Datum: 09.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/9/1/18 Masterplan "Aschaffenburger Schlossufer"
2PVS/9/2/18 Sanierung Damm; - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) - Aufhebung von Untersuchungsgebieten - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“
3PVS/9/3/18 Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
4PVS/9/4/18 Neubaugebiet Rotäcker - Buslinienführung
5PVS/9/5/18 Fasanerie - Umgestaltung und Sanierung Großer Jagdstern
6PVS/9/6/18 Umbau von Bushaltestellen (BHS) 2018/2019 - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung
7PVS/9/7/18 Fußgängerüberwege (FGÜ) 2018/2019 - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung
8PVS/9/8/18 Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg; Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Architektenwettbewerb
9PVS/9/9/18 Anwandeweg Kita und Martin-Luther-Platz; - Antrag CSU vom 13.07.2018
10PVS/9/10/18 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth (SPD) vom 14.03.2018 wegen "Parksituation in der Bernhardstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.04.2018
11PVS/9/11/18 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.06.2018 und vom 11.07.2018 wegen "Hafenverwaltung plant - Stadtrat nicht eingebunden!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Hafenverwaltung und der Stadtverwaltung
12PVS/9/12/18 Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 03.08.2017 wegen "Ausbau Roßmarkt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018

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1. / PVS/9/1/18. Masterplan "Aschaffenburger Schlossufer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 1PVS/9/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.  Einführung und Chronologie der Mainuferplanung

Die Stadt Aschaffenburg verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, ihre Landschafts- und Grünräume als integralen Teil des Siedlungsraums zu entwickeln und sie für die Nutzung der Bürgerinnen und Bürger von Stadt und Region zu erschließen. Die dazu durchgeführten Projekte reichen von einer intensiven, Bestand erhaltenden und denkmalpflegerisch orientierten Parkpflege über die Neuanlage von neuen großflächigen Grünstrukturen, wie der im Rahmen der Militärkonvention geschaffenen Brentanoachse bis zur neuen Grünverbindung über die Grünbrücke der Ringstraße zwischen Großmutterwiese und Fasanerie.
Zu den Schlüsselprojekten der Freiraumentwicklung gehört die systematische Aufwertung des Mainufers im gesamten Stadtgebiet. Bereits in den 1980er Jahren entstand der „Grünordnungsplan für die Mainufer“ von Professor Grzimek. 2007 wurde die Konzeptstudie für den so genannten „Mainuferpark“ erarbeitet. Aus dieser Konzeptstudie wurde 2008 eine Machbarkeitsstudie zur Bewerbung der Stadt Aschaffenburg für eine Landesgartenschau 2016 entwickelt. Auf eine Bewerbung wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit jedoch verzichtet. Das Mainufer selbst sollte aber unabhängig von einer publikumswirksamen Großveranstaltung in den Fokus der Freiraumentwicklung gestellt werden, um eine spürbare Aufwertung des Uferbereichs zwischen Pompejanum und Willigisbrücke zu erreichen.
Ein Beirat, der 2007 zur Entwicklung einer langfristig tragfähigen Konzeption für den Bereich der Grünstrukturen um das Schloss Johannisburg vom Oberbürgermeister eingerichtet wurde, hat nach acht Sitzungen die Empfehlung ausgesprochen, für den Bereich des Mainufers, der unteren Schlossterrasse, ein Plangutachterverfahren als Architektenkonkurrenz durchzuführen. Für die Aufgabenstellung des Plangutachtens wurde im Beirat eine Arbeitsgrundlage mit Präambel erstellt. Sie beschreibt die Ausgangslage, die zentralen Entwicklungsziele und die wichtigsten Fragestellungen, die im Rahmen der Plangutachten aufzugreifen sind. Es war ausdrücklicher Wunsch des Beirates, auf Detailaussagen und Detailvorgaben zur verzichten, um den einzelnen Plangutachtern einen breiten Spielraum für Ihre Entwurfsarbeit einzuräumen. Als Ergebnis der gutachterlichen Bearbeitung wurden konzeptionell durchdachte und in sich schlüssige Planungskonzepte erwartet, die präzise räumliche und sachliche Detailvorschläge zur Nutzung und funktionalen Ordnung sowie zur ästhetischen Umgestaltung und Aufwertung des rund 5,7 ha großen Planungsraums zwischen dem Pompejanum und der Willigisbrücke enthalten.
Die Empfehlung des Beirates wurde am 20.10.2009 vom Planungs- und Verkehrssenat gebilligt und die Verwaltung beauftragt, in der 1. Jahreshälfte 2010 das Gutachterverfahren durchzuführen. Im Mai 2010 wurden die Architekturbüros
-        Raimund Böhringer, Landschaftsarchitekt Bdla / Srl, Bad Alexanderbad
-        Stefan Fromm, Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Bdla, Dettenhausen
-        Planergruppe Hytrek, Thomas, Weyell und Weyell (HTWW), Partnerbüro Rainer Tropp, Aschaffenburg
mit der Erstellung einer grundsätzlichen Planerstudie für den Uferbereich unterhalb des Schlosses zwischen Pompejanumsfelsen und Willigisbrücke beauftragt.
Das Plangutachterverfahren mit seinen konkurrierenden 3 Fachbeiträgen wurde am 18.01.2011 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung haben alle Arbeiten hohe Qualität. Sie zeigen unterschiedliche Sichtweisen auf mit welchem Selbstverständnis die Weiterentwicklung des Mainufers verfolgt werden kann. Die Ansätze reichen von einem eher bestandsorientierten Ansatz bis hin zur Inszenierung des Mainufers für vielfältige Freizeitnutzungen. Mit den drei Gutachten verfügt die Stadt Aschaffenburg über einen großen Fundus an zum Teil sehr detaillierten Planungsvorschlägen. Die Plangutachten selbst sind allerdings als Rahmenkonzepte zu verstehen. Das bedeutet, dass die Realisierungen der Maßnahmenvorschläge noch eine Detaillierung und Bewertung der technischen, zeitlichen und finanziellen Umsetzung bedürfen.
Im Anschluss an die o. g. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats wurden die Plangutachten durch die Landschaftsarchitekten in einem sehr gut besuchten Bürgergespräch in der Stadthalle vorgestellt und erörtert.
Mit der Bewerbung der Stadt Aschaffenburg das „Mainuferprojekt“ als Pilotprojekt für eine innovative und experimentelle Bürgerbeteiligung im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik vorzuschlagen hat der Stadtrat im Dezember 2011 den Weg bereitet, die Entwürfe der Plangutachten und auch neu eingebrachte Ideen mit der Bürgerschaft zu kommunizieren, neue Formen der Bürgerbeteiligung einzusetzen und konkrete Projekte in Form von temporären Maßnahmen umzusetzen. Hierzu gehörten die Sommerbühne, eine provisorische Wegeverbreiterung und der Biergarten. Das Bürgerbeteiligungsprojekt erfolgte in der Laufzeit von März 2012 bis Herbst 2013.
2014 konnte dem Stadtrat das Abschlussergebnis des Beteiligungsprozesses präsentiert werden. Aus dem gesamten Diskussionsprozess zur Mainufergestaltung (Plangutachterverfahren und Bürgerbeteiligung) konnte ein Katalog von 19 Einzelmaßnahmen herausgearbeitet werden, die in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden sollen. Die Punkte Nr. 5 Mähkuh und Nr. 6 Parken wurden von der Zustimmung ausgenommen. Der Schlossterrassenbeirat hat sich bereits am 25.11.2013 in seiner abschließenden Sitzung mit dem Gesamtprozess befasst und mit großer Mehrheit (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung) die Empfehlung ausgesprochen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.
Zur Mähkuh traf der Planungs- und Verkehrssenat in späterer Sitzung die Entscheidung auf einen Landliegeplatz zu verzichten. Auch ein Gastronomiegebäude mit integrierten Museumsbereich wurde im Zusammenhang mit Überlegungen zum Neuaufbau des ehemaligen Kutscherhofes im Planungs- und Verkehrssenats diskutiert. Hierzu wurde der Beschluss gefasst, auf einen solchen Baukörper zu verzichten.
Im Jahre 2014 wurde durch den Stadtrat festgelegt, dass das Mainufer in das Sanierungsgebiet Innenstadt in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen wird. Damit wird gewährleistet, dass Maßnahmen in erheblichem Umfang durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können. Als erste vorgezogene Fördermaßnahme wurde die Mainuferpromenade durch die Regierung von Unterfranken bewilligt. Die Mainuferpromenade ist seit September 2018 in Bau.
Die Regierung von Unterfranken hatte aber auch zum Ausdruck gebracht, dass Sie eine Projektförderung nur auf der Grundlage eines abgestimmten und vom Stadtrat beschlossenen Masterplanes für das rechte Mainufer gewährt. Er vertieft und konkretisiert das Plangutachten von 2011. 
Dieser Masterplan wurde daraufhin an das Landschaftsplanungsbüro Stefan Fromm vergeben. Der Masterplan wird als Fördermaßnahme bezuschusst. Die Bearbeitung der Planung verzögerte sich, da die Priorität auf die Umsetzung der Mainuferpromenade gelegt wurde und darüber hinaus abgewartet werden musste wie und in welcher Größe das Regenüberlaufbecken Willigisbrücke in das Mainufer eingeordnet werden konnte.

 2. Aufgaben und Ziele des Masterplan

Der Masterplan Aschaffenburger Schlossufer schließt den sehr lebhaften Diskussionsprozess der vergangenen Jahre ab und berücksichtigt auch aktuelle Planungen wie das Regenüberlaubecken Willigisbrücke. Er vertieft und konkretisiert damit das Plangutachten von 2011. Er ist damit das beabsichtige landschafts- und städteplanerische Entwicklungskonzept. Die im Masterplan vorgeschlagenen Einzelprojekte stellen aber noch keine ausführungsreife Objektplanung dar. Diese sollen auf der Grundlage des Masterplanes entwickelt und ausgeführt werden. Der Masterplan selbst ist wiederum Voraussetzung für die Anmeldung von Einzelmaßnahmen bei der Städtebauförderung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert darüber hinaus Projekte des Städtebaus mit nationaler Bedeutung. Die Föderquote liegt bei 2/3 der förderfähigen Kosten. Die Stadt Aschaffenburg wird sich auf dieses Programm mit dem Projekt Aschaffenburger Schlossufer bewerben.

3 Maßnahmenvorschläge des Masterplans

Der Masterplan Mainufer schlägt im einzelnen folgende Einzelmaßnahmen vor:
3.1 Landschaftsgerechte Einbindung des geplanten Regenüberlaufbeckens (RÜB) an der        Willigsbrücke mit einer öffentlichen Toilettenanlage im Betriebsgebäude und beschatteten        Aufenthaltsflächen. Der Spielplatz wird im Zuge des RÜB angepasst (in                Ausführungsplanung in Vorbereitung). Der Bau- und Finanzierungsbeschluss ist gefasst.        Hierzu ist bereits ein konkreter Förderantrag in der Städtebauförderung mit der Regierung        von Unterfranken vorgesprochen und in Vorbereitung.

3.2        Neugestaltung der Mainuferpromenade mit zwei Sitzstufenanlagen und Baumbastionen        (Baubeginn September 2018)

3.3 Zusätzlicher Anleger für Fahrgastschiffe als Ergänzung zur Anlegestelle Floßhafen,

3.4 Funktionale und gestalterische Aufwertung der vorhandenen Slipanlage am Theoderichstor        mit einer Ein- und Ausstiegsstelle für Wasserwanderer, ggf. mit Bootsverleih, Neuordnung        der Abstellflächen für Bootstrailer

3.5        Aufwertung des Biergartens am Theoderichstor durch geringfügige Erweiterung

3.6 Freistellen der historischen Kranichmauer 

3.7 Anlage einer zentralen Platzfläche zwischen der Treppe zum Schloss und der        Kranichmauer mit gestalteten Blumenfelder und einer befestigten Fläche für temporäre        Nutzungen ggf. auch Gastronomie, Ergänzung der Platzfläche vor der Kranichmauer        wasserseitig durch eine zusätzliche Sitzstufenanlage
 
3.8 Um das Mainufer barrierefrei zu erschließen soll ein Aufzug am nördlichen Kopf des        Platzes errichtet werden. Der Zustieg erfolgt am Kastanienwäldchen

3.9 Anlage von zwei Bühnenstandorten zur temporären Bespielung des Mainufers durch        Veranstaltungen. Westlich der zentralen Platzfläche ist eine größer Bühne        („Stadtfestbühne“) mit einer vorgelagerten Veranstaltungswiese zur Bestuhlung        vorgesehen. Diese Anlage ist bemessen für ca. 840 Besucher. Auf der Ostseite der        zentralen Platzfläche ist künftig eine kleine „Sommerbühne“ als Speaker Corners        eingeordnet, die durch Sitzstufen gefasst werden soll.

3.10 Das zwischen Mainuferpromenade und Suicardusstraße bestehende Wegenetz wird an        die neuen Nutzungselemente angepasst und ertüchtigt. Besondere Bedeutung wird hierbei        die parallel verlaufende Wegeachse haben, die von der Willigisbrücke über die        Toilettenanlage, Spielplatz, zentraler Platzfläche und Theoderichstor führt (Panoramaweg).        Von der Mainuferpromenade besteht mit einem Querweg ein barrierefreier Zugang. Weitere        Wege führen auch zur Verringerung der Nutzungsdichte auf der Mainuferpromenade

3.11 Die vorhandene Stellplatzanlage unterhalb des Schlosses soll aufgegeben und durch        geordnete Stellplätze entlang der Suicardusstraße ersetzt werden. Hierzu soll auf der        Westseite der Suicardusstraße eine Parkstandsreihe in Senkrechtaufstellung zur Straße mit        insgesamt 100 Parkplätzen entstehen. Diese Stellplätze sollen als sogenannte        Mischparkplätze  mit Bewohner frei (A1) Oberstadt und einer Höchstparkdauer von 2        Stunden für Nichtbewohner  ausgewiesen werden.  Für die Fahrzeuge der Marktbeschicker        sind davon 14 Parkplätze am nördlichen Ende der Suicardusstraße vorgesehen. Diese        Stellplätze sind für Lieferfahrzeuge bis 3,5 t. bemessen. Alle 24 Bewohner-Stellplätze an        der Ecke Suicardusstraße/Dalbergstraße, sollen als Anwohnerparkplätze (mit        Kurzzeitparken von 8-18 Uhr 1 Stunde mit Parkschein) erhalten werden, müssen aber        baulich und gestalterisch ertüchtigt werden. Der Masterplan sieht im Bereich der Einfahrt in        die Suicardiusstraße eine Fläche vor um eine Schrankenanlage zu installieren. Sie        ermöglicht eine Zufahrtsbeschränkung und Bewirtschaftung der Parkplätze, vergleichbar        einem Parkhaus. Dadurch kann störender Parksuchverkehr verhindert werden. Eine        weitere Fläche für das Parken könnte auf der erhöhten Fläche westlich des Roten Kopfes        /Schlossberg angelegt werden. Der Masterplan versteht diesen Standort jedoch nur als        eine Optionsfläche ggf. für Veranstaltungen am Mainufer die einen besonderen        Stellplatzbedarf auslösen.

3.12 Die Aufwertung des Mainufers kann die Suicardusstraße nicht ausklammern. Der        Gutachter schlägt vor die Suicardussstraße als Tempo 20 Straße mit einem Querschnitt        von rund 5,00 m in Asphaltbauweise mit Aufpflasterungen auszubauen. Ein        verkehrsberuhigter Bereich wird aufgrund der Länge der Straße nicht empfohlen, Entlang        der Flußseite soll ein durchlaufender Gehweg mit einer Breite von ca. 2,30 m entstehen.        Auf der Ostseite ist ein Schrammbord ausreichend. Der exakte Querschnitt und die        Materialwahl müssen im Rahmen einer detaillierten Objektplanung festgelegt werden.

3.13 Um die Nutzungszeiten für Besucher des Mainufers zu verlängern und ein hohes        Sicherheitsgefühl bei sozialer Kontrolle zu gewährleisten, wird vorgeschlagen eine        Beleuchtung nach DIN aufzubauen. Wesentlich ist hier die Mainuferpromenade, die        Suicardusstraße mit Wappenmauer und der Panoramaweg. Bei der Mainuferpromenade        wird bereits durch Leerrohre die Voraussetzung für eine spätere Beleuchtung gelegt.

3.14 Die im Masterplan dargestellten Grünflächen und Bäume entsprechen dem heutigen        Charakter des Mainufers. Dem Wunsch der Bürgerschaft die abwechslungsreiche        parkartige Struktur beizubehalten ist entsprochen. Bei der Umsetzung konkreter        Einzelprojekte ist eine Fällung von Einzelbäumen bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung nicht        immer ausgeschlossen. Näheres muss die Objektplanung zeigen.

4. Kosten- und Finanzierungsübersicht
Für die einzelnen Maßnahmenvorschläge hat das Büro Fromm eine grobe Kostenprognose ermittelt. Die Kalkulation bezieht sich dabei auf durchschnittliche Baupreise 2018 bei vergleichbaren Projekte nach Massen bzw. Flächen. Die Kostenprognose zeigt dem Stadtrat auf welche Beträge in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen sind um den Masterplan umzusetzen. Der Kostenrahmen dient auch als kalkulatorischer Ansatz für die Anmeldung von Fördermaßnahmen in der Städtebauförderung.
Für jedes einzelne Vorhaben aus dem Masterplan bedarf es zur Umsetzung eine Beschlussfassung durch den Stadtrat und eine konkrete Objektplanung.
Die Kosten- und Finanzierungprognose ist in 3 räumliche Teilbereiche (Parkanlage, Suicardusstraße, nördlich Theoderichstor) gegliedert die mit einem Betrag von 4,65 Mio. € abschließt. In diesem Betrag sind die Kosten für den Aufzug zum Schlossplatz/Kastanienwäldchen, den Schiffsanleger und eine temporäre Gastronomie noch nicht enthalten.
Die Kostenprognose liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

5. Weiteres Vorgehen
Die im Masterplan vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen bedürfen aus Sicht der Verwaltung einer Priorisierung. Die Verwaltung empfiehlt daher kurzfristig einen Vorschlag zu erarbeiten in dem die einzelnen Maßnahmen in eine Rangfolge ihrer zeitlichen Umsetzung gebracht werden sowie einen zugehörigen Kostenplan. Danach erfolgt, bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die entsprechende Objektplanung mit Vorstellung der einzelnen Verfahrensschritte in den zuständigen Stadtratsgremien.
Die Bürgerschaft war in den mehrjährigen und sehr aufwändigen Diskussionsprozess zur Neugestaltung des Mainufers sehr intensiv eingebunden. Der Masterplan berücksichtigt den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, den besondere Wert des Mainufers zu erhalten und zu verbessern. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit mehr den vorliegenden Masterplan in einem umfangreichen Dialogprozess zur Diskussion zu stellen. Stattdessen empfiehlt die Verwaltung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf die Objektplanung der Einzelprojekte des Masterplanes zu beziehen.  

.Beschluss:

I.

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung und des beauftragten Landschaftsarchitekten Stefan Fromm über den Masterplan Aschaffenburger Schlossufer für den Abschnitt zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zur Kenntnis. (Anlage 1)

2.        Dem Masterplan wird als funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Aschaffenburger Schlossufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zugestimmt. Über die jeweilige Umsetzung einzelner Maßnahmen und deren konkrete Ausführung hat der Stadtrat jeweils gesondert Beschlüsse zu fassen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, für die zeitliche Umsetzung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen aus dem Masterplan eine Prioritätenliste mit Kostenvorschau zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen. Auch die Einzelmaßnahmen sollen dem Stadtrat vorgestellt werden. Mit den Altstadtfreunden soll ein Gespräch wegen der Mäakuh stattfinden und es soll ein alternativer Liegeplatz unterhalb des Theoderrischtor gefunden werden. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung Förderanträge zu Einzelmaßnahmen stellen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. / PVS/9/2/18. Sanierung Damm; - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) - Aufhebung von Untersuchungsgebieten - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Vorberatend 2PVS/9/2/18
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 4pl/13/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen und der Auswertung vorliegender Untersuchungen wie z. B. der Vorbereitenden Untersuchungen und der Evaluation für das Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“ - auch schriftliche Befragungen der Grundstückseigentümer sowie der Gewerbetreibenden und Freiberufler im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.

Dem auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) hat der Stadtrat in der Sitzung des PVS am 20.03.2018 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.04.2018 am Verfahren beteiligt, sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 18.05.2018. Das Ergebnis ist in der beiliegenden „Abwägungstabelle“ dargestellt.

Bereits in der Sitzung am 06.12.2016 hatte der PVS den Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Umgestaltung der Schillerstraße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Schillerstraße den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und zu diskutieren. Nachdem beide Planungen den gleichen Bereich umfassen, wurde die Bürgerbeteiligung zu beiden Planungen (Sanierungsgebiet und Schillerstraße) in einem Verfahren zusammengefasst.

Folgende Beteiligungsschritte wurden durchgeführt:
-        Am 17.05.2018 fand am 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrgemeinde St. Michael, Schulstr. 42, ein Bürgergespräch statt. Es nahmen ca. 160 Personen an diesem Gespräch teil.
-        Am 18.05. 2018 wurde die Planung im Pfarrsaal in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgestellt. Mitarbeiter der Stadtverwaltung standen als Ansprechperson vor Ort zur Verfügung. Diese Möglichkeit wurde von ca. 35 Personen wahrgenommen.
-        Im online-Beteiligungsportal der Stadt (https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Buergerbeteiligung/Bauleitverfahren-und-staedtebauliche-Planungen/DE_index_4903.html) waren sowohl der Entwurf der VU mit IHK als auch die vom Stadtrat beschlossenen Planungsvarianten für die Schillerstraße eingestellt. Es bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 14.05.2018 bis 29.06.2018 über diese Seite Anregungen zur Planung zu geben. Zu VU / IHK gingen 10 Stellungnahme ein, zur Planung für die Schillerstraße 4 Stellungnahmen.
-        Neu und eigens hierfür eingerichtet wurde das interaktive Portal www.buergerbeteiligung.de. Hier war es möglich, in einer Karte die Planungen zu kommentieren und neue Ideen einzutragen. Diese wiederum konnten von anderen Personen kommentiert und mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ markiert werden. Diese Seite erfreute sich hohen Zuspruchs und brachte viele Rückmeldungen und Kommentare. Insgesamt 1.055 Nutzer besuchten die Seite 1.223 mal. Es wurden 33 Ideen eingetragen, die 281-mal mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ kurz bewertet wurden. Es wurden 32 Kommentare zu Ideen mit wiederum 173 Kurzbewertungen abgegeben.
Das Ergebnis ist im Bericht vom 06.09.2018 zusammengefasst.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den beiden Beteiligungsschritten weder von den Behörden noch von den Bürgern grundsätzlich Einwände gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes vorgebracht wurden. Im Wesentlichen wurden die Planungen zur Aufwertung des Ortskerns begrüßt. Die Hinweise beschränken sich meist auf Details der Planung, die erst in weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden können und in ihrem Detailgrad nicht Gegenstand des IHK sind oder aber auf Hinweise, die außerhalb des Sanierungsverfahrens behandelt werden können.
Auf folgende Anregungen ist besonders hinzuweisen:
-        Auf Anregung der Denkmalschutzbehörden wird ein Plan über die in die Denkmalliste aufgenommenen Denkmale in das IHK aufgenommen.
-        Dem Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, einen Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 BayDSchG in das IHK aufzunehmen, kann nicht gefolgt werden (s. Nr. 5 Punkt 2 der Abwägungstabelle).
-        Die Planungen für den Ortskern um den Michaelsplatz und die Aschaffbrücke im Verlauf der Mittelstraße werden weitgehend begrüßt. Insbesondere wird die Möglichkeit gesehen, durch Verlagerung von Stellplätzen auf dem Michaelsplatz eine neue Aufenthaltsqualität zu schaffen. Im Wesentlichen Zustimmung erfährt auch der Rückbau der Schillerstraße mit einer Reduzierung der Fahrbahnbreite mit Begrünungsmaßnahmen. Dabei wird aber mehrfach auf die Idee eingebracht, den Grünstreifen nicht mittig, sondern seitlich anzulegen, um die Gehwege zu beschatten und zwischen den Bäumen Stellplätze anlegen zu können. Kontrovers diskutiert wurde der Ausbau der Kreuzung Schillerstraße / Burchardtstraße dahingehend, ob ein Kreisverkehr oder eine ampelgeregelte Kreuzung sinnvoll ist.
-        Ein wesentlicher Punkt der Bürgerdiskussion war die Parkplatzproblematik. Aus diesem Grund wird im IHK die Notwendigkeit dargestellt, die Zahl der Stellplätze - unter Berücksichtigung des Bewohnerparkens - zu erhalten und hierfür ggf. neue Stellplatzanlagen (z. B. Bau einer Quartiersgarage) zu schaffen.
-        Der Vorschlag zur Bebauung des Quartiers nördlich der Seestraße wird teilweise kritisch bewertet. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass im Rahmen der Befragung der Grundstückseigentümer im geplanten Sanierungsgebiet ein eigener Fragebogen an die Eigentümer der Grundstücke in diesem Gebiet versandt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass hier durchaus eine Mehrheit einer baulichen Entwicklung nicht entgegensteht. Aus diesem Grund soll die Planung als Diskussionsgrundlage im IHK erhalten bleiben. Durch die Sanierungssatzung wird noch kein Baurecht geschaffen. Die Planung und das Ergebnis der Umfrage dienen als Grundlage für weitere Gespräche mit den Betroffenen über die weitere Entwicklung in diesem Bereich.
-        Aufgenommen werden Hinweise auf die Möglichkeit des Baus eines Fußweges südlich der Aschaff zwischen Strietwaldstraße und Kupfergasse und die verkehrliche Situation im Einfahrtsbereich des Schneidmühlweges von der Schillerstraße aus sowie in der Schulstraße. Nicht berücksichtigt werden kann dagegen der vielfach begrüßte Vorschlag aus der Bürgerschaft, am Aschaffufer zwischen Schulstraße und Turnhalle ein Gebäude (modernes Strandhaus mit großen Glasfronten) zu errichten, in welchem Räume für lokale Vereine, ein Café mit Nutzung der Uferpromenade und eine kleine Bühne für Konzerte entstehen könnten. Die vorgeschlagene Fläche liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet der Aschaff. Eine Bebauung scheidet daher aus.
-        In Teilbereichen wird der Umgriff der Sanierungssatzung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf an aktuellen Situationen angepasst (z. B. Wegfall des früheren Gärtnerei-Geländes, Kreuzungsbereich Wilhelmstraße / Haidstraße, Erweiterung östlich der Dorfstraßenbrücke und südlich der Bahnparallele).

Als wesentliche Maßnahmen für die nächsten Jahre sind zu benennen:
-        „Grünes Band“- Neugestaltung Schillerstraße- „Neue Mitte Damm“ -Neugestaltung St.-Michaels-Platz
-        „Vitale Burchardtstraße“ - Neugestaltung öffentlicher Raum
-        „Aschaff-Terrassen Dämmer Brücke“ - Neugestaltung und Belebung
-        „Verbindung Ortsmitte und Aschaff“ - Neugestaltung Mittelstraße
-        „Wohnen im Quartier“ - Innenentwicklung nördlich der Seestraße
-        Einrichtung von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. Beratung über die Sanierung von Bestandsimmobilien, Fassadensanierung, Verbesserung des Wohnumfeldes etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
-         Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des St.-Michaels-Platzes
-        „Grünes Band“ - Neugestaltung Schillerstraße
-        Platzgestaltung Mühlstraße / Ecke Woernerstraße
-        temporäre Begrünungsmaßnahmen in Form von „Pocket-Parks“

Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann die Sanierungssatzung in Kraft treten. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wird ein Faltblatt erstellt, in welchem die wesentlichen Elemente des IHK dargestellt werden.

Nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung kann kurzfristig das Quartiersmanagement (als Halbtagsstelle) eingerichtet werden. Der bisher im Bahnhofsquartier tätige Quartiersmanager wechselt dafür nach Damm. eine seiner ersten Aufgaben ist die Installation eines Quartiersbeirates mit Grundstückseigentümern, Gewerbetreibenden und Anwohnern aus dem Sanierungsgebiet. Der bislang in Damm bestehende und vom Vereinsring Damm organisierte „Stadtteilbeirat“, der die Interessen des gesamten Stadtteils vertritt, bleibt bestehen. Es ist geplant, dass der Quartiersbeirat 4-mal jährlich tagt, wobei 2 Sitzungen jährlich gemeinsam mit dem Stadtteilbeirat stattfinden.

Als mögliche Kooperationspartner bieten sich die Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS), die sich bereits in die Vorbereitenden Untersuchungen eingebracht hat, sowie der Verein Gesta e. V. mit Sitz in der Haidstraße, der bislang bereits die Fahrradwerkstatt und andere Projekte betreibt, an.

Die Sanierung im bisher in Damm ausgewiesenen Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“, das überwiegend den östliche Teil des Stadtteils umfasste, ist abgeschlossen. Aus diesem Grund kann die Sanierungssatzung vom 05.11.2003 aufgehoben werden. Auch die mit Beschluss vom 01.10.2001 festgestellten Untersuchungsgebiete sind nicht mehr relevant und können aufgehoben werden.

.Beschluss:

I.

1.        Der Stadtrat erlässt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt). (Anlage 2)
2.        Die Untersuchungsgebiete, für die der Stadtrat mit Beschluss vom 01.10.2001 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme Stadterneuerung Damm - Mitte beschlossen hatte, werden aufgehoben.
3.        Der Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ vom 12.09.2018 wird zur Kenntnis genommen.
4.        Der Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ („Abwägungstabelle“ Stand: 06.09.2018) wird zur Kenntnis genommen.
5.        Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 19.02.2018, aktualisiert am 06.04.2018 und 13.09.2018 wird zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen und Zielsetzungen dieses Integrierten Handlungskonzepts wird zugestimmt. Der Stadtrat beschließt dieses Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung im Sanierungsgebiet „Ortskern Damm“. Auf Grund der Ergebnisse dieser Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) sieht die Stadt Aschaffenburg die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ als erfüllt an.
6.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634) die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 12.09.2018.
7.        Die Sanierung soll innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Rechtskraft der Satzung abgeschlossen werden.
8.        Der Bereich wird als Programmgebiet „Soziale Stadt“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zu beantragen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/9/3/18. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 3PVS/9/3/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 8PL/14/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Billigung des Bebauungsplanänderungs-Vorentwurfs

Mit Beschluss des Stadtrats (Plenum am 14.05.2018) wurde das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg und westlicher Begrenzung eingeleitet.

Übergeordnetes stadtplanerisches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung bzw. Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen unter Beachtung der im Gebiet vorhandenen und an das Gebiet angrenzenden bahnbetrieblichen Nutzungen und unter besonderer Berücksichtigung der Nahversorgungsfunktion des Standorts sowie der Verträglichkeit zwischen im Gebiet zulässigen Gewerbebetrieben und den nördlich angrenzenden Wohngebieten. Die Bebauungsplanänderung ist auch notwendig, weil der bisher geltende Bebauungsplan „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6), rechtskräftig seit dem 20.04.2007, in vielen Punkten nicht (mehr) mit den eingetretenen Entwicklungen und auch nicht mit einzelnen, veränderten städtebaulichen Zielsetzungen übereinstimmt und daher der Änderung und Anpassung bedarf.

Der nun vorliegende Bebauungsplanänderungs-Vorentwurf sieht im Vergleich zum bisher geltenden Bebauungsplan eine Reihe inhaltlicher Änderungen vor, die nachfolgend beschrieben werden:

Art der baulichen Nutzung:
Die bisher festgesetzten Nutzungsarten (Gewerbegebiete, Mischgebiet, Bahnanlagen, private Grünflächen, Verkehrsflächen) bleiben in ihren jeweiligen Baugebietstypen mit Ausnahme von vier Teilflächen weitgehend erhalten. Änderungen gibt es an folgenden Stellen:
- Der Geltungsbereich wird etwa mittig nach Süden um das Grundstück Fl.Nr. 6493/119 vergrößert; diese Fläche ist im Bestand bereits durch den hier errichteten Lebensmitteldiscounter überbaut bzw. genutzt und wird im Bebauungsplan dem Gewerbegebiet GEC angegliedert.
- Eine im bisher geltenden Bebauungsplan in Verlängerung der Bardroffstraße festgesetzte, das Plangebiet kreuzende Verkehrsfläche mit begleitendem Grün- und Gehölzsaum wurde nie verwirklicht, ist im Bestand überbaut und hat ihre Zweckbestimmung eingebüßt. Sie entfällt in der Bebauungsplanänderung zu Gunsten gewerblicher Baufläche.
- Die im westlichen Plangebietsteil in Nord-Südrichtung einst vorgesehene streifenförmige private Grünfläche ist mit Ansiedlung des Lebensmittel-Vollsortimenters überbaut worden und entfällt in der Bebauungsplanänderung zu Gunsten gewerblicher Baufläche (GEB).
- Schließlich wird die entlang der Verkehrsfläche am Westrand des Plangebiets geführte private Grünfläche um knapp 20m eingekürzt, weil diese Fläche für die Zufahrt zur Anlieferzone des Lebensmittelvollsortimenters benötigt wird. Sie wird in der Bebauungsplanänderung ebenfalls als „gewerbliche Baufläche“ (zugehörig zu GEA) festgesetzt.

Wesentliche Änderungen werden bei den einzelnen Gewerbegebieten GEA, GEB und GEC hinsichtlich einzelner Nutzungstypen vorgenommen:
- die bisherige Festsetzung zur Beschränkung von Einzelhandelsflächen auf max. 200qm Verkaufsfläche (grundstücksbezogen) entfällt, weil sich die städtebauliche Zielsetzung für eine Einzelhandelsnutzung an diesem Standort grundlegend geändert hat: Inzwischen genießt das Plangebiet mit Ansiedlung eines „Vollsortimenters“ und eines Discounters erhebliche Bedeutung für die Nahversorgung der nördlich angrenzenden und aktuell wachsenden Wohngebiete (z.B. Neubau von mehr als 100 Wohnungen direkt angrenzend an das Plangebiet auf dem aufgegebenen Standort eines Supermarktes). Diese Nahversorgungsfunktion soll erhalten und auch planungsrechtlich gestützt werden. Das Erfordernis des Wegfalls der Verkaufsflächenbeschränkung auf 200qm ist hierfür zwingend notwendig und ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die beiden angesiedelten Märkte jeweils ein Vielfaches der 200qm VK aufweisen (in der Summe mehr als 2000qm).
- neu eingeführt wird der Ausschluss von Vergnügungsstätten durch textliche Festsetzung. Aus stadtplanerischer Sicht sind Vergnügungsstätten (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros mit Verweilfunktion…) im Plangebiet nicht gewollt: Zum Einen sind sie aufgrund der üblichen Betriebszeiten bis tief in die Nacht nur bedingt verträglich mit den angrenzenden Wohngebieten, zum Anderen „verbrauchen“ sie anderweitig gewerblich nutzbare Grundstücke, die in Aschaffenburg ohnehin ein knappes Gut sind.

Ersatzlos entfallen zwei textliche Regelungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Mobilfunkstandorten (Festsetzung städtebaulich nicht begründbar und nicht statthaft) und zum Verbot des oberirdischen Verlaufs von Telekommunikationsleitungen (unnötige Überregulierung).

Nutzungsartenabgrenzung
Aufgrund des Wegfalls von privater Grünfläche und von Verkehrsfläche zwischen den bisherigen Teilbaugebieten GEA und GEB bzw. GEB und GEC wurden hier und ergänzend auch zwischen GEC bzw. MI und „Bahnanlage“ (Bahnhofsgebäude Südbahnhof) zwecks Abgrenzung der Teilbaugebiete untereinander „Grenzen unterschiedlicher Nutzung“ in die Planzeichnung aufgenommen.

Maß der baulichen Nutzung
Die bisher festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen (GRZ 0,6 / GFZ 1,2) und damit die bauliche Dichte bleiben in allen Baugebieten unverändert. Verändert wurde hingegen die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse im Mischgebiet (jetzt max. IV statt vorher max. III Vollgeschosse) und im jeweils hinteren, zur Bahnanlage orientierten Baufenster der Gewerbegebiete (jetzt max. II statt vorher max. I Vollgeschoss). Städtebaulich ist die Möglichkeit einer höheren Bebauung auf den betreffenden Flächen wünschenswert bzw. zumindest unproblematisch. Außerdem dürfen im Falle einer festgesetzten Mindestgeschosszahl (also mindestens zwei Vollgeschosse im Mischgebiet und im jeweils vorderen Baufenster der Gewerbegebiete) untergeordnete Bauteile und Anbauten ausnahmsweise niedriger ausgeführt werden.

Überbaubare Grundstücksflächen
Die im Bebauungsplan mit Baulinien und Baugrenzen bestimmten überbaubaren Grundstücksflächen sind in ihrem Grundmuster gleich geblieben. Allerdings werden die Gewerbegebiete GEA, GEB und GEC aufgrund des Wegfalls von privater Grünfläche und von Verkehrsfläche im Bebauungsplanänderungs-Entwurf nun von horizontal ununterbrochenen Baufenstern überspannt. Hier wurde zudem das vordere, parallel zur Südbahnhofstraße geführte Baufenster von bisher 12m Tiefe auf jetzt 15m Tiefe ausgeweitet – ein Spielraum von 15m erscheint für (zulässige) dreigeschossige gewerbliche Baukörper angemessener und realistischer.
Das Baufenster im Mischgebiet wurde um ca. 10m nach Westen ausgedehnt und außerdem an den Leitungskorridor („mit Leitungsrechten zu Gunsten der AVG und der Stadt Aschaffenburg belastete Flächen“) angepasst.
Schließlich wurden der Verlauf der Baugrenze an die veränderte südliche Geltungsbereichsgrenze angepasst, wodurch also das Grundstück Fl.Nr. 6493/119 in die planungsrechtlich überbaubare Fläche einbezogen wurde, und es wird eine textliche Regelung eingeführt, wonach Nebengebäude und oberirdisch sichtbare Garagen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig sind.

Bauweise
Im bisher geltenden Bebauungsplan ist „offene Bauweise“ festgesetzt. Das heißt, dass Gebäude von maximal 50m Länge unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstands errichtet werden dürfen. Diese Vorgabe erfüllen bereits die beiden Einzelhandelsbetriebe nicht, da sie eine Baukörperlänge von mehr als 50m aufweisen. Auch ist es häufig der Fall, dass gewerblich genutzte Gebäude länger als 50m sind. Im Bebauungsplanänderungs-Entwurf wird daher für die Gewerbegebiete eine sogenannte „abweichende Bauweise“ vorgesehen, in der Einzelgebäude oder Hausgruppen unter Einhaltung seitlicher Abstandsflächen eine Länge von 50m überschreiten dürfen.


Grünflächen, Pflanzbindungen und Pflanzgebote
Wie bereits in den Abschnitten „Art der baulichen Nutzung“ und „Überbaubare Grundstücksflächen“ beschrieben entfallen an drei Stellen Festsetzungen über private Grünflächen. Damit werden auch die damit verbundenen Vorgaben zum Baumerhalt bzw. zur Pflanzung von Bäumen obsolet. Weiterhin müssen die beiden auf der „Bahnanlage“ des Südbahnhofs festgesetzten Baumerhaltungsgebote entfallen – auf planfestgestellten, „dem Bahnbetrieb gewidmeten Flächen“ sind derartige Festsetzungen nicht statthaft, da sie sich dem Zugriffsrecht der verbindlichen Bauleitplanung entziehen.
Die straßenbegleitend zur Südbahnhofstraße festgesetzte private Grünfläche bleibt unverändert; die Standorte der Baumpflanzgebote werden an die in der Zwischenzeit tatsächlich vorgenommenen Baumpflanzungen angeglichen.
Als neue grünordnerische Regelung wird in den Bebauungsplanänderungs-Entwurf die Festsetzung aufgenommen, dass auf den Baugrundstücken je 200qm überbaubarer Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 12-14cm, Pflanzbeet mind. 6qm) zu pflanzen ist. Die Pflanzgebote auf privaten Grünflächen, die Erhaltung von adäquatem Baumbestand auf dem Grundstück sowie eventuelle Pflanzgebote nach Maßgabe der kommunalen Stellplatzsatzung (GaStAbS) können auf diese Bestimmung angerechnet werden. Baumpflanzungen müssen zu Straßenbegrenzungslinien und Gleisen einen Mindestabstand von 2,50m einhalten.

Immissionsschutz und Altlasten
Die bisherigen Festsetzungen zum Immissionsschutz sowie zur Kennzeichnung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind („Altlasten“) werden inhaltsgleich übernommen. Im Zuge des weiteren Bebauungsplanänderungsverfahrens ist zu prüfen, ob aufgrund der inzwischen im Plangebiet eingetretenen Veränderungen der Nutzung und der Bebauung auch eine Anpassung der betreffenden Festsetzungen angezeigt ist.

Dachformen
Auf die Festsetzung einer Dachform wird im Bebauungsplanänderungs-Entwurf verzichtet. Gewerbliche Baukörper weisen üblicherweise unterschiedliche Dachformen auf, was städtebaulich südlich der Südbahnhofstraße ohne Weiteres vertretbar ist: Beispielsweise ist es hier egal, ob ein Gebäude nun ein Sattel- oder ein Walmdach oder ein Flachdach hat, denn selbst auf der gegenüberliegenden Seite kommen diese Dachformen sämtlichst vor, ohne dass damit eine Störung des Ortsbildes einherginge.

Abstandsflächen
Im Bebauungsplanänderungs-Entwurf wird die textliche Festsetzung aufgenommen, dass die Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung Anwendung finden.

Redaktionelle Änderungen
Der Bebauungsplanänderungs-Entwurf enthält noch eine Reihe planungsrechtlich unbedeutender redaktioneller Ergänzungen und Anpassungen (z.B. Umformulierungen oder veränderte Positionierung von Planzeichen und Beschrieben in Planzeichnung, Legende und Text).


Zu 2:        Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Der als nächstes anstehende Verfahrensschritt ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Bei Billigung des Bebauungsplanänderungs-Vorentwurfs vom 24.09.2018 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieser Planentwürfe erfolgen. Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

1. Der Bebauungsplanänderungs-Vorentwurf für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg und westlicher Begrenzung (Nr. 6/6) vom 24.09.2018 wird gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfs die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/9/4/18. Neubaugebiet Rotäcker - Buslinienführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 4PVS/9/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für das Neubaugebiet Rotäcker in Schweinheim sind die Erschließungsarbeiten von Ende 2019 bis Ende 2021 vorgesehen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, ob die Straßen für einen Buslinienbetrieb dimensioniert und ob ggf. Flächen für Bushaltestellen vorgesehen werden müssen.
Aus Bild 1 ist die bestehende Buslinienführung in Schweinheim zu entnehmen.
 
Bild 1: Bestehende Buslinienführung in Schweinheim im Bereich Rotäcker
Die Linie 10 befährt die parallel zum Neubaugebiet verlaufende Rotäckerstraße und bedient dort auch eine Haltestelle im 30-Minuten-Takt.
In der Anlage 1 sind die 300-Meter-Haltestellenradien der bestehenden Haltestellen dargestellt. Es wird ersichtlich, dass die drei Haltestellen Gäßpfad, Rotäckerstraße und Hennteichstraße mit Ausnahme eines Grundstücks im südwestlichen Bereich vollständig erschließen. Eine Änderung der Linienführung, etwa durch das Neubaugebiet hindurch, ist daher nicht erforderlich. Dadurch kann auch die Straßendimensionierung wohngebietsadäquater ausfallen.
Für den Busbetrieb hat die bestehende Linienführung Vorteile gegenüber einer Führung durch den verkehrsberuhigten Bereich im Rotäcker: Durch die Fahrt in einem verkehrsberuhigten Bereich benötigt der Bus viel mehr Zeit, als in einer Tempo-30-Zone. Zudem gibt es in verkehrsberuhigten Bereichen immer wieder Behinderung durch den ruhenden Verkehr, der den Bus in den ohnehin engen Straßen insbesondere in Kurvenbereichen behindert. Außerdem ist – wie im Baugebiet Gäßpfad – mit Anliegerbeschwerden zu rechnen.

Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung des bestehenden Linienwegs für die Linie 10. Das Neubaugebiet Rotäcker wird dadurch zukünftig ausreichend durch den ÖPNV erschlossen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zur ÖPNV-Erschließung des Neubaugebiets Rotäcker wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der ÖPNV-Erschließung des Neubaugebiets Rotäcker über den bestehenden Linienweg wird zugestimmt. (Anlage 3)


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/9/5/18. Fasanerie - Umgestaltung und Sanierung Großer Jagdstern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 5PVS/9/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jagdstern ist ein häufig verwendetes Element der Landschaftsgestaltung in den zahlreichen Jagdwäldern des Barock. Er bildete den Mittelpunkt eines streng achsial und geometrisch angelegten Systems aus Sichtachsen und Schneisen, die der Gliederung und Erschließung des Jagdreviers dienten. Sie wurden vornehmlich von Alleen begrenzt, wie auch von großen, dicht gepflanzten Baumbeständen.
 Im Ursprungsplan des kurfürstlichen Baumeisters Emanuel Joseph von Herigoyen aus dem Jahr 1779 ist der achtstrahlige Große Jagdstern deutlich zu erkennen.
Die derzeit noch vorhandenen sieben Achsen des Jagdsterns weisen im Bestand ein sehr unterschiedliches Erscheinungsbild auf, wodurch das Erleben dieses historischen Elementes des ehemaligen Wildparks Fasanerie erheblich beeinträchtigt wird. Die Birkenallee ist derzeit die einzige Achse mit beidseitigen Baumreihen.
Die Wegeachsen münden an einer amorphen Asphaltfläche, deren Belag uneinheitlich und durch anstehende Wurzeln beschädigt ist. Der Eintrag von Laub und organischen Abschwemmungen im Jahresverlauf auf die geschotterten Wegeflächen ist beträchtlich und schließt den Ausbau der Wegeachsen mit einem wassergebundenen Belag aus, der auf Dauer nicht zu erhalten ist.
Ziel der Maßnahme soll sein, die Wegeachsen räumlich deutlicher herauszuarbeiten und dadurch den Jagdstern visuell stärker erlebbar zu machen. Dies geschieht durch:
  • Freistellen des wegbegleitenden Starkholzes durch Zurücknahme des Unterwuchses entlang der Achsen auf einer Tiefe von 5.00 m und einer Länge von max. 100 m.
  • Pflanzung einer angedeuteten Baumreihe entlang der Wegebegrenzung zur FFH-Fläche, (5 Linden)
  • Ausbau des Rondells im „gefühlten“ Schnittpunkt der Sichtachsen mit einem Einzeiler aus dunkelgrauem Natursteinpflaster und einem Belag aus Gussasphalt mit Splittabstreu, die Belagsoberfläche erhält durch den eingewalzten dunkelgrauen Basaltsplitt die Optik einer wassergebundenen Decke.  
  • Dauerhafte Pflegemaßnahmen der wegbegleitenden Vegetation, (2-malige Mahd der Bankette)
  • regelmäßige Reinigung der Wegeflächen und Randbereiche, (jährlich mind. zweimalige Laubaufnahme),
  • dauerhafter Erhalt des Lichtraumprofils entlang der Achsen

Eine vollständige Rekonstruktion der fehlenden 8. Achse ist durch den Schutzstatus der FFH-Fläche nicht mehr möglich. Daher soll sie in diesem Bereich durch folgende Maßnahmen wieder erlebbar gemacht werden :  
  • Entnahme der im direkten Sichtfeld stehenden Pappel,
  • Ergänzung der angedeuteten „Baumreihe“ aus zwei alten, teils abgestorbenen Apfelbäumen und einer Salweide durch Pflanzung von drei weiteren Obstbäumen, Freistellen der Bestandsbäume von Unterwuchs,
  • Darstellung des 8-strahligen Jagdsterns im historischen Grundriss mit einem kleinen Tableau aus brüniertem Messing, das den Blick des Betrachters in Richtung der fehlenden Achse lenkt.
Im Mündungsbereich der Achse „Birkenallee“ soll eine Erläuterungstafel: „AB ins Grüne“ – Fasanerie: Der Große Jagdstern“  entlang des Weges die historischen Zusammenhänge veranschaulichen.
Die Verwendung von weiteren Ausstattungselementen erfolgt zurückhaltend, sie wird beschränkt auf eine Sitzbank ohne Lehne im Bereich der jetzigen Sitzgruppe.
Die Vegetationstechnischen Arbeiten werden in Zusammenarbeit von Forstamt und Gartenamt im Winterhalbjahr ausgeführt, die Wegebauarbeiten erfolgen daran anschließend im Frühjahr 2019.
Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde erteilt, die Maßnahme wird von Seiten der Denkmalschutzbehörde positiv bewertet.

.Beschluss:

I. Dem Gestaltungsvorschlag zur Aufwertung und Herausstellung des Großen Jagdsterns im
   ehemaligen Wildpark Fasanerie wird zugestimmt.
   
   Die Maßnahmen sind bis Ende Frühjahr 2019 auszuführen.
   
   Die Kosten betragen ca. 27.000, - €. Die Mittel stehen auf Haushaltsstelle „Grünkonzept“
   1.5800.9553 bereit.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PVS/9/6/18. Umbau von Bushaltestellen (BHS) 2018/2019 - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 6PVS/9/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Bis zum 1. Januar 2022 müssen alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei sein. Dies besagt das Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Die Stadt Aschaffenburg hat sich daher zur Aufgabe gemacht, sukzessive ihre Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.
Zum Ende eines jeden Jahres gibt die Verwaltung dem Stadtrat einen Rückblick über die im laufenden Haushaltsjahr umgebauten Haltestellen und einen Ausblick auf das Programm des Folgejahres. Die Auswahl der Haltestellen erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachdienststellen, den Verkehrsbetrieben und der Polizei.
Im Jahr 2018 umgebaute Bushaltestellen:
- Haltestelle „Schoberstraße“ stadteinwärts in der Würzburger Straße
Die Haltestelle befindet sich unmittelbar vor einem Wohn- und Pflegeheim für Senioren (Matthias- Claudius-Haus der Diakonie Untermain).
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus hat die Bushaltestelle die Form einer Busbucht beibehalten. Die Haltestelle ist über den Gehwegbereich zugänglich und sowohl mit Standard- als auch mit Gelenkbussen anfahrbar. Die Länge der Haltestelle beträgt 18 m. Die Breite des Wartebereichs beträgt 3,00 m und entspricht der Gehwegbreite.
Die Haltestelle wurde mit einem 18 cm hohen Sonderbord und taktilen Elementen im Einstiegsbereich ausgestattet.
Die alte Wartehalle wurde zugunsten einer neuen entfernt. Aus Platzgründen wurde diese auf die angrenzende Privatfläche gesetzt. Die Stadt Aschaffenburg hat eigens dafür eine Grundstücksfläche zugekauft.
Die Planung wurde so konzipiert, dass der Umbau der Bushaltestelle späteren Ausbauten des Knotenpunktes Würzburger Straße/Kneippstraße mit einer Linksabbiegespur in die Kneippstraße nicht entgegensteht.
Gesamtkosten ca. 50.000 Euro brutto.

- Haltestelle „Lamprechtstraße“ in der Schweinheimer Straße – beidseitig
Die gut frequentierte Haltestelle „Lamprechtstraße“ am Beginn der Schweinheimer Straße liegt in unmittelbarer Nähe der Brentanoschule und den Einrichtungen der Maria-Ward-Schule. Die beiden Haltestellen dienen auch zahlreichen Fahrgästen, die von den Stadtteilen zum Einkaufen in die Innenstadt kommen.
Gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt, den Verkehrsbetrieben und der Polizei ist daher beschlossen worden, die Haltestelle stadteinwärts in ein Buskap umzubauen. Das Kap hat den Vorteil, dass nicht nur der Bus parallel zum Bord halten kann, sondern auch die Parkplätze erhalten werden können. Die Anfahrt des Busses wird jetzt nicht mehr durch parkende Fahrzeuge und nah am Bordstein stehende Masten erschwert.
Der bereits vorhandene, großzügige Unterstand mit Sitzplätzen wurde erhalten.
Das Kap weist eine Länge von 18 m auf, so dass auch Gelenkbusse ungehindert die Haltestelle anfahren können. Es wurde mit einem 18 cm Bord sowie taktilen Elementen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgestattet.
Die stadtauswärts weisende Haltestelle wurde ebenfalls mit einem 18 cm hohen Sonderbord, taktilen Elementen, einem gepflasterten Wartebereich für Fahrgäste und einem neuen Buswartehäuschen versehen. Der Bord wurde an dieser Stelle leicht begradigt, damit der Bus parallel am Bord halten kann.
Gesamtkosten ca. 110 Euro brutto.

- Haltestelle „Gaußweg“ im Hasenhägweg im Stadtteil Strietwald
Die Haltestelle „Gaußweg“ im Hasenhägweg wurde von einer Busbucht in ein Teilkap umgebaut.
Das Sonderbord hat eine Länge von 23,00 m, so dass auch Gelenkbusse dort bequem parallel an den Bord heranfahren können.
Die Haltestelle wurde mit einer neuen Wartehalle versehen, sowie mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte.
Die Fahrbahn vor dem Kap und ein Teil der Längsparkfläche wurden komplett bis zum Unterbau erneuert.
Für den städtischen Bauhof wurde zudem die Fahrbahn von der Einmündung Rehsteig bis vor die Hausnr. 27 saniert.
Gesamtkosten ca. 75.000 Euro brutto.

2. Projektbeschreibung
Jahresprogramm 2019
- Haltestelle „Birkenweg“ im Ulmenweg im Stadtteil Nilkheim:
Die Haltestelle befindet sich im vorderen Abschnitt des Ulmenwegs von der Großostheimer Straße. Die Linie 6 hat hier ihre Endhaltestelle. Der Bus lässt alle Fahrgäste an der in Richtung Großostheimer Straße weisenden Haltestelle aussteigen und fährt dann eine Schleife, um an der Richtung Ahornweg weisenden Haltestelle wieder Fahrgäste aufzunehmen. An dieser Haltestelle ist es dem Bus jedoch nicht möglich, direkt an das Bord heran zu fahren, da die Schleife für die Schleppkurven des Busses zu schmal ist. Die beiden Haltestellen werden ca. 56 Mal an Schultagen angedient.
Bereits im April 2017 gab es einen Stadtratsantrag, die Haltestelle „Birkenweg“ barrierefrei so umzubauen, dass der Bus parallel an das Bord fahren kann. Ein Umbau der bestehenden Haltestelle Richtung Ahornweg kam aber aufgrund der oben genannten Zwangspunkte nicht in Betracht. Auch die Schleife kann aufgrund von Zwangspunkten nicht größer gestaltet werden.
Es wurde daraufhin auf Vorschlag der Verkehrsbetriebe vom Stadtplanungsamt geprüft, ob ein gemeinsamer Halt in der Schleife barrierefrei ausgebaut werden kann. Doch auch diese Option wurde aufgrund von den nicht ausreichenden Schleppkurven verworfen. Dem Bus ist es nicht möglich, parallel an das Bord anzufahren. Als Lösung wurde von Verwaltung und Polizei der Vorschlag erarbeitet, die in Richtung Großostheimer Straße weisende Haltestelle barrierefrei auszubauen und die Haltestelle Richtung Ahornweg abzubauen. Dies hat folgenden Vorteil:


- An der Haltestelle „Birkenweg“ Richtung Großostheimer Straße weisend steigen nun sowohl alle
  Fahrgäste aus (Endhaltestelle) als auch wieder neue Fahrgäste zu.
- Die beiden bestehenden Haltestellen „Birkenweg“ werden zu einer gemeinsamen Haltestelle.
- Der Bus hält an dieser Haltestelle durchschnittlich zwei Minuten.
- Die Haltestelle bleibt eine Busrandhaltestelle und wird mit 15 m Sonderbord auch für
  Gelenkbusse ausgestattet.
- Die Wartefläche für die Fahrgäste wird auf 3,00 m leicht verbreitert. Zwischen den Bäumen am
  Rand des Parkplatzes wird eine neue Drei-Felder Wartehalle installiert.

- Haltestelle „Südbahnbrücke“ stadteinwärts in der Schweinheimer Straße:
Die Haltestelle „Südbahnbrücke“ stadteinwärts befindet sich in der Schweinheimer Straße zwischen der Zufahrt zur Schwimmhalle der Maria-Ward-Schule und der Straße „Zum Schreibersgraben“. Hinter der Haltestelle und dem Gehweg liegt der große Mitarbeiterparkplatz der Firma Linde. Die Haltestelle wird ca. 60 Mal an Schultagen angedient.
Die Haltestelle liegt zudem in einem mit mittlerweile sehr groß gewordenen Bäumen gesäumten Grünstreifen, der entlang der Schweinheimer Straße verläuft. Eben diese Bäume haben bereits mit ihren Wurzeln die vorhandene Buswartehalle quasi „aus den „Angeln gehoben“, so dass laut den Verkehrsbetrieben hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden muss. Die Bushaltestelle ist im Gegensatz zu der stadtauswärts weisenden Bushaltestelle auf der gegenüber liegenden Straßenseite noch nicht mit einem Sonderbord versehen.
Da der Platz zwischen den Bäumen für eine Haltestelle am Fahrbahnrand mit Gelenkbussen bei weitem nicht ausreichend ist, muss ein Baum geopfert werden. Dies verbessert aber auch die Standortbedingungen für die Nachbarbäume.
Somit wird die Haltestelle, die von der städtischen Buslinie 4 angedient wird, leicht in Richtung Schweinheim verschoben, um die Haltestelle zwischen den beiden verbleibenden Bäumen zu platzieren.
Die Haltestelle bekommt eine neue Wartehalle und einen Wartebereich für die Fahrgäste mit einer Breite von 3,25 m.
Der Radfahrerschutzstreifen, der derzeit an der Haltestelle vorbeiführt, bleibt von der Planung unberührt.

- Haltestelle „Stadthalle“ Richtung Friedrichstraße in der Luitpoldstraße:
Die Haltestelle „Stadthalle“ in Richtung Friedrichstraße befindet sich in der Luitpoldstraße unmittelbar vor der Einmündung zur Treibgasse und damit mitten im Stadtzentrum. Sie wird durch zwölf Buslinien mit ca. 25 Bussen pro Stunde angedient. Mittlerweile ist die Fahrbahn vor der Haltestelle durch den Verkehr sehr in Mitleidenschaft gezogen und muss dringend saniert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme ist es sinnvoll, auch diese Bushaltestelle barrierefrei und behindertengereicht auszubauen.
Die Kreuzung Luitpoldstraße/Treibgasse ist lichtsignalgeregelt. Der Busfahrer fordert die Grünphase an und kann so vor den Pkw die Kreuzung passieren. Dazu benutzt er eine eigene Busspur die ca. 42 m vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage beginnt. Die Haltestelle wird des Öfteren mit zwei bis drei Bussen hintereinander angedient. Mit der jetzigen Busbucht kann der zweite Bus die Haltestelle nicht optimal bedienen und die hintere Türe ist nicht bündig zum Bord, da die Aufstellfläche nur 24 m beträgt und diese aber nicht vollständig genutzt werden kann. Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) wird für eine richtlinienkonforme Einfahrt in eine Busbucht eine Länge von 38,80 m benötigt. Dazu kommt die Aufstelllänge von 32 m für einen Standard und einen Gelenkbus. Selbst wenn die Busbucht direkt ab der Fußgängerschutzanlage beginnt, können die Maße nicht eingehalten werden da die Einmündung der Treibgasse als Zwangspunkt die Länge verhindert.
Um die Situation für den Busbetrieb und die Fahrgäste zu verbessern, soll die Busspur dem Gehweg zugeschlagen werden und der Bus die normale Fahrspur benutzen. Der Bus würde somit direkt am Fahrbahnrand halten und müsste nicht in eine Bucht hineinfahren. Trotzdem käme es zu keinen längeren Wartezeiten, da der Busfahrer auch hier die Grünphase anfordern kann. Es hätte zudem den Vorteil, dass zwei Busse hintereinander parallel am Bord stehen könnten.
Die Länge der Bushaltestelle (im Bereich des Sonderbordes) beträgt hier 32 m, so dass auch zwei Busse hintereinander die Haltestelle anfahren können (ein Gelenkbus und ein Standardbus). Sie wird mit einem 18 cm Bord sowie taktilen Elementen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgestattet. Der Entwurf richtet sich nach den Vorgaben der DIN  32984 und ist mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.
Der neue Bord befindet sich ungefähr mittig zu dem bestehenden Bord und dem Tiefbord der Busbucht. Die Mittelmarkierung kann dadurch um 0,5 m in Richtung Haltestelle verschoben werden, da die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, wenn in der schmalen Reisebushaltestelle gegenüber ein Reisebus parkt. Da die Bucht zu schmal ist (sie kann aufgrund des ohnehin schon schmalen Gehweges mit 1,88 m nicht verbreitert werden), stehen die Reisebusse heute teilweise auf der Fahrbahn. In Richtung Marktplatz passierende Großfahrzeuge weichen deshalb auf die Spur Richtung Friedrichstraße aus. Die Verbreiterung der Fahrspur beseitigt diese Situation.
Mit dem Umbau der Haltestelle soll auch die Fußgängerschutzanlage über die Luitpoldstraße für Blinde und Sehbehinderte umgebaut werden. Dies bietet sich an, da der Bereich auf der Seite der Innenstadt aufgrund des Haltestellenumbaus angepasst werden muss. Es werden taktile Elemente eingebaut, die Masten der Lichtsignalanlage versetzt, die Schleifen neu geschnitten und die Verrohrung geändert.

3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der Haltestelle „Birkenweg“ im Ulmenweg belaufen sich voraussichtlich auf 70.000 EUR brutto.
Die Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der Haltestelle „Südbahnbrücke“ stadteinwärts in der Schweinheimer Straße werden auf ca. 70.000 EUR brutto geschätzt.
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der Haltestelle „Stadthalle“ in der Luitpoldstraße belaufen sich voraussichtlich auf 180.000 EUR brutto.
In den geschätzten Kosten sind Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.

Haltestelle
Geschätzte Brutto Kosten in €
Birkenweg
70.000
Südbahnbrücke stadteinwärts
70.000
Stadthalle Richtung Friedrichstraße
180.000
Gesamt
320.000

Die geschätzten Gesamtkosten für die drei Maßnahmen betragen ca. 320.000 EUR brutto.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index und Marktpreis Veränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.

4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 werden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung nur 200.000 € zur Verfügung. Damit könnten nur die BHS Birkenweg und Südbahnbrücke, oder die BHS Stadthalle realisiert werden.
Aus Verkehrssicherheitsgründen ist jedoch der Umbau aller Bushaltestellen dringend geboten.

5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird im Dezember 2018/Januar 2019 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen diese ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im II. Quartal des Jahres 2019 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2018 umgebauten Bushaltestellen wird zur Kenntnis genommen.
2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zum Umbau der Bushaltestellen zu:
- BHS Birkenweg im Ulmenweg im Stadtteil Nilkheim
- BHS Südbahnbrücke stadteinwärts in der Schweinheimer Straße
- BHS Stadthalle Richtung Bahnhof in der Luitpoldstraße
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die bauliche Umsetzung des Umbaus der Bushaltestellen im Jahr 2019 vorzubereiten.
4.        Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung erneut im Stadtrat vorstellen und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen.





II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/9/7/18. Fußgängerüberwege (FGÜ) 2018/2019 - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 7PVS/9/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.

Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.


Bisher wurden umgebaut:

2009
Nr. 404
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 104
Mainaschaffer Straße
Beleuchtung; Markierung
2017
Nr. 413
Steubenstraße (Kiga)
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 102
Daimlerstraße
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
2017
Nr. 306
Fabrikstraße
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 308
Fabrikstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 205
Stadtbadstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 307
Ernsthofstraße
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
2017
Nr. 344
Steubenstraße
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
2018
Nr. 108
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 106
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 320
Würzburger Straße
Derzeit im Umbau
2018
Nr. 321
Alexandrastraße
Derzeit im Umbau



2. Projektbeschreibung


A.
Im Jahr 2018 wurden folgende FGÜ umgebaut:

Nr. 106: Linkstraße Höhe Wilhelmstraße Stadtteil Damm (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 108: Linkstraße Höhe Dammer Friedhof (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 320: Würzburger Straße/Sandkirche (geteilter Übergang, takt. Elemente, Einbau einer Mittelinsel; Beleuchtung)
Nr. 307: Alexandrastraße an der Sandkirche (geteilter Übergang, taktile Elemente; Beleuchtung)

B.
Im Jahr 2018/2019 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut werden:

Nr. 602: Brucknerstraße (Obernau)

Der Fußgängerüberweg in der Brucknerstraße in Obernau liegt im letzten Drittel in der Durchfahrt von der Maintalstraße zur Orffstraße. Die Brucknerstraße ist die Hauptverbindung für den Kraftverkehr zwischen den beiden Ortsteilen Obernaus diesseits und jenseits der Ortsentlastungsstraße und der Bahngleise.

Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (streckenbezogene 30 km/h). In der Realität sind die gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch deutlich höher, da die Straße in einer Senke liegt und von beiden Seiten durch hohe Wände und Bewuchs begrenzt wird. In der Brucknerstraße gibt es keine Einmündungen oder Einfahrten somit ist der Fußgängerüberweg das einzige Element, dass die geradlinige Straße optisch durchbricht. Aus der Bürgerschaft kamen daher bereits Beschwerden über die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in der Brucknerstraße und die Unsicherheit besonders für Kinder beim Queren des Fußgängerüberweges.

An den Fußgängerüberweg schließt sich zu beiden Seiten in Richtung der Wohnbebauung jeweils eine Treppenanlage an. Da die Brucknerstraße beidseitig mit Gehwegen entlang der Fahrbahn ausgestattet ist und diese auch frequentiert werden, wird der Fußgängerweg auch barrierefrei für Rollstuhlfahrer und Rollatoren mit einem speziellen Überrollbord umgebaut. Ergänzend dazu wird der Übergang mit 6 cm Borden und taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.

Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ- Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird.

Die Fahrbahn der Brucknerstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 5,97 m. Somit muss der Übergang nach den Richtlinien der R-FGÜ 2001 nicht zusätzlich eingeengt werden.

Für den Radverkehr gibt es derzeit die Option auf der Fahrbahn zu fahren oder auf dem Gehweg (Gehweg mit „Radfahrer frei“).


Nr. 402: Gailbacher Straße (Schweinheim) Höhe Kullmannstraße

Der Fußgängerüberweg wird von Schulkindern frequentiert. Da er derzeit in einer Zufahrt liegt, soll er ca. 3 m in Richtung Kullmannstraße verschoben werden.

Die Fahrbahnbreite ist mit 6,00 m noch innerhalb der Richtlinien für FGÜ, die eine Einengung ab 6,50 m empfehlen. Eine bauliche Einengung ist hier nicht möglich, da es sonst zu Problemen mit den Kurvenradien größerer Fahrzeuge kommt. Der Fußgängerüberweg liegt zudem auf der Route der Buslinie 5. Eine bauliche Einengung würde den Busverkehr unverhältnismäßig behindern.

Die Beleuchtung wird durch Ausleger ähnlich wie am Kreisverkehrsplatz Alexandrastraße verbessert und für eine gute Erkennbarkeit auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit sorgen.

Der Einbau von taktilen Elementen und Borden mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. 0,5 cm für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es dann auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.


Nr. 106: Spessartstraße (Innenstadt) Höhe Einmündung Medicusstraße

Der vorhandene FGÜ liegt auf der Nordseite der Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße und ist mit einer Fahrbahnbreite von im Durchschnitt 12,60 m zu breit im Sinne der Richtlinien für FGÜ. Da der Überweg unmittelbar vor der Spurenaufteilung zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Würzburger Straße/Spessartstraße liegt, ist der Einbau einer Mittelinsel aus technischen Gründen nicht möglich. Wartende Fußgänger werden aufgrund der Breite und der Kurvenlage des Wartebereichs nicht von den Kraftfahrzeugfahrern wahrgenommen oder übersehen. Zudem werden die wartenden Fußgänger durch zwei große Straßenbäume für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Würzburger Straße verdeckt.

Dennoch wird die Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße häufig von Fußgängern in der Richtung Medicusstraße frequentiert als Verbindung zwischen der Innenstadt, dem Brentanoviertel, der Wilhelm-Hoegner-Anlage, dem Geschoßwohnungsbau der Medicusstraße und einem großen Einkaufsmarkt (Kaufland) sowie dem Neubaugebiet Spessartgärten.

Der bestehende Übergang kann aus den oben genannten Gründen nicht am derzeitigen Standort verbleiben. Er soll daher auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden. Auch dort ist die Fahrbahn mit einer Breite von durchschnittlich 11,50 m zu breit. Eine Mittelinsel ist aufgrund von Schleppkurven nah an der Kreuzung nicht machbar. Da aber ein zu weit von der Kreuzung entfernter Übergang von den querenden Fußgängern nicht mehr angenommen wird, bzw. einen zu großen Umweg darstellen würde, wird der geplante Fußgängerweg beidseitig um 2,20 eingeengt. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 4,60 m an der engsten Stelle. Die Breite ist ausreichend für zwei langsam fahrende, sich begegnende Pkw. Eine stärkere Einengung ist aufgrund von Schleppkurven des abbiegenden bzw. einbiegenden Verkehrs nicht sinnvoll.

Die Einengung wurde um ca. 3,50 m in Richtung Schweinheimer Straße verlängert, um beidseitig mehr Platz für die beiden angrenzenden Straßenbäume zu erhalten. Die Maßnahme ist mit dem Garten- und Friedhofsamt abgeklärt.

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist in die Planung eingebunden worden und ist mit der Einengung einverstanden.

Der Fußgängerüberweg soll mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung versehen werden, so dass auch bei Dunkelheit ein sicheres Überqueren möglich ist. Die Bordsteinhöhe wird differenziert eingebaut (6 cm bzw. 0,5 cm) und die Gehwege beiderseits erhalten taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte.


3. Kosten

Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:

FGÜ
Kostenschätzung in € brutto
Nr. 602 Brucknerstraße
45.000
Nr. 402 Gailbacher Straße
60.000
Nr. 106 Spessartstraße (Medicusstraße)
80.000
Gesamt
185.000


In den geschätzten Kosten sind die Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ“ stehen in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2019 150.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die aufgezeigten Maßnahmen zu realisieren. Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2019 anmelden, um die FGÜ baulich umzugestalten.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird im Dezember 2018 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese anschließend ausschreiben.

Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im 1.Quartal des Jahres 2019 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2. und 3.Quartal des Jahres 2019 an.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2018 umgebauten Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zum Umbau von drei Fußgängerüberwegen zu:

- Nr. 602 Brucknerstraße (Obernau)
- Nr. 402 Gailbacher Straße (Höhe Kullmannstraße)
- Nr. 333 Spessartstraße (Höhe Medicusstraße)

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzungen der FGÜ im Jahr 2019 vorzubereiten.

4.        Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung erneut im Stadtrat vorstellen und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/9/8/18. Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg; Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Architektenwettbewerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 8PVS/9/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg erschließt im Stadtteil Nilkheim ab 2019 ein neues Siedlungsgebiet für rund 2.000 Einwohner. Das Baugebiet Anwandeweg ist damit eines der größten Wohnungsbauvorhaben seit den 1980er Jahren. Der Bebauungsplan ist seit Ende 2014 rechtskräftig, die umfangreiche Erschließungsplanung läuft derzeit auf Hochtouren. Ein erster Baubeginn der Wohnhäuser ist ab Mitte 2019 wahrscheinlich.
Im Zusammenhang mit der Stadtteilerweiterung in den kommenden Jahren muss auch die soziale Infrastruktur mit entwickelt werden. Für den Gemeinbedarf sind im Bebauungsplan 2 Flächen für Kindertagesstätten sowie eine Fläche für eine Schule ausgewiesen.
Als erstes soll die Fläche am Stadtteilzentrum mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Der  erforderliche Neubau soll eine positive Signalwirkung auf das ganze Baugebiet entfalten.
Um für die Realisierung aus möglichst vielfältigen Vorschlägen im Vergleich auswählen zu können, wird vorgeschlagen ein Architektenwettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Der Wettbewerb soll nach den Regeln der RPW 2013 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) als nicht-offener Realisierungswettbewerb für 15 Teilnehmer ausgelobt werden. Neben dem Gebäude sollen auch die Freianlagen geplant werden.

Folgender Grob-Terminplan ist derzeit geplant:
Veröffentlichung Wettbewerb                        Januar 2019
Teilnahmeanträge bis                                Februar 2019
Ausgabe der Unterlagen                        März 2019
Abgabe der Unterlagen                        Juni 2019
Preisgerichtssitzung                                Ende Juni 2019
Planungsauftrag                                Juli 2019

Für die Wettbewerbsbetreuung durch ein Fachplanungsbüro werden ca. 35.000,00 € veranschlagt.
Die übrigen Verfahrenskosten (Preisgelder, Preisrichterhonorare etc.) werden ca. 50.000,00 € betragen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.

Das Raumprogramm wird derzeit noch überarbeitet. Aktuell geplant sind 2 Kindergartengruppen sowie 3 Kinderkrippengruppen.

Der Auslobungstext des Architektenwettbewerbs wird im Februar 2019 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen.

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PVS/9/9/18. Anwandeweg Kita und Martin-Luther-Platz; - Antrag CSU vom 13.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 9PVS/9/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der städtebaulichen Planung für das Wohngebiet „Anwandeweg“ wurde schon frühzeitig festgestellt, dass der Stadtteil Nilkheim ein Stadtteilzentrum u.a. mit ergänzenden Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Daseinsvorsorge und mit Geschäften für den täglichen Bedarf benötigt. Für das Neubaugebiet Anwandeweg kam als Standort, abgesehen vom Geschwister-Scholl-Platz selbst, vorrangig der östlich angrenzende Bereich in Frage: am dortigen Siedlungsrand bestehen bereits aktuell Angebote der Nahversorgung mit Lebensmitteln (Supermarkt, Bäckereifiliale) und von Dienstleistungen der medizinischen Versorgung (Zahnarzt, Kinderarzt, Apotheke). Folglich wurden die Empfehlungen aus der „Planungswerkstatt Nilkheim“ dem städtebaulichen Wettbewerb zugrunde gelegt und im Bebauungsplan Anwandeweg wurden die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 06/07 „Anwandeweg“ setzt folglich für den Bereich zwischen Martin-Luther-Straße und (neuer) Theodor-Heuss-Straße ein Areal fest das aus einem Mischgebiet mit drei Baugrundstücken und einer Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten besteht. Südlich der Theodor-Heuss-Straße schließt ein Baugrundstück (Fl.-Nr. 455/1) als Reservefläche für einen Schulstandort an.
Zwischen Geschwister-Scholl-Platz und der Martin-Luther-Straße wird das Baurecht für eine Erweiterung des vorhandenen Nahversorgungsmarktes zu einem Vollsortimenter mit bis zu 1500qm Verkaufsfläche geschaffen.
Vom Martin-Luther-Platz aus nach Osten/Nordosten erstreckt sich der zentrale Grünzug mit übergeordneter Rad- und Fußwegeverbindung in das neue Wohngebiet.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans, bestandskräftiger Baulandumlegung und der Erschließungsplanung wird noch im Herbst dieses Jahres mit den Rodungsarbeiten zur Baufeldfreimachung begonnen. Die Erschließung des Baugebietes beginnt mit dem 1. Bauabschnitt Anfang 2019. Die ersten Baufeldfreigaben sind für die erste Jahreshälfte 2020 vorgesehen.
Aus diesem Zeitplan begründet sich auch die Notwendigkeit, das künftige Nutzungsgefüge für den „Martin-Luther-Platz“ festzulegen. Sämtliche Grundstücke, Verkehrs- und Freiflächen im erweiterten Stadtteilzentrum sind im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Aus der Eigentümerposition heraus kann die Stadt Aschaffenburg über die Grundstücksvergabe die zukünftig gewünschten Nutzungen privatrechtlich steuern.

Aus dem bisherigen Diskussionsprozess haben sich für das erweiterte Stadtteilzentrum „Martin-Luther-Platz“ folgende Nutzungen und Bedarfe herauskristallisiert:

Im Stadtteil Nilkheim fehlt es vor allem an einer Einrichtung für die Betreuung und Pflege von Senioren, insbesondere Tagespflege, ggf. stationäre Pflege. Ergänzend hierzu besteht ein Bedarf nach Angeboten für betreutes Wohnen und für Sozialwohnungen. Für diese Einrichtungen und Nutzungen bieten sich die Baugrundstücke Fl.-Nr. 455/189 und/oder 455/190 nördlich der Theodor-Heuss-Straße an.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs wird derzeit (mehr oder weniger) geleistet durch einen Discounter (Penny) am Ahornweg und einen Supermarkt (Treff 3000) am Ostrand des Geschwister-Scholl-Platzes. Das Angebot an Frischewaren und die Auswahl sind jedoch beschränkt, die Nahversorgungssituation im Stadtteil Nilkheim bedarf der Verbesserung. Der vorhandene Supermarkt am Geschwister-Scholl-Platz soll daher mit einem Vollsortimenter bis zu einer Verkaufsfläche von 1500qm erweitert oder ersetzt werden.
Versorgungslücken bestehen zudem im Sortimentsbereich Drogerieartikel. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 455/191 an der Ecke Martin-Luther-Straße / Martin-Luther-Platz eignet sich für einen zwei- bis viergeschossigen Baukörper, in dessen Erdgeschoss ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 400 bis 500qm untergebracht werden könnte.
Idealerweise ergänzt werden diese „Hauptnutzungen“ durch weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote (z.B. Post-Agentur, Reinigung, Schuster, Schlüsseldienst, Arztpraxen etc.) bzw. Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle und gesundheitliche Zwecke

Die o. g. Nutzungen werden ergänzt durch eine neue Kindertagesstätte mit (vermutlich) zwei Kindergartengruppen und drei Kinderkrippengruppen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 455/192, die untrennbarer Bestandteil der Gesamtanlage „Martin-Luther-Platz“ sein wird. Als Impulsgeber für die gewünschte positive Entwicklung des „Martin-Luther-Platzes“ kommt dem Neubau der Kindertagesstätte sowohl nutzungsseitig als auch architektonisch eine besondere Bedeutung zu, deswegen wird ein Architektenwettbewerb empfohlen.
Alle Einrichtungen werden durch eine gestaltete Platzanlage (ca. 2.700qm) städtebaulich verbunden, die von motorisiertem Verkehr (außer Anlieferung) freigehalten und Fußgängern und Radfahrern vorgehalten wird; Pkw-Stellplätze in ausreichender Zahl befinden sich ausschließlich auf einer nördlich anschließenden gesonderten Parkierungsanlage an der Martin-Luther-Straße (der Bebauungsplan erlaubt hier ein zweigeschossiges Parkdeck) und/oder in Tiefgaragen unter den Gebäuden, untergeordnet auch ebenerdig auf den Baugrundstücken hinter oder zwischen den Gebäuden.

Die Bebauung an den Rändern der Platzanlage wird (mit Ausnahme der Kindertagesstätte) mindestens zwei Geschosse, überwiegend drei- bis vier Geschosse und am östlichen Platzende an der Nahtstelle zum Grünzug bis zu sechs Geschosse hoch sein.
  • Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 455/189 sind bei einer Grundstücksgröße von 2377qm max. 5670qm Bruttogeschossfläche erzielbar
  • Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 455/190 sind bei einer Grundstücksgröße von 1065qm max. 2700qm Bruttogeschossfläche erzielbar
  • Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 455/191 sind bei einer Grundstücksgröße von 954qm max. 2450qm Bruttogeschossfläche erzielbar

Die am „Martin-Luther-Platz“ erreichbare Bruttogeschossfläche (ohne Kindertagesstätte) beträgt also insgesamt 10.820qm, das entspricht einer erzielbaren Geschossflächenzahl (GFZ) von durchschnittlich 2,46. Gemäß Festsetzung im Bebauungsplan ist mindestens die Hälfte der tatsächlich gebauten Bruttogeschossfläche für Wohnungen zu verwenden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden könnten.
Auf die Erdgeschosszone, die planungsrechtlich nur sehr eingeschränkt für Wohnnutzung zur Verfügung steht, entfallen hiervon 2845qm BGF

Für die eigentliche Platzgestaltung soll ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt werden. Dieser muss aber mit der Ausschreibung und Vergabe der Baugrundstücke verknüpft werden um auf die Grundrisse der Nutzungseinheiten reagieren zu können.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über das Nutzungskonzept für den „Martin-Luther-Platz“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

2.        Das Nutzungskonzept für die Platzrandbebauung des „Martin-Luther-Platzes“ soll folgende Nutzungen umfassen:
- Kindergarten (Grundstück Fl.-Nr. 455/192)
- Tagespflege- und Begegnungseinrichtung für Senioren mit einem integrierten Gastronomieangebot (Tages-Café)
- Angebote des betreuten Wohnens für Senioren, ggf. ergänzt durch eine Pflegeeinrichtung
- Sozialwohnungen
- Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 400 bis 500 qm
- ergänzende Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote (z.B. Post-Agentur, Reinigung, Schuster, Schlüsseldienst, Arztpraxen etc.) bzw. Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle und gesundheitliche Zwecke.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der städtischen Grundstücke (Fl.-Nrn. 455/189, 455/190 und 455/191) am „Martin-Luther-Platz“ verpflichtend an die Erfüllung des Nutzungskonzepts zu knüpfen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

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10. / PVS/9/10/18. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth (SPD) vom 14.03.2018 wegen "Parksituation in der Bernhardstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 10PVS/9/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 14.03.2018 wegen „Parksituation in der Bernhardstraße“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.04.2018 werden zur Kenntnis genommen.

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth (SPD) vom 14.03.2018 wegen „Parksituation in der Bernhardstraße“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.04.2018 werden zur Kenntnis genommen. (Anlage 5)

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / PVS/9/11/18. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.06.2018 und vom 11.07.2018 wegen "Hafenverwaltung plant - Stadtrat nicht eingebunden!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Hafenverwaltung und der Stadtverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 11PVS/9/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.06.2018 und vom 11.07.2018 wegen „Hafenverwaltung plant – Stadtrat nicht eingebunden!“ und die Bekanntgabe der Stellungnahme der Hafenverwaltung und der Stadtverwaltung werden zur Kenntnis genommen.

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.06.2018 und vom 11.07.2018 wegen „Hafenverwaltung plant – Stadtrat nicht eingebunden!“ und die Bekanntgabe der Stellungnahme der Hafenverwaltung und der Stadtverwaltung werden zur Kenntnis genommen. (Anlage 6 )

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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12. / PVS/9/12/18. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 03.08.2017 wegen "Ausbau Roßmarkt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 12PVS/9/12/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 03.08.2017 wegen „Ausbau Roßmarkt“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018 werden zur Kenntnis genommen.

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 03.08.2017 wegen „Ausbau Roßmarkt“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018 werden zur Kenntnis genommen. (Anlage 7)

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 08:13 Uhr