Datum: 22.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/13/12/18 Umbau der Hefner-Alteneck-Straße - Bau- und Finanzierungsbeschluss
2hfs/13/13/18 Baugebiet Anwandeweg - Grundstücksvergabe in 2018 und 2019

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1. / hfs/13/12/18. Umbau der Hefner-Alteneck-Straße - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 22.10.2018 ö Beschließend 1hfs/13/12/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Rotwand Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Aschaffenburg, beabsichtigt im Bahnweg 2 einen Wohnhausneubau mit 31 Wohneinheiten und 34 Stellplätzen zu bauen. Der Baubeginn erfolgte bereits Mitte August 2018. Um den Neubau zu ermöglichen, wurden Flurstücke miteinander verschmolzen bzw. vereinigt. Der entsprechende Kaufvertrag wurde am 17.07.2018 unterzeichnet.
Inhalt der Baugenehmigung war unter anderem die Bedingung, 7 Stellplätze im Bereich der Hefner-Alteneck-Straße dinglich zu sichern.
Diese Auflage sowie die durch den Wohnhausneubau erforderliche Anpassung der Straßenentwässerung sind ebenso Anlass für einen Umbau der Hefner-Alteneck-Straße, wie auch der insgesamt sehr schlechte bauliche Zustand.
Am 18.09.2018 stimmte der Stadtrat im Planungs- und Verkehrssenat der vorgestellten Entwurfsplanung zu und ermächtigte die Verwaltung, den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

2.        Projektbeschreibung

Heutiger Zustand:

Die Hefner-Alteneck-Straße zwischen Bahnweg und Bavariastraße ist zum heutigen Zeitpunkt auf einer Seite anbaufrei. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich ein Gehweg sowie mehrere Anlieger und ein großes Wiesengrundstück, das durch einen Zaun abgetrennt an den Gehweg grenzt. Zum Bahnweg hin befinden sich mehrere Betonpoller, so dass die Hefner-Alteneck-Straße für Fahrzeuge keine Verbindung zum Bahnweg darstellt. Aufgrund mangelnder Längsneigung erfolgt die Entwässerung über eine einseitige Querneigung über die Schulter zur anbaufreien Seite.


Zukünftiger Zustand:

Zukünftig wird die Hefner-Alteneck-Straße im Bereich des Neubaus von Station 0+000 m bis ca. Station 0+090 m als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Es entsteht eine Mischverkehrs-fläche.

Um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches zu verdeutlichen, erfolgt eine Einengung von 7,0 m auf 5,0 m Breite. Der querverlaufende Bordstein erhält durch eine Anrampung einen Auftritt von 1 cm Höhe.

Am Ende der Hefner-Alteneck-Straße Richtung Bahnweg, gegenüber dem Neubau, entstehen 7 Parkstände als Senkrechtparker im Bereich der Straßenverkehrsfläche, die dem Wohnobjekt zugeordnet sind. Ein dazwischen angeordnetes Pflanzbeet schützt Hydranten und Schieberkappen davor, überparkt zu werden. Um eine richtlinienkonforme Fahrgasse hinter den Parkständen von 6,0 m zu ermöglichen, wurde der Pachtvertrag mit dem Eigentümer von Flurstück-Nr. 1004 aufgelöst.

Zum Bahnweg hin wird die Hefner-Alteneck-Straße durch ein Pflanzbeet abgegrenzt. Es bleibt ein 3,50 m breiter Stich, der von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann und für den Fahrzeugverkehr durch einen herausnehmbaren Poller abgesperrt ist. Der Stich bietet auch die Möglichkeit eines kurzen Rettungsweges für die Feuerwehr.
Im weiteren Verlauf der Straße befinden sich weitere 5 Parkstände als Längsparker. Zwei bestehende Bäume, die sich im Anschluss an die Längsparker befinden, können durch die Anordnung eines Pflanzbeetes erhalten werden.

Die Straße wird im Bereich des unbebauten Flurstückes angehoben, um eine für die Entwässerung der Verkehrsfläche ausreichende Längsneigung zu erhalten.

Für den Umbau nicht mehr benötigte Flächen der Stadt Aschaffenburg sollen nach Möglichkeit an die Anlieger verkauft werden.


Querschnitt:

Im Bereich des verkehrsberuhigten Bereiches besitzt die Verkehrsfläche eine Breite zwischen 9,10 m und 11,0 m. Der Querschnitt erhält eine einseitige Querneigung von 2,50 %.  Am tieferliegenden Rand wird ein Rundbordstein sowie eine zweizeilige Rinne angeordnet.

Im übrigen Bereich der Hefner-Altneck-Straße wird der vorhandene Querschnitt aufgegriffen und an die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) angepasst. Die vorhandene Fahrbahnbreite besitzt hier eine Breite von 7,0 m, der Gehweg eine Breite von 2,0 m. Entlang des tiefer gelegenen Randes verläuft ein Rundbordstein mit 2-zeiliger Rinne. Künftig wird die Fahrbahn 6,50 m breit sein und der Gehweg 2,50 m.

Oberbau Fahrbahn
4,0 cm        Asphaltdeckschicht
14,0 cm        Asphalttragschicht
27,0 cm        Frostschutzschicht
20,0 cm        Stabilisierungsschicht
65,0 cm        Gesamtdicke


Oberbau Gehweg
3,0 cm        Asphaltdeckschicht
8,0 cm        Asphalttragschicht
19,0 cm        Frostschutzschicht
20,0 cm        Stabilisierungsschicht
50,0 cm        Gesamtdicke

Aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse wird gemäß Bodengutachten eine Stabilisierungs-schicht von 20 cm erforderlich.


3.        Kosten

Für den Bereich von Station 0+000 m bis ca. 0+090 m (Bereich des Wohnhausneubaus) ergeben sich folgende maßnahmenbedingte Kosten:

Titel        Kosten (brutto)
Straßenbau        194.000 €
Baunebenkosten 20%        39.000 €
Gesamtkosten        233.000 €


Zusammenhangkosten:

Im Zuge der Baumaßnahme wird auch der Bereich von ca. Station 0+090 m bis ca. 0+135 m saniert. Somit entstehen folgende Zusammenhangkosten:

Titel        Kosten (brutto)
Straßenbau        85.000 €
Baunebenkosten 20%        17.000 €
Gesamtkosten        102.000 €

Die geschätzten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4.        Finanzierung

Für die Baukosten in Höhe von 233.000 € für den Bereich von Station 0+000 m bis ca. 0+090 m trägt der Investor einen Anteil von 110.000 €.
Die restlichen Baukosten in Höhe von 113.000 € sind von der Stadt Aschaffenburg zu tragen.
Hiervon sind bereits 10.000 € als Planungskosten im Nachtragshaushalt unter der Haushaltstelle 1.6400.9511 für 2018 beantragt. Die restlichen Haushaltsmittel sind in den darauffolgenden Haushaltsjahren bereitzustellen.
 
Die Kosten in Höhe von 102.000 € für die Sanierung der Hefner-Alteneck-Straße im Bereich von Station 0+090 m bis 0+0135 m werden über die Haushaltsstelle 1.6400.9515 „Straßenunterhalt abgerechnet.

5.        Umsetzung

Die geplante Fertigstellung des Neubaus durch die Rotwand Projektgesellschaft mbH & Co.KG, Aschaffenburg, ist für Ende 2019 vorgesehen. Im Anschluss daran soll der Straßenbau beginnen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 233.000 € umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / hfs/13/13/18. Baugebiet Anwandeweg - Grundstücksvergabe in 2018 und 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 22.10.2018 ö Vorberatend 2hfs/13/13/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss zur Einführung eines Städtischen Wohnraumförderprogramms vom 24.10.2016 hat der Stadtrat festgelegt, dass die Verwaltung für jedes Haushaltsjahr eine Liste an Grundstücken aufstellen und dem Haupt- und Finanzsenat zur Beschlussfassung vorlegen soll, bei denen das Förderprogramm angewendet werden soll.  

Das Umlegungsverfahren für das Baugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim wurde mit Bekanntmachung vom 20.04.2018 unanfechtbar abgeschlossen. Die Erschließungsarbeiten werden derzeit beauftragt. Die Vermarktung der städtischen Bauplätze soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Grundstücke erschlossen und bebaubar sind.

Nach dem derzeit gültigen Bauzeitenplan für die Erschließungsanlagen wird der erste Bereich des Baugebiets mit Beginn 2020 erschlossen.

Bereits jetzt sind die Grundstücke Martin-Luther-Straße 5 und 7 durch die ausgebaute Erschließungsstraße, in der alle Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, erschlossen und somit bebaubar. Diese Grundstücke können daher bereits in 2018 verkauft werden. Die Vergabe soll nach den Kriterien des Städtischen Wohnraumförderprogramms – Programm 2 - zum Kauf angeboten werden.


Der Bauplatz Schoppenhauer-Straße 16 soll nach den Kriterien des Städtischen Wohnraumförderprogramms – Programm 3 an Baugruppen vergeben werden. Da das Bewerbungsverfahren sehr zeitaufwändig ist und Baugruppen sich zunächst konstituieren müssen, wird der Bauplatz bei der Ausschreibung zunächst für Baugruppen reserviert.

Der Bauplatz wird in 2020 erschlossen sein. Die Ausschreibung des Bauplatzes soll in 2019 erfolgen, der Verkauf wird erst in 2020 sein.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat mit Stellungnahmen vom 31.07./ 01.08.2018 die im Beschluss genannten Bodenwerte festgestellt. Die Werte wurden aus Verkaufspreisen aus dem Baugebiet abgeleitet.

Die Verwaltung bittet um vorstehende Beschlussfassung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Grundstücke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Zustimmung vor zu legen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, in den Jahren 2018/ 2019 folgende Grundstücke der Gemarkung Leider im Baugebiet Anwandeweg, Nilkheim gemäß den Kriterien des Städtischen Wohnraumförderprogramms zum Kauf anzubieten:

Vergabe gemäß Programm 2:
Bauplätze für Doppelhaushälften:

Martin-Luther-Straße 5, Fl.-Nr. 455/218, zu 385 qm
Martin-Luther-Straße 7, Fl.-Nr. 455/217, zu 444 qm

Vergabe gemäß Programm 3
Bauplatz für Baugruppen:

Schoppenhauer-Straße 16, Fl.-Nr. 455/180, zu 733 qm

2.        Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bodenwerte der Bauplätze durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wie folgt festgestellt wurden:

Martin-Luther-Straße 5, Fl.-Nr. 455/218, 580 €/qm, gesamt: 223.300 €
Martin-Luther-Straße 7, Fl.-Nr. 455/217, 580 €/qm, gesamt: 255.200 €

Schoppenhauer-Straße 16, Fl.-Nr. 455/180, 660 €/qm, gesamt: 483.780 €

Die Bodenwerte enthalten keine Erschließungskosten, Kosten für grünordnerische Maßnahmen und ökologischen Ausgleich, sowie Hausanschlusskosten. Diese Kosten fallen noch an.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Grundstücke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Zustimmung vor zu legen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2019 07:58 Uhr