Datum: 22.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/13/1/18 Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH; - Bericht der Geschäftsführerin zum Jahresabschluss 2017
2pl/13/2/18 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018 für die Stadt Aschaffenburg
3pl/13/3/18 Planfeststellung Ringschluss-Ost: Tektur im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Vorstellung des Konzeptes durch das Büro Trölenberg und Vogt
4pl/13/4/18 Sanierung Damm; - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) - Aufhebung von Untersuchungsgebieten - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“
5pl/13/5/18 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gemarkung Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gemarkung Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gemarkung Damm; - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
6pl/13/6/18 Erneuerung der Jahnstraße -Vorstellung der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss
7pl/13/7/18 Flüchtlings- und Integrationsberatung und aufsuchende Sozialarbeit
8pl/13/8/18 kostenloser ÖPNV; - Antrag der Stadt Aschaffenburg auf Teilnahme als Modellstadt - Antrag von Herrn Stadtrat Büttner (KI) vom 18.02.2018

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1. / pl/13/1/18. Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH; - Bericht der Geschäftsführerin zum Jahresabschluss 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 1pl/13/1/18

.Beschluss:

Der Bericht der Geschäftsführerin des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau gGmbH über den Jahresabschluss 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/13/2/18. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018 für die Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 2pl/13/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 08.10.2018 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2018 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird um 3.971.700 € auf 4.000.000 € vermindert. Die Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtwerke wird 0 € neu festgesetzt. Sie entspricht dem Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke.


Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Verpflichtungsermächtigung für das RÜB Willigisbrücke (10.000.000 €) wird mangels Auftragsvergabe in 2018 nicht benötigt und entfällt. Für die Rathaussanierung wird eine VE von 8.000.000 € neu eingestellt. Einschließlich weiterer kleinerer Änderungen wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 1.495.000 € auf neu 20.025.000 € vermindert.

Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2018 setzen sich neu wie folgt zusammen:




Verpflichtungsermächtigungen
Ansatz alt
Änderung
Ansatz neu




1.0601.9359 EDV Netzwerk
0
100.000
100.000
1.0681.9400 Rathaussanierung
0
8.000.000
8.000.000
1.1300.9357 Fahrzeuge Feuerwehr
350.000
0
350.000
1.2410.9350 Berufsschule I, Anschaffungen
0
350.000
350.000
1.2700.9450 Fröbelschule, Brandschutz
300.000
-300.000
0
1.3200.9451 Schad-Museum, Arkadenhof
0
200.000
200.000
1.4647.9400 KiTa Erthalschule
500.000
0
500.000
1.6300.9501 Brücke Schönbuschallee
150.000
-150.000
0
1.6375.9511 Baugebiet Anwandeweg, Straße
5.000.000
0
5.000.000
1.6375.9535 Baugebiet Anwandeweg, Kanal
3.500.000
0
3.500.000
1.6400.9512 Straßenumbau Akazienweg
0
250.000
250.000
1.6400.9515 Umbau Werkstraße
500.000
0
500.000
1.7072.9535 Becken Willigisbrücke
10.000.000
-10.000.000
0
1.7073.9530 Kanalsanierung Fischerviertel
800.000
0
800.000
1.7100.9501 Entwässerung Hensbach
300.000
-300.000
0
1.7100.9504 Kanalbau Liebigplatz
0
475.000
475.000
1.7500.9610 Altstadtfriedhof, Kühlzellen
120.000
-120.000
0




Gesamt:
21.520.000
-1.495.000
20.025.000

Die erforderlichen Änderungen des Stellenplanes ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Der Stellenplan 2018 (Nachtragshaushalt) wird entsprechend angepasst.

Zusätzliche Stellen
Besoldung-/ Entgeltgruppe
HUA
Dienststelle
1,0
A 10
0221
11 – E-Government/Digitalisierung
(Bericht im HFS am 02.07.2018, Beschluss im Plenum 17.9.2018)
1,0
A 10
3440
15 – Informationsmanagement
(Bericht im HFS am 02.07.2018, Beschluss im Plenum 17.09.2018)
1,0
A 10
1601
3 – Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain und Leitungsunterstützung ILS
(Beschluss der Verbandsversammlung des ZRF vom 19.04.2018; Beschluss HFS 17.09.2018)
1,0
EG 5
1111
32 – Führerscheinstelle
(auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)
6,0
EG 5
1122
32 – Straßenverkehr - VÜD
(zusätzliche Stellen für die städtische Verkehrsüberwachung – Plenum 16.07.2018)
0,5
EG 1
5600
40 – Stadion am Schönbusch
(neue Teilzeitstelle – auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)
1,0
EG 10
2000
40 – Digitalisierung an Schulen
(Beschluss HFS 14.05.2018)
0,2
EG 1
2104
40 - Grünewaldschule
(Erhöhung des Personals für die Reinigung – auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)
0,1
EG 1
2109
40 – Pestalozzischule
(Erhöhung des Personals für die Reinigung – auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)
0,2
EG S 12
4061
50 – Betreuungsstelle
(Erhöhung des Personalbedarfs – auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)
1,0
EG 9 b
4011
50 – Insolvenz-/Schuldnerberatung
(Beschluss Plenum 11.06.2018)
0,5
EG 5
4011
50 – Insolvenz-/Schuldnerberatung - Verwaltungskraft
(Beschluss Plenum 11.06.2018)
0,4
EG S 14
4071
51 – Pflegekinderdienst
(Erhöhung des Personalbedarfs auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)
1,0 kw
EG S 11 b
4071
51 – Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA
(Projektbezogener Personaleinsatz für 2 Jahre mit 90 % Förderung – Beschluss HFS 16.04.2018)
-0,2
EG 3
4071
51 – Stadtteilmütter
(Anpassung des Stellenanteils von 80 % auf 60 %)
0,5
EG S 8 b
4646
51 - Tagesstätte Fröbelschule
(Erhöhung des Personalbedarfs auf Grund verwaltungsinterner Bedarfsprüfung)

Veränderungen:

Besoldungs-/ Entgeltgruppe
Mehrung
Minderung
Gesamt
Beamte
A 10
3,0

+3,0

Zwischensumme


+3,0
Arbeitnehmer ohne SuE
EG 10
1,0

+1,0

EG 9b
1,0

+1,0

EG 5
7,5

+7,5

EG 3

0,2
-0,2

EG 1
0,8

+0,8

Zwischensumme


+10,1
Arbeitnehmer SuE
EG S 14
0,4

+0,4

EG S 12
0,2

+0,2

EG S 11b
1,0

+1,0

EG S 8b
0,5

+0,5

Zwischensumme


+2,1
Gesamt



+15,2


Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.


Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I.
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

       erhöht um        vermindert um        und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes

       
       
       von bisher
       auf nunmehr
im
Verwaltungs-
haushalt                                
die Einnahmen        17.810.600        4.231.600        242.481.800        256.060.800
die Ausgaben        19.373.800        5.794.800        242.481.800        256.060.800

im
Vermögens-
haushalt                                
die Einnahmen        12.993.500        4.763.800        40.674.600        48.904.300
die Ausgaben        10.928.100        2.698.400        40.674.600        48.904.300

verändert.
 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird von 7.971.700 € um 3.791.700 € vermindert und damit auf 4.000.000 € neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird von 1.342.000 € um 1.342.000 € vermindert und damit auf 0 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 1.495.000 € vermindert und damit von bisher 21.520.000 € auf 20.025.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 in dem als Anlage der Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan wird bei der Stadtverwaltung wie folgt geändert:

1. Beamte
Wahlbeamte und sonstige Beamte        Besoldungsgruppe        Zahl der Stellen 2018
insgesamt
sonstige Beamte        A 10        42,6
Insgesamt                201,3

2. Arbeitnehmer, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung        Zahl der Stellen 2018
10        35,0
9b        61,5
5        196,4
3        25,0
1/2        107,8
Insgesamt        712,4

3. Arbeitnehmer im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung        Zahl der Stellen 2018
S 14        13,0
S 12        18,7
S 11 b        31,7
S 8 b        24,4
Insgesamt        96,0

§ 5

 
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG

Klaus Herzog
Oberbürgermeister





II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

III. Der Beschluss kann der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 2

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3. / pl/13/3/18. Planfeststellung Ringschluss-Ost: Tektur im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Vorstellung des Konzeptes durch das Büro Trölenberg und Vogt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 3pl/13/3/18

.Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur Vorberatung an den Planungs- und Verkehrssenat
verwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / pl/13/4/18. Sanierung Damm; - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) - Aufhebung von Untersuchungsgebieten - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Ortskern Damm“ - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Vorberatend 2PVS/9/2/18
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 4pl/13/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der Defizite im Quartier und zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption hat das Büro - neben eigenen Erhebungen und der Auswertung vorliegender Untersuchungen wie z. B. der Vorbereitenden Untersuchungen und der Evaluation für das Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“ - auch schriftliche Befragungen der Grundstückseigentümer sowie der Gewerbetreibenden und Freiberufler im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt.

Dem auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) hat der Stadtrat in der Sitzung des PVS am 20.03.2018 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung und durch eine öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.04.2018 am Verfahren beteiligt, sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 18.05.2018. Das Ergebnis ist in der beiliegenden „Abwägungstabelle“ dargestellt.

Bereits in der Sitzung am 06.12.2016 hatte der PVS den Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Umgestaltung der Schillerstraße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Schillerstraße den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und zu diskutieren. Nachdem beide Planungen den gleichen Bereich umfassen, wurde die Bürgerbeteiligung zu beiden Planungen (Sanierungsgebiet und Schillerstraße) in einem Verfahren zusammengefasst.

Folgende Beteiligungsschritte wurden durchgeführt:
-        Am 17.05.2018 fand am 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrgemeinde St. Michael, Schulstr. 42, ein Bürgergespräch statt. Es nahmen ca. 160 Personen an diesem Gespräch teil.
-        Am 18.05. 2018 wurde die Planung im Pfarrsaal in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgestellt. Mitarbeiter der Stadtverwaltung standen als Ansprechperson vor Ort zur Verfügung. Diese Möglichkeit wurde von ca. 35 Personen wahrgenommen.
-        Im online-Beteiligungsportal der Stadt (https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Buergerbeteiligung/Bauleitverfahren-und-staedtebauliche-Planungen/DE_index_4903.html) waren sowohl der Entwurf der VU mit IHK als auch die vom Stadtrat beschlossenen Planungsvarianten für die Schillerstraße eingestellt. Es bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 14.05.2018 bis 29.06.2018 über diese Seite Anregungen zur Planung zu geben. Zu VU / IHK gingen 10 Stellungnahme ein, zur Planung für die Schillerstraße 4 Stellungnahmen.
-        Neu und eigens hierfür eingerichtet wurde das interaktive Portal www.buergerbeteiligung.de. Hier war es möglich, in einer Karte die Planungen zu kommentieren und neue Ideen einzutragen. Diese wiederum konnten von anderen Personen kommentiert und mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ markiert werden. Diese Seite erfreute sich hohen Zuspruchs und brachte viele Rückmeldungen und Kommentare. Insgesamt 1.055 Nutzer besuchten die Seite 1.223 mal. Es wurden 33 Ideen eingetragen, die 281-mal mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ kurz bewertet wurden. Es wurden 32 Kommentare zu Ideen mit wiederum 173 Kurzbewertungen abgegeben.
Das Ergebnis ist im Bericht vom 06.09.2018 zusammengefasst.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den beiden Beteiligungsschritten weder von den Behörden noch von den Bürgern grundsätzlich Einwände gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes vorgebracht wurden. Im Wesentlichen wurden die Planungen zur Aufwertung des Ortskerns begrüßt. Die Hinweise beschränken sich meist auf Details der Planung, die erst in weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden können und in ihrem Detailgrad nicht Gegenstand des IHK sind oder aber auf Hinweise, die außerhalb des Sanierungsverfahrens behandelt werden können.
Auf folgende Anregungen ist besonders hinzuweisen:
-        Auf Anregung der Denkmalschutzbehörden wird ein Plan über die in die Denkmalliste aufgenommenen Denkmale in das IHK aufgenommen.
-        Dem Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, einen Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 BayDSchG in das IHK aufzunehmen, kann nicht gefolgt werden (s. Nr. 5 Punkt 2 der Abwägungstabelle).
-        Die Planungen für den Ortskern um den Michaelsplatz und die Aschaffbrücke im Verlauf der Mittelstraße werden weitgehend begrüßt. Insbesondere wird die Möglichkeit gesehen, durch Verlagerung von Stellplätzen auf dem Michaelsplatz eine neue Aufenthaltsqualität zu schaffen. Im Wesentlichen Zustimmung erfährt auch der Rückbau der Schillerstraße mit einer Reduzierung der Fahrbahnbreite mit Begrünungsmaßnahmen. Dabei wird aber mehrfach auf die Idee eingebracht, den Grünstreifen nicht mittig, sondern seitlich anzulegen, um die Gehwege zu beschatten und zwischen den Bäumen Stellplätze anlegen zu können. Kontrovers diskutiert wurde der Ausbau der Kreuzung Schillerstraße / Burchardtstraße dahingehend, ob ein Kreisverkehr oder eine ampelgeregelte Kreuzung sinnvoll ist.
-        Ein wesentlicher Punkt der Bürgerdiskussion war die Parkplatzproblematik. Aus diesem Grund wird im IHK die Notwendigkeit dargestellt, die Zahl der Stellplätze - unter Berücksichtigung des Bewohnerparkens - zu erhalten und hierfür ggf. neue Stellplatzanlagen (z. B. Bau einer Quartiersgarage) zu schaffen.
-        Der Vorschlag zur Bebauung des Quartiers nördlich der Seestraße wird teilweise kritisch bewertet. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass im Rahmen der Befragung der Grundstückseigentümer im geplanten Sanierungsgebiet ein eigener Fragebogen an die Eigentümer der Grundstücke in diesem Gebiet versandt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass hier durchaus eine Mehrheit einer baulichen Entwicklung nicht entgegensteht. Aus diesem Grund soll die Planung als Diskussionsgrundlage im IHK erhalten bleiben. Durch die Sanierungssatzung wird noch kein Baurecht geschaffen. Die Planung und das Ergebnis der Umfrage dienen als Grundlage für weitere Gespräche mit den Betroffenen über die weitere Entwicklung in diesem Bereich.
-        Aufgenommen werden Hinweise auf die Möglichkeit des Baus eines Fußweges südlich der Aschaff zwischen Strietwaldstraße und Kupfergasse und die verkehrliche Situation im Einfahrtsbereich des Schneidmühlweges von der Schillerstraße aus sowie in der Schulstraße. Nicht berücksichtigt werden kann dagegen der vielfach begrüßte Vorschlag aus der Bürgerschaft, am Aschaffufer zwischen Schulstraße und Turnhalle ein Gebäude (modernes Strandhaus mit großen Glasfronten) zu errichten, in welchem Räume für lokale Vereine, ein Café mit Nutzung der Uferpromenade und eine kleine Bühne für Konzerte entstehen könnten. Die vorgeschlagene Fläche liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet der Aschaff. Eine Bebauung scheidet daher aus.
-        In Teilbereichen wird der Umgriff der Sanierungssatzung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf an aktuellen Situationen angepasst (z. B. Wegfall des früheren Gärtnerei-Geländes, Kreuzungsbereich Wilhelmstraße / Haidstraße, Erweiterung östlich der Dorfstraßenbrücke und südlich der Bahnparallele).

Als wesentliche Maßnahmen für die nächsten Jahre sind zu benennen:
-        „Grünes Band“- Neugestaltung Schillerstraße- „Neue Mitte Damm“ -Neugestaltung St.-Michaels-Platz
-        „Vitale Burchardtstraße“ - Neugestaltung öffentlicher Raum
-        „Aschaff-Terrassen Dämmer Brücke“ - Neugestaltung und Belebung
-        „Verbindung Ortsmitte und Aschaff“ - Neugestaltung Mittelstraße
-        „Wohnen im Quartier“ - Innenentwicklung nördlich der Seestraße
-        Einrichtung von „Kommunalen Förderprogrammen“ (z. B. Beratung über die Sanierung von Bestandsimmobilien, Fassadensanierung, Verbesserung des Wohnumfeldes etc.)

Als Impulsprojekte werden vorgeschlagen:
-         Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des St.-Michaels-Platzes
-        „Grünes Band“ - Neugestaltung Schillerstraße
-        Platzgestaltung Mühlstraße / Ecke Woernerstraße
-        temporäre Begrünungsmaßnahmen in Form von „Pocket-Parks“

Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann die Sanierungssatzung in Kraft treten. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wird ein Faltblatt erstellt, in welchem die wesentlichen Elemente des IHK dargestellt werden.

Nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung kann kurzfristig das Quartiersmanagement (als Halbtagsstelle) eingerichtet werden. Der bisher im Bahnhofsquartier tätige Quartiersmanager wechselt dafür nach Damm. eine seiner ersten Aufgaben ist die Installation eines Quartiersbeirates mit Grundstückseigentümern, Gewerbetreibenden und Anwohnern aus dem Sanierungsgebiet. Der bislang in Damm bestehende und vom Vereinsring Damm organisierte „Stadtteilbeirat“, der die Interessen des gesamten Stadtteils vertritt, bleibt bestehen. Es ist geplant, dass der Quartiersbeirat 4-mal jährlich tagt, wobei 2 Sitzungen jährlich gemeinsam mit dem Stadtteilbeirat stattfinden.

Als mögliche Kooperationspartner bieten sich die Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS), die sich bereits in die Vorbereitenden Untersuchungen eingebracht hat, sowie der Verein Gesta e. V. mit Sitz in der Haidstraße, der bislang bereits die Fahrradwerkstatt und andere Projekte betreibt, an.

Die Sanierung im bisher in Damm ausgewiesenen Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm - Mitte“, das überwiegend den östliche Teil des Stadtteils umfasste, ist abgeschlossen. Aus diesem Grund kann die Sanierungssatzung vom 05.11.2003 aufgehoben werden. Auch die mit Beschluss vom 01.10.2001 festgestellten Untersuchungsgebiete sind nicht mehr relevant und können aufgehoben werden.

.Beschluss: 1

I.

1.        Der Stadtrat erlässt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 1 des Sanierungsgebietes Stadterneuerung Damm - Mitte (Soziale Stadt) (Anlage 2).
2.        Die Untersuchungsgebiete, für die der Stadtrat mit Beschluss vom 01.10.2001 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme Stadterneuerung Damm - Mitte beschlossen hatte, werden aufgehoben.
3.        Der Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ vom 12.09.2018 wird zur Kenntnis genommen.
4.        Der Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ „(„Abwägungstabelle“ Stand: 06.09.2018) wird zur Kenntnis genommen.
5.        Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 19.02.2018, aktualisiert am 06.04.2018 und 13.09.2018 wird zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen und Zielsetzungen dieses Integrierten Handlungskonzepts wird zugestimmt. Der Stadtrat beschließt dieses Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung im Sanierungsgebiet „Ortskern Damm“. Auf Grund der Ergebnisse dieser Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) sieht die Stadt Aschaffenburg die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ als erfüllt an.
6.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634) die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 12.09.2018 (Anlage 3).
7.        Die Sanierung soll innerhalb eine Zeitraumes von 10 Jahren ab Rechtskraft der Satzung abgeschlossen werden.
8.        Der Bereich wird als Programmgebiet „Soziale Stadt“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ zu beantragen.




II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Begriff „Dämmer Mitte“ nicht nur der St. Michaels Platz zu verstehen ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/13/5/18. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gemarkung Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gemarkung Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gemarkung Damm; - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.07.2018 ö Vorberatend 13pvs/7/13/18
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.09.2018 ö Vorberatend 7pvs/8/7/18
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 5pl/13/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) wurde am 17. Juli im PVS beraten. Der Stadtrat hat aber keine Entscheidung getroffen, sondern der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, Bebauungsvarianten für das Plangebiet zu entwickeln und auf Basis dieser Varianten die Lärmeinwirkungen zu überprüfen. Mit einem gegenüber dem Plan, der am 17. Juli im PVS beraten wurde, geringfügig geänderten Geltungsbereich hatte die Stadtverwaltung seinerzeit vier Bebauungsvarianten entwickelt. Das Ergebnis der Überprüfung der Lärmeinwirkungen liegt nun vor, so dass eine erneute Vorlage im Stadtrat zum Aufstellungsbeschluss erfolgen konnte.
Folglich wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) am 18. September im PVS beraten. Nach Vorstellung der vier entwickelten Bebauungsvarianten vom 03.09.2018 fanden die Varianten 3 und 4, die eine Verschwenkung des Kiebitzwegs nach Süden vorgesehen hatten, aufgrund des dadurch bedingten großen Eingriffs in die südlich des Kiebitzwegs liegenden Grundstücke keine Zustimmung. Die Varianten 1 und 2, die eine Verlängerung des Kiebitzwegs incl. einer Wendeanlage in Höhe der Almhütte vorsehen, sollen dagegen incl. der vorgeschlagenen nördlichen und südlichen Bebauung optional weiterverfolgt werden. Zuzüglich soll eine neue 5. Variante entwickelt werden, die auf die nördliche Bebauung zugunsten der Festsetzung dieser Fläche als private Grünfläche / landwirtschaftliche Fläche verzichtet. Diese 5. Bebauungsvariante vom 08.10.2018 liegt nun vor (Erläuterung zu den Varianten 1, 2 und 5 unter Punkt „Beschreibung der Bebauungsvarianten“).

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich des Kiebitzwegs wird aus den folgenden Gründen empfohlen:

       Das Familienheimgebiet im Norden der Stadt ist aufgrund seiner umliegenden Bestandsbebauung für eine wohnbauliche Nutzung geeignet
       Es handelt sich um eine maßvolle Innenverdichtung am Rand einer bestehenden, gewachsenen Siedlung
       Es ist aufgrund der teilweise bereits vorhandenen Erschließung nur eine flächensparende Erweiterung dieser Erschließung notwendig
       Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes deckt sich mit den im neuen Flächennutzungsplan dargestellten „Wohnbauflächen“, für den bis Ende dieses Jahres der Feststellungsbeschluss angestrebt wird.

Die Stadtverwaltung geht von einer mehrjährigen Planungszeit aus, da möglicherweise umfangreiche Gutachten und ggf. eine Bodenordnung erforderlich sein werden.


Zu 1., 2. und 3.

Planungsanlass
Für das Gebiet westlich des Kiebitzwegs gab es bereits Mitte 1989 einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser wurde aber aufgrund planerisch nicht zu bewältigender Lärmimmissionen durch die BAB A3 nicht zur Rechtskraft geführt und schließlich Ende 2004 aufgehoben. Es verblieb damals die Perspektive, nach Ausbau der A3 einschließlich der Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen bei Bedarf eine Neuüberplanung des Gebietes über ein Bebauungsplanverfahren vorzunehmen.
 
Die Lärmproblematik, die in der Vergangenheit die Ausweisung von Wohnbauland erschwert bzw. verhindert hat, ist aufgrund des inzwischen hergestellten Lärmschutzes entlang der Autobahn A3 heute grundsätzlich lösbar.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Bedarf an Wohnbauflächen in Aschaffenburg wurden die Planungsabsichten für das Gelände westlich des Kiebitzwegs wieder aufgegriffen und es fand am 13.07.2017 eine Erörterung zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Grundstückseigentümern in diesem Gebiet statt. Die Mehrheit der Eigentümer sprach sich für eine Wiederaufnahme eines Bebauungsplanverfahrens aus.
Vor Wiederaufnahme war aus stadtplanerischer Sicht eine Lärmuntersuchung notwendig, um eine Aussage zu den verbliebenen Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet nach Realisierung des Lärmschutzes an der A3 treffen zu können. Diese Untersuchungen liegen nun vor (s. Unterpunkt zu Schallimmissionen).


Lage, Umgriff, Größe, Geltungsbereich des Plangebiets
Das Plangebiet am nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Strietwald liegt zwischen der bestehenden Wohnbebauung nördlich der Strietwaldstraße, westlich der Konradstraße, südlich des Kiebitzwegs, der Almhütte und des Schützenhauses.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Grundstücke Flst.Nrn. 9151/2 - 9151/10, 9151/18, 9151/19 und 9151/40 an der Strietwaldstraße, die östliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 9151/33 und 9151/34, die Flst.Nr. 9160/1 (Kiebitzweg), die nördlichen Grundstücke Flst.Nrn. 9103, 9104 sowie Teilbereiche der nördlichen Grundstücke Flst.Nrn. 9105, 9106, 9110/2 und 9146/1, die südliche Grenze der Grundstücke Flst.Nrn. 9148 und 9148/1 und den westlichen Teilbereich des Grundstücks Flst.Nr. 9154, Gem. Damm. Die Grenzen bzw. der Umgriff dieser Flst.Nrn. bilden gleichzeitig den Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße (= Geltungsbereich des Plangebiets) von ca. 13.500 m²; davon werden voraussichtlich Flächen in einem Umfang von max. 9.500 m² als bebaubare Flächen festgesetzt (= zulässige Grundfläche i. S. d. § 13a Abs.1 Satz 2).


Eignung des Plangebiets für die Ausweisung von Wohnbauland
Das Plangebiet ist aufgrund seiner teilweise bereits vorhandenen Erschließung, der überwiegenden Vorprägung durch hausgärtnerische Nutzung südwestlich des Kiebitzwegs, der angrenzenden und umliegenden Bebauung (Wohngebäude, Gaststätte, Schützenhaus mit Schießständen) und der Topographie in Hanglage mit Südausrichtung für eine begrenzte bauliche Erweiterung am Ortsrand gut geeignet.


Eigentumsverhältnisse
Die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke befinden sich überwiegend im Privatbesitz sowie in geringem Umfang im Eigentum der Stadt Aschaffenburg.


Flächennutzungsplan (FNP)
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Aschaffenburg stellt den Umgriff des Plangebiets zum allergrößten Teil als „Wohnbaufläche“ dar. Lediglich eine kleine Teilfläche am westlichen Rand des Plangebiets sowie eine Teilfläche nördlich des Kiebitzwegs fallen aus der Darstellung heraus – sie sind im geltenden Flächennutzungsplan noch als „Waldfläche“ dargestellt. Der in Aufstellung befindliche neue Flächennutzungsplan, für den bis Ende dieses Jahres der Feststellungsbeschluss angestrebt wird, stellt die betreffende Teilfläche nördlich des Kiebitzwegs weitestgehend als „Wohnbaufläche“ dar; am westlichen Rand des Plangebiets befindet sich ein Fußweg, der einschließlich des begleitenden Gehölzsaums erhalten und nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Im Ergebnis ist also gewährleistet, dass der Bebauungsplan den Darstellungen des neuen Flächennutzungsplans entspricht und aus diesem entwickelt sein wird (sogenanntes „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs.3 BauGB).


Bauverbotszone / Baubeschränkungszone der BAB A3
Das Plangebiet tangiert im westlichen Teilbereich des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 9154 die Bauverbotszone von 40m entlang der Autobahn gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG); die Flächen, die innerhalb der Bauverbotszone liegen, sollen jedoch keinesfalls als Baugebiet ausgewiesen werden.
Weiterhin reicht der westliche und nördliche Rand des Plangebiets in die Baubeschränkungszone von 100m gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) hinein, was die Zustimmung der Obersten Landesstraßenbaubehörde erfordert. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan wird die entsprechende Behörde (Autobahndirektion Nordbayern) beteiligt.


Schallimmissionen
Das Plangebiet liegt ca. 30-100m von der Autobahn A 3 entfernt. Die vom Verkehr auf der Autobahn im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden auf Basis der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer zweigeschossigen Zeilen- und Doppelhausbebauung (Höhe = 6m über Geländeoberkante) mit dazwischenliegenden eingeschossigen Garagen (Höhe = 3m über Geländeoberkante) durch die Fa. Wölfel am 25.06.2018 und am 22.08.2018 gutachterlich untersucht. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass Lärmwerte im gesamten Plangebiet von ca. 50-60 dB(A) und an den der Autobahn abgewandten südlichen Gebäudefassaden von max. 55 dB(A) tags erreicht werden. Nachts liegen die Lärmwerte im gesamten Plangebiet bei ca. 45-58 dB(A) und an den der Autobahn abgewandten südlichen Gebäudefassaden bei max. 50 dB(A). Demnach sind die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärmimmissionen in WA-Gebieten (tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A)) tagsüber an den der Autobahn abgewandten südlichen Gebäudefassaden eingehalten, während der Nachtzeit werden die Orientierungswerte nur in einzelnen Bereichen des Plangebiets eingehalten. Durch eine durchgängige zweigeschossige Bauzeile ließen sich die Lärmwerte zur Nachtzeit an den der Autobahn abgewandten südlichen Gebäudefassaden evt. weiter reduzieren.
Aufgrund der bereits ausgeführten umfangreichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (lärmschutzmindernder Belag, Schallschutzwände, -wälle) lassen sich auch mit weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen am Plangebiet die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen der Autobahn nicht effektiv reduzieren.
Daher sollen die Schallimmissionen neben den geplanten Maßnahmen zur Lärmabschirmung durch die Gebäudeform und die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück durch zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen am Gebäude abgeschirmt werden. Diese Maßnahmen sind im Bebauungsplanverfahren zu entwickeln und in geeigneter Weise festzulegen.


Erschließung / Entwässerung
Die Erschließung soll über den Kiebitzweg erfolgen. Zur Sicherung der Erschließung sowie zur Entwässerung sind im Bebauungsplanverfahren geeignete Festsetzungen zu treffen.


Beschreibung der Bebauungsvarianten

Variante 1 (vom 03.09.2018):
       Erschließungsstraße:
Verlängerung des Kiebitzwegs incl. einer Wendeanlage in Höhe der Almhütte und Stichstraßen südlich der Almhütte/Schützenhaus bzw. nördlich des Kiebitzwegs.
       Bebauung:
nördliche geschlossene Bauzeile (Reihen-/Doppelhäuser/Garagen) als Lärmpuffer zur A3 mit vorgelagerten südlichen Gartenbereichen.
Südliche und westliche geschlossene Bauzeile (Doppelhäuser/Garagen) als Lärmpuffer zur A3 mit südlichen Gartenbereichen.
Variante 2 (vom 03.09.2018):
       Erschließungsstraße:
Verlängerung des Kiebitzwegs incl. einer Wendeanlage in Höhe der Almhütte und Stichstraßen südlich der Almhütte/Schützenhaus bzw. nördlich des Kiebitzwegs.
       Bebauung:
nördliche geschlossene Bauzeile (Winkelhofhäuser/Garagen) als Lärmpuffer zur A3 mit vorgelagerten südlichen Gartenbereichen.
Südliche und westliche geschlossene Bauzeile (Doppelhäuser/Garagen) als Lärmpuffer zur A3 mit südlichen Gartenbereichen.

Variante 5 (vom 08.10.2018):
       Erschließungsstraße:
Verlängerung des Kiebitzwegs incl. einer Wendeanlage in Höhe der Almhütte und einer Stichstraße südlich der Almhütte/Schützenhaus. Öffentliche Parkplätze/Baumreihe entlang des nördlichen Randes des Kiebitzwegs.
       Bebauung, Private Grünfläche/Landwirtschaftliche Fläche:
Südliche und westliche geschlossene Bauzeile (Doppelhäuser/Garagen) als Lärmpuffer zur A3 mit südlichen Gartenbereichen. Öffentlicher Fußweg entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze.
Festsetzung der nördlich des Kiebitzwegs liegenden Fläche als private Grünfläche oder landwirtschaftliche Fläche mit einer öffentlichen Parkplatz- und Baumreihe, die straßenbegleitend entlang der nördlichen Seite des Kiebitzwegs verläuft.


Zu 4. + 5.:         Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit den Planungs- bzw. Bebauungsvarianten vom 03.09.2018 und 08.10.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Bei Billigung der Planungsvarianten vom 03.09.2018 und 08.10.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.


Zu 2.

Anlass der Anwendung des § 13b BauGB

Der mit Novellierung des Baugesetzbuches vom 20. Juli 2017 neu eingeführte § 13b BauGB zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ dient dazu, dem Wohnraummangel entgegenzutreten und ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB auf Außenbereichsflächen, die sich an den Ortsrand anschließen.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass befristet bis zum 31. Dezember 2019 ein Bebauungsplan förmlich eingeleitet werden kann, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen (also im bisherigen „Außenbereich“ liegen). Derartige Bebauungspläne können in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.


Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB

1.        Räumlicher Anwendungsbereich
       Nur für Bebauungspläne mit einer Grundfläche i. S. d. § 13a Abs.1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m² (zul. Grundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO ist der errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf).
       Es dürfen nur solche Flächen überplant werden, die sich an „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ anschließen, d.h. der Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss mindestens an einer Grenze an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzen.

2.        Zeitlicher Anwendungsbereich
       Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2019 vorliegen
       Der Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2021 gefasst werden
       Die Bekanntmachung des Bebauungsplans und damit seine Rechtswirksamkeit kann auch nach diesem Zeitpunkt erfolgen
       Die nach § 13b BauGB erlassenen Bebauungspläne gelten unbegrenzt, d.h. bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung.

3.        Sachlicher Anwendungsbereich
       Zulässigkeit „nur“ für Wohnnutzung („Reine Wohngebiete“ WR und „Allgemeine Wohngebiete“ WA), darunter fallen auch wohnnutzungsähnliche Vorhaben und Einrichtungen gem. Nutzungskatalog der §§ 3 und 4 BauNVO.

Für Bebauungspläne nach § 13b BauGB gelten analog die Bestimmungen des § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“); demnach entfällt die sogenannte „Umweltprüfung“ und auf die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a Nr. 2 BauGB kann verzichtet werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich Kiebitzweg" (Nr. 16/19) erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB; im Übrigen sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im weiteren Planungsverfahren zu beachten.

Nach dem Aufstellungsbeschluss wird ein Bebauungsplanentwurf erstellt und dem Stadtrat zwecks Billigung und Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

.Beschluss:

I.
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gemarkung Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gemarkung Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gemarkung Damm, wird beschlossen.

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) ist nach § 13b BauGB als ein Bebauungsplan zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ nach § 13a BauGB zu behandeln.

3. Die Planungsvarianten (V1, V2 + V5) (Anlage 4) vom 03.09.2018 und 08.10.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 9103, 9105, 9106, Gemarkung Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gemarkung Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gemarkung Damm, werden gebilligt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Planungsvarianten vom 03.09.2018 und 08.10.2018 (Anlage 4) zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19)

4.1 zuerst die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung)
und danach
4.2 die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines Bürgergesprächs durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / pl/13/6/18. Erneuerung der Jahnstraße -Vorstellung der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 6pl/13/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates (PVS) am 17.07.2018 die Vorplanung vorgestellt. Der Senat hat der Vorplanung zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die Entwurfsplanung zu erstellen und den Bau-und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen. Vorab sollten die betroffenen Anwohner über die Baumaßnahme informiert werden.
 
Diese Veranstaltung fand am Montag, 01.10.2018 in der Mehrzweckhalle in Obernau statt. Im Rahmen der Bürgerinformation wurde die Entwurfsplanung vorgestellt und erläutert.


2.        Projektbeschreibung

Das Ingenieurbüro ISB mbH, Laudenbach am Main, wurde mit den Planungsleistungen für den Umbau der Jahnstraße beauftragt.

Wie schon zur Vorstellung der Vorplanung erläutert, wird die Jahnstraße in ihrer ganzen Länge von der Einmündung Bahnhofstraße bis zur Tschoepestraße saniert. Dabei werden sowohl die Fahrbahn als auch die Rinnen, Borde und Gehwege grundhaft erneuert.

Die vorliegende Planung sieht vor den Gehweg in Teilbereichen zu verbreitern, um für den fußläufigen Verkehr mehr Komfort und Sicherheit zu erzielen. Es wurde eine komplett neue Trassierung vorgenommen und hierbei folgende Parameter angesetzt:

       Fahrbahnbreite bis ca. Station 0+060,00:        5,90 m
       Fahrbahnbreite ab Station 0+080,00 bis ca. Station 0+ 290,00        5,55 m
       Fahrbahnbreite ab Station 0+305,00 bis Bauende:        5,90 m

Die Fahrbahn wurde dabei in Teilbereichen auf die Mindestbreite für den Begegnungsfall Lkw / Lkw mit beengten Verhältnissen dimensioniert, um für die Gehwege eine Mindestbreite von 1,25 m zu gewährleisten. Bis auf wenige Ausnahmen setzt dies die vorliegende Planung auch um.
Bushaltestellen:

Sämtliche Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut, d. h. sie werden mit taktilen Elementen im Bereich des Einstieges und einem Sonderbord von 18 cm Höhe versehen. Um die Bushalte-stellen barrierefrei auszubauen, müssen sie mindestens mit einem 18 cm hohen Sonderbord von 13,00 m Länge versehen werden, so dass alle drei Türen eines Gelenkbusses barrierefrei bedient werden können.

Aufgrund der in der Jahnstraße zahlreich vorhandenen Zufahrten können die Haltestellen nicht immer am alten Standort verbleiben, sondern müssen auf Bereiche mit entsprechenden Entwicklungslängen verschoben werden. Bis auf die Busbucht „Mehrzweckhalle-stadtauswärts“, welche am bestehenden Standort verbleibt, betrifft dies alle anderen Haltestellen.

Die Bushaltestelle „Mehrzweckhalle-stadteinwärts“ muss vor die Hausnummer 4 verlegt werden. Der bisherige Standort vor der Hausnummer 1a ist für einen barrierefreien Ausbau nicht ausreichend lang. Der ursprünglich auf der Grenze zwischen den Hausnummern 4 und 10 vorgesehene neue Standort konnte aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr.25/3 (Baurecht einer Garagenzufahrt für ein zukünftiges Gebäude) nicht weiterverfolgt werden.

Mit dem neuen Standort vor der Hausnummer 4 ist die Zufahrt zu einer Grenzgarage problemlos möglich. Die Haltestelle wird als Buskap ausgebaut und ragt daher ca. 1,00 m in die Fahrbahn hinein. Sie erhält einen schmalen Fahrgastunterstand mit Sitzbänken. Aufgrund der Diskussionen im Rahmen der Bürgerinformation wurde die Lage der Bushaltestelle nochmals optimiert.

Die Bushaltestellen „Jahnstraße“ sollen ersatzlos entfallen, da geplant ist die Bushaltestellen „Am Waldrand“ näher in Richtung Bahnhofstraße zu verschieben.

Die Bushaltestelle „Am Waldrand-stadteinwärts“ wird vor das Anwesen Nr. 56 (Gewerbebetrieb) verschoben und ebenfalls als Buskap ausgebaut. Auch diese Haltestelle erhält einen Fahrgast-unterstand mit Sitzmöglichkeiten. Schräg gegenüber soll vor die Hausnummer 45 die Haltestelle „Am Waldrand-stadtauswärts“ verlegt werden. Auch diese Haltestelle ragt als Buskap in die Fahrbahn, da sonst die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer nicht mehr gegeben ist. Der Gehweg hat an dieser Stelle im Bestand nur eine Breite von 1,44 m. Ein Fahrgastunterstand ist nicht vorgesehen, da es sich überwiegend um eine Ausstiegshaltestelle handelt. Die Fahrbahn wird im Überlagerungsbereich der beiden Buskaps auf einer Länge von 9,00 m auf 3,50 m eingeengt.


Abstimmung mit Fachdienststellen und Behörden:

Die Entwurfsplanung ist mit dem Stadtplanungsamt, den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke und der Feuerwehr abgestimmt.


Ver- und Entsorgung:

Der städtische Kanal wird vor der Realisierung der Straßenbaumaßnahme in geschlossener Bauweise im Inlinerverfahren saniert. Weitere Sanierungsarbeiten am Kanal sind nicht geplant. Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, den baulichen Zustand der privaten Kanalhaus-anschlussleitungen nachzuweisen.

Die AVG wird die Wasserleitung auf der kompletten Länge neu verlegen. Die Hausanschlüsse werden auf die neue Wasserleitung umgebunden. Die Gasleitung und die Elektroleitungen werden nicht erneuert.

Die Stadt Aschaffenburg wird im Zuge des Straßenbaus für zukünftige Digitalisierungsprozesse Leerrohre mit verlegen.


3.        Kosten

Kostenstelle        Kosten (brutto)
Straßenbau (Sanierung; Baukosten)        1.100.000 €
Straßenbeleuchtung                5.000 €
Summe        1.105.000 €
Baunebenkosten (20 %)        220.000 €
Gesamtkosten        1.325.000 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4.        Finanzierung

Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel wie folgt vorgesehen bzw. angemeldet:

HH-Stelle        2018        2019        2020
Straßenbau 1.6400.9503        100.000        600.000 €        625.000 €


Weiteres Vorgehen:

Nach Bau- und Finanzierungsbeschluss durch den Stadtrat wird das Ingenieurbüro ISB die Ausführungsplanung erstellen. Die weitere Terminierung sieht folgende Meilensteine vor:


Erstellung der Ausführungsplanung        IV. Quartal 2018
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen        I. Quartal 2019
Vergabe der Bauleistungen        II. Quartal 2019
Baudurchführung        II. Quartal 2019 bis II. Quartal 2020

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, das Bauvorhaben mit
maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.325.000.- € brutto umzusetzen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung einzuleiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ X ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [ X ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [ X ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 3

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7. / pl/13/7/18. Flüchtlings- und Integrationsberatung und aufsuchende Sozialarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 7pl/13/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern hat zum 1.1.2018 die bislang getrennten Beratungsbereiche von Asylbewerbern und dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund in der Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR zusammengeführt. Weiterhin wurde das Programm Integrationslotse integriert, das die Stadt Aschaffenburg bereits in Kooperation mit der Caritas umsetzt zur Ehrenamtskoordination im Flüchtlingsbereich. Die BIR eröffnet nun die Möglichkeit, dass die Kommunen im Bereich der Beratung selbst tätig werden und damit Empfänger der staatlichen Zuwendung sein können.

Der Förderung liegt eine bayernweite Bedarfsliste zu Grunde, die sich an den Kennzahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) orientiert. Der auf die Stadt Aschaffenburg entfallende Stellenanteil beträgt insgesamt 3,97.
Nach Abstimmung mit der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, AWO) soll die Aufteilung der Stellenanteile ab 2019 wie folgt betragen: Caritas: 1,95; Diakonie: 1,25; Stadt: 0,77.
Der 0,77 Stellenanteil der Stadt Aschaffenburg wird durch den Freistaat Bayern mit 80 % gefördert.

Vorgesehen ist die Besetzung einer Vollzeitstelle (Sozialpädagoge) durch die Stadt Aschaffenburg, die halbtags in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Beratung anbietet und Bedarfe koordiniert. Die übrige Arbeitszeit soll in aufsuchender Arbeit im gesamten Stadtgebiet erfolgen.
Auf das anliegende Konzept wird verwiesen.
Durch die Eigenfinanzierung der Stadt in Höhe von 0,23 einer Vollzeitstelle wird ermöglicht, auch einheimische Zielgruppen aufzusuchen. Hierbei sollen Jugendliche und Erwachsene an einschlägigen Orten erfasst und beraten werden (Schöntal, Bahnhofsbereich…). Ziel ist die Zuführung der Zielgruppen in das örtliche Hilfenetzwerk im Sinne einer Wegweiserberatung.

Finanzierung:
Für die 1,0 Stelle entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 60.000 €. Hiervon werden 0,77 Stellenanteile zu 80% durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Demnach erhält die Stadt Aschaffenburg einen Zuschuss in Höhe von 37.000 € pro Jahr. Es verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 23.000 € pro Jahr.
Die Stelle soll zunächst auf 2 Jahre befristet werden. In dieser Zeit sollen neben dem Projekterfolg auch die Entwicklung des Landeszuschusses beobachtet werden, der von den Flüchtlingszahlen abhängt und jährlich (leicht) schwanken kann.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung einer Stelle der Flüchtlings- und Integrationsberatung mit aufsuchender Sozialarbeit wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle zur Umsetzung des beiliegenden Konzeptes ab 01.0 1.2019 befristet auf zunächst 2 Jahre wird zugestimmt.
3. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 auszuweisen.
II. Angaben zu den Kosten:        

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 2

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8. / pl/13/8/18. kostenloser ÖPNV; - Antrag der Stadt Aschaffenburg auf Teilnahme als Modellstadt - Antrag von Herrn Stadtrat Büttner (KI) vom 18.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2018 ö Beschließend 8pl/13/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der mündliche Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

.Beschluss: 1

Dem Vertagungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 34

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag „Beteiligung der Stadt Aschaffenburg am Programm der Bundesregierung zum kostenlosen Nahverkehr (ÖPNV) in bestimmten Regionen“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2019 07:59 Uhr