Datum: 06.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/10/1/18 PVS/10/1/18
2PVS/10/2/18 Umbau der Pfaffengasse; - Vorstellung der Vorplanung durch das Ingenieurbüro ISB
3PVS/10/3/18 Planfeststellung Ringschluss-Ost; Tektur im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Vorstellung des Konzeptes durch das Büro Trölenberg und Vogt
4PVS/10/4/18 Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe
5PVS/10/5/18 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss
6PVS/10/6/18 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss
7PVS/10/7/18 Freihofsplatz - Mobilitätsstation - Grundsatzbeschlüsse
8PVS/10/8/18 Straßenverkehrsordnung; Bismarckallee Tempo-30-Regelung
9PVS/10/9/18 Beleuchtungskonzept Sandkirche
10PVS/10/10/18 Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2018 wegen "Anträge aus der Seniorenstadtteilversammlung Damm" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2018
11PVS/10/11/18 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 16.07.2018 wegen "Radweg auf der Willigisbrücke" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018
12PVS/10/12/18 Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.05.2018 wegen "Wohnung auf Flachbauten von Nahversorgern" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2018

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1. / PVS/10/1/18. PVS/10/1/18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 1PVS/10/1/18

.Beschluss:

Der Antrag von Frau Stadträtin Brigitte Gans (CSU) vom 31.10.2018 wegen "Baustelle Würzburger Straße“ und die mündliche Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/10/2/18. Umbau der Pfaffengasse; - Vorstellung der Vorplanung durch das Ingenieurbüro ISB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 2PVS/10/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Pfaffengasse ist eine niveaugleich ausgebaute Stadtstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Es liegt eine lückenlose Bebauung vor, die an die Verkehrsfläche anschließt und im Bereich zwischen Karlsplatz und Fürstengasse etwas zurückversetzt ist.

Zwischen Dalbergstraße und Christuskirche besitzt die Pfaffengasse ein Kleinpflaster aus Porphyr, das von einer Bänderung aus Basalt eingerahmt wird. Die Entwässerung erfolgt zurzeit über eine Mittelrinne.

Der Seitenbereich der Pfaffengasse wird weitgehend durch Außengastronomie genutzt. Auf Höhe der ehemaligen Fachoberschule sind Fahrradständer aufgestellt.

Eine homogene Oberfläche ist in der Pfaffengasse nicht mehr vorhanden. Dies liegt zum einen daran, dass sich aus dem bestehenden Porphyrbelag stetig Pflastersteine lösen und die Schadstellen regelmäßig mit Asphalt ausgebessert wurden. Zum anderen wurde der durch die Verlegung der Fernwärmeleitung bedingte Graben zwischen Christuskirche und Fürstengasse durch die AVG mit einer provisorischen Asphaltdecke geschlossen. Insgesamt stellt sich der Oberflächenbelag als sehr schadhaft dar. Eine Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen ist nicht vorhanden.

Aufgrund der Sanierung der Gebäudehülle des Rathauses und dem damit verbundenen Platzbedarf für die Baustelleneinrichtung im Bereich der Dalbergstraße wird es notwendig diese bis Frühjahr 2020 halbseitig zu sperren.

Um die Umsetzung des Stadtbodenkonzeptes auch in dieser Zeit weiter fortzuführen wurde am 17.07.2018 durch den Stadtrat beschlossen, die Sanierung der Pfaffengasse gegenüber der Dalbergstraße vorzuziehen und die Haushaltsmittel entsprechend umzuschichten.


2.        Projektbeschreibung

Die wesentlichen Grundlagen wurden im PVS am 17.07.2018 beschlossen. Danach wird die Pfaffengasse zwischen den Anschlussbereichen Fürstengasse und Dalbergstraße auf einer Länge von ca. 110 m neugestaltet. Der Ausbau erfolgt bestandsnah unter Berücksichtigung des „Stadtboden – und Barrierefreiheitskonzeptes der Stadt Aschaffenburg“ von 2013.

Die Verkehrsfläche besitzt im Bereich der Dalbergstaße und dem Karlsplatz eine Breite zwischen ca. 8,00 m und 8,70 m sowie zwischen Karlsplatz und Fürstengasse eine Breite zwischen 5,60 m und 10,60 m.

Vorgesehen ist ein durchgehender Bewegungsbereich von 3,50 m aus einem hellen Kunststeinpflaster, der nach Westen hin verschoben ist. Diese Lösung bietet die Möglichkeit, dass die heute vorhandene Mittelrinne annähernd als Lage für die zukünftige Entwässerungsrinne aufgenommen werden kann. Somit kann der benötigte Platzbedarf für die dort vorhandene Außengastronomie auch weiterhin bereitgestellt werden.

Im weiteren Verlauf der Pfaffengasse werden vor der ehemaligen Fachoberschule Fahrradständer und Bänke angeordnet, so dass die bestehende Grünfläche unbeeinflusst bleibt. In diesem Bereich wird auch der Symbolweg zwischen Christuskirche und Stiftsbasilika Sankt Peter und Alexander endgültig hergestellt.
Die genaue Farbigkeit und Materialoberfläche soll bemustert werden.

Der Bewegungsbereich wird zu beiden Längsseiten gemäß Stadtbodenkonzept durch einen Gliederungsstreifen abgegrenzt. Er besteht aus zwei Läuferreihen Basaltgroßpflaster, einem Bordstein mit 1 cm Überstand sowie einer weiteren Läuferreihe aus Basaltgroßpflaster. Im Anschluss an den Gliederungsstreifen folgt der Seitenbereich, der ebenfalls mit einem Natursteinpflaster aus Basalt ausgeführt wird. Als Traufstreifen kommt ein Basaltklein- bzw. M osaikpflaster in gebundener Bauweise zur Ausführung.

Der Bereich von Zugängen wie beispielsweise dem zukünftigen Christian-Schad-Museum oder auch der Christuskirche werden gestalterisch hervorgehoben, in dem der Belag des Bewegungsbereiches bis an die Gebäude herangeführt wird. Aus bautechnischen Gründen wurde diese Lösung auch vor dem Flurstück Nr. 645 gewählt.

Aufgrund des vorhandenen Andienungsverkehrs des Theaters und der damit zu erwartenden erhöhten Beanspruchung durch Rangieren wird die Platzfläche im Verlauf der Pfaffengasse auf Höhe des Karlsplatzes in Farbasphalt hergestellt. Auch hierzu soll eine Bemusterung stattfinden.

Für den Oberbau wird aufgrund der erhöhten Belastung durch den Andienungsverkehr zum Stadttheater wie auch zum zukünftigen Christian-Schad-Museum und dem im ehemaligen Bereich der Fachoberschule entstehenden Museumskomplex die Belastungsklasse 1,8 festgelegt. Hiermit ergibt sich folgender Oberbau:

Oberbau Bewegungsbereich:

12,0 cm        Betonsteinpflaster
4,0 cm        Pflasterbett 0/4
25,0 cm        Schottertragschicht
24,0 cm        Frostschutzschicht
65,0 cm        Gesamtdicke


Oberbau Seitenbereich:

10,0 cm        Natursteinpflaster
4,0 cm        Pflasterbett
25,0 cm        Schottertragschicht
26,0 cm        Frostschutzschicht
65,0 cm        Gesamtdicke

Aufgrund der Untergrundverhältnisse wird gemäß Bodengutachten eine Stabilisierungsschicht von 15 cm erforderlich.

Die AVG beabsichtigt einen Austausch Ihrer bestehenden Gas- und Wasserversorgungs-leitungen und gegebenenfalls eine Erneuerung von Elektrokabeln im Bereich zwischen Dalbergstraße und Ende des Karlsplatzes. Auch von Seiten der Telekom werden Kabelarbeiten nötig.


3.        Kosten und Finanzierung

Die Baukosten betragen geschätzt ca. 765.000 € brutto inkl. Baunebenkosten.
Diese sollen über die Haushaltsstelle 1.6157.9519 „Umbau Innenstadtstraßen“ für den Haushalt 2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden.
Das Gesamtprojekt ist im Rahmen der Städtebauförderung voraussichtlich zu 60 % zuschussfähig. Die Verwaltung wird daher entsprechende Förderanträge stellen.

Die geschätzten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4.        Umsetzung

Vorgesehener Baubeginn ist in Abhängigkeit von der Museumseröffnung im August 2019. Für die Baudurchführung ist mit einer Dauer von 18 Monaten zu rechnen.


5.        Weiteres Vorgehen

Die Planung wird nach Freigabe der Vorplanung durch den Stadtrat vom Büro ISB fortgeführt, so dass im Dezember 2018 die Entwurfsplanung im PVS vorgestellt werden kann.

.Beschluss:

I.
I.I        Der Vorplanung zum Umbau der Pfaffengasse wird zugestimmt.

I.II        Die Verwaltung wird ermächtigt, die Entwurfsplanung durchzuführen, den Förderantrag zu stellen und den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. / PVS/10/3/18. Planfeststellung Ringschluss-Ost; Tektur im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Vorstellung des Konzeptes durch das Büro Trölenberg und Vogt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 3PVS/10/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Baumaßnahme Ringschluss-Ost ist, Stand Herbst 2018, im Wesentlichen fertiggestellt. Die Straßenbaumaßnahme ist abgeschlossen, die Ringstraße seit 2012 in Betrieb. Weitere Arbeiten wie die Neukonzeption des Entwässerungsnetzes sowie die Erstellung des planfestgestellten Schallschutzes sind ebenfalls beendet.

Lediglich im Bereich „naturschutzrechtlicher Ausgleich“ sind noch einige Maßnahmen offen, wenn gleich der Großteil der planfestgestellten Maßnahmen auch hier bereits durchgeführt wurde. Die noch nicht durchgeführten bzw. geänderten (i.d.R. im Umfang reduzierten) Maßnahmen haben unterschiedliche Gründe, die im beigefügten Konzept des Landschaftsarchitekturbüros Trölenberg und Vogt, Aschaffenburg, in Form einer Power-Point-Präsentation detailliert beschrieben sind.

Ebenfalls im Konzept beschrieben ist eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen, welche die Verwaltung als Ersatz geschaffen hat und die von der Planfeststellungsbehörde auch als Ausgleich akzeptiert wurden.

Einige besonders bedeutende Maßnahmen seien aber an dieser Stelle nochmals kurz genannt und erläutert.


Weggefallene Ausgleichsmaßnahmen

  • Bereich Großmutterwiese

Die Großmutterwiese sollte lt. Planfeststellung großflächig im Bereich der jetzigen Freiflächen mit Bäumen überstellt werden. Auch sollte die Fläche des damaligen Planschbeckens wegfallen und ebenfalls bepflanzt werden.

Dagegen regte sich in der Bevölkerung starker Widerstand. Die Stadt hat deshalb diesen Teil des Ausgleiches zurückgezogen und auf der Großmutterwiese andere Ausgleichsformen (Offenlegung von Bächen – teilweise schon realisiert) vorgeschlagen.

  • Wittelsbacher Ring

Der Wittelsbacher Ring sollte zwischen der Deschstraße und der Lindenallee komplett aufgelassen und renaturiert werden. Im Zuge des Projektes „Neugestaltung der Lindenallee“ wurde dieses Vorhaben teilweise aufgegeben und auf der ehemaligen Straßenfläche ein mittelgroßer Parkplatz angelegt. Insofern blieb man hinter dem einstigen Renaturierungsziel zurück.

  • Aufforstungsfläche neben dem Lufthof

Das zur Aufforstung vorgesehene Gebiet ist ein potentielles FFH – Gebiet. Außerdem würde hier eine Aufforstung einen sehr schönen Blick ins Aschafftal unwiderruflich verstellen. Das Vorhaben wurde deshalb aufgegeben. Mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten wurde abgesprochen, den Waldverlust in der Fasanerie (am Rande der Ringstraße) an anderer Stelle im Stadtgebiet in einer Größe von 0,18 ha (1.800 m²) auszugleichen.

Neue Ausgleichsmaßnahmen

  • Anlage von Streuobstwiesen im Röderbachtal

Bestehende Streuobstwiesen werden hier intensiviert, eine potentielle Streuobstwiese aktiviert. Insgesamt werden ca. 50 Apfelbäume, durchwegs alte heimische Arten, neu gepflanzt. Das Vorhaben soll in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Schlaraffenburger“, diese Organisation übernimmt auch die Pflege und Bewirtschaftung dieser Streuobstwiesen, realisiert werden.

  • Offenlegung des Kühruhgrabens auf der Großmutterwiese (2. Abschnitt)

Wie schon bei der bereits realisierten Offenlegung im Wäldchen der Großmutterwiese wird der Bachlauf (als Ersatz für die marode Verrohrung im Gehweg der Deschstraße) hier offen angelegt. Da der Bach durch Wiesengelände an einem Baumsaum führt, wird er entsprechend gestaltet (begrüntes Ufer statt versteintem Ufer, Zugangsmöglichkeiten zum Gewässer etc.). Geöffnet wird der Bereich zwischen Hannewackeldudelsee und der Spitze der Großmutterwiese an der Einmündung der Deschstraße in die Lindenallee. Diese Maßnahme wurde bereits am 17.03.2015 im PVS behandelt und am 16.11.2015 im HFS zur Umsetzung beschlossen.

  • Renaturierung des Flugfeldes in Nilkheim

Dort ist geplant die asphaltierte Landebahn zu entfernen und einen Schotterrasen einzubauen. Dieser ermöglicht bei besonderen Gelegenheiten wie Veranstaltungen im Nilkheimer Park oder auf dem Volksfestplatz weiterhin die Nutzung als Parkfläche. Auch die Nutzung für die Gleitschirm-flieger bleibt im bisherigen Rahmen weiterhin möglich. Die Fläche begrünt sich ansonsten aber nach und nach und fügt sich in die Umgebung als sehr trockener und magerer Standort ein.


  1. Projektbeschreibung

Siehe Ausführungen zu 1) und die Power-Point-Präsentation.


  1. Kosten

Das Ingenieurbüro hat die Kosten grob abgeschätzt. Erwartet werden Baukosten von ca. 750.000 € brutto. Die Ingenieurleistungen betragen in der Summe ca. 100.000 € brutto, aufgegliedert in vier Bereiche:

  • Planung und Umsetzung „Streuobstwiesen im Röderbachtal“: ca. 5.000 €
  • Planung und Umsetzung „Offenlegung Gewässer Großmutterwiese“: ca. 40.000 €
  • Planung und Umsetzung „Renaturierung Flugfeld Nilkheim“: ca. 50.000 €
  • Nachweis Ausgleich Ring-Ost für Reg. v. Unterfranken (Bilanzierung): ca. 5.000 €

Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 850.000 € brutto.

  1. Finanzierung

Die Maßnahme Ringschluss – Ost ist eine Zuwendungsmaßnahme (Förderung nach GVFG). Momentan stehen noch Zuschussmittel in Höhe von ca. 465.000 € (Zuschussfähige Kosten - Basis: vorläufiger Verwendungsnachweis des Ingenieurbüros Obermeyer für den Ringschluss – Ost) zur Verfügung. Bei einem Fördersatz von 69 % bedeutet dies, dass noch ca. 320.000 € an Fördermitteln abgerufen werden können.

Der Restbetrag (Differenz tatsächliche Kosten für die beschriebenen Maßnahmen minus Förderbetrag) wäre von der Stadt zu tragen. Die erforderlichen Ingenieurleistungen sind nicht förderfähig.

Auf der Haushaltsstelle 1.6320.9512 stehen momentan noch Haushaltsmittelreste von ca. 275.000 € zur Verfügung. Der ursprüngliche Ansatz für den HH 2018 von 460.000 € wurde im NHH 2018 auf 0 € gesetzt, da die Umsetzung erst in 2019 erfolgen kann. Im HH 2019 muss wieder ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Für die Fördermittel existiert eine eigene Einnahmehaushaltsstelle.


  1. Zeitplan

Der derzeitige Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 22.10.2018 Plenumsbeschluss zur Maßnahme
  • Nov. 2018 Vergabe der Planungsleistungen
  • Nov. 2018 Benennung von Ersatzaufforstungsflächen im Stadtgebiet
  • Nov. / Dez. 2018 vorgezogene Maßnahme: Anlage der Streuobstwiesen
  • Dez. 2018 / Jan. 2019 Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen für die Regierung von Unterfranken
  • Feb. 2019 Negativtestat der Reg. v. Unterfranken zur Änderung der Planfeststellung
  • Objektplanung (Kühruhgraben und Flugfeld) und weitere Verfahrensschritte zur baulichen Realisierung
  • Fertigstellung der Schlussbilanzierung des Ausgleiches und Einreichen dieser bei der Regierung von Unterfranken

.Beschluss:

I.
I.I.         Dem Vorschlag der Verwaltung, die Ausgleichsmaßnahmen für den Ringschluss-Ost in den
       Bereichen Röderbachtal, Großmutterwiese, Flugfeld Nilkheim sowie in weiteren Bereichen
       kleineren Umfanges zu ändern, wird zugestimmt.

I.II.        Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Ausgleichsplanung, die mit der
       Planfeststellungsbehörde Regierung von Unterfranken vorbesprochen ist, fertig zu stellen
       und in 2019 umzusetzen.

I.III.        Mit der Durchführung der unter 2) aufgeführten Maßnahmen und der hierfür erforderlichen
       Leistungen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Die Vergabe dieser Leistungen wird
       gesondert im Stadtrat behandelt.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/10/4/18. Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße - Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 4PVS/10/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Evangelische Kindertagesstätte Inselstraße –
Erweiterung der Tagesstätte und Integrierung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe

Auf Grund der geänderten Fördermodalitäten hinsichtlich des Summenraumprogramms ist die Planung (Vorlage PV-Senat 12.06.2018) modifiziert worden. Seitens der Förderstelle werden die zuwendungsfähigen Flächen zukünftig erhöht und zusätzlich wird ein gesonderter Speiseraum anerkannt.
Unter diesem Aspekt wurde die bestehende Planung mit Erweiterung einer Kinderkrippe ergänzt mit der Neuorganisation bestehender Räume infolge der Integrierung eines gesonderten Speiseraumes.
Eine Einrichtung für Krippenplätze ist bis jetzt nicht vorhanden. Die Möglichkeit zu einer Umwandlung von Kindergartenplätzen in Krippenplätze besteht nicht und ein Rückgriff auf Raumreserven ist im Bereich des bestehenden Kindergartens nicht gegeben. Des Weiteren nehmen 49 Kinder der Tagesstätte die Mittagsbetreuung in Anspruch. Ein Speiseraum steht nicht zur Verfügung.
Die Grundlage der Planung basiert daher auf die Integrierung von zusätzlichen Gebäudeteilen im Westen und Osten an den bestehenden Gebäudekomplex. Im Bereich des Bestands werden die Räume nach den geforderten Flächen umgestaltet und angepasst.

.Beschluss:

I. Die Planung vom 25.10.2018 für die Erweiterung einer Kinderkrippe mit einer Gruppe der Evangelischen Kindertagesstätte, Inselstraße 22, 63741 Aschaffenburg, wir zustimmend
zur Kenntnis genommen.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1.070.000,- € ohne Ausstattung bzw. 1.119.000,- € mit Ausstattung.

Das Bauvorhaben soll wie dargestellt ausgeführt werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/10/5/18. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.11.2018 ö Beschließend 3PL/15/3/18
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Vorberatend 5PVS/10/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1 + 2:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden; Abwägungsbeschluss

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans im Zeitraum vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 und der Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden wurde von insgesamt 20 Behörden bzw. Nachbargemeinden schriftlich Stellung genommen. Sechs dieser Stellungnahmen enthielten Bedenken, Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans.
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffent-liche Auslegung und die Beteiligung der Behörden („Abwägungstabelle“, siehe Anlagen) aufgeführt und unter den Nummern 2, 3, 13, 26, 29 und 30 behandelt, erörtert und abgewogen.

Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Nummern / Abschnitten im Bericht über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden („Abwägungstabelle“):

2        (H):        Stand des Liegenschaftskatasters
3        (H):        Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroleitungen
13        (H):        Verkehrssituation und –sicherheit
       (H):        öffentliche Parkplätze
26        (H):        Altlasten
29        (A):        Baumerhalt, Baumarten
       (H):        Artenschutzrecht
       (H):        Baumberatung
30        (H):        Wasserrecht


Zu 3:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017. Grundzüge der Planung werden durch Plankorrekturen oder -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig korrigierte und ergänzte einfache Bebauungsplan in der Fassung vom 22.10.2018 kann als Satzung beschlossen werden.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten einfachen Bebauungsplan vom 22.10.2018 bzw. in seiner Begründung sind geringfügige, redaktionelle Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen worden.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung vom 22.10.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Schneebergstraße“ zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden zu behandeln und abzuwägen (Anlage 2).
Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):

2        Die Hinweise des Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung
         Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
3        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
13        Die Hinweise der Polizeiinspektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
26        Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt.
         Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
29        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
         Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
30        Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen.

3. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 5/31 für das Gebiet „Schneebergstraße“ zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße vom 22.10.2018 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 22.10.2018.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

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6. / PVS/10/6/18. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße" zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.11.2018 ö Beschließend 2PL/15/2/18
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Vorberatend 6PVS/10/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1 + 2:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Bürger sowie der Nachbargemeinden; Abwägungsbeschluss

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans im Zeitraum vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 und der Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden wurde von insgesamt 22 Behörden bzw. Nachbargemeinden schriftlich Stellung genommen. Acht dieser Stellungnahmen enthielten Bedenken, Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans.
Von Bürgerinnen und Bürgern wurde während der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme mit Bedenken, Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans abgegeben.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffent-liche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Bürger („Abwägungstabellen“, siehe Anlagen) aufgeführt und unter den Nummern 2, 3, 9, 15, 21, 28, 31, 32 und 10408 behandelt, erörtert und abgewogen.

Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Nummern / Abschnitten im Bericht über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden und Bürger („Abwägungstabellen“):

2        (H):        Stand des Liegenschaftskatasters
(H):        Antrag auf Einmessung von Gebäudeveränderungen und auf Verschmelzung von Flurstücken
3        (H):        Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroleitungen
9        (H):        Telekommunikationsanlagen des Unternehmens im Planbereich
15        (H):        Verkehrssituation und –sicherheit
       (H):        öffentliche Parkplätze
21        (A):        Überprüfung der Festlegung der Straßenbegrenzungslinie
       (H):        Abbruch der als Bestand dargestellten Gebäude Seebornstraße 27+29
28        (H):        Altlasten
31        (A):        Baumerhalt, Baumarten
       (H):        Artenschutzrecht
       (H):        Baumberatung
32        (A):        Überschwemmungssituation des Hensbachs
(H):        Wasserrecht
10408        (A):        Verlegung der nördlichen Baugrenze im Bereich der Seebornstraße 35-47
       (A):        Zulässigkeit von Mauern, Zugängen und Treppen außerhalb der Baugrenzen
(A):        Zulässigkeit von Garagen außerhalb der Baugrenzen


Zu 3:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017. Grundzüge der Planung werden durch Plankorrekturen oder -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig korrigierte und ergänzte einfache Bebauungsplan in der Fassung vom 22.10.2018 kann als Satzung beschlossen werden.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans vom 04.09.2017 endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten einfachen Bebauungsplan vom 22.10.2018 bzw. in seiner Begründung sind geringfügige, redaktionelle Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen worden.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung vom 22.10.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen (Nr. 5/32) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden zu behandeln und abzuwägen (Anlage 3).

Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Bürger):

2        Die Hinweise des Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung
         Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
3        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
9        Die Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH werden zur Kenntnis genommen.
15        Die Hinweise der Polizeiinspektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
21        Der Anregung des Liegenschaftsamtes wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
28        Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt.
         Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
31        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
         Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
32        Der Anregung der Unteren Wasserbehörde wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10408        Den Anregungen des Bürgers mit der Bezeichnung Nr. 10408 wird nicht gefolgt.

3. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 5/32 für das Gebiet „Nördlich Seebornstraße“ zwischen Seebornstraße, Bergstraße, Matthäusstraße, Sonnenstraße und Leidersbacher Gässchen vom 22.10.2018 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 22.10.2018.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

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7. / PVS/10/7/18. Freihofsplatz - Mobilitätsstation - Grundsatzbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 7PVS/10/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur Geschichte und Bedeutung des Freihofsplatzes
Der Freihofsplatz: Im 16. Jahrhundert „Kornmarkt“, im frühen 19. Jahrhundert „Heumarkt“, seit 1871 „Freihofsplatz“, in der jüngeren Vergangenheit des 20. Jahrhunderts wurde er bis 1971 als Fischmarkt genutzt.
Der Platz hat aber derzeit keine Aufenthaltsqualität, entfaltet keine räumliche Wirkung, ist außerdem bautechnisch in einem schlechten und sich stets verschlechterndem Zustand.
Stadträumlich ist der Freihofsplatz eine durchaus bedeutende innerstädtische Platzanlage, die jedoch von einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen überlagert wird: Da befindet sich eine von Bussen und Fahrgästen hochfrequentierte Bushaltestelle (12 Buslinien) mit ihren zwei Fahrgast-Warteständen, eine Vielzahl von Passanten geht auf dem schmalen Fußweg am Platz vorbei oder quert ihn, Pkw befahren die Freihofsgasse und den Freihofsplatz, um einen der fünf öffentlichen Stellplätze anzusteuern oder auch sonst grade verfügbare, wenngleich nicht zum Parken erlaubte Platzfläche zu besetzen (z.B. eine Feuerwehrzufahrt). An den Schutzgittern der den Platz begrenzenden Bäume werden Fahrräder angeschlossen. Eine Vielzahl von Schildern und Anzeigetafeln, ein Uhrenturm mit Werbung, eine Box für Streugut, der Briefkasten eines Postdienstleisters, ein Parkscheinautomat, ein Elektro-Verteilerkasten, eine Telefonstele und verschiedene Poller prägen den dringend sanierungsbedürftigen Platz, dessen Oberfläche sich aus Granitpflasterflächen und neueren Asphaltflecken in unterschiedlichster Form und Größe zusammensetzt. Der am nördlichen Ende platzierte und figürlich an den einstigen Fischmarkt erinnernde Brunnen geht in diesem „Wirrwarr“ ziemlich unter und hat keine Chance, dem Platz Aufenthaltsqualität zu verleihen.

Planungsvorgaben
Auch bereits beschlossene Planungen erkennen die Sanierungsbedürftigkeit des Freihofsplatzes. So lautet die Analyse im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ für den zum Sanierungsgebiet I-4 gehörenden Platz:
„Der Freihofsplatz wird durch Flächen dominiert, die überwiegend dem fließenden und / oder ruhenden Verkehr vorbehalten sind. Die Fläche soll so umgestaltet werden, dass ein größtmöglicher Flächenanteil zukünftig Fußgängern vorbehalten wird, um die Aufenthaltsfläche zu vergrößern. Der Freihofsplatz ist als innerstädtische Freifläche für Außengastronomie geeignet, da er zum Einen in der Sonne liegt, und zum anderen qualitätvolle Ausblicke ermöglicht (Stiftskirche, Schönborner Hof).“
Die Sanierungsziele für den zum „Block 14“ des Sanierungsgebiet zählenden Freihofsplatz beabsichtigen eine Entwicklung des Platzes zur reinen Aufenthaltsfläche ohne Parken und eine  Umgestaltung des Platzraums unter Verwendung hochwertiger Materialien.
Auch das Stadtbodenkonzept, beschlossen im Jahr 2014, stuft den Freihofsplatz als „dringend sanierungsbedürftig“ ein. Konkrete Gestaltungsvorschläge für den Freihofsplatz sind im Stadtbodenkonzept nicht enthalten.


„Mobilitätsstation“

Mit dem Ziel einer Neuordnung und Neugestaltung des Freihofsplatzes wird die Errichtung einer „Mobilitätsstation“ auf dem Freihofsplatz vorgeschlagen. An Stelle der beiden Fahrgast-Wartestände und der dahinter angeordneten vier öffentlichen Pkw-Stellplätze soll ein Gebäude errichtet werden, das die Bushaltestelle mit überdachtem Wartebereich und Sitzgelegenheiten sowie ca. 70 Fahrradabstellplätze als Doppelstockparker, Ladestationen für Elektrofahrräder und (optional) ein behindertengerechtes WC in einem eingeschossigen, ca. 3,50m hohen Baukörper integriert. Bedauerlicherweise müssen dazu die vorhandenen fünf Bäume gefällt werden. Zwei Bäume können neu gepflanzt werden und das Gebäude soll ein begrüntes Dach (alternativ Photovoltaik) erhalten.
Die Mobilitätsstation ermöglicht den fahrradfahrenden Innenstadtbesuchern aus Kunden und Touristen erstmals in Aschaffenburg ein komfortables, witterungsgeschütztes und sicheres Unterbringen von Fahrrädern, bietet Schließfächer für Gepäck in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone und zu vielen touristischen Zielen der Stadt Aschaffenburg. Ergänzt werden sollen die Fahrrad-Abstellmöglichkeiten um Ladestationen für Elektrofahrräder und um ein öffentliches, behindertengerechtes WC. Mit der Option eines behindertengerechten WCs kann / soll auch ein Pkw-Stellplatz für Behinderte erhalten bleiben.

Der geplante Baukörper der Mobilitätsstation überdeckt eine Fläche von ca. 120qm, bewirkt aber trotzdem, dass die zur Wermbachstraße orientierte Vorzone, die gleichermaßen für wartende Fahrgäste als auch für die den Gehweg nutzenden Passanten, großzügiger wird: der Baukörper rückt ca. 1m weiter von der Kante der Bushaltestelle ab als die derzeitigen Fahrgastunterstände. Mit den Aschaffenburger Verkehrsbetrieben ist die beabsichtigte Neugestaltung der Bushaltestelle bzw. des Wartebereichs bereits konzeptionell abgestimmt.

Positive Effekte und Optionen für den Freihofsplatz

Durch den Wegfall der vier öffentlichen Pkw-Stellplätze mitten auf dem Freihofsplatz wird trotz des Baukörpers der verfügbare Aufenthaltsbereich auf dem Platz deutlich größer. Mit dem Verzicht auf die Pkw-Stellplätze, ergibt sich insbesondere durch den Wegfall des ständigen Zu- und Abfahrens von Motorfahrzeugen eine Entwicklungschance für die Platzanlage (und auch für die angrenzende Gastronomie), große Aufenthaltsqualität und gestalterische Ruhe und Qualität zurück zu gewinnen. Auch der Brunnen bekäme den ihm gebührenden Raum und würde endlich auf dem Platz besser sicht- und wahrnehmbar.
In diesem Zusammenhang bietet sich auch die Option, die bisher baulich mit einer Balustrade vom Freihofsplatz abgetrennten, terrassenartig erhobenen Freischankflächen der angrenzenden Gastronomie zum Platz hin zu öffnen: Die Balustrade sollte in Abstimmung mit den Gastronomiebetrieben abgebrochen und durch eine zwischen Terrasse und Platz höhenmäßig vermittelnde Kombination aus Sitzstufen, Treppen und begrünten Hochbeeten ersetzt werden. Damit wird der Freihofsplatz räumlich aufgeweitet, bietet mehr Möglichkeiten zum Aufenthalt und zum Verweilen und verknüpft den Freihofsplatz besser mit den angrenzenden Nutzungen, die bei Bedarf auch Teile der Platzfläche für eine Ausweitung der Außengastronomie nutzen könnten.


Verkehrsbeziehungen und Anfahrbarkeit

Mit Ausnahme von Rettungsfahrzeugen werden Pkws nur noch die Freihofsgasse und die Fahrspur am nordwestlichen Rand des Freihofsplatzes, die der Andienung der hier angrenzenden Grundstücke dient (Zufahrt Tiefgarage), befahren können. Der Freihofsplatz selbst wird, abgesehen von einem Behindertenstellplatz, von motorisiertem Verkehr freigehalten.
Der Fahrradverkehr, der mit Einrichtung einer Mobilitätsstation zukünftig verstärkt den Freihofsplatz ansteuern wird, soll möglichst gebündelt und mit allen Fahrbeziehungen über die Freihofsgasse zum Freihofsplatz bzw. von ihm weggeführt werden. Der Hauptzugang der Mobilitätsstation befindet sich an ihrem südlichen Ende in unmittelbarer Nähe zur Freihofsgasse. Damit auch von Nordwesten (Landingstraße / Dalbergstraße) anfahrende sowie nach Südosten (Kreisel Löher-/Wermbachstraße) abfahrende Fahrradfahrer diese Wegebeziehung benutzen können, sollte in die bisherige Fahrspur der Wermbachstraße kurz vor dem „Zebrastreifen“ eine Fahrrad-Aufstellfläche als „Fahrradschleuse“ für linksabbiegende Fahrradfahrer eingerichtet werden. Dies könnte damit erreicht werden, indem die Pkw-Fahrspur kurz vorher auf die jetzige Busspur verschwenkt würde, sodass Busse und alle anderen Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Fahrspur zum Kreisel geführt würden.
Die verkehrsplanerisch Maßnahmen für die Neuordnung der Verkehrsbeziehungen sollen im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung noch präzisiert werden.Derzeit haben die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Aschaffenburg noch Bedenken gegen das Zusammenführen von Bus- und Pkw-Spur, weil die Busse von der Haltestelle Freihofsplatz durch das Verflechten der Verkehrsströme nicht mehr so zügig und ungehindert in Richtung Kreisel Löher-/ Wermbachstraße einfahren könnten. Allerdings ließe sich damit auch die seit Jahren von Seiten der Polizei kritisierte Einfahrt in den Kreisverkehr richtliniengerecht gestalten. Der Umbau des Freihofsplatzes und die Errichtung einer Mobilitätsstation begegnet aber keinen Bedenken.

Bezüglich der Bushaltestelle „Freihofsplatz“ stadteinwärts regen die Verkehrsbetriebe weiterhin an, diese zum Buskap umzubauen: Diese aktuell vorhandene Busbucht wird leider häufig von Pkw-Nutzern zum Halten / Kurzparken missbraucht, was die Anfahrbarkeit durch die Busse mitunter stark behindert und auch die Sicherheit für die Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen beeinträchtigt. Auch hier bedarf es im Zuge der Entwurfsplanung noch weiterer Überlegungen und Abstimmungen.


Vorstellung und Diskussion im „Fahrradforum“

Am 28.09.2018 wurde die Idee zum Umbau des Freihofsplatzes mit Errichtung einer „Mobilitätsstation“ im „Fahrradforum“ vorgestellt und diskutiert. Die Planungsvorschläge stießen auf  breite Zustimmung aller Teilnehmer. Die Realisierung der Mobilitätsstation wurde im Fahrradforum einstimmig empfohlen.
Dabei wurde von verschiedener Seite begrüßt, dass die Planung den Erhalt des Behindertenstellplatzes ermöglicht, auch weil dies für die Akzeptanz der Fahrradabstellanlage als wichtig empfunden wird.
Auch der Einzelhandel befürwortet eine Realisierung des Konzepts und sieht in der erwarteten Attraktivitätssteigerung der Platzanlage einen positiven Impuls für die Innenstadt.


Voraussichtliche Kosten und Fördermittel

Nach einer vorläufigen Kostenvorschau ist für die Neuanlage des Platzes und den Bau der Mobilitätsstation mit folgenden Kosten, ohne Baunebenkosten zu rechnen:

Tiefbauarbeiten zur Neugestaltung des Freihofsplatzes in Naturstein
[ohne Beleuchtung, Möblierung und ohne die Option der Errichtung von Sitzstufen / Treppen an Stelle der Balustrade]
Voraussichtliche Gesamtkosten Tiefbau:                                        180.000,- € brutto

Voraussichtliche Kosten für Anpassungsarbeiten Wermbachstraße          70.000,- € brutto

Hochbauarbeiten zur Errichtung der „Mobiltätsstation“:
[mit 68 Fahrradabstellplätzen, Dachbegrünung und mit der Option eines WCs;
 ohne Ladestationen E-Bike]
Voraussichtliche Gesamtkosten Hochbau:                                        340.000,- € brutto
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe                                                                        590.000,- € brutto

In der „Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung“ der Stadt Aschaffenburg an die Regierung von Unterfranken ist der Freihofsplatz für die Kalenderjahre 2019 und 2020 mit jeweils 150.000,- € enthalten. Auf dieser Basis können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Die Regierung von Unterfranken / Städtebauförderung hat das Konzept zur Neugestaltung des Freihofsplatzes (einschließlich Freihofsgasse) begrüßt und als städtebaulich sehr gelungen beurteilt. Aus dem Sanierungsprogramm „Aktive Zentren“ wurde eine Städtebauförderung in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Die Städtebauförderung bezieht sich zunächst nur auf die Neugestaltung der Platzfläche, für die Herstellung der Fahrradabstellanlagen sind ggf. andere Förderprogramme einschlägig: Durch die Regierung von Unterfranken bzw. das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr können überdachte Fahrradabstellplätze mit bis zu 750,- € je Fahrradabstellplatz gefördert werden.

.Beschluss:

I.

1.        Der Stadtrat nimmt das Planungskonzept und den Bericht der Stadtverwaltung zum beabsichtigten Umbau, zur Neuordnung und Neugestaltung des Freihofsplatzes einschließlich der Errichtung einer „Mobilitätsstation“ zur Kenntnis (Anlage 4).

2.        Der Stadtrat befürwortet die Errichtung einer „Mobiltätsstation“ auf dem Freihofsplatz, die die Bushaltestelle mit überdachtem Wartebereich und Sitzgelegenheiten, ca. 70 Fahrradabstellplätze, Ladestationen für Elektrofahrräder und (optional) ein behindertengerechtes WC in einem Baukörper integriert.

3.        Der Stadtrat befürwortet die Neugestaltung des Freihofsplatzes unter der Beachtung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet I-4 sowie der Gestaltprinzipien des „Stadtbodenkonzepts“.

4.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Planungen für die Neugestaltung des Freihofsplatzes und die Errichtung einer „Mobilitätsstation“ so zu konkretisieren, dass die Planentwürfe in den Jahren 2019 / 2020 für die Beantragung von Fördermitteln verwendet werden können.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 5

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8. / PVS/10/8/18. Straßenverkehrsordnung; Bismarckallee Tempo-30-Regelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 8PVS/10/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Chronologie
Die Bismarckallee ist die flankierende Wohnsammelstraße für das Wohngebiet Godelsberg und besitzt auch Verbindungsfunktion zum Markt Hösbach (Schmerlenbach bzw. Winzenhohl).
Bis Oktober 2013 galt dort die innerörtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch die nur einseitig angebaute Straße und das in Fahrtrichtung stadteinwärts starke Gefälle wurden insbesondere von Anwohnern Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet.
Der Planungs- und Verkehrssenat ist daher in seiner Sitzung am 08.10.2013 dem Antrag von SPD und FDP gefolgt, in der Bismarckallee zwischen Ludwigsallee und Yorkstraße eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen. Dieser Beschluss wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts vom 15.10.2013 umgesetzt. Die Polizei hatte aufgrund eigener Erkenntnisse allerdings zuvor von der Tempo 30 Regelung abgeraten.
Aufgrund eines Antrags der Stadtratsmitglieder Manfred Christ und Josef Taudte vom 04.04.2015 befasste sich der Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung am 21.04.2015 erneut mit der Geschwindigkeitsregelung in der Bismarckallee, da es immer wieder Einwände aus der Bürgerschaft gegen diese Regelung gäbe. Beide Stadtratsmitglieder beantragten daher damals, die „Tempo 30-Regelung“ auf die Nachtstunden von 22.00 – 8.00 Uhr zu beschränken. Der Planungs- und Verkehrssenat lehnte diesen Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit dagegen mehrheitlich ab.
In den letzten Wochen haben erneut Bürgerinnen und Bürger die Forderung an die Stadtverwaltung herangetragen, dass sich die Stadt Aschaffenburg erneut mit der Tempo 30 Regelung auseinandersetzen möge.
2. Sachstandsbericht zur Geschwindigkeitsregelung
Nach wie vor ergeben sich aus polizeilicher Sicht weder in baulicher Hinsicht noch im Verkehrsablauf Gründe für eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Die von der Straßenverkehrsordnung nach § 45 Abs. 9 geforderte konkrete Gefahrenlage für die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung liegt nicht vor.
Fehlt es an dieser Gefahrenlage, ist die Anordnung rechtswidrig. Rechtswidrig wäre dann auch eine Bestrafung infolge einer Geschwindigkeitsüberwachung Tempo 30.
Die Polizei hat aus diesem Grund das erforderliche Einvernehmen für den Einsatz eines „Blitzerfahrzeugs“ bisher zu Recht verweigert.
Um einen Überblick über die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten bei Tempo 30 zu bekommen, hatte das Tiefbauamt sog. Viasis-Geräte aufgestellt, und zwar
vom 13.5.2014 – 20.5.2014 vor Haus-Nr. 44
vom 27.6.2017 – 03.7.2017 stadtauswärts
vom 23.6.2017 – 04.7.2017 stadteinwärts.
Die erlangten Messergebnisse waren unauffällig.
Auch aus der Sicht des Immissionsschutzes gibt es keinen Grund für eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Es gelten die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Danach ist eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit dann angebracht, wenn
1.der Beurteilungspegel gem. RLS90 (hier Wohngebiet) tags 70 dB(A) und nachts 60 db(A)     überschreitet und
2. durch die Maßnahmen eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) bewirkt wird.
Das Sachgebiet Immissionsschutz teilte in seiner Stellungnahme an das Stadtplanungsamt mit, dass die oben genannten Kriterien für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht erfüllt sind.
In der Folgezeit gab es wiederholt Beschwerden eines Anwohners über fehlende Geschwindigkeitsüberwachung durch Ordnungs- und Straßenverkehrsamt und Polizei in der Bismarckallee an
-das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr;
-das Polizeipräsidium Unterfranken;
-die Regierung von Unterfranken.
Das Polizeipräsidium Unterfranken wies in seinem Antwortschreiben vom 31.05.2016 darauf hin, dass das Unfallgeschehen im Bereich Bismarckallee (Kirchnerstr./Yorckstr. bis Einmündung Ludwigsallee) unauffällig ist. Dies gilt sowohl für den Zeitraum vor, als auch nach der Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Regierung von Unterfranken nahm mit Schreiben vom 10.10.2017 auf diese Aussage des Polizeipräsidiums Bezug und wies ebenfalls darauf hin, dass es dort keinerlei geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle gegeben hat. Auch Vorfahrtsunfälle, die auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit hindeuten könnten, wurden nicht festgestellt.
Nach Mitteilung des Stadtplanungsamtes liegen folgende Verkehrszahlen zur Bismarckallee vor (jeweils pro Tag und beide Richtungen):
2007: 4.814 (Bismarckallee unten)
2013 – Ringschluss
2014: 3.660 (Zeughaus)
2015: 3.425 (Zeughaus).
Aufgrund dieser Zahlen kann eher eine Entspannung der Verkehrslage in der Bismarckallee festgestellt werden.
Nach geltender Rechtslage ist eine Ahndung von Tempo-30-Verstößen in der Bismarckallee nicht möglich.

.Beschluss:

I. Vom Bericht des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts über die Tempo-30-Regelung in der Bismarckallee wird Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PVS/10/9/18. Beleuchtungskonzept Sandkirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 9PVS/10/9/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Einmündung Sandgasse/Würzburger Straße/Alexandrastraße bildet den östlichen Eingang zum zentralen Geschäftsbereich der Innenstadt. Der Eingang ist aber als solcher nicht mehr in der ursprünglichen Form erlebbar. Das vor der 2. Weltkrieg noch bestehende Sandtor mit der Überbauung der Sandgasse ist nicht mehr vorhanden. Die Sandkirche ist ein Baudenkmal.
Im Gegensatz zu anderen historischen stadtbildprägenden Gebäuden (Schloss Johannisburg, Stiftskirche, Mutter-Gottes-Pfarrkirche) wird die Sandkirche noch nicht eigens beleuchtet. Der östliche Innenstadteingang mit dem prägnanten Sandkirchenturm wirkt daher dunkel und wenig einladend.
Aus diesem Grund hatte die Verwaltung bereits 2011 vorgeschlagen die Lichtinszenierung des Sandkirchenturms vorzunehmen. Das damalige Beleuchtungskonzept sah vor, auf dem Gesims zwischen Turm um Glockengeschoss ein LED Band aufzulegen und die Turmecken über Bodenstrahler zu akzentuieren. Das Lichtkonzept von 2011 schloss damals mit geschätzten Kosten von 30.000 € ab. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage 2011 wurde die Realisierung der Lichtinszenierung nicht weiterverfolgt.
Nachdem der Wunsch nach einer Beleuchtung aus dem Initiativkreis Innenstadt über die vergangenen Jahre wiederholt vorgetragen wurde, hat die Verwaltung nach alternativen technischen Lösungen gesucht, um die Lichtinszenierung kostengünstiger zu ermöglichen. Der Beleuchtungsplaner HJP Beleuchtungstechnik, hat ein Konzept entwickelt, das auf drei Anstrahlpunkten mittels LED–Leuchten beruht. Die LED-Strahler werden dabei auf zwei Masten der vorhandenen Straßenbeleuchtung im Bereich der Sandgasse und einen neuen Mast in der Alexandrastraße aufgesetzt.
Dieses Konzept wurde am Abend des 20. September über eine Beleuchtungsprobe unter Anwesenheit des Initiativkreises Innenstadt vor Ort getestet und als gelungen beurteilt.
Die Beleuchtung selbst besteht aus 3 Lichtpunkten mit jeweils drei Hochleistungsstrahlern. Die Beleuchtungsfarbe liegt im warmweißen Spektrum von 3.000 Kelvin. Beim Beleuchtungstest wurde herausgearbeitet, dass die Ostfassade des Turms aufgrund der benachbarten Wohnnutzung in der Beleuchtungsstärke deutlich zurückzunehmen ist. Die Beleuchtungszeit soll sich an den üblichen Zeiten anderer illuminierter Gebäude orientieren und um 23 Uhr abgeschaltet werden. Da eine separate Steuerung eingebaut wird ist die Beleuchtungszeit unabhängig von der Straßenbeleuchtung variabel regelbar.
Die Kosten für die LED- Strahler liegen bei rund 6.000 €. Hinzu kommen Kosten für Anpassungsarbeiten an den Beleuchtungsmasten (Austausch Masten, Aufhängung, Tiefbau) und die Steuerungstechnik in Höhe von ca. 9.000 €. Die geschätzten Gesamtkosten liegen mit 15.000 € damit deutlich unter dem Ansatz aus dem Jahre 2011.
Das Projekt wird im Rahmen der Sanierung gefördert. Außerdem stehen für die Finanzierung der Beleuchtung 5.000 € aus dem Beleuchtungsetat der Kongress- und Touristikbetriebe sowie 400 € aus dem Kerzenverkauf der Aktion „Stadtfunkeln“ zur Verfügung. Die Restmittel werden über den Projektfonds des Sanierungsprogramms „Leben findet Innenstadt“ finanziert.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Beleuchtung des Sandkirchenturms zu.

2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Beleuchtung beauftragt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / PVS/10/10/18. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2018 wegen "Anträge aus der Seniorenstadtteilversammlung Damm" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 10PVS/10/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2018 wegen "Anträge aus der Seniorenstadtteilversammlung Damm" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PVS/10/11/18. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 16.07.2018 wegen "Radweg auf der Willigisbrücke" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 11PVS/10/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 16.07.2018 wegen "Radweg auf der Willigisbrücke" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.08.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / PVS/10/12/18. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.05.2018 wegen "Wohnung auf Flachbauten von Nahversorgern" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2018 ö Beschließend 12PVS/10/12/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.05.2018 wegen "Wohnung auf Flachbauten von Nahversorgern" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2018 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2019 08:29 Uhr