Datum: 27.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:10 Uhr bis 17:58 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/10/1/18. Bericht zum Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke, AVG, sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
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Beschließend
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1 | pl/10/1/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht der Geschäftsleitung.
.Beschluss:
I. Im Rahmen der Präsentation erfolgt ein Bericht zum Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/10/2/18. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2018 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG);
Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/10/2/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftsvertreter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) dem Wirtschaftsplan 2018 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat in seiner Sitzung vom 12.12.2017 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2018 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen.
Nach dem Erfolgsplan beträgt der an die Holding Stadtwerke Aschaffenburg abzuführende Gewinn 5.000.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 30.051.000,--
€.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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3. / pl/10/3/18. Wirtschaftsplan 2018 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE);
Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/10/3/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2018 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Wirtschaftsplan 2018 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.080.000,-- €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.741.000,--
€ (Anlage 2).
Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 12.12.2017 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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4. / pl/10/4/18. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG);
Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/10/4/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2018 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 12.12.2017 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 3).
Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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5. / pl/10/5/18. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
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Beschließend
|
5 | pl/10/5/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I.
In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2017 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 129.257.707,99 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 9.331.863,37 €.
b) Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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6. / pl/10/6/18. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
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Beschließend
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6 | pl/10/6/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2017 der SVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 609.585,65 € beträgt der im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.
500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2017 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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7. / pl/10/7/18. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/10/7/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2017 der ABE wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 11.169.590,39 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.882.819,42 €.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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8. / pl/10/8/18. Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/10/8/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2017 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2017 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
.Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 119.691.768,68 € beträgt der im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete Gewinn 5.603.331,27 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Einstellung in die „Allgemeine Rücklagen“ 3.828.210,33 €
Abführung an den Haushalt der Stadt 1.775.120,94 €
abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag
c) Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2017 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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9. / pl/10/9/18. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/10/9/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
-
Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2017 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Giegerich Wolfgang
|
10
|
Haas Erika
|
11
|
Hart Willi
|
12
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
13
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
14
|
Kapperer Leonie
|
15
|
Klein Karsten
|
16
|
Kunkel Rainer
|
17
|
Lenz-Böhlau Anne
|
18
|
Lüder Gerd
|
19
|
Otter Gerald
|
20
|
Stegmann Karl-Heinz
|
21
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pl/10/10/18. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/10/10/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2017 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Haas Erika
|
10
|
Hart Willi
|
11
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
12
|
Herzog Klaus
|
13
|
Kapperer Leonie
|
14
|
Klein Karsten
|
15
|
Kunkel Rainer
|
16
|
Lenz-Böhlau Anne
|
17
|
Lüder Gerd
|
18
|
Otter Gerald
|
19
|
Stegmann Karl-Heinz
|
20
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zu Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs
GmbH für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pl/10/11/18. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/10/11/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
-
Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2017 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Büttner Johannes
|
4
|
Elsässer Werner
|
5
|
Euler Jessica, Bürgermeisterin
|
6
|
Gans Brigitte
|
7
|
Gerlach Thomas
|
8
|
Giegerich Thomas
|
9
|
Haas Erika
|
10
|
Hart Willi
|
11
|
Herzing Jürgen, Bürgermeister
|
12
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
13
|
Kapperer Leonie
|
14
|
Klein Karsten
|
15
|
Kunkel Rainer
|
16
|
Lenz-Böhlau Anne
|
17
|
Lüder Gerd
|
18
|
Otter Gerald
|
19
|
Stegmann Karl-Heinz
|
20
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / pl/10/12/18. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
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ö
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Beschließend
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12 | pl/10/12/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der AVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die AVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx GmbH, Mainz, zum Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2018 zu bestellen.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2018 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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13. / pl/10/13/18. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) 2018
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
13 | pl/10/13/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 15 Abs 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx, xxx AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2018 zu bestellen. Die xxx, xxx soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2018 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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14. / pl/10/14/18. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
14 | pl/10/14/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx, xxx AG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer 2018 zu bestellen. Die xxx, xxx
AG soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx, xxx AG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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15. / pl/10/15/18. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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19.07.2018
|
ö
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Vorberatend
|
1 | ws/4/1/18 |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
15 | pl/10/15/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die xxx, Mainz, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vor.
Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Vergabe der Jahresabschlussprüfung des Jahres 2017. Für den Angebotsvergleich wurden acht überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im energiewirtschaftlichen sowie kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Sieben Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die xxx hatte unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Prüfungsauftrag erhalten.
Die Jahresabschlussprüfung 2017 ist außerordentlich effizient und mit hoher Kompetenz durchgeführt worden.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. mit Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Dornbach GmbH, Mainz, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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16. / pl/10/16/18. Planfeststellungsverfahren B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg – Planänderung vom 09.05.2018
- Beteiligung der Stadt Aschaffenburg als Trägerin öffentlicher Belange, als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung als Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.07.2018
|
ö
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Vorberatend
|
16 | pvs/7/16/18 |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
27.07.2018
|
ö
|
Beschließend
|
16 | pl/10/16/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken am 29.10.2012 ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet und im weiteren Verfahren die Stadt Aschaffenburg an der Planung beteiligt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens befürwortete der Stadtrat mit Beschluss vom 15.07.2013 mehrheitlich die Ausbauüberlegungen. In der Folgezeit gründete sich eine Bürgerinitiative, die die Planung des Staatlichen Bauamtes ablehnte. Insbesondere wurde die Ausbildung der Knoten-punkte, die Anzahl der Fahrspuren, die Verkehrsprognose und die geplante Schutzwand entlang dem Schönbusch kritisiert. Am 02.02.2014 wurde von der Stadt Aschaffenburg auf Antrag der Bürgerinitiative ein Bürgerentscheid „Keine Stadtautobahn“ zu diesem Ausbauvorhaben durch-geführt, der im Ergebnis die damals vorgesehene Ausbauvariante ablehnte.
Das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme, für das es bereits am 21.10.2013 einen Erörterungstermin gegeben hatte, ruhte seit diesem Bürgerentscheid.
Die Forderungen aus dem Bürgerentscheid vom 02.02.2014 wurden an sieben Terminen erörtert. Ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Stadt, des Staatlichen Bauamtes, des Bayernhafens und der Projektgegner diskutierte intensiv Ausbauvarianten der B 26: Auch von der Projektgegnerschaft wurde erkannt und zugestanden, dass an den o. g. Knoten Handlungsbedarf besteht.
Da die Gegner insbesondere die Verkehrsprognose kritisierten und einen Umbau der Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen als hinreichend ansahen, beauftragte das Staatliche Bauamt die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen Brilon, Bondzio und Weiser, eine neue verkehrstechnische Untersuchung zu erstellen. Der Schlussbericht des Gutachtens vom Februar 2016 (siehe Planfeststellungsunterlage 15.1 T) empfiehlt, die vom Staatlichen Bauamt in die Planfeststellung eingebrachte Lösung umzusetzen. Im Gutachten wird festgestellt, dass allein die Variante des Staatlichen Bauamts eine hinreichende Reserve vorhält, um auch den verkehrs-politischen Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für eine spürbare Entlastung der Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße) und der Staatsstraße 2309 (Obernauer Straße) gerecht zu werden.
Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen oder in den Gesprächsrunden gemeinsam entwickelten Varianten (Kreisverkehr, zusätzliche Zufahrt Hafen-West in Kombination mit einem Kreisverkehr, moderater Umbau des Knotens Hafen-West oder ein lediglich drei streifiger Ausbau der B 26) erwiesen sich unter diesen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen allesamt als nicht hinreichend leistungsfähig.
Am 24. Oktober 2016 hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mehrheitlich der Bauamtslösung zugestimmt und darüber hinaus für das weitere Planungsverfahren folgende kommunale Ziele festgelegt:
- Säulenpappeln statt Pyramideneichen
- Stützwand zum Hafengelände
- Umfassende Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „Grünes Eingangstor“ der Stadt
- Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Alleewirkung als Pappelallee von der innerstädtischen Ringstraße bis zur Schönbuschzufahrt
- Pappelreihe auf dem Mittelstreifen von der Schönbuschzufahrt bis zum Waldfriedhof
- Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet durch verbesserte Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer
- Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans
- Verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Aschaffenburg von Westen
- Stärkung und dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B469/ BAB
- Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten Hafen-West/Waldfriedhof, Hafen-Mitte/Schönbusch und Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen-Ost/ Auweg
- Bedarfsgerechter Ersatzbau für die 100 Jahre alte Hafenbahnbrücke zwischen den Knoten Hafen-Mitte und Hafen-Ost mit straßenbegleitenden Fuß- / Radwegen zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße bei Aufrechterhaltung aller Fahrbeziehungen während der Bauzeit
- Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof östlich des Stockstädter Wegs als gestalteter Grünraum
- Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss
- Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und der Hafenbahnbrücke durch geschwindigkeitsdämpfende Regelungen, die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen, barrierefreien Bushaltestellen und richtlinien-gerechten Radwegen
- Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen am Knoten Großostheimer Straße/ Obernburger Straße zur Führung des Verkehrs in Richtung Darmstädter Straße;
- Aufgeben der bis dahin vorgesehenen Schutzwand entlang des Schönbuschs als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wurde aufgefordert, das Planfeststellungsverfahren zügig fortzusetzen und bei der Tektur der Unterlagen die vorgebrachten Ziele des o. g. Stadtratsbeschlusses mit einzuarbeiten.
Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Darmstädter Straße sah im Stadtratsbeschluss vom 24.10.2016 eine Missachtung des Bürgerwillens, übermittelte am 30. Juni 2017 erneut 3920 Unterschriften gegen den Ausbau der B 26 und beantragte erneut einen Bürgerentscheid mit dem Ziel, den Stadtratsbeschluss vom 24. 10. 2016 aufzuheben und einen vierspurigen Ausbau zu verhindern. Am 7. Juli 2017 legte eine andere Initiative, die Initiative Pro Ausbau B 26 ebenfalls eine Unterschriftenliste vor und beantragte ein Stadtratsbegehren mit dem Ziel „Pro Ausbau B 26 – stoppt den Stau“.
Am 24. 09. 2017 wurde zusammen mit der Bundestagswahl über das o. g. Stadtratsbegehren (pro Ausbau) und das o. g. Bürgerbegehren (contra Ausbau) entschieden. Beide Bürgerentscheide hatten ein positives Ergebnis. Die Stichfrage wurde mit 53,6 % der abgegebenen Stimmen zugunsten des Ausbaus der B 26 beantwortet. Damit stimmt die Stadt Aschaffenburg den Planungen des Staatlichen Bauamtes für den Ausbau der B 26 zu.
Demzufolge änderte das Staatliche Bauamt ab Herbst 2017 auf der Grundlage des neuen Verkehrsgutachtens die Planfeststellungsunterlagen unter Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 21.10.2013 und unter Beachtung der am 24.10.2016 vom Stadtrat festgelegten kommunalen Ziele für das weitere Planungsverfahren.
Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeits-prüfung für das o. g. Bauvorhaben beantragt. Die Planfeststellung wird somit weitergeführt.
Daran wird die Stadt Aschaffenburg in dreifacher Hinsicht beteiligt:
1. Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat die Regierung der Stadt Aschaffenburg Gelegenheit gegeben, bis zum 27.08.2018 eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange abzugeben.
2. Mit dem vorgenannten Schreiben weist die Regierung die Stadt Aschaffenburg darauf hin, dass sie innerhalb der Einwendungsfrist, d. h. bis zum 03.09.2018 auch als betroffene Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg vorbringen kann.
3. In einem gesonderten Schreiben, ebenfalls mit Datum vom 25.06.2018 hat die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg im Rahmen der Amtshilfe gebeten, die Planfeststellungs-unterlagen vom 03.07.2018 bis einschließlich 02.08.2018 zur allgemeinen Einsicht auszulegen, die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und die Planfeststellungsunterlagen zusammen mit den bei ihr eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen i. S. d. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Einwendungsfrist zurückzugeben. Die Auslegungsfrist endet am 02.08.2018, die Einwendungsfrist endet am 03.09.2018.
zu Punkt 3:
Zur Erfüllung des Amtshilfeersuchens an die Stadt Aschaffenburg, die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen und im Hinblick auf die Behandlung der bei der Stadt abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen bedarf es keiner Kommentierungen oder Stellungnahmen seitens der Stadt. Etwa eingehende betreffende Schreiben sind lediglich mit Eingangsvermerk an die Regierung von Unterfranken weiterzuleiten.
zu den Punkten 1 und 2:
Die Unterlagen lagen bereits im Januar/Februar 2013 öffentlich aus. Am 21.10.2013 fand ein Erörterungstermin in Aschaffenburg-Nilkheim statt. Die Stadt Aschaffenburg hat damals sowohl in ihrer Eigenschaft als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte, als auch als Träger öffentlicher Belange mit zwei Schreiben jeweils vom 19.01.2013 Einwendungen vorgebracht. Auch zur Berücksichtigung dieser Einwendungen hat das Staatliche Bauamt die Planunterlagen geändert. Die nun vorliegenden Planfeststellungsunterlagen mit Datum vom 09.05.2018 enthalten im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Überarbeitung der dem Verfahren zugrundeliegenden Verkehrsprognose
- Überarbeitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen, insbesondere:
- Verzicht auf eine Schutzwand als Überflughilfe für Vögel und Fledermäuse auch weil die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergeben hat, dass sich das Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse durch den Ausbau der B26 nicht erhöht und sich die Wand daher als entbehrlich herausgestellt hat.
- Anlage einer zusätzlichen Pappelreihe nördlich entlang des Radweges
- Pflanzung von Säulenpappeln statt von Pyramideneichen
- Bau einer Stützwand zum tiefer liegenden Hafengelände
- Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen nach der Bay. Kompensationsverordnung
- Mittelstreifenbepflanzung mit Säulenpappeln statt mit Pyramideneichen
- Betonung des Alleencharakters zwischen km 0+300 und 0+500 durch eine weitere Pappelreihe
- Schutz bzw. Pflanzung von Bäumen II. Wuchsordnung
- Kartierung von drei Höhlenbäumen
- Anbringen von drei Staren- und sechs Fledermauskästen im Park Schönbusch
- Ergänzung von vorhandenen Höhlenbäumen in den Planunterlagen und deren Sicherung
- Erhaltung eines natürlichen Fledermausquartieres (Robinie mit Baumhöhlen)
- Entfallen einer Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Mauereidechsen und Heuschrecken. Da auf der betreffenden Fläche zwischenzeitlich eine Tankstelle errichtet wurde und diese Arten hier nicht mehr vorkommen.
- Umplanung E2-2: Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung. Eine Biotoptypen-kartierung im Bereich der Kompensationsmaßnahmen erfolgte gemäß Biotopwertliste. Auf Basis der aktuellen Bestandserfassung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der BIMA, Bundesforstbetrieb Schwarzenborn, wurde die bisherige Maßnahme umgeplant.
- Entfallen der Teilfläche E2 (alt) aufgrund nicht mehr bestehender Verfügbarkeit und Neuplanung der Teilfläche E2-3 in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der BIMA, Bundesforstbetrieb Schwarzenborn.
Die Einzelheiten zu den Planänderungen können den geänderten Unterlagen und Plänen entnommen werden, die im Internet einsehbar sind unter
Da diese Änderungen den Aufgabenbereich der Stadt Aschaffenburg berühren, hat ihr die Regierung von Unterfranken der Stadt Gelegenheit gegeben, zum Vorhaben in der Fassung der Planänderung vom 09.05.2018 bis zum 27.08.2018 schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügten beiden Entwürfe zu entsprechenden Stellungnahmen zur Kenntnisnahme und Billigung vor.
Wegen der am 27.08.2018 endenden Einwendungsfrist ist eine Beratung in der Sitzung am 27.07.2018 auf der „Hohen Warte“ erforderlich, um das Plenum entscheiden zu lassen. Sollte die Regierung von Unterfranken der von der Stadt bereits beantragten Fristverlängerung bis 19.09.2018 nicht zustimmen und in der Sitzung auf der Hohen Warte keine Entscheidung getroffen werden, würde für eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme nur die Möglichkeit verbleiben, über diese Angelegenheit in der Sitzung des Feriensenates am 20.08.2018 zu beschließen.
.Beschluss:
1. Der Entwurf vom 02.07.2018 zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg - Planänderung vom 09.05.2018 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 27.08.2018 bei der Regierung von Unterfranken abzugeben (Anlage 8).
2. Der Entwurf vom 02.07.2018 zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg als betroffene Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte im Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg - Planänderung vom 09.05.2018 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 03.09.2018 bei der Regierung von Unterfranken vorzubringen (Anlage 8).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 11
Datenstand vom 20.11.2018 14:36 Uhr