatzlos zu demontieren.
Für den Alltagsradverkehr gibt es aktuell keine Rad-Wegweisung.
Aus touristischer Sicht ist eine Radwegweisung ein Basiselement zur Vermarktung des Standortes und der Region. Damit ist sie für das Gastronomie- und Gastgewerbe auch aus wirtschaftlicher Sicht von großem Interesse. Leider ist mit Ausnahme des Main-Radweges das Angebot an regionalen touristischen Radrouten sehr gering. Lediglich der Kahltal-Spessart-Radweg ist noch mit Logos auf einer durchgängigen Route vor Ort zu erfahren. Insbesondere an den Flusstälern der Region (Aschaff, Elsava oder Hafenlohr) sowie der Verbindung der touristischen „Points of Interest“ (Schlösser-Tour, Aussichts-Tour, Weinberg-Tour, Mühlen-Tour) bestehen noch erhebliche Entwicklungspotenziale.
Umsetzungsstrategie
Die Umsetzung einer Rad-Wegweisung in Aschaffenburg wurde als Maßnahme mit dem Radverkehrskonzept beschlossen und erhielt in der Rangfolge der umzusetzenden Maßnahmen hohe Priorität (Priorität des 10-Jahresplans). Auf der Basis des abgestuften Radverkehrsnetzes aus dem Radverkehrskonzept soll nun die Wegweisung erfolgen.
Die Planung der Radwegweisung im Stadtgebiet Aschaffenburg und die Anschlüsse an die umliegenden Gemeinden wurde trotz des großen Umfangs bewusst nicht an ein externes Büro vergeben, sondern hausintern vom Radverkehrsbeauftragten ausgearbeitet. Dadurch konnten die Planungskosten eingespart werden, die damit für andere Radverkehrsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Wegweisungsnetz
Das Wegweisungsnetz setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Alltagsradverkehr
- das Radroutennetz 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept
- zur Herstellung durchgängiger Routen waren Lückenschlüsse durch Radrouten 2. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept erforderlich
- Die Anschlüsse der Radrouten vom Landkreis Aschaffenburg wurden hergestellt
Touristische Freizeitradrouten
- Main-Radweg (deckungsgleich mit Bayernnetz, D5 und Deutscher-Limes-Radweg)
- Aschaff-Radweg (vorerst ohne eigenes Vermarktungs-Logo)
- Grünes Rad Aschaffenburg, das mit Logo als neue Route entwickelt wurde und das grüne Aschaffenburg auf Basis des Landschaftsplanes erfahrbar machen soll
- Zur Herstellung durchgängiger Routen waren Lückenschlüsse durch Freizeitrouten nach dem Radverkehrskonzept erforderlich
Auf Basis des Netzes und der Bestandaufnahme vor Ort ergeben sich die erforderlichen Schilderstandorte (Anlage 1). Durch die Fern- und Nahziele (Anlage 2) ergeben sich die auf den Hauptwegweisern zu nennenden Ziele. Dabei ist bei der Planung darauf zu achten, dass die Fernziele konstant gewiesen werden und kein Wechsel stattfindet. Ein einmal genanntes Ziel muss auf der Fahrt dahin an jedem Folgestandort zu sehen sein, bis es erreicht ist. Um die Gesamtanzahl der Ziele (und damit der Schilder) entlang einer Radroute nicht zu groß werden zu lassen ist es sinnvoll, diejenigen Ziele, die abseits der direkten Route liegen, erst ab dem konkreten Abzweig zu nennen und nicht schon vorher zusätzlich aufzuführen.
Vorgaben zu Schilderart, Gestalt und Größe
Die Rad-Wegweisung orientiert sich an dem bundesweit einheitlich in Anwendung befindlichen „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, Ausgabe 1998)“. Das Grunddesign, die Anordnung der Ziele und Kilometrierung, die Schriftart und Schriftgrößen und deren exakte Positionierung sind dadurch vorgegeben.
Für Bayern gibt es ergänzend das Faltblatt „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern“ (Anlage 3). Dieses verweist im Wesentlichen auf das o.a. Merkblatt der FGSV, abweichend davon sind aber die Schrift, Pfeile und Symbole in grün (RAL - Nr. 6024) und nicht in rot vorgesehen.
Denn es werden zwei Schilderarten unterschieden:
- An Routenabzweigen werden Hauptwegweiser je nach Standort und Sichtbarkeit als Pfeil- oder Tabellenwegweiser ausgeführt und montiert. In diese Hauptwegweiser können die touristischen Routenlogos unten in einer Einschubschiene integriert werden. Sie sind dadurch leicht und flexibel zu ergänzen oder zu ändern.
- Die Weisung der Fahrtrichtung und Verlaufsänderungen ohne Abzweig werden durch Zwischenwegweiser gewährleistet.
Durch die Kombination aus Haupt- und Zwischenwegweisern ist das Beschilderungssystem relativ kostengünstig.
Das bayerische Faltblatt nennt als Schildergröße für die Hauptwegweiser die beiden Größen 100 x 25 und 80 x 20 cm. Mittlerweile hat sich als Standardgröße das Format 80 x 20 cm etabliert. Insbesondere im städtischen Verdichtungsbereich ist dies auch als ausreichend, passend und angemessen anzusehen. Aufgrund der Vielzahl an Routenlogos sind am Main-Radweg als Schildergröße 100 x 25 vorzusehen und auch aktuell vorhanden.
Für die Zwischenwegweiser ist eine Größe von 25 x 25 cm ausreichend und üblich.
Für die Einhängeschilder der Routenlogos ist die Größe 15 x 15 cm vorgegeben. Nur in Ausnahmefällen kann die Größe zwecks Integration von mehr als 6 Routenlogos auf 10 x 10cm reduziert werden.
Die richtige Auswahl der Schilderart und des Montageortes - nämlich aus Sicht der Radfahrenden - ist dabei sehr viel wichtiger einzuschätzen als die Größe des Schildes!
Die Grafik 1 veranschaulicht die unterschiedlichen Schilderarten und ihre Einsatzgebiete:
Kostenkalkulation
Die detaillierte Anzahl und Darstellung der jeweiligen Beschilderung pro Schilderstandort ist noch nicht abgeschlossen und kann daher bis zur Ausschreibung an der ein oder anderen Stelle noch zu geringfügigen Abweichungen führen. Diese Details beeinträchtigen das gesamte Wegweisungsnetz jedoch nicht.
Die konkreten Kosten für die Schilder und Montage werden im Rahmen einer Angebotsanfrage bei mehreren Anbietern eingeholt, wenn alle Schilderinhalte, Kilometrierung und Routenlogos abschließend definiert und festgelegt sind. Erfahrungsgemäß werden die Angebote der Herstellerfirmen je nach derzeitiger Auslastung und Bestellmenge nennenswerte Unterschiede aufweisen. Eine Ausschreibung ist wegen der begrenzten Anzahl der Anbieter nicht sinnvoll.
Deshalb kann vorerst nur eine Kostenschätzung auf Basis von Durchschnittswerten und Erfahrungen aus früheren Angeboten gemacht werden. Diese Schätzung beläuft sich auf ca. 56.000 EUR. Die Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle Radwege 2018 vorgesehen und stehen zur Verfügung. Je nach Höhe der eingegangenen Angebote erfolgt eine weitere Beschlussvorlage im zuständigen Senat.
Projektstand, Zeitplan
Die Befahrungen sind abgeschlossen. Die der Beschlussvorlage beiliegenden Pläne bilden das gesamte Wegweisungsnetz sowie die Schilderstandorte ab. Die detaillierte Standortplanung (Montageanleitung und Anlage der einzelnen Schilder mit Zielen, Kilometrierung, Ziel- oder Streckenpiktogrammen sowie der touristischen Einschub-Logos) läuft aktuell noch, wird aber zeitnah abgeschlossen werden können.
Die Maßnahme soll nach den Sommerferien vergeben werden. Die Produktion der Schilder und der Beginn der Montagetätigkeiten sind für Herbst 2018 vorgesehen. Zu Beginn der Rad-Saison 2019 wird die Beschilderung den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Anlage 1: Rad-Wegweisungsnetz und Schilderstandorte, Stand 06-2018
Anlage 2: Rad-Wegweisungsnetz und Ziele, Stand 06-2018
Anlage 3: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
lnnern, für Bau und Verkehr, Faltblatt Rad-Wegweisung Bayern, Stand 09-2015
.Beschluss:
I.
- Der Projektstand zur Beschilderung der Radverkehrsverbindungen auf dem Wegweisungsnetz wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur wegweisenden Beschilderung umzusetzen und die Ausschreibung der Leistungen zur Schilderproduktion und Montage vorzubereiten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
12. / pvs/7/12/18. Nahverkehrsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pvs/7/12/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat bereits am 06.03.2017 den Nahverkehrsplan hinsichtlich des Stadtverkehrs sowie die die Stadt Aschaffenburg betreffenden Inhalte beschlossen. Dieser gegenüber den beiden Landkreisen vorgezogene Beschluss war notwendig, da die Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe des Stadtverkehrs im Mai 2017 veröffentlicht werden musste und sie auf den Inhalten des neuen Nahverkehrsplans basieren sollte.
Infolge der unklaren Situation in Folge der Kündigung der Erlösaufteilung in der VAB durch die Schienenverkehrsunternehmen, wurde der Beschluss des Nahverkehrsplanes in den beiden Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg erheblich verzögert. Nach Vorliegen der Ergebnisse der neuen Erlösaufteilung zeichnet sich eine erhebliche Verschiebung zugunsten der Schiene und zu Lasten der Busbetriebe ab. Darauf haben die Landkreise im Rahmen der Nahverkehrsplanung reagiert. Außerdem streben die beiden Landkreise eine weitgehende Beseitigung der festgestellten Mängel und Defizite und die Aktivierung der Entwicklungspotenziale an
Gegenüber dem Stand vom 06.03.2017 wurden die Maßnahmen für die Landkreise angepasst und in der ARGE-ÖPNV am 17.05.2018 vorgestellt. Es bestand Einvernehmen, die modifizierten Maßnahmen in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und beschließen zu lassen.
Im Kreistag Aschaffenburg wurde der Nahverkehrsplan am 18.06.2018 beschlossen. Der Beschluss im Kreistag Miltenberg fällt aller Voraussicht nach am 16.7.2018.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass mit den vorgenannten Beschlüssen der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain endgültig beschlossen wurde.
Anlagen
Anlage 1: Nahverkehrsplan
Anlage 2: Stellungnahmen zu den Maßnahmen der Landkreise
Anlage 3: Protokoll der ARGE-ÖPNV vom 17.05.2018
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Zustimmung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg zum Nahverkehrsplan zur Kenntnis (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
13. / pvs/7/13/18. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm.
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Vorberatend
|
13 | pvs/7/13/18 |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
18.09.2018
|
ö
|
Vorberatend
|
7 | pvs/8/7/18 |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2018
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/13/5/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorwort
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich des Kiebitzwegs wird aus den folgenden Gründen empfohlen:
- Das Familienheimgebiet im Norden der Stadt ist aufgrund seiner vorgeprägten umliegenden Bestandsbebauung für eine wohnbauliche Nutzung gut geeignet
Es handelt sich um eine maßvolle Innenverdichtung zur Siedlungsarrondierung einer bestehenden, gewachsenen Siedlung
Es ist aufgrund der teilweise bereits vorhandenen Erschließung nur eine flächensparende geringfügige Erweiterung dieser Erschließung notwendig
Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes deckt sich mit den im neuen Flächennutzungsplan dargestellten „Wohnbauflächen“, für den bis Ende dieses Jahres der Feststellungsbeschluss angestrebt wird.
Die Stadtverwaltung geht von einer mehrjährigen Planungszeit aus, da voraussichtlich umfangreiche Gutachten und eine Umlegung erforderlich sein werden.
Zu 1.
Planungsanlass
Für das Gebiet westlich des Kiebitzwegs gab es bereits Mitte 1989 einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser wurde aber aufgrund planerisch nicht zu bewältigender Lärmimmissionen durch die BAB A3 nicht zur Rechtskraft geführt und schließlich Ende 2004 aufgehoben. Es verblieb damals die Perspektive, nach Ausbau der A3 einschließlich der Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen bei Bedarf eine Neuüberplanung des Gebietes über ein Bebauungsplanverfahren vorzunehmen.
Die Lärmproblematik, die in der Vergangenheit die Ausweisung von Wohnbauland erschwert bzw. verhindert hat, ist aufgrund des inzwischen hergestellten Lärmschutzes entlang der Autobahn A3 heute lösbar.
U.a. im Zusammenhang mit dem aktuellen Bedarf an Wohnbauflächen in Aschaffenburg wurden die Planungsabsichten für das Gelände westlich des Kiebitzwegs wieder aufgegriffen und es fand am 13.07.2017 eine Erörterung zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Grundstückseigentümern in diesem Gebiet statt. Die Mehrheit der Eigentümer sprach sich für eine Wiederaufnahme eines Bebauungsplanverfahrens aus.
Vor Wiederaufnahme war aus stadtplanerischer Sicht eine Lärmuntersuchung notwendig, um eine Aussage zu den verbliebenen Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet nach Realisierung des Lärmschutzes an der A3 treffen zu können. Diese Untersuchungen liegen nun vor (s. Unterpunkt zu Schallimmissionen).
Lage, Umgriff, Größe, Geltungsbereich des Plangebiets
Das Plangebiet am nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Strietwald liegt zwischen der bestehenden Wohnbebauung nördlich der Strietwaldstraße, westlich der Konradstraße, südlich des Kiebitzwegs, der Almhütte und des Schützenhauses.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Grundstücke Flst.Nrn. xxx - xxx, xxx, xxx und xxx an der Strietwaldstraße, die östliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. xxx und xxx, die Flst.Nr. xxx (Kiebitzweg), Teilbereiche der nördlichen Grundstücke Flst.Nrn. xxx-xxx, xxx und xxx die südliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. xxx und den westlichen Teilbereich des Grundstücks Flst.Nr. xxx, Gem. Damm. Die Grenzen bzw. der Umgriff dieser Flst.Nrn. bilden gleichzeitig den Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 12.800 m²; davon werden voraussichtlich Flächen in einem Umfang von ca. 9.400m² als bebaubare Flächen festgesetzt (= zulässige Grundfläche i. S. d. § 13a Abs.1 Satz 2).
Eignung des Plangebiets für die Ausweisung von Wohnbauland
Das Plangebiet ist aufgrund seiner teilweise bereits vorhandenen Erschließung, der überwiegenden Vorprägung durch hausgärtnerische Nutzung südwestlich des Kiebitzwegs, der angrenzenden und umliegenden Bebauung (Wohngebäude, Gaststätte, Schützenhaus mit Schießständen) und der Topographie in Hanglage mit Südausrichtung für eine begrenzte bauliche Erweiterung am Ortsrand gut geeignet.
Eigentumsverhältnisse
Die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke befinden sich überwiegend im Privatbesitz sowie in geringem Umfang im Eigentum der Stadt Aschaffenburg.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Aschaffenburg stellt den Umgriff des Plangebiets zum allergrößten Teil als „Wohnbaufläche“ dar. Lediglich eine kleine Teilfläche am westlichen Rand des Plangebiets sowie eine Teilfläche nördlich des Kiebitzwegs fallen aus der Darstellung heraus – sie sind im geltenden Flächennutzungsplan noch als „Waldfläche“ dargestellt. Der in Aufstellung befindliche neue Flächennutzungsplan, für den bis Ende dieses Jahres der Feststellungsbeschluss angestrebt wird, stellt die betreffende Teilfläche nördlich des Kiebitzwegs als „Wohnbaufläche“ dar; am westlichen Rand des Plangebiets befindet sich ein Fußweg, der einschließlich des begleitenden Gehölzsaums erhalten und nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Im Ergebnis ist also gewährleistet, dass der Bebauungsplan den Darstellungen des neuen Flächennutzungsplans entspricht und aus diesem entwickelt sein wird (sogenanntes „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs.3 BauGB).
Bauverbotszone / Baubeschränkungszone der BAB A3
Das Plangebiet tangiert im westlichen Teilbereich des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 9154 die Bauverbotszone von 40m entlang der Autobahn gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG); die Flächen, die innerhalb der Bauverbotszone liegen, sollen jedoch keinesfalls als Baugebiet ausgewiesen werden.
Weiterhin reicht der westliche und nördliche Rand des Plangebiets in die Baubeschränkungszone von 100m gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) hinein, was die Zustimmung der Obersten Landesstraßenbaubehörde erfordert. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan wird die entsprechende Behörde (Autobahndirektion Nordbayern) beteiligt.
Schallimmissionen
Das Plangebiet liegt relativ nahe an der Autobahn A 3. Die vom Verkehr auf der Autobahn im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden auf Basis der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer zweigeschossigen Bebauung durch die Fa. Wölfel am 26.06.2018 gutachterlich untersucht. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass näherungsweise Lärmwerte von ca. 50-64 dB(A) tags und ca. 46-60 dB(A) nachts erreicht werden. Demnach sind die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärmimmissionen in WA-Gebieten (tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A)) tagsüber mit Ausnahme des nordöstlichen Bereichs eingehalten, während der Nachtzeit werden die Orientierungswerte im gesamten Plangebiet überschritten. Aufgrund der bereits ausgeführten umfangreichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (lärmschutzmindernder Belag, Schallschutzwände, -wälle) lassen sich auch mit weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen am Plangebiet die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen der Autobahn nicht effektiv reduzieren.
Daher sollen die Schallimmissionen durch geeignete Maßnahmen wie die Gebäudeform und die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück abgeschirmt werden und zusätzlich bauliche Schallschutzmaßnahmen am Gebäude vorgesehen werden. Diese Maßnahmen sind im Bebauungsplanverfahren in geeigneter Weise festzulegen.
Erschließung / Entwässerung
Die Erschließung soll über den Kiebitzweg erfolgen. Zur Sicherung der Erschließung sowie zur Entwässerung sind im Bebauungsplanverfahren geeignete Festsetzungen zu treffen.
Zu 2.
Anlass der Anwendung des § 13b BauGB
Der mit Novellierung des Baugesetzbuches vom 20. Juli 2017 neu eingeführte § 13b BauGB zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ dient dazu, dem Wohnraummangel entgegenzutreten und ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB auf Außenbereichsflächen, die sich an den Ortsrand anschließen.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass befristet bis zum 31. Dezember 2019 ein Bebauungsplan förmlich eingeleitet werden kann, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen (also im bisherigen „Außenbereich“ liegen). Derartige Bebauungspläne können in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB
- Räumlicher Anwendungsbereich
- Nur für Bebauungspläne mit einer Grundfläche i. S. d. § 13a Abs.1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m² (zul. Grundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO ist der errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf).
- Es dürfen nur solche Flächen überplant werden, die sich an „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ anschließen, d.h. der Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss mindestens an einer Grenze an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzen.
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2019 vorliegen
- Der Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2021 gefasst werden
- Die Bekanntmachung des Bebauungsplans und damit seine Rechtswirksamkeit kann auch nach diesem Zeitpunkt erfolgen
- Die nach § 13b BauGB erlassenen Bebauungspläne gelten unbegrenzt, d.h. bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung.
-
Sachlicher Anwendungsbereich
- Zulässigkeit „nur“ für Wohnnutzung („Reine Wohngebiete“ WR und „Allgemeine Wohngebiete“ WA), darunter fallen auch wohnnutzungsähnliche Vorhaben und Einrichtungen gem. Nutzungskatalog der §§ 3 und 4 BauNVO.
Für Bebauungspläne nach § 13b BauGB gelten analog die Bestimmungen des § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“); demnach entfällt die sogenannte „Umweltprüfung“ und auf die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a Nr. 2 BauGB kann verzichtet werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich Kiebitzweg" (Nr. 16/19) erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB; im Übrigen sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im weiteren Planungsverfahren zu beachten.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird ein Bebauungsplanentwurf erstellt und dem Stadtrat zwecks Billigung und Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
.Beschluss:
I.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 9151/10, Gem. Damm wird beschlossen.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) ist nach § 13b BauGB als ein Bebauungsplan zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ nach § 13a BauGB zu behandeln.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. / pvs/7/14/18. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030;
- Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis
- Bericht über die erneute Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG
- Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken
- Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Vorberatend
|
14 | pvs/7/14/18 |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.09.2018
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/11/9/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Vorbemerkung
Nach dem Baugesetzbuch (§ 5 BauGB) ist im Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan zeigt damit auf, wie sich die Gemeinde in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickeln soll. Der rechtswirksame FNP 1987 wurde daher grundlegend neu aufgestellt. Der nun vorliegende Entwurf vom 02.07.2018 berücksichtigt besonders die Flächenvorsorge für den Wohnungsbau und schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngebiete. Es wird davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs, die am 30. September 2017 nach offiziellen Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik 69.757 betragen hat, bis zum Jahr 2030 kontinuierlich weiterwächst.
2. Verfahrensstand
Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte 2013 durch Aushang des Planentwurfes. Zugleich wurde die Planung in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in diesen Gesprächen war Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur Information war ein Faltblatt herausgegeben worden, in dem Inhalt, Bedeutung und Aufstellungsverfahren des FNP 2030 erläutert wurden.
Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 100 Bürger schriftlich geäußert oder mitunterschrieben. Die Anregungen und Bedenken betrafen vor allem gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen am Kühruhgraben. Über die Bürgergespräche und die schriftlichen Anregungen und Bedenken wurde der Bericht vom 17.05.2016 verfasst.
Gleichzeitig wurden insgesamt 101 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Die dabei vorgebrachten Anregungen und Bedenken hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.2016 gewürdigt.
Aufgrund der o. g. Berichte wurde der Vorentwurf des FNP 2030 von 2013 zum Entwurf des FNP 2030 vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf wies weitere Wohnbauflächen aus und ersetzte die an der Obernburger Straße mit den Zielen der Raumordnung unvereinbaren Gewerbeflächen durch Beibehaltung der im FNP 1987 enthaltenen Gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.
Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten beiden Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung hat Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog zugesagt, im Herbst 2016 drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP durchzuführen.
Am 26. September sowie am 06. und 18. Oktober 2016 wurden im Martinus-Haus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die drei zentralen Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Darüber wurde der Bericht vom 21.11.2016 verfasst. Zur Berücksichtigung der dabei und in der Folgezeit eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde der Entwurf vom 17.05.2016 wie folgt geändert:
- Im Strietwald wurde die Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
- In Damm wurden die Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
- In Obernau wurden die Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1.1 ha verkleinert.
- In Obernau wurde die im Entwurf vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha Gewerblicher Bauflächen im Mainbogen gestrichen.
In der Mehrzahl der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen oder Korrekturen angeregt. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes haben auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung verwiesen, denen ein besonderes Gewicht beizumessen ist:
Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 wichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Da die Abweichungen vom Regionalplan nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange eingegriffen haben, konnten sie weitgehend isoliert betrachtet werden. Da aber diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen hätten führen können, wurden Vorschläge erarbeitet, wie diese beiden Planwerke besser aneinander angepasst werden können:
Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 war es möglich, Lage und Zuschnitt der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte deutlich vermindert wurden. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung unvereinbaren Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - hat die Verwaltung vorgeschlagen, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.
Auf der Grundlage der erfolgten Verfahrensschritte und unter Berücksichtigung der stärkeren Bevölkerungsentwicklung und der höheren Wohnungs- und Baulandnachfrage hat die Verwaltung den Vorentwurf des FNP 2030 zum Entwurf vom 17.05.2016 entwickelt und mit diesem Entwurf im selben Jahr drei weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Veranlasst von diesen Veranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben wurde der o. g. Entwurf nochmals zum Entwurf vom 21.11.2016 geändert.
Am 16.01.2017 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf des FNP 2030 vom 16.11.2016 die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen, was in der Zeit vom 03.07.2017 bis 01.09.2017 geschah.
Aufgrund von Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbendes wurde der Entwurf des FNP 2030 vom 21.11.2016 nochmals auf 2,1 ha im Bereich Damm/Reischberg von Wohnbauflächen in Grünflächen und im Bereich zwischen Kinzigstraße, Lohrweg, Jossaweg und Aschaffstraße von Wohnbauflächen in Gemischte Bauflächen geändert. Zudem wurden die Nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise fortgeschrieben und die Begründung, der Umweltbericht und die Umweltprüfung aktualisiert, berichtigt und ergänzt.
Änderungen erforderten eine erneute öffentliche Auslegung. Damit hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt und zugleich gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahme nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können. Die Ergebnisse dieser Auslegung sind in den drei Berichten vom 02.07.2018 zusammengefasst, die Gegenstand der Beschlüsse 1 – 3 sind.
Nach Beschlussfassung über die zuletzt noch eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise können die nur noch redaktionell überarbeiteten Unterlagen des FNP 2030 mit integriertem Landschaftsplan zusammen mit seiner Begründung samt Umweltbericht und Umweltprüfung festgestellt und die Verwaltung beauftragt werden, die Unterlagen bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde, der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 02.07.2018 über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
2. Der Bericht der Verwaltung vom 02.07.2018 über die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bericht der Verwaltung vom 02.07.2016 über die erneute Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 45 BayNatSchG wird zur Kenntnis genommen.
4. Über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung, der erneuten Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, städtischen Ämter und Dienststellen sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken oder Hinweisen zur weiteren Planung werden auf der Grundlage der in den Berichten zu den Beschlüssen 1 bis 3 jeweils vom 02.07.2018 enthaltenen Beurteilungen folgende Beschlüsse gefasst:
4.1 Die mit E-Mail vom 25.05.2018, 15.51 Uhr, eingegangenen Hinweise und Anregungen eines Grundeigentümers aus dem Stadtteil Stadtmitte/Innenstadt werden nicht berücksichtigt.
4.2 Der mit Schreiben vom 05.05.2018 eines Grundeigentümers aus dem Stadtteil Damm eingegangene Antrag wird nicht berücksichtigt.
4.3 Die im Schreiben der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien Region Süd, Kompetenzteam Baurecht vom 25.05.2018 enthaltenen Hinweise werden in Form eines Hinweises in der Planzeichnung, der Legende und in der Begründung zum Teil berücksichtigt.
4.4 Die im Schreiben der Fa. Bayernhafen Aschaffenburg vom 22.05.2018 enthaltenen Hinweise werden in Form eines Hinweises in der Planzeichnung, der Legende und in der Begründung zum Teil berücksichtigt.
4.5 Die im Schreiben der Handwerkskammer für Unterfranken vom 18.05.2018 enthaltene Anregung wird nicht berücksichtigt.
4.6 Die mit Schreiben vom 23.05.2018 vorgebrachten Anregungen und Bedenken des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden e.V. werden berücksichtigt.
4.7 Die im Schreiben der Gemeinde Haibach vom 25.05.2018 enthaltene Forderung wird nicht berücksichtigt.
4.8 Der im Schreiben vom 15.05.2018 der Regierung von Mittelfranken Landeseisenbahnaufsicht enthaltene Hinweis wird berücksichtigt.
4.9 Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sachgebiet Immissionsschutz und Klimaanpassung vom 24.05.2018 vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt.
4.10 Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz – untere Naturschutzbehörde vom 03.05.2018 Anregungen und Bedenken werden zum Teil redaktionell berücksichtigt, zum Teil nicht berücksichtigt.
4.11 Die redaktionellen Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 17.05.2017 werden berücksichtigt.
5. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 mit i
ntegriertem Landschaftsplan wird in der Fassung 02.07.2018 und seiner Begründung gleichen Datums mit Umweltprüfung und Umweltbericht festgestellt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den festgestellten Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 02.07.2018 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltprüfung und Umweltbericht gem. § 6 Abs. 1 BauGB bei der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde, der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
15. / pvs/7/15/18. Entwurf der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1)
- Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
15 | pvs/7/15/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die 14. Änderung des Regionalplans ist im hohem Maß eine verbale und redaktionelle Überarbeitung des bestehenden Regionalplans. Lediglich das Kapitel 1: Leitlinien 2035 wird neu eingefügt. Die Kapitel Arbeitsmarkt und Fachkräfte, und das Kapitel zentrale Orte werden neu gefasst. Die Kapitel Arbeitsmarkt, Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten, Freizeit und Erholung, Sozial- und Gesundheitswesen sowie technischer Umweltschutz werden aufgehoben.
Die Aufhebungen ergeben sich durch das neue Landesentwicklungsprogramm 2018. Dadurch ist eine neue Gliederung des Regionalplans erforderlich, außerdem werden jetzt insgesamt Ziele und Grundsätze im gesamten Regionalplan entsprechend gekennzeichnet.
Die bisher im Rahmen der Landesplanung übliche Festlegung von „Entwicklungsachsen“ ist nicht mehr möglich. An einzelnen Stellen des Regionalplans wird jedoch zur räumlichen Verortung von Zielen und Grundsätzen auf die (älteren) Entwicklungsachsen verwiesen. Der Begriff Entwicklungsachse wird künftig als „Siedlungs- und Verkehrsachse“ bezeichnet. Dadurch soll deutlich gemacht werden, dass mit diesen Achsen kein expliziertes Entwicklungsziel mehr verbunden ist.
Der bedeutendste Teil der Neufassung ist das Kapitel „Leitlinien 2035“. Dieses Kapitel enthält teilweise relevante Belange aus den aufzuhebenden Kapiteln als Grundsätze. So wird sichergestellt, dass zentrale und regionsweit bedeutsame Belange der Themenfelder Daseinsvorsorge, Gesundheit, Bildung, Klimaschutz, technischer Umweltschutz und Kultur weiterhin gesichert sind. Wegen der hohen Bedeutung dieser Handlungsbereiche sind im neuen Regionalplan, die Unterkapitel Siedlung und Mobilität, sowie regionale Identität, Heimat und Kultur eingeführt. Damit sollen die bislang nebeneinanderstehenden Kapitel Siedlungsstruktur und Verkehr mit einem räumlichen Leitbild verknüpft werden.
Im Unterkapitel Wirtschaft wird das Themenfeld Arbeitsmarkt und Fachkräfte neu eingefügt, da das Themenfeld Fachkräftesicherung/- mangel in der Region Bayerischer Untermain eine zunehmende Bedeutung als entscheidender Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung hat. Es ersetzt das bisherige Fachkapitel Arbeitsmarkt und beinhaltet Aussagen zum Arbeitskräftepotential sowie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung. Ein wesentlicher Aspekt zur Zukunftsfähigkeit des Bayerischen Untermains.
Das neugestaltete Kapitel Arbeitsmarkt und Fachkräfte verlangt die Erhaltung eines umfangreichen und qualitativ hochwertigen Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebots, die Kooperation und den Wissenstransfer zwischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft, sowie auch hier wieder ein Bekenntnis zur Metropolregion, die Durchlässigkeit der Landesgrenzen für berufliche und schulische Aus- und Weiterbildung.
Das fortgeschriebene Unterkapitel „Zentrale Orte“ übernimmt die bisherigen Festsetzungen. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen. Dies gilt auch für die Ausweisung von Grundzentren. Auch eine Ausweisung von zentralen Orten, die „bevorzugt zu entwickeln sind“ ist nicht mehr enthalten. Die speziellen Untersuchungen zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs für die einzelnen Gemeinden der Region im Themenfeld Grundversorgung und Nahversorgung sind für die Stadt Aschaffenburg nicht relevant, da die Stadt als Einheitsgemeinde betrachtet wird.
Neues Kapitel „Leitlinien 2035“.
Dieses Kapitel enthält die Grundzüge der Raumentwicklung für den Bayerischen Untermain in vier zentralen Punkten.
Grundsatz 1: Der Bayerische Untermain soll als eigenständig erfolgreicher, nach innen und außen eng vernetzter Raum mit hoher Lebensqualität und starker Wirtschaftskraft gemeinschaftlich, nachhaltig und gleichwertig entwickelt werden.
Grundsatz 2: Die Raumstruktur des Bayerischen Untermain soll geprägt sein durch ein dichtbesiedeltes, durch Grünzüge strukturiertes Maintal und landschaftlich geprägte ländliche Teilräume des Spessarts und des bayerischen Odenwaldes.
Grundsatz 3: Die partnerschaftliche Kooperation und die Abstimmung innerhalt der Gesamtregion und ihrer Teilräume sollen erleichtert, gefördert und intensiviert werden. Der bayerische Untermain ist eine Region der Kooperation.
Grundsatz 4: Der bayerische Untermain ist Teil der Metropolregion Frankfurt/RheinMain. Die Abstimmung und Kooperation innerhalb der Metropolregion soll intensiviert werden und grundlegender Bestandteil aller raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sein.
Diese vier Grundsätze bilden das in den letzten Jahren entwickelte Selbstverständnis der Region in vollem Umfang ab. Herauszustellen ist das Bekenntnis zur Metropolregion Frankfurt/RheinMain und die intensive Kooperation und Abstimmung innerhalb der Region. Konkretisiert werden diese Grundsätze in den Unterkapiteln Siedlung und Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit, Krisenfestigkeit und Digitaler Wandel, Daseinsvorsorge und demographischer Wandel, Umwelt, Klimawandel und Klimaanpassung, sowie regionale Identität, Heimat und Kultur.
Das Unterkapitel Siedlung und Mobilität bekennt sich zu einer Region der kurzen Wege, einem starken ÖPNV, einem umweltverträglichen Verkehr mit starken ÖPNV, einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsplanung, einer Förderung der Elektromobilität und einer Einbindung des regionalen Verkehrsnetzes in das überregionale Verkehrsnetz und deren Verkehrsverbünde.
Im Unterkapitel Wettbewerbsfähigkeit und Digitaler Wandel wird die Bedeutung des digitalen Strukturwandels, die interne kommunale Kooperation bei der Flächenbereitstellung und beim Ausbau des Internetangebots besonders herausgestellt.
Im Unterkapitel Daseinsvorsorge und demographischer Wandel bekennt sich die Region zur Beibehaltung einer bedarfsgerechten Grundversorgung auch im ländlichen Raum durch eine abgestimmte Planung, sowie einer aktiven Gestaltung des demographischen Wandels.
Das Unterkapitel Umwelt, Klimawandel und Klimaanpassung verlangt die Erhaltung eines leistungsfähigen und funktionsfähigen Naturhaushaltes auch unter Berücksichtigung des Klimawandels, die Entwicklung von Anpassungsstrategien für den Klimawandel in allen relevanten Bereichen, sowie die umfassende Berücksichtigung von Hochwasserfragen, Luftqualität und Geräuschentwicklung.
Das Unterkapitel regionale Identität, Heimat und Kultur stellt noch einmal die tragende Verbindung zur Metropolregion Frankfurt/RheinMain heraus. Diese soll durch geeignete interkommunale Kooperationen, insbesondere im Bereich Kultur-und Tourismus, gestärkt und intensiviert werden. Dies verlangt auch der Stabilisierung und Erhaltung der Kulturlandschaft, insbesondere an den Siedlungsrändern, sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit zu Bildung und Kulturangeboten.
Alle diese formulierten Grundsätze entsprechen in vollem Umfang den Ansprüchen und dem Selbstverständnis der Stadt Aschaffenburg als Oberzentrum dieser Region. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Entwurf zur Änderung des Regionalplans zuzustimmen
.Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
- Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der geplanten Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zustimmung dem regionalen Planungsverband mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
16. / pvs/7/16/18. Planfeststellungsverfahren B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg – Planänderung vom 09.05.2018
- Beteiligung der Stadt Aschaffenburg als Trägerin öffentlicher Belange, als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung als Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Vorberatend
|
16 | pvs/7/16/18 |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
16 | pl/10/16/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken am 29.10.2012 ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet und im weiteren Verfahren die Stadt Aschaffenburg an der Planung beteiligt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens befürwortete der Stadtrat mit Beschluss vom 15.07.2013 mehrheitlich die Ausbauüberlegungen. In der Folgezeit gründete sich eine Bürgerinitiative, die die Planung des Staatlichen Bauamtes ablehnte. Insbesondere wurde die Ausbildung der Knoten-punkte, die Anzahl der Fahrspuren, die Verkehrsprognose und die geplante Schutzwand entlang dem Schönbusch kritisiert. Am 02.02.2014 wurde von der Stadt Aschaffenburg auf Antrag der Bürgerinitiative ein Bürgerentscheid „Keine Stadtautobahn“ zu diesem Ausbauvorhaben durch-geführt, der im Ergebnis die damals vorgesehene Ausbauvariante ablehnte.
Das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme, für das es bereits am 21.10.2013 einen Erörterungstermin gegeben hatte, ruhte seit diesem Bürgerentscheid.
Die Forderungen aus dem Bürgerentscheid vom 02.02.2014 wurden an sieben Terminen erörtert. Ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Stadt, des Staatlichen Bauamtes, des Bayernhafens und der Projektgegner diskutierte intensiv Ausbauvarianten der B 26: Auch von der Projektgegnerschaft wurde erkannt und zugestanden, dass an den o. g. Knoten Handlungsbedarf besteht.
Da die Gegner insbesondere die Verkehrsprognose kritisierten und einen Umbau der Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen als hinreichend ansahen, beauftragte das Staatliche Bauamt die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen Brilon, Bondzio und Weiser, eine neue verkehrstechnische Untersuchung zu erstellen. Der Schlussbericht des Gutachtens vom Februar 2016 (siehe Planfeststellungsunterlage 15.1 T) empfiehlt, die vom Staatlichen Bauamt in die Planfeststellung eingebrachte Lösung umzusetzen. Im Gutachten wird festgestellt, dass allein die Variante des Staatlichen Bauamts eine hinreichende Reserve vorhält, um auch den verkehrs-politischen Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für eine spürbare Entlastung der Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße) und der Staatsstraße 2309 (Obernauer Straße) gerecht zu werden.
Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen oder in den Gesprächsrunden gemeinsam entwickelten Varianten (Kreisverkehr, zusätzliche Zufahrt Hafen-West in Kombination mit einem Kreisverkehr, moderater Umbau des Knotens Hafen-West oder ein lediglich drei streifiger Ausbau der B 26) erwiesen sich unter diesen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen allesamt als nicht hinreichend leistungsfähig.
Am 24. Oktober 2016 hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mehrheitlich der Bauamtslösung zugestimmt und darüber hinaus für das weitere Planungsverfahren folgende kommunale Ziele festgelegt:
- Säulenpappeln statt Pyramideneichen
- Stützwand zum Hafengelände
- Umfassende Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „Grünes Eingangstor“ der Stadt
- Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Alleewirkung als Pappelallee von der innerstädtischen Ringstraße bis zur Schönbuschzufahrt
- Pappelreihe auf dem Mittelstreifen von der Schönbuschzufahrt bis zum Waldfriedhof
- Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet durch verbesserte Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer
- Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans
- Verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Aschaffenburg von Westen
- Stärkung und dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B469/ BAB
- Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten Hafen-West/Waldfriedhof, Hafen-Mitte/Schönbusch und Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen-Ost/ Auweg
- Bedarfsgerechter Ersatzbau für die 100 Jahre alte Hafenbahnbrücke zwischen den Knoten Hafen-Mitte und Hafen-Ost mit straßenbegleitenden Fuß- / Radwegen zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße bei Aufrechterhaltung aller Fahrbeziehungen während der Bauzeit
- Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof östlich des Stockstädter Wegs als gestalteter Grünraum
- Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss
- Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und der Hafenbahnbrücke durch geschwindigkeitsdämpfende Regelungen, die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen, barrierefreien Bushaltestellen und richtlinien-gerechten Radwegen
- Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen am Knoten Großostheimer Straße/ Obernburger Straße zur Führung des Verkehrs in Richtung Darmstädter Straße;
- Aufgeben der bis dahin vorgesehenen Schutzwand entlang des Schönbuschs als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wurde aufgefordert, das Planfeststellungsverfahren zügig fortzusetzen und bei der Tektur der Unterlagen die vorgebrachten Ziele des o. g. Stadtratsbeschlusses mit einzuarbeiten.
Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Darmstädter Straße sah im Stadtratsbeschluss vom 24.10.2016 eine Missachtung des Bürgerwillens, übermittelte am 30. Juni 2017 erneut 3920 Unterschriften gegen den Ausbau der B 26 und beantragte erneut einen Bürgerentscheid mit dem Ziel, den Stadtratsbeschluss vom 24. 10. 2016 aufzuheben und einen vierspurigen Ausbau zu verhindern. Am 7. Juli 2017 legte eine andere Initiative, die Initiative Pro Ausbau B 26 ebenfalls eine Unterschriftenliste vor und beantragte ein Stadtratsbegehren mit dem Ziel „Pro Ausbau B 26 – stoppt den Stau“.
Am 24. 09. 2017 wurde zusammen mit der Bundestagswahl über das o. g. Stadtratsbegehren (pro Ausbau) und das o. g. Bürgerbegehren (contra Ausbau) entschieden. Beide Bürgerentscheide hatten ein positives Ergebnis. Die Stichfrage wurde mit 53,6 % der abgegebenen Stimmen zugunsten des Ausbaus der B 26 beantwortet. Damit stimmt die Stadt Aschaffenburg den Planungen des Staatlichen Bauamtes für den Ausbau der B 26 zu.
Demzufolge änderte das Staatliche Bauamt ab Herbst 2017 auf der Grundlage des neuen Verkehrsgutachtens die Planfeststellungsunterlagen unter Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 21.10.2013 und unter Beachtung der am 24.10.2016 vom Stadtrat festgelegten kommunalen Ziele für das weitere Planungsverfahren.
Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeits-prüfung für das o. g. Bauvorhaben beantragt. Die Planfeststellung wird somit weitergeführt.
Daran wird die Stadt Aschaffenburg in dreifacher Hinsicht beteiligt:
1. Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat die Regierung der Stadt Aschaffenburg Gelegenheit gege-ben, bis zum 27.08.2018 eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Be-lange abzugeben.
2. Mit dem vorgenannten Schreiben weist die Regierung die Stadt Aschaffenburg darauf hin, dass sie innerhalb der Einwendungsfrist, d. h. bis zum 03.09.2018 auch als betroffene Grundstücks-eigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte Einwendungen im Planfeststellungsverfah-ren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg vorbringen kann.
3. In einem gesonderten Schreiben, ebenfalls mit Datum vom 25.06.2018 hat die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg im Rahmen der Amtshilfe gebeten, die Planfeststellungs-unterlagen vom 03.07.2018 bis einschließlich 02.08.2018 zur allgemeinen Einsicht auszulegen, die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und die Planfeststellungsunterlagen zusammen mit den bei ihr eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen i. S. d. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Einwendungsfrist zurückzugeben. Die Auslegungsfrist endet am 02.08.2018, die Einwendungsfrist endet am 03.09.2018.
zu Punkt 3:
Zur Erfüllung des Amtshilfeersuchens an die Stadt Aschaffenburg, die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen und im Hinblick auf die Behandlung der bei der Stadt abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen bedarf es keiner Kommentierungen oder Stellungnahmen seitens der Stadt. Etwa eingehende betreffende Schreiben sind lediglich mit Ein-gangsvermerk an die Regierung von Unterfranken weiterzuleiten.
zu den Punkten 1 und 2:
Die Unterlagen lagen bereits im Januar/Februar 2013 öffentlich aus. Am 21.10.2013 fand ein Erörterungstermin in Aschaffenburg-Nilkheim statt. Die Stadt Aschaffenburg hat damals sowohl in ihrer Eigenschaft als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte, als auch als Träger öffentlicher Belange mit zwei Schreiben jeweils vom 19.01.2013 Einwendungen vorgebracht. Auch zur Berücksichtigung dieser Einwendungen hat das Staatliche Bauamt die Planunterlagen geändert. Die nun vorliegenden Planfeststellungsunterlagen mit Datum vom 09.05.2018 enthalten im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Überarbeitung der dem Verfahren zugrundeliegenden Verkehrsprognose
- Überarbeitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen, insbesondere:
- Verzicht auf eine Schutzwand als Überflughilfe für Vögel und Fledermäuse auch weil die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergeben hat, dass sich das Kollisionsrisiko für Vögel und Fleder-mäuse durch den Ausbau der B26 nicht erhöht und sich die Wand daher als entbehrlich herausgestellt hat.
- Anlage einer zusätzlichen Pappelreihe nördlich entlang des Radweges
- Pflanzung von Säulenpappeln statt von Pyramideneichen
- Bau einer Stützwand zum tiefer liegenden Hafengelände
- Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen nach der Bay. Kompensationsverordnung
- Mittelstreifenbepflanzung mit Säulenpappeln statt mit Pyramideneichen
- Betonung des Alleencharakters zwischen km 0+300 und 0+500 durch eine weitere Pappelreihe
- Schutz bzw. Pflanzung von Bäumen II. Wuchsordnung
- Kartierung von drei Höhlenbäumen
- Anbringen von drei Staren- und sechs Fledermauskästen im Park Schönbusch
- Ergänzung von vorhandenen Höhlenbäumen in den Planunterlagen und deren Sicherung
- Erhaltung eines natürlichen Fledermausquartieres (Robinie mit Baumhöhlen)
- Entfallen einer Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Mauereidechsen und Heuschrecken. Da auf der betreffenden Fläche zwischenzeitlich eine Tankstelle errichtet wurde und diese Arten hier nicht mehr vorkommen.
- Umplanung E2-2: Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung. Eine Biotoptypen-kartierung im Bereich der Kompensationsmaßnahmen erfolgte gemäß Biotopwertliste. Auf Basis der aktuellen Bestandserfassung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der BIMA, Bundesforst-betrieb Schwarzenborn, wurde die bisherige Maßnahme umgeplant.
- Entfallen der Teilfläche E2 (alt) aufgrund nicht mehr bestehender Verfügbarkeit und Neuplanung der Teilfläche E2-3 in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der BIMA, Bundesforstbetrieb Schwarzenborn.
Die Einzelheiten zu den Planänderungen können den geänderten Unterlagen und Plänen entnommen werden, die im Internet einsehbar sind unter
Da diese Änderungen den Aufgabenbereich der Stadt Aschaffenburg berühren, hat ihr die Regierung von Unterfranken der Stadt Gelegenheit gegeben, zum Vorhaben in der Fassung der Planänderung vom 09.05.2018 bis zum 27.08.2018 schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügten beiden Entwürfe vom 02.07.2018 zu entsprechenden Stellungnahmen zur Kenntnisnahme und Billigung vor. Nach ggf. erforderlicher Ergänzung durch etwaige Stellungnahmen städtischer Ämter und Dienststellen können die ergänzten Stellungnahmen dem Stadtratsplenum (Hohe Wart Sitzung) zur Billigung vorgelegt und anschließend an die Regierung von Unterfranken gesendet werden.
.Beschluss:
1. Der Entwurf vom 02.07.2018 zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren für die Bundes-straße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg - Planänderung vom 09.05.2018 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 27.08.2018 bei der Regierung von Unterfranken abzugeben (Anlage 6).
2. Der Entwurf vom 02.07.2018 zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg als betroffene Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte im Planfeststellungsver-fahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg - Planänderung vom 09.05.2018 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 03.09.2018 bei der Regierung von Unterfranken vorzubringen (Anlage 7).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 5
zum Seitenanfang
17. / pvs/7/17/18. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 30.11.2017 wegen Ruhlandstraße 39 - ehemalige Gaststätte "Zum weißen Ross" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2018
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 30.11.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
17 | pvs/7/17/18 |
.Beschluss:
Der Antrag der FDP von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 30.11.2017 wegen „Anwesen Ruhlandstraße 39 – ehemalige Gaststätte „Zum weißen Ross““ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2018 (Anlage 8
) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
18. / pvs/7/18/18. PVS/7/18/18
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
18 | pvs/7/18/18 |
.Beschluss:
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Bütter (KI) vom 20.06.2018 wegen „Kreisförmige Kegelanlage Schönbusch abgebaut – Stadt soll Anlage übernehmen.“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.07.2018. (Anlage 9
)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2019 16:17 Uhr