Mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 wurden die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) eingeführt. Sie gelten seit dem 01.01.2017.
Das Schulverwaltungs- und Sportamt erstattet dem Sportsenat jährlich Bericht über die Entwicklung der Förderung. Seit dem Bericht in der Sitzung des Sportsenates vom 17.10.2017 wurden die SpoFörStAB nach Vorberatung in der vorgenannten Sitzung des Sportsenates mit Beschluss des Stadtrates vom 06.11.2017 um eine Ausschlussfrist für Anträge zur Förderung der Jugendarbeit ergänzt. Außerdem wurde die Regelung zur Reihenfolge der Förderung von Investitionen (Baumaßnahmen/Großsportgeräte) neu gefasst und stellt nun auf die Reihenfolge der Antragstellung ab. Für Anträge, die vor Inkrafttreten der SpoFörStAB gestellt wurden und die beim Inkrafttreten noch nicht abschließend entschieden waren, wurden die Richtlinien für anwendbar erklärt.
Im Zeitraum von 01.10.2017 bis 30.09.2018 wurden im Rahmen der SpoFörStAB folgende wesentliche Zuschüsse gezahlt:
1. Betriebszuschüsse (§ 3 SpoFörStAB):
Für Betriebszuschüsse stehen ingesamt Haushaltsmittel in Höhe von 266.500 Euro (Haushaltsstelle 0.5500.7093) zur Verfügung.
Städt. Vereinspauschale (§ 3 Abs. 1 SpoFörStAB)
38 förderungsfähige Sportvereine erhielten insgesamt Zuschüsse in Höhe von 131.739,15 Euro; die Zuschüsse für die einzelnen Vereine beliefen sich auf 305,90 Euro bis zu 15.580,20 Euro.
Ein Sportverein, der bisher gefördert wurde, konnte nicht mehr als förderungsfähiger Sportverein anerkannt werden. Dieser Verein hatte nicht mindestens 50 % oder mindestens 100 Mitglieder aus Aschaffenburg (§ 1 Nr. 5 SpoFörStAB).
Förderung der Jugendarbeit (§ 3 Abs. 2 SpoFörStAB)
22 förderungsfähige Sportvereine erhielten insgesamt Zuschüsse in Höhe von 21.400,00 Euro; die Zuschüsse für die einzelnen Vereine beliefen sich auf 144,00 Euro bis 3.260,00 Euro.
Sportarbeitsgemeinschaften (§ 3 Abs. 3 SpoFörStAB)
5 förderungsfähige Sportvereine erhielten ingesamt Zuschüsse in Höhe von 3.500,00 Euro; die Förderbeträge reichten von 140,00 Euro bis 1.260,00 Euro.
Unterhaltszuschuss (§ 3 Abs. 4 SpoFörStAB)
13 förderungsfähige Sportvereine erhielten ingesamt Zuschüsse in Höhe von 61.089,65 Euro. Der Förderbetrag verteilt sich auf Sporthallen mit 46.603,20 Euro, auf Freisportanlagen mit 9.537,35 Euro und auf ein Sportbad mit 4.949,10 Euro. 10 Vereine erhielten eine Förderung für Sporthallen, 5 Vereine für Freisportanlagen und ein Verein für ein Sportbad (Mehrfachförderung bei einigen Vereinen). Die Zuschüsse reichten von 672,00 Euro bis 12.028,80 Euro.
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften (§ 3 Abs. 5 SpoFörStAB)
14 förderungsfähige Sportvereine erhielten insgesamt 20.099,00 Euro; die Förderbeträge reichten von 181,00 Euro bis 5236,00 Euro.
Sportveranstaltungen (§ 3 Abs. 6 SpoFörStAB)
Ein förderungsfähiger Sportverein erhielt einen Zuschuss von 1.670,00 Euro.
Sportärztliche Untersuchungen (§ 3 Abs. 8 SpoFörStAB)
Für die Untersuchung von 61 SportlerInnen aus 4 förderungsfähigen Sportvereinen wurden insgesamt Zuschüsse in Höhe von 2.394,20 Euro gewährt.
2. Investitionszuschüsse (§ 4 SpoFörStAB):
Für Invesitionszuschüsse stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 Euro (Haushaltsstelle 1.5500.9870) zur Verfügung.
Sportstättenbau (§ 4 Abs. 1 SpoFörStAB)
Bei 5 Vereinen wurden bereits in den Jahren 2010 bis 2015 - vor Inkrafttreten der Sportförderrichtlinien - Zuschüsse bewilligt, die bislang noch nicht bzw. noch nicht vollständig abgerufen wurden.
Für bereits vor Inkrafttreten der Sportförderrichtlinien durch Beschlüsse des Sportsenats genehmigte Baumaßahmen wurden entsprechend dem Baufortschritt und den vorgelegten Rechnungen seit der letzten Sitzung Zuschüsse an 3 Sportvereine in Höhe von 68.803,00 Euro gezahlt.
Im Jahr 2018 wurden bislang 2 Anträge auf Bezuschussung von Baumaßnahmen zur Bestandssicherung durch den Turnverein 1860 Aschaffenburg e. V. und den TC Schweinheim-Aschaffenburg e. V- gestellt. Diese Anträge werden derzeit geprüft.
Großsportgeräte (§ 4 Abs. 2 SpoFörStAB)
6 förderfähige Sportvereine erhielten Zuschüsse in Höhe von ingesamt 4.617,00 Euro; die einzelnen Zuschüsse bewegten sich hierbei zwischen 367,00 Euro und 1.999,00 Euro.
3. Sportstättennutzung (§ 5 SpoFörStAB):
2 förderfähige Sportvereine erhielten Zuschüsse von 2.978,00 Euro bzw. 4.200,00 Euro, insgesamt somit 7.178,00 Euro.
4. Ehrungen (§ 6 SpoFörStAB):
Meisterschaften der Spitzenfachverbände (§ 6 Abs. 1 SpoFörStAB)
Bei der Sportlerehrung am 26.01.2018 im Cranach-Saal der Stadthalle wurden wurden 218 Personen ausgezeichnet, die aus 18 Aschaffenburger Sportvereinen im Jahr 2017 in ingesamt 478 Meisterschaften in 20 Sportarten erfolgreich waren.
Verdiente Ehrenamtliche im Vereinssport (§ 6 Abs. 2 SpoFörStAB)
Anlässlich der Sportlerehrung am 26.01.2018 wurden 2 Personen für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement in einem Aschaffenburger Sportverein ausgezeichnet.
Ehrenbrief des Sports (§ 6 Abs. 3 SpoFörStAB)
Der Ehrenbrief des Sports wurde im Berichtszeitraum nicht verliehen.
Sportabzeichenverleihung (§ 6 Abs. 4 SpoFörStAB)
Am 13.04.2018 wurde im Bürgerhaus Nilkheim das Deutsche Sportabzeichen an 367 erwachsene Personen verliehen, die im Jahr 2017 die erforderlichen Leistungen erbracht haben, 283 von ihnen legten diesen Leistungsnachweis zum wiederholten Mal ab. Außerdem erreichten 1.048 Jugendliche das Jugend-Sportabzeichen. Daneben wurden die 3 Vereine ausgezeichnet, die die meisten Sportabzeichenabsolventen in ihren Reihen hatten. 8 SportabzeichenrprüferInnen, die für die Stadt Aschaffenburg im Einsatz waren, erhielten als Anerkennung ihres ehrenamtlichen Einsatzes je einen Gutschein.
Fazit:
Die Sportförderung in der aktuellen Form wird von den Vereinen gut angenommen; gelegentliche Rückmeldungen ergeben, dass die Vereine die Transparenz und Verlässlichkeit einer Förderung anhand fester Richtlinien schätzen.