Datum: 24.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1shs/2/1/18 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg - Bericht über die Abschlussprüfung der Firma Dornbach GmbH, Mainz
2shs/2/2/18 Bericht Touristik 2017
3 Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2018 - Halbjahresbericht
4shs/2/4/18 Anpassung der Gebühren für den Weihnachtsmarkt

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1. / shs/2/1/18. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2017 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg - Bericht über die Abschlussprüfung der Firma Dornbach GmbH, Mainz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 24.07.2018 ö Beschließend 1shs/2/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest. Dieser Feststellung gehen die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung voraus.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die xxx, Mainz, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Verlust von € 1.158.494,76 ab.

Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen im mündlichen Vortrag.

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Firma xxx, Mainz, ist vom 22.-25. Mai 2018 erfolgt. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2017 am 06. Juni 2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss 2017 dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt werden.



Anlage
17 Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz

.Beschluss:

I.
Der Stadthallensenat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zusammen mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung 2017 durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / shs/2/2/18. Bericht Touristik 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 24.07.2018 ö Beschließend 2shs/2/2/18

.Beschluss:

I.
Der Stadthallensenat nimmt den Jahresbericht 2017 des Bereichs Touristik zur Kenntnis (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2018 - Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 24.07.2018 ö Beschließend 3

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach §4 Abs. 5 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ hat die Werkleitung dem Oberbürgermeister und dem Stadthallensenat (Werkausschuss) halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.



Für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2018 folgendes Bild:


Die Umsätze des ersten Halbjahres 2018 haben den Wert aus 2016 leicht überschritten.
Die Buchungen für das 2. Halbjahr 2018 lassen auf ein Erreichen des Umsatzniveaus zum
Jahresende 2016 hoffen.
Die kritische Überprüfung aller Kosten trägt mittlerweile zu Einsparungen und damit zur Ergebnisverbesserung bei.




.Beschluss:

I.
Der mündliche Bericht der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zum laufenden Geschäftsjahr 2018 – Halbjahresbericht wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / shs/2/4/18. Anpassung der Gebühren für den Weihnachtsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 24.07.2018 ö Beschließend 4shs/2/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für den Weihnachtsmarkt wird eine Anpassung des Standgeldes in Höhe von 5 % (gerundet) für alle Betriebe, die Speisen und/oder Getränke bzw. Süßwaren verkaufen, erfolgen. Der Einnahmeeffekt hieraus würde sich auf rund 4,0 T€ belaufen. Die letzte Standgeldanpassung fand zum 01. Januar 2016 statt.

Die neue Standgeldordnung sähe wie folgt aus; Änderungen fett hervorgehoben:

Gattung
alt
neu
Allgemeiner Verkauf
148 €/ Frontmeter
148 €/Frontmeter
Süßwaren
181 €/ Frontmeter
190,00 €/ Frontmeter
Imbiss mit Kaltgetränkeverkauf
233,50 €/ Frontmeter
245,00 €/ Frontmeter
Imbiss mit Heißgetränkeverkauf
276 €/ Frontmeter
289,00 €/ Frontmeter
Heißgetränkeverkauf ohne Speisezubereitung
312,50 €/ Frontmeter
328,00 €/ Frontmeter
Großflächige Fahrgeschäfte
fallabhängig, z.B. Kindereisenbahn 1.100 € pauschal
fallabhängig, z.B. Kindereisenbahn 1.100 € pauschal
Kinderkarussell u.ä.
1.100 € pauschal
1.100 € pauschal
Christbaumverkauf
6 €/m²
6 €/m²
Lagerflächen außerhalb des Standplatzes
10,50 €/m²
10,50 €/m²

.Beschluss:

I.
Zur besseren Kostendeckung des Weihnachtsmarktes beschließt der Stadthallensenat die Platzgelder für Betriebe, die Speisen und/oder Getränken bzw. Süßwaren anbieten, zum 01. Januar 2019 um 5 % anzupassen. Die übrigen Verkaufskategorien bleiben von der Erhöhung ausgenommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.11.2018 15:32 Uhr