Datum: 08.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:16 Uhr bis 18:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/12/1/18 Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
2PL/12/2/18 Finanzierungsvereinbarung Sefra Beratungsstelle für Frauen
3PL/12/3/18 Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirats bis 2019
4PL/12/4/18 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/5) - Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/5) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
5PL/12/5/18 Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b) - Bericht über die erneute öffentliche Auslegung - Bericht über die erneute Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss
6PL/12/6/18 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022
7PL/12/7/18 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022
8PL/12/8/18 Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022
9PL/12/9/18 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 03.01.2018 wegen "Informationen über Aktivitäten als Reaktion auf die Unternehmensbefragung 2017" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.02.2018

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1. / PL/12/1/18. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 1PL/12/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit dem jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht informiert die Stadt Aschaffenburg über den aktuellen Bestand ihrer Unternehmensbeteiligungen. Der Bericht zeigt das Portfolio der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen auf und es werden alle Beteiligungsgesellschaften einzeln vorgestellt.
Zudem enthält der Beteiligungsbericht ausgewählte Kennzahlen über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der städtischen Unternehmen und Beteiligungen des Geschäftsjahres 2016. Ebenso sind Informationen zu den Gewinnausschüttungen, Zuschüssen, Mitarbeiterzahlen, zur Zusammensetzung der Geschäftsführungen und der Überwachungsgremien enthalten.
Die jährlichen Beteiligungsberichte der Stadt Aschaffenburg geben einen Einblick in ihre wirtschaftliche Betätigung. Mit der Berichtslegung erfüllt sie ihre Pflicht zur Transparenz und Offenlegung gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit.
Der Beteiligungsbericht ist ein Nachschlagewerk für die finanz- und leistungswirtschaftliche Entwicklung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Er veranschaulicht den umfangreichen Beitrag, den die kommunalen Beteiligungen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger und zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur leisten.
 
Der vorliegende Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet.

Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.

.Beschluss:

I. Der Beteiligungsbericht 2016 (Anlage 1) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/12/2/18. Finanzierungsvereinbarung Sefra Beratungsstelle für Frauen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 2PL/12/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit 1985 wird der Verein Sefra als Selbsthilfe- und Beratungszentrum für Frauen durch die Stadt Aschaffenburg gefördert. Seit 1997 regelt eine gemeinsame Vereinbarung der Gebietskörperschaften der Region I die Defizit-Finanzierung des Vereins Sefra. Eine Ergänzung der Vereinbarung erfolgte zum 1.1.2009. Darin wurde eine Finanzierung von max. 100.000 Euro sowie eine 10jährige Laufzeit festgeschrieben.
Sefra beantragte im Juni 2018 angesichts des Auslaufens der gültigen Vereinbarung die Fortschreibung der Vereinbarung und zugleich eine Anpassung der Finanzierung. Unter Federführung der Stadt Aschaffenburg fand eine Abstimmung mit allen drei Gebietskörperschaften statt. Dabei wurde umfangreiches Zahlenmaterial und Dokumentationen nachgefordert und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Das dabei erzielte Ergebnis wird den Gremien der drei Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Beschlussfassung vorgelegt:
  1. Der Zuschuss soll von 100.000 auf 128.000 € erhöht werden. Dabei wird der aktuelle Tarifabschluss für 2019 zu Grunde gelegt.
  2. An den bisherigen Regelungen bezüglich Laufzeit (10 Jahre), Deckelung und kommunaler Verteilungsschlüssel soll festgehalten werden.
Demnach ergibt sich für die folgende Bezuschussung ab 1.1.2019:
Stadt Aschaffenburg:        64.019,16 € (3 Teile)
Landkreis AB:                42.679,44 € (2 Teile)
Landkreis MIL:        21.339,72 € (1 Teil)

.Beschluss:

I. Die Mitglieder des Stadtrates stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Bezuschussung des Vereins Sefra e.V. zu und beauftragen die Verwaltung eine entsprechende Anschluss-Vereinbarung ab 01.0 1.2019 gemeinsam mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg abzuschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlüsse der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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3. / PL/12/3/18. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirats bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 3PL/12/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2019, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.
Die Vertretung der Altenheime hatte bislang der Leiter des Mathias Claudius Heimes, Herr xxx, wahrgenommen. Dieser verließ jedoch die Einrichtung überraschend zum 30.9.2018. Als Nachfolge wurde Frau xxx vorgeschlagen, Bereichsleitung Altenhilfe bei der Diakonie Untermain. Die Vertretung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung war bisher vakant und soll nun durch VHS und Martinusforum erfolgen.  

.Beschluss:

Ab 01.11.2018 wird Frau XXX als Vertretung der Altenheime in den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen. Der bisherige Vertreter XXX scheidet aus dem Gremium aus. Weiterhin wird Frau XXX, VHS Aschaffenburg, als Vertretung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung berufen. Als Stellvertreterin wird Frau XXX, Martinusforum, berufen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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4. / PL/12/4/18. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/5) - Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/5) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.09.2018 ö Vorberatend 8pvs/8/8/18
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 4PL/12/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1. + 2.:        Teilaufhebung des Bebauungsplans und Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs

Anlass und Zweck des Aufhebungsverfahrens:

  • In seiner gegenwärtigen Form bildet der Bebauungsplan mit seiner Festsetzung im südwestlichen Teil des Plangebiets entlang der Mühlstraße und der Strietwaldstraße von Gewerbegebieten (alle ausgewiesenen „Baugebiete“ sowie das „Bestandsgebiet“ des ehem. Ultra-Geländes) die aktuellen Entwicklungsziele für dieses Areal nicht mehr ab. Insbesondere wird das festgesetzte Regenrückhaltebecken nicht mehr benötigt. Dies wird auch vom Tiefbauamt und von der Unteren Wasserbehörde bestätigt, die im Zuge einer aktuellen Bauvoranfrage an diesem Standort (vgl. Abschnitt „Inhalte der Bauvoranfrage für den Neubau eines Lebensmittelmarktes und eines Mehrfamilienhauses mit Parkdeck“) beteiligt wurden und nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen zur Bauvoranfrage festgestellt haben, dass die Grundstücke außerhalb der Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets der Aschaff liegen.
Die nachrichtliche Übernahme der Überschwemmungsgebietsgrenze der Aschaff ist veraltet und weicht von den Ergebnissen der Neuüberrechnung ab. Sie trifft so nicht mehr zu und bedürfte zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten der Korrektur bzw. Aktualisierung im Bebauungsplan.
An Stelle der festgesetzten Gewerbegebiete ist auch eine wohnbauliche Entwicklung unter gleichzeitiger Zielsetzung des Erhalts der Lebensmittelnahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete in Damm und Strietwald gebietsverträglich, sinnvoll und gewünscht - letzteres lässt der geltende Bebauungsplan mit seiner Gewerbegebiets-festsetzung aber planungsrechtlich nicht zu!
Die Beibehaltung einer Gewerbegebietsfestsetzung ist planungsrechtlich verzichtbar: In den vorhandenen Gebäuden (z.B. des ehem. Ultra-Geländes) befinden sich heute keine Betriebe mehr, die nicht auch im Mischgebiet zulässig wären. So befinden sich in den Bestandsgebäuden aktuell Betriebsarten des Handwerks, gewerbliche Dienstleister, Dienstleister im Bildungswesen, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Handel, Lager, Wohnen und Einzelhandel bzw. folgende Betriebe:
Mühlstraße 94a + 96 (gewerbliche Dienstleister, Handwerker):
-        Fa. Crefo Factoring Südost GmbH & Co.KG = Finanzinstitut
  • Fa. „Therapie-Kreisel“ = Kompetenzzentrum für Physiotherapie GmbH
  • Fa. LGA = Bautechnische Prüfung
  • Fa. Öner Dienstleistungen = Personalservice, Dienstleistungen von A-Z, Maschinen-reinigung, Gebäudereinigung, Winterdienst
  • Fa. Eilbacher Hausverwaltung GmbH & Co.KG
  • Fa. Wegro Wärmedienst GmbH = Heizkosten- u. Betriebskostenabrechnung, Messgeräte, Energieberatung
Mühlstraße 98+98a (Dienstleister im Bildungswesen im ehem. Verwaltungsgebäude der Fa. Ultra-Präzisionswerk GmbH): 
- -        Bildungsträger USS GmbH (USS = Unterrichtsstudio Sinsheim) + IBB Institut für Berufliche Bildung AG
Mühlstraße 98-100 (nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Handwerker, gewerbliche Dienstleister, Handel, Lager, Wohnen):
Industriepark Mühlstraße 98-100
-        Fa. Heilos GmbH = Drucklufttechnik
-        Fa. LaserTechs = Lasermodule für industrielle Anwendungen (Punkt-, Linien-, Kreuzlaser)
-        Fa. AFS-Elektroservice Alexander Scheidter = Schaltanlagenbau
-        Fa. Raumdesign = individuelle Wandgestaltung
-        Fa. Hyd-tec = Hydraulikcenter
-        Fa. Fertiggrün = Fertig- und Rollrasen
-        Fa. Göbel = Fachbetrieb für Abdichtungen
-        Fa. Ruppelt = Malerbetrieb
-        Fa. ViSiune Ltd. = Immobilien- und Grundstücksverwaltung
-        Wohnhaus (Mühlstraße 100)
Mühlstraße 102 (Einzelhandel):
-        Penny-Supermarkt = Lebensmitteldiscounter

-        Der geltende Bebauungsplan hatte bereits aus Gründen des Immissionsschutzes eine Beschränkung der zulässigen Gewerbebetriebe auf mischgebietstypische Betriebsformen durch die Festlegung zulässiger Dauerschallpegel von tagsüber 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) vorgegeben. Diese Werte entsprechen den schalltechnischen Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - und den Orientierungswerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Mischgebiete.
Die im Bebauungsplan verankerte ausnahmsweise Zulässigkeit eines Lebensmittelfachgeschäfts mit Beschränkung der Verkaufsfläche auf max. 600m² VK entspricht nicht mehr den heute üblichen Größen von Einzelhandelsbetrieben der Lebensmittelnahversorgung und behindert damit die beabsichtigte Sicherung der Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete.
Damit ändern sich auch die Rahmenbedingungen für eine bauliche Nutzung des ehem. Ultra-Geländes (Messwerkzeugfabrik, gegründet 1888, seit gut 20 Jahren Firmensitz in Glattbach)
Der B-Plan setzt im nördlichen und nordöstlichen Bereich große öffentliche Grünflächen und Flächen für Hochwasserschutzanlagen und Regelung des Wasserabflusses durch Vorlandabtrag fest, die erhalten werden sollen. Hier ist keine Aufhebung des Bebauungsplans erforderlich.


Inhalte der Bauvoranfrage für den Neubau eines Lebensmittelmarktes und eines Mehrfamilienhauses mit Parkdeck / planungsrechtliche Zulässigkeit:

Am 20.06.2018 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Lebensmittelmarktes und eines Mehrfamilienhauses mit Parkdeck auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1262/1, 1270/6, 1270/5, 1270/4, 1270, Gem. Damm, in der Mühlstraße 102 von der Fa. May Bauträger GmbH gestellt, der folgendes beinhaltet:
  • Der Standort des neu geplanten Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 779m² befindet sich an der Mühlstraße/Ecke Strietwaldstraße außerhalb der überbaubaren Flächen und innerhalb der gem. B-Plan festgesetzten Fläche für ein Regenrückhaltebecken, dieses wird nicht mehr benötigt, da die Überschwemmungsgrenze einen neuen Verlauf hat und dieser Bereich außerhalb dieser Grenzen liegt (s. Plangebiet in der „Karte Überschwemmungsgebiet gem. IÜG“ des „Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ als Anlage).
Eine planungsrechtliche Zulässigkeit für einen Lebensmittelmarkt in der beantragten Größe unterhalb der Schwelle des „großflächigen Einzelhandels“ ist bei einer Aufhebung des Bebauungsplans und einer dadurch bedingten Beurteilung des Marktes nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot in die Eigenart der näheren Umgebung) gegeben, weil der Gebietscharakter nach § 34 BauGB einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO entspricht, in dem nach Abs. 2 Nr. 4 sonstige Gewerbebetriebe, unter die der Markt fällt, allgemein zulässig sind

  • Der Standort des geplanten Wohngebäudes mit EG/Parkdeck, 1.-3. OG und einem Staffelgeschoss befindet sich im festgesetzten Gewerbegebiet „GE“ und ist planungsrechtlich unzulässig. Eine Befreiung von der Nutzungsart ist nicht statthaft, weil dies die Grundzüge der Planung berührt.
Eine planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Wohnnutzung kann nur durch Aufhebung des Bebauungsplans und einer dadurch bedingten Beurteilung der Wohnbebauung nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot in die Eigenart der näheren Umgebung) erzielt werden, weil der Gebietscharakter nach § 34 BauGB einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO entspricht, in dem nach Abs. 2 Nr. 1 Wohngebäude allgemein zulässig sind.


Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise:

Am 19.09.2018 soll die Bauvoranfrage für den Neubau eines Lebensmittelmarktes und eines Mehrfamilienhauses mit Parkdeck (BV-Nr. 20180151) im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt werden.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise im Aufhebungsverfahren vor:
  • Die Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans wird beschlossen
  • Bei einem positiven Bescheid für den in der Bauvoranfrage beantragten Lebensmittelmarkt und In-Aussicht-Stellung einer Zulässigkeit der geplanten Wohnnutzung unter der Bedingung der Teilaufhebung des Bebauungsplans (Entfall GE-Festsetzungen) soll das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren fortgeführt werden
  • Die bisher im Plangebiet festgesetzten Baugebiete sowie das „Bestandsgebiet Ultra“ sollen in einen „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ nach § 34 BauGB überführt werden
  • Eine Genehmigungsfähigkeit von Wohnungsbau ist aufgrund des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Teilaufhebung des geltenden Bebauungsplans dann gegeben
  • Mit der geplanten Entwicklung erübrigt sich ein Aufrechterhalten der Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Gewerbegebiete, der privaten KFZ-Stellplatzflächen und des Regenrückhaltebeckens. Der Bebauungsplan kann in diesem Teilbereich aufgehoben werden.
  • Zur Sicherung der nördlich angrenzend verbliebenen Flächen, die als öffentliche Grünflächen und Flächen für Hochwasserschutzanlagen und Regelung des Wasserabflusses durch Vorlandabtrag festgesetzt sind, soll der Bebauungsplan in diesem Teilbereich weiterhin seine Rechtskraft behalten.


Zu 3. + 4.:         Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Vorentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans vom 03.09.2018 sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Bei Billigung des Vorentwurfs zur Teilaufhebung des Bebauungsplans vom 03.09.2018 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/5) teilweise im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche aufzuheben.

2. Der Vorentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche wird gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / PL/12/5/18. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b) - Bericht über die erneute öffentliche Auslegung - Bericht über die erneute Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.09.2018 ö Vorberatend 9pvs/8/9/18
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 5PL/12/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

Das Bebauungsplanverfahren „Spessart Manor“ (Nr. 4/3b) steht mit dem Satzungsbeschluss nun kurz vor dem Abschluss. Als bisher letzter Verfahrensschritt hat sich der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 15.01.2018 mit den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aus dem Jahr 2016 eingegangenen Stellungnahmen befasst, über die darin enthaltenen Anregungen und Bedenken entschieden und aufgrund der damals erforderlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 20.11.2017 erneut öffentlich auszulegen. Diese erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden war aufgrund der vorgenommenen Planänderungen aus formalen, verfahrensrechtlichen Gründen nach § 4a Abs.3 BauGB erforderlich und fand im Zeitraum vom 22.05.2018 bis 29.06.2018 statt; dabei wurde bestimmt, dass in dem erneuten Beteiligungsverfahren Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Behörden und Nachbargemeinden nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Die ergänzten oder geänderten Teile des Bebauungsplanentwurfs betrafen Veränderungen in Größe und Zuschnitt der privaten und öffentlichen Grünflächen und den Entfall von zwei Baumpflanzgeboten, eine räumliche Verschiebung und Neueinordnung einer Gehrechtsfläche (zur Benutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer), geringfügige Veränderungen von Baugrenzen, eine textliche Ergänzung der Festsetzung zum Schallschutz für das „Sondergebiet Versammlungen und Veranstaltungen“ und die Aufnahme eines Unterbaurechts der öffentlichen Grün- und Verkehrsfläche zwischen den Baugebieten MI 3 und MI 4.

Mitentscheidend für den Fortschritt und den nun möglichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Hauptgrundstückseigentümer im Plangebiet und der Stadt Aschaffenburg, dem der Stadtrat in seiner Plenumssitzung vom 16.04.2018 zugestimmt hat.
In diesem Vertrag werden in erster Linie die bis dahin stets strittigen Modalitäten für die Grundstücksneuordnung, den Grundstückserwerb und die Herstellung des Grünzugs durch die Stadt Aschaffenburg einschließlich Wegeverbindungen und Leitungsführungen einvernehmlich geregelt und mit entsprechenden Fristen zum Eigentumsübergang und zur Herstellung der betreffenden Anlagen versehen. Außerdem wird der Gesamtkaufpreis für die durch die Stadt zu erwerbenden Grundstücksflächen verbindlich vereinbart; diese Vereinbarung schafft die Grundlage für den zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Stadt Aschaffenburg und Investor/Privatinvestor abzuschließenden notariellen Kaufvertrag. Und resultierend aus den getroffenen Vereinbarungen erkennt der Investor/Privatinvestor (= Hauptgrundstückseigentümer) den Bebauungsplan „Spessart Manor“ an und sichert vertraglich den Verzicht auf eine eventuelle Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zu.

In die nun letztlich aktualisierte Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit neuestem Stand vom 03.09.2018 sind im Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden nur noch folgende, unwesentliche Änderungen eingeflossen, die aufgrund ihres redaktionellen Charakters kein Erfordernis für ein nochmaliges Offenlage- und Beteiligungsverfahren auslösen:

  • Der das Gebiet durchziehende öffentliche Fußweg (für Radfahrer frei) wurde innerhalb der öffentlichen Grünfläche auf Anregung des Gartenamtes an der Ecke des Mischgebiets MI 4 um 2m nach Osten hin verschoben, um eine Weiterführung des Grünstreifens auch auf der westlichen Seite des öffentlichen Fuß- und Radwegs möglich zu machen.
  • Die Höhenangaben in der Schnittzeichnung, die als erläuternder Hinweis (keine Festsetzung) auf der Planzeichnung des Bebauungsplans abgebildet ist, wurden korrigiert und an die NN-Höhen (Höhenangaben über Normal Null) angepasst.
  • In den textlichen Festsetzungen wurden zusätzlich unter III.6 und III.7 zwei Hinweise auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde (Hinweis zur Ersatzpflanzung bei Abgang festgesetzter Bäume) und der AVG (Unterbaurecht zwischen MI 3 und MI 4 erst ab einer Tiefe von 1,80 m) aufgenommen.


Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden

Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vom 20.11.2017 im Zeitraum vom 22.05.2018 bis 29.06.2018 und der erneuten Behördenbeteiligung wurden in insgesamt 23 schriftlichen Stellungnahmen Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen 23 Stellungnahmen stammt eine Stellungnahme vom einem Bürger (Grundstückseigentümer im Plangebiet) und eine Stellungnahme von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange. Weitere sieben schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (davon zwei ohne TöB-Funktion) abgegeben.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die erneute öffent­liche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.1, 2.1. bis 2.38 behandelt, erörtert und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Abschnitten im Bericht über die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden, in dem vorgebrachte Bedenken, Anregungen und Hinweise umfassend behandelt, erörtert und abgewogen werden:

1.1        (A)        Veränderung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse an der Würzburger Straße
       (H)        Abstandsflächen im Untergeschoss am Gebäude Würzburger Straße

2.1.        (H)        Anfahrbarkeit der Feuerwehraufstellfläche am Wohngebäude Flur Nr. 6228
       (H):        Anbindung der privaten Erschließungsstraße an bestehende Feuerwehrzufahrt

2.2.        (H)        Grundstückskataster
       (A):        Umringsvermessung
       (H):        Einmessung von Gebäudeveränderungen
       (H):        Flurstücksabgrenzung entsprechend der Nutzungen/Eigentumsverhältnisse
       (H):        Vergabe Straßen- und Hausnummernbezeichnung

2.3        (A)        Unterbaurecht unter Fuß- und Radweg

2.10        (A)        Ausweisung öffentlicher Spielplatz
       (A)        Grünstreifen entlang des öffentlichen Weges
       (A)        Änderung öffentliche in private Grünfläche bei Baumgruppe

2.27        (H)        Ein- und Ausfahrt für Müllsammelfahrzeuge in privaten Erschließungsweg

2.30        (A)        Dimensionierung Wendehammer
       (H)        LKW-Fahrverbot Rhönstraße
       (H)        Leitungsrechte

2.37        (A)        Änderung Baufeldgrößen
       (A)        Änderung öffentliche in private Grünfläche bei Baumgruppe
       (A)        Nachhaltiger Baumschutz
       (A)        Artenschutzrecht
2.38        (A)        Altlasten

Zu 2:        Satzungsbeschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen, den Bebauungsplanentwurf 04/3b „Spessart Manor“ mit Stand vom 03.09.2018 als Satzung zu beschließen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung vom 03.09.2018 über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans vom 20.11.2017 zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr. 4/3b) wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden zu behandeln und abzuwägen (siehe Anlage 2).
Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummern gemäß Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden):

1.1:         Den Bedenken und Anregungen von Einwender 1 wird nicht gefolgt.

2.1:         Den Anregungen des Amts 37, Sachgebiet 37.2 – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz/Brandschutzdienststelle - wird nicht gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2:         Den Anregungen des Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung Aschaffenburg wird nicht gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.3:         Den Anregungen der AVG wird gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.10:         Den Anregungen des Garten- und Friedhofsamtes wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.30:         Den Anregungen des Referats 6 - Tiefbauamt wird gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.37:         Den Anregungen der Stadt Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 04/03b für das Gebiet „Spessart-Manor“ vom 03.09.2018 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 03.05.2018.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / PL/12/6/18. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 6PL/12/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2019 ist geplant, für folgendes Projekt einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:        

- Neugestaltung der Pfaffengasse:
Diese Straße befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Nachdem der 1. Bauabschnitt des Museumsquartiers mit dem Christian-Schad-Museum seiner Vollendung entgegengeht, kann die Neugestaltung der Pfaffengasse realisiert und diese barrierefrei ausgebaut werden. Das Planungskonzept wurde dem Stadtrat bereits in der Sitzung des PVS am 17.07.2018 vorgestellt. Zu Gunsten der Pfaffengasse wird aktuell auf einen Ausbau der Dalbergstraße verzichtet, zumal dort während der Sanierung des Rathauses eine Straßenbaustelle nicht eingerichtet werden kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 500.000 € / 2019 - 2020

- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine zentrale, überachte Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 600.000 € / 2020 - 2021

- Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Feuergäßchen / Riesengasse:
Im nördlichen Abschnitt der Badergasse steht keine weitere bauliche Entwicklung an. Nach Fertigstellung des Roßmarktes kann nun dieser Abschnitt, der noch über (schlecht nutzbare) Gehwege verfügt, analog der Gestaltung des östlichen Roßmarktes saniert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 250.000 € / 2020

- Neugestaltung öffentlicher Raum auf der Ostseite der Luitpoldstraße zwischen Treibgasse und Steingasse:
Die hier befindliche Bushaltestelle muss auf Grund des defekten Unterbaus dringend saniert werden. In diesem Zusammenhang kann der Gehweg zwischen Treibgasse und Steingasse verbreitert werden. Die Kosten eines Buskaps können allerdings - da dieses unter die ÖPNV-Förderung fällt - nicht aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2019 - 2020


- Sanierungsberatung (Aktivierung von Wohnungsleerstand):
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden. Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Der Zeitumfang der Erstberatung beträgt pro Objekt ca. 5 Stunden. Dieses Programm wird bereits angeboten und soll über das Jahr 2019 hinaus verlängert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2020 - 2021

- Kooperationskonzept Handel / Gewerbe / Kunst / Medien:
Der Einzelhandel in der Innenstadt unterliegt einem zunehmenden Konkurrenzdruck nicht nur durch den Handel in anderen Städten und Gemeinden, sondern auch durch das Internet. Einkaufen wird heute vielfach als Erlebnis empfunden. Je vielfältiger die Angebote in einer Kommune sind, umso stärker kann sich der Einzelhandel in dieser Konkurrenzsituation positionieren. Dabei kommt dem Umfeld (z. B. gastronomischen Betrieben in der Innenstadt, Kunstaustellungen, musikalischen Angeboten) wesentliche Bedeutung zu. Die Verwaltung möchte untersuchen lassen, wie diese Wechselwirkungen optimal genutzt werden können und welche neuen Angebote evtl. erforderlich sind.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 60.000 € / 2020 - 2021

- Projektfonds 2020 - 2021:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2020 und 2021 ist im Jahr 2019 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2020 - 2021

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführt (Haushaltsjahr 2020), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2019). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2019 sowie für die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2019 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2020 - 2022 nach den Werten im Jahresantrag 2019 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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7. / PL/12/7/18. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 7PL/12/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Planungsbüro Neu, Darmstadt, mit der Erstellung Vorbereitender Untersuchungen und eines Integrierten Handlungskonzepts (IHK) beauftragt. Die vorbereitenden Untersuchungen werden im Herbst 2018 abgeschlossen. Die Sanierungssatzung kann voraussichtlich noch im Jahr 2018 beschlossen werden.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2019 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Neugestaltung Nördliche Hauptstraße:
Der Kanal in der Hauptstraße zwischen Mainfeldstraße und Maintalstraße muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang wird eine Sanierung der Oberfläche der Straße erforderlich. Dabei kann die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 300.000 € / 2020 - 2021

- Gestaltung Grünbereich Mainvorland:
Im Rahmen der Sanierung kann auch das Mainvorland aufgewertet werden. Allerdings muss in weiten Bereichen zunächst der Neubau der Schleuse mit späterer Verfüllung der bisherigen Schleusenkammer abgewartet werden. Die Verfüllung kann nur von der Obernauer Seite aus vorgenommen werden. Es ist aber bereits jetzt möglich, in dem von der Verfüllung nicht betroffenen Bereich nördlich der bestehenden Schleuse den Uferbereich aufzuwerten.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2019 -2020

- Sanierungsberatung:
Ein klassisches Quartiersmanagement wie in anderen Gebieten der „Sozialen Stadt“ ist in Obernau nicht erforderlich. Es soll aber regelmäßig ein Architekt als Ansprechpartner für die Grundstückseigentümer zur Verfügung stehen, der Beratungsleistungen übernimmt.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2019 -2020

- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2019 -2020

- Allgemeines

Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführt (Haushaltsjahr 2020), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2019). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2019 sowie für die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2019 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2020 - 2022 nach den Werten im Jahresantrag 2019 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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8. / PL/12/8/18. Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 8PL/12/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm / Stadterneuerung Damm-Mitte“ sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Für das Jahr 2019 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Bastion und öffentliche Toilettenanlage auf Regenüberlaufbecken:
Nördlich der Zufahrt zur Willigisbrücke entsteht ein Regenrückhaltebecken mit einem Hebewerk. Westlich des Betriebsgebäudes ist auf dem Becken eine Aussichtsterrasse mit Pergola geplant, zudem wird eine öffentliche Toilettenanlage errichtet. Die erforderliche Stützmauer soll eine Sandsteinverblendung erhalten. Direkt anschließend wird ein Spielplatz neu gestaltet. Die Errichtung der Bastion ist als 2. BA Mainufer förderfähig. Gleiches gilt für den Spielplatz. Auch die Toilette kann als Bestandteil dieser Gesamtmaßnahme bezuschusst werden.
Voraussichtliche (anteilige) Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2020 - 2021

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Sanierungsberatung:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden. Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Der Zeitumfang der Erstberatung beträgt pro Objekt ca. 5 Stunden. Dieses Programm wird bereits angeboten und soll über das Jahr 2019 hinaus verlängert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 15.000 € / 2020 - 2021

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2020 - 2021

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Straßenraumgestaltung Duccastraße:
Die Duccastraße grenzt direkt an die neu gestaltete Ludwigstraße an. Während in der Ludwigstraße verschiedene Hauseigentümer in die Sanierung des Bestandes investieren, ist hiervon in diesen beiden Straßen hiervon noch wenig zu bemerken. vielmehr finden sich in der Duccastraße diverse Leerstände. In letzter Zeit wurden verstärkt Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr. Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 260.000 € / 2020

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Neugestaltung Kolpingstraße im Bereich der Kolpingschule mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
An der Kolpingstraße liegt die Kolpingschule (Grundschule). Von Seiten der Eltern wie auch der Polizei wurden Bedenken gegen eine veränderte Verkehrsführung bei Umsetzung der Planung für die Duccastraße geltend gemacht, da mit einem Anstieg des Verkehrsaufkommens in der Kolpingstraße zu rechnen ist. Aus diesem Grund wurde der Plan entwickelt, direkt vor der Schule eine Hol- und Bringzone einzurichten, die den Eltern der Schulkinder zur Verfügung steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, die Kolpingstraße zu überqueren. Im Gegenzug entfallen 4 Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.00 € / 2020

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde) wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Nach einem Zeitablauf von ca. 15 Jahren seit Rechtskraft der ersten Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2020 - nach Abschluss der Bauarbeiten in der Duccastraße - zu rechnen. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2020 - 2021

- Ortskern Damm - Wettbewerb „Neue Mitte Damm“:
Mittelpunkt des Stadtteils Damm ist der Bereich um die Kirche St. Michael. Dieser umfasst einen Teilbereich der Schillerstraße, die Mittelstraße sowie die Burchardtstraße. Neben Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier Dienstleistungseinrichtungen, eine Schule, ein Kindergarten, soziale und gesundheitliche Anlagen sowie Gastronomiebetriebe. Durchschnitten ist die Platzsituation durch die heute noch 4-spurige Schillerstraße. Im Zuge deren Neugestaltung soll auch die 3-eckige Platzsituation wieder erlebbar und der Platz mit den angrenzenden Straßen zu einem attraktiven Ortsmittelpunkt weiterentwickelt werden. Es wird vorgeschlagen, hierzu einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuschreiben.
Voraussichtliche Kosten (incl. Preisgelder) und Ausführungszeitraum: 200.000 € / 2019

- Ortskern Damm - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen pro Jahr 10.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2019 - 2020

- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführt (Haushaltsjahr 2020), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2019). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 5 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2019 sowie für die Fortschreibungsjahre 2020 - 2022 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2019 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2020 - 2022 nach den Werten im Jahresantrag 2019 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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9. / PL/12/9/18. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 03.01.2018 wegen "Informationen über Aktivitäten als Reaktion auf die Unternehmensbefragung 2017" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.10.2018 ö Beschließend 9PL/12/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 03.01.2018 wegen „Antrag auf Information über Aktivitäten als Reaktion auf die Unternehmensbefragung 2017“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.02.2018 werden zur Kenntnis genommen.

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 03.01.2018 wegen „Antrag auf Information über Aktivitäten als Reaktion auf die Unternehmensbefragung 2017“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.02.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:56 Uhr