Datum: 05.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/14/1/18 PL/14/1/18
2PL/14/2/18 Kanalverlegung Liebigplatz und Kanalsanierung Bavariastraße - Vorstellung der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss
3PL/14/3/18 Christian-Schad-Museum; „Skulptur im Renaissance-Hof“ – Denkmalgerechte Sanierung der Außenanlagen; - Bau- und Finanzierungsbeschluss
4PL/14/4/18 Vorstellung des Konzeptes und der neuen Leiterin des Digitalen Gründerzentrums "Alte Schlosserei"
5PL/14/5/18 Nachtragsvermögensplan 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
6PL/14/6/18 Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
7PL/14/7/18 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinns
8PL/14/8/18 Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
9PL/14/9/18 ZENTEC Zentrum für Technologie. Existenzgründung und Cooperation GmbH - Neuausrichtung des strategischen Konzepts für Regionalmarketing, Fachkräftesicherung, Technologieförderung und Gründerbetreuung sowie Anpassung der kommunalen Förderbeiträge
10PL/14/10/18 PL/14/10/18

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1. / PL/14/1/18. PL/14/1/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 1PL/14/1/18

.Beschluss:

Zu Beginn der Sitzung teilt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog mit, dass der Antrag der Stadträte Thomas Gerlach und Rainer Kunkel vom 01.11.2018 bzgl. des Zweckverbands Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg als auch der Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich vom 07.10.2018 bzgl. einer Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates in Personalangelegenheiten in der nächsten Sitzung am 19.11.2018 behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/14/2/18. Kanalverlegung Liebigplatz und Kanalsanierung Bavariastraße - Vorstellung der Entwurfsplanung mit Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 2PL/14/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat im Planungs- und Verkehrssenat am 18. September 2018 die Vorplanung zur Kanalverlegung am Liebigplatz und die Kanalsanierung in der Bavariastraße detailliert vorgestellt.
Da die Stadtbau GmbH hier Sozialwohnungen errichtet und dies erst nach Umlegung des Kanals erfolgen kann, ist die Kanalsanierung besonders dringlich.


2. Projektbeschreibung

Der Abwassersammler, der für das Bauvorhaben der Stadtbau GmbH verlegt werden muss, ist ein Teil des Mischwasserkanals, der die Entwässerung der Bavariastraße, Teile der Klosterrain- und Blütenstraße und der daran angrenzenden Grundstücke sicherstellt. Um den Sammler aus dem Grundstück der Stadtbau GmbH zu verlegen, müssen Haltungen in der Bavariastraße und im Liebigplatz bis zur Koloseusstraße erneuert und ergänzt werden.

Der vorhandene Kanal hat die Durchmesser DN 250 und DN 300, der außer Betrieb zu nehmende Kanal DN 350. Die hydraulische Betrachtung auf Grundlage der Kanalnetzberechnung hat für den neuen Kanal die Dimension DN 500 ergeben.

Durch die Sanierung der Haltungen in der Bavariastraße zwischen Liebigstraße und Hefner-Alteneck-Straße wird der vorhandene Sammler auf die andere Straßenseite, weg von der Baumreihe, verlegt. Die Rohrdurchmesser DN 300 bleibt unverändert.

Zurzeit wird die Kampfmittelsondierung für die überplanten Bereiche ausgewertet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Baugrunduntersuchung durchgeführt, die dringend für die Ausführungsplanung und die Kostenberechnung benötigt wird.


3. Kosten (jeweils in EUR brutto)

Aufgrund des noch fehlenden Baugrundgutachtens kann noch keine abschließende Kosten-berechnung durchgeführt werden. Die Kostenschätzung ist somit noch mit einer gewissen Unsicherheit belegt. Die Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Häfner-Oefner schließt mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 870.000 € brutto:

Kanalumverlegung Liebigplatz        340.000 Euro
Kanalsanierung Liebigstraße/Bavariastraße        270.000 Euro
Baukosten netto        610.000 Euro
Nebenkosten (ca. 20 %)        120.000 Euro
Zwischensumme        730.000 Euro
Mehrwertsteuer 19 %        138.700 Euro
Gesamtkosten brutto        868.700 Euro
Gesamtkosten brutto gerundet        870.000 Euro

Die berechneten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.






4.Finanzierung

Da die Umsetzung des Projektes kurzfristig erfolgen soll, muss die Planung und Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen. Die fehlenden Mittel sollen über den Haushalt 2019 bereitgestellt werden.


5.Weiteres Vorgehen

Aufgrund des Zeitdrucks durch den Zeitplan der Stadtbau GmbH soll die Ausführungsplanung und die Ausschreibung bis Ende Dezember vorbereitet werden. Das Vergabeverfahren soll Anfang Januar 2019 gestartet und bis Mitte Februar abgeschlossen sein.
Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen sowie den späteren Bauauftrag jeweils im Wege einer dringlichen Anordnung durch den Herrn Oberbürgermeister zu vergeben. Die dringliche Anordnung wird dann dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

Nach Zustimmung des Stadtrates zur beschriebenen Vorgehensweise wird die Ausführungs-planung durch das Ingenieurbüro Häfner-Oefner erstellt und die Maßnahme nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausgeschrieben, so dass im Februar die Auftragsvergabe an ein qualifiziertes Bauunternehmen erfolgen kann. Die Tiefbauarbeiten könnten dann, je nach Witterung, am 11.03.2019 starten und innerhalb von 5 Monaten abgeschlossen sein. Somit könnte ein ca. 6 Wochen früheres Bauende erreicht werden.

.Beschluss:

I.
I.1. Der Bericht der Verwaltung zum Planungsstand der Kanalverlegung Liebigplatz und Kanalsanierung Bavariastraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

I.2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Vergabe weiterer Planungsleistungen und der Auftragsvergabe voraussichtlich durch dringliche Anordnung von Herrn Oberbürgermeister Herzog erteilt werden müssen, sofern die Vergabe dieser Aufträge in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. Die dringlichen Anordnungen werden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

I.3. Die für das Projekt zusätzlich erforderliche Mittelbereitstellung wird im Haushalt 2019 vollzogen.

I.4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner, 63505 Langenselbold, mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und das Projekt nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen baulich umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25, Dagegen: 2

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3. / PL/14/3/18. Christian-Schad-Museum; „Skulptur im Renaissance-Hof“ – Denkmalgerechte Sanierung der Außenanlagen; - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 3PL/14/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das ehemalige Jesuitenkolleg wird nach der bisherigen Nutzung als Fachoberschule FOS im ersten Abschnitt zum neuen Christian-Schad-Museum umgebaut.
Das neue Museum steht in räumlicher Verbindung zur Kunsthalle Jesuitenkirche und wird somit eine neue, überregionale Bedeutung erlangen.
Beide Ausstellungskomplexe werden über einen gemeinsamen Eingangshof (Arkadenhof) erschlossen.
Dieser Renaissancehof ist bereits Bestandteil der gesamten Museumsanlage und soll als urbaner Raum mit hoher Aufenthaltsqualität mit vielfältiger kultureller Nutzungsmöglichkeit realisiert werden.
Das Entree zur Museumsanlage, beginnend von der Pfaffengasse mit seinen Informationsstelen für die Kunsthalle Jesuitenkirche, sowie des Christian-Schad-Museums ist künftig der erste prägende Bestandteil zur künftigen Museumsanlage.
Nur über diese fußläufige Erschließung wird das Interesse zum Museumsgang und ein Erkennungsmerkmal der dort befindlichen Museen geschaffen.

Die Planung sah vor, dass der bisherige Arkadenhof im Rahmen der Neugestaltung des Christian-Schad-Museums lediglich in seiner Form und Beschaffenheit ergänzt und wiederhergestellt werden sollte.

Durch nachträglich geänderte Grundlagen (abweichende und statisch bedingter Standort des Baukrans, Barrierefreiheit im Arkadenhof, etc.), wurden zusätzliche Eingriffe in den Untergrund, wie auch in die Oberfläche notwendig, die eine grundlegende Sanierung und Neugestaltung erforderten.

Mit Stadtratsbeschluss vom 17.09.2018 wurde ein Planungsauftrag an das Büro FKS Infrastruktur GmbH, Aschaffenburg, erteilt, um die Vorplanung, Kostenermittlung und Grundlagen für die Stellung eines Förderantrages im Städtebauförderprogramm – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – zeitnah stellen zu können. Die Grundlage dazu war die bisherige Kostenschätzung i. H. v. 480.000,- EUR.

Ein bereits gestellter Förderantrag aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII befindet sich aktuell in der Prüfung.

Der aktuell zu stellende Förderantrag –Städtebauförderung – beinhaltet die Komponenten:
  • Neugestaltung des denkmalgerechten Arkadenhofes,
  • Neugestaltung des Eingangsbereiches durch Informationsstelen,
  • Aussengestaltung (Aussenanlagen) des Christian-Schad-Museums auf der Landingseite.

Die Gesamtkosten aus den vorgenannten Komponenten betragen auf der Grundlage einer nun vorliegenden Kostenberechnung 520.000,- €

Zu erwartende Förderzuschüsse aus beiden gestellten Förderanträgen können aktuell noch nicht beziffert werden.

Ziel ist, die kompletten Aussenanlagen mit neuem Erscheinungsbild noch vor der offiziellen Eröffnung des Christian-Schad-Museums im Juni 2019 präsentieren zu können.

Dies setzt jedoch voraus, dass nun alle Schritte und Maßnahmen umgehend auf den Weg gebracht werden müssen.

.Beschluss:

I.
1. Der vorgestellten Planung zur Neugestaltung und denkmalgerechten Sanierung der Außenanlagen des Christian-Schad-Museums mit einem Kostenvolumen von 520.000,-- € wird zugestimmt (Anlage 1).

2. Der Förderantrag im Städtebauförderprogramm – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - ist umgehend einzureichen.

3. Aufgrund einer Forderung aus der Mitte des Stadtrates wird die Verwaltung beauftragt, die Mitglieder des Stadtrates zu einer Ortsbegehung am 21.11.2018 einzuladen, um eine Bereitstellung der Flächen des Innenhofs des Christian-Schad-Museums für Veranstaltungen erörtern zu können.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja x   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
 (2018/19)
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

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4. / PL/14/4/18. Vorstellung des Konzeptes und der neuen Leiterin des Digitalen Gründerzentrums "Alte Schlosserei"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 4PL/14/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Die Vorstellung der neuen Leiterin und der konzeptionelle Aufbau des Digitalen Gründerzentrums werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/14/5/18. Nachtragsvermögensplan 2018 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Vorberatend 3ws/5/3/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 5PL/14/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2018, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan (Anlage 3) wird zugestimmt.

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 4.159.900,-- €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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6. / PL/14/6/18. Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Vorberatend 5ws/5/5/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 6PL/14/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (kurz: AVG) steht im Angesicht der Energiewende sowie der zunehmenden Dezentralisierung und Digitalisierung der Energieversorgung vor erheblichen Investitionen. Beispielhaft soll hier der Ausbau der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energieträgern und der damit zusammenhängende Ausbau der Strom- und Wärmenetze, die Netzintegration der Elektromobilität sowie der Umbau der Versorgungsnetze hin zu sogenannten „Smart Grids“ genannt werden. Darüber hinaus erfordert auch die kontinuierliche Erneuerung der bestehenden Netzinfrastruktur aufgrund der Altersstruktur der jeweiligen Netze erhebliche Investitionen, die künftig zu deutlich steigenden Investitionsbudgets führen.

Die Finanzierung der AVG erfolgte bislang überwiegend über den Abbau freier Liquidität bzw. in geringerem Maße über Fremdmittel. Das Eigenkapital beträgt seit 2011 unverändert 48.968 T€ und wurde trotz erheblicher Investitionen (Erwerb Biomasseheizkraftwerk, Ausbau des Fernwärmenetzes, Neubau Verwaltungsgebäude) bislang nicht erhöht. Nachdem die verfügbare freie Liquidität zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht wurde bedarf es zur Finanzierung der künftig steigenden Investitionen zunehmend der Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt.

Die am Kapitalmarkt erzielbaren Finanzierungskonditionen hängen dabei neben den erzielten und geplanten Jahresergebnissen insbesondere von der vorhandenen Finanzierungsstruktur ab. Der Eigenkapitalquote kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, da bei einer unterdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von den Fremdkapitalgebern Risikozuschläge gefordert werden, welche die Finanzierung verteuern und damit wiederum zu einem Ergebnisrückgang beitragen.

Beim Betrieb der regulierten Strom- und Gasnetze ist zudem darauf zu achten, dass die vom Verordnungsgeber zugestandene kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die den erzielbaren Gewinn eines regulierten Netzbetreibers abbildet, nur dann in voller Höhe erzielt werden kann, wenn die Eigenkapitalquote des Netzbetreibers mindestens 40 % beträgt. Bei einer geringeren Eigenkapitalquote kommt es hingegen zu einer anteiligen Kürzung der zugestandenen Eigenkapitalverzinsung und damit des aus dem Netzbetrieb erzielbaren Jahresüberschusses.

Die Eigenkapitalquote der AVG beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,88 %. Aufgrund erheblicher Investitionen in 2018 (Neubau Verwaltungsgebäude, Netzübernahme Mömbris, Ausbau Fernwärmenetz in der Oberstadt) wird die Eigenkapitalquote ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zum 31.12.2018 auf ca. 34 % absinken. Da auch in den Folgejahren mit steigenden Investitionsbedarfen gerechnet wird ist zur Vermeidung eines weiteren Absinkens der Eigenkapitalquote die Zuführung zusätzlichen Eigenkapitals erforderlich.

Um kurzfristig ein Absinken der Eigenkapitalquote unter das aktuelle Niveau zu vermeiden wird vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung um 6.032.032,91 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, so dass sich das Eigenkapital der AVG nach Umsetzung der Kapitalerhöhung auf 55.000.000 € beläuft. Unter Berücksichtigung der in 2018 voraussichtlich umgesetzten Investitionen ergibt sich nach Umsetzung dieser Kapitalerhöhung eine Eigenkapitalquote von ca. 38 %. Da auch in den Folgejahren mit überdurchschnittlich hohen Investitionen zu rechnen ist, wird zudem beabsichtigt, auch in den Folgejahren weitere Kapitalerhöhungen vorzunehmen, um dauerhaft eine angemessene Eigenkapitalausstattung der AVG sicherzustellen.

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der AVG mit den Stadtwerken Aschaffenburg (kurz: STW) ist es erforderlich, den Jahresüberschuss der AVG des Geschäftsjahres 2017 zunächst in voller Höhe an die STW abzuführen und in einem zweiten Schritt den Betrag der Kapitalerhöhung an die AVG zurückzuführen. Die STW verfügt über die notwendigen finanziellen Mittel um die Kapitalerhöhung der AVG ohne Aufnahme von Fremdmitteln umzusetzen.

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages der AVG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Die Stadt als Gesellschafter der AVG wird kraft Gesetzes in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung setzt einen Beschluss des Aufsichtsrates und des Stadtrates voraus. Der Werksenat wird deshalb um Beschlussfassung zur Erhöhung des Eigenkapitals der AVG gebeten.

.Beschluss:

I. Der Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um 6.032.032,91 € auf 55.000.000,00 € wird zugestimmt.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kapitalerhöhung gemäß dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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7. / PL/14/7/18. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 11.10.2018 ö Vorberatend 4ws/5/4/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 7PL/14/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung  Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2016 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.07.2016 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten April und Mai 2017 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 31.05.2017. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 20.07.2017 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde unter dem Datum vom 23.08.2017 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 23.10.2017. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.08.2017 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 31.05.2017 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.08.2017 sowie den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 23.10.2017 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2016 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 20.07.2017 und dem Stadtrat (Plenum) 28.07.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2016.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2016 beträgt 120.050.819,37 €. Es wurde ein Gewinn von 5.269.783,16 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                                3.501.543,06 €
Abführung an den Haushalt der Stadt                                                1.768.240,10 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                           268.240,10 €

Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 28.07.2017 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.

Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016.

.Beschluss:

I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 31.05.2017 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.08.2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2016 (01.01.2016 – 31.12.2016) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg-Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 120.050.819,37 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 5.269.783,16 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeine Rücklagen“ der Stadtwerke                3.501.543,06 €
Abführung an den Haushalt der Stadt:                                1.768.240,10 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.500.000,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           268.240,10 €

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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8. / PL/14/8/18. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 3PVS/9/3/18
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 8PL/14/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Billigung des Bebauungsplanänderungs-Vorentwurfs

Mit Beschluss des Stadtrats (Plenum am 14.05.2018) wurde das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg und westlicher Begrenzung eingeleitet.

Übergeordnetes stadtplanerisches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung bzw. Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen unter Beachtung der im Gebiet vorhandenen und an das Gebiet angrenzenden bahnbetrieblichen Nutzungen und unter besonderer Berücksichtigung der Nahversorgungsfunktion des Standorts sowie der Verträglichkeit zwischen im Gebiet zulässigen Gewerbebetrieben und den nördlich angrenzenden Wohngebieten. Die Bebauungsplanänderung ist auch notwendig, weil der bisher geltende Bebauungsplan „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6), rechtskräftig seit dem 20.04.2007, in vielen Punkten nicht (mehr) mit den eingetretenen Entwicklungen und auch nicht mit einzelnen, veränderten städtebaulichen Zielsetzungen übereinstimmt und daher der Änderung und Anpassung bedarf.

Der nun vorliegende Bebauungsplanänderungs-Vorentwurf sieht im Vergleich zum bisher geltenden Bebauungsplan eine Reihe inhaltlicher Änderungen vor, die nachfolgend beschrieben werden:

Art der baulichen Nutzung:
Die bisher festgesetzten Nutzungsarten (Gewerbegebiete, Mischgebiet, Bahnanlagen, private Grünflächen, Verkehrsflächen) bleiben in ihren jeweiligen Baugebietstypen mit Ausnahme von vier Teilflächen weitgehend erhalten. Änderungen gibt es an folgenden Stellen:
- Der Geltungsbereich wird etwa mittig nach Süden um das Grundstück Fl.Nr. 6493/119 vergrößert; diese Fläche ist im Bestand bereits durch den hier errichteten Lebensmitteldiscounter überbaut bzw. genutzt und wird im Bebauungsplan dem Gewerbegebiet GEC angegliedert.
- Eine im bisher geltenden Bebauungsplan in Verlängerung der Bardroffstraße festgesetzte, das Plangebiet kreuzende Verkehrsfläche mit begleitendem Grün- und Gehölzsaum wurde nie verwirklicht, ist im Bestand überbaut und hat ihre Zweckbestimmung eingebüßt. Sie entfällt in der Bebauungsplanänderung zu Gunsten gewerblicher Baufläche.
- Die im westlichen Plangebietsteil in Nord-Südrichtung einst vorgesehene streifenförmige private Grünfläche ist mit Ansiedlung des Lebensmittel-Vollsortimenters überbaut worden und entfällt in der Bebauungsplanänderung zu Gunsten gewerblicher Baufläche (GEB).
- Schließlich wird die entlang der Verkehrsfläche am Westrand des Plangebiets geführte private Grünfläche um knapp 20m eingekürzt, weil diese Fläche für die Zufahrt zur Anlieferzone des Lebensmittelvollsortimenters benötigt wird. Sie wird in der Bebauungsplanänderung ebenfalls als „gewerbliche Baufläche“ (zugehörig zu GEA) festgesetzt.

Wesentliche Änderungen werden bei den einzelnen Gewerbegebieten GEA, GEB und GEC hinsichtlich einzelner Nutzungstypen vorgenommen:
- die bisherige Festsetzung zur Beschränkung von Einzelhandelsflächen auf max. 200qm Verkaufsfläche (grundstücksbezogen) entfällt, weil sich die städtebauliche Zielsetzung für eine Einzelhandelsnutzung an diesem Standort grundlegend geändert hat: Inzwischen genießt das Plangebiet mit Ansiedlung eines „Vollsortimenters“ und eines Discounters erhebliche Bedeutung für die Nahversorgung der nördlich angrenzenden und aktuell wachsenden Wohngebiete (z.B. Neubau von mehr als 100 Wohnungen direkt angrenzend an das Plangebiet auf dem aufgegebenen Standort eines Supermarktes). Diese Nahversorgungsfunktion soll erhalten und auch planungsrechtlich gestützt werden. Das Erfordernis des Wegfalls der Verkaufsflächenbeschränkung auf 200qm ist hierfür zwingend notwendig und ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die beiden angesiedelten Märkte jeweils ein Vielfaches der 200qm VK aufweisen (in der Summe mehr als 2000qm).
- neu eingeführt wird der Ausschluss von Vergnügungsstätten durch textliche Festsetzung. Aus stadtplanerischer Sicht sind Vergnügungsstätten (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros mit Verweilfunktion…) im Plangebiet nicht gewollt: Zum Einen sind sie aufgrund der üblichen Betriebszeiten bis tief in die Nacht nur bedingt verträglich mit den angrenzenden Wohngebieten, zum Anderen „verbrauchen“ sie anderweitig gewerblich nutzbare Grundstücke, die in Aschaffenburg ohnehin ein knappes Gut sind.

Ersatzlos entfallen zwei textliche Regelungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Mobilfunkstandorten (Festsetzung städtebaulich nicht begründbar und nicht statthaft) und zum Verbot des oberirdischen Verlaufs von Telekommunikationsleitungen (unnötige Überregulierung).

Nutzungsartenabgrenzung
Aufgrund des Wegfalls von privater Grünfläche und von Verkehrsfläche zwischen den bisherigen Teilbaugebieten GEA und GEB bzw. GEB und GEC wurden hier und ergänzend auch zwischen GEC bzw. MI und „Bahnanlage“ (Bahnhofsgebäude Südbahnhof) zwecks Abgrenzung der Teilbaugebiete untereinander „Grenzen unterschiedlicher Nutzung“ in die Planzeichnung aufgenommen.

Maß der baulichen Nutzung
Die bisher festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen (GRZ 0,6 / GFZ 1,2) und damit die bauliche Dichte bleiben in allen Baugebieten unverändert. Verändert wurde hingegen die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse im Mischgebiet (jetzt max. IV statt vorher max. III Vollgeschosse) und im jeweils hinteren, zur Bahnanlage orientierten Baufenster der Gewerbegebiete (jetzt max. II statt vorher max. I Vollgeschoss). Städtebaulich ist die Möglichkeit einer höheren Bebauung auf den betreffenden Flächen wünschenswert bzw. zumindest unproblematisch. Außerdem dürfen im Falle einer festgesetzten Mindestgeschosszahl (also mindestens zwei Vollgeschosse im Mischgebiet und im jeweils vorderen Baufenster der Gewerbegebiete) untergeordnete Bauteile und Anbauten ausnahmsweise niedriger ausgeführt werden.

Überbaubare Grundstücksflächen
Die im Bebauungsplan mit Baulinien und Baugrenzen bestimmten überbaubaren Grundstücksflächen sind in ihrem Grundmuster gleich geblieben. Allerdings werden die Gewerbegebiete GEA, GEB und GEC aufgrund des Wegfalls von privater Grünfläche und von Verkehrsfläche im Bebauungsplanänderungs-Entwurf nun von horizontal ununterbrochenen Baufenstern überspannt. Hier wurde zudem das vordere, parallel zur Südbahnhofstraße geführte Baufenster von bisher 12m Tiefe auf jetzt 15m Tiefe ausgeweitet – ein Spielraum von 15m erscheint für (zulässige) dreigeschossige gewerbliche Baukörper angemessener und realistischer.
Das Baufenster im Mischgebiet wurde um ca. 10m nach Westen ausgedehnt und außerdem an den Leitungskorridor („mit Leitungsrechten zu Gunsten der AVG und der Stadt Aschaffenburg belastete Flächen“) angepasst.
Schließlich wurden der Verlauf der Baugrenze an die veränderte südliche Geltungsbereichsgrenze angepasst, wodurch also das Grundstück Fl.Nr. 6493/119 in die planungsrechtlich überbaubare Fläche einbezogen wurde, und es wird eine textliche Regelung eingeführt, wonach Nebengebäude und oberirdisch sichtbare Garagen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig sind.

Bauweise
Im bisher geltenden Bebauungsplan ist „offene Bauweise“ festgesetzt. Das heißt, dass Gebäude von maximal 50m Länge unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstands errichtet werden dürfen. Diese Vorgabe erfüllen bereits die beiden Einzelhandelsbetriebe nicht, da sie eine Baukörperlänge von mehr als 50m aufweisen. Auch ist es häufig der Fall, dass gewerblich genutzte Gebäude länger als 50m sind. Im Bebauungsplanänderungs-Entwurf wird daher für die Gewerbegebiete eine sogenannte „abweichende Bauweise“ vorgesehen, in der Einzelgebäude oder Hausgruppen unter Einhaltung seitlicher Abstandsflächen eine Länge von 50m überschreiten dürfen.


Grünflächen, Pflanzbindungen und Pflanzgebote
Wie bereits in den Abschnitten „Art der baulichen Nutzung“ und „Überbaubare Grundstücksflächen“ beschrieben entfallen an drei Stellen Festsetzungen über private Grünflächen. Damit werden auch die damit verbundenen Vorgaben zum Baumerhalt bzw. zur Pflanzung von Bäumen obsolet. Weiterhin müssen die beiden auf der „Bahnanlage“ des Südbahnhofs festgesetzten Baumerhaltungsgebote entfallen – auf planfestgestellten, „dem Bahnbetrieb gewidmeten Flächen“ sind derartige Festsetzungen nicht statthaft, da sie sich dem Zugriffsrecht der verbindlichen Bauleitplanung entziehen.
Die straßenbegleitend zur Südbahnhofstraße festgesetzte private Grünfläche bleibt unverändert; die Standorte der Baumpflanzgebote werden an die in der Zwischenzeit tatsächlich vorgenommenen Baumpflanzungen angeglichen.
Als neue grünordnerische Regelung wird in den Bebauungsplanänderungs-Entwurf die Festsetzung aufgenommen, dass auf den Baugrundstücken je 200qm überbaubarer Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 12-14cm, Pflanzbeet mind. 6qm) zu pflanzen ist. Die Pflanzgebote auf privaten Grünflächen, die Erhaltung von adäquatem Baumbestand auf dem Grundstück sowie eventuelle Pflanzgebote nach Maßgabe der kommunalen Stellplatzsatzung (GaStAbS) können auf diese Bestimmung angerechnet werden. Baumpflanzungen müssen zu Straßenbegrenzungslinien und Gleisen einen Mindestabstand von 2,50m einhalten.

Immissionsschutz und Altlasten
Die bisherigen Festsetzungen zum Immissionsschutz sowie zur Kennzeichnung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind („Altlasten“) werden inhaltsgleich übernommen. Im Zuge des weiteren Bebauungsplanänderungsverfahrens ist zu prüfen, ob aufgrund der inzwischen im Plangebiet eingetretenen Veränderungen der Nutzung und der Bebauung auch eine Anpassung der betreffenden Festsetzungen angezeigt ist.

Dachformen
Auf die Festsetzung einer Dachform wird im Bebauungsplanänderungs-Entwurf verzichtet. Gewerbliche Baukörper weisen üblicherweise unterschiedliche Dachformen auf, was städtebaulich südlich der Südbahnhofstraße ohne Weiteres vertretbar ist: Beispielsweise ist es hier egal, ob ein Gebäude nun ein Sattel- oder ein Walmdach oder ein Flachdach hat, denn selbst auf der gegenüberliegenden Seite kommen diese Dachformen sämtlichst vor, ohne dass damit eine Störung des Ortsbildes einherginge.

Abstandsflächen
Im Bebauungsplanänderungs-Entwurf wird die textliche Festsetzung aufgenommen, dass die Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung Anwendung finden.

Redaktionelle Änderungen
Der Bebauungsplanänderungs-Entwurf enthält noch eine Reihe planungsrechtlich unbedeutender redaktioneller Ergänzungen und Anpassungen (z.B. Umformulierungen oder veränderte Positionierung von Planzeichen und Beschrieben in Planzeichnung, Legende und Text).


Zu 2:        Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Der als nächstes anstehende Verfahrensschritt ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Bei Billigung des Bebauungsplanänderungs-Vorentwurfs vom 24.09.2018 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieser Planentwürfe erfolgen. Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

1. Der Bebauungsplanänderungs-Vorentwurf für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg und westlicher Begrenzung (Nr. 6/6) vom 24.09.2018 wird gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfs die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:

Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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9. / PL/14/9/18. ZENTEC Zentrum für Technologie. Existenzgründung und Cooperation GmbH - Neuausrichtung des strategischen Konzepts für Regionalmarketing, Fachkräftesicherung, Technologieförderung und Gründerbetreuung sowie Anpassung der kommunalen Förderbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 9PL/14/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die ZENTEC Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC) befasst sich als Technologieagentur und Gründerzentrum der Region Bayerischer Untermain mit den Themen
  • Betreuung von Gründerinnen und Gründern in der Region und im Gründerzentrum,
  • Aufbau und Betreuung von Kompetenznetzen ,
  • Anbahnung und Betreuung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Wissenschaft und Wirtschaft,
  • Regionalmarketing und Regionalmanagement.
Daneben ist in die ZENTEC auch die Regionale Energieagentur eingegliedert.
Gesellschafter der ZENTEC GmbH sind neben dem Landkreis Aschaffenburg die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg, die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, die Handwerks­kammer für Unterfranken, die Gemeinde Großwallstadt als Standortgemeinde der ZENTEC sowie die regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Über die aktuellen Entwicklungen und Projekte hatte der Geschäftsführer der ZENTEC, Dr. Gerald Heimann, zuletzt in der Stadtratssitzung am 11. Juni 2018 berichtet.
Derzeit unterstützen die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg die Arbeit der ZENTEC als regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft jeweils mit folgenden jährlichen Beiträgen:
  • rund 48.600 Euro (ursprünglich 95.000 DM) für Gründer- und Projektbetreuung,
  • 80.000 Euro für den Aufbau und die Betreuung von (Kompetenz-)Netzwerken,
  • 60.000 Euro für das Regionalmarketing.
Die Beiträge für die Gründer- und Projektbetreuung sind seit dem Jahr 2000 unverändert, die für das Regionalmarketing seit dem Jahr 2002.
In den vergangenen Jahren hat die ZENTEC durch die Betreuung von Großprojekten aus dem Bereich Fahrzeugsicherheit (insbesondere Ko-FAS und KoHAF) zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet, die es lange Zeit möglich gemacht haben, auf Erhöhungen zum Ausgleich der jährlichen Preissteigerungen und der tariflichen Personalkostensteigerungen zu verzichten.
Zum Jahresende 2018 läuft das aktuelle Projekt Ko-HAF (Kooperatives Hochautomatisiertes Fahren) aus; ein Nachfolgeprojekt ist nicht absehbar. Damit entfallen die Möglichkeiten einer Querfinanzierung.
Die ZENTEC und der Geschäftsbereich INITIATIVE Bayerischer Untermain sind seit Jahren sehr erfolgreich für die Region mit ihren Betrieben und Gründern, Gebietskörperschaften und Bildungs- und Forschungseinrichtungen tätig.
Durch ein aktives Regionalmarketing ist gelungen, den Bayerische Untermain innerhalb der Metropolregion FrankfurtRheinMain zu einem festen Bestandteil zu machen.
Nicht zuletzt durch die Aktivitäten des Bayerischen Untermains ist es gelungen, eine länderübergreifende Kooperation in der Metropolregion FrankfurtRheinMain auf den Weg zu bringen. Zwischenzeitlich wurden gemeinsame Fachgruppen ins Leben gerufen, die sich konkret mit den Themen „Mobilität“, „Gründerregion“, „Planungsbeschleunigung“ und „Smart City“ befassen. Neben dem Freistaat Bayern gehören zu diesen Fachgruppen auch Vertreter der Region Bayerischer Untermain.
Die gemeinsamen Aktivitäten innerhalb der Metropolregion sind wichtig für den Bayerischen Untermain als Wirtschaftsstandort. Will die Region Bayerischer Untermain von der Zugehörigkeit zur Metropolregion profitieren, müssen die Themen, die für die Region von Bedeutung sind, aktiv platziert und vertreten werden.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Betriebe am Bayerischen Untermain ist eine entscheidende Zukunftsfrage, bei der die Vernetzung mit und die Sichtbarkeit in der Metropolregion eine Kernaufgabe ist. Die Aufgabe der INITIATIVE besteht darin, die Vernetzung mit der Metropolregion so zu organisieren, dass Fachkräfte die Region als Karriereregion mit hoher Lebensqualität wahrnehmen. Ein Element hierbei ist eine Imagekampagne, die als zusätzliche Koordinationsaufgabe der INITIATIVE entsteht. Eine alle Geschäftsbereiche betreffende Aufgabe besteht darin, die Netzwerkarbeit in der Region zu vertiefen und zu verstetigen.
Aufgrund der hohen Bedeutung von Gründern für die Wirtschaft und der geringen Anzahl von Gründern ist es wichtig, die Aktivitäten zur Gewinnung von Gründern zu verstärken und insbesondere im Kontext der Metropolregion in Form von Netzwerken und Projekten zu nutzen.
Die Anforderungen von Gründungen und die Gründungsdynamik verändern sich. Die Metropolregion FrankfurtRheinMain strebt an, eine der führenden Gründerregionen zu werden. Der Bayerische Untermain kann hiervon profitieren, wenn er seine Interessen konkret in der Netzwerkarbeit vertritt und das gründerfreundliche Milieu weiterentwickelt.
Die neu hinzukommenden Aufgaben führen zu einem deutlich erhöhten Aufwand. Um die neuen Herausforderungen erfolgreich wahrnehmen zu können, ist eine Anpassung der Zuschüsse für INITIATIVE Bayerischer Untermain sowie die Bereiche Gründungsberatung und Kooperation notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anhebung der kommunalen Zuschüsse für die Arbeit der ZENTEC GmbH sinnvoll. Zum einen ist es notwendig, die Kooperationen mit der Metropolregion FrankfurtRheinMain weiter zu verstärken, zum anderen müssen auch regionsinterne Wirtschaftsförderungsthemen, wie die Gründerberatung und –betreuung, die Fachkräftesicherung sowie die Betriebsnachfolge stärker in den Fokus genommen werden.

Eine Anpassung der Leistungen für die Wirtschaftsförderungstätigkeit von derzeit 48.572,72 Euro auf künftig 80.000 Euro und des Regionalmarketings von derzeit 60.000 Euro auf künftig 90.000 Euro ist sachgerecht und angemessen.

Seit Gründung der ZENTEC (10. August 2000) haben sich die tariflichen Löhne im Öffentlichen Dienst um rund 40 % erhöht; mit der kommenden Anpassung zum 1. April 2019 beträgt die Differenz bereits 44,5 %.

Die vorgeschlagenen Erhöhungen holen damit im Wesentlichen die Lohnsteigerungen nach.

.Beschluss:

I.
1. Die Stadt Aschaffenburg erhöht ab 1. Januar 2019 die Zuschüsse für das Regionalmarketing auf max. 90.000 Euro/Jahr und für die regionale Wirtschaftsförderung (insbesondere Gründerbetreuung, Fachkräftesicherung und Betriebsnachfolge) auf max. 80.000 Euro/Jahr.
Es wird vorausgesetzt, dass die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg die Förderung im gleichen Umfang erhöhen.

2. Die Geschäftsführung hat jährlich im Stadtrat über den Stand der Aktivitäten zu berichten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja X
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
X

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 2

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10. / PL/14/10/18. PL/14/10/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2018 ö Beschließend 10PL/14/10/18

.Beschluss:

Einer nachträglichen Aufnahme des als Tischvorlage vorliegenden Tagesordnungspunktes Nr. 9

„Kostenlose ÖPNV-Nutzung/Stadtbusnutzung an Samstagen;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.10.2018“

wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 19.03.2019 08:47 Uhr