Datum: 11.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/5/1/18 Prüfauftrag für innenstadtverträgliche ÖPNV-Konzept-Bausteine
2ws/5/2/18 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2018 bis einschließlich August 2018
3ws/5/3/18 Nachtragsvermögensplan 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
4ws/5/4/18 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinns
5ws/5/5/18 Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
6ws/5/6/18 Halbjahresbericht 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
7ws/5/7/18 Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG); Antrag der Stadtwerke Aschaffenburg, 63739 Aschaffenburg, auf Wiedererteilung einer gemeinwirtschaftlichen Konzession im Linienverkehr nach § 42 PBefG, ab dem 01.01.2019 für 10 Jahre
8ws/5/8/18 VAB - Firmenabo/Jobticket
9ws/5/9/18 Videoüberwachung in den Stadtbussen

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1. / ws/5/1/18. Prüfauftrag für innenstadtverträgliche ÖPNV-Konzept-Bausteine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Beschließend 1ws/5/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht der Werkleitung.

.Beschluss:

I.

1. Der mündliche Bericht der Werkleitung zur Vorstellung verschiedener Konzeptbausteine für innenstadtverträgliche ÖPNV-Mobilität wird zur Kenntnis genommen und deren Realisierbarkeit zur Prüfung beauftragt (Anlage 1).

2. Die zusätzlich aus der Mitte des Werksenates geäußerten Prüfaufträge werden zur Kenntnis genommen und sollen ebenfalls überprüft werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. / ws/5/2/18. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2018 bis einschließlich August 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Beschließend 2ws/5/2/18

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - K ommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.08.2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/5/3/18. Nachtragsvermögensplan 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Vorberatend 3ws/5/3/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 5PL/14/5/18

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2018, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan (Anlage 3) wird zugestimmt.

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 4.159.900,--  €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. / ws/5/4/18. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Vorberatend 4ws/5/4/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 7PL/14/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung  Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2016 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.07.2016 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten April und Mai 2017 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 31.05.2017. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 20.07.2017 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde unter dem Datum vom 23.08.2017 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 23.10.2017. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.08.2017 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 31.05.2017 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.08.2017 sowie den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 23.10.2017 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2016 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 20.07.2017 und dem Stadtrat (Plenum) 28.07.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2016.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2016 beträgt 120.050.819,37 €. Es wurde ein Gewinn von 5.269.783,16 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                                3.501.543,06 €
Abführung an den Haushalt der Stadt                                                1.768.240,10 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                           268.240,10 €

Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 28.07.2017 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.

Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016.

.Beschluss:

I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 31.05.2017 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.08.2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2016 (01.01.2016 – 31.12.2016) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 120.050.819,37 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 5.269.783,16 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeine Rücklagen“ der Stadtwerke                3.501.543,06 €
Abführung an den Haushalt der Stadt:                                1.768.240,10 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           268.240,10 €

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. / ws/5/5/18. Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Vorberatend 5ws/5/5/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 6PL/14/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (kurz: AVG) steht im Angesicht der Energiewende sowie der zunehmenden Dezentralisierung und Digitalisierung der Energieversorgung vor erheblichen Investitionen. Beispielhaft soll hier der Ausbau der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energieträgern und der damit zusammenhängende Ausbau der Strom- und Wärmenetze, die Netzintegration der Elektromobilität sowie der Umbau der Versorgungsnetze hin zu sogenannten „Smart Grids“ genannt werden. Darüber hinaus erfordert auch die kontinuierliche Erneuerung der bestehenden Netzinfrastruktur aufgrund der Altersstruktur der jeweiligen Netze erhebliche Investitionen, die künftig zu deutlich steigenden Investitionsbudgets führen.

Die Finanzierung der AVG erfolgte bislang überwiegend über den Abbau freier Liquidität bzw. in geringerem Maße über Fremdmittel. Das Eigenkapital beträgt seit 2011 unverändert 48.968 T€ und wurde trotz erheblicher Investitionen (Erwerb Biomasseheizkraftwerk, Ausbau des Fernwärmenetzes, Neubau Verwaltungsgebäude) bislang nicht erhöht. Nachdem die verfügbare freie Liquidität zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht wurde bedarf es zur Finanzierung der künftig steigenden Investitionen zunehmend der Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt.

Die am Kapitalmarkt erzielbaren Finanzierungskonditionen hängen dabei neben den erzielten und geplanten Jahresergebnissen insbesondere von der vorhandenen Finanzierungsstruktur ab. Der Eigenkapitalquote kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, da bei einer unterdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von den Fremdkapitalgebern Risikozuschläge gefordert werden, welche die Finanzierung verteuern und damit wiederum zu einem Ergebnisrückgang beitragen.

Beim Betrieb der regulierten Strom- und Gasnetze ist zudem darauf zu achten, dass die vom Verordnungsgeber zugestandene kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die den erzielbaren Gewinn eines regulierten Netzbetreibers abbildet, nur dann in voller Höhe erzielt werden kann, wenn die Eigenkapitalquote des Netzbetreibers mindestens 40 % beträgt. Bei einer geringeren Eigenkapitalquote kommt es hingegen zu einer anteiligen Kürzung der zugestandenen Eigenkapitalverzinsung und damit des aus dem Netzbetrieb erzielbaren Jahresüberschusses.

Die Eigenkapitalquote der AVG beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,88 %. Aufgrund erheblicher Investitionen in 2018 (Neubau Verwaltungsgebäude, Netzübernahme Mömbris, Ausbau Fernwärmenetz in der Oberstadt) wird die Eigenkapitalquote ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zum 31.12.2018 auf ca. 34 % absinken. Da auch in den Folgejahren mit steigenden Investitionsbedarfen gerechnet wird ist zur Vermeidung eines weiteren Absinkens der Eigenkapitalquote die Zuführung zusätzlichen Eigenkapitals erforderlich.

Um kurzfristig ein Absinken der Eigenkapitalquote unter das aktuelle Niveau zu vermeiden wird vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung um 6.032.032,91 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, so dass sich das Eigenkapital der AVG nach Umsetzung der Kapitalerhöhung auf 55.000.000 € beläuft. Unter Berücksichtigung der in 2018 voraussichtlich umgesetzten Investitionen ergibt sich nach Umsetzung dieser Kapitalerhöhung eine Eigenkapitalquote von ca. 38 %. Da auch in den Folgejahren mit überdurchschnittlich hohen Investitionen zu rechnen ist, wird zudem beabsichtigt, auch in den Folgejahren weitere Kapitalerhöhungen vorzunehmen, um dauerhaft eine angemessene Eigenkapitalausstattung der AVG sicherzustellen.

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der AVG mit den Stadtwerken Aschaffenburg (kurz: STW) ist es erforderlich, den Jahresüberschuss der AVG des Geschäftsjahres 2017 zunächst in voller Höhe an die STW abzuführen und in einem zweiten Schritt den Betrag der Kapitalerhöhung an die AVG zurückzuführen. Die STW verfügt über die notwendigen finanziellen Mittel um die Kapitalerhöhung der AVG ohne Aufnahme von Fremdmitteln umzusetzen.

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages der AVG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Die Stadt als Gesellschafter der AVG wird kraft Gesetzes in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung setzt einen Beschluss des Aufsichtsrates und des Stadtrates voraus. Der Werksenat wird deshalb um Beschlussfassung zur Erhöhung des Eigenkapitals der AVG gebeten.

.Beschluss:

I. Der Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um 6.032.032,91 € auf 55.000.000,00 € wird zugestimmt.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt,  in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kapitalerhöhung gemäß dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. / ws/5/6/18. Halbjahresbericht 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Beschließend 6ws/5/6/18

.Beschluss:

I. Der Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – K ommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2018 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / ws/5/7/18. Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG); Antrag der Stadtwerke Aschaffenburg, 63739 Aschaffenburg, auf Wiedererteilung einer gemeinwirtschaftlichen Konzession im Linienverkehr nach § 42 PBefG, ab dem 01.01.2019 für 10 Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Beschließend 7ws/5/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage

Aufbauend auf dem Beschluss des Stadtrates zur Direktvergabe des Stadtverkehrs an die Stadtwerke Aschaffenburg ab dem 01.01.2019 bis zum 31.12.2028, haben die Stadtwerke zwischenzeitlich die Genehmigung über die Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt.

Der mündliche Bericht der Stadtwerke soll einen Überblick über den derzeitigen Stand des Verfahrens geben.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Wiedererteilung einer gemeinwirtschaftlichen Konzession im Linienverkehr nach § 42 PBefG, ab dem 01.01.2019 für 10 Jahre wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / ws/5/8/18. VAB - Firmenabo/Jobticket

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Beschließend 8ws/5/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) steht vor bedeutenden Herausforderungen. Die Bedeutung für die Umwelt-, Stadt-und Regionalentwicklung wird sich in Zukunft noch erhöhen. Die Ansprüche und Anforderungen an den ÖPNV werden weiter steigen. Diese Entwicklung erfordert u. a. attraktive Tarifangebote, die einen Umstieg auf den ÖPNV begünstigen. Hierfür hält die VAB seit Anfang der neunziger Jahre ein maßgeschneidertes Tarifangebot für Firmen vor. Für deren Beschäftigten werden von der VAB zwei Modelle von Firmentickets angeboten.

I.   Firmenabo ab 20 Tickets
II.  Jobticket ab 100 Beschäftigten

I. Firmenabo ab 20 Stück

Allgemeine Voraussetzung

Bei der Abnahme von mindestens 20 übertragbaren Jahreskarten Erwachsene übertragbar/persönlich bzw. persönlichen Netzkarten Abo Plus mit gleichem Gültigkeitsbeginn wird 10% Rabatt gewährt. Der Verkauf dieses Firmen-Abos erfolgt nach Vorgaben des Arbeitgebers unmittelbar an den Arbeitnehmer.

Der Rabatt gilt nicht für andere Karten (z.B. TicketEasy, Grüne-Neun-Jahreskarten usw.).

Aktuell wird von der VAB ein Rabatt von 10 % zum Regeltarif gewährt.

Abwicklung

Das Unternehmen stellt alle für eine Sammelbestellung notwendigen Daten seiner Mitarbeiter zusammen und leitet die Bestellung an das Verkehrsunternehmen, in der Regel auf elektronischem Wege zusammen mit den für die Kartenerstellung notwendigen Passbildern, weiter.

Leistungen

Das Firmen-Abo ermöglicht die Wahl zwischen übertragbaren bzw. persönlichen Jahreskarten für Erwachsene, welche in den Preisstufen 11 und 1 bis 3 erhältlich sind, sowie der persönlichen Netzkarten AboPlus.

Preise/Abrechnung

Es wird der im jeweiligen Monat gültige monatliche Preis abgerechnet oder per Lastschrift abgebucht.

Monatlicher Beitrag
(Mindestbindung 12 Monate)

Fahrkarte
Regeltarif
Ab 20 Stück
Fahrtstrecken (Beispiele)
Jahreskarte Erw. Preisstufe 1/11 (Fahrkarte streckenbezogen)
34,00 €
30,60 €
Stadt Aschaffenburg
Miltenberg/Miltenberg
Jahreskarte Erw.  Preisstufe 2 (Fahrkarte streckenbezogen;  2 Waben)
51,60 €
46,40 €
Aschaffenburg/Mainaschaff
Aschaffenburg/Haibach
Jahreskarte Erw.  Preisstufe 3 (Fahrkarte Streckenbezogen; 3 Waben)
69,20 €
62,30 €
Aschaffenburg/Stockstadt
Kleinostheim/Kahl
Alzenau/Kahl
Miltenberg/Weilbach
Netzkarte AboPlus
(Fahrkarte gilt im gesamten VAB-Netz)
74,20 €
66,80 €
Gesamtes VAB-Netz




II. Job-Ticket (Freikalkulation)

Allgemeine Voraussetzung

Für Unternehmen ab 100 Beschäftigte ist das Job-Ticket vorgesehen, welches die Möglichkeit einer Freikalkulation bietet.

Abwicklung

Das Unternehmen stellt alle für eine Sammelbestellung notwendigen Daten seiner Mitarbeiter zusammen und leitet die Bestellung an das Verkehrsunternehmen, in der Regel auf elektronischem Wege zusammen mit den für die Kartenerstellung notwendigen Passbildern, weiter.

Leistungen

Das Jobticket wird nur als AboPlus für das gesamte VAB-Netz ausgegeben.

Abrechnung

Die Preise für das Jobticket unterliegen einer besonderen Kalkulation. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter sowie die Anzahl der bestellten Netz-Karten. Die Einzelheiten werden in einer schriftlichen Vereinbarung mit mindestens einjähriger Gültigkeit zwischen Arbeitgeber und einem Verkehrsunternehmen der VAB geregelt.

Aktuelle Bedeutung des Firmenabo/Jobticket, Vergleich 2017 und 2018


Modell
Anzahl Vertragspartner August 2018
Anzahl Vertragspartner August 2017
Anzahl aktive Tickets August 2018
Anzahl aktive Tickets August 2017
Firmenabo ab 20 Stück
6
5
376
342
Jobticket Freikalkulation
2
2
141
199
Gesamt
8
7
517
541


In 2018 kam der Freistaat Bayern als Vertragspartner hinzu. Zu den Landesbediensteten gehören u.a. die Beschäftigten der Hochschule Aschaffenburg.

Die im August 2017 aktiven Tickets verteilen sich gemäß dem Starttarifpunkt wie folgt:
Stadt Aschaffenburg                        294
Landkreis Aschaffenburg                171
Landkreis Miltenberg                          52

Firmenabo und Jobticket zusammen haben ein Volumen von rund 300.000 € jährlich, was ca. 5% der Kasseneinnahmen der Stadtwerke ausmacht.

Aktuelle Vertragspartner der Stadtwerke Aschaffenburg:
  • Stadt Aschaffenburg
  • Klinikum
  • Agentur für Arbeit
  • Sparkasse
  • Linde AG
  • Takata
  • TRW
  • Freistaat Bayern/Hochschule

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Jobticket


Zwei Arbeitgeber gewähren ihren Beschäftigen einen Zuschuss zum Jobticket/Firmenabo. Pro Monat werden hier jeweils 6,00 € als Zuschuss gewährt.

Bei allen anderen Arbeitgebern erfolgt eine vollständige Finanzierung durch den Beschäftigten. In diesem Punkt besteht ein wesentlicher Unterschied zum Gebiet des RMV, in welchem Arbeitgeber das Jobticket vollständig oder zu einem erheblichen Anteil finanzieren.

Neben dem Jobticket/Firmenabo bietet die VAB weitere attraktive (Test-)Angebote (AboAktivPlus/Partnerkarte/Kurzstreckenticket/Ferienticket), um den Umstieg auf den ÖPNV zu begünstigen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über das Firmenabo/Jobticket der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain – VAB GmbH wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / ws/5/9/18. Videoüberwachung in den Stadtbussen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Beschließend 9ws/5/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Werksenat am 16.02.2017 haben die Stadtwerke über die Möglichkeiten der Digitalisierung und Vernetzung von Linienbussen umfassend berichtet.

Im Ergebnis wurde am 22.06.2017 im Werksenat die digitale Aufrüstung der Stadtbusse zu einem WLAN Hotspot in Verbindung mit einer flächendeckenden Ausweitung der Fahrgastinformation durch eine GPS-Standortbestimmung beschlossen und zwischenzeitlich zum größten Teil umgesetzt.

Ebenfalls wurde der Einsatz von Videoüberwachung in den Bussen diskutiert, da bis auf die Optik alle notwendigen Komponenten durch die digitale Aufrüstung der Busse vorhanden sind. Aufgrund einer fehlenden datenschutzrechtlichen Bewertung wurde die Videoüberwachung aber zunächst zurückgestellt.

Zwischenzeitlich wurde der Einsatz von Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln datenschutzrechtlich bewertet.

Die Prüfung der Zulässigkeit von Videoüberwachungseinrichtungen in öffentlichen
Verkehrsmitteln richtet sich insbesondere nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Bei dieser Prüfung sind die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

1. Zweck einer Videoüberwachung
Beobachtungen mit Videokameras dürfen im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts nur zum Schutz vor Gewalt gegen Personen und Beförderungseinrichtungen sowie zur technischen Fahrgastsicherheit erfolgen. Aufzeichnungen werden ausschließlich zum Zwecke der Beweissicherung vorgenommen.

2. Umfang der Beobachtung
Die Erforderlichkeit einer Videoüberwachung ist – der Legaldefinition in Art. 24 Abs. 1 am Anfang BayDSG entsprechend – zu prüfen.
Erforderlich ist die Videoüberwachung, wenn ohne sie der Schutz nicht, nur unzulänglich oder nicht mit angemessenem Aufwand erfolgen kann.

3. Aufzeichnung
Eine Aufzeichnung kann permanent in einem verschlossenen Aufzeichnungsgerät erfolgen, das nur im Falle eines Vorkommnisses (Gewalt gegen Personen oder Beförderungseinrichtungen) von der dazu besonders berechtigten Person geöffnet bzw. ausgelesen wird.

4. Löschung der Aufzeichnung
Bei der Aufzeichnung in einer Black Box erfolgt – sofern kein Vorkommnis festgestellt wird - die Löschung der Aufzeichnung ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder, die Speicherung der Daten erfolgt in der Regel für nur wenige Tage.

5. Kreis der berechtigten Personen
Die Beschäftigten die Zugang zu Aufzeichnungen haben, müssen enumerativ bestimmt werden.

6. Weitergabe von Aufzeichnungen
Es muss festgelegt werden, wer Videoaufzeichnungen weitergeben darf. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass die Weitergabe von Videoaufzeichnungen nur zu Beweiszwecken an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte erfolgt.

7. Information der Fahrgäste
An jedem Fahrzeug, das videoüberwacht wird, müssen Hinweisschilder/
Piktogramme außen und innen die Videoüberwachung kenntlich machen.
Durch geeignete Maßnahmen muss die verantwortliche Stelle mit Anschrift erkennbar sein.




8. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Der oder die betriebliche Datenschutzbeauftragte ist über geplante Vorhaben zur Einrichtung von Videoüberwachungen rechtzeitig zu unterrichten, da die Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG durchzuführen ist. Er trägt außerdem dafür Sorge, dass eine Beschreibung des Verfahrens "Videoüberwachung" mit den Angaben nach § 4e Satz 1 Ziffer 1 bis 8 BDSG zur Einsichtnahme für
Interessenten an geeigneter Stelle bereit liegen.

9. Betriebsvereinbarung
Wegen der möglichen Einbeziehung von Bediensteten in die Videoüberwachung sollte auch eine Betriebsvereinbarung hierüber abgeschlossen werden.

Der Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr stößt bei Fahrgästen auf große Zustimmung. Viele sehen die Videoüberwachung als geeignete und wichtige Maßnahme, die Sicherheit in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen zu erhöhen.

Eine aktuelle forsa-Umfrage ergab, dass 80 Prozent der Fahrgäste eine Videoüberwachung sehr positiv sehen und ihr eine hohe Bedeutung für das persönliches Sicherheitsempfinden zumessen.
Folglich haben bereits heute sehr viele Verkehrsunternehmen/Städte eine Videoüberwachungstechnik im Einsatz und die Tendenz ist deutlich steigend.

Düsseldorf, Dortmund, Köln, Aachen, Darmstadt, München Augsburg, Ingolstadt, Dachau, Ansbach, Nürnberg, Führt sind nur einige Beispiele, bei denen bereits heute Videoüberwachung in den Bussen zum Einsatz kommt.

Im Stadtwerkeverbund werden bereits heute viele Kameras eingesetzt. Hierunter fallen z.B. der Regionale Omnibusbahnhof, die ABE, das Biomassenkraftwerk, die GBAB, die Parkhäuser mit Leitstelle, das Wasserwerk mit PV-Anlage, der Verkehrsbetrieb, die Tankstelle usw.
Auch für diese Anlagen werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten. Der Betrieb läuft schon zum Teil seit Jahrzehnten ohne dass Probleme aufgetreten sind, vielmehr hat die Überwachung schon vermehrt zur Aufklärung verschiedener Sachverhalte beitragen können.

Eine Prüfung durch den Internen - Datenschutzbeauftragen der Stadtwerke, wie auch durch einen Externen Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragten für Kommunen - a.s.k., sieht den Einsatz von Videoüberwachung in den Omnibussen der Stadtwerke Aschaffenburg als durchaus legitim an, solange auch hier alle Vorgaben (Dokumentation, Prüfung, Beschilderung, Speicherungsdauer) erfüllt werden.

Leider hat auch die Anzahl der Straftaten im Stadtbusbereich der Stadtwerke Aschaffenburg zugenommen. Angefangen bei Vandalismus Schäden, über Diebstahl der Fahrgeldeinnahmen, Falschgeld in Umlauf bringen, Streitigkeiten/Handgreiflichkeiten unter Fahrgästen, bis hin zu Drohungen und körperliche Übergriffe gegen das Fahrpersonal. Jährlich werden zwischen 3 und 6 Diebstahl-Delikte durch das Fahrpersonal gemeldet. Deutlich zugenommen hat die Androhung von Gewalt, die leider fast schon zum Alltag gehört. Aber auch die Hemmschwelle für Übergriffe auf das Fahrpersonal ist gesunken, so dass mehrere Fälle jährlich gemeldet werden. Der letzte Übergriff fand am 10.09.2018 statt, hierbei wurde ein Fahrer durch Faustschläge verletzt.  

Aus den genannten Erwägungen heraus, schlagen die Stadtwerke vor, alle Busse mit einer entsprechenden Überwachungstechnik nachzurüsten.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die Überwachung des Bus-Innenraumes durch den Einsatz von Videotechnik wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
 
Die Stadtwerke werden ermächtigt, die vorhandene Fahrzeugtechnik mit den entsprechenden Optiken aufzurüsten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.12.2018 16:15 Uhr